17.04.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2011/2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen ...

Jahresbericht 2011/2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen ...

Jahresbericht 2011/2012 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>B<strong>und</strong></strong>esvorstand<br />

16<br />

v.l.: Dr. Peter Gerhardt, Thomas Aumüller (Präs. des OLG Frankfurt/Main),<br />

Prof. Dr. h.c. Hansjürgen Bratzke, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff,<br />

Jörg-Uwe Hahn (Justizminister des Landes Hessen); nicht auf dem Foto:<br />

Stadträtin Barbara Akdenitz (Amt für Soziales <strong>und</strong> Prävention, Darmstadt)<br />

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Richter des Jörg-Uwe Hahn, Justizminister des Landes Hessen,<br />

<strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgerichts, bei seinem Festvortrag bei seinem Grußwort<br />

Den Festvortrag hielt Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Richter des <strong>B<strong>und</strong></strong>esverfassungsgerichts. Er unterstützte dabei<br />

u.a. die Forderung des B.A.D.S. nach rascher Umsetzung des Gesetzesentwurfs von Niedersachsen <strong>und</strong> Hessen zur<br />

Änderung des § 81a StPO. Ein Richtervorbehalt sei bei Anordnungen der Blutentnahme bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt<br />

verfassungsrechtlich nicht geboten, <strong>gegen</strong> eine Anordnung durch Polizeibeamte bestünden keine rechtlichen<br />

Bedenken.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!