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Niederschrift Gemeinderatssitzung Aßling 11.05.10 - Gemeinde Aßling

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong><br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Sitzung am 11.05.2010 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll<br />

Mitglied im <strong>Gemeinde</strong>rat; Vereidigung des nachrückenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieds<br />

Mit Schreiben vom 22.04.2010 erklärte Frau Dr. Angela Zimmermann die Annahme des Ehrenamtes<br />

als <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied und ihre Bereitschaft, den Eid bzw. ein Gelöbnis nach Art.<br />

31 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung zu leisten. Sie wurde zur heutigen Sitzung eingeladen. Bürgermeister<br />

Lampl forderte das nachrückende <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied, Frau Dr. Angela Zimmermann,<br />

auf, hervorzutreten und nahm ihr den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid<br />

ab.<br />

Keine Beschlussfassung.<br />

Bauantrag<br />

zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nrn. 693/6 und 672/2 Gemarkung<br />

<strong>Aßling</strong>, Mitterweg 45 in <strong>Aßling</strong><br />

Die beiden Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

„Am Schwartlinggraben, 2. Änderung“. Von den darin enthaltenen Festsetzungen wird wie<br />

folgt abgewichen:<br />

Die Garage liegt außerhalb des dafür vorgesehenen Bauraums im Baufenster Nr. 2 für Hauptgebäude.<br />

Die Firstrichtung der Garage verläuft nicht parallel zur Gebäudelängsseite.<br />

Die zulässige Sockelhöhe von 20 cm wird geringfügig um 6,5 cm erhöht.<br />

Die Anbindung an den Mitterweg erfolgt über das in Privatbesitz befindliche Grundstück Fl.Nr.<br />

672. Die Anschlussmöglichkeiten an Wasser- und Kanal sind ebenfalls von diesem Grundstück<br />

aus gegeben. Die Einlegungsrechte in sowie das Geh- und Fahrtrecht über das Privatgrundstück<br />

sind zwar notariell gesichert, gemäß Erschließungsvertrag vom 20.07.2006 zwischen<br />

dem Grundeigentümer und der <strong>Gemeinde</strong> ist aber bei Bebauung des Bauraumes 2<br />

oder 3 die gesamte neue Erschließungsstraße mit Ausnahme der Aufweitung des Mitterweges<br />

und der für die Tankstelle notwendigen Schallschutzwand herzustellen. Von Seiten der Verwaltung<br />

wurde folgender Beschluss vorgeschlagen: Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag<br />

und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Die<br />

grünordnerischen Festsetzungen sind umzusetzen und ein Entwässerungsplan nachzureichen.<br />

Der Grundeigentümer ist zur Herstellung der Erschließungsstraße schriftlich aufzufordern.<br />

Nach Beendigung der Maßnahme ist das neue Straßenstück als öffentliche Verkehrsfläche<br />

zu widmen. Nach lebhafter Diskussion und Einwänden seitens des Gremiums, dem auch<br />

der Grundeigentümer angehört, fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes zu. Die grünordnerischen Festsetzungen sind umzusetzen und<br />

ein Entwässerungsplan nachzureichen. Mit dem Grundeigentümer ist wegen der zeitlichen<br />

Umsetzung der Herstellung der Erschließungsstraße – wie im Erschließungsvertrag geregelt –<br />

Kontakt aufzunehmen. Nach Beendigung der Maßnahme ist das neue Straßenstück als öffentliche<br />

Verkehrsfläche zu widmen.<br />

Gemeindlicher Wasserleitungsbau; Wasserversorgung <strong>Aßling</strong> BA 06; restlicher<br />

Leitungsbau im Ortsteil Dorfen<br />

Aktueller Bericht durch Ingenieurbüro<br />

Ein Vertreter des Ingenieurbüros zeigte Fotos zum Baufortschritt und informierte über den<br />

