Gemeinde Aßling
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong><br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzung am 21.10.2008 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Lampl bekannt, dass Zweitem<br />
Bürgermeister Franz Hilger die Medaille für besondere Verdienste um die Kommunale<br />
Selbstverwaltung verliehen wurde. Die Verleihung fand anlässlich der Sitzung des Kreistages<br />
am 20.10.2008 statt. Herr Hilger ist seit 30 Jahren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied und seit 12 Jahren<br />
Zweiter Bürgermeister.<br />
Vollzug der Baugesetze;<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong>;<br />
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den ersten Planentwurf vom 21.10.2008<br />
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />
der Behörden)<br />
Am 12.11.2002 hatte der <strong>Gemeinde</strong>rat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit<br />
integriertem Landschaftsplan beschlossen. Nach langen Jahren der Vorbereitung mit<br />
Ortsteilversammlungen hinsichtlich Landschaftsplan, Aktivitäten von Arbeitskreisen, die sich<br />
mit der Flächennutzungsplanneuaufstellung ebenso befasst hatten wie der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung und Flächenneu- bzw. Wiederausweisungen,<br />
zwischenzeitlich entstandenen Zeitverzögerungen, die sich aufgrund von<br />
Bürgermeisterwechsel und einer brisanten und deshalb vorrangig zu behandelnden<br />
Thematik wie „Mobilfunk“ ergeben hatten, liegt nun zur heutigen Sitzung ein erster<br />
umfassender Flächennutzungsplanentwurf mit integriertem Landschaftsplan vor. Herr<br />
Steinert vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, von dem der Planentwurf<br />
gefertigt wurde, erläuterte dem <strong>Gemeinde</strong>rat den Plan zusammen mit Begründung und<br />
Umweltbericht und stand für Fragen zur Verfügung.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem<br />
Landschaftsplan in der Fassung vom 21.10.2008 einschließlich Begründung und<br />
Umweltbericht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung<br />
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.<br />
Ebenso ist sowohl eine Bürgerinformationsveranstaltung am 02.12.2008 als auch eine<br />
Fachstellenbesprechung/Scoping am 08.12.2008 (beide während der Auslegungszeit)<br />
durchzuführen.<br />
Bauanträge;<br />
Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Gebäudes und Einbau einer Wohnung auf<br />
Fl.Nr. 2750 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in Pörsdorf<br />
Das u. a. mit einem Bauernhof bebaute Grundstück Fl.Nr. 2750 liegt an der Ortsdurchfahrt<br />
von Pörsdorf und ist im gültigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> als Dorfgebietsfläche<br />
eingetragen. Der ehemalige Tennenbereich im Westteil des denkmalgeschützten<br />
Bauernhofes wird saniert. Er soll teilweise abgebrochen und zu Wohnzwecken wieder<br />
aufgebaut werden. Dabei entsteht eine weitere Wohneinheit. Die Fassaden ändern sich den<br />
Wohnbedürfnissen entsprechend. Die für die neue Wohneinheit gemäß der gemeindlichen<br />
Stellplatzsatzung erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze können auf dem Baugrundstück<br />
nachgewiesen werden. Der Ortsteil Pörsdorf ist derzeit nicht kanalisiert. Die vermehrt<br />
anfallenden häuslichen Abwässer müssen übergangsweise anderweitig entsorgt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag zu.<br />
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen<br />
Änderung der Einfriedungsart in eine Hecke auf Fl.Nr. 548/4 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in<br />
<strong>Aßling</strong>, Breite Wiese<br />
Das Baugrundstück Fl.Nr. 548/4 liegt an der Ortsstraße Breite Wiese im Geltungsbereich des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sonnenanger“ in <strong>Aßling</strong>. An der Westseite des Gartens<br />
wurde von der Zweiteigentümerin als Lärm- und Sichtschutz eine Thujahecke in<br />
