Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres ... - Wiernsheim
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Nicht erforderlich, wenn kein Einkommen vor oder nach der <strong>Geburt</strong> des Kindes vorliegt oder <strong>Eltern</strong>geld als Mindestbetrag beantragt wird!<br />
9163-2 6/08<br />
Erklärung zum Einkommen<br />
zum Antrag auf <strong>Eltern</strong>geld<br />
<strong>Eltern</strong>teil 1<br />
Nachname, Vorname, <strong>Geburt</strong>sdatum des Kindes Antragsnummer (soweit bekannt)<br />
Nachname, Vorname, <strong>Geburt</strong>sdatum des <strong>Eltern</strong>teils<br />
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags im Hinweisblatt. Ohne diese Erklärung zum Einkommen<br />
kann über den Anspruch auf <strong>Eltern</strong>geld, der über den Mindestbetrag in Höhe von 300 EUR hinausgeht, nicht entschieden werden.<br />
Einkommen vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
Einkommen wurde erzielt aus<br />
nichtselbstständiger Arbeit / geringfügiger Beschäftigung N<br />
dem Bezug von sonstigen Leistungen<br />
selbstständiger Arbeit G<br />
Gewerbebetrieb G<br />
Land- und Forstwirtschaft G<br />
Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an und füllen Sie die jeweils maßgebliche Rubrik (z.B. N ) aus.<br />
Wurden Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten erzielt, sind alle zutreffenden Rubriken auszufüllen!<br />
Wenn Sie neben Einkünften N aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich Einkünfte G aus einer der genannten<br />
Einkunftsarten erzielt haben, werden die notwendigen Unterlagen von Ihnen angefordert.<br />
N Nichtselbstständige Arbeit siehe Hinweisblatt<br />
Mutterschaftsgeld vor <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
nein – Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der <strong>Geburt</strong> des Kindes.<br />
ja – Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Beginn des Beschäftigungsverbotes.<br />
<strong>Eltern</strong>geld für ein früher geborenes / angenommenes Kind vor <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
nein ja – Der maßgebliche Zeitraum wird um die Zahl der davon betroffenen Monate entsprechend <strong>zur</strong>ück verlagert.<br />
Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft <strong>zur</strong>ückzuführenden Erkrankung<br />
nein ja – Der maßgebliche Zeitraum wird um die Zahl der davon betroffenen Monate entsprechend <strong>zur</strong>ück verlagert.<br />
Bitte ärztliches Attest beifügen.<br />
Im zutreffenden Zwölfmonatszeitraum wurde Einkommen erzielt aus<br />
voller Erwerbstätigkeit / Teilerwerbstätigkeit einer (mehreren) geringfügigen Beschäftigung/en<br />
Es erfolgte ein Lohnsteuerklassenwechsel von Steuerklasse nach wegen<br />
Bitte weisen Sie Ihr Einkommen in dem für Sie zutreffenden Zwölfmonatszeitraum mit beiliegender Arbeitgeberbescheinigung<br />
lückenlos nach.<br />
Das Arbeitsverhältnis endete am (z. B. wegen Kündigung , Befristung) Nachweis beifügen.<br />
In Fällen, in denen die Lohnsteuer nicht durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, bitte letzten Einkommensteuer-/<br />
Steuervorauszahlungsbescheid beifügen.<br />
G Selbstständige Arbeit / Gewerbebetrieb / Land- und Forstwirtschaft siehe Hinweisblatt<br />
a) Die Tätigkeit wurde sowohl in den gesamten zwölf Kalendermonaten vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes als auch im gesamten<br />
Kalenderjahr vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes ausgeübt. nein ja<br />
b) Mutterschaftsgeldbezug im Kalenderjahr vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes (ggfs. auch für ein anderes Kind)<br />
nein ja, vom bis<br />
<strong>Eltern</strong>geldbezug für ein früher geborenes / angenommenes Kind im Kalenderjahr vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
nein ja, vom bis<br />
Bitte Kopie des Bescheides beifügen oder Angabe der Antragsnummer, falls <strong>Eltern</strong>geld<br />
bei der L-Bank bezogen wurde.<br />
c) Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft <strong>zur</strong>ückzuführenden Erkrankung im Kalenderjahr vor<br />
der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
nein ja, vom bis Bitte ärztliches Attest beifügen.<br />
–<br />
Erläuterung:<br />
bei a) ja, b) und c) nein: maßgeblich ist das Einkommen des Kalenderjahres vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes.<br />
– in allen anderen Fällen: maßgeblich ist das Einkommen der zwölf Kalendermonate vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
– bei a) nein und/oder b) oder c) ja:<br />
Wurde in den letzten 12 Kalendermonaten vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes Mutterschaftsgeld und /oder <strong>Eltern</strong>geld bezogen?<br />
Wenn Mutterschaftsgeld ja, vom bis<br />
Wenn <strong>Eltern</strong>geld ja, vom bis<br />
Erfolgte in den letzten 12 Kalendermonaten vor der <strong>Geburt</strong> des Kindes ein Einkommensverlust wegen einer maßgeblich<br />
auf die Schwangerschaft <strong>zur</strong>ückzuführenden Erkrankung?<br />
Wenn ja, vom bis<br />
Es wird beantragt, die genannten Zeiträume nicht zu berücksichtigen. ja<br />
Es wurden Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung geleistet. nein ja Bitte Nachweise beifügen.<br />
Es bestand eine Verpflichtung <strong>zur</strong> Steuervoraus- Bitte immer die letzten vorliegenden Einkommensteuer- / Steuerzahlung.<br />
vorauszahlungsbescheide für diese Kalenderjahre beifügen.<br />
Das Gewerbe wird nach der <strong>Geburt</strong> des Kindes<br />
voraussichtlich still gelegt oder abgemeldet<br />
Bitte Nachweise beifügen.<br />
SO