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Download - Wolfertschwenden

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IHRE GEMEINDE INFORMIERT<br />

2<br />

Die Gemeindeverwaltung ist am Mittwoch, 11. Juni 2003 geschlossen!<br />

Dringende Verwaltungsangelegenheiten erledigen Sie bitte im Rathaus Bad Grönenbach<br />

REDUZIERTE ÖFFNUNGSZEITEN IM RATHAUS<br />

Seit 1978 ist das Stundenkontingent der Verwaltungskraft im Rathaus <strong>Wolfertschwenden</strong> unverändert.<br />

Mein mehrjähriges Bemühen im Sinne der Bürgernähe hier mehr Spielraum von der politischen Ebene<br />

von der Verwaltungsgemeinschaft zu bekommen blieb bisher ungehört. Auch die hierzu geführten<br />

Diskussionen noch im vorigen Gemeinderat brachten keine einheitliche Unterstützung. Da auch in<br />

unserem Rathaus der Arbeitsanfall ständig zunimmt, muss nun leider die Öffnungszeit um täglich eine<br />

halbe Stunde verkürzt werden. Das heisst am Vormittag ist ab 01.06.2003 das Rathaus von 9.00 bis<br />

11.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit am Donnerstag bleibt von 14.00 bis 18.00 Uhr. Persönlich bedauere<br />

ich diese Einschränkung, die aber zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges<br />

unumgänglich ist. Karl Fleschhut Erster Bürgermeister<br />

VOLKSBEGEHREN VOM 22.05.2003 BIS 04.06.2003<br />

über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern<br />

„Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals!“. Die Eintragungsmöglichkeit hierfür kann zu den<br />

allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde <strong>Wolfertschwenden</strong> oder der Verwaltungsgemeinschaft in Bad<br />

Grönenbach Rathaus, Marktplatz 1, Bürgerbüro erfolgen. Eintragungsberechtigt nach Art.1Abs.2 LWG<br />

sind Personen: die bis 04.06.2003 das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in<br />

Bayern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten, nicht nach Art. 2 LwG<br />

vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.<br />

GRUNDSCHULE WOLFERTSCHWENDEN<br />

Die Schule freut sich über alle Jugendlichen, die ausserhalb der Unterrichtszeit unser<br />

Gelände sinnvoll nützen und keinen Schaden anrichten. Zerstörung von Blumentöpfen,<br />

Anzünden von unseren wunderschönen Holzblumen oder Feuer auf unseren Sitzbänken gehen<br />

weit über das, was man als Streich bezeichnen könnte, hinaus. Was hier zerstört wird, sind nicht hohe<br />

Sachwerte, sondern das Vertrauen der Grundschüler. Sie glauben nämlich wie wir an ein harmonisches,<br />

von Gedankenlosigkeit, Neid und Zerstörungswut freies Zusammenleben mit anderen Menschen. Wir<br />

Kinder und Lehrer/innen, lassen uns diesen Glauben trotz allem nicht nehmen. H.H. Steinmann, Rektor<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DES ZWECKVERBANDES ZUR WASSERVERSORGUNG<br />

Auf Änderungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 – gültig ab 01.01.2003 in Umsetzung der<br />

EG-Richtline 98/83/EG wird hingewiesen. Diese entnehmen Sie bitte den gemeindlichen Aushängen. Um<br />

dringliche Beachtung wird gebeten.<br />

Peter Spiess Geschäftsführer, Andreas Schengber Bauamtsleiter<br />

WERTSTOFFHOFINFO!!!<br />

Für folgende Wertstoffe besteht Gebührenpflicht nach der Gebührensatzung für die öffentliche<br />

Abfallentsorgung des Landkreises Unterallgäu in der Fassung vom 27.03.2000:<br />

Wertstoffart Gebühr Ausnahmetatbestände<br />

Grüngut 6,14 EUR je angefangenen m³ (1.000 l) gebührenfrei 1 m³ aus privaten Haushalten<br />

Altholz 2,56 EUR je angefangenen 0,1 m³ (100 l) gebührenfrei sind Sperrmüllanlieferungen aus privaten<br />

Haushalten bis 3 m³, alle sonstigen Holzabfälle –<br />

Leuchtmittel 0,51 EUR je Stück<br />

insbesondere Bau- und Abbruchholz – sind bis auf<br />

Kleinstmengen immer gebührenpflichtig<br />

gebührenfrei sind haushaltsübliche Mengen aus privaten<br />

Haushalten<br />

Altreifen (ohne Felgen) 2,05 EUR je Stück<br />

bis 0,60 cm ∅<br />

bis 1,0 m ∅ 6,14 EURje Stück<br />

bis 1,3 m ∅ 10,23 EURje Stück<br />

Elektronik-Schrott 6,14 EURje Stück Kleingeräte, wie Rasierapparate, Fön, Tastatur, u. a. sind<br />

gebührenfrei<br />

Bauschutt je 25 l = 0,50 EUR<br />

ÄNDERUNG DER HAUSMÜLL- UND BIOMÜLLABFUHR<br />

Anlässlich der Feiertage Christi Himmelfahrt und Pfingsten ergibt sich folgende Änderung:<br />

Normaler Abfuhrtag Restmülltonne: Do., 29.05.2003, verlegt auf: Fr., 30.05.2003<br />

Normaler Abfuhrtag Biotonne: Mi., 11.06.2003, verlegt auf. Do., 12.06.2003<br />

Normaler Abfuhrtag Restmülltonne: Do., 12.06.2003, verlegt auf: Fr., 13.06.2003<br />

Wir bitten vorstehende Änderung bei der Bereitstellung der Abfallgefäße zu beachten.<br />

LEERUNG DER BIOTONNE IN DEN SOMMERMONATEN<br />

Ab Juni bis Ende September erfolgt die Leerung der Biotonne wieder wöchentlich. Wir<br />

bitten um Beachtung!

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