Unwissenheit der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan gepflanzt, nach der dies<br />
unzulässig ist. Nach Einschätzung der Antragstellerin sind umliegende Nachbarn in keinster
Weise beeinträchtigt. Auf Anfrage teilt das Landratsamt in Amtshilfe mit, dass eine Befreiung<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden kann, da die Abweichung<br />
städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die<br />
Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen<br />
Belangen vereinbar.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat teilt die Auffassung der Antragstellerin und des Landratsamtes nicht. Ein<br />
entsprechender Bescheid ist zu erlassen.<br />
Bauantrag zum Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Einbau mehrerer<br />
Wohneinheiten auf Fl.Nr. 2326 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in Steinkirchen<br />
Das Baugrundstück im Ortsbereich von Steinkirchen ist im gültigen Flächennutzungsplan als<br />
Dorfgebietsfläche dargestellt und mit einem Bauernhof bebaut. Der ehemalige, alte Stallteil<br />
soll über drei Ebenen zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Neben der bestehenden<br />
Wohnung werden damit 3 zusätzliche geschaffen, die z. T. über Außentreppen erschlossen<br />
sind. Insgesamt sind 10 Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Das Baugrundstück ist im Übrigen<br />
voll erschlossen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag zu.<br />
Bauantrag zum Einbau von zwei Dachgauben im Anwesen auf Fl.Nr. 1985/4<br />
Gemarkung Loitersdorf in Lorenzenberg<br />
Das Baugrundstück liegt an der Aiblinger Straße in Lorenzenberg und ist u. a. mit einem<br />
Wohnhaus bebaut. Im Flächenutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> ist es als Mischgebiet dargestellt.<br />
In die südliche und nördliche Dachfläche soll je eine Dreiecksgaube gleichen Formats wie<br />
die bestehende eingebaut werden. Es entsteht keine weitere Wohneinheit.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag zu. <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Hans Wieser war gemäß<br />
Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 2369/8<br />
Gemarkung <strong>Aßling</strong> in Steinkirchen, Flurweg<br />
Das Baugrundstück Fl.Nr. 2369/8 liegt am Flurweg in Steinkirchen im Geltungsbereich des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Steinkirchen“. Es ist mit einem Wohnhaus und einer<br />
Doppelgarage bebaut. Der Bebauungsplan sieht auf dem Grundstück einen weiteren<br />
Bauraum für ein Wohnhaus vor. Mit der vorliegenden Skizze wird die südliche Baugrenze im<br />
Bebauungsplan um ca. 6 m überschritten. Die Firstrichtung ist um 90° nach Nord-Süd<br />
gedreht, da das Restgrundstück ansonsten nicht bebaubar wäre. Die gesetzlichen<br />
Abstandsflächen sind eingehalten. Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Die<br />
Nachbarunterschriften fehlen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid und den erforderlichen Befreiungen in<br />
Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung und die Firstdrehung nicht zu. Im Übrigen gelten<br />
die Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />
Formlose Bauanfrage zum Neubau einer Gewerbehalle auf Fl.Nr. 1871/1 Gemarkung<br />
Loitersdorf im Gewerbegebiet Am Ölfeld in Lorenzenberg; Tektur zur<br />
Baugenehmigung B-2004-429 vom 23.02.2005<br />
Die Änderung gegenüber der Genehmigungsplanung begründet der Bauherr mit der<br />
Tatsache, dass er das nördlich gelegene Nachbargrundstück nicht erwerben konnte.<br />
Folgende Tekturen werden begründet:<br />
1. Durch eine zusätzliche Ausfahrt werden Rückwärtsfahrten vermindert und die<br />
Unfallgefahr reduziert.<br />
2. Die Gründungstiefe verringert sich von 7,50 m auf ca. 6,00 m und beeinflusst die<br />
Baukosten.<br />
3. Das Vorziehen der Tiefgarage um 11,00 m bis 3,00 m an die südliche<br />
Grundstücksgrenze soll für eine Vergrößerung der Lagerflächen sorgen. Die Traufhöhe soll<br />
von 6,00 m auf 6,50 m und die Firsthöhe von max. 8,00 m im Bebauungsplan auf 9,60 m wie<br />
