Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres ... - Wiernsheim
Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres ... - Wiernsheim
Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres ... - Wiernsheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
9163 -6 6/08<br />
Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf <strong>Eltern</strong>geld<br />
für den maßgeblichen Einkommenszeitraum<br />
vor <strong>Geburt</strong>/Adoption des Kindes/der Kinder<br />
Name, Vorname Kind/Kinder geboren/angenommen am Antragsnummer<br />
Name, Vorname und Anschrift Antragsteller geboren am<br />
Vom Arbeitgeber auszufüllen!<br />
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!<br />
Das Beschäftigungsverhältnis besteht/bestand seit bis<br />
Das Beschäftigungsverhältnis ist unbefristet befristet bis<br />
Bei den nachfolgenden Angaben dürfen Sonderbezüge im Sinne von § 38 a Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz<br />
und darauf entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht erfasst werden (siehe unten).<br />
Einkommenszeitraum Steuerpflichtiges<br />
Bruttoeinkommen *<br />
Monat Jahr<br />
Gesamt<br />
Steuern inkl. Solidaritätszuschlag<br />
und<br />
ggf. Kirchensteuer *<br />
Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung<br />
und an berufsständische<br />
Versorgungswerke *<br />
(Arbeitnehmeranteil)<br />
* Steuerpflichtiger monatlicher Bruttoarbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit (einschließlich steuerpflichtiger Lohnzuschläge) und<br />
auf diese Einnahmen entfallende Steuern (Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie die aufgrund der Erwerbstätigkeit geleisteten<br />
Pflichtbeiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung in Höhe des gesetzlichen Anteils der beschäftigten Person einschließlich der Beiträge<br />
<strong>zur</strong> Arbeitsförderung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungswerke (Arbeitnehmeranteil). Angaben sind auch bei pauschal<br />
versteuerten Beschäftigungsverhältnissen (siehe Seite 2) erforderlich.<br />
Ausnahme:<br />
Sonstige Bezüge i.S.v. § 38a Abs.1 Satz 3 Einkommensteuergesetz sowie die hierauf entfallenden Steuern und Beiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung<br />
sind nicht zu erfassen.<br />
Zu den sonstigen Bezügen zählen insbesondere einmalige Leistungen, Sonderzuwendungen, Jahressonderzahlungen, einmalige<br />
Leistungsprämien oder Jubiläumszuwendungen. Nachzahlungen zählen dann zu den sonstigen Bezügen, wenn sich der Gesamtbetrag<br />
oder ein Teilbetrag der Nachzahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung<br />
geendet haben.<br />
Die Angaben erfolgen in Euro. Bei ausländischem Einkommen sind die Beträge in der Landeswährung zu bescheinigen mit der Angabe,