Stand der Maßnahme. Zugleich beantwortete er Fragen aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

nahm die Informationen zur Kenntnis.<br />

Keine Beschlussfassung.<br />

Nachtragsangebot für Druckmindererschacht<br />

Auf die <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 30.03.2010 wird verwiesen. Anstatt des ursprünglich ausgeschriebenen<br />

aufwändigen Druckminderer- und Zählerschachtes sollte in einen einfachen<br />

Schacht ein Druckminderer eingebaut werden. Das Nachtragsangebot einer Firma aus<br />

Unterradlsbach, Rossbach, über netto 4.185,43 €, wurde mit der Sitzungseinladung an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder verschickt. Aufgrund des hohen Stundenaufwands für den Schachtbau<br />

an der geplanten Stelle ergab sich eine rege Diskussion mit dem Ergebnis, dass folgender<br />

Beschluss gefasst wurde:<br />

Beschluss:


Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Nachtragsangebot zum Preis von netto 4.185,43 € zu.<br />

Zusätzliche Maßnahme im Bereich Dorfen (südlicher Bereich)<br />

Auf die <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 19.01.2010 wird verwiesen. In dieser Sitzung wurde beschlossen,<br />

die vom Ingenieurbüro vorgeschlagene zusätzliche Maßnahme (Dorfen, südlicher<br />

Bereich) vorerst nicht durchzuführen In der Informationsveranstaltung zum Thema Wasserleitungs-<br />

und Straßenbau in Dorfen, am 15.04.2010, wurde von einem ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />

und Grundstückseigentümer angeregt, diese Maßnahme unbedingt durchführen<br />

zu lassen. Die bisherigen Leitungen verlaufen ausschließlich im Privatgrund, sie sind nicht<br />

über Grunddienstbarkeiten abgesichert und entsprechend veraltet. Die Reparatur eines Rohrbruchs<br />

in diesem Bereich würde mit hohen Kosten verbunden sein. Die Kosten für diese Maßnahme<br />

betragen laut Kostenschätzung des Ingenieurbüros ohne private Hausanschlüsse<br />

46.000 € netto. Die ausführende Firma ist nicht bereit, diese zusätzliche Maßnahme zu den<br />

Bedingungen des Auftrags vom 31.03.2010 auszuführen. Mit Schreiben vom 05.05.2010 teilt<br />

die Firma mit, dass nach gründlicher Nachberechnung der Angebotspreise für ein „auskömmliches<br />

Arbeiten“ ein Zuschlag von 39,00 €/m verrechnet werden muss. Für den Zusatzauftrag<br />

über ca. 200 m Hauptleitung fallen somit netto 7.800 € Mehrkosten an. Eine Alternative wäre<br />

eine Neuausschreibung, die aber u. U. zu noch höheren Kosten führen könnte, da die Firmen<br />

zum jetzigen Zeitpunkt in der Regel mit vielen Aufträgen ausgelastet sind.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Maßnahme zu.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der ausführenden Firma Verhandlungen zu führen. Als<br />

Obergrenze werden 10 % Zuschlag auf die Einheitspreise akzeptiert. Ansonsten ist eine Neuausschreibung<br />

durchzuführen.<br />

Gemeindlicher Wasserleitungsbau; Wasserversorgung <strong>Aßling</strong> BA 05; Leitungsbau<br />

Obereichhofen<br />

Im Rahmen der örtlichen Bauleitung wurde vom Ingenieurbüro mitgeteilt, dass die Wasserleitung<br />

vom Ortsteil Obereichhofen nach Untereichhofen über das private Grundstück Fl.Nr. 739<br />

Gemarkung Loitersdorf verläuft. Die Grundstückseigentümerin wurde bereits wegen der Einräumung<br />

einer Dienstbarkeit angeschrieben. Falls sie einer Dienstbarkeitseinräumung nicht<br />

zustimmt, würde die Mitverlegung der Wasserleitung mit der geplanten Kanalbaumaßnahme<br />

