Gemeinde Aßling
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong><br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzung am 22.07.2008 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll<br />
Bürgerfrageviertelstunde<br />
Frau Gerhilde Weinzierl, wohnhaft am Attelweg in <strong>Aßling</strong> bezieht sich auf TOP 7 dieser<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung und moniert, dass der Bereich „Attelweg“ nicht in die Thematik<br />
„Verkehrsberuhigung“ mit aufgenommen wurde, nachdem auch hier ein entsprechender Antrag in<br />
der Verwaltung vorliegen würde. Auch Herr Thomas Mohr, ebenfalls Anwohner am Attelweg,<br />
bekräftigt die Aussage von Frau Weinzierl und erklärt für sich und alle Anwohner am Attelweg,<br />
dass diese Straße mittlerweile als „Hauptverkehrsachse“ fungiert.<br />
Der Bürgermeister wies dann darauf hin, dass die Thematik ausführlich in der heutigen Sitzung<br />
behandelt wird.<br />
Gemeindliche Wasserversorgung;<br />
Probebohrungen im Bereich von Lorenzenberg/Pfadendorf<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> bezieht ihr Trinkwasser aus den Kupfgrabenquellen (Quelle 1 und Quelle<br />
3), sowie die Brunnen 1 und 2 bei Ast. Um eine größere Versorgungssicherheit zu erreichen,<br />
sowie den erhöhten Wasserbedarf durch die Mitversorgung der Ortsteile westlich der Bahnstrecke<br />
München-Rosenheim, wie Lorenzenberg, Dorfen, Pfadendorf usw. zu decken, soll der Standort<br />
für ein weiteres Erschließungsgebiet gesucht werden. Herr Dr. Knorr vom gleichnamigen<br />
Ingenieurbüro, das mit der Untersuchung von Grundwasservorkommen vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beauftragt wurde, und der eigens zu diesem Tagesordnungspunkt geladen war, stellte die<br />
Bewertung von Erschließungsgebieten zur Wasserversorgung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> ausführlich<br />
dar. Untersucht und bewertet wurden hinsichtlich ihrer geologischen und hydrogeologischen<br />
Eigenschaften für eine zukünftige Grundwassernutzung 4 Gebiete, die von Dr. Knorr in einem<br />
Übersichtslageplan eingezeichnet und mittels Beamer auf die Leinwand projiziert wurden:<br />
- Saalacher Forst/Auf der Hut<br />
- Hochberg/Schlossberg<br />
- Tegernauer Tal und<br />
- Moosach Tal<br />
Er gab Aufschluss über die durchgeführten Untersuchungen und über die geologischen und<br />
hydrogeologischen Verhältnisse. Die von ihm ermittelten Maximalkosten, die bei der<br />
Durchführung des gesamten Untersuchungsprogramms zum Tragen kommen würden, belaufen<br />
sich auf netto 105.450,00 €. Entsprechend den Ergebnissen der getätigten Voruntersuchungen<br />
(Geophysik, Sondierbohrungen) kann jedoch auch eine „eingeschränkte Variante“ angeboten<br />
werden, für die mit Nettokosten von 63.350,00 € zu rechnen sind. Außerdem schlug Herr Dr.<br />
Knorr vor, aus Kostengründen das Untersuchungsprogramm nicht abschnittsweise zeitversetzt<br />
durchführen zu lassen, weil die Fachfirmen so nur einmal anfahren müssten. Im Anschluss an<br />
seinen Vortrag entwickelte sich eine rege Diskussion im <strong>Gemeinde</strong>rat. Herr Dr. Knorr<br />
beantwortete diverse Fragen. Vor allem <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Günthner-Biller bezweifelt, dass in<br />
der Flur Saalacher Forst/Auf der Hut mit Grundwasservorkommen zu rechnen ist, da frühere<br />
Versuchsbohrungen und Wünschelrutengänge dies gezeigt hätten. Ein Großteil des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates fühlte sich nicht in der Lage aufgrund des heute gehörten Vortrags eine<br />
Entscheidung zu fällen. Schließlich stellte der Bürgermeister folgenden Beschluss zur<br />
Abstimmung: Für das Untersuchungsprogramm soll die „Variante“ für netto 63.350,00 € zum<br />
