Beiträge für - Barmer GEK
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sind <strong>für</strong> Sie kostenfrei.<br />
6243 0112<br />
<strong>Beiträge</strong> <strong>für</strong><br />
› versicherungspflichtige<br />
Studenten, Praktikanten und<br />
Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie<br />
Auszubildende des zweiten Bildungsweges<br />
› und <strong>für</strong> freiwillig versicherte<br />
Berufsfachschüler und Examenskandidaten
Die Bundesregierung hat den Beitragssatz in der Krankenversicherung<br />
<strong>für</strong> Studenten und Praktikanten auf<br />
10,85 % seit 01.01.11 festgesetzt. Dieser gilt <strong>für</strong> alle<br />
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Als beitragspflichtige Einnahme gilt der Betrag, der nach<br />
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) <strong>für</strong><br />
Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen.<br />
Dieser Bedarfssatz beträgt seit dem Sommersemester<br />
2011 € 597,00.<br />
Der Krankenversicherungsbeitrag <strong>für</strong> versicherungspflichtige<br />
Studenten beträgt seit dem Sommersemester 2011<br />
€ 64,77 monatlich.<br />
Wussten Sie schon?<br />
BAföG-Bezieher können<br />
zudem noch einen Kranken-<br />
und Pflegeversicherungszuschlag<br />
beim zuständigen<br />
BAföG-Amt beantragen.<br />
So sind Sie bei der gesetz-<br />
lichen Krankenversicherung<br />
Für versicherungspflichtige Praktikanten und zur Berufsausbildung<br />
Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende<br />
des zweiten Bildungsweges sowie <strong>für</strong> freiwillig<br />
versicherte Berufsfachschüler gilt dieser Beitrag gleichfalls.<br />
Der Krankenversicherungsbeitrag <strong>für</strong> Examenskandidaten<br />
beträgt ab 01.01.12 € 94,94 (dies gilt <strong>für</strong> Examenskandidaten,<br />
deren monatliche beitragspflichtige Einnahmen<br />
€ 875,00 nicht überschreiten).<br />
Der Pflegeversicherungsbeitrag <strong>für</strong> versicherungspflich-<br />
tige Studenten und Praktikanten, Auszubildende des<br />
zweiten Bildungsweges, Auszubildende ohne Arbeits-<br />
entgelt und Berufsfachschüler beträgt monatlich € 11,64<br />
(<strong>für</strong> Kinderlose ab 23 Jahren € 13,13). Für Examens-<br />
kandidaten beläuft er sich auf € 17,06 (<strong>für</strong> Kinderlose<br />
ab 23 Jahren € 19,25).<br />
Gesetzliche Grundlagen <strong>für</strong> die Berechnung der <strong>Beiträge</strong> der oben ge-<br />
nannten Personenkreise sind: § 245 Absatz 1 des Fünften Buches des<br />
Sozialgesetzbuches (SGB V), § 236 Absatz 1 SGB V, § 13 Absatz 1 Nr. 2<br />
und Absatz 2 BAföG.<br />
Die <strong>Beiträge</strong> auf einen Blick<br />
Personenkreis Krankenver- *Pflegever- *Gesamt<br />
sicherung sicherung<br />
Studenten und<br />
Praktikanten,<br />
Auszubildende des<br />
zweiten Bildungsweges,Auszubildende<br />
ohne<br />
Arbeitsentgelt und<br />
Berufsfachschüler € 64,77 € 11,64 € 76,41<br />
(€ 13,13) (€ 77,90)<br />
Examenskandidaten € 94,94 € 17,06 € 112,00<br />
nahezu kostenfrei versichert.<br />
(€ 19,25) (€ 114,19)<br />
* In Klammern sind die <strong>Beiträge</strong> <strong>für</strong> Kinderlose ausgewiesen,<br />
die das 23. Lebensjahr vollendet haben.