13.04.2013 Aufrufe

Benutzungsvertrag (8 KB)

Benutzungsvertrag (8 KB)

Benutzungsvertrag (8 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Benutzungsvertrag</strong><br />

zwischen der<br />

Ortsgemeinde Arzfeld<br />

vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Alfons Kockelmann<br />

und<br />

dem Benutzer,<br />

wird nachstehender <strong>Benutzungsvertrag</strong> geschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Ortsgemeinde überlässt dem das Ausstellungsgelände, einschließlich<br />

der notwendigen Zugangswege.<br />

§ 2<br />

Dieser Vertrag gilt für die Veranstaltung am .<br />

§ 3<br />

Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von allen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder<br />

oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden<br />

frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Anlage, Geräte und der Zugänge<br />

zu der Anlagen stehen.<br />

Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde<br />

und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen<br />

gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte.<br />

...


Die Pflicht für die Durchführung des Räum- und Streudienstes (Verkehrssicherungs-pflicht)<br />

wird von der Benutzergruppe übernommen.<br />

Die Reinigung des Geländes vor und nach der Veranstaltung obliegt dem Benutzer.<br />

Der Benutzer hat bei diesem Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung<br />

besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt sind.<br />

Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von<br />

Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt hiervon unberührt.<br />

Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde an überlassenen Einrichtungen, Geräten<br />

und Zugangswegen durch die Benutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.<br />

§ 4<br />

1. Für die Benutzung wird eine Gebühr von EUR erhoben.<br />

2. Die für die Veranstaltung anfallenden Nebenkosten für Wasser, Abwasser, Strom usw.<br />

werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.<br />

§ 5<br />

Der Benutzer ist verpflichtet, die Anlage vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit<br />

für den gewollten Zweck durch einen Beauftragten zu überprüfen. Er muss sicherstellen,<br />

dass schadhafte Anlagen oder Geräte nicht benutzt werden. Eine Haftung für Unfälle oder<br />

Diebstähle übernimmt die Ortsgemeinde nicht.<br />

Vor der Schlüsselübergabe wird eine Beweissicherung der Anlage durchgeführt.<br />

§ 6<br />

1. Rettungswege für Feuerwehr- und Krankenwagen sind freizuhalten.<br />

2. Die Notausgänge sind entsprechend augenfällig zu kennzeichnen. Sie sind jederzeit zugänglich<br />

und benutzbar zu halten.<br />

2<br />

...


3. Die Immissionsrichtwerte tags 70 dB(A)<br />

nachts 55 dB(A) sind einzuhalten.<br />

1. Für alle Schäden die durch die Nutzung am Ausstellungsgelände (auch Wandalismus)<br />

der Ortsgemeinde entstehen, trägt der die Haftung.<br />

§ 7<br />

Je eine Ausfertigung dieses Benutzervertrages erhalten die Vertragsparteien.<br />

54687 Arzfeld, ______________<br />

Für die Ortsgemeinde Arzfeld Für die Benutzergruppe<br />

___________________ ____________________<br />

Alfons Kockelmann<br />

Ortsbürgermeister<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!