von der Heydt Kersten ALL PROPERTIES - Bankhaus von der Heydt
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Erläuterungen zum Jahresbericht<br />
zum 31. Dezember 2009<br />
Währung Bezeichnung Verwaltungsvergütungssätze p. a.<br />
USD Morgan Stanley Inv Fd Global Property A Cap 1,50%<br />
EUR Morgan Stanley P2 Value 0,80%<br />
USD Morgan Stanley SICAV Asian Property Fd (USD) A 1,40%<br />
EUR Sarasin Investmentfds SICAV Su Equity Real Estate Gl B Cap 1,50%<br />
EUR Sarasin Investmentfds SICAV Su Equity Real Estate Gl B Cap 1,50%<br />
EUR SEB Immoinvest 0,50%<br />
EUR TMW Immobilien Weltfonds 0,75%<br />
EUR UBS (D)3 Kontinente Immobil FCP 0,75%<br />
Erläuterung 8 – Ertragsausgleich<br />
Seitens <strong>der</strong> Zentralverwaltung des Fonds wurde seit dessen Auflage ein Ertragsausgleichsverfahren ununterbrochen<br />
und mittels einer kontinuierlich angewandten Methodik durchgeführt. Der Ertragsausgleich wurde auf die während<br />
<strong>der</strong> Jahresperiode angefallenen Nettoerträge, welche <strong>der</strong> Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und <strong>der</strong> Anteilverkäufer<br />
im Rücknahmepreis vergütet bekommt, durchgeführt. Der Ausweis, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> investmentrechtlichen Gewinn-<br />
und Verlustrechnung enthaltenen Positionen, erfolgte ohne Ertragsausgleich. Der durch die Zentralverwaltung<br />
des Fonds ermittelte Ertragsausgleich wurde bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> steuerlichen Bemessungsgrundlagen nach<br />
Maßgabe <strong>der</strong> aktuell gültigen Regelungen berücksichtigt.<br />
Erläuterung 9 – Zusätzliche Informationen<br />
Der Verwaltungsrat beschloss, dass die Verwaltungsgesellschaft bis auf weiteres folgende den Fonds betreffende Kosten<br />
trägt:<br />
■ Gebühren gemäß dem Depotbankvertrag vom 6. Oktober 2006<br />
■ Gebühren gemäß dem Zentralverwaltungsstellenvertrag vom 6. Oktober 2006<br />
■ Gebühren des Abschlussprüfers<br />
■ Alle weiteren dem Fonds belasteten Kosten<br />
Zudem beschloss <strong>der</strong> Verwaltungsrat, dass die Verwaltungsgesellschaft bis auf weiteres auf ihre Vergütung aus dem<br />
Fonds verzichtet.<br />
Per Zirkularbeschluss vom 18. März 2008 wird mit Wirkung zum 1. April 2008 die Verwaltungsvergütung und die<br />
performanceabhängige Vergütung wie<strong>der</strong> belastet.<br />
Per Zirkularbeschluss vom 19. Juni 2009 wird mit Wirkung zum 1. Juli 2009 die Depotbankvergütung wie<strong>der</strong> belastet.<br />
Per Zirkularbeschluss vom 19. August 2009 wird mit Wirkung zum 1. September 2009 die Kostenfreistellung aufgehoben.<br />
Somit werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche Kosten wie<strong>der</strong> belastet.<br />
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