Kontrollsystem für wiederhergestellte Aufgrabungen ... - VSVI Hessen
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<strong>Kontrollsystem</strong> <strong>für</strong> <strong>wiederhergestellte</strong><br />
<strong>Aufgrabungen</strong> in der Stadt Hamburg<br />
Dipl.-Ing. Michael Ohmen<br />
Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Amt <strong>für</strong> Verkehr und Straßenwesen<br />
Tel.: 040 / 42840 2811, Fax.: 040 / 42840 3553<br />
E-Mail: michael.ohmen@bsu.hamburg.de<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> dürfen in Hamburg nur von Firmen wiederhergestellt werden, die Ihre Fachkunde<br />
auf dem Gebiet des Straßenbaus nachgewiesen haben. Diese Firmen werden von der<br />
Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt in Listen geführt, die den Auftraggebern, in der<br />
Regel den Ver- und Entsorgungsunternehmen, jährlich <strong>für</strong> die Firmenauswahl bekannt gegeben<br />
werden. Die Firmen werden stichprobenartig in Bezug auf die Qualität ihrer <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
Fahrbahnaufgrabungen überprüft. Dabei werden visuell und durch Bohrungen festgestellte<br />
Mängel mit einem Punktesystem bewertet. Bei negativem Ergebnis wird die Firma<br />
je nach Schweregrad der Mängel entweder schriftlich ermahnt oder sofort aus der jeweiligen<br />
Firmenliste gestrichen. Die regelmäßige Auswertung der Überprüfungen bestätigt die Wirksamkeit<br />
des <strong>Kontrollsystem</strong>s und belegt dessen Notwendigkeit <strong>für</strong> die Qualitätssicherung<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>r <strong>Aufgrabungen</strong>.<br />
Anlass<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> in Fahrbahnen stellen durch den Eingriff in die Substanz des Straßenkörpers<br />
ein zentrales Problem im kommunalen Straßenbau dar. Selbst eine nach dem technischen<br />
Regelwerk wiederhergestelIte Aufgrabung hinterlässt eine Schädigung der Straßenkonstruktion<br />
durch Störung der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes. In Hamburg werden<br />
Fahrbahnen im Laufe eines Jahres bis zu 8000 mal aufgegraben. Für die Werterhaltung der<br />
Fahrbahnen des Straßennetzes muss folglich da<strong>für</strong> Sorge getragen werden, dass die <strong>Aufgrabungen</strong><br />
mit der bestmöglichen Qualität wiederhergestellt werden. Die Erfahrung zeigt,<br />
dass in vielen Fällen die Anforderungen der geltenden Regelwerke <strong>für</strong> die Wiederherstellung<br />
missachtet werden. Die Folge sind Mängel und Schäden an der Oberfläche und in den<br />
Schichten des Oberbaues sowohl in der Aufgrabungsstelle selbst als auch in deren Randbereich,<br />
so dass die Lebensdauer der Straße im betroffenen Bereich drastisch abnimmt. Die<br />
konsequente Anwendung eines <strong>Kontrollsystem</strong>s, mit dem Mängel aufgedeckt und die betroffenen<br />
Firmen mit Sanktionen belegt werden, ist daher <strong>für</strong> die Qualitätssicherung von großer<br />
Bedeutung.<br />
Da die Mehrzahl der <strong>Aufgrabungen</strong> eine Flächengröße von weniger als 50 m 2 aufweisen,<br />
können die üblichen, im Bauvertrag verankerten Kontrollprüfungen aus zeitlichen und organisatorischen<br />
Gründen meist nicht durchgeführt werden. Die Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung<br />