in der Baugenehmigung angehoben werden.<br />
4. Auf der Nordseite ist eine leichte offene Rampe mit 5% Neigung geplant.
5. Oberirdisch ist eine Umfahrung mit 15 m Radius bis an die südliche<br />
Grundstücksgrenze vorgesehen.<br />
6. Der Grünstreifen an der Nordgrenze soll auf von 2 m auf 1 m zurückgenommen oder<br />
mit Rasengittersteinen ausgelegt werden. Dies ist auch im Bereich des öffentlichen<br />
Wendehammers bis zum Baugrundstück gewünscht.<br />
Der Bauherr möchte mit dieser Anfrage an die <strong>Gemeinde</strong> Planungssicherheit erhalten. Nach<br />
Rücksprache mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und<br />
eingehender Beratung im Rat fasst dieser den<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Auffassung, dass der gestreckte Baukörper mit Verbindung zum<br />
bestehenden Wohnhaus in einer Länge von ca. 78 m über alles eine ausgeprägte<br />
Riegelwirkung erzeugt. Des Weiteren wird auf die Einhaltung der Grünordnung an allen<br />
Grundstücksgrenzen bestanden. In der Zusammenfassung stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />
Änderungswünschen nicht zu. Die wesentlichen Elemente aus der Baugenehmigung<br />
B-2004-429 sind in die laufende Bebauungsplanänderung aufzunehmen. Sämtliche<br />
Baumaßnahmen, wie z. B. die Errichtung von Rampen, sind auf dem eigenen Baugrundstück<br />
durchzuführen.<br />
Gemeindliche Wasserversorgung; Hochbehälter Lorenzenberg;<br />
Vergabe der Arbeiten Los 1 – 4<br />
Diese Thematik wurde bereits in diversen Sitzungen, zuletzt in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
23.09.2008 behandelt. Der Aktenvermerk über die Besprechung in der Regierung von<br />
Oberbayern, VOB-Stelle, am 02.10.2008 wurde eingangs der Sitzung als Tischvorlage<br />
verteilt. Außerdem wurde mit der Sitzungseinladung der Vergabevorschlag des<br />
Ingenieurbüros Hans Hinterholzer, Hochreit, mit allen Angebotswertungen der Einzellose und<br />
zwei Sondervorschlägen verschickt. Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> lagen nach den öffentlichen<br />
Ausschreibungen für die insgesamt 8 Gewerke Angebote vor. Die Gesamt-Angebots-Summe<br />
bei Vergabe an den jeweiligen Bestbieter der einzelnen Gewerke beträgt netto 944.228,71 €.<br />
Die Fa. Hydro-Elektrik, Ravensburg, hat für alle Gewerke jeweils ein Hauptangebot sowie 2<br />
Nebenangebote abgegeben. Die Vergabesumme mit den Nebenangeboten beträgt netto<br />
908.420.97 €. Die Fa. Hydro-Elektrik hat bei der ersten Angebotseröffnung am 27.05.2008<br />
erklärt, dass die Nebenangebote mit Gesamtsumme netto 908.420,97 € nur Gültigkeit für die<br />
gemeinsame Vergabe aller Gewerke haben. Die VOB-Stelle bestätigte, dass der Bieter mit<br />
dem Sondervorschlag durch nachträglich erfolgte Ausschreibungen keinen Vorteil erlangte,<br />
somit könne die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> dieses Angebot der Komplettlösung annehmen. Ebenso<br />
erklärte die VOB-Stelle die Vergabe von 8 Gewerken nach den einzelnen Angeboten als<br />
zulässig. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> hat nun zu entscheiden wer nach objektiven Maßkriterien der<br />
wirtschaftlichste Anbieter ist. Mit Schreiben vom 12.09.2008 wurde beim<br />
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim um Zustimmung zur geplanten Änderung des Bauwerks<br />