Tragen kommen. Eine schrittweise Entwicklung ist vorzunehmen. Abstimmung: 8 / 8<br />
Somit war der Beschluss abgelehnt. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung wieder auf<br />
die Tagesordnung gesetzt. Zwischenzeitlich wird vom Ingenieurbüro Knorr Informationsmaterial<br />
geliefert.<br />
Erweiterung der P+R-Parkplätze am <strong>Aßling</strong>er Bahnhof;<br />
Vorstellung eines neuen Planentwurfs<br />
Auf der Grundlage des gemeinsamen Ortstermins vor der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung liegt nun<br />
der überarbeitete Planentwurf vom 19.06./11.07.2008 vor. Durch das Versetzen eines Baumes<br />
erhöhte sich die Zahl der neu zu erstellenden Stellplätze auf 75. Anhand des<br />
Erläuterungsberichtes wurden die bisherigen Planungsschritte nochmals im Detail aufgezeigt. Die<br />
Bruttogesamtbaukosten werden mit ca. 440.000.00 € veranschlagt. Von der Regierung von<br />
Oberbayern wird der höchstmögliche Fördersatz in Aussicht gestellt. Die alternative Variante mit<br />
Verlagerung der Durchgangstraße und des Gehweges, wie sie beim letzten Ortstermin<br />
angesprochen wurde, ist vom beauftragten Ing. Büro untersucht worden. Sie schafft demnach 23
Stellplätze zusätzlich und Mehrkosten gegenüber der gerade vorgestellten Planung von brutto<br />
435.000.00 €. Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt den Vortrag des Planers zur Kenntnis und fasste nach<br />
Beratung den<br />
Beschluss:<br />
Der Planentwurf vom 19.06./11.07.2008 wird angenommen. Der Förderantrag ist umgehend zu<br />
stellen.<br />
Vollzug der StVO;<br />
Antrag auf Verkehrsberuhigung in den Ortsstraßen Breite Wiese und Mitterweg<br />
Vorab wurde von Bürgermeister Lampl die E-Mail von Herrn Hans Weinzierl, <strong>Aßling</strong>, betreffend<br />
die „Verkehrsberuhigung im Attelweg“ auszugsweise vorgelesen. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat liegt sie als<br />
Tischvorlage vor. Herr Werner Kratzlmeier stellte in der Bürgerfrageviertelstunde am 24.06.2008<br />
den Antrag zur Aufbringung eines Piktogramms „30-Zone“ im Bereich der Straße „Breite Wiese“.<br />
Auch im Bereich der Kindergärten am Mitterweg wäre eine Straßenmarkierung nach Auffassung<br />
von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Frau Schiöberg-Fey sinnvoll. Von der Verwaltung wurden<br />
zwischenzeitlich Angebote von 2 Fachfirmen für eine 3 mm starke vorgefertigte Heißplastik<br />
eingeholt. Konsequent sollten im Bereich der Zone Breite Wiese, Sonnenanger, Kreuzfeldweg,<br />
Tegernauer Weg insgesamt 5 Markierungen angebracht werden. Im auf 30 km/h reduzierten<br />
Bereich Schulstraße und Mitterweg wären 3 Markierungen zweckmäßig. Eine Firma aus<br />
Gangkofen konnte dabei mit brutto 2.713,20 € für die 2,00 m x 4,00 m großen fünf<br />
Zonenmarkierungen das günstigere Angebot abgeben (pro Markierung 542,64 €). Bei einer Höhe<br />
von nur 2,40 m würden sich die Kosten auf 1.547,00 € reduzieren (349,00 € pro Markierung). Die<br />
30er Piktogramme (3 Stück, 4,00 m hoch) werden zusammen mit brutto 410,55 € angeboten<br />
(136,85 € pro Markierung). Fahrbahnmarkierungen haben unabhängig von der Größe für sich<br />
alleine keine rechtliche Außenwirkung, sie verdeutlichen lediglich die Beschilderung.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Vergabe der Markierungsarbeiten zu den Angebotspreisen zu. Die<br />
Verwaltung wird beauftragt zu entscheiden, in welcher Größe die Piktogramme an den<br />
vorgeschlagenen Standorten ausgeführt werden sollen. Im Bereich des Attelwegs soll ebenfalls<br />
ein entsprechendes Piktogramm aufgebracht werden.<br />
Bauanträge;<br />
Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur<br />
Errichtung einer Garage/Carport mit Geräteschuppen und eines Gartengewächshauses in<br />
<strong>Aßling</strong><br />
