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EF Asphalt 09/HE - VSVI Hessen

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Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

ergänzendes Regelwerk<br />

<strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>09</strong>/<strong>HE</strong><br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Hessen</strong><br />

<strong>Asphalt</strong>straßentag am 26.01.2011<br />

<strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>09</strong>/<strong>HE</strong><br />

- Identität von Eignungsnachweisen -<br />

Dipl.-Ing. Uta Etienne<br />

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen<br />

- Dezernat Bautechnik und Ingenieurbau –<br />

Ergänzende Festlegungen <strong>Asphalt</strong> 20<strong>09</strong> / <strong>Hessen</strong><br />

zur ZTV <strong>Asphalt</strong>-StB 07<br />

für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

Europäische Ebene – Bauprodukten-Richtlinie<br />

Erarbeitung von Regelwerken: CEN<br />

Nationale Ebene Umsetzung in nationales Recht<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

nationale Anwendungsregelungen<br />

Straßen- und Verkehrswesen<br />

Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)<br />

beauftragt<br />

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

FGSV<br />

Gremien mit Arbeitsgruppen erarbeiten<br />

Regelwerke „R1“ Vertragsunterlagen (ZTV, TL, TP, ...)<br />

Richtlinien<br />

Regelwerke „R2“ Merkblätter, Empfehlungen<br />

Wissensdokumente „W1“ Hinweise<br />

Wissensdokumente „W2“ Arbeitspapiere<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

3<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

BMVBS<br />

bittet die Obersten Baubehörden der Bundesländer<br />

zur Einführung der Regelwerke „R1“ ,<br />

nachdem diese „zertifiziert“ und<br />

die Übereinstimmung mit der Bauprodukten-Richtlinie festgestellt wurde,<br />

für den Bereich der Bundesfernstraßen<br />

und empfiehlt dies auch<br />

für den Bereich der Zuständigkeit der Länderverwaltungen.<br />

Damit sind die „R1“ nach der Einführung verbindlich für die Verwaltungen<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

5<br />

Bundesländer<br />

können ergänzende Festlegungen der eingeführten „R1“vornehmen<br />

Ergänzungen<br />

Auslegungen<br />

Anpassungen an regionale Besonderheiten<br />

o Wirtschaftsstruktur<br />

Bauwirtschaft, Zulieferer, Mischanlagen, etc.<br />

o Verfügbarkeit der Baustoffe<br />

Gesteinskörnungen, Bindemittel, etc.<br />

o besondere Beanspruchungen<br />

Verkehrsbelastung, Umweltbelastung, etc.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

<strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>09</strong>/<strong>HE</strong><br />

Gliederung<br />

1. Einleitung<br />

2. Baustoffe und <strong>Asphalt</strong>mischgut<br />

3. Prüfungen<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

2. Baustoffe und <strong>Asphalt</strong>mischgut<br />

2.1 Aufhellungsgestein in <strong>Asphalt</strong>deckschichten<br />

Leuchtdichtekoeffizient von mindestens 0,07 (cd/m²) lx<br />

ist vom AN nachzuweisen<br />

Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn<br />

7<br />

mindestens 15 M-% weiß/gelblicher Quarzit der Körnung 2/5,<br />

5/8 oder 8/11 im <strong>Asphalt</strong>mischgut der Deckschicht<br />

nachgewiesen wird.<br />

Ausgenommen von dieser Regelung ist Gußasphalt,<br />

hier wird die Aufhellung ausschließlich durch die Abstreuung mit<br />

weiß/gelblicher Moräne- oder Quarzitgesteinskörnung erreicht.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

2. 2 Verwendung von <strong>Asphalt</strong>granulat<br />

Verwendung von <strong>Asphalt</strong>granulat wird ausgeschlossen bei<br />

Decken aus Splittmastixasphalt<br />

Gußasphalt<br />

<strong>Asphalt</strong>decken im Straßenoberbau der Bauklasse SV<br />

<strong>Asphalt</strong>decken im Straßenoberbau der Bauklasse<br />

Begrenzung der <strong>Asphalt</strong>granulat-Anteile nicht mehr vorgeschrieben<br />