entsprechend dem Sondervorschlag 2 angefragt. Die Zustimmung wurde mittlerweile per E-<br />
Mail erteilt. Außerdem wurden die Bedenken hinsichtlich des Behältervolumens von 2 x 580<br />
m³ (4-fache Verbrauchsmenge) durch die E-Mail des Bayerischen Landesamtes für<br />
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Aussagen der Fa. Hydro Elektrik über<br />
vergleichbare Hochbehälter und die Schilderung vom gemeindlichen Wassermeister, Herrn<br />
Karl-Heinz Donauer, über den Hochbehälter in Westerberg ausgeräumt. Nach intensiver<br />
Beratung und Diskussion fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />
Beschluss:<br />
Die Gesamtvergabe Los 1 – 4 der Arbeiten für den Hochbehälter in Lorenzenberg erfolgt<br />
zum Angebotspreis lt. Sondervorschlag 2 mit netto 908.420,97 € an die Fa. Hydro Elektrik,<br />
Ravensburg. Zusätzlich wird die Systemstatik zum Preis von netto 3.360,00 € ebenfalls an<br />
die Fa. Hydro Elektrik, Ravensburg, vergeben.<br />
Feuerwehrwesen; Demontage der Sirenenanlage in Niclasreuth und Aufbau einer<br />
Sirenenanlage im Bereich des neuen Feuerwehrgerätehauses<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Niclasreuth und die Familie Lechner, Niclasreuth, beantragen mit<br />
Schreiben vom 25.04.2008 die Demontage der Sirenenanlage auf dem Anwesen Lechner<br />
(Gastwirt) in Niclasreuth und die Montage einer neuen elektronischen Sirenenanlage auf<br />
dem neuen Feuerwehrgerätehaus im Floriansweg in Niclasreuth. Der Antrag wird damit<br />
begründet, dass die im Jugendhaus untergebrachten, fremden Kinder oft nur sehr schwer<br />
nach einem Sirenenalarm zu beruhigen sind und der Alarm durch den ungünstigen Standort<br />
bei Westwind von der halben Ortschaft nicht gehört wird. Außerdem wurde bei der letzten<br />
Überprüfung der Sirene im September 2007 von der Fa. Hörmann festgestellt, dass der
Funkempfang bei der Sirene am jetzigen Standort nicht ausreichend ist und eine<br />
Hochantenne erforderlich wäre. Die Kosten hierfür würden sich lt. vorliegendem Angebot der<br />
Fa. Hörmann auf 505,75 € belaufen. Von der Verwaltung wurden deshalb von der Fa.<br />
Hörmann, Kirchseeon, Angebote für die Demontage der alten Sirene und Kauf und Montage<br />
einer neuen Sirenenanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus im Floriansweg eingeholt:<br />
- Kosten für die Demontage der bisherigen Sirene auf dem Anwesen Lechner lt.<br />
Angebot 600,00 €<br />
- Kosten für die Lieferung und Montage einer neuen elektronischen Sirenenanlage Typ<br />
ECI 600 5.377,00 €<br />
- Kosten für die Montage der bisherigen alten Sirene auf einem Stahl-Tele-Sirenenmast<br />
12 m 5.482,16 €.<br />
Eine Montage der bisherigen Sirene auf dem Feuerwehrhaus scheidet aus, da bei der<br />
Planung und dem Bau des Gebäudes übersehen wurde, die statischen Voraussetzungen<br />
hierfür zu schaffen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Demontage der bisherigen Sirenenanlage auf dem Anwesen<br />
Lechner in Niclasreuth sowie dem Kauf einer neuen elektronischen Sirenenanlage mit<br />
Montage auf dem neuen Feuerwehrgerätehaus am Floriansweg in Niclasreuth zu. Die<br />
Arbeiten sollen von der Fa. Hörmann, Kirchseeon, nach ihren Angeboten durchgeführt<br />
werden.<br />
