Altersjubilare - Wir gratulieren Niederschrift Nr. 06/2006 - Wadern
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SEITE 6 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 25/20<strong>06</strong><br />
Briefwahlunterlagen<br />
Nach den gesetzlichen Vorschriften können Briefwahlunterlagen<br />
mündlich, aber nicht fernmündlich bzw. schriftlich bis Freitag,<br />
23. Juni 20<strong>06</strong>, 18.00 Uhr, beantragt werden.<br />
Darüber hinaus ist die Erteilung von Briefwahlunterlagen nur<br />
noch möglich,<br />
- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (der Nachweis<br />
muss durch ein ärztliches Attest geführt werden)<br />
und<br />
- in den Fällen des § 21 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz:<br />
„(2) Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder<br />
der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf<br />
Antrag einen Wahlschein,<br />
1. wenn sie oder er nachweist, dass sie oder er ohne ihr<br />
oder sein Verschulden die Einspruchsfrist nach § 19 Abs.<br />
1 versäumt hat,<br />
2. wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst<br />
nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 entstanden<br />
ist,<br />
3. wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren<br />
festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss<br />
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlleiterin<br />
oder des Gemeindewahlleiters gelangt<br />
ist.“<br />
Für diese Fälle ist das Wahlamt am Samstag, 24. Juni 20<strong>06</strong>,<br />
von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 25. Juni 20<strong>06</strong>, von<br />
8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.<br />
Die Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt<br />
oder amtlich überbracht.<br />
Sie können auch persönlich durch die Antragstellerin/den Antragsteller<br />
beim Wahlamt abgeholt werden.<br />
Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person<br />
ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn<br />
eine schriftliche Vollmacht hierzu vorliegt und die Unterlagen<br />
der/dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post<br />
übersandt oder amtlich überbracht werden können.<br />
Der Gemeindewahlleiter: Helmut Turner<br />
Bekanntmachung<br />
der Feststellungsbeschlüsse für den neuen Flächennutzungsplan<br />
und Landschaftsplan der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
Feststellungsbeschlüsse - Nach Abwägung der vorgebrachten öffentlichen<br />
und privaten Belange wurden der Flächennutzungsplan<br />
und der Landschaftsplan vom Stadtrat der Stadt <strong>Wadern</strong> am 01. Juni<br />
20<strong>06</strong> beschlossen.<br />
Gegenstand der Feststellungsbeschlüsse sind:<br />
1.a. der Flächennutzungsplan (FNP) als Planzeichnung<br />
1.b. die dem Flächennutzungsplan beizufügende Begründung nach<br />
§ 2 a BauGB<br />
2.a. der Landschaftsplan (LP)<br />
2.b. die Begründung zum Landschaftsplan<br />
Die Verwaltung der Stadt <strong>Wadern</strong> wird beauftragt, den Flächennutzungsplan<br />
und den Landschaftsplan dem Ministerium für Umwelt<br />
zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung<br />
ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB und § 8 Abs. 8 SNG ortsüblich bekannt<br />
zu machen.<br />
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung<br />
sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hinzuweisen.<br />
Außerdem ist auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1<br />
und 2 sowie Absatz 4 BauGB hinzuweisen.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong>: Fredi Dewald<br />
Umlegungsverfahren<br />
nach dem Baugesetzbuch vom 08.12.1986 (Bundesgesetzblatt I, S.<br />
2191) in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Gemarkung Buweiler-Rathen, Flur 1, Umlegungsgebiet: „Nördlich<br />
der Schnorrbergstraße, 1. BA“<br />
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte<br />
und des Bestandsverzeichnisses für die Umlegung.<br />
Für das Umlegungsgebiet „Nördlich der Schnorrbergstraße, 1. BA“,<br />
liegen die<br />
Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis,<br />
in der Zeit vom 23.<strong>06</strong>. bis 24.07.20<strong>06</strong> bei der Geschäftsstelle des<br />
Umlegungsausschusses der Stadt <strong>Wadern</strong> während der Dienststunden<br />
öffentlich aus. Die Geschäftsstelle befindet sich beim Landesamt<br />
für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen in Merzig, Wilhelmstraße<br />
2, Zimmer 314.<br />
Für die Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs ist die Einsicht<br />
nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />
Während der Auslegung haben die Beteiligten die Möglichkeit, die<br />
tatsächlichen Angaben zu überprüfen und ggf. Berichtigungen zu<br />
beantragen.<br />
