07.03.2012 Aufrufe

Abfliegen und ankommen

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Richtig packen für Ihre Sicherheit<br />

Höchste Sicherheit am Boden <strong>und</strong> in der Luft ist das<br />

wichtigste Anliegen des Flughafen Zürich <strong>und</strong> aller<br />

Fluggesellschaften. Der Sicherheitsstandard orientiert<br />

sich an den internationalen Vorschriften.<br />

Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrem Gepäck keine verbotenen<br />

Gegenstände enthalten sind. Für aufgegebenes Gepäck <strong>und</strong><br />

Handgepäck gelten die Vorschriften des B<strong>und</strong>esamtes für Zivilluftfahrt<br />

(BAZL) gemäss www.bazl.admin.ch. Bei Unsicherheiten<br />

oder Fragen ist die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren.<br />

Im Handgepäck gr<strong>und</strong>sätzlich verboten sind Gegenstände, die<br />

als Waffe verwendet werden können <strong>und</strong> auf der entsprechenden<br />

Liste des BAZL aufgeführt sind. Es dürfen weder Brennstoffe<br />

noch Produkte eingepackt werden, die Dämpfe verursachen.<br />

Hitze erzeugende Artikel (z. B. Taucherlampen) sind<br />

nur im Handgepäck erlaubt <strong>und</strong> von der Stromquelle (z. B. Batterie)<br />

zu trennen.<br />

Explosive <strong>und</strong> leicht entzündbare Substanzen<br />

Substanzen, die ein Explosionsrisiko darstellen (z. B. Gas, flüssige<br />

<strong>und</strong> feste entzündbare Substanzen, Stoffe, die reaktionsfähig<br />

sind oder oxidieren, Peroxide, ätzende Stoffe, leicht entzündliche<br />

Flüssigkeiten wie Petrol, Lampenöl, Feuerzeuggas,<br />

Benzin, Brennpaste usw.) sind im aufgegebenen Gepäck <strong>und</strong> im<br />

Handgepäck verboten.<br />

2<br />

Chemische <strong>und</strong> giftige Substanzen<br />

Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion<br />

oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind im aufgegebenen<br />

Gepäck <strong>und</strong> im Handgepäck verboten (z. B. Farben,<br />

Lacke, Säuren, Basen, chemische Haushaltprodukte, giftige Substanzen<br />

oder Substanzen, die Infektionen auslösen, radioaktive<br />

Materialien, Pfeffersprays <strong>und</strong> andere Sprays zur Selbstverteidigung<br />

usw.).<br />

Feuerwaffen/Munition<br />

Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im<br />

Handgepäck nicht erlaubt, können aber im aufgegebenen<br />

Gepäck unter Berücksichtigung der Vorschriften der Schweiz,<br />

des Ziellands <strong>und</strong> der Fluggesellschaft mitgenommen werden.<br />

Stichwaffen<br />

Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können (z. B.<br />

Messer, Taschenmesser, Scheren, Feilen, Stricknadeln), sind im<br />

Handgepäck verboten, können aber unter Berücksichtigung der<br />

schweizerischen Vorschriften <strong>und</strong> derjenigen des Ziellandes im<br />

aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.<br />

Stumpfe Gegenstände<br />

Alle Gegenstände, die als Schlagstöcke dienen können (etwa<br />

Sportgeräte, Baseball-Schläger, Kricket-Schläger usw.), oder<br />

stumpfe Werkzeuge wie Hämmer, Meissel oder Schraubenzieher<br />

sind im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Dabei<br />

müssen die Gegenstände so verpackt werden, dass sie während<br />

des Transports keinen Schaden anrichten können <strong>und</strong> niemanden<br />

verletzen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!