Abfliegen und ankommen
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Richtig packen für Ihre Sicherheit<br />
Höchste Sicherheit am Boden <strong>und</strong> in der Luft ist das<br />
wichtigste Anliegen des Flughafen Zürich <strong>und</strong> aller<br />
Fluggesellschaften. Der Sicherheitsstandard orientiert<br />
sich an den internationalen Vorschriften.<br />
Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem Gepäck keine verbotenen<br />
Gegenstände enthalten sind. Für aufgegebenes Gepäck <strong>und</strong><br />
Handgepäck gelten die Vorschriften des B<strong>und</strong>esamtes für Zivilluftfahrt<br />
(BAZL) gemäss www.bazl.admin.ch. Bei Unsicherheiten<br />
oder Fragen ist die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren.<br />
Im Handgepäck gr<strong>und</strong>sätzlich verboten sind Gegenstände, die<br />
als Waffe verwendet werden können <strong>und</strong> auf der entsprechenden<br />
Liste des BAZL aufgeführt sind. Es dürfen weder Brennstoffe<br />
noch Produkte eingepackt werden, die Dämpfe verursachen.<br />
Hitze erzeugende Artikel (z. B. Taucherlampen) sind<br />
nur im Handgepäck erlaubt <strong>und</strong> von der Stromquelle (z. B. Batterie)<br />
zu trennen.<br />
Explosive <strong>und</strong> leicht entzündbare Substanzen<br />
Substanzen, die ein Explosionsrisiko darstellen (z. B. Gas, flüssige<br />
<strong>und</strong> feste entzündbare Substanzen, Stoffe, die reaktionsfähig<br />
sind oder oxidieren, Peroxide, ätzende Stoffe, leicht entzündliche<br />
Flüssigkeiten wie Petrol, Lampenöl, Feuerzeuggas,<br />
Benzin, Brennpaste usw.) sind im aufgegebenen Gepäck <strong>und</strong> im<br />
Handgepäck verboten.<br />
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Chemische <strong>und</strong> giftige Substanzen<br />
Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion<br />
oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind im aufgegebenen<br />
Gepäck <strong>und</strong> im Handgepäck verboten (z. B. Farben,<br />
Lacke, Säuren, Basen, chemische Haushaltprodukte, giftige Substanzen<br />
oder Substanzen, die Infektionen auslösen, radioaktive<br />
Materialien, Pfeffersprays <strong>und</strong> andere Sprays zur Selbstverteidigung<br />
usw.).<br />
Feuerwaffen/Munition<br />
Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im<br />
Handgepäck nicht erlaubt, können aber im aufgegebenen<br />
Gepäck unter Berücksichtigung der Vorschriften der Schweiz,<br />
des Ziellands <strong>und</strong> der Fluggesellschaft mitgenommen werden.<br />
Stichwaffen<br />
Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können (z. B.<br />
Messer, Taschenmesser, Scheren, Feilen, Stricknadeln), sind im<br />
Handgepäck verboten, können aber unter Berücksichtigung der<br />
schweizerischen Vorschriften <strong>und</strong> derjenigen des Ziellandes im<br />
aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.<br />
Stumpfe Gegenstände<br />
Alle Gegenstände, die als Schlagstöcke dienen können (etwa<br />
Sportgeräte, Baseball-Schläger, Kricket-Schläger usw.), oder<br />
stumpfe Werkzeuge wie Hämmer, Meissel oder Schraubenzieher<br />
sind im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Dabei<br />
müssen die Gegenstände so verpackt werden, dass sie während<br />
des Transports keinen Schaden anrichten können <strong>und</strong> niemanden<br />
verletzen.<br />
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