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BURGMANN - Wildberg

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Nummer 7 / Seite 6<br />

Flst. 1623, 6058, 6058/1, 6059, 6060, 6060/6, 6061, 6061/2,<br />

6061/6 und umfasst eine Größe von ca. 0,8 ha.<br />

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Anpassung<br />

des Flächennutzungsplans an die Ziele der Bebauungsplanaufstellung<br />

für das Gebiet „Im Täle“. Ziele sind hier die planungsrechtliche<br />

Absicherung der Entwicklung des an das Plangebiet<br />

angrenzenden gewerblichen Bestandsbetriebs in Form eines<br />

Ausstellungsgebäudes mit Dialogannahme und die Absicherung<br />

der zugehörigen Betriebsflächen (Parkierungsflächen für<br />

Kunden, Mitarbeiter und Neuwagen). In der Folge sollen die<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplans angepasst werden.<br />

In Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplans<br />

wird entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB auf der Ebene des<br />

Bebauungsplans eine Umweltprüfung durchgeführt und entsprechend<br />

§ 2a BauGB ein Umweltbericht erarbeitet. Es<br />

erfolgt eine Abschichtung der Prüfung aus dem Bebauungsplan<br />

auf den Flächennutzungsplan.<br />

Der von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffenen<br />

Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf<br />

der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung zu<br />

den Zielen der Planung und den Festsetzungen sowie die Unterlagen<br />

der Abwägungsentscheidung der frühzeitigen Beteiligung<br />

liegen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 21. Februar bis 22. März<br />

im Stadtbauamt <strong>Wildberg</strong> (Zimmer 5) im Gebäude Marktstraße<br />

1 zur Einsichtnahme aus.<br />

Als umweltbezogene Informationen sind im Rahmen des<br />

Entwurfs eine artenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebietes<br />

(Dr. Schroth, 22.02.2012) sowie die Aussagen des<br />

grünordnerischen Fachbeitrags mit Umweltbericht des Bebauungsplans<br />

„Im Täle“ verfügbar.<br />

Im Hinblick auf den Datenschutz wird ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches<br />

Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden<br />

Anregungen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden<br />

werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen<br />

oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche<br />

Einschränkungen ergeben.<br />

Während der Beteiligung können bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Wildberg</strong> Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder persönlich<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über die Änderung<br />

des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können<br />

(§ 4 a Abs. 6 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

gez. Ulrich Bünger, Bürgermeister<br />

STADT WILDBERG<br />

Landkreis Calw<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Die Stadt <strong>Wildberg</strong> schreibt auf Grundlage der VOB und des<br />

Kommunalen Vergabehandbuches für Baden-Württemberg<br />

folgende Arbeiten aus:<br />

Tiefbauarbeiten zur Errichtung einer Hangabfangung unterhalb<br />

der Straße „Im Steig“ im Stadtteil Sulz am Eck<br />

Tiefbauarbeiten<br />

Fundamentaushub 110 m³<br />

Grabenaushub<br />

Jura-Kalkstein-Blockschichtungen für<br />

60 m³<br />

Hangabfangung<br />

Bodenverfüllung hinter Stützmauer,<br />

180 m³<br />

mit Lieferung 505 m³<br />

Wie vor, jedoch mit Boden aus Baustelle 155 m³<br />

Wie vor, jedoch Hinterfüllung mit KFT-Material 240 m³<br />

und Kies<br />

PP-Rohre DN 150/200 25 m<br />

Drainagerohre DN 200 55 m<br />

Mitteilungsblatt der Stadt <strong>Wildberg</strong> Mittwoch, 13. Februar 2013<br />

2.) Ausführungszeit: 02.04.2013 bis 28.06.2013<br />

3.) Submission: Donnerstag, 07.03.2013, 11:00 Uhr<br />

Stadtbauamt <strong>Wildberg</strong>, Zimmer 4,<br />

Marktstraße 1, 72218 <strong>Wildberg</strong><br />

Die Angebote sind verschlossen, jeweils mit den aufgeklebten<br />

Angebotskennzettel bis spätestens zum Submissionstermin im<br />

Stadtbauamt, Marktstraße 1, 72218 <strong>Wildberg</strong>, abzugeben.<br />

Zur Submission sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten<br />

zugelassen.<br />

4.) Zuschlagserteilende Stelle: Stadt <strong>Wildberg</strong>, Bürgermeisteramt<br />

5.) Sicherheitsleistung: Nach § 14 VOB Teil A<br />

6.) Zahlungen: Nach § 16 VOB Teil B<br />

7.) Planung und örtliche Bauüberwachung:<br />

GAUSS + LÖRCHER<br />

Ingenieurtechnik GmbH<br />

Tübinger Str. 30<br />

72108 Rottenburg<br />

Tel. 07472/96 71-0, Fax. 07472/96 71-40<br />

8.) Ausgabe der Angebotsunterlagen<br />

Die Angebotsunterlagen können ab sofort bei der GAUSS +<br />

LÖRCHER Ingenieurtechnik GmbH, Tübinger Str. 30, 72108<br />

Rottenburg, Tel. 07472/9671-0 eingesehen und gegen eine<br />

Schutzgebühr von 50,- Euro je Doppelexemplar und von<br />

5,- Euro je Datenträger mit DA83-Datei abgeholt werden.<br />

Postversand gegen Voreinreichung eines Verrechnungsschecks<br />

in Höhe der Schutzgebühr zzgl. 5,- Euro für Versandkosten.<br />

Eine Erstattung der Kostensätze erfolgt nicht.<br />

9.) Zuschlagsfrist und Bindefrist: 06.04.2013<br />

10.) Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße<br />

ist das Landratsamt Calw<br />

Der Auftraggeber:<br />

Stadt <strong>Wildberg</strong><br />

Ulrich Bünger<br />

Bürgermeister<br />

GAUSS + LÖRCHER<br />

Ingenieurtechnik GmbH<br />

Tübinger Straße 30<br />

72108 Rottenburg<br />

Tel. 07472 9671-0<br />

Fax 07472 9671-40<br />

Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des<br />

Meldegesetzes<br />

Gruppenauskünfte an Parteien und andere<br />

Träger von Wahlvorschlägen<br />

anlässlich der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013<br />

am 22. September 2013<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für<br />

Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen<br />

Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit<br />

der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 in den sechs<br />

vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />

über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften<br />

von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung<br />

das Lebensalter der Betroffenen bestimmend<br />

ist.<br />

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer<br />

Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch<br />

kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim<br />

Bürgermeisteramt <strong>Wildberg</strong>, Bürgerservice, Zimmer EG.01-<br />

04, Marktstraße 2, 72218 <strong>Wildberg</strong> bis zum 15. März 2013<br />

eingelegt werden.<br />

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf<br />

Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen<br />

eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

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