und Umwelt Hamburgs setzt daher seit 1989 ein <strong>Kontrollsystem</strong> ein, mit dem durch Bewertung<br />
der Wiederherstellungsarbeiten die Fachkunde der Baufirmen beurteilt wird und bei<br />
negativen Ergebnissen entsprechende Konsequenzen gezogen werden.<br />
1
Grundlagen<br />
Zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes in Hamburg sind regelmäßig Straßenbauarbeiten<br />
kleineren Umfanges durchzuführen. Hierzu gehören auch Wiederherstellungsarbeiten<br />
nach <strong>Aufgrabungen</strong> in Fahrbahnen, die vor allem durch Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
notwendig werden. Für die Vergabe dieser kleinen und kurzfristig durchzuführenden<br />
Arbeiten wird in Hamburg alle zwei Jahre von der Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt<br />
(Fachbehörde) ein Rahmenvertrag mit etwa 50 Straßenbaufirmen geschlossen. Die Firmen<br />
dieses so genannten „Kleinvertrages“ werden in Listen geführt (A1, A2), die allen öffentlichen<br />
Auftraggebern sowie den Ver- und Entsorgungsunternehmen <strong>für</strong> das Abrufen der Straßenbauleistungen<br />
aus dem Rahmenvertrag bekannt gegeben werden. Darüber hinaus erhalten<br />
weitere Firmen bauvertragsunabhängig die grundsätzliche Erlaubnis der Fachbehörde, Wiederherstellungsarbeiten<br />
nach <strong>Aufgrabungen</strong> in öffentlichen Wegen Hamburgs durchzuführen.<br />
Vorraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde, die durch die Vorlage aussagefähiger Unterlagen<br />
zu erbringen ist. Verlangt wird die Führung der Firma bei der Industrie- und Handelskammer<br />
oder der Handwerkskammer mit Eintragungen in der Handwerksrolle als Straßenbauer,<br />
ferner der Nachweis über die Verfügbarkeit der <strong>für</strong> Straßenbauarbeiten erforderlichen<br />
Ausrüstung sowie die Vorlage von Referenzen. Auch diese Firmen werden in einer<br />
Liste (Liste A3 mit etwa 60 Firmen) der Fachbehörde geführt, die regelmäßig allen Beteiligten<br />
bekanntgegeben wird. Folglich dürfen in Hamburg nur gelistete Firmen Wiederherstellungsarbeiten<br />
nach <strong>Aufgrabungen</strong> durchführen.<br />
Werden einer Firma nach Wiederherstellungsarbeiten definierte schwere Mängel nachgewiesen,<br />
darf sie <strong>für</strong> ein Jahr keine Straßenbauarbeiten mehr durchführen. Sie wird aus der<br />
Liste gestrichen bzw. wird bei dem nächst fälligen Neuabschluss des Rahmenvertrages nicht<br />
berücksichtigt. Dieses wird allen öffentlichen Auftraggebern, den Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
sowie den Bauverbänden mitgeteilt. Bei festgestellten leichten Mängeln wird dagegen<br />
nur eine Verwarnung ausgesprochen.<br />
Unabhängig von den dargelegten Konsequenzen aus der Überprüfung sind festgestellte<br />
schwere Mängel zu beheben, Preisabzüge nicht zugelassen. Die vertragsgerechte Mängelbeseitigung<br />
muss durch entsprechende Eigenüberwachungsprüfungen nachgewiesen werden.<br />
Dagegen kann bei Vorliegen eines leichten Mangels die Frist <strong>für</strong> Mängelansprüche angemessen<br />
verlängert werden. Geregelt ist dies in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<br />
und Richtlinien <strong>für</strong> Straßenbauarbeiten in Hamburg (ZTV/St-Hmb.05), die bei<br />
Bauverträgen zu Wiederherstellungsarbeiten nach <strong>Aufgrabungen</strong> zugrunde zu legen ist. Die<br />
