Niederschrift Gemeinderatssitzung Aßling 11.05.10 - Gemeinde Aßling
Niederschrift Gemeinderatssitzung Aßling 11.05.10 - Gemeinde Aßling
Niederschrift Gemeinderatssitzung Aßling 11.05.10 - Gemeinde Aßling
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong><br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzung am 11.05.2010 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll<br />
Mitglied im <strong>Gemeinde</strong>rat; Vereidigung des nachrückenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieds<br />
Mit Schreiben vom 22.04.2010 erklärte Frau Dr. Angela Zimmermann die Annahme des Ehrenamtes<br />
als <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied und ihre Bereitschaft, den Eid bzw. ein Gelöbnis nach Art.<br />
31 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung zu leisten. Sie wurde zur heutigen Sitzung eingeladen. Bürgermeister<br />
Lampl forderte das nachrückende <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied, Frau Dr. Angela Zimmermann,<br />
auf, hervorzutreten und nahm ihr den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid<br />
ab.<br />
Keine Beschlussfassung.<br />
Bauantrag<br />
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nrn. 693/6 und 672/2 Gemarkung<br />
<strong>Aßling</strong>, Mitterweg 45 in <strong>Aßling</strong><br />
Die beiden Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
„Am Schwartlinggraben, 2. Änderung“. Von den darin enthaltenen Festsetzungen wird wie<br />
folgt abgewichen:<br />
Die Garage liegt außerhalb des dafür vorgesehenen Bauraums im Baufenster Nr. 2 für Hauptgebäude.<br />
Die Firstrichtung der Garage verläuft nicht parallel zur Gebäudelängsseite.<br />
Die zulässige Sockelhöhe von 20 cm wird geringfügig um 6,5 cm erhöht.<br />
Die Anbindung an den Mitterweg erfolgt über das in Privatbesitz befindliche Grundstück Fl.Nr.<br />
672. Die Anschlussmöglichkeiten an Wasser- und Kanal sind ebenfalls von diesem Grundstück<br />
aus gegeben. Die Einlegungsrechte in sowie das Geh- und Fahrtrecht über das Privatgrundstück<br />
sind zwar notariell gesichert, gemäß Erschließungsvertrag vom 20.07.2006 zwischen<br />
dem Grundeigentümer und der <strong>Gemeinde</strong> ist aber bei Bebauung des Bauraumes 2<br />
oder 3 die gesamte neue Erschließungsstraße mit Ausnahme der Aufweitung des Mitterweges<br />
und der für die Tankstelle notwendigen Schallschutzwand herzustellen. Von Seiten der Verwaltung<br />
wurde folgender Beschluss vorgeschlagen: Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag<br />
und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Die<br />
grünordnerischen Festsetzungen sind umzusetzen und ein Entwässerungsplan nachzureichen.<br />
Der Grundeigentümer ist zur Herstellung der Erschließungsstraße schriftlich aufzufordern.<br />
Nach Beendigung der Maßnahme ist das neue Straßenstück als öffentliche Verkehrsfläche<br />
zu widmen. Nach lebhafter Diskussion und Einwänden seitens des Gremiums, dem auch<br />
der Grundeigentümer angehört, fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes zu. Die grünordnerischen Festsetzungen sind umzusetzen und<br />
ein Entwässerungsplan nachzureichen. Mit dem Grundeigentümer ist wegen der zeitlichen<br />
Umsetzung der Herstellung der Erschließungsstraße – wie im Erschließungsvertrag geregelt –<br />
Kontakt aufzunehmen. Nach Beendigung der Maßnahme ist das neue Straßenstück als öffentliche<br />
Verkehrsfläche zu widmen.<br />
Gemeindlicher Wasserleitungsbau; Wasserversorgung <strong>Aßling</strong> BA 06; restlicher<br />
Leitungsbau im Ortsteil Dorfen<br />
Aktueller Bericht durch Ingenieurbüro<br />
Ein Vertreter des Ingenieurbüros zeigte Fotos zum Baufortschritt und informierte über den<br />