Anmerkung: <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Quirin Kaiser dankte in diesem Zusammenhang der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> für die Unterstützung zum Bau des Feuerwehrhauses in Niclasreuth.<br />
Informationen;<br />
Straßenentwässerung Niclasreuth<br />
Die Straßenwässer aus dem Bereich Gartenweg in Niclasreuth werden zusammen mit dem<br />
Überwasser der Löschwasserzisterne am Osterwalderweg und verschiedenen Dachwässern<br />
aus privaten Anwesen über eine Rohrleitung nach Süden abgeleitet. U. a. verläuft die Trasse<br />
durch das Grundstück Fl.Nr. 1108 Gemarkung <strong>Aßling</strong>. Diese Sammelleitung fasst hier auch<br />
Drainagen und hat sich im Laufe von Jahren nun verlegt und ist punktuell bereits<br />
eingebrochen. In Absprache mit dem Grundeigentümer, dem Büro Hinterholzer und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> wird zur Sanierung die Verlegung einer Parallelleitung durch das betroffene<br />
Grundstück auf eine Länge von ca. 120 m empfohlen. Die geschätzten Kosten für die<br />
Erdarbeiten und Verlegung der bauseits gestellten Rohre DN 250 KG 2000 und die<br />
Reparatur der schadhaften Leitung werden von der Fa. Martin Soyer aus Oberelkofen mit<br />
brutto 2.732,96 € beziffert. Das Rohrmaterial, bezogen von der Raiffeisen <strong>Aßling</strong> würde bei<br />
Stangenware von 6 m Länge brutto 3.119,19 € abzgl. 2 % Skonto kosten.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Maßnahme zu. Die Aufträge sind zu erteilen.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde mitgeteilt, dass der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes<br />
Ebersberg zur Auffüllung der Geländesenke und Errichtung eines Zaunes im Bereich der<br />
Kupfgrabenquellen 1 und 3 am 20.10.2008 eingegangen ist.<br />
Probebohrungen im Bereich von Lorenzenberg/Pfadendorf<br />
Der Auftrag zur geophysikalischen Erkundung „Saalacher Forst/Auf der Hut“ und<br />
„Tegernauer Tal“ wurde zum Angebotspreis über 14.628,07 € brutto an die Fa. GEOLOG<br />
Fuß-Hepp GbR in Augsburg erteilt.<br />
Antrag von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Andreas Keipp/Bündnis 90/Grüne betreffend<br />
„Müllsammelstelle Anger“<br />
Der Antrag von Herrn Andreas Keipp vom 08.10.2008 wurde vorgelesen: “Die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Aßling</strong> beginnt Gespräche mit den Verantwortlichen des „REWE-<br />
Getränkemarktgrundstückes“ und versucht eine einvernehmliche Lösung bezüglich des<br />
Standortes, auch mit den Anwohnern, zu finden. Bei Erfolg werden die Sammelstellen am<br />
Anger und in den verkehrsberuhigten Zonen hinter dem alten Rathaus und am Kindergarten<br />
aufgegeben.“ Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm dies zur Kenntnis. Es sollen Überlegungen für ein<br />
Gesamtkonzept angestellt werden. Der Punkt wird in einer der nächsten Sitzungen wieder<br />
auf die Tagesordnung gesetzt.
Keine Beschlussfassung.<br />
Wasserherstellungsbeiträge<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde informiert, dass bis dato Bescheide für Wasserherstellungsbeitrage<br />
in Höhe von 2.238.225,87 € an die Grundeigentümer versandt wurden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Quirin Kaiser erinnerte an die Wiederherstellung der Thaler Straße.<br />
Die Maßnahme sollte noch vor Wintereinbruch erfolgen. Hierzu sollte mit der Fa. Mayer ein<br />
Gespräch bezüglich einer „Kostenteilung“ geführt werden.