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Gemeinde Aßling

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong><br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Sitzung am 21.10.2008 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Lampl bekannt, dass Zweitem<br />

Bürgermeister Franz Hilger die Medaille für besondere Verdienste um die Kommunale<br />

Selbstverwaltung verliehen wurde. Die Verleihung fand anlässlich der Sitzung des Kreistages<br />

am 20.10.2008 statt. Herr Hilger ist seit 30 Jahren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied und seit 12 Jahren<br />

Zweiter Bürgermeister.<br />

Vollzug der Baugesetze;<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong>;<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den ersten Planentwurf vom 21.10.2008<br />

nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />

der Behörden)<br />

Am 12.11.2002 hatte der <strong>Gemeinde</strong>rat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit<br />

integriertem Landschaftsplan beschlossen. Nach langen Jahren der Vorbereitung mit<br />

Ortsteilversammlungen hinsichtlich Landschaftsplan, Aktivitäten von Arbeitskreisen, die sich<br />

mit der Flächennutzungsplanneuaufstellung ebenso befasst hatten wie der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung und Flächenneu- bzw. Wiederausweisungen,<br />

zwischenzeitlich entstandenen Zeitverzögerungen, die sich aufgrund von<br />

Bürgermeisterwechsel und einer brisanten und deshalb vorrangig zu behandelnden<br />

Thematik wie „Mobilfunk“ ergeben hatten, liegt nun zur heutigen Sitzung ein erster<br />

umfassender Flächennutzungsplanentwurf mit integriertem Landschaftsplan vor. Herr<br />

Steinert vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, von dem der Planentwurf<br />

gefertigt wurde, erläuterte dem <strong>Gemeinde</strong>rat den Plan zusammen mit Begründung und<br />

Umweltbericht und stand für Fragen zur Verfügung.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem<br />

Landschaftsplan in der Fassung vom 21.10.2008 einschließlich Begründung und<br />

Umweltbericht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung<br />

der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.<br />

Ebenso ist sowohl eine Bürgerinformationsveranstaltung am 02.12.2008 als auch eine<br />

Fachstellenbesprechung/Scoping am 08.12.2008 (beide während der Auslegungszeit)<br />

durchzuführen.<br />

Bauanträge;<br />

Bauantrag zur Sanierung des bestehenden Gebäudes und Einbau einer Wohnung auf<br />

Fl.Nr. 2750 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in Pörsdorf<br />

Das u. a. mit einem Bauernhof bebaute Grundstück Fl.Nr. 2750 liegt an der Ortsdurchfahrt<br />

von Pörsdorf und ist im gültigen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> als Dorfgebietsfläche<br />

eingetragen. Der ehemalige Tennenbereich im Westteil des denkmalgeschützten<br />

Bauernhofes wird saniert. Er soll teilweise abgebrochen und zu Wohnzwecken wieder<br />

aufgebaut werden. Dabei entsteht eine weitere Wohneinheit. Die Fassaden ändern sich den<br />

Wohnbedürfnissen entsprechend. Die für die neue Wohneinheit gemäß der gemeindlichen<br />

Stellplatzsatzung erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze können auf dem Baugrundstück<br />

nachgewiesen werden. Der Ortsteil Pörsdorf ist derzeit nicht kanalisiert. Die vermehrt<br />

anfallenden häuslichen Abwässer müssen übergangsweise anderweitig entsorgt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag zu.<br />

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen<br />

Änderung der Einfriedungsart in eine Hecke auf Fl.Nr. 548/4 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in<br />

<strong>Aßling</strong>, Breite Wiese<br />

Das Baugrundstück Fl.Nr. 548/4 liegt an der Ortsstraße Breite Wiese im Geltungsbereich des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sonnenanger“ in <strong>Aßling</strong>. An der Westseite des Gartens<br />

wurde von der Zweiteigentümerin als Lärm- und Sichtschutz eine Thujahecke in<br />

