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Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres ... - Wiernsheim

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9163 -6 6/08<br />

Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf <strong>Eltern</strong>geld<br />

für den maßgeblichen Einkommenszeitraum<br />

vor <strong>Geburt</strong>/Adoption des Kindes/der Kinder<br />

Name, Vorname Kind/Kinder geboren/angenommen am Antragsnummer<br />

Name, Vorname und Anschrift Antragsteller geboren am<br />

Vom Arbeitgeber auszufüllen!<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!<br />

Das Beschäftigungsverhältnis besteht/bestand seit bis<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet befristet bis<br />

Bei den nachfolgenden Angaben dürfen Sonderbezüge im Sinne von § 38 a Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz<br />

und darauf entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht erfasst werden (siehe unten).<br />

Einkommenszeitraum Steuerpflichtiges<br />

Bruttoeinkommen *<br />

Monat Jahr<br />

Gesamt<br />

Steuern inkl. Solidaritätszuschlag<br />

und<br />

ggf. Kirchensteuer *<br />

Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung<br />

und an berufsständische<br />

Versorgungswerke *<br />

(Arbeitnehmeranteil)<br />

* Steuerpflichtiger monatlicher Bruttoarbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit (einschließlich steuerpflichtiger Lohnzuschläge) und<br />

auf diese Einnahmen entfallende Steuern (Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die aufgrund der Erwerbstätigkeit geleisteten<br />

Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung in Höhe des gesetzlichen Anteils der beschäftigten Person einschließlich der Beiträge<br />

<strong>zur</strong> Arbeitsförderung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungswerke (Arbeitnehmeranteil). Angaben sind auch bei pauschal<br />

versteuerten Beschäftigungsverhältnissen (siehe Seite 2) erforderlich.<br />

Ausnahme:<br />

Sonstige Bezüge i.S.v. § 38a Abs.1 Satz 3 Einkommensteuergesetz sowie die hierauf entfallenden Steuern und Beiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung<br />

sind nicht zu erfassen.<br />

Zu den sonstigen Bezügen zählen insbesondere einmalige Leistungen, Sonderzuwendungen, Jahressonderzahlungen, einmalige<br />

Leistungsprämien oder Jubiläumszuwendungen. Nachzahlungen zählen dann zu den sonstigen Bezügen, wenn sich der Gesamtbetrag<br />

oder ein Teilbetrag der Nachzahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung<br />

geendet haben.<br />

Die Angaben erfolgen in Euro. Bei ausländischem Einkommen sind die Beträge in der Landeswährung zu bescheinigen mit der Angabe,

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