17.04.2013 Aufrufe

von der Heydt Kersten ALL PROPERTIES - Bankhaus von der Heydt

von der Heydt Kersten ALL PROPERTIES - Bankhaus von der Heydt

von der Heydt Kersten ALL PROPERTIES - Bankhaus von der Heydt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Erläuterungen zum Jahresbericht<br />

zum 31. Dezember 2009<br />

Währung Bezeichnung Verwaltungsvergütungssätze p. a.<br />

USD Morgan Stanley Inv Fd Global Property A Cap 1,50%<br />

EUR Morgan Stanley P2 Value 0,80%<br />

USD Morgan Stanley SICAV Asian Property Fd (USD) A 1,40%<br />

EUR Sarasin Investmentfds SICAV Su Equity Real Estate Gl B Cap 1,50%<br />

EUR Sarasin Investmentfds SICAV Su Equity Real Estate Gl B Cap 1,50%<br />

EUR SEB Immoinvest 0,50%<br />

EUR TMW Immobilien Weltfonds 0,75%<br />

EUR UBS (D)3 Kontinente Immobil FCP 0,75%<br />

Erläuterung 8 – Ertragsausgleich<br />

Seitens <strong>der</strong> Zentralverwaltung des Fonds wurde seit dessen Auflage ein Ertragsausgleichsverfahren ununterbrochen<br />

und mittels einer kontinuierlich angewandten Methodik durchgeführt. Der Ertragsausgleich wurde auf die während<br />

<strong>der</strong> Jahresperiode angefallenen Nettoerträge, welche <strong>der</strong> Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und <strong>der</strong> Anteilverkäufer<br />

im Rücknahmepreis vergütet bekommt, durchgeführt. Der Ausweis, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> investmentrechtlichen Gewinn-<br />

und Verlustrechnung enthaltenen Positionen, erfolgte ohne Ertragsausgleich. Der durch die Zentralverwaltung<br />

des Fonds ermittelte Ertragsausgleich wurde bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> steuerlichen Bemessungsgrundlagen nach<br />

Maßgabe <strong>der</strong> aktuell gültigen Regelungen berücksichtigt.<br />

Erläuterung 9 – Zusätzliche Informationen<br />

Der Verwaltungsrat beschloss, dass die Verwaltungsgesellschaft bis auf weiteres folgende den Fonds betreffende Kosten<br />

trägt:<br />

■ Gebühren gemäß dem Depotbankvertrag vom 6. Oktober 2006<br />

■ Gebühren gemäß dem Zentralverwaltungsstellenvertrag vom 6. Oktober 2006<br />

■ Gebühren des Abschlussprüfers<br />

■ Alle weiteren dem Fonds belasteten Kosten<br />

Zudem beschloss <strong>der</strong> Verwaltungsrat, dass die Verwaltungsgesellschaft bis auf weiteres auf ihre Vergütung aus dem<br />

Fonds verzichtet.<br />

Per Zirkularbeschluss vom 18. März 2008 wird mit Wirkung zum 1. April 2008 die Verwaltungsvergütung und die<br />

performanceabhängige Vergütung wie<strong>der</strong> belastet.<br />

Per Zirkularbeschluss vom 19. Juni 2009 wird mit Wirkung zum 1. Juli 2009 die Depotbankvergütung wie<strong>der</strong> belastet.<br />

Per Zirkularbeschluss vom 19. August 2009 wird mit Wirkung zum 1. September 2009 die Kostenfreistellung aufgehoben.<br />

Somit werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche Kosten wie<strong>der</strong> belastet.<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Heydt</strong> <strong>Kersten</strong> <strong>ALL</strong> <strong>PROPERTIES</strong> 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!