Kosten in Höhe von netto 25.000 € verursachen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm den Sachverhalt zur<br />

Kenntnis.<br />

Keine Beschlussfassung.<br />

Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage mit 6 Brennstellen im Ortsteil<br />

Dorfen (Bergstraße und Raiffeisenstraße)<br />

Im Zuge der Rohrnetzerneuerung für das Trinkwasser und einer von E.ON Bayern geplanten<br />

Verbesserung der Stromversorgung wurde vom planenden Ingenieurbüro die Überprüfung der<br />

Straßenbeleuchtung angeregt. Ein Vorschlag der Verwaltung zur besseren Ausleuchtung der<br />

Berg- bzw. Raiffeisenstraße wurde der E.ON Bayern zugeleitet. Das Angebot bzw. der Vertragsentwurf<br />

vom 29.04.2010 sieht nun das Versetzen einer R1-Leuchte und die Neuaufstellung<br />

von 6 Leuchten vom Typ SR 50 vor und schließt mit einem Bruttopreis von 16.552,42 €<br />

ab. Der Versatz der R1-Leuchte vor dem Anwesen Bergstraße 31 zum Anwesen Bergstraße<br />

20 soll der einheitlichen Ausleuchtung in diesen Straßenabschnitten mit Gelb- bzw. Weißlicht<br />

dienen. Die R1 ist nicht mehr lieferbar.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der günstigen Mitverlegung des Straßenbeleuchtungskabels und den<br />

Lampenneuaufstellungen bzw. dem Versatz einer Leuchte auf der Grundlage des Angebotes<br />

nicht zu.<br />

Gemeindliche Finanzwirtschaft<br />

Verlängerung des Finanzierungsvertrages mit der Finanzierungsgesellschaft; Erhöhung<br />

der Vertragssumme<br />

Zur Finanzierung des Ausbaus der gemeindlichen Wasserversorgung wurde 2001 mit einer<br />

Finanzierungsgesellschaft ein Finanzierungsvertrag geschlossen. Im Jahr 2007 wurde einer<br />

Vertragsverlängerung und einer Erhöhung des Finanzierungsrahmens zugestimmt. Der Finanzierungsvertrag<br />

läuft zum 31.07.2010 aus. Es ist eine Entscheidung notwendig, ob zur Abwicklung<br />

der restlichen Maßnahmen eine Vertragsverlängerung angestrebt werden soll, oder ein<br />

Darlehen zur Ablösung der Restschuld aufgenommen werden soll. Zur Abwicklung der restlichen<br />

Maßnahmen wäre eine Erhöhung des Finanzierungsrahmens um 1,1 Mio. € auf 8,4 Mio.<br />

€ notwendig. Um die gesamte Maßnahme inkl. Schlussrechnungen über diese Gesellschaft


abwickeln zu können, wäre eine Darlehensverlängerung bis zum 30.06.2011 erforderlich. Für<br />

die Finanzierung gelten die gleichen Konditionen. Eine vorzeitige Rückzahlung bei früherer<br />

Fertigstellung und Endabrechnung wäre möglich. Die Gesellschaft ist mit den vorgenannten<br />

Bedingungen einverstanden.<br />

Beschluss:<br />

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, eine Vertragsverlängerung bis 30.06.2011 zu den bisherigen<br />

Konditionen abzuschließen. Im Rahmen der Vertragsverlängerung soll auch der Finanzierungsrahmen<br />

auf 8,4 Mio. € erhöht werden.<br />

Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbesteuer<br />

2009 wurde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> der erste doppische Haushalt aufgestellt. Der Ergebnishaushalt<br />

wies wegen des Einbruchs bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung<br />

einen Fehlbetrag von 1.028.100 € aus. Der notwendige Haushaltsausgleich wird in der<br />

kommunalen Doppik erreicht, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von ausgleichspflichtigen<br />

Fehlbeträgen aus Vorjahren und heranziehbaren Rücklagen der Gesamtbetrag<br />

der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Falls der<br />

Fehlbetrag nicht spätestens nach 3 Jahren ausgeglichen werden kann, ist der Fehlbetrag vom<br />