Das Baugrundstück an der Ortsstraße Breite Wiese liegt im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes „Beim Tegernau“ in <strong>Aßling</strong>. Die ansonsten verfahrensfreie Errichtung des<br />
Garagenneubaus als Grenzbau mit angebautem Carport liegt außerhalb des festgesetzten<br />
Bauraumes. Das konstruktiv bedingte Satteldach ist mit 5°sehr flach geneigt und unterschreitet<br />
das Mindestmaß im Bebauungsplan von 22°. In Folge der geplanten Dachneigung ist eine<br />
Kupferdeckung vorgesehen. Diese weicht von der festgesetzten Pfannendeckung ab. Auch das<br />
Gewächshaus wäre verfahrensfrei, überschreitet mit 15 m² aber die max. zulässige Grundfläche<br />
für Nebengebäude von 6 m² und weist üblicher Weise ein Glasdach auf. Die<br />
Nachbarunterschriften sind vollständig.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Antrag in allen Punkten zu.<br />
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in <strong>Aßling</strong><br />
Das Baugrundstück liegt am Mühlweg und am Heubergweg in <strong>Aßling</strong> im Geltungsbereich des<br />
„Teilbebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr.169 in <strong>Aßling</strong>“ aus dem Jahr 1959. Der<br />
Grundeigentümer will verschiedene, vom Bebauungsplan abweichende Punkte klären.<br />
- die Überschreitung der östlichen Baugrenze um ca. 2 m durch das Hauptgebäude und um<br />
weitere 3,50 m mit der Garage,<br />
- die Überschreitung der Differenz zwischen EG-Fußboden und Gelände um ca. 20 cm auf ca. 60<br />
cm.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid in der vorliegenden Form zu, zumal die<br />
Abweichungen im Plangebiet städtebaulich vertretbar sind. Es wird empfohlen, aus Gründen der<br />
Verkehrssicherheit den Zufahrtsbereich zur östlichen Garage nicht einzufrieden.
Vollzug der Baugesetze;<br />
Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der St 2079 Lorenzenberg“; 1. Änderung<br />
Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der<br />
St 2079 Lorenzenberg“ und Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am<br />
Ölfeld Süd“ Beschlüsse:<br />
- Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der St 2079<br />
Lorenzenberg“ wird eingestellt.<br />
- Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 1848/6, 1871/10 und 1871/8<br />
Gemarkung Loitersdorf einen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Ölfeld Süd“ gemäß § 2 Abs.<br />
1 BauGB aufzustellen.<br />
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:<br />
Im Osten durch Waldfläche,<br />
im Süden durch Waldfläche,<br />
im Westen durch das Preussag-Gelände und<br />
im Norden durch den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />
„“Gewerbegebiet an der St 2079 Lorenzenberg“.<br />
Beauftragung eines Planungsbüros<br />
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum<br />
München, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Uhlandstr. 5, 80336 München, mit der Erstellung<br />
des Plan- und Textteils zu beauftragen.<br />
Beschluss:<br />
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Uhlandstr. 5, 80336 München, wird mit<br />
der Erstellung des Plan- und Textteils beauftragt.<br />
Vollzug der Baugesetze;<br />
Bebauungsplan „Hinter der <strong>Gemeinde</strong>“<br />
4. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;<br />
Änderungsbeschluss<br />
Beim Bau eines Doppelhauses „Am Kirchholz“ wurde von der ausführenden Baufirma die<br />
Höhenlage falsch ermittelt, so dass die Häuser um einen Meter zu tief gebaut wurden. Dadurch ist<br />
der unmittelbar an den Häusern vorbei führende Eigentümerweg etwa zur Hälfte in die Baugrube<br />
abgerutscht und kann an dieser Stelle auch nicht wieder hergestellt werden.<br />
Die Eigentümer haben eine Änderung des Bebauungsplans „Hinter der <strong>Gemeinde</strong>“ beantragt.<br />