Stand der Maßnahme. Zugleich beantwortete er Fragen aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
nahm die Informationen zur Kenntnis.<br />
Keine Beschlussfassung.<br />
Nachtragsangebot für Druckmindererschacht<br />
Auf die <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 30.03.2010 wird verwiesen. Anstatt des ursprünglich ausgeschriebenen<br />
aufwändigen Druckminderer- und Zählerschachtes sollte in einen einfachen<br />
Schacht ein Druckminderer eingebaut werden. Das Nachtragsangebot einer Firma aus<br />
Unterradlsbach, Rossbach, über netto 4.185,43 €, wurde mit der Sitzungseinladung an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verschickt. Aufgrund des hohen Stundenaufwands für den Schachtbau<br />
an der geplanten Stelle ergab sich eine rege Diskussion mit dem Ergebnis, dass folgender<br />
Beschluss gefasst wurde:<br />
Beschluss:
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Nachtragsangebot zum Preis von netto 4.185,43 € zu.<br />
Zusätzliche Maßnahme im Bereich Dorfen (südlicher Bereich)<br />
Auf die <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 19.01.2010 wird verwiesen. In dieser Sitzung wurde beschlossen,<br />
die vom Ingenieurbüro vorgeschlagene zusätzliche Maßnahme (Dorfen, südlicher<br />
Bereich) vorerst nicht durchzuführen In der Informationsveranstaltung zum Thema Wasserleitungs-<br />
und Straßenbau in Dorfen, am 15.04.2010, wurde von einem ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
und Grundstückseigentümer angeregt, diese Maßnahme unbedingt durchführen<br />
zu lassen. Die bisherigen Leitungen verlaufen ausschließlich im Privatgrund, sie sind nicht<br />
über Grunddienstbarkeiten abgesichert und entsprechend veraltet. Die Reparatur eines Rohrbruchs<br />
in diesem Bereich würde mit hohen Kosten verbunden sein. Die Kosten für diese Maßnahme<br />
betragen laut Kostenschätzung des Ingenieurbüros ohne private Hausanschlüsse<br />
46.000 € netto. Die ausführende Firma ist nicht bereit, diese zusätzliche Maßnahme zu den<br />
Bedingungen des Auftrags vom 31.03.2010 auszuführen. Mit Schreiben vom 05.05.2010 teilt<br />
die Firma mit, dass nach gründlicher Nachberechnung der Angebotspreise für ein „auskömmliches<br />
Arbeiten“ ein Zuschlag von 39,00 €/m verrechnet werden muss. Für den Zusatzauftrag<br />
über ca. 200 m Hauptleitung fallen somit netto 7.800 € Mehrkosten an. Eine Alternative wäre<br />
eine Neuausschreibung, die aber u. U. zu noch höheren Kosten führen könnte, da die Firmen<br />
zum jetzigen Zeitpunkt in der Regel mit vielen Aufträgen ausgelastet sind.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Maßnahme zu.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der ausführenden Firma Verhandlungen zu führen. Als<br />
Obergrenze werden 10 % Zuschlag auf die Einheitspreise akzeptiert. Ansonsten ist eine Neuausschreibung<br />
durchzuführen.<br />
Gemeindlicher Wasserleitungsbau; Wasserversorgung <strong>Aßling</strong> BA 05; Leitungsbau<br />
Obereichhofen<br />
Im Rahmen der örtlichen Bauleitung wurde vom Ingenieurbüro mitgeteilt, dass die Wasserleitung<br />
vom Ortsteil Obereichhofen nach Untereichhofen über das private Grundstück Fl.Nr. 739<br />
Gemarkung Loitersdorf verläuft. Die Grundstückseigentümerin wurde bereits wegen der Einräumung<br />
einer Dienstbarkeit angeschrieben. Falls sie einer Dienstbarkeitseinräumung nicht<br />
zustimmt, würde die Mitverlegung der Wasserleitung mit der geplanten Kanalbaumaßnahme<br />
Kosten in Höhe von netto 25.000 € verursachen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm den Sachverhalt zur<br />
Kenntnis.<br />
Keine Beschlussfassung.<br />
Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage mit 6 Brennstellen im Ortsteil<br />
Dorfen (Bergstraße und Raiffeisenstraße)<br />
Im Zuge der Rohrnetzerneuerung für das Trinkwasser und einer von E.ON Bayern geplanten<br />
Verbesserung der Stromversorgung wurde vom planenden Ingenieurbüro die Überprüfung der<br />
Straßenbeleuchtung angeregt. Ein Vorschlag der Verwaltung zur besseren Ausleuchtung der<br />
Berg- bzw. Raiffeisenstraße wurde der E.ON Bayern zugeleitet. Das Angebot bzw. der Vertragsentwurf<br />
vom 29.04.2010 sieht nun das Versetzen einer R1-Leuchte und die Neuaufstellung<br />
von 6 Leuchten vom Typ SR 50 vor und schließt mit einem Bruttopreis von 16.552,42 €<br />
ab. Der Versatz der R1-Leuchte vor dem Anwesen Bergstraße 31 zum Anwesen Bergstraße<br />
20 soll der einheitlichen Ausleuchtung in diesen Straßenabschnitten mit Gelb- bzw. Weißlicht<br />
dienen. Die R1 ist nicht mehr lieferbar.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der günstigen Mitverlegung des Straßenbeleuchtungskabels und den<br />
Lampenneuaufstellungen bzw. dem Versatz einer Leuchte auf der Grundlage des Angebotes<br />
nicht zu.<br />
Gemeindliche Finanzwirtschaft<br />
Verlängerung des Finanzierungsvertrages mit der Finanzierungsgesellschaft; Erhöhung<br />
der Vertragssumme<br />
Zur Finanzierung des Ausbaus der gemeindlichen Wasserversorgung wurde 2001 mit einer<br />
Finanzierungsgesellschaft ein Finanzierungsvertrag geschlossen. Im Jahr 2007 wurde einer<br />
Vertragsverlängerung und einer Erhöhung des Finanzierungsrahmens zugestimmt. Der Finanzierungsvertrag<br />
läuft zum 31.07.2010 aus. Es ist eine Entscheidung notwendig, ob zur Abwicklung<br />
der restlichen Maßnahmen eine Vertragsverlängerung angestrebt werden soll, oder ein<br />
Darlehen zur Ablösung der Restschuld aufgenommen werden soll. Zur Abwicklung der restlichen<br />
Maßnahmen wäre eine Erhöhung des Finanzierungsrahmens um 1,1 Mio. € auf 8,4 Mio.<br />
€ notwendig. Um die gesamte Maßnahme inkl. Schlussrechnungen über diese Gesellschaft
abwickeln zu können, wäre eine Darlehensverlängerung bis zum 30.06.2011 erforderlich. Für<br />
die Finanzierung gelten die gleichen Konditionen. Eine vorzeitige Rückzahlung bei früherer<br />
Fertigstellung und Endabrechnung wäre möglich. Die Gesellschaft ist mit den vorgenannten<br />
Bedingungen einverstanden.<br />
Beschluss:<br />
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, eine Vertragsverlängerung bis 30.06.2011 zu den bisherigen<br />
Konditionen abzuschließen. Im Rahmen der Vertragsverlängerung soll auch der Finanzierungsrahmen<br />
auf 8,4 Mio. € erhöht werden.<br />
Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbesteuer<br />
2009 wurde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> der erste doppische Haushalt aufgestellt. Der Ergebnishaushalt<br />
wies wegen des Einbruchs bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung<br />
einen Fehlbetrag von 1.028.100 € aus. Der notwendige Haushaltsausgleich wird in der<br />
kommunalen Doppik erreicht, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von ausgleichspflichtigen<br />
Fehlbeträgen aus Vorjahren und heranziehbaren Rücklagen der Gesamtbetrag<br />
der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Falls der<br />
Fehlbetrag nicht spätestens nach 3 Jahren ausgeglichen werden kann, ist der Fehlbetrag vom<br />
Eigenkapital abzubuchen. Zur Sicherstellung des langfristigen Haushaltsausgleiches wurde<br />
der Haushalt 2009 von der Rechtsaufsichtsbehörde nur mit erheblichen Auflagen genehmigt,<br />
und zwar u. a. kostendeckende Entgelte bei den kostenrechnenden Einrichtungen und zur<br />
Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>finanzen muss wegen der extrem angespannten Haushaltssituation<br />
ein Konsolidierungskonzept vorgelegt werden. Die Vorlage ist für die Genehmigung des<br />
Haushalts 2010 notwendig. Neben der Anpassung der Entgelte für die kostenrechnenden Einrichtungen<br />
und einer Erhöhung der Friedhofsgebühren und der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen<br />
wurden im Haushaltsplan 2010 auch Mieterhöhungen für die gemeindlichen Mietobjekte<br />
vorgesehen. Bei der Haushaltsvorberatung im Arbeitskreis Finanzwesen am 28.04.2010<br />
wurden die Haushaltsansätze für die Feuerwehr, den Bauhof und die VHS-Musikschule in vertretbarem<br />
Ausmaß gekürzt. Da wegen der Bestimmungen des Finanzausgleiches der Einnahmerückgang<br />
in 2009 erst bei der Umlagekraft 2011 berücksichtigt wird, hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Aßling</strong> 2010 noch eine hohe Kreisumlage zu leisten, während bei den Schlüsselzuweisungen<br />
noch die hohen Einnahmen in 2008 (Gewerbesteuer 1.295.345 €, Einkommensteuerbeteiligung<br />
2.025.629 €) berücksichtigt werden. Im Haushaltsentwurf 2010 ergibt sich deshalb bei<br />
einem geschätzten Gewerbesteueraufkommen von 500.000 € (Hebesatz von 300 v. H) auch<br />
aufgrund der hohen Gesamtzinsbelastung ein Fehlbetrag von 996.700 €. Durch die Berücksichtigung<br />
der sehr angespannten Haushaltslage ab 2009 im Rahmen des Finanzausgleiches<br />
ab 2011 ergeben sich voraussichtliche Überschüsse in Höhe von rd. 84.000 € (2011), 458.000<br />
€ (2012) und 460.000 € (2013). Außerdem ist noch zu berücksichtigen, dass bisher nur Abschreibungen<br />
für die kostenrechnenden Einrichtungen wegen der noch nicht vorliegenden<br />
Vermögensbewertung enthalten sind, die den notwendigen Finanzbedarf nochmals erhöhen<br />
werden. Zur Haushaltskonsolidierung wird sowohl vom Landratsamt Ebersberg als auch vom<br />
Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tag eine angemessene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes vorgeschlagen.<br />
Gewerbesteuermehreinnahmen aus einem Hebesatz von über 300 v. H. bleiben zu<br />
100 % der <strong>Gemeinde</strong>, da bei der Berechnung der gemeindlichen Steuer- bzw. Umlagekraft,<br />
die Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage oder Schlüsselzuweisungen ist, die Gewerbesteuereinnahmen<br />
nur mit einem Nivellierungssatz von 300 v. H. berücksichtigt werden.<br />
Die Mehrausgaben für die Gewerbebetriebe können bei Personengesellschaften, wie in der<br />
Veröffentlichung des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages, die dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu TOP 10 vom<br />
15.12.2009 ausgehändigt wurde, dargestellt, als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer<br />
geltend gemacht werden. Durch diese Verrechnungsmöglichkeit sinkt sogar die Gesamtsteuerbelastung<br />
bis zu einem Hebesatz von 380 v. H.. Bei den Kapitalgesellschaften (GmbH etc.),<br />
für die keine Verrechnungsmöglichkeit besteht, ist zu berücksichtigen, dass diese durch die<br />
Unternehmenssteuerreform 2008 in großem Umfang entlastet wurden (Senkung der Körperschaftssteuer<br />
von 25 % auf 15 %; Absenkung des Gewerbesteuermessbetrags von 5 % auf<br />
3,5 %). Die Mehreinnahmen bei einer 10 %-igen Erhöhung des Hebesatzes von 300 v. H. auf<br />
330 v. H betragen 2010 bei einem geschätzten Gewerbesteueraufkommen von 500.000 € bereits<br />
50.000 €. Da für 2011 ein Gewerbesteueraufkommen von 800.000 € und 2012 von<br />
1.000.000 € veranschlagt werden kann, würden sich jeweils Mehreinnahmen von 80.000 €<br />
bzw. 100.000 € zur Haushaltskonsolidierung ergeben. Nach ausführlicher Beratung im AK Finanzwesen<br />
