Niederschrift über die Stadtratsssitzung vom - Stadt Wörth
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Lfd.<br />
Nr.<br />
Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
Vortrag – Beratung - Beschluss<br />
Nach Ortseinsicht wurde festgestellt, dass eine Beparkung direkt vor dem Anwesen<br />
Petersplatz 8 für <strong>die</strong> Zufahrt zu den Anwesen 2, 3, 4, 4a tatsächlich problematisch<br />
ist. Zwar ist für <strong>die</strong> Verkehrsteilnehmer durch <strong>die</strong> unterschiedliche Pflasterung von<br />
Aufstellflächen und Straße deutlich erkennbar, dass ein Parken im betreffenden<br />
Bereich nicht vorgesehen ist, zahlreiche Rückmeldungen von Anwohnern zeigen<br />
jedoch, dass sich in <strong>die</strong>sem Bereich bereits seit längerer Zeit immer wieder Konflikte<br />
ergeben.<br />
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der Problemzone vor dem Anwesen<br />
Petersplatz 8 durch <strong>die</strong> Festsetzung eines eingeschränkten Halteverbots<br />
Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen (Beschilderung 286-50).<br />
In <strong>die</strong>sem Zusammenhang:<br />
Gleichgelagerte Probleme ergeben sich dar<strong>über</strong> hinaus an der Zuwegung zu den<br />
Anwesen Petersplatz 11, 12, 13 ff. Auch hier ergeben sich durch unsachgemäße<br />
und unkontrollierte Beparkung Probleme bzgl. Zufahrt der Anwohner und auch hinsichtlich<br />
Brandschutz. Für den nachgelagerten Bereich kann im Brandfall oder Rettungsfall<br />
eine Zufahrt nur <strong>über</strong> das Nadelöhr im Bereich des Anwesens Petersplatz<br />
11 erfolgen.<br />
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der Problemzone vor dem Anwesen<br />
Petersplatz 11 durch <strong>die</strong> Festsetzung eines absoluten Halteverbots Klarheit<br />
und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen (Beschilderung 283-10 und 283-20). Die<br />
Festsetzung des Halteverbots ist durch das Hinweisschild „Feuerwehranfahrtszone“<br />
zu ergänzen. Dies eröffnet bei Missachtung des Halteverbots auch <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
im Bedarfsfall <strong>die</strong> kostenpflichtige Entfernung des betreffenden Fahrzeugs zu veranlassen.<br />
Zusätzlich soll ein Hinweisschild Parkplatz erfolgen.<br />
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