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Niederschrift über die Stadtratsssitzung vom - Stadt Wörth

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Lfd.<br />

Nr.<br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Vortrag – Beratung - Beschluss<br />

Nach Ortseinsicht wurde festgestellt, dass eine Beparkung direkt vor dem Anwesen<br />

Petersplatz 8 für <strong>die</strong> Zufahrt zu den Anwesen 2, 3, 4, 4a tatsächlich problematisch<br />

ist. Zwar ist für <strong>die</strong> Verkehrsteilnehmer durch <strong>die</strong> unterschiedliche Pflasterung von<br />

Aufstellflächen und Straße deutlich erkennbar, dass ein Parken im betreffenden<br />

Bereich nicht vorgesehen ist, zahlreiche Rückmeldungen von Anwohnern zeigen<br />

jedoch, dass sich in <strong>die</strong>sem Bereich bereits seit längerer Zeit immer wieder Konflikte<br />

ergeben.<br />

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der Problemzone vor dem Anwesen<br />

Petersplatz 8 durch <strong>die</strong> Festsetzung eines eingeschränkten Halteverbots<br />

Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen (Beschilderung 286-50).<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang:<br />

Gleichgelagerte Probleme ergeben sich dar<strong>über</strong> hinaus an der Zuwegung zu den<br />

Anwesen Petersplatz 11, 12, 13 ff. Auch hier ergeben sich durch unsachgemäße<br />

und unkontrollierte Beparkung Probleme bzgl. Zufahrt der Anwohner und auch hinsichtlich<br />

Brandschutz. Für den nachgelagerten Bereich kann im Brandfall oder Rettungsfall<br />

eine Zufahrt nur <strong>über</strong> das Nadelöhr im Bereich des Anwesens Petersplatz<br />

11 erfolgen.<br />

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der Problemzone vor dem Anwesen<br />

Petersplatz 11 durch <strong>die</strong> Festsetzung eines absoluten Halteverbots Klarheit<br />

und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen (Beschilderung 283-10 und 283-20). Die<br />

Festsetzung des Halteverbots ist durch das Hinweisschild „Feuerwehranfahrtszone“<br />

zu ergänzen. Dies eröffnet bei Missachtung des Halteverbots auch <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />

im Bedarfsfall <strong>die</strong> kostenpflichtige Entfernung des betreffenden Fahrzeugs zu veranlassen.<br />

Zusätzlich soll ein Hinweisschild Parkplatz erfolgen.<br />

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