Eigenkapital abzubuchen. Zur Sicherstellung des langfristigen Haushaltsausgleiches wurde<br />

der Haushalt 2009 von der Rechtsaufsichtsbehörde nur mit erheblichen Auflagen genehmigt,<br />

und zwar u. a. kostendeckende Entgelte bei den kostenrechnenden Einrichtungen und zur<br />

Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>finanzen muss wegen der extrem angespannten Haushaltssituation<br />

ein Konsolidierungskonzept vorgelegt werden. Die Vorlage ist für die Genehmigung des<br />

Haushalts 2010 notwendig. Neben der Anpassung der Entgelte für die kostenrechnenden Einrichtungen<br />

und einer Erhöhung der Friedhofsgebühren und der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen<br />

wurden im Haushaltsplan 2010 auch Mieterhöhungen für die gemeindlichen Mietobjekte<br />

vorgesehen. Bei der Haushaltsvorberatung im Arbeitskreis Finanzwesen am 28.04.2010<br />

wurden die Haushaltsansätze für die Feuerwehr, den Bauhof und die VHS-Musikschule in vertretbarem<br />

Ausmaß gekürzt. Da wegen der Bestimmungen des Finanzausgleiches der Einnahmerückgang<br />

in 2009 erst bei der Umlagekraft 2011 berücksichtigt wird, hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Aßling</strong> 2010 noch eine hohe Kreisumlage zu leisten, während bei den Schlüsselzuweisungen<br />

noch die hohen Einnahmen in 2008 (Gewerbesteuer 1.295.345 €, Einkommensteuerbeteiligung<br />

2.025.629 €) berücksichtigt werden. Im Haushaltsentwurf 2010 ergibt sich deshalb bei<br />

einem geschätzten Gewerbesteueraufkommen von 500.000 € (Hebesatz von 300 v. H) auch<br />

aufgrund der hohen Gesamtzinsbelastung ein Fehlbetrag von 996.700 €. Durch die Berücksichtigung<br />

der sehr angespannten Haushaltslage ab 2009 im Rahmen des Finanzausgleiches<br />

ab 2011 ergeben sich voraussichtliche Überschüsse in Höhe von rd. 84.000 € (2011), 458.000<br />

€ (2012) und 460.000 € (2013). Außerdem ist noch zu berücksichtigen, dass bisher nur Abschreibungen<br />

für die kostenrechnenden Einrichtungen wegen der noch nicht vorliegenden<br />

Vermögensbewertung enthalten sind, die den notwendigen Finanzbedarf nochmals erhöhen<br />

werden. Zur Haushaltskonsolidierung wird sowohl vom Landratsamt Ebersberg als auch vom<br />

Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tag eine angemessene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes vorgeschlagen.<br />

Gewerbesteuermehreinnahmen aus einem Hebesatz von über 300 v. H. bleiben zu<br />

100 % der <strong>Gemeinde</strong>, da bei der Berechnung der gemeindlichen Steuer- bzw. Umlagekraft,<br />

die Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage oder Schlüsselzuweisungen ist, die Gewerbesteuereinnahmen<br />

nur mit einem Nivellierungssatz von 300 v. H. berücksichtigt werden.<br />

Die Mehrausgaben für die Gewerbebetriebe können bei Personengesellschaften, wie in der<br />

Veröffentlichung des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages, die dem <strong>Gemeinde</strong>rat zu TOP 10 vom<br />

15.12.2009 ausgehändigt wurde, dargestellt, als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer<br />

geltend gemacht werden. Durch diese Verrechnungsmöglichkeit sinkt sogar die Gesamtsteuerbelastung<br />

bis zu einem Hebesatz von 380 v. H.. Bei den Kapitalgesellschaften (GmbH etc.),<br />

für die keine Verrechnungsmöglichkeit besteht, ist zu berücksichtigen, dass diese durch die<br />

