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Altersjubilare - Wir gratulieren Niederschrift Nr. 06/2006 - Wadern

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SEITE 6 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 25/20<strong>06</strong><br />

Briefwahlunterlagen<br />

Nach den gesetzlichen Vorschriften können Briefwahlunterlagen<br />

mündlich, aber nicht fernmündlich bzw. schriftlich bis Freitag,<br />

23. Juni 20<strong>06</strong>, 18.00 Uhr, beantragt werden.<br />

Darüber hinaus ist die Erteilung von Briefwahlunterlagen nur<br />

noch möglich,<br />

- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (der Nachweis<br />

muss durch ein ärztliches Attest geführt werden)<br />

und<br />

- in den Fällen des § 21 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz:<br />

„(2) Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder<br />

der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf<br />

Antrag einen Wahlschein,<br />

1. wenn sie oder er nachweist, dass sie oder er ohne ihr<br />

oder sein Verschulden die Einspruchsfrist nach § 19 Abs.<br />

1 versäumt hat,<br />

2. wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst<br />

nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 entstanden<br />

ist,<br />

3. wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren<br />

festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlleiterin<br />

oder des Gemeindewahlleiters gelangt<br />

ist.“<br />

Für diese Fälle ist das Wahlamt am Samstag, 24. Juni 20<strong>06</strong>,<br />

von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 25. Juni 20<strong>06</strong>, von<br />

8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.<br />

Die Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt<br />

oder amtlich überbracht.<br />

Sie können auch persönlich durch die Antragstellerin/den Antragsteller<br />

beim Wahlamt abgeholt werden.<br />

Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person<br />

ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn<br />

eine schriftliche Vollmacht hierzu vorliegt und die Unterlagen<br />

der/dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post<br />

übersandt oder amtlich überbracht werden können.<br />

Der Gemeindewahlleiter: Helmut Turner<br />

Bekanntmachung<br />

der Feststellungsbeschlüsse für den neuen Flächennutzungsplan<br />

und Landschaftsplan der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

Feststellungsbeschlüsse - Nach Abwägung der vorgebrachten öffentlichen<br />

und privaten Belange wurden der Flächennutzungsplan<br />

und der Landschaftsplan vom Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong> am 01. Juni<br />

20<strong>06</strong> beschlossen.<br />

Gegenstand der Feststellungsbeschlüsse sind:<br />

1.a. der Flächennutzungsplan (FNP) als Planzeichnung<br />

1.b. die dem Flächennutzungsplan beizufügende Begründung nach<br />

§ 2 a BauGB<br />

2.a. der Landschaftsplan (LP)<br />

2.b. die Begründung zum Landschaftsplan<br />

Die Verwaltung der Stadt <strong>Wadern</strong> wird beauftragt, den Flächennutzungsplan<br />

und den Landschaftsplan dem Ministerium für Umwelt<br />

zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung<br />

ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB und § 8 Abs. 8 SNG ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung<br />

sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hinzuweisen.<br />

Außerdem ist auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1<br />

und 2 sowie Absatz 4 BauGB hinzuweisen.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong>: Fredi Dewald<br />

Umlegungsverfahren<br />

nach dem Baugesetzbuch vom 08.12.1986 (Bundesgesetzblatt I, S.<br />

2191) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Gemarkung Buweiler-Rathen, Flur 1, Umlegungsgebiet: „Nördlich<br />

der Schnorrbergstraße, 1. BA“<br />

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte<br />

und des Bestandsverzeichnisses für die Umlegung.<br />

Für das Umlegungsgebiet „Nördlich der Schnorrbergstraße, 1. BA“,<br />

liegen die<br />

Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis,<br />

in der Zeit vom 23.<strong>06</strong>. bis 24.07.20<strong>06</strong> bei der Geschäftsstelle des<br />

Umlegungsausschusses der Stadt <strong>Wadern</strong> während der Dienststunden<br />

öffentlich aus. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Landesamt<br />

für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen in Merzig, Wilhelmstraße<br />

2, Zimmer 314.<br />

Für die Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs ist die Einsicht<br />

nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />

Während der Auslegung haben die Beteiligten die Möglichkeit, die<br />

tatsächlichen Angaben zu überprüfen und ggf. Berichtigungen zu<br />

beantragen.<br />

Umlegungsausschuss der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

Fundsachen<br />

Vom 12.<strong>06</strong>. bis zum 19.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> wurden bei der Stadt <strong>Wadern</strong>, Ortspolizeibehörde,<br />

folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben:<br />

Fundort: Eiscafé Siega <strong>Wadern</strong><br />

1 Kinder-Weste<br />

Fundort: Grundschule Nunkirchen<br />

1 einzelner Haustürschlüssel mit Gurt<br />

1 einzelner Haustürschlüssel mit Mäppchen und Anhänger<br />

Fundort: Stadtfest <strong>Wadern</strong><br />

1 Jeans-Jacke<br />

Fundort: Hallenbad und Freibad <strong>Wadern</strong> (Saison 2005-20<strong>06</strong>)<br />

