BURGMANN - Wildberg
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Nummer 7 / Seite 6<br />
Flst. 1623, 6058, 6058/1, 6059, 6060, 6060/6, 6061, 6061/2,<br />
6061/6 und umfasst eine Größe von ca. 0,8 ha.<br />
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Anpassung<br />
des Flächennutzungsplans an die Ziele der Bebauungsplanaufstellung<br />
für das Gebiet „Im Täle“. Ziele sind hier die planungsrechtliche<br />
Absicherung der Entwicklung des an das Plangebiet<br />
angrenzenden gewerblichen Bestandsbetriebs in Form eines<br />
Ausstellungsgebäudes mit Dialogannahme und die Absicherung<br />
der zugehörigen Betriebsflächen (Parkierungsflächen für<br />
Kunden, Mitarbeiter und Neuwagen). In der Folge sollen die<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplans angepasst werden.<br />
In Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplans<br />
wird entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB auf der Ebene des<br />
Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchgeführt und entsprechend<br />
§ 2a BauGB ein Umweltbericht erarbeitet. Es<br />
erfolgt eine Abschichtung der Prüfung aus dem Bebauungsplan<br />
auf den Flächennutzungsplan.<br />
Der von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffenen<br />
Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf<br />
der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung zu<br />
den Zielen der Planung und den Festsetzungen sowie die Unterlagen<br />
der Abwägungsentscheidung der frühzeitigen Beteiligung<br />
liegen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 21. Februar bis 22. März<br />
im Stadtbauamt <strong>Wildberg</strong> (Zimmer 5) im Gebäude Marktstraße<br />
1 zur Einsichtnahme aus.<br />
Als umweltbezogene Informationen sind im Rahmen des<br />
Entwurfs eine artenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebietes<br />
(Dr. Schroth, 22.02.2012) sowie die Aussagen des<br />
grünordnerischen Fachbeitrags mit Umweltbericht des Bebauungsplans<br />
„Im Täle“ verfügbar.<br />
Im Hinblick auf den Datenschutz wird ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches<br />
Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden<br />
Anregungen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden<br />
werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen<br />
oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche<br />
Einschränkungen ergeben.<br />
Während der Beteiligung können bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Wildberg</strong> Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder persönlich<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über die Änderung<br />
des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können<br />
(§ 4 a Abs. 6 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
gez. Ulrich Bünger, Bürgermeister<br />
STADT WILDBERG<br />
Landkreis Calw<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Die Stadt <strong>Wildberg</strong> schreibt auf Grundlage der VOB und des<br />
Kommunalen Vergabehandbuches für Baden-Württemberg<br />
folgende Arbeiten aus:<br />
Tiefbauarbeiten zur Errichtung einer Hangabfangung unterhalb<br />
der Straße „Im Steig“ im Stadtteil Sulz am Eck<br />
Tiefbauarbeiten<br />
Fundamentaushub 110 m³<br />
Grabenaushub<br />
Jura-Kalkstein-Blockschichtungen für<br />
60 m³<br />
Hangabfangung<br />
Bodenverfüllung hinter Stützmauer,<br />
180 m³<br />
mit Lieferung 505 m³<br />
Wie vor, jedoch mit Boden aus Baustelle 155 m³<br />
Wie vor, jedoch Hinterfüllung mit KFT-Material 240 m³<br />
und Kies<br />
PP-Rohre DN 150/200 25 m<br />
Drainagerohre DN 200 55 m<br />
Mitteilungsblatt der Stadt <strong>Wildberg</strong> Mittwoch, 13. Februar 2013<br />
2.) Ausführungszeit: 02.04.2013 bis 28.06.2013<br />
3.) Submission: Donnerstag, 07.03.2013, 11:00 Uhr<br />
Stadtbauamt <strong>Wildberg</strong>, Zimmer 4,<br />
Marktstraße 1, 72218 <strong>Wildberg</strong><br />
Die Angebote sind verschlossen, jeweils mit den aufgeklebten<br />
Angebotskennzettel bis spätestens zum Submissionstermin im<br />
Stadtbauamt, Marktstraße 1, 72218 <strong>Wildberg</strong>, abzugeben.<br />
Zur Submission sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />
zugelassen.<br />
4.) Zuschlagserteilende Stelle: Stadt <strong>Wildberg</strong>, Bürgermeisteramt<br />
5.) Sicherheitsleistung: Nach § 14 VOB Teil A<br />
6.) Zahlungen: Nach § 16 VOB Teil B<br />
7.) Planung und örtliche Bauüberwachung:<br />
GAUSS + LÖRCHER<br />
Ingenieurtechnik GmbH<br />
Tübinger Str. 30<br />
72108 Rottenburg<br />
Tel. 07472/96 71-0, Fax. 07472/96 71-40<br />
8.) Ausgabe der Angebotsunterlagen<br />
Die Angebotsunterlagen können ab sofort bei der GAUSS +<br />
LÖRCHER Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Str. 30, 72108<br />
Rottenburg, Tel. 07472/9671-0 eingesehen und gegen eine<br />
Schutzgebühr von 50,- Euro je Doppelexemplar und von<br />
5,- Euro je Datenträger mit DA83-Datei abgeholt werden.<br />
Postversand gegen Voreinreichung eines Verrechnungsschecks<br />
in Höhe der Schutzgebühr zzgl. 5,- Euro für Versandkosten.<br />
Eine Erstattung der Kostensätze erfolgt nicht.<br />
9.) Zuschlagsfrist und Bindefrist: 06.04.2013<br />
10.) Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße<br />
ist das Landratsamt Calw<br />
Der Auftraggeber:<br />
Stadt <strong>Wildberg</strong><br />
Ulrich Bünger<br />
Bürgermeister<br />
GAUSS + LÖRCHER<br />
Ingenieurtechnik GmbH<br />
Tübinger Straße 30<br />
72108 Rottenburg<br />
Tel. 07472 9671-0<br />
Fax 07472 9671-40<br />
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des<br />
Meldegesetzes<br />
Gruppenauskünfte an Parteien und andere<br />
Träger von Wahlvorschlägen<br />
anlässlich der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013<br />
am 22. September 2013<br />
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für<br />
Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen<br />
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit<br />
der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 in den sechs<br />
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />
über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften<br />
von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung<br />
das Lebensalter der Betroffenen bestimmend<br />
ist.<br />
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer<br />
Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch<br />
kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim<br />
Bürgermeisteramt <strong>Wildberg</strong>, Bürgerservice, Zimmer EG.01-<br />
04, Marktstraße 2, 72218 <strong>Wildberg</strong> bis zum 15. März 2013<br />
eingelegt werden.<br />
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf<br />
Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen<br />
eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.