Nachweise nach TL <strong>Asphalt</strong>, Anhang D<br />

2. 3. Anforderungen an Füller<br />

Mischgut SMA 8 S und SMA 11 S<br />

Korngrößenanteil der Fraktion kleiner als 0,063 mm<br />

(Fremd- und Eigenfüller) aus 50% Kalksteinmehl<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut<br />

( "Identität von Eignungsnachweisen")<br />

Grundsätzlich wird<br />

ein <strong>Asphalt</strong>fertiger nur von einer <strong>Asphalt</strong>mischanlage beliefert,<br />

Vermischung von Mischgut<br />

aus verschiedenen Mischanlagen<br />

in einen Fertiger ist nicht zulässig.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen")<br />

Ausnahmefall<br />

<strong>Asphalt</strong>mischgut aus mehreren <strong>Asphalt</strong>mischwerken für die<br />

Herstellung einer <strong>Asphalt</strong>schicht<br />

nachvollziehbar begründen<br />

die Zustimmung des AG muss erwirkt werden.<br />

Zusätzlicher Aufwand für Kontrollprüfungen geht zu Lasten des AN.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

11<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen„) Ausnahmefall<br />

ZTV <strong>Asphalt</strong>-StB 07, Kap. 2.3.3<br />

<strong>Asphalt</strong>tragschichten - abgestimmte Eignungsnachweise<br />

einzuhaltende Differenzen für:<br />

Bindemittelgehalt ≤ 0,3 M.-%<br />

Anteil an groben Gesteinskörnungen ≤ 3,0 M.-%<br />

Anteil Füller ≤ 1,0 M.-%<br />

für <strong>Asphalt</strong>binder- und<br />

<strong>Asphalt</strong>deckschichten - identische Eignungsnachweise<br />

für <strong>Asphalt</strong>binderschichten<br />

Die Art des <strong>Asphalt</strong>granulats in <strong>Asphalt</strong>mischgut für<br />

Binderschichten darf variieren.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen„) Ausnahmefall<br />

ZTV <strong>Asphalt</strong>-StB 07, Kap. 2.3.3<br />

Begriffsbestimmung - identische Eignungsnachweise<br />

Gesteinskörnungen derselbe Gewinnungsort<br />

dieselbe Sieblinie<br />

Bindemittel dieselbe Charge<br />

Füller dieselbe Charge<br />

<strong>Asphalt</strong>granulat dieselbe „Halde“<br />

dieselbe Zusammensetzung = identisch<br />

HSVV<br />

Als identisch können Gesteinskörnungen auch anerkannt werden,<br />

wenn sie aus verschiedenen Gewinnungsstätten stammen und die<br />

Kennwerte gem. TL Gestein identisch sind.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

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noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen„) Ausnahmefall<br />

zusätzlich zur ZTV <strong>Asphalt</strong>-StB 07<br />

Ergänzende Festlegungen – <strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>09</strong>/<strong>HE</strong><br />

<strong>Asphalt</strong>deckschichten<br />

Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut von mehreren <strong>Asphalt</strong>mischanlagen<br />

für <strong>Asphalt</strong>deckschichten wird nicht zugelassen.<br />

<strong>Asphalt</strong>trag- und Binderschichten<br />

Zuordnung des liefernden Mischwerks zu den Einbauflächen in den<br />

<strong>Asphalt</strong>trag- und Binderschichten muss dokumentiert und dem AG<br />

vorgelegt werden.<br />

Nur so können die Ergebnisse der Kontrollprüfungen mit den Soll-<br />

Werten der Eignungsprüfungen verglichen und damit die<br />

Vertragserfüllung festgestellt werden.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen„) Ausnahmefall<br />