10 Uhren<br />

2 Handys<br />

1 Schlüssel mit Gurt<br />

1 Brille mit Etui<br />

5 Ringe<br />

2 Paar Ohrringe<br />

9 einzelne Ohrringe<br />

2 Armbänder<br />

6 Halsketten<br />

1 Haargummi<br />

1 Anhänger ohne Kette<br />

8 Geldbörsen<br />

Der/Die Verlierer/in kann sich beim Fundamt der Stadt <strong>Wadern</strong>, Zimmer<br />

3, melden.<br />

Reisepässe und Bundespersonalausweise<br />

Reisepässe, welche bis zum 26.05.20<strong>06</strong>, sowie Bundespersonalausweise,<br />

welche bis zum 02.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, beantragt wurden, sind<br />

zwischenzeitlich eingetroffen. Sie können bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Wadern</strong>, Zimmer 3, in Empfang genommen werden. Die noch nicht<br />

abgegebenen alten Bundespersonalausweise sowie die eventuell<br />

ausgestellten vorläufigen Ausweise sind mitzubringen. Sofern der/<br />

die Antragsteller/-in seine/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,<br />

kann er/sie eine andere Person gegen Vollmacht mit der<br />

Entgegennahme beauftragen.<br />

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Markt in <strong>Wadern</strong><br />

Am Mittwoch, 28.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, findet in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr<br />

der Monatsmarkt „Johannis-Markt“ statt.<br />

Fredi Dewald, Bürgermeister<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Erlass eines beidseitigen Haltverbotes und Einbahnregelung im<br />

städtischen Straßenzug „Im Selling“ und der Zufahrtsstraße bis<br />

zum Dorfplatz anlässlich der Veranstaltung „Die große SR 3 Schlager<br />

Sommernachtsgala“ und „Rock am Bach Festival 20<strong>06</strong>“ im<br />

Stadtteil Nunkirchen<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />

durch die 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 28. März 20<strong>06</strong> (BGBl. I S. 569 ff.) wird hiermit<br />

folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />

1. Anlässlich der Veranstaltung „Die große SR 3 Schlager Sommernachtsgala“<br />

und „Rock am Bach Festival 20<strong>06</strong>“ im Stadtteil Nunkirchen<br />

wird im städtischen Straßenzug „Im Selling“ und der<br />

Zufahrtsstraße bis zum Dorfplatz beidseitig ein Haltverbot sowie<br />

eine Einbahnregelung rechts und links am Freitag, 04. August<br />

20<strong>06</strong>, in der Zeit von 8.00 Uhr bis Sonntag, <strong>06</strong>. August 20<strong>06</strong>,<br />

8.00 Uhr, angeordnet.<br />

2. An der Einmündung „Saarbrücker Straße/Im Selling“ ist rechtsbzw.<br />

linksseitig je das Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-10<br />

(Haltverbot Anfang) nach einer Entfernung von ca. 50 m rechtsund<br />

linksseitig das Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-30 (Haltverbot<br />

Mitte) sowie am Ende der Zufahrtsstraße beidseitig das<br />

Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-20 (Haltverbot Ende) aufzustellen.<br />

An den gleichen Standorten und an der Zufahrtsstraße<br />

„Im Selling/Zufahrtsstraße Dorfplatz“ sind jeweils rechts- und<br />

linksweisend der Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 220-10 (Einbahnstraße<br />

linksweisend) bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-<br />

<strong>Nr</strong>. 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) aufzustellen.<br />

3. An der Parkplatzausfahrt vom Wiesengelände zur B 268 sind<br />

rechts und links die Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 267 (Verbot<br />

der Einfahrt) aufzustellen.<br />

4. Ab der Zufahrt Feuerwehrgerätehaus bis zur Einmündung Saarbrücker<br />

Straße wird rechts- und linksseitig ein Haltverbot angeordnet.<br />

Die Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-10 (Haltverbot<br />

Anfang), Bild-<strong>Nr</strong>. 283-30 (Haltverbot Mitte) und Bild-<strong>Nr</strong>. 283-20<br />

(Haltverbot Ende) sind beidseitig aufzustellen.<br />

5. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind<br />

sicherzustellen.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Anordnung eines einseitigen Haltverbotes in der Straße „Zum<br />

Wiesental“ aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Nunkirchen

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