Unternehmenssteuerreform 2008 in großem Umfang entlastet wurden (Senkung der Körperschaftssteuer<br />

von 25 % auf 15 %; Absenkung des Gewerbesteuermessbetrags von 5 % auf<br />

3,5 %). Die Mehreinnahmen bei einer 10 %-igen Erhöhung des Hebesatzes von 300 v. H. auf<br />

330 v. H betragen 2010 bei einem geschätzten Gewerbesteueraufkommen von 500.000 € bereits<br />

50.000 €. Da für 2011 ein Gewerbesteueraufkommen von 800.000 € und 2012 von<br />

1.000.000 € veranschlagt werden kann, würden sich jeweils Mehreinnahmen von 80.000 €<br />

bzw. 100.000 € zur Haushaltskonsolidierung ergeben. Nach ausführlicher Beratung im AK Finanzwesen<br />

am 28.04.2010 wurde zur Haushaltskonsolidierung trotz des negativen politischen<br />

Signals eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 300 auf 330 v. H. vorgeschlagen,<br />

der bereits in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet wurde.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der in der Haushaltssatzung vorgeschlagenen Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes<br />

auf 330 v. H. zu.<br />

Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung


2009 wurde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> der erste doppische Haushalt aufgestellt.<br />

Der Ergebnishaushalt wies wegen des Einbruchs bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung<br />

einen Fehlbetrag von 1.028.100 € aus. Zur Sicherstellung des langfristigen<br />

Haushaltsausgleiches wurde der Haushalt 2009 von der Rechtsaufsichtsbehörde nur mit erheblichen<br />

Auflagen genehmigt, und zwar u. a. durch umgehenden Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung.<br />

Der Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung wurde bereits<br />

in den letzten überörtlichen Rechnungsprüfungen durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt<br />

im Landratsamt Ebersberg gefordert, da die Straßenausbaubeitragssatzung vom<br />

16.08.1991 aufgrund der Rechtsprechung des VGH nichtig ist. Der VGH forderte mit Entscheidung<br />

vom 19.01.1996 eine weitere Differenzierung nach den sog. Teileinrichtungen. Der<br />

Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung, deren Bestimmungen konsequent angewendet<br />

werden müssen, wurde bisher vom <strong>Gemeinde</strong>rat zurückgestellt. Nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz<br />

(KAG) sollen die <strong>Gemeinde</strong>n für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen<br />

und beschränkt öffentlichen Wegen Beiträge erheben, soweit nicht Erschließungsbeiträge<br />

nach dem BauGB festzusetzen sind. Außerdem sind die <strong>Gemeinde</strong>n nach Art. 62 Abs. 2 GO<br />

gehalten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und<br />

geboten, aus besonderen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen.<br />

Der Ermessensspielraum für den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung ist von der Finanzlage<br />

abhängig. Durch die sehr angespannte Finanzlage, ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> nun gezwungen,<br />

eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Bei dem vorliegenden empfohlenen<br />

Muster des Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tages wurde die notwendige Differenzierung aus Praktikabilitätsgründen<br />

auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Bei staatlichen Förderungen von<br />

entsprechenden Straßenbaumaßnahmen wurden bereits fiktive Ausbaubeiträge angerechnet.<br />

Aufgrund der sehr angespannten Finanzlage sprach sich auch der AK Finanzwesen in seiner<br />

Sitzung vom 28.04.2010 für den notwendigen Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung aus.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt die als Anlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />

zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung<br />

von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Aßling</strong>“ (Ausbaubeitragssatzung – ABS –).<br />

Haushalt 2010<br />

Zum 01.01.2009 wurde für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> das neue Buchungssystem, die Doppik (doppelte<br />

Buchführung in Konten), eingeführt. Der wegen der noch fehlenden Abschreibungen<br />

vorgesehene Nachtragshaushalt 2009 ist entfallen, da die hierfür notwendige Erfassung des<br />

gesamten Anlagevermögens noch nicht abgeschlossen ist. Es sind deshalb auch für 2010 nur<br />