Umlegungsausschuss der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
Fundsachen<br />
Vom 12.<strong>06</strong>. bis zum 19.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> wurden bei der Stadt <strong>Wadern</strong>, Ortspolizeibehörde,<br />
folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben:<br />
Fundort: Eiscafé Siega <strong>Wadern</strong><br />
1 Kinder-Weste<br />
Fundort: Grundschule Nunkirchen<br />
1 einzelner Haustürschlüssel mit Gurt<br />
1 einzelner Haustürschlüssel mit Mäppchen und Anhänger<br />
Fundort: Stadtfest <strong>Wadern</strong><br />
1 Jeans-Jacke<br />
Fundort: Hallenbad und Freibad <strong>Wadern</strong> (Saison 2005-20<strong>06</strong>)<br />
10 Uhren<br />
2 Handys<br />
1 Schlüssel mit Gurt<br />
1 Brille mit Etui<br />
5 Ringe<br />
2 Paar Ohrringe<br />
9 einzelne Ohrringe<br />
2 Armbänder<br />
6 Halsketten<br />
1 Haargummi<br />
1 Anhänger ohne Kette<br />
8 Geldbörsen<br />
Der/Die Verlierer/in kann sich beim Fundamt der Stadt <strong>Wadern</strong>, Zimmer<br />
3, melden.<br />
Reisepässe und Bundespersonalausweise<br />
Reisepässe, welche bis zum 26.05.20<strong>06</strong>, sowie Bundespersonalausweise,<br />
welche bis zum 02.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, beantragt wurden, sind<br />
zwischenzeitlich eingetroffen. Sie können bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Wadern</strong>, Zimmer 3, in Empfang genommen werden. Die noch nicht<br />
abgegebenen alten Bundespersonalausweise sowie die eventuell<br />
ausgestellten vorläufigen Ausweise sind mitzubringen. Sofern der/<br />
die Antragsteller/-in seine/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,<br />
kann er/sie eine andere Person gegen Vollmacht mit der<br />
Entgegennahme beauftragen.<br />
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />
Markt in <strong>Wadern</strong><br />
Am Mittwoch, 28.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, findet in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr<br />
der Monatsmarkt „Johannis-Markt“ statt.<br />
Fredi Dewald, Bürgermeister<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Erlass eines beidseitigen Haltverbotes und Einbahnregelung im<br />
städtischen Straßenzug „Im Selling“ und der Zufahrtsstraße bis<br />
zum Dorfplatz anlässlich der Veranstaltung „Die große SR 3 Schlager<br />
Sommernachtsgala“ und „Rock am Bach Festival 20<strong>06</strong>“ im<br />
Stadtteil Nunkirchen<br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />
durch die 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 28. März 20<strong>06</strong> (BGBl. I S. 569 ff.) wird hiermit<br />
folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />
1. Anlässlich der Veranstaltung „Die große SR 3 Schlager Sommernachtsgala“<br />
und „Rock am Bach Festival 20<strong>06</strong>“ im Stadtteil Nunkirchen<br />
wird im städtischen Straßenzug „Im Selling“ und der<br />
Zufahrtsstraße bis zum Dorfplatz beidseitig ein Haltverbot sowie<br />
eine Einbahnregelung rechts und links am Freitag, 04. August<br />
20<strong>06</strong>, in der Zeit von 8.00 Uhr bis Sonntag, <strong>06</strong>. August 20<strong>06</strong>,<br />
8.00 Uhr, angeordnet.<br />
2. An der Einmündung „Saarbrücker Straße/Im Selling“ ist rechtsbzw.<br />
linksseitig je das Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-10<br />
(Haltverbot Anfang) nach einer Entfernung von ca. 50 m rechtsund<br />
linksseitig das Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-30 (Haltverbot<br />
Mitte) sowie am Ende der Zufahrtsstraße beidseitig das<br />
Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-20 (Haltverbot Ende) aufzustellen.<br />
An den gleichen Standorten und an der Zufahrtsstraße<br />
„Im Selling/Zufahrtsstraße Dorfplatz“ sind jeweils rechts- und<br />
linksweisend der Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 220-10 (Einbahnstraße<br />
linksweisend) bzw. das Verkehrszeichen nach Bild-<br />
<strong>Nr</strong>. 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) aufzustellen.<br />
3. An der Parkplatzausfahrt vom Wiesengelände zur B 268 sind<br />
rechts und links die Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 267 (Verbot<br />
der Einfahrt) aufzustellen.<br />
4. Ab der Zufahrt Feuerwehrgerätehaus bis zur Einmündung Saarbrücker<br />
Straße wird rechts- und linksseitig ein Haltverbot angeordnet.<br />
Die Verkehrszeichen nach Bild-<strong>Nr</strong>. 283-10 (Haltverbot<br />
Anfang), Bild-<strong>Nr</strong>. 283-30 (Haltverbot Mitte) und Bild-<strong>Nr</strong>. 283-20<br />
(Haltverbot Ende) sind beidseitig aufzustellen.<br />
5. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind<br />
sicherzustellen.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Anordnung eines einseitigen Haltverbotes in der Straße „Zum<br />
Wiesental“ aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Nunkirchen