Kontrollsystem für wiederhergestellte Aufgrabungen ... - VSVI Hessen
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In Hamburg werden Baustellen im Hauptverkehrsstraßennetz zentral von einer Dienststelle<br />
der Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt koordiniert. Dabei werden geplante Baustellen,<br />
hierzu zählen vor allem auch die <strong>Aufgrabungen</strong>, zeitlich und örtlich entzerrt. In diesem<br />
Zusammenhang überprüft ein von der Dienststelle beauftragtes Ingenieurbüro nach einem<br />
bestimmten Schema den mit der Koordinierung vorgegebenen Beginn, zeitlichen Verlauf und<br />
Abschluss der Bauarbeiten durch Abfahren der Baustellen im Hauptverkehrsstraßennetz. Die<br />
Kontrollfahrten sollen künftig <strong>für</strong> die Überprüfung des Rückschnittes an <strong>Aufgrabungen</strong> genutzt<br />
werden. Dabei wird so vorgegangen, dass an der noch nicht verfüllten Aufgrabung die<br />
Grabenbreite, -länge und –tiefe und zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten,<br />
die Fugenabstände gemessen werden. Durch einfache Differenzbildung<br />
kann der Rückschnitt in seiner erforderlichen Breite festgestellt werden. Der Bewertungskatalog<br />
wird entsprechend erweitert und ein fehlender Rückschnitt als schwerer Mangel,<br />
ein in der Breite zu geringer Rückschnitt als leichter Mangel in die Bewertung einfließen.<br />
Resümee<br />
Die Behörde <strong>für</strong> Stadtentwicklung und Umwelt dokumentiert jährlich die <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> mit leichten und schweren Mängeln sowie die mängelfreien <strong>Aufgrabungen</strong>.<br />
Aus der Gegenüberstellung der Jahre 1988 bis 2005 geht hervor, dass in bestimmten Jahren<br />
erhebliche Unterschiede in der Verteilung schwerer und leichter Mängel sowie mängelfreier<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> auftreten (siehe die Abbildungen 3 und 4). Der Rückgang von <strong>Aufgrabungen</strong><br />
mit schweren Mängeln ist damit zu erklären, dass in den betreffenden Jahren Verschärfungen<br />
am <strong>Kontrollsystem</strong> vorgenommen wurden. Änderungen am <strong>Kontrollsystem</strong> werden zudem<br />
mit Rundschreiben allen Baudienststellen, Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie<br />
dem Bauindustrie- und dem Baugewerbeverband bekannt gegeben. Auch werden die Streichungen<br />
aus den Firmenlisten bekannt gemacht und eine konsequentere Umsetzung des<br />
<strong>Kontrollsystem</strong>s angekündigt. Offensichtlich bewirken die öffentlich gemachten Sanktionen<br />
und Ankündigungen verschärfter Kontrollen, dass zumindest <strong>für</strong> eine gewisse Zeit allgemein<br />
besser gearbeitet wird. Die im Laufe der Zeit abgenommenen schweren Mängel belegen die<br />
Wirksamkeit des Systems.<br />
Es muss aber auch festgestellt werden, dass der Stichprobenumfang bei den Kontrollen im<br />
Vergleich zu früheren Jahren deutlich zurückgegangen ist (um etwa 35 %). Zudem läuft das<br />
Auswahlverfahren <strong>für</strong> die Aufgrabungsstellen und damit die Firmenauswahl nicht immer optimal.<br />
So kommt es vor, dass Firmen überprüft werden, die im vorangegangenen Jahr einer<br />
Prüfung unterzogen wurden, obgleich sie nicht negativ aufgefallen waren. Hier ist eine breitere<br />
Streuung auf die gelisteten Firmen notwendig. Für eine nachhaltige Qualitätssicherung<br />
muss der Kontrollumfang vergrößert und die Auswahl der zu überprüfenden Firmen zielgerichteter<br />
vorgenommen werden.<br />
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