Unwissenheit der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan gepflanzt, nach der dies<br />

unzulässig ist. Nach Einschätzung der Antragstellerin sind umliegende Nachbarn in keinster


Weise beeinträchtigt. Auf Anfrage teilt das Landratsamt in Amtshilfe mit, dass eine Befreiung<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden kann, da die Abweichung<br />

städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die<br />

Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen<br />

Belangen vereinbar.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat teilt die Auffassung der Antragstellerin und des Landratsamtes nicht. Ein<br />

entsprechender Bescheid ist zu erlassen.<br />

Bauantrag zum Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Einbau mehrerer<br />

Wohneinheiten auf Fl.Nr. 2326 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in Steinkirchen<br />

Das Baugrundstück im Ortsbereich von Steinkirchen ist im gültigen Flächennutzungsplan als<br />

Dorfgebietsfläche dargestellt und mit einem Bauernhof bebaut. Der ehemalige, alte Stallteil<br />

soll über drei Ebenen zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Neben der bestehenden<br />

Wohnung werden damit 3 zusätzliche geschaffen, die z. T. über Außentreppen erschlossen<br />

sind. Insgesamt sind 10 Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Das Baugrundstück ist im Übrigen<br />

voll erschlossen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag zu.<br />

Bauantrag zum Einbau von zwei Dachgauben im Anwesen auf Fl.Nr. 1985/4<br />

Gemarkung Loitersdorf in Lorenzenberg<br />

Das Baugrundstück liegt an der Aiblinger Straße in Lorenzenberg und ist u. a. mit einem<br />

Wohnhaus bebaut. Im Flächenutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> ist es als Mischgebiet dargestellt.<br />

In die südliche und nördliche Dachfläche soll je eine Dreiecksgaube gleichen Formats wie<br />

die bestehende eingebaut werden. Es entsteht keine weitere Wohneinheit.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag zu. <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Hans Wieser war gemäß<br />

Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 2369/8<br />

Gemarkung <strong>Aßling</strong> in Steinkirchen, Flurweg<br />

Das Baugrundstück Fl.Nr. 2369/8 liegt am Flurweg in Steinkirchen im Geltungsbereich des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes „Steinkirchen“. Es ist mit einem Wohnhaus und einer<br />

Doppelgarage bebaut. Der Bebauungsplan sieht auf dem Grundstück einen weiteren<br />

Bauraum für ein Wohnhaus vor. Mit der vorliegenden Skizze wird die südliche Baugrenze im<br />

Bebauungsplan um ca. 6 m überschritten. Die Firstrichtung ist um 90° nach Nord-Süd<br />

gedreht, da das Restgrundstück ansonsten nicht bebaubar wäre. Die gesetzlichen<br />

Abstandsflächen sind eingehalten. Das Baugrundstück ist voll erschlossen. Die<br />

Nachbarunterschriften fehlen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid und den erforderlichen Befreiungen in<br />

Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung und die Firstdrehung nicht zu. Im Übrigen gelten<br />

die Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />

Formlose Bauanfrage zum Neubau einer Gewerbehalle auf Fl.Nr. 1871/1 Gemarkung<br />

Loitersdorf im Gewerbegebiet Am Ölfeld in Lorenzenberg; Tektur zur<br />

Baugenehmigung B-2004-429 vom 23.02.2005<br />

Die Änderung gegenüber der Genehmigungsplanung begründet der Bauherr mit der<br />

Tatsache, dass er das nördlich gelegene Nachbargrundstück nicht erwerben konnte.<br />