Der Eigentümerweg soll nach Norden hin verschoben und die Eingrünung in den schmalen<br />
Bereich zwischen der neu zu erstellenden Straße und den Häusern gelegt werden. Die Änderung<br />
wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg abgesprochen.<br />
Aufgrund der gegebenen Situation steht von dieser Seite aus nichts entgegen. Eine<br />
Kostenübernahmeerklärung der Antragsteller liegt vor.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der <strong>Gemeinde</strong>“ aufgrund<br />
der Gegebenheiten einverstanden und beschließt diese für die Fl.Nrn. 234, 234/4, 234/6, 234/7,<br />
234/8 und 234/9 Gemarkung <strong>Aßling</strong>. Das Gebiet wird begrenzt:<br />
Im Norden durch landwirtschaftliche Fläche,<br />
im Süden durch Wohnbebauung,<br />
im Osten durch Wohnbebauung und<br />
im Westen durch Waldfläche.<br />
Beauftragung eines Planungsbüros<br />
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum<br />
München, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Uhlandstr. 5, 80336 München, mit der Erstellung<br />
des Plan- und Textteils zu beauftragen.<br />
Beschluss:<br />
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Uhlandstr. 5, 80336 München, wird mit<br />
der Erstellung des Plan- und Textteils beauftragt.<br />
Gemeindlicher Bauhof;<br />
Errichtung einer „Salztankstelle“<br />
Nach dem Erwerb des Betriebsgeländes im Gewerbegebiet „Am Ölfeld“ zur Verlegung des<br />
gemeindlichen Bauhofs ist jetzt Platz zur Errichtung eines Salzsilos für den gemeindlichen<br />
Winterdienst vorhanden. Nachdem, wie in der Sitzung am 24.06.2008 dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
mitgeteilt, eine gemeinsame Lösung mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim, Straßenbau, nicht<br />
möglich ist, wurde von einer Firma ein Angebot für ein 100 m³ fassendes Silo eingeholt. Die Firma
ietet das Holzsilo für brutto 78.367,45 € an. Für die notwendigen, durch die <strong>Gemeinde</strong> zu<br />
erstellenden Fundamente, ist mit Kosten von brutto ca. 15.000,00 € zu rechnen. In einer von der<br />
Verwaltung erstellten Zusammenstellung wurden die jährlichen Kosteneinsparungen aufgezeigt,<br />
die bei einer Verwendung von Salz aus einem Silo statt der bisher verwendeten Sackware<br />
möglich sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die bisher praktizierte Art der Beladung wegen<br />
der Gefahr des Abrutschens/Abstürzens höchst gefährlich für die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter und nach den<br />
Unfallverhütungsvorschriften des GUV (<strong>Gemeinde</strong>unfallversicherungsverband) sicher so auch<br />
nicht zulässig ist. Nach längerer, teilweise kontrovers geführter Diskussion fasste der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat den Beschluss:<br />
Die von dieser Firma zu den oben genannten Konditionen angebotene „Salztankstelle“ soll<br />
beschafft werden.<br />
Feuerwehrwesen;<br />
Umrüstung der Fahrzeugfunkanlagen auf Tastenfunktion<br />
Jedes Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehren <strong>Aßling</strong>, Loitersdorf und Pörsdorf verfügt über ein<br />
Fahrzeugfunkgerät und in der Zentrale im Feuerwehrhaus in <strong>Aßling</strong> ist ebenfalls ein Funkgerät<br />
vorhanden. Diese Geräte sind lediglich mit einem einfachen, tastenlosen Hörer ausgestattet, über<br />
den der Sprechverkehr möglich ist. Die Alarmierung und der Funkverkehr erfolgen derzeit noch<br />
über die Polizeidienststelle in Ebersberg. Ab Frühjahr 2009 wird die neue integrierte Leitstelle in<br />
Erding in Betrieb genommen. Diese Leitstelle verfügt über einen Einsatzleitrechner und hat den<br />
Sinn und Zweck, dass nicht nur gebietsweise alarmiert wird, sondern nach benötigten<br />
