Kontrollsystem für wiederhergestellte Aufgrabungen ... - VSVI Hessen
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mehreren Bezirken gearbeitet haben, nur an fünf im betreffenden Jahr <strong>wiederhergestellte</strong>n<br />
<strong>Aufgrabungen</strong> überprüft werden.<br />
Die nach dem <strong>Kontrollsystem</strong> festgelegten Untersuchungen an den <strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong><br />
werden von den Bezirken im Namen und <strong>für</strong> Rechnung der Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
an eine im Hamburger Raum ansässige und nach RAP Stra anerkannte<br />
Prüfstelle vergeben. Die Prüfstelle führt die Untersuchungen durch, bewertet die einzelnen<br />
<strong>wiederhergestellte</strong>n <strong>Aufgrabungen</strong> einer Baufirma nach dem <strong>Kontrollsystem</strong> und liefert die<br />
Ergebnisse an die Bezirksämter sowie an das betroffene Ver- und Entsorgungsunternehmen.<br />
Dieses erhält auch die Rechnung über die Prüfungen an <strong>Aufgrabungen</strong>, die die von ihm beauftragten<br />
Firmen wiederhergestellt haben.<br />
Die Bezirksämter überprüfen die von den Prüfstellen durchgeführten Bewertungen, listen die<br />
Ergebnisse mit Firmennennung und zugeordneten Aufgrabungsstellen auf und übergeben<br />
die Listen an die Fachbehörde sowie an die jeweiligen Ver- und Entsorgungsunternehmen.<br />
Die Fachbehörde führt schließlich die Gesamtbeurteilung der von einer Firma innerhalb eines<br />
Jahres geleisteten Wiederherstellungsarbeiten durch. Bei negativem Ergebnis nimmt sie<br />
zunächst Kontakt mit der betroffenen Baufirma auf, um sicher zu gehen, dass die <strong>wiederhergestellte</strong><br />
Aufgrabung der ausführenden Firma korrekt zugeordnet wurde. Wenn darüber keine<br />
Zweifel bestehen, spricht sie die Ermahnungen aus oder nimmt die Streichung aus den<br />
Firmenlisten vor. Sie unterrichtet schließlich mit einem Rundschreiben alle Beteiligten über<br />
die getroffenen Maßnahmen.<br />
Bewertungskatalog<br />
Die Qualität einer <strong>wiederhergestellte</strong>n Aufgrabung (in Asphaltfahrbahnen) wird durch Feststellungen<br />
und Messungen an der Oberfläche sowie an entnommenen Bohrkernen untersucht.<br />
Die Untersuchungen beinhalten folgende Prüfmerkmale:<br />
• Dicken der Asphaltschichten<br />
• Mischgutart der Asphaltschichten (visuelle Ansprache)<br />
• Art der ungebundenen Schichten (visuelle Ansprache)<br />
• Schichtenverbund (nur Ja-/Nein - Feststellung)<br />
• Verdichtungsgrad der Asphaltschichten an einer der 5 <strong>Aufgrabungen</strong><br />
• Fugen- und Nahtausbildung<br />
• Ebenheit<br />
Die gefundenen Werte werden mit den Sollwerten der ZTV/St-Hmb.05 verglichen und die<br />
Höhe der Abweichungen festgestellt. Die Sollwerte ergeben sich aus den speziellen Bauweisen<br />
<strong>für</strong> die Wiederherstellung. Nach den ZTV/St-Hmb.05 muss mit einer Bauweise wiederhergestellt<br />
werden, die der aus der aktuellen Verkehrsbelastung sich ergebenden Bauklasse<br />
entspricht. Es gilt folglich nicht die Regelung der ZTV A-StB, wonach lediglich der „ursprüngliche<br />
Zustand“ wiederherzustellen ist. Die maßgebende Bauklasse kann, soweit sie nicht<br />
bekannt ist, bei den Bezirksämtern erfragt werden. Für die einzelnen Bauklassen sind in den<br />
ZTV/St-Hmb.05 die besondere Wiederherstellungsbauweisen festgelegt (siehe Tabelle 1).<br />
Die Wiederherstellungsbauweisen unterscheiden sich von jenen des sonst üblichen Straßenbaus<br />
durch die ausschließliche Verwendung bitumengebundener Schichten in den oberen<br />
Bauklassen, mit Ausnahme der Frostschutzschicht (kein vollgebundener Oberbau). Hierdurch<br />
kann der zwangsläufig nur im Handeinbau herzustellende Oberbau der kleinen <strong>Aufgrabungen</strong><br />
in der geforderten Qualität hergestellt werden. In den oberen Bauklassen ist als<br />
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