Das Abfallwirtschaftskonzept - AVR
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Ausgangssituation<br />
Auf Landesebene regelt das Landesabfallgesetz von Baden-Württemberg vor allem die Organisation<br />
der Abfallentsorgung. Außerdem werden im § 3 des Landesabfallgesetzes die öffentlich-rechtlichen<br />
Entsorgungsträger, in Baden-Württemberg die Stadt und Landkreise beauftragt, ein <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong><br />
über die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und von ihnen<br />
zu entsorgenden Abfälle zu erstellen.<br />
Auf Kreisebene werden in der Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Neckar-Kreises u. a. die Definitionen<br />
der Abfallarten hinterlegt, wie und wann die Abfälle eingesammelt werden, die Behälterangebote<br />
sowie die Abfallgebühren aufgeführt.<br />
Alle Änderungen dieser Satzung beschließt der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises.<br />
3. Ausgangssituation<br />
3.1 Strukturdaten des Rhein-Neckar-Kreises<br />
3.1.1 Bevölkerungsstruktur<br />
Mit 530 973 Einwohnern (Stand 30.06.2003) ist der Rhein-Neckar-Kreis der bevölkerungsreichste<br />
Landkreis in Baden-Württemberg.<br />
Den größten Zuwachs erhielt die Bevölkerung des Kreises von 1989 bis 1993. Der kontinuierliche<br />
Zuwachs hält bis heute an.<br />
Mit einem Plus von 36 011 Einwohnern in den Jahren 1990 bis 2000 fiel der Anstieg noch deutlicher<br />
aus als der Bevölkerungszuwachs von 24 907 Einwohnern von 1980 bis 1990.<br />
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Neckar-Kreis 1990 bis 2002<br />
Einwohner<br />
540.000<br />
520.000<br />
500.000<br />
480.000<br />
460.000<br />
440.000<br />
420.000<br />
400.000<br />
1977<br />
1980<br />
1985<br />
1990<br />
1992<br />
1994<br />
1996<br />
1998<br />
2000<br />
2002