Gerätschaften. Alarmierungen und Funkverkehr erfolgen künftig über diese Leitstelle. Aufgrund<br />
dieser Umstellung ist die Umrüstung aller Fahrzeugfunkgeräte sowie des Funkgerätes in der<br />
Zentrale des Feuerwehrhauses in <strong>Aßling</strong> mit Tastenfunktion erforderlich. Werden die Geräte nicht<br />
umgerüstet ist zwar noch eine Alarmierung jedoch kein Sprechverkehr mehr möglich. Die<br />
Umrüstung erfolgt durch Austausch der bestehenden einfachen Hörer durch neue Hörer mit<br />
Tastenfunktion und betrifft 5 Geräte der FFW <strong>Aßling</strong>, 1 Gerät der FFW Loitersdorf, 1 Gerät der<br />
Freiwillige Feuerwehr Pörsdorf sowie den Funk der Zentrale im FFW-Haus <strong>Aßling</strong>. Für diese<br />
Umrüstung liegen zwei Angebote vor. Das günstigste Angebot wurde mit einer Angebotssumme<br />
in Höhe von 4.130,40 € abgegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der erforderlichen Umrüstung aller 7 Fahrzeugfunkgeräte sowie des Funkgerätes in der Zentrale<br />
des Feuerwehrgerätehauses in <strong>Aßling</strong> wird zugestimmt.<br />
Caritas Sozialstation; Zuschussantrag 2008<br />
Mit Schreiben vom 30.06.2008 bittet das Caritas-Zentrum Ebersberg um einen Zuschuss für das<br />
Jahr 2008 für die Sozialstation ambulanter Kranken- und Altenpflegedienst. 2007 wurde ein<br />
Betrag von 1.300 € gewährt (beantragter kommunaler Zuschuss 0,30 € pro Einwohner).<br />
Gleichzeitig wurde Verwendungsnachweis für das Jahr 2007 vorgelegt (47 Einsätze in <strong>Aßling</strong>).<br />
Beschluss:<br />
Für die Caritas-Sozialstation wird für das Jahr 2008 ein Zuschuss von 1.300 € gewährt. Im<br />
Hinblick auf das neue Steuerungssystem wird künftig auf eine Vorlage der jährlichen<br />
Zuschussanträge verzichtet, wenn ein Zuschuss auf der Grundlage von 0,30 € pro Einwohner<br />
gewährt wird.<br />
Vollzug des BayKiBiG; Bedarfsanerkennung ab 01.09.2008<br />
Die Bedarfsanerkennung nach Art. 22 BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)<br />
ist Voraussitzung für die Betriebskostenförderung. Aufgrund der Übergangsregelung des<br />
BayKiBiG gilt für die bestehenden Kindertageseinrichtungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong>, die<br />
Kindergärten St. Georg, Villa Kunterbunt und Spatzennest, eine Bedarfsfiktion bis 31.08.2008.<br />
Für die Förderung ab 01.09.2008 ist somit noch eine Bedarfsanerkennung für die notwendigen<br />
Betreuungsplätze durch den <strong>Gemeinde</strong>rat erforderlich. Von der Verwaltung wurde eine<br />
Bedarfsfeststellung mit einer Empfehlung zur Bedarfsanerkennung unter Berücksichtigung der<br />
Geburtenzahlen, der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen oder der Bauleitplanung<br />
durchgeführt (s. Aktenvermerk, der als Anlage der Niederschrift beigefügt ist). Die<br />
Bedarfserhebung ergibt, dass der Bedarf an Kindergartenplätzen durch das bestehende<br />
Angebot mit 6 Kindergartengruppen (150 Plätze) gedeckt ist. Diese Gruppen sind aber auch<br />
durch die Altersöffnung für unter 3-jährige Kinder notwendig. Der vorhandene bzw. in nächster<br />
Zeit entstehende längere Betreuungsbedarf kann voraussichtlich durch das steigende Angebot an<br />
Nachmittagsbetreuung in den einzelnen Kindergärten gedeckt werden. Der bestehende Bedarf an<br />
Schülerbetreuung einschließlich Ferienbetreuung wird durch die Nachmittagsbetreuung, die
künftige offene Ganztagesschule an der Schule in <strong>Aßling</strong> und durch das Ferienprogramm des<br />
Fördervereins (keine Kindertageseinrichtungen i. S. des BayKiBiG) grundsätzlich gedeckt. Der<br />
vorhandene Betreuungsbedarf für unter 3-jährige Kinder kann durch die Altersöffnung der<br />
Kindergärten allein nicht abgedeckt werden. Ab 2013 soll ein Rechtsanspruch auf<br />
Betreuungsplätze für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr eingeführt werden. Nach<br />
