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von der Heydt Kersten ALL PROPERTIES - Bankhaus von der Heydt

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Erläuterungen zum Jahresbericht<br />

zum 31. Dezember 2009<br />

d) Einstandswert <strong>der</strong> Wertpapiere im Bestand<br />

Für Wertpapiere, die auf an<strong>der</strong>e Währungen als die Währung des jeweiligen Fonds lauten, wird <strong>der</strong> Einstandswert<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> am Kauftag gültigen Wechselkurse errechnet.<br />

e) Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten des Fonds wurden dem Fondsvermögen im ersten Geschäftsjahr belastet.<br />

Erläuterung 2 – Gebühren bei Ausgabe, Rücknahme und Umtausch <strong>von</strong> Anteilen<br />

Ausgabepreis ist <strong>der</strong> Anteilwert zuzüglich einer Verkaufsprovision. Bei Ausgabe <strong>von</strong> Anteilen des Fonds werden bis<br />

zu 5 Prozent des Nettoinventarwerts zu Gunsten etwaiger Vertriebs- o<strong>der</strong> Zahlstellen erhoben.<br />

Bei <strong>der</strong> Rücknahme o<strong>der</strong> dem Umtausch <strong>von</strong> Anteilen wird kein Abschlag erhoben.<br />

Erläuterung 3 – Verwaltungsgebühr<br />

Die Verwaltungsgesellschaft <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Heydt</strong> <strong>Kersten</strong> Invest S.A. erhält eine jährliche Verwaltungsgebühr <strong>von</strong> bis zu<br />

2,0 Prozent p.a. (<strong>der</strong>zeit 1,5 Prozent p. a.) des Fondsvermögens, die monatlich am Monatsultimo berechnet und<br />

monat lich nachträglich ausbezahlt wird.<br />

Vergleiche hierzu auch die Erläuterungen 7a und 7b.<br />

Erläuterung 4 – Erfolgshonorar<br />

Die Verwaltungsgesellschaft erhält aus dem Fondsvermögen ein Erfolgshonorar. Dieses beträgt 10 Prozent des über<br />

6 Prozent p.a. Wertzuwachs hinausgehenden Betrages, um den <strong>der</strong> letzte festgestellte Anteilwert zum Jahresende den<br />

letzten Anteilwert des vorherigen Jahresendes übersteigt. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn und solange<br />

zum Ende eines zurückliegenden Jahresendes seit Auflegung des Fonds schon einmal <strong>der</strong> gleiche o<strong>der</strong> ein höherer<br />

Anteilwert erreicht wurde. Finden Ausschüttungen gemäß Artikel 13 des Verwaltungsreglements statt, wird <strong>der</strong> Anteilwert<br />

zur Ermittlung des Vergütungsanspruchs um den Betrag <strong>der</strong> Ausschüttungen korrigiert.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung wird im Rahmen vorstehen<strong>der</strong> Bestimmungen an jedem Bewertungstag ermittelt<br />

und, soweit ein Vergütungsanspruch besteht, im Fonds zurückgestellt. Die Berechnung <strong>der</strong> erfolgsabhängigen Vergütung<br />

erfolgt gemäß <strong>der</strong> im Prospekt beschriebenen Formel.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung ist jährlich in dem auf das Geschäftsjahr folgenden Monat zahlbar.<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Heydt</strong> <strong>Kersten</strong> <strong>ALL</strong> <strong>PROPERTIES</strong> 18

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