Folgende Tekturen werden begründet:<br />

1. Durch eine zusätzliche Ausfahrt werden Rückwärtsfahrten vermindert und die<br />

Unfallgefahr reduziert.<br />

2. Die Gründungstiefe verringert sich von 7,50 m auf ca. 6,00 m und beeinflusst die<br />

Baukosten.<br />

3. Das Vorziehen der Tiefgarage um 11,00 m bis 3,00 m an die südliche<br />

Grundstücksgrenze soll für eine Vergrößerung der Lagerflächen sorgen. Die Traufhöhe soll<br />

von 6,00 m auf 6,50 m und die Firsthöhe von max. 8,00 m im Bebauungsplan auf 9,60 m wie<br />

in der Baugenehmigung angehoben werden.<br />

4. Auf der Nordseite ist eine leichte offene Rampe mit 5% Neigung geplant.


5. Oberirdisch ist eine Umfahrung mit 15 m Radius bis an die südliche<br />

Grundstücksgrenze vorgesehen.<br />

6. Der Grünstreifen an der Nordgrenze soll auf von 2 m auf 1 m zurückgenommen oder<br />

mit Rasengittersteinen ausgelegt werden. Dies ist auch im Bereich des öffentlichen<br />

Wendehammers bis zum Baugrundstück gewünscht.<br />

Der Bauherr möchte mit dieser Anfrage an die <strong>Gemeinde</strong> Planungssicherheit erhalten. Nach<br />

Rücksprache mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und<br />

eingehender Beratung im Rat fasst dieser den<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist der Auffassung, dass der gestreckte Baukörper mit Verbindung zum<br />

bestehenden Wohnhaus in einer Länge von ca. 78 m über alles eine ausgeprägte<br />

Riegelwirkung erzeugt. Des Weiteren wird auf die Einhaltung der Grünordnung an allen<br />

Grundstücksgrenzen bestanden. In der Zusammenfassung stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />

Änderungswünschen nicht zu. Die wesentlichen Elemente aus der Baugenehmigung<br />

B-2004-429 sind in die laufende Bebauungsplanänderung aufzunehmen. Sämtliche<br />

Baumaßnahmen, wie z. B. die Errichtung von Rampen, sind auf dem eigenen Baugrundstück<br />

durchzuführen.<br />

Gemeindliche Wasserversorgung; Hochbehälter Lorenzenberg;<br />

Vergabe der Arbeiten Los 1 – 4<br />

Diese Thematik wurde bereits in diversen Sitzungen, zuletzt in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

23.09.2008 behandelt. Der Aktenvermerk über die Besprechung in der Regierung von<br />

Oberbayern, VOB-Stelle, am 02.10.2008 wurde eingangs der Sitzung als Tischvorlage<br />

verteilt. Außerdem wurde mit der Sitzungseinladung der Vergabevorschlag des<br />

Ingenieurbüros Hans Hinterholzer, Hochreit, mit allen Angebotswertungen der Einzellose und<br />

zwei Sondervorschlägen verschickt. Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> lagen nach den öffentlichen<br />

Ausschreibungen für die insgesamt 8 Gewerke Angebote vor. Die Gesamt-Angebots-Summe<br />

bei Vergabe an den jeweiligen Bestbieter der einzelnen Gewerke beträgt netto 944.228,71 €.<br />

Die Fa. Hydro-Elektrik, Ravensburg, hat für alle Gewerke jeweils ein Hauptangebot sowie 2<br />

Nebenangebote abgegeben. Die Vergabesumme mit den Nebenangeboten beträgt netto<br />

908.420.97 €. Die Fa. Hydro-Elektrik hat bei der ersten Angebotseröffnung am 27.05.2008<br />

erklärt, dass die Nebenangebote mit Gesamtsumme netto 908.420,97 € nur Gültigkeit für die<br />

gemeinsame Vergabe aller Gewerke haben. Die VOB-Stelle bestätigte, dass der Bieter mit<br />

dem Sondervorschlag durch nachträglich erfolgte Ausschreibungen keinen Vorteil erlangte,<br />

somit könne die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> dieses Angebot der Komplettlösung annehmen. Ebenso<br />

erklärte die VOB-Stelle die Vergabe von 8 Gewerken nach den einzelnen Angeboten als<br />

zulässig. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> hat nun zu entscheiden wer nach objektiven Maßkriterien der<br />

wirtschaftlichste Anbieter ist. Mit Schreiben vom 12.09.2008 wurde beim<br />

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim um Zustimmung zur geplanten Änderung des Bauwerks<br />

entsprechend dem Sondervorschlag 2 angefragt. Die Zustimmung wurde mittlerweile per E-<br />