Auskunft des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages ist mit einer durchschnittlichen Versorgungsquote von 30 %<br />
(Kinder dieser Altersgruppe mit einem Betreuungsbedarf) zu rechnen. Der Kindergarten St. Georg<br />
plant 2009 in den vorhandenen dritten, jetzt leer stehenden Gruppenraum, eine Krippengruppe<br />
(12 Kinder/24 Plätze) einzurichten. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ebersberg kann ihre<br />
Bedarfsanerkennung auch durch die Anerkennung von 75 Betreuungsplätzen für den<br />
Kindergarten St. Georg im Rahmen der Altersöffnung erfolgen. Die in den nächsten Jahren weiter<br />
erforderlichen Plätze sollen zunächst durch eine weitere Altersöffnung für Kinder unter 3 Jahren<br />
der vorhandenen Kindergartengruppen geschaffen werden. Wie bisher müssen außerdem in<br />
Ausnahmefällen Bedarfsanerkennungen für Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortplätze aus<br />
besonderen Gründen auf Wunsch der Eltern in anderen <strong>Gemeinde</strong>n erfolgen. Ferner könnte evtl.<br />
durch den geplanten Anbau der <strong>Gemeinde</strong> Frauenneuharting an den bestehenden Kindergarten<br />
und Umwandlung in ein Haus für Kinder mit 24 Krippen-, 50 Kindergarten- und 20 Hortplätzen<br />
(Betreuungszeit bei Bedarf bis 18 Uhr) ein gemeinsames Angebot im Bereich der VG <strong>Aßling</strong><br />
geschaffen werden. Tagespflegeplätze werden meist als Ergänzung bei nicht ausreichenden<br />
Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten benötigt. Die Vermittlung erfolgt durch das<br />
Kreisjugendamt, das jeweils zum Ende des Betreuungsjahres bei den Wohnsitzgemeinden die<br />
Anerkennung der benötigten Plätze beantragt. So liegt für das Betreuungsjahr 2007/2008 ein<br />
Antrag vom 15.07.2008 für die Anerkennung eines Platzes mit einer Buchungszeit von 3,6 Std.<br />
vor. Zur Verwaltungsvereinfachung wird eine pauschale Anerkennung von Tagespflegeplätzen<br />
empfohlen. Die Anerkennung der Betreuungsplätze kann speziell für die einzelnen<br />
Altersgruppen in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege auch unter Berücksichtigung<br />
der Länge der Betreuungszeit erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist jedoch auch<br />
eine allgemeine Anerkennung von Betreuungsplätzen in einer Einrichtung ohne Einschränkung<br />
möglich, die den Trägern die größtmögliche Freiheit lässt. Da bei den zu berücksichtigenden<br />
Zahlen (Geburten, Zu-/Wegzüge, Betreuungszeiten etc.) erhebliche Schwankungen bestehen,<br />
kann ein Zuschlag bei der Bedarfsanerkennung (10 %) berücksichtigt werden. Die Förderung<br />
nach dem BayKiBiG erfolgt jedoch max. für die in der Betriebserlaubnis der Kindergartenträger<br />
genehmigte Zahl von Betreuungsplätzen. Für die Kindergärten Villa Kunterbunt und Spatzennest<br />
ist aufgrund der beengten Räume nur eine vorübergehende geringe Überschreitung der<br />
genehmigten 50 Plätze durch Kinder unter 3 Jahren denkbar, die bis zum dritten Geburtstag 2<br />
Plätze belegen. Die gemeindlichen Gesamtausgaben für die Förderung nach dem BayKiBiG<br />
betragen im laufenden Betreuungsjahr 2007/2008 für rund 150 Betreuungsplätze aufgrund der<br />
einzelnen Buchungszeiten ca. 170.000 €.<br />
Beschluss:<br />
Die Bedarfsanerkennung ab 01.09.2008 erfolgt für folgende Betreuungsplätze:<br />
Kindergarten St. Georg 80 Plätze (einschl. neue Krippengruppe)<br />
Kindergarten Villa Kunterbunt 52 Plätze<br />
Kindergarten Spatzennest 52 Plätze<br />
sowie ab 01.09.2008 für Tagespflege 3 Plätze<br />
Informationen<br />
Wasserherstellungsbeiträge<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde informiert, dass bis dato Bescheide für Wasserherstellungsbeiträge in<br />
Höhe von 2.092.680,12 € an die Grundeigentümer versandt wurden.