Ergänzende Festlegungen – <strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>09</strong>/<strong>HE</strong><br />

Baudurchführung<br />

parallel verlaufende Flächen<br />

- Einsatz von parallel versetzt fahrenden Fertigern, die jeweils von<br />

einem Mischwerk beliefert werden<br />

Abschnitte von 500 m Mindestlänge<br />

- derselbe Fertiger kann abschnittsweise von unterschiedlichen<br />

Mischwerken beliefert werden<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

15<br />

noch 2. 4. Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut ( "Identität von Eignungsnachweisen„) Ausnahmefall<br />

Ergänzende Festlegungen – <strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> <strong>09</strong>/<strong>HE</strong><br />

Einsatz von<br />

parallel versetzt<br />

fahrenden Fertigern,<br />

die jeweils von einem<br />

Mischwerk beliefert<br />

werden<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

3. Prüfungen<br />

3.1 Nachweis des Leuchtdichtekoeffizienten<br />

Festlegungen für die Nachweise im Rahmen einer erweiterten<br />

Erstprüfung<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

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3.2. Eignungsnachweis gemäß ZTV <strong>Asphalt</strong>-StB 07, Ziffer 2.3.2<br />

Nachweis des Auftragnehmers zur Eignung der vorgesehenen Baustoffe<br />

und Baustoffgemische<br />

<strong>EF</strong> <strong>Asphalt</strong> He <strong>09</strong><br />

Form des Eignungsnachweises - vorgegebenes Formblatt.<br />

Zeugnisse der Erstprüfung sind in Kopie beizulegen.<br />

CE - gekennzeichnetes Produkt<br />

Die erforderlichen Angaben nach ZTV <strong>Asphalt</strong> sind maßgebend für<br />

Ausführung und Abnahme der Bauleistungen - vertraglich verbindlich.<br />

Angaben, die informellen Charakter aufweisen, können als solche<br />

gekennzeichnet werden um von den vertraglich vereinbarten<br />

unterschieden zu werden.<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

noch 3.2. Eignungsnachweis<br />

Erstprüfung<br />

muss für jedes Produkt (Sollzusammensetzung) vor der ersten<br />

Verwendung durchgeführt werden<br />

besitzt eine Gültigkeitsdauer von höchsten 5 Jahren<br />

in bestimmten Fällen frühere Erneuerung erforderlich<br />

ist an im Labor entsprechend der Sollzusammensetzung<br />

hergestelltem <strong>Asphalt</strong>mischgut durchzuführen<br />

dient als Nachweis dafür, dass die Anforderungen der<br />

TL <strong>Asphalt</strong>-StB erfüllt werden<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

noch 3.2. Eignungsnachweis<br />

Erneute Erstprüfung bei<br />

Änderung der Bezugsquelle einer Gesteinskörnung<br />

Änderung der Art einer Gesteinskörnung<br />

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Änderung einer in den TL Gestein-StB definierten Gesteinskörnung<br />

Änderung der Rohdichte des resultierenden<br />

Gesteinskörnungsgemisches von mehr als 0,05 g/cm³<br />

Änderung der Bitumenart oder –sorte<br />

Änderung der Zusammensetzung und Überschreitung einer Grenze<br />

der Spannweite des <strong>Asphalt</strong>granulates<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

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<strong>VSVI</strong> <strong>Asphalt</strong>straßentagung 2011<br />

Ziele der HSVV<br />

Regelkonformes Bauen<br />

Zusätzliche Ergänzende Festlegungen auf ein Minimum<br />

begrenzen<br />

Abweichungen von den Regelbauweisen ermöglichen -<br />

mit Zustimmung des HLSV<br />

Innovationen ermöglichen mit Versuchsstrecken –<br />

(Versuch, Erprobung, Beobachtung) –<br />

mit Zustimmung und Betreuung des HLSV<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung<br />

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung 22<br />

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