am 28.04.2010 wurde zur Haushaltskonsolidierung trotz des negativen politischen<br />
Signals eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 300 auf 330 v. H. vorgeschlagen,<br />
der bereits in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet wurde.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der in der Haushaltssatzung vorgeschlagenen Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes<br />
auf 330 v. H. zu.<br />
Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
2009 wurde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> der erste doppische Haushalt aufgestellt.<br />
Der Ergebnishaushalt wies wegen des Einbruchs bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung<br />
einen Fehlbetrag von 1.028.100 € aus. Zur Sicherstellung des langfristigen<br />
Haushaltsausgleiches wurde der Haushalt 2009 von der Rechtsaufsichtsbehörde nur mit erheblichen<br />
Auflagen genehmigt, und zwar u. a. durch umgehenden Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung.<br />
Der Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung wurde bereits<br />
in den letzten überörtlichen Rechnungsprüfungen durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt<br />
im Landratsamt Ebersberg gefordert, da die Straßenausbaubeitragssatzung vom<br />
16.08.1991 aufgrund der Rechtsprechung des VGH nichtig ist. Der VGH forderte mit Entscheidung<br />
vom 19.01.1996 eine weitere Differenzierung nach den sog. Teileinrichtungen. Der<br />
Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung, deren Bestimmungen konsequent angewendet<br />
werden müssen, wurde bisher vom <strong>Gemeinde</strong>rat zurückgestellt. Nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz<br />
(KAG) sollen die <strong>Gemeinde</strong>n für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen<br />
und beschränkt öffentlichen Wegen Beiträge erheben, soweit nicht Erschließungsbeiträge<br />
nach dem BauGB festzusetzen sind. Außerdem sind die <strong>Gemeinde</strong>n nach Art. 62 Abs. 2 GO<br />
gehalten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und<br />
geboten, aus besonderen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen.<br />
Der Ermessensspielraum für den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ist von der Finanzlage<br />
abhängig. Durch die sehr angespannte Finanzlage, ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> nun gezwungen,<br />
eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Bei dem vorliegenden empfohlenen<br />
Muster des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages wurde die notwendige Differenzierung aus Praktikabilitätsgründen<br />
auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Bei staatlichen Förderungen von<br />
entsprechenden Straßenbaumaßnahmen wurden bereits fiktive Ausbaubeiträge angerechnet.<br />
Aufgrund der sehr angespannten Finanzlage sprach sich auch der AK Finanzwesen in seiner<br />
Sitzung vom 28.04.2010 für den notwendigen Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung aus.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />
zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung<br />
von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Aßling</strong>“ (Ausbaubeitragssatzung – ABS –).<br />
Haushalt 2010<br />
Zum 01.01.2009 wurde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> das neue Buchungssystem, die Doppik (doppelte<br />
Buchführung in Konten), eingeführt. Der wegen der noch fehlenden Abschreibungen<br />
vorgesehene Nachtragshaushalt 2009 ist entfallen, da die hierfür notwendige Erfassung des<br />