Mail erteilt. Außerdem wurden die Bedenken hinsichtlich des Behältervolumens von 2 x 580<br />

m³ (4-fache Verbrauchsmenge) durch die E-Mail des Bayerischen Landesamtes für<br />

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Aussagen der Fa. Hydro Elektrik über<br />

vergleichbare Hochbehälter und die Schilderung vom gemeindlichen Wassermeister, Herrn<br />

Karl-Heinz Donauer, über den Hochbehälter in Westerberg ausgeräumt. Nach intensiver<br />

Beratung und Diskussion fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />

Beschluss:<br />

Die Gesamtvergabe Los 1 – 4 der Arbeiten für den Hochbehälter in Lorenzenberg erfolgt<br />

zum Angebotspreis lt. Sondervorschlag 2 mit netto 908.420,97 € an die Fa. Hydro Elektrik,<br />

Ravensburg. Zusätzlich wird die Systemstatik zum Preis von netto 3.360,00 € ebenfalls an<br />

die Fa. Hydro Elektrik, Ravensburg, vergeben.<br />

Feuerwehrwesen; Demontage der Sirenenanlage in Niclasreuth und Aufbau einer<br />

Sirenenanlage im Bereich des neuen Feuerwehrgerätehauses<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Niclasreuth und die Familie Lechner, Niclasreuth, beantragen mit<br />

Schreiben vom 25.04.2008 die Demontage der Sirenenanlage auf dem Anwesen Lechner<br />

(Gastwirt) in Niclasreuth und die Montage einer neuen elektronischen Sirenenanlage auf<br />

dem neuen Feuerwehrgerätehaus im Floriansweg in Niclasreuth. Der Antrag wird damit<br />

begründet, dass die im Jugendhaus untergebrachten, fremden Kinder oft nur sehr schwer<br />

nach einem Sirenenalarm zu beruhigen sind und der Alarm durch den ungünstigen Standort<br />

bei Westwind von der halben Ortschaft nicht gehört wird. Außerdem wurde bei der letzten<br />

Überprüfung der Sirene im September 2007 von der Fa. Hörmann festgestellt, dass der


Funkempfang bei der Sirene am jetzigen Standort nicht ausreichend ist und eine<br />

Hochantenne erforderlich wäre. Die Kosten hierfür würden sich lt. vorliegendem Angebot der<br />

Fa. Hörmann auf 505,75 € belaufen. Von der Verwaltung wurden deshalb von der Fa.<br />

Hörmann, Kirchseeon, Angebote für die Demontage der alten Sirene und Kauf und Montage<br />

einer neuen Sirenenanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus im Floriansweg eingeholt:<br />

- Kosten für die Demontage der bisherigen Sirene auf dem Anwesen Lechner lt.<br />

Angebot 600,00 €<br />

- Kosten für die Lieferung und Montage einer neuen elektronischen Sirenenanlage Typ<br />

ECI 600 5.377,00 €<br />

- Kosten für die Montage der bisherigen alten Sirene auf einem Stahl-Tele-Sirenenmast<br />

12 m 5.482,16 €.<br />

Eine Montage der bisherigen Sirene auf dem Feuerwehrhaus scheidet aus, da bei der<br />

Planung und dem Bau des Gebäudes übersehen wurde, die statischen Voraussetzungen<br />

hierfür zu schaffen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Demontage der bisherigen Sirenenanlage auf dem Anwesen<br />

Lechner in Niclasreuth sowie dem Kauf einer neuen elektronischen Sirenenanlage mit<br />

Montage auf dem neuen Feuerwehrgerätehaus am Floriansweg in Niclasreuth zu. Die<br />