ZTV/St-Hmb.05 basiert auf den ZTV A-StB und ändert und ergänzt einige der dort enthaltenen<br />
Regelungen, um Besonderheiten des Straßenbaus in Hamburg zu berücksichtigen.<br />
Organisation und Durchführung<br />
Firmen, die innerhalb eines Jahres in Hamburg <strong>Aufgrabungen</strong> in Fahrbahnen wiederhergestellt<br />
haben, werden stichprobenartig daraufhin überprüft, ob die Arbeiten regelgerecht, d.h.<br />
entsprechend den ZTV/St-Hmb.05 vorgenommen wurden. Bei der Überprüfung werden in<br />
der Regel fünf in einem Jahr <strong>wiederhergestellte</strong> <strong>Aufgrabungen</strong> auf gegebenenfalls vorliegende<br />
Mängel hin untersucht.<br />
Firmen, die in einem vorangegangenen Jahr entweder mindestens eine Aufgrabung mit einem<br />
schweren Mangel wiederhergestellt haben oder Firmen, die an weniger als fünf <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> überprüft wurden, werden im Folgejahr erneut überprüft. Auch<br />
2
Firmen, die in Hamburg erstmalig Wiederherstellungsarbeiten durchgeführt haben und solche,<br />
die durch mangelnde Qualität bei Straßenbauarbeiten aufgefallen sind, werden bevorzugt<br />
überprüft.<br />
Mit dem <strong>Kontrollsystem</strong> werden <strong>Aufgrabungen</strong> in Fahrbahnen erfasst, die eine Wiederherstellungsfläche<br />
kleiner als 50 m 2 aufweisen. Größere <strong>Aufgrabungen</strong>, z.B. ausgelöst durch<br />
umfangreiche Arbeiten an Abwasserkanälen mit Erneuerung ganzer Fahrstreifen, unterliegen<br />
den Kontrollprüfungen entsprechend ZTV/St-Hmb.05, die das Ver- oder Entsorgungsunternehmen<br />
durchzuführen hat. Bei der Übernahme der <strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung durch<br />
den Träger der Wegebaulast wird hier die Vorlage der Kontrollprüfungszeugnisse regelmäßig<br />
verlangt.<br />
Das <strong>Kontrollsystem</strong> enthält mehrere Arbeitsschritte, die mit dem Fließschema der Abbildung<br />
1 stichpunktartig wiedergegeben sind.<br />
Abbildung 1: Ablauf der Kontrollvorgänge<br />
Im Einzelnen wird folgendermaßen vorgegangen:<br />
Einmal jährlich wird von den sieben Bezirksämtern Hamburgs das Programm <strong>für</strong> die Untersuchungen<br />
an <strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong> aufgestellt. An Hand der in den einzelnen<br />
Bezirken in einem Jahr gelösten Aufgrabescheine werden die tätig gewordenen Firmen und<br />
die Anzahl der von ihnen in Fahrbahnen <strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong> ermittelt. In einer<br />
Koordinierungsrunde der oben genannten Fachbehörde werden die zur Überprüfung vorgesehen<br />
Firmen ausgewählt. Hierbei wird unter anderem sichergestellt, dass Firmen, die in<br />
3
mehreren Bezirken gearbeitet haben, nur an fünf im betreffenden Jahr <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> überprüft werden.<br />
Die nach dem <strong>Kontrollsystem</strong> festgelegten Untersuchungen an den <strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong><br />
werden von den Bezirken im Namen und <strong>für</strong> Rechnung der Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
an eine im Hamburger Raum ansässige und nach RAP Stra anerkannte<br />
Prüfstelle vergeben. Die Prüfstelle führt die Untersuchungen durch, bewertet die einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong> einer Baufirma nach dem <strong>Kontrollsystem</strong> und liefert die<br />
