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Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Barmer GEK

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<strong>Überschreiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />

Zum 01.01.2011 wurden die Regelungen über die Versicherungsfreiheit „höherverdienen<strong>der</strong>“<br />

Arbeitnehmer in <strong>der</strong> Krankenversicherung neu geordnet. Danach sind Arbeitnehmer<br />

krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />

übersteigt und bei vorausschauen<strong>der</strong> Betrachtung auch die vom Beginn des folgenden<br />

Jahres an geltende <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> übersteigt. Wir erläutern hier, was in<br />

<strong>der</strong> Personalpraxis zu beachten ist.<br />

Aufnahme einer neuen Beschäftigung<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt<br />

über <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> aufnehmen, sind versicherungsfrei.<br />

Diagramm: Aufnahme einer neuen Beschäftigung<br />

Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />

die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong>?<br />

JA<br />

Ab Beginn <strong>der</strong> neuen Beschäftigung<br />

besteht Versicherungsfreiheit.<br />

NEIN<br />

Ab Beginn <strong>der</strong> neuen Beschäftigung<br />

besteht grundsätzlich Versicherungspflicht.<br />

Personen, die erstmalig eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt<br />

über <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> aufnehmen, sind ebenfalls grundsätzlich versicherungsfrei.<br />

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach erstmaliger Beschäftigungsaufnahme<br />

im Inland <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Diese Regelung<br />

ist insbeson<strong>der</strong>e für Berufsanfänger und Personen, die bislang ausschließlich im Ausland<br />

beschäftigt waren, von Interesse.


Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses<br />

Bei <strong>Überschreiten</strong> <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> durch Entgelterhöhung im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses<br />

endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende, sofern bei<br />

vorausschauen<strong>der</strong> Betrachtung auch die vom Beginn des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres an geltende<br />

<strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> überschritten wird. Bei <strong>der</strong> Prüfung zum Jahreswechsel ist<br />

ausschließlich von dem erhöhten und nicht vom tatsächlich gezahlten Entgelt auszugehen.<br />

Beispiel:<br />

Ein langjährig bei demselben Arbeitgeber Beschäftigter bezieht seit Jahren ein unverän<strong>der</strong>tes<br />

Gehalt in Höhe von monatlich € 4.200,00. Ab Dezember 2012 erhält er eine Gehaltserhöhung<br />

auf monatlich € 4.400,00.<br />

Lösung:<br />

Bis zur Gehaltserhöhung betrug das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt € 50.400,00<br />

(€ 4.200,00 x 12 Monate). Durch die Gehaltserhöhung im Dezember 2011 beträgt das neue<br />

regelmäßige Jahresarbeitsentgelt € 52.800,00 (€ 4.400,00 x 12 Monate). Damit überschreitet<br />

er sowohl die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> des Jahres 2012 (€ 50.850,00) als auch die<br />

<strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> für das zum Beurteilungszeitpunkt maßgebliche Folgejahr 2013<br />

(€ 52.200,00). Dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer mit seinem Entgelt (11 x € 4.200,00 + 1x € 4.400,00 =<br />

€ 50.600,00) auf das gesamte Kalen<strong>der</strong>jahr 2012 gesehen unter <strong>der</strong> <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />

liegt, ist unerheblich.<br />

Diagramm: Beurteilung zum Jahreswechsel<br />

Hat das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />

die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> des<br />

abgelaufenen Kalen<strong>der</strong>jahres überschritten?<br />

JA<br />

Wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />

voraussichtlich auch die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong><br />

des folgenden<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres überschreiten?<br />

JA<br />

Ab dem 01.01. des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

besteht Versicherungsfreiheit.<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

Ab dem 01.01. des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

besteht grundsätzlich<br />

Versicherungspflicht.<br />

Ab dem 01.01. des folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

besteht grundsätzlich<br />

Versicherungspflicht.

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