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EF Asphalt 09/HE - VSVI Hessen

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen")<br />

Ausnahmefall<br />

<strong>Asphalt</strong>mischgut aus mehreren <strong>Asphalt</strong>mischwerken für die<br />

Herstellung einer <strong>Asphalt</strong>schicht<br />

nachvollziehbar begründen<br />

die Zustimmung des AG muss erwirkt werden.<br />

Zusätzlicher Aufwand für Kontrollprüfungen geht zu Lasten des AN.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

11<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen„) Ausnahmefall<br />

ZTV <strong>Asphalt</strong>-StB 07, Kap. 2.3.3<br />

<strong>Asphalt</strong>tragschichten - abgestimmte Eignungsnachweise<br />

einzuhaltende Differenzen für:<br />

Bindemittelgehalt ≤ 0,3 M.-%<br />

Anteil an groben Gesteinskörnungen ≤ 3,0 M.-%<br />

Anteil Füller ≤ 1,0 M.-%<br />

für <strong>Asphalt</strong>binder- und<br />

<strong>Asphalt</strong>deckschichten - identische Eignungsnachweise<br />

für <strong>Asphalt</strong>binderschichten<br />

Die Art des <strong>Asphalt</strong>granulats in <strong>Asphalt</strong>mischgut für<br />

Binderschichten darf variieren.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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