Abschreibungen für die Leistungen Wasserversorgung, Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung<br />

enthalten. Ein Nachtragshaushalt wird nach Abschluss der Vermögenserfassung und –<br />

bewertung aufgestellt. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat liegt der aufgrund der Vorberatungen im Arbeitskreis<br />

Finanzwesen am 28.04.2010 überarbeitete Entwurf der Haushaltssatzung mit Ergebnis- und<br />

Finanzhaushalt einschl. Teilhaushalte und Stellenplan zur Beratung und Beschlussfassung<br />

vor.<br />

Wegen des Wechsels des Buchungssystems sind keine doppischen Rechnungsergebnisse für<br />

das Haushaltsjahr 2008 vorhanden. Der Ergebnishaushalt 2010, der durch den Einbruch der<br />

gemeindlichen Einnahmen 2009 (Gewerbesteuer 2008: 1.295.345 € - Ansatz 2009/2010:<br />

500.000 €; Einkommensteuerbeteiligung 2008: 2.025.62945 € - Ansatz 2009/2010: 1.600.000<br />

€) geprägt ist, schließt mit einem Saldo von 946.700 € (2009: 1.038.900 €). Zur Haushaltkonsolidierung<br />

der gemeindlichen Finanzlage mussten bzw. müssen einschneidende Beschlüsse<br />

gefasst werden (Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 300 auf 330 v.H. (TOP 7. b),<br />

Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung (TOP 7. c), Gebührenerhöhungen (Wasser, Abwasser,<br />

Müll, Friedhof) oder Mieterhöhungen). Ab 2011 wird der Einnahmeeinbruch im Rahmen<br />

des kommunalen Finanzausgleiches berücksichtigt. Es ergibt sich dadurch eine niedrigere<br />

Kreisumlage und eine höhere Schlüsselzuweisung. Durch die gemeindlichen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

und den voraussichtlichen Anstieg bei der Gewerbesteuer ab 2012 ergeben<br />

sich im Finanzplanungszeitraum vorsichtlich folgende Jahresüberschüsse:<br />

2011 163.800 €,<br />

2012 557.800 €,<br />

2013 569.000 €, die zur Deckung der Jahresfehlbeträge 2009/10 verwendet werden<br />

müssen.<br />

Im Finanzhaushalt sind bis 2013 erhebliche Investitionen für die Wasserversorgung (684.000<br />

€ für Restkosten Hochbehälter Lorenzenberg, Leitungsbau Lorenzenberg, Eichhofen und<br />

Dorfen), die Abwasserbeseitigung (rd. 2 Mio. € für Leitungsbaubau Ober-/Untereichhofen,<br />

Loitersdorf sowie Pörsdorf/Obstädt), die Erneuerung <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße<br />

Lorenzenberg/Dorfen/Ge-meindegrenze (GK 700.000 € nach Abschluss von Kanal- und Wasserleitungsbau),<br />

den Ersatzneubau KiTa St. Georg 2010/11 mit Förderung aus Konjunkturpaket<br />

II, FAG 10 und Kinderbetreuungsprogramm (GK rd. 1,4 Mio.) und den Kauf des HLF 20/16<br />

einschl. Beladung für die FFW <strong>Aßling</strong> (2009: 114.843 €; 2010: 230.000 €) vorgesehen. Zur Fi-


nanzierung der Investitionsmaßnahmen einschl. der Vorfinanzierung der Zuwendungen sind<br />

2010 Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 € erforderlich. Tilgungen in Höhe von rd. 3,7<br />

Mio. € sind zum Abbau der hohen gemeindlichen Verschuldung (Schuldenstand zum<br />

31.12.2009 einschl. BLE: 9.512.407 €) bis 2013 vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen<br />

sind für den KiTa-Bau (200.000 €), den Ausbau der Wasserversorgung (100.000 €) und Abwasserbeseitigung<br />

