Download - Wolfertschwenden
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IHRE GEMEINDE INFORMIERT<br />
2<br />
Die Gemeindeverwaltung ist am Mittwoch, 11. Juni 2003 geschlossen!<br />
Dringende Verwaltungsangelegenheiten erledigen Sie bitte im Rathaus Bad Grönenbach<br />
REDUZIERTE ÖFFNUNGSZEITEN IM RATHAUS<br />
Seit 1978 ist das Stundenkontingent der Verwaltungskraft im Rathaus <strong>Wolfertschwenden</strong> unverändert.<br />
Mein mehrjähriges Bemühen im Sinne der Bürgernähe hier mehr Spielraum von der politischen Ebene<br />
von der Verwaltungsgemeinschaft zu bekommen blieb bisher ungehört. Auch die hierzu geführten<br />
Diskussionen noch im vorigen Gemeinderat brachten keine einheitliche Unterstützung. Da auch in<br />
unserem Rathaus der Arbeitsanfall ständig zunimmt, muss nun leider die Öffnungszeit um täglich eine<br />
halbe Stunde verkürzt werden. Das heisst am Vormittag ist ab 01.06.2003 das Rathaus von 9.00 bis<br />
11.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit am Donnerstag bleibt von 14.00 bis 18.00 Uhr. Persönlich bedauere<br />
ich diese Einschränkung, die aber zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges<br />
unumgänglich ist. Karl Fleschhut Erster Bürgermeister<br />
VOLKSBEGEHREN VOM 22.05.2003 BIS 04.06.2003<br />
über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern<br />
„Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!“. Die Eintragungsmöglichkeit hierfür kann zu den<br />
allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde <strong>Wolfertschwenden</strong> oder der Verwaltungsgemeinschaft in Bad<br />
Grönenbach Rathaus, Marktplatz 1, Bürgerbüro erfolgen. Eintragungsberechtigt nach Art.1Abs.2 LWG<br />
sind Personen: die bis 04.06.2003 das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in<br />
Bayern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten, nicht nach Art. 2 LwG<br />
vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.<br />
GRUNDSCHULE WOLFERTSCHWENDEN<br />
Die Schule freut sich über alle Jugendlichen, die ausserhalb der Unterrichtszeit unser<br />
Gelände sinnvoll nützen und keinen Schaden anrichten. Zerstörung von Blumentöpfen,<br />
Anzünden von unseren wunderschönen Holzblumen oder Feuer auf unseren Sitzbänken gehen<br />
weit über das, was man als Streich bezeichnen könnte, hinaus. Was hier zerstört wird, sind nicht hohe<br />
Sachwerte, sondern das Vertrauen der Grundschüler. Sie glauben nämlich wie wir an ein harmonisches,<br />
von Gedankenlosigkeit, Neid und Zerstörungswut freies Zusammenleben mit anderen Menschen. Wir<br />
Kinder und Lehrer/innen, lassen uns diesen Glauben trotz allem nicht nehmen. H.H. Steinmann, Rektor<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES ZWECKVERBANDES ZUR WASSERVERSORGUNG<br />
Auf Änderungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 – gültig ab 01.01.2003 in Umsetzung der<br />
EG-Richtline 98/83/EG wird hingewiesen. Diese entnehmen Sie bitte den gemeindlichen Aushängen. Um<br />
dringliche Beachtung wird gebeten.<br />
Peter Spiess Geschäftsführer, Andreas Schengber Bauamtsleiter<br />
WERTSTOFFHOFINFO!!!<br />
Für folgende Wertstoffe besteht Gebührenpflicht nach der Gebührensatzung für die öffentliche<br />
Abfallentsorgung des Landkreises Unterallgäu in der Fassung vom 27.03.2000:<br />
Wertstoffart Gebühr Ausnahmetatbestände<br />
Grüngut 6,14 EUR je angefangenen m³ (1.000 l) gebührenfrei 1 m³ aus privaten Haushalten<br />
Altholz 2,56 EUR je angefangenen 0,1 m³ (100 l) gebührenfrei sind Sperrmüllanlieferungen aus privaten<br />
Haushalten bis 3 m³, alle sonstigen Holzabfälle –<br />
Leuchtmittel 0,51 EUR je Stück<br />
insbesondere Bau- und Abbruchholz – sind bis auf<br />
Kleinstmengen immer gebührenpflichtig<br />
gebührenfrei sind haushaltsübliche Mengen aus privaten<br />
Haushalten<br />
Altreifen (ohne Felgen) 2,05 EUR je Stück<br />
bis 0,60 cm ∅<br />
bis 1,0 m ∅ 6,14 EURje Stück<br />
bis 1,3 m ∅ 10,23 EURje Stück<br />
Elektronik-Schrott 6,14 EURje Stück Kleingeräte, wie Rasierapparate, Fön, Tastatur, u. a. sind<br />
gebührenfrei<br />
Bauschutt je 25 l = 0,50 EUR<br />
ÄNDERUNG DER HAUSMÜLL- UND BIOMÜLLABFUHR<br />
Anlässlich der Feiertage Christi Himmelfahrt und Pfingsten ergibt sich folgende Änderung:<br />
Normaler Abfuhrtag Restmülltonne: Do., 29.05.2003, verlegt auf: Fr., 30.05.2003<br />
Normaler Abfuhrtag Biotonne: Mi., 11.06.2003, verlegt auf. Do., 12.06.2003<br />
Normaler Abfuhrtag Restmülltonne: Do., 12.06.2003, verlegt auf: Fr., 13.06.2003<br />
Wir bitten vorstehende Änderung bei der Bereitstellung der Abfallgefäße zu beachten.<br />
LEERUNG DER BIOTONNE IN DEN SOMMERMONATEN<br />
Ab Juni bis Ende September erfolgt die Leerung der Biotonne wieder wöchentlich. Wir<br />
bitten um Beachtung!