Jahresbericht 2011/2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen ...
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<strong>B<strong>und</strong></strong>esvorstand<br />
PRESSEMITTEILUNG VOM 29.09.<strong>2011</strong><br />
EU-Forderung nach <strong>Alkohol</strong>verbot am Steuer begrüßt<br />
<strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> im Straßenverkehr fühlt sich in seiner langjährigen Forderung bestärkt<br />
Hamburg (nr). Der <strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> im Straßenverkehr (B.A.D.S.) hat die Auffassung des Europaparlamentes<br />
begrüßt, ein völliges <strong>Alkohol</strong>verbot am Steuer für Fahranfänger <strong>und</strong> Berufsfahrer einzuführen. „Damit<br />
bekommt eine von uns seit vielen Jahren erhobene Forderung für ein generelles <strong>Alkohol</strong>verbot im Straßenverkehr<br />
Rückenwind von höchster politischer Ebene in Europa“, sagte der Präsident des B.A.D.S., Dr. Peter Gerhardt, am<br />
Donnerstag (29. Sept.) in Hamburg. Zwar habe der in diesen Tagen in den Medien publizierte Vorstoß der Parlamentarier<br />
nur Empfehlungscharakter <strong>und</strong> sei nicht rechtsverbindlich, doch werde dadurch die Diskussion über das Thema<br />
europaweit konstruktiv vorangetrieben.<br />
Der Präsident des B.A.D.S. verwies wiederholt darauf, dass Umfragen in Deutschland zeigten, dass man sich mit<br />
deutlicher Mehrheit für ein generelles <strong>Alkohol</strong>verbot am Steuer ausspreche. Trotz jahrzehntelanger Aufklärung sei die<br />
Zahl der Unfälle durch alkoholisierte Kraftfahrer immer noch hoch. Es sei deshalb überfällig, das bestehende <strong>Alkohol</strong>verbot<br />
für Fahranfänger auf alle Altersgruppen auszudehnen. „Was für Fahranfänger gilt, ist für alle richtig“, betonte<br />
Dr. Gerhardt <strong>und</strong> bot den EU-Parlamentariern Beratung durch die Fachleute des <strong>B<strong>und</strong></strong>es <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong><br />
im Straßenverkehr an. Sie basiere auf jahrzehntelangen Erfahrungen <strong>und</strong> werde unter anderem eindrucksvoll durch<br />
die seit 50 Jahren herausgegebene Fachzeitschrift Blutalkohol unterstrichen. „In ihr veröffentlichen die profiliertesten<br />
Fachleute der Rechtsmedizin wissenschaftliche Forschungsergebnisse über die Wirkung von <strong>Alkohol</strong> im Straßenverkehr.<br />
Unsere Publikation ist in aller Welt anerkannt“, sagte Gerhardt <strong>und</strong> kündigte zugleich an, dass der B.A.D.S. im<br />
Rahmen eines Festaktes am Freitag (7. Okt.) in Darmstadt den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Klinikum<br />
der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke, für seine Arbeiten auf dem<br />
Gebiet der Forschung mit der Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold auszeichnen werde. Der Präsident des B.A.D.S.<br />
bezeichnete darüber hinaus die präventive Aufklärungsarbeit des B.A.D.S. auch durch Symposien <strong>und</strong> durch den<br />
Einsatz von Fahrsimulatoren als beispielhaft.<br />
PRESSEMITTEILUNG VOM 07.10.<strong>2011</strong><br />
<strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> kritisiert: Richtervorbehalt bei Blutprobe steckt im <strong>B<strong>und</strong></strong>esjustizministerium fest<br />
Darmstadt/Hamburg/ (nr). Der <strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> im Straßenverkehr (B.A.D.S.) hat seine Forderung<br />
erneuert, den Richtervorbehalt vor der Entnahme einer Blutprobe zu streichen. Viel zu lange schon liege die entsprechende<br />
Gesetzesinitiative des niedersächsischen Justizministers im <strong>B<strong>und</strong></strong>esministerium der Justiz fest, sagte der<br />
Präsident des B.A.D.S, Dr. Peter Gerhardt, auf der Jahrestagung der Organisation am Wochenende in Darmstadt.<br />
„Die von uns sehr begrüßte Gesetzesinitiative ist vor einem Jahr vom Land Niedersachsen im <strong>B<strong>und</strong></strong>esrat gestartet<br />
worden. Es ist für uns unverständlich, warum sie so schleppend weiterverfolgt wird. Im Interesse einer b<strong>und</strong>eseinheitlichen<br />
Regelung für eine Blutprobe nach einer vermeintlichen <strong>Alkohol</strong>fahrt eines Kraftfahrers muss das Verfahren<br />
beschleunigt werden“, so Gerhardt weiter.<br />
Nach der derzeitigen Rechtsprechung muss die Polizei gr<strong>und</strong>sätzlich eine richterliche Zustimmung einholen, wenn<br />
sie einem vermeintlich alkoholisierten Autofahrer eine Blutprobe entnehmen will. Haben die Gerichte hierfür keinen<br />
richterlichen Bereitschaftsdienst organisiert oder ist ein Richter beispielsweise nachts nicht zu erreichen, ist es umstritten,<br />
ob eine von der Polizei veranlasste Blutentnahme vor Gericht verwertbar ist. Allerdings hatte das <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgericht<br />
vor einigen Monaten durch Beschluss festgestellt, dass die Polizei zwar weiterhin versuchen muss,<br />
einen Richter zu erreichen, gelingt dies nicht, gilt die Blutentnahme trotzdem als Beweismittel. Die vergeblichen Versuche,<br />
einen Richter zu erreichen, müssen von ihr nicht näher dokumentiert werden. Mit dem Beschluss des <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgerichts<br />
soll sichergestellt werden, dass in allen <strong>B<strong>und</strong></strong>esländern gleich verfahren wird.<br />
„Erforderlich aber ist ein Gesetz <strong>und</strong> der Entwurf dafür hängt eben im <strong>B<strong>und</strong></strong>esjustizministerium fest“, sagte Dr. Gerhardt.<br />
Er verwies darauf, dass es erwiesen sei, dass sich der <strong>Alkohol</strong>gehalt im Blut pro St<strong>und</strong>e um bis zu 0,2 Promille<br />
abbaut. Es dürfe deshalb keine wertvolle Zeit zwischen Verkehrskontrolle <strong>und</strong> Blutentnahme verloren gehen, um den<br />
tatsächlichen <strong>Alkohol</strong>gehalt im Blut zur Tatzeit festzustellen. „Nur dies entspricht dem Anspruch der Allgemeinheit auf<br />
Verkehrssicherheit auf unseren Straßen“, so der Präsident des B.A.D.S.<br />
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