13.04.2013 Aufrufe

[PO_Bachelor_1_Fach Stand: 30 - Johannes Gutenberg-Universität ...

[PO_Bachelor_1_Fach Stand: 30 - Johannes Gutenberg-Universität ...

[PO_Bachelor_1_Fach Stand: 30 - Johannes Gutenberg-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-<strong>Bachelor</strong>studiengang der <strong>Fach</strong>bereiche 02, 05 und 07 132<br />

Anhang zu §§ 2, 3, 5, 6, 11-17<br />

<strong>Fach</strong>bereich 05<br />

Italienisch<br />

Bestimmungen für das Kernfach Italienisch<br />

A. <strong>Fach</strong>spezifische Zulassungsvoraussetzungen<br />

1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2)<br />

(1) Über die Regelungen von § 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über sehr<br />

gute aktive und passive italienische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Anfertigen von schriftlichen<br />

und mündlichen Prüfungsleistungen in italienischer Sprache befähigen.<br />

(2) Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sind entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife<br />

oder durch die staatliche Ergänzungsprüfung gemäß der Landesverordnung über die Ergänzungsprüfungen<br />

in Lateinisch und Griechisch vom 13. Juli 1983 (GVBI.S. 191) in der jeweils gültigen Fassung<br />

in der Regel bis zum Abschluss des vierten Semesters nachzuweisen.<br />

B. Modularisierter Studienverlauf<br />

1. Studienvolumen (Leistungspunkte/Semesterwochenstunden)<br />

Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen<br />

Gesamtumfang (SWS) teilzunehmen (§ 6 Abs. 1):<br />

Gesamtumfang: 52 SWS, zuzüglich Auslandsaufenthalt<br />

(ersatzweise 12 SWS laut Ersatzmodulen 1 und 2) davon<br />

Pflichtlehrveranstaltungen 32 SWS<br />

Wahlpflichtlehrveranstaltungen 20 SWS<br />

Auslandssemester Iaut Studienabkommen, in der Regel 12 SWS<br />

Insgesamt sind 105 Leistungspunkte zu erwerben (§ 6 Abs. 2 Nr. 1).<br />

2. Modulplan<br />

Lehr- und Prüfungssprachen sind grundsätzlich Italienisch und Deutsch.<br />

Den Modulen 1 und 4 vorangestellt ist ein „Sprachpraktischer Eingangstest“ zur Überprüfung der<br />

sprachlichen Kompetenz auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Vorbereitungskurse<br />

werden in Kooperation mit dem Fremdsprachenzentrum angeboten. Studierende, die den Test<br />

nicht bestehen (d.h. weniger als 50% der erreichbaren Punkte erlangen), können nicht an den Lehrveranstaltungen<br />

dieser Grundmodule teilnehmen. Die Wiederholung des Tests ist in zwei nachfolgenden<br />

Semestern möglich. Das italienische Sprachzertifikat Certificazione di Italiano come Lingua<br />

Straniera (CILS UNO B1) wird als Äquivalent anerkannt. Der Sprachnachweis darf nicht älter<br />

als zwei Jahre sein.<br />

Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!