Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Barmer GEK
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<strong>Überschreiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />
Zum 01.01.2011 wurden die Regelungen über die Versicherungsfreiheit „höherverdienen<strong>der</strong>“<br />
Arbeitnehmer in <strong>der</strong> Krankenversicherung neu geordnet. Danach sind Arbeitnehmer<br />
krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />
übersteigt und bei vorausschauen<strong>der</strong> Betrachtung auch die vom Beginn des folgenden<br />
Jahres an geltende <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> übersteigt. Wir erläutern hier, was in<br />
<strong>der</strong> Personalpraxis zu beachten ist.<br />
Aufnahme einer neuen Beschäftigung<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt<br />
über <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> aufnehmen, sind versicherungsfrei.<br />
Diagramm: Aufnahme einer neuen Beschäftigung<br />
Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />
die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong>?<br />
JA<br />
Ab Beginn <strong>der</strong> neuen Beschäftigung<br />
besteht Versicherungsfreiheit.<br />
NEIN<br />
Ab Beginn <strong>der</strong> neuen Beschäftigung<br />
besteht grundsätzlich Versicherungspflicht.<br />
Personen, die erstmalig eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt<br />
über <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> aufnehmen, sind ebenfalls grundsätzlich versicherungsfrei.<br />
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach erstmaliger Beschäftigungsaufnahme<br />
im Inland <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Diese Regelung<br />
ist insbeson<strong>der</strong>e für Berufsanfänger und Personen, die bislang ausschließlich im Ausland<br />
beschäftigt waren, von Interesse.
Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses<br />
Bei <strong>Überschreiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> durch Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses<br />
endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende, sofern bei<br />
vorausschauen<strong>der</strong> Betrachtung auch die vom Beginn des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres an geltende<br />
<strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> überschritten wird. Bei <strong>der</strong> Prüfung zum Jahreswechsel ist<br />
ausschließlich von dem erhöhten und nicht vom tatsächlich gezahlten Entgelt auszugehen.<br />
Beispiel:<br />
Ein langjährig bei demselben Arbeitgeber Beschäftigter bezieht seit Jahren ein unverän<strong>der</strong>tes<br />
Gehalt in Höhe von monatlich € 4.200,00. Ab Dezember 2012 erhält er eine Gehaltserhöhung<br />
auf monatlich € 4.400,00.<br />
Lösung:<br />
Bis zur Gehaltserhöhung betrug das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt € 50.400,00<br />
(€ 4.200,00 x 12 Monate). Durch die Gehaltserhöhung im Dezember 2011 beträgt das neue<br />
regelmäßige Jahresarbeitsentgelt € 52.800,00 (€ 4.400,00 x 12 Monate). Damit überschreitet<br />
er sowohl die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> des Jahres 2012 (€ 50.850,00) als auch die<br />
<strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> für das zum Beurteilungszeitpunkt maßgebliche Folgejahr 2013<br />
(€ 52.200,00). Dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer mit seinem Entgelt (11 x € 4.200,00 + 1x € 4.400,00 =<br />
€ 50.600,00) auf das gesamte Kalen<strong>der</strong>jahr 2012 gesehen unter <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />
liegt, ist unerheblich.<br />
Diagramm: Beurteilung zum Jahreswechsel<br />
Hat das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />
die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> des<br />
abgelaufenen Kalen<strong>der</strong>jahres überschritten?<br />
JA<br />
Wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />
voraussichtlich auch die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />
des folgenden<br />
Kalen<strong>der</strong>jahres überschreiten?<br />
JA<br />
Ab dem 01.01. des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
besteht Versicherungsfreiheit.<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
Ab dem 01.01. des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
besteht grundsätzlich<br />
Versicherungspflicht.<br />
Ab dem 01.01. des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
besteht grundsätzlich<br />
Versicherungspflicht.