(200.000 €) erforderlich. Der Stellenplan 2010 enthält außer der Einarbeitung<br />

der Sondervereinbarungen für den Erziehungsbereich in den TVöD keine Änderungen.<br />

Nach Beratung fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt - vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde - die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung zu erlassen und den<br />

Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen.<br />

Vergabe der Pflege der gemeindlichen Grünflächen (Mäharbeiten)<br />

Diese Thematik wurde in diversen <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong>en behandelt, zuletzt am 20.10.2010.<br />

In mehreren Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses,<br />

dem Bauhofleiter, dem Erstem und Drittem Bürgermeister, dem Leiter der<br />

Geschäftsstelle und dem Anbieter der Pflegeleistungen wurde ein neuer Pflegeplan für sämtliche<br />

zu pflegende Grundstücke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> erstellt. Ein geringer Teil der Arbeiten<br />

wird jetzt noch vom Dienstleister ausgeführt. Die restlichen gemeindlichen Grünflächen werden<br />

von gemeindlichen Mitarbeitern aus den Bereichen Klärwerk, Wasserversorgung, Schule<br />

und Bauhof erledigt Diese Übersicht wurde als Tischvorlage an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

versandt und mittels Projektor vorgestellt. Nach kurzer Diskussion fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat den<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Vergabe der Leistungen zu. Ein entsprechender Vertrag ist für<br />

die Dauer eines Jahres abzuschließen.<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Antrag an den <strong>Gemeinde</strong>rat zur Einrichtung bzw. Sanierung<br />

des Warteraumes im Bahnhofsgebäude in <strong>Aßling</strong> mit geringfügigen Mitteln<br />

Auf die Sachverhaltsdarstellung in der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> vom 30.03.2010 wird verwiesen.<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass auf seine Bitte um finanzielle Unterstützung noch keine<br />

Antwort von Seiten der DB Station & Service AG eingegangen ist, er aber noch abwarten<br />

möchte, ob Finanzmittel bereit gestellt werden können. Andererseits gab er zu bedenken,<br />

dass der Warteraum so gestaltet werden muss, dass er den gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Sicherheitsvorschriften genügen muss.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Einrichtung bzw. Sanierung des Warteraumes im Bahnhofsgebäude<br />

zu, wenn der Eigenanteil von 5.000 € ausreicht, um den Raum angemessen und den<br />

Sicherheitsbestimmungen entsprechend zu gestalten.<br />

Vollzug des GLKrWG; Neuwahl des Ersten Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong>;<br />

Bestellung des <strong>Gemeinde</strong>wahlleiters und des Stellvertreters<br />

Gemäß Art. 5 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist zur Wahl des Ersten<br />

Bürgermeisters am 26.09.2010 der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter und ein Stellvertreter des <strong>Gemeinde</strong>wahlleiters<br />

zu bestellen.<br />

Beschluss:<br />

Als <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter wird Herr Wilfried Graupe, Angestellter der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Aßling</strong> und als Stellvertreter Herr Christian Weber, Angestellter der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Aßling</strong>, bestellt.<br />

Informationen<br />

Internetdienst „Streetview“ in Google Earth<br />

Beschluss:<br />

Zur Unterstützung der Bürger soll ein entsprechendes Widerspruchsformular in die Homepage<br />

der VG <strong>Aßling</strong> gestellt werden, zusätzlich soll dieses im Eingangsbereich der Geschäftsstelle<br />

ausgelegt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist damit einverstanden, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> Widerspruch<br />

gegen den Internetdienst „Streetview“ für ihre Gebäude und Anlagen einlegt.<br />

Redaktionsbesprechung „Leitbild“ am 17.05.2010<br />

In dieser Angelegenheit wurde von <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Eben ein Schriftsatz als Diskussionsgrundlage<br />

an die Gemeineratsmitglieder verteilt.

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