Ergebnisse an die Bezirksämter sowie an das betroffene Ver- und Entsorgungsunternehmen.<br />
Dieses erhält auch die Rechnung über die Prüfungen an <strong>Aufgrabungen</strong>, die die von ihm beauftragten<br />
Firmen wiederhergestellt haben.<br />
Die Bezirksämter überprüfen die von den Prüfstellen durchgeführten Bewertungen, listen die<br />
Ergebnisse mit Firmennennung und zugeordneten Aufgrabungsstellen auf und übergeben<br />
die Listen an die Fachbehörde sowie an die jeweiligen Ver- und Entsorgungsunternehmen.<br />
Die Fachbehörde führt schließlich die Gesamtbeurteilung der von einer Firma innerhalb eines<br />
Jahres geleisteten Wiederherstellungsarbeiten durch. Bei negativem Ergebnis nimmt sie<br />
zunächst Kontakt mit der betroffenen Baufirma auf, um sicher zu gehen, dass die <strong>wiederhergestellte</strong><br />
Aufgrabung der ausführenden Firma korrekt zugeordnet wurde. Wenn darüber keine<br />
Zweifel bestehen, spricht sie die Ermahnungen aus oder nimmt die Streichung aus den<br />
Firmenlisten vor. Sie unterrichtet schließlich mit einem Rundschreiben alle Beteiligten über<br />
die getroffenen Maßnahmen.<br />
Bewertungskatalog<br />
Die Qualität einer <strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung (in Asphaltfahrbahnen) wird durch Feststellungen<br />
und Messungen an der Oberfläche sowie an entnommenen Bohrkernen untersucht.<br />
Die Untersuchungen beinhalten folgende Prüfmerkmale:<br />
• Dicken der Asphaltschichten<br />
• Mischgutart der Asphaltschichten (visuelle Ansprache)<br />
• Art der ungebundenen Schichten (visuelle Ansprache)<br />
• Schichtenverbund (nur Ja-/Nein - Feststellung)<br />
• Verdichtungsgrad der Asphaltschichten an einer der 5 <strong>Aufgrabungen</strong><br />
• Fugen- und Nahtausbildung<br />
• Ebenheit<br />
Die gefundenen Werte werden mit den Sollwerten der ZTV/St-Hmb.05 verglichen und die<br />
Höhe der Abweichungen festgestellt. Die Sollwerte ergeben sich aus den speziellen Bauweisen<br />
<strong>für</strong> die Wiederherstellung. Nach den ZTV/St-Hmb.05 muss mit einer Bauweise wiederhergestellt<br />
werden, die der aus der aktuellen Verkehrsbelastung sich ergebenden Bauklasse<br />
entspricht. Es gilt folglich nicht die Regelung der ZTV A-StB, wonach lediglich der „ursprüngliche<br />
Zustand“ wiederherzustellen ist. Die maßgebende Bauklasse kann, soweit sie nicht<br />
bekannt ist, bei den Bezirksämtern erfragt werden. Für die einzelnen Bauklassen sind in den<br />
ZTV/St-Hmb.05 die besondere Wiederherstellungsbauweisen festgelegt (siehe Tabelle 1).<br />
Die Wiederherstellungsbauweisen unterscheiden sich von jenen des sonst üblichen Straßenbaus<br />
durch die ausschließliche Verwendung bitumengebundener Schichten in den oberen<br />
Bauklassen, mit Ausnahme der Frostschutzschicht (kein vollgebundener Oberbau). Hierdurch<br />
kann der zwangsläufig nur im Handeinbau herzustellende Oberbau der kleinen <strong>Aufgrabungen</strong><br />
in der geforderten Qualität hergestellt werden. In den oberen Bauklassen ist als<br />
4
Deckschichtart der Gussasphalt vorgeschrieben, ansonsten Asphaltbeton. In den unteren<br />
Bauklassen kann an Stelle der Asphalttragschicht wahlweise auch eine Schotter- oder HMV<br />
Aschen-Tragschicht eingesetzt werden.<br />
Tabelle 1: Regelbauweisen <strong>für</strong> die 1-stufige Wiederherstellung* ) des Oberbaues<br />