gesamten Anlagevermögens noch nicht abgeschlossen ist. Es sind deshalb auch für 2010 nur<br />
Abschreibungen für die Leistungen Wasserversorgung, Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung<br />
enthalten. Ein Nachtragshaushalt wird nach Abschluss der Vermögenserfassung und –<br />
bewertung aufgestellt. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat liegt der aufgrund der Vorberatungen im Arbeitskreis<br />
Finanzwesen am 28.04.2010 überarbeitete Entwurf der Haushaltssatzung mit Ergebnis- und<br />
Finanzhaushalt einschl. Teilhaushalte und Stellenplan zur Beratung und Beschlussfassung<br />
vor.<br />
Wegen des Wechsels des Buchungssystems sind keine doppischen Rechnungsergebnisse für<br />
das Haushaltsjahr 2008 vorhanden. Der Ergebnishaushalt 2010, der durch den Einbruch der<br />
gemeindlichen Einnahmen 2009 (Gewerbesteuer 2008: 1.295.345 € - Ansatz 2009/2010:<br />
500.000 €; Einkommensteuerbeteiligung 2008: 2.025.62945 € - Ansatz 2009/2010: 1.600.000<br />
€) geprägt ist, schließt mit einem Saldo von 946.700 € (2009: 1.038.900 €). Zur Haushaltkonsolidierung<br />
der gemeindlichen Finanzlage mussten bzw. müssen einschneidende Beschlüsse<br />
gefasst werden (Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 300 auf 330 v.H. (TOP 7. b),<br />
Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung (TOP 7. c), Gebührenerhöhungen (Wasser, Abwasser,<br />
Müll, Friedhof) oder Mieterhöhungen). Ab 2011 wird der Einnahmeeinbruch im Rahmen<br />
des kommunalen Finanzausgleiches berücksichtigt. Es ergibt sich dadurch eine niedrigere<br />
Kreisumlage und eine höhere Schlüsselzuweisung. Durch die gemeindlichen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
und den voraussichtlichen Anstieg bei der Gewerbesteuer ab 2012 ergeben<br />
sich im Finanzplanungszeitraum vorsichtlich folgende Jahresüberschüsse:<br />
2011 163.800 €,<br />
2012 557.800 €,<br />
2013 569.000 €, die zur Deckung der Jahresfehlbeträge 2009/10 verwendet werden<br />
müssen.<br />
Im Finanzhaushalt sind bis 2013 erhebliche Investitionen für die Wasserversorgung (684.000<br />
€ für Restkosten Hochbehälter Lorenzenberg, Leitungsbau Lorenzenberg, Eichhofen und<br />
Dorfen), die Abwasserbeseitigung (rd. 2 Mio. € für Leitungsbaubau Ober-/Untereichhofen,<br />
Loitersdorf sowie Pörsdorf/Obstädt), die Erneuerung <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße<br />
Lorenzenberg/Dorfen/Ge-meindegrenze (GK 700.000 € nach Abschluss von Kanal- und Wasserleitungsbau),<br />
den Ersatzneubau KiTa St. Georg 2010/11 mit Förderung aus Konjunkturpaket<br />
II, FAG 10 und Kinderbetreuungsprogramm (GK rd. 1,4 Mio.) und den Kauf des HLF 20/16<br />
einschl. Beladung für die FFW <strong>Aßling</strong> (2009: 114.843 €; 2010: 230.000 €) vorgesehen. Zur Fi-
nanzierung der Investitionsmaßnahmen einschl. der Vorfinanzierung der Zuwendungen sind<br />
2010 Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 € erforderlich. Tilgungen in Höhe von rd. 3,7<br />
Mio. € sind zum Abbau der hohen gemeindlichen Verschuldung (Schuldenstand zum<br />
31.12.2009 einschl. BLE: 9.512.407 €) bis 2013 vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen<br />
sind für den KiTa-Bau (200.000 €), den Ausbau der Wasserversorgung (100.000 €) und Abwasserbeseitigung<br />
(200.000 €) erforderlich. Der Stellenplan 2010 enthält außer der Einarbeitung<br />
der Sondervereinbarungen für den Erziehungsbereich in den TVöD keine Änderungen.<br />
Nach Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt - vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde - die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung zu erlassen und den<br />
Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen.<br />
