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Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres ... - Wiernsheim

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Nicht erforderlich, wenn kein Einkommen vor oder nach der <strong>Geburt</strong> des Kindes vorliegt oder <strong>Eltern</strong>geld als Mindestbetrag beantragt wird!<br />

9163-2 6/08<br />

Erklärung zum Einkommen<br />

zum Antrag auf <strong>Eltern</strong>geld<br />

<strong>Eltern</strong>teil 1<br />

Nachname, Vorname, <strong>Geburt</strong>sdatum des Kindes Antragsnummer (soweit bekannt)<br />

Nachname, Vorname, <strong>Geburt</strong>sdatum des <strong>Eltern</strong>teils<br />

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags im Hinweisblatt. Ohne diese Erklärung zum Einkommen<br />

kann über den Anspruch auf <strong>Eltern</strong>geld, der über den Mindestbetrag in Höhe von 300 EUR hinausgeht, nicht entschieden werden.<br />

Einkommen vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

Einkommen wurde erzielt aus<br />

nichtselbstständiger Arbeit / geringfügiger Beschäftigung N<br />

dem Bezug von sonstigen Leistungen<br />

selbstständiger Arbeit G<br />

Gewerbebetrieb G<br />

Land- und Forstwirtschaft G<br />

Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an und füllen Sie die jeweils maßgebliche Rubrik (z.B. N ) aus.<br />

Wurden Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten erzielt, sind alle zutreffenden Rubriken auszufüllen!<br />

Wenn Sie neben Einkünften N aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich Einkünfte G aus einer der genannten<br />

Einkunftsarten erzielt haben, werden die notwendigen Unterlagen von Ihnen angefordert.<br />

N Nichtselbstständige Arbeit siehe Hinweisblatt<br />

Mutterschaftsgeld vor <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

nein – Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der <strong>Geburt</strong> des Kindes.<br />

ja – Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Beginn des Beschäftigungsverbotes.<br />

<strong>Eltern</strong>geld für ein früher geborenes / angenommenes Kind vor <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

nein ja – Der maßgebliche Zeitraum wird um die Zahl der davon betroffenen Monate entsprechend <strong>zur</strong>ück verlagert.<br />

Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft <strong>zur</strong>ückzuführenden Erkrankung<br />

nein ja – Der maßgebliche Zeitraum wird um die Zahl der davon betroffenen Monate entsprechend <strong>zur</strong>ück verlagert.<br />

Bitte ärztliches Attest beifügen.<br />

Im zutreffenden Zwölfmonatszeitraum wurde Einkommen erzielt aus<br />

voller Erwerbstätigkeit / Teilerwerbstätigkeit einer (mehreren) geringfügigen Beschäftigung/en<br />

Es erfolgte ein Lohnsteuerklassenwechsel von Steuerklasse nach wegen<br />

Bitte weisen Sie Ihr Einkommen in dem für Sie zutreffenden Zwölfmonatszeitraum mit beiliegender Arbeitgeberbescheinigung<br />

lückenlos nach.<br />

Das Arbeitsverhältnis endete am (z. B. wegen Kündigung , Befristung) Nachweis beifügen.<br />

In Fällen, in denen die Lohnsteuer nicht durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, bitte letzten Einkommensteuer-/<br />

Steuervorauszahlungsbescheid beifügen.<br />

G Selbstständige Arbeit / Gewerbebetrieb / Land- und Forstwirtschaft siehe Hinweisblatt<br />

a) Die Tätigkeit wurde sowohl in den gesamten zwölf Kalendermonaten vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes als auch im gesamten<br />

Kalenderjahr vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes ausgeübt. nein ja<br />

b) Mutterschaftsgeldbezug im Kalenderjahr vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes (ggfs. auch für ein anderes Kind)<br />

nein ja, vom bis<br />

<strong>Eltern</strong>geldbezug für ein früher geborenes / angenommenes Kind im Kalenderjahr vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

nein ja, vom bis<br />

Bitte Kopie des Bescheides beifügen oder Angabe der Antragsnummer, falls <strong>Eltern</strong>geld<br />

bei der L-Bank bezogen wurde.<br />

c) Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft <strong>zur</strong>ückzuführenden Erkrankung im Kalenderjahr vor<br />

der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

nein ja, vom bis Bitte ärztliches Attest beifügen.<br />

–<br />

Erläuterung:<br />

bei a) ja, b) und c) nein: maßgeblich ist das Einkommen des Kalenderjahres vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes.<br />

– in allen anderen Fällen: maßgeblich ist das Einkommen der zwölf Kalendermonate vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

– bei a) nein und/oder b) oder c) ja:<br />

Wurde in den letzten 12 Kalendermonaten vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes Mutterschaftsgeld und /oder <strong>Eltern</strong>geld bezogen?<br />

Wenn Mutterschaftsgeld ja, vom bis<br />

Wenn <strong>Eltern</strong>geld ja, vom bis<br />

Erfolgte in den letzten 12 Kalendermonaten vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes ein Einkommensverlust wegen einer maßgeblich<br />

auf die Schwangerschaft <strong>zur</strong>ückzuführenden Erkrankung?<br />

Wenn ja, vom bis<br />

Es wird beantragt, die genannten Zeiträume nicht zu berücksichtigen. ja<br />

Es wurden Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung geleistet. nein ja Bitte Nachweise beifügen.<br />

Es bestand eine Verpflichtung <strong>zur</strong> Steuervoraus- Bitte immer die letzten vorliegenden Einkommensteuer- / Steuerzahlung.<br />

vorauszahlungsbescheide für diese Kalenderjahre beifügen.<br />

Das Gewerbe wird nach der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />

voraussichtlich still gelegt oder abgemeldet<br />

Bitte Nachweise beifügen.<br />

SO

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