mit Asphalt (Handeinbau) gemäß ZTV/St-Hmb.05<br />
* ) Die in Sonderfällen mögliche 2-stufige Wiederherstellung ist hier nicht dargestellt<br />
5
Unter Verwendung der in den Tabellen 2 – 7 aufgeführten Punktekataloge werden <strong>für</strong> die<br />
oben genannten Prüfmerkmale die Abweichungen von den Sollwerten festgestellt, mit Punkten<br />
bewertet und die einzelne <strong>wiederhergestellte</strong> Aufgrabung entsprechend der sich ergebenden<br />
Punktesumme in eine Aufgrabung „ohne Mängel“, „mit leichten Mängeln“ oder mit<br />
„schweren Mängeln“ eingestuft (siehe Tabelle 8).<br />
Mit einer abschließenden Bewertung (siehe Tabelle 9) wird die Fachkunde der Baufirma danach<br />
beurteilt, wie viele der von ihr innerhalb eines Jahres <strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong><br />
mit leichten und/oder schweren Mängeln behaftet sind bzw. keinerlei Mängel aufweisen.<br />
Eine <strong>wiederhergestellte</strong> Aufgrabung mit einem leichten Mangel erhält den Gewichtungsfaktor<br />
0,25, eine Aufgrabung mit einem schweren Mangel den Faktor 1,00. Die Anzahl der mit den<br />
jeweiligen Mängeln behafteten <strong>Aufgrabungen</strong> wird mit den genannten Faktoren multipliziert<br />
und hieraus die Endsumme gebildet. Aus dieser leitet sich die gegen die Firma zu richtende<br />
Konsequenz ab. Bei einer Summe größer 1 und kleiner 2 wird eine Ermahnung ausgesprochen,<br />
bei einer Summe größer 2 wird sie <strong>für</strong> ein Jahr aus der Firmenliste A3 gestrichen und<br />
im Rahmen des Kleinvertrages (Listen A1, A2) im selben Zeitraum <strong>für</strong> Straßenbauarbeiten<br />
nicht mehr herangezogen.<br />
Tabelle 2: Punktekatalog zur Bewertung einer einzelnen <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
Aufgrabung<br />
– Merkmal Asphaltdicke –<br />
DS<br />
Schicht<br />
Soll-<br />
Dicke<br />
Bauklasse Minderdicke Punkt Minderdicke Punkt<br />
4 SV I II III IV V > 1,0 < 2,0<br />
2<br />
≥ 2,0<br />
2 VI > 0,5 < 1,0<br />
≥ 1,0<br />
DS + BS 12 SV I II > 2,0 < 3,5 2 ≥ 3,5 5<br />
DS + 3.TS<br />
DS + BS + 3.TS + 2.TS<br />
ATB<br />
(mehrlagig)<br />
DS + 3.TS + 2.TS<br />
ATB<br />
(mehrlagig)<br />
18 III > 2,5 < 4,0 ≥ 4,0<br />
14 IV > 2,0 < 3,5<br />
2<br />
≥ 3,5<br />
12 V > 2,0 < 3,5 ≥ 3,5<br />
8 VI > 1,5 < 3,0<br />
≥ 3,0<br />
40 SV > 4,0 < 6,5 ≥ 6,5<br />
36 I > 4,0 < 6,0 3 ≥ 6,0<br />
32 II > 3,5 < 5,5<br />
≥ 5,5<br />
28 III > 3,5 < 5,0 ≥ 5,0<br />
24 IV > 3,0 < 4,5<br />
3<br />
≥ 5,0<br />
22 V > 3,0 > 4,5 ≥ 4,5<br />
18 VI > 2,5 < 4,0<br />
≥ 4,0<br />
5<br />
5<br />
5<br />
5<br />
6
Tabelle 3: Punktekatalog zur Bewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
– Merkmal Materialsorte –<br />
Schicht<br />
DS<br />
Sollmaterial/<br />
Zulässiges Material<br />
GA 0/11 SV I II<br />
GA 0/11 III<br />
AB 0/11, 0/8; GA 0/11 III IV V<br />
AB 0/5, GA 0/5 VI<br />
Bauklasse Abweichung Punkt Abweichung Punkt<br />
AB 0/11, 0/8<br />
SMA 0/8<br />
AB 0/11, 0/8<br />
SMA 0/8<br />
AB 0/5<br />
SMA 0/8<br />
AB 0/8<br />
SMA 0/5<br />
aufgehellt SV I II III nicht aufg. 3<br />
BS ABi 0/16 (hs) SV I II ABi 0/22 (hs) 3<br />
3.TS<br />
2.TS<br />
ATB 0/22, ABi 0/22 SV I II ATB 0/32 3<br />
ATB 0/22, ABi 0/22 III IV<br />
ATB 0/22, ABi 0/22<br />
ABi 0/16<br />
ATB 0/22, ABi 0/22<br />
(zusammen mit 3.TS)<br />
