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Beiträge für - Barmer GEK

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6243 0112<br />

<strong>Beiträge</strong> <strong>für</strong><br />

› versicherungspflichtige<br />

Studenten, Praktikanten und<br />

Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie<br />

Auszubildende des zweiten Bildungsweges<br />

› und <strong>für</strong> freiwillig versicherte<br />

Berufsfachschüler und Examenskandidaten


Die Bundesregierung hat den Beitragssatz in der Krankenversicherung<br />

<strong>für</strong> Studenten und Praktikanten auf<br />

10,85 % seit 01.01.11 festgesetzt. Dieser gilt <strong>für</strong> alle<br />

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Als beitragspflichtige Einnahme gilt der Betrag, der nach<br />

dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) <strong>für</strong><br />

Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen.<br />

Dieser Bedarfssatz beträgt seit dem Sommersemester<br />

2011 € 597,00.<br />

Der Krankenversicherungsbeitrag <strong>für</strong> versicherungspflichtige<br />

Studenten beträgt seit dem Sommersemester 2011<br />

€ 64,77 monatlich.<br />

Wussten Sie schon?<br />

BAföG-Bezieher können<br />

zudem noch einen Kranken-<br />

und Pflegeversicherungszuschlag<br />

beim zuständigen<br />

BAföG-Amt beantragen.<br />

So sind Sie bei der gesetz-<br />

lichen Krankenversicherung<br />

Für versicherungspflichtige Praktikanten und zur Berufsausbildung<br />

Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende<br />

des zweiten Bildungsweges sowie <strong>für</strong> freiwillig<br />

versicherte Berufsfachschüler gilt dieser Beitrag gleichfalls.<br />

Der Krankenversicherungsbeitrag <strong>für</strong> Examenskandidaten<br />

beträgt ab 01.01.12 € 94,94 (dies gilt <strong>für</strong> Examenskandidaten,<br />

deren monatliche beitragspflichtige Einnahmen<br />

€ 875,00 nicht überschreiten).<br />

Der Pflegeversicherungsbeitrag <strong>für</strong> versicherungspflich-<br />

tige Studenten und Praktikanten, Auszubildende des<br />

zweiten Bildungsweges, Auszubildende ohne Arbeits-<br />

entgelt und Berufsfachschüler beträgt monatlich € 11,64<br />

(<strong>für</strong> Kinderlose ab 23 Jahren € 13,13). Für Examens-<br />

kandidaten beläuft er sich auf € 17,06 (<strong>für</strong> Kinderlose<br />

ab 23 Jahren € 19,25).<br />

Gesetzliche Grundlagen <strong>für</strong> die Berechnung der <strong>Beiträge</strong> der oben ge-<br />

nannten Personenkreise sind: § 245 Absatz 1 des Fünften Buches des<br />

Sozialgesetzbuches (