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Jahresbericht 2011/2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen ...

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<strong>B<strong>und</strong></strong>esvorstand<br />

PRESSEMITTEILUNG VOM 29.09.<strong>2011</strong><br />

EU-Forderung nach <strong>Alkohol</strong>verbot am Steuer begrüßt<br />

<strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> im Straßenverkehr fühlt sich in seiner langjährigen Forderung bestärkt<br />

Hamburg (nr). Der <strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> im Straßenverkehr (B.A.D.S.) hat die Auffassung des Europaparlamentes<br />

begrüßt, ein völliges <strong>Alkohol</strong>verbot am Steuer für Fahranfänger <strong>und</strong> Berufsfahrer einzuführen. „Damit<br />

bekommt eine von uns seit vielen Jahren erhobene Forderung für ein generelles <strong>Alkohol</strong>verbot im Straßenverkehr<br />

Rückenwind von höchster politischer Ebene in Europa“, sagte der Präsident des B.A.D.S., Dr. Peter Gerhardt, am<br />

Donnerstag (29. Sept.) in Hamburg. Zwar habe der in diesen Tagen in den Medien publizierte Vorstoß der Parlamentarier<br />

nur Empfehlungscharakter <strong>und</strong> sei nicht rechtsverbindlich, doch werde dadurch die Diskussion über das Thema<br />

europaweit konstruktiv vorangetrieben.<br />

Der Präsident des B.A.D.S. verwies wiederholt darauf, dass Umfragen in Deutschland zeigten, dass man sich mit<br />

deutlicher Mehrheit für ein generelles <strong>Alkohol</strong>verbot am Steuer ausspreche. Trotz jahrzehntelanger Aufklärung sei die<br />

Zahl der Unfälle durch alkoholisierte Kraftfahrer immer noch hoch. Es sei deshalb überfällig, das bestehende <strong>Alkohol</strong>verbot<br />

für Fahranfänger auf alle Altersgruppen auszudehnen. „Was für Fahranfänger gilt, ist für alle richtig“, betonte<br />

Dr. Gerhardt <strong>und</strong> bot den EU-Parlamentariern Beratung durch die Fachleute des <strong>B<strong>und</strong></strong>es <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong><br />

im Straßenverkehr an. Sie basiere auf jahrzehntelangen Erfahrungen <strong>und</strong> werde unter anderem eindrucksvoll durch<br />

die seit 50 Jahren herausgegebene Fachzeitschrift Blutalkohol unterstrichen. „In ihr veröffentlichen die profiliertesten<br />

Fachleute der Rechtsmedizin wissenschaftliche Forschungsergebnisse über die Wirkung von <strong>Alkohol</strong> im Straßenverkehr.<br />

Unsere Publikation ist in aller Welt anerkannt“, sagte Gerhardt <strong>und</strong> kündigte zugleich an, dass der B.A.D.S. im<br />

Rahmen eines Festaktes am Freitag (7. Okt.) in Darmstadt den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Klinikum<br />

der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke, für seine Arbeiten auf dem<br />

Gebiet der Forschung mit der Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold auszeichnen werde. Der Präsident des B.A.D.S.<br />

bezeichnete darüber hinaus die präventive Aufklärungsarbeit des B.A.D.S. auch durch Symposien <strong>und</strong> durch den<br />

Einsatz von Fahrsimulatoren als beispielhaft.<br />

PRESSEMITTEILUNG VOM 07.10.<strong>2011</strong><br />

<strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> kritisiert: Richtervorbehalt bei Blutprobe steckt im <strong>B<strong>und</strong></strong>esjustizministerium fest<br />

Darmstadt/Hamburg/ (nr). Der <strong>B<strong>und</strong></strong> <strong>gegen</strong> <strong>Alkohol</strong> <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> im Straßenverkehr (B.A.D.S.) hat seine Forderung<br />

erneuert, den Richtervorbehalt vor der Entnahme einer Blutprobe zu streichen. Viel zu lange schon liege die entsprechende<br />

Gesetzesinitiative des niedersächsischen Justizministers im <strong>B<strong>und</strong></strong>esministerium der Justiz fest, sagte der<br />

Präsident des B.A.D.S, Dr. Peter Gerhardt, auf der Jahrestagung der Organisation am Wochenende in Darmstadt.<br />

„Die von uns sehr begrüßte Gesetzesinitiative ist vor einem Jahr vom Land Niedersachsen im <strong>B<strong>und</strong></strong>esrat gestartet<br />

worden. Es ist für uns unverständlich, warum sie so schleppend weiterverfolgt wird. Im Interesse einer b<strong>und</strong>eseinheitlichen<br />

Regelung für eine Blutprobe nach einer vermeintlichen <strong>Alkohol</strong>fahrt eines Kraftfahrers muss das Verfahren<br />

beschleunigt werden“, so Gerhardt weiter.<br />

Nach der derzeitigen Rechtsprechung muss die Polizei gr<strong>und</strong>sätzlich eine richterliche Zustimmung einholen, wenn<br />

sie einem vermeintlich alkoholisierten Autofahrer eine Blutprobe entnehmen will. Haben die Gerichte hierfür keinen<br />

richterlichen Bereitschaftsdienst organisiert oder ist ein Richter beispielsweise nachts nicht zu erreichen, ist es umstritten,<br />

ob eine von der Polizei veranlasste Blutentnahme vor Gericht verwertbar ist. Allerdings hatte das <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgericht<br />

vor einigen Monaten durch Beschluss festgestellt, dass die Polizei zwar weiterhin versuchen muss,<br />

einen Richter zu erreichen, gelingt dies nicht, gilt die Blutentnahme trotzdem als Beweismittel. Die vergeblichen Versuche,<br />

einen Richter zu erreichen, müssen von ihr nicht näher dokumentiert werden. Mit dem Beschluss des <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgerichts<br />

soll sichergestellt werden, dass in allen <strong>B<strong>und</strong></strong>esländern gleich verfahren wird.<br />

„Erforderlich aber ist ein Gesetz <strong>und</strong> der Entwurf dafür hängt eben im <strong>B<strong>und</strong></strong>esjustizministerium fest“, sagte Dr. Gerhardt.<br />

Er verwies darauf, dass es erwiesen sei, dass sich der <strong>Alkohol</strong>gehalt im Blut pro St<strong>und</strong>e um bis zu 0,2 Promille<br />

abbaut. Es dürfe deshalb keine wertvolle Zeit zwischen Verkehrskontrolle <strong>und</strong> Blutentnahme verloren gehen, um den<br />

tatsächlichen <strong>Alkohol</strong>gehalt im Blut zur Tatzeit festzustellen. „Nur dies entspricht dem Anspruch der Allgemeinheit auf<br />

Verkehrssicherheit auf unseren Straßen“, so der Präsident des B.A.D.S.<br />

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