ATB 0/22, ABi 0/22<br />
Schotter-/HMVA-TS<br />
III: mit besonderer Beanspruchung<br />
V VI<br />
ABi 0/16<br />
ATB 0/32<br />
SV I II ATB 0/32 3<br />
III IV V VI<br />
Tabelle 4: Punktekatalog zur Bewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
– Merkmal Schichtenverbund –<br />
Fehlender Schichtenverbund Punkt<br />
zwischen 2 Schichten 2<br />
zwischen mehr als 2 Schichten 5<br />
Tabelle 5: Punktekatalog zur Bewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
– Merkmal Verdichtungsgrad –<br />
Mangelnder<br />
Verdichtungsgrad<br />
je Schicht * )<br />
ABi 0/16<br />
Verfestigung<br />
2<br />
2<br />
2<br />
2<br />
3<br />
3<br />
anderes<br />
Material<br />
anderes<br />
Material<br />
anderes<br />
Material<br />
anderes<br />
Material<br />
Abweichung Punkt Abweichung Punkt Abweichung Punkt<br />
zwischen 0,5 %<br />
und 1 %<br />
2<br />
zwischen 1,1 %<br />
und 2 %<br />
* ) Bei Abweichungen in mehreren Schichten werden die Punkte aufsummiert.<br />
3 mehr als 2 % 5<br />
5<br />
5<br />
5<br />
5<br />
7
Tabelle 6: Punktekatalog zur Bewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
– Merkmal Fugen-/Nahtherstellung –<br />
Mangelnde Fugen-/Nahtherstellung Punkt<br />
unvollständig geschlossene Fuge<br />
unversiegelter Nahtbereich * )<br />
keine Fugenherstellung 5<br />
* ) Bei zweistufiger Wiederherstellung<br />
Tabelle 7: Punktekatalog zur Bewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
– Merkmal Ebenheit –<br />
Unebenheit in<br />
Längs- und Querrichtung<br />
Punkt<br />
> ± 10 mm ≤ ± 15 mm 3<br />
> ± 15 mm 5<br />
Tabelle 8: Gesamtbewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
– Punktesumme von Tabelle 1 bis 6 –<br />
Punktesumme<br />
3<br />
Bewertung einer einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung<br />
0 Punkte ohne Mangel<br />
1 - 4 Punkte mit leichtem Mangel<br />
≥ 5 Punkte mit schwerem Mangel<br />
8
Tabelle 9: Abschließende Bewertung (Berücksichtigung mehrerer <strong>wiederhergestellte</strong>r<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> einer Baufirma) und hieraus abzuleitende Konsequenzen<br />
Bewertungsergebnis<br />
einzelne Aufgrabung<br />
Bewertungsziffer<br />
Anzahl untersuchte<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> pro Jahr 1)<br />
Auswertung<br />
leichter Mangel 0,25 n n · 0,25<br />
schwerer Mangel 1,00 n n · 1,00<br />
1) Die Anzahl der untersuchten <strong>Aufgrabungen</strong> (n) im<br />
Untersuchungsjahr und je Firma beträgt grundsätzlich 5<br />
Fortschreibung des Systems<br />
Konsequenz Summe<br />
schriftliche Ermahnung ≥ 1,00<br />
Streichung aus den Listen<br />
A1, A2, A3<br />
<strong>für</strong> ein Jahr<br />
Das <strong>Kontrollsystem</strong> wurde seit seiner Einführung in 1989 mehrmals fortgeschrieben. Hierbei<br />
wurden Veränderungen bei der Bewertung der Mängel sowie Verbesserungen bei der Organisation<br />
der mit dem System verbundenen Arbeitschritte vorgenommen. Das System soll<br />
künftig dahingehend verbessert werden, indem die Überprüfung eines weiteren wichtigen<br />
Qualitätsmerkmales hinzukommt. Ein wesentlicher Arbeitsschritt bei der Wiederherstellung<br />
ist die in den ZTV A-StB 01 beziehungsweise ZTV/St-Hmb.05 zwingend vorgeschriebene<br />
Abtreppung, die durch Zurückschneiden des gebundenen Teiles des Oberbaues zur Beseitigung<br />