Arbeiten sollen von der Fa. Hörmann, Kirchseeon, nach ihren Angeboten durchgeführt<br />

werden.<br />

Anmerkung: <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Quirin Kaiser dankte in diesem Zusammenhang der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> für die Unterstützung zum Bau des Feuerwehrhauses in Niclasreuth.<br />

Informationen;<br />

Straßenentwässerung Niclasreuth<br />

Die Straßenwässer aus dem Bereich Gartenweg in Niclasreuth werden zusammen mit dem<br />

Überwasser der Löschwasserzisterne am Osterwalderweg und verschiedenen Dachwässern<br />

aus privaten Anwesen über eine Rohrleitung nach Süden abgeleitet. U. a. verläuft die Trasse<br />

durch das Grundstück Fl.Nr. 1108 Gemarkung <strong>Aßling</strong>. Diese Sammelleitung fasst hier auch<br />

Drainagen und hat sich im Laufe von Jahren nun verlegt und ist punktuell bereits<br />

eingebrochen. In Absprache mit dem Grundeigentümer, dem Büro Hinterholzer und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> wird zur Sanierung die Verlegung einer Parallelleitung durch das betroffene<br />

Grundstück auf eine Länge von ca. 120 m empfohlen. Die geschätzten Kosten für die<br />

Erdarbeiten und Verlegung der bauseits gestellten Rohre DN 250 KG 2000 und die<br />

Reparatur der schadhaften Leitung werden von der Fa. Martin Soyer aus Oberelkofen mit<br />

brutto 2.732,96 € beziffert. Das Rohrmaterial, bezogen von der Raiffeisen <strong>Aßling</strong> würde bei<br />

Stangenware von 6 m Länge brutto 3.119,19 € abzgl. 2 % Skonto kosten.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Maßnahme zu. Die Aufträge sind zu erteilen.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde mitgeteilt, dass der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes<br />

Ebersberg zur Auffüllung der Geländesenke und Errichtung eines Zaunes im Bereich der<br />

Kupfgrabenquellen 1 und 3 am 20.10.2008 eingegangen ist.<br />

Probebohrungen im Bereich von Lorenzenberg/Pfadendorf<br />

Der Auftrag zur geophysikalischen Erkundung „Saalacher Forst/Auf der Hut“ und<br />

„Tegernauer Tal“ wurde zum Angebotspreis über 14.628,07 € brutto an die Fa. GEOLOG<br />

Fuß-Hepp GbR in Augsburg erteilt.<br />

Antrag von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Andreas Keipp/Bündnis 90/Grüne betreffend<br />

„Müllsammelstelle Anger“<br />

Der Antrag von Herrn Andreas Keipp vom 08.10.2008 wurde vorgelesen: “Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Aßling</strong> beginnt Gespräche mit den Verantwortlichen des „REWE-<br />

Getränkemarktgrundstückes“ und versucht eine einvernehmliche Lösung bezüglich des<br />

Standortes, auch mit den Anwohnern, zu finden. Bei Erfolg werden die Sammelstellen am<br />

Anger und in den verkehrsberuhigten Zonen hinter dem alten Rathaus und am Kindergarten<br />

aufgegeben.“ Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm dies zur Kenntnis. Es sollen Überlegungen für ein<br />

Gesamtkonzept angestellt werden. Der Punkt wird in einer der nächsten Sitzungen wieder<br />

auf die Tagesordnung gesetzt.


Keine Beschlussfassung.<br />

Wasserherstellungsbeiträge<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde informiert, dass bis dato Bescheide für Wasserherstellungsbeitrage<br />

in Höhe von 2.238.225,87 € an die Grundeigentümer versandt wurden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Quirin Kaiser erinnerte an die Wiederherstellung der Thaler Straße.<br />

Die Maßnahme sollte noch vor Wintereinbruch erfolgen. Hierzu sollte mit der Fa. Mayer ein<br />

Gespräch bezüglich einer „Kostenteilung“ geführt werden.

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