Vergabe der Pflege der gemeindlichen Grünflächen (Mäharbeiten)<br />
Diese Thematik wurde in diversen <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong>en behandelt, zuletzt am 20.10.2010.<br />
In mehreren Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses,<br />
dem Bauhofleiter, dem Erstem und Drittem Bürgermeister, dem Leiter der<br />
Geschäftsstelle und dem Anbieter der Pflegeleistungen wurde ein neuer Pflegeplan für sämtliche<br />
zu pflegende Grundstücke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> erstellt. Ein geringer Teil der Arbeiten<br />
wird jetzt noch vom Dienstleister ausgeführt. Die restlichen gemeindlichen Grünflächen werden<br />
von gemeindlichen Mitarbeitern aus den Bereichen Klärwerk, Wasserversorgung, Schule<br />
und Bauhof erledigt Diese Übersicht wurde als Tischvorlage an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
versandt und mittels Projektor vorgestellt. Nach kurzer Diskussion fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Vergabe der Leistungen zu. Ein entsprechender Vertrag ist für<br />
die Dauer eines Jahres abzuschließen.<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat zur Einrichtung bzw. Sanierung<br />
des Warteraumes im Bahnhofsgebäude in <strong>Aßling</strong> mit geringfügigen Mitteln<br />
Auf die Sachverhaltsdarstellung in der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 30.03.2010 wird verwiesen.<br />
Der Bürgermeister berichtete, dass auf seine Bitte um finanzielle Unterstützung noch keine<br />
Antwort von Seiten der DB Station & Service AG eingegangen ist, er aber noch abwarten<br />
möchte, ob Finanzmittel bereit gestellt werden können. Andererseits gab er zu bedenken,<br />
dass der Warteraum so gestaltet werden muss, dass er den gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Sicherheitsvorschriften genügen muss.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Einrichtung bzw. Sanierung des Warteraumes im Bahnhofsgebäude<br />
zu, wenn der Eigenanteil von 5.000 € ausreicht, um den Raum angemessen und den<br />
Sicherheitsbestimmungen entsprechend zu gestalten.<br />
Vollzug des GLKrWG; Neuwahl des Ersten Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong>;<br />
Bestellung des <strong>Gemeinde</strong>wahlleiters und des Stellvertreters<br />
Gemäß Art. 5 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist zur Wahl des Ersten<br />
Bürgermeisters am 26.09.2010 der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter und ein Stellvertreter des <strong>Gemeinde</strong>wahlleiters<br />
zu bestellen.<br />
Beschluss:<br />
Als <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter wird Herr Wilfried Graupe, Angestellter der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Aßling</strong> und als Stellvertreter Herr Christian Weber, Angestellter der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Aßling</strong>, bestellt.<br />
Informationen<br />
Internetdienst „Streetview“ in Google Earth<br />
Beschluss:<br />
Zur Unterstützung der Bürger soll ein entsprechendes Widerspruchsformular in die Homepage<br />
der VG <strong>Aßling</strong> gestellt werden, zusätzlich soll dieses im Eingangsbereich der Geschäftsstelle<br />
ausgelegt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist damit einverstanden, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> Widerspruch<br />
gegen den Internetdienst „Streetview“ für ihre Gebäude und Anlagen einlegt.<br />
Redaktionsbesprechung „Leitbild“ am 17.05.2010<br />
In dieser Angelegenheit wurde von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Eben ein Schriftsatz als Diskussionsgrundlage<br />
an die Gemeineratsmitglieder verteilt.