darunter befindlicher Auflockerungen und Hohlräume vorzunehmen ist (siehe Abbildung<br />
2). Ob die Abtreppung bzw. der Rückschnitt durchgeführt wurde, konnte bisher im<br />
Rahmen des <strong>Kontrollsystem</strong>s mit vertretbarem Aufwand nicht regelmäßig überprüft werden.<br />
Der Grund hier<strong>für</strong> liegt darin, dass entsprechende Messungen zu verschiedenen Zeitpunkten<br />
notwendig sind. Es wurde nun <strong>für</strong> Hamburg eine Lösung gefunden, wie die Überprüfung zumindest<br />
stichprobenartig dennoch durchgeführt werden kann.<br />
Abbildung 2: Abtreppung durch Rückschnitt<br />
≥ 2,00<br />
9
In Hamburg werden Baustellen im Hauptverkehrsstraßennetz zentral von einer Dienststelle<br />
der Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt koordiniert. Dabei werden geplante Baustellen,<br />
hierzu zählen vor allem auch die <strong>Aufgrabungen</strong>, zeitlich und örtlich entzerrt. In diesem<br />
Zusammenhang überprüft ein von der Dienststelle beauftragtes Ingenieurbüro nach einem<br />
bestimmten Schema den mit der Koordinierung vorgegebenen Beginn, zeitlichen Verlauf und<br />
Abschluss der Bauarbeiten durch Abfahren der Baustellen im Hauptverkehrsstraßennetz. Die<br />
Kontrollfahrten sollen künftig <strong>für</strong> die Überprüfung des Rückschnittes an <strong>Aufgrabungen</strong> genutzt<br />
werden. Dabei wird so vorgegangen, dass an der noch nicht verfüllten Aufgrabung die<br />
Grabenbreite, -länge und –tiefe und zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten,<br />
die Fugenabstände gemessen werden. Durch einfache Differenzbildung<br />
kann der Rückschnitt in seiner erforderlichen Breite festgestellt werden. Der Bewertungskatalog<br />
wird entsprechend erweitert und ein fehlender Rückschnitt als schwerer Mangel,<br />
ein in der Breite zu geringer Rückschnitt als leichter Mangel in die Bewertung einfließen.<br />
Resümee<br />
Die Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt dokumentiert jährlich die <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> mit leichten und schweren Mängeln sowie die mängelfreien <strong>Aufgrabungen</strong>.<br />
Aus der Gegenüberstellung der Jahre 1988 bis 2005 geht hervor, dass in bestimmten Jahren<br />
erhebliche Unterschiede in der Verteilung schwerer und leichter Mängel sowie mängelfreier<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> auftreten (siehe die Abbildungen 3 und 4). Der Rückgang von <strong>Aufgrabungen</strong><br />
mit schweren Mängeln ist damit zu erklären, dass in den betreffenden Jahren Verschärfungen<br />
am <strong>Kontrollsystem</strong> vorgenommen wurden. Änderungen am <strong>Kontrollsystem</strong> werden zudem<br />
mit Rundschreiben allen Baudienststellen, Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie<br />
dem Bauindustrie- und dem Baugewerbeverband bekannt gegeben. Auch werden die Streichungen<br />
aus den Firmenlisten bekannt gemacht und eine konsequentere Umsetzung des<br />
<strong>Kontrollsystem</strong>s angekündigt. Offensichtlich bewirken die öffentlich gemachten Sanktionen<br />
und Ankündigungen verschärfter Kontrollen, dass zumindest <strong>für</strong> eine gewisse Zeit allgemein<br />
besser gearbeitet wird. Die im Laufe der Zeit abgenommenen schweren Mängel belegen die<br />
Wirksamkeit des Systems.<br />
Es muss aber auch festgestellt werden, dass der Stichprobenumfang bei den Kontrollen im<br />
Vergleich zu früheren Jahren deutlich zurückgegangen ist (um etwa 35 %). Zudem läuft das<br />
Auswahlverfahren <strong>für</strong> die Aufgrabungsstellen und damit die Firmenauswahl nicht immer optimal.<br />
So kommt es vor, dass Firmen überprüft werden, die im vorangegangenen Jahr einer<br />
Prüfung unterzogen wurden, obgleich sie nicht negativ aufgefallen waren. Hier ist eine breitere<br />
Streuung auf die gelisteten Firmen notwendig. Für eine nachhaltige Qualitätssicherung<br />
muss der Kontrollumfang vergrößert und die Auswahl der zu überprüfenden Firmen zielgerichteter<br />
vorgenommen werden.<br />
10
Abbildung 3: Ergebnisse der Kontrolluntersuchen von 1988 - 1997<br />
Jahr<br />
Jahr<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
Zusammenstellung der Ergebnisse von Kontrollprüfungen nach Wiederherstellung<br />
von <strong>Aufgrabungen</strong> ab 1988<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
Zusammenstellung der Ergebnisse von Kontrollprüfungen nach Wiederherstellung<br />
von <strong>Aufgrabungen</strong> ab 1998<br />
44<br />
55<br />
52<br />
77<br />
117<br />
85<br />
89<br />
97<br />
103<br />
98<br />
83<br />
106<br />
114<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
76<br />
61<br />
78<br />
81<br />
Abbildung 4: Ergebnisse der Kontrolluntersuchen von 1998 - 2005<br />
98<br />
25<br />
39<br />
28<br />
12<br />
20<br />
30<br />
38<br />
30<br />
17<br />
13<br />
20<br />
72<br />
14<br />
15<br />
27<br />
22<br />
31<br />
16<br />
13<br />
36<br />
26<br />
33<br />
31<br />
31<br />
32<br />
20<br />
23<br />
13<br />
10<br />
11<br />
17<br />
10<br />
15<br />
8<br />
11<br />
6<br />
ohne<br />
Mangel<br />
leichte<br />
Mängel<br />
schwere<br />
Mängel<br />
ohne<br />
Mangel<br />
leichte<br />
Mängel<br />
schwere<br />
Mängel<br />
11
Literaturverzeichnis<br />
• Hamburgisches Wegegesetz (HWG)<br />
• Handwerksordnung (HwO)<br />
• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien <strong>für</strong> <strong>Aufgrabungen</strong> in Verkehrsflächen<br />
(ZTV A-StB 97), FGSV-Verlag<br />
• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien <strong>für</strong> Straßenbauarbeiten in<br />
Hamburg (ZTV/St-Hmb. 05) Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und<br />
Hansestadt Hamburg<br />
• Entwurfsrichtlinie Nr. 1, Standardisierter Oberbau mit Asphaltdecken <strong>für</strong> Fahrbahnen<br />
(ER 1) Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg<br />
• Kleinvertrag <strong>für</strong> Erhaltungsarbeiten an Asphaltstraßen (KLV bit 05-06) Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung<br />
und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg<br />
• Rundschreiben Straßenbautechnik, <strong>Kontrollsystem</strong> <strong>für</strong> <strong>wiederhergestellte</strong> <strong>Aufgrabungen</strong><br />
in Fahrbahnen (RST 2/02) Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und<br />
Hansestadt Hamburg<br />
• Antrag auf Zulassung <strong>für</strong> die Durchführung von Wiederherstellungsarbeiten nach <strong>Aufgrabungen</strong><br />
in Fahrbahn- und Nebenflächen – Aufnahme in die Firmenliste „A 3“, Behörde <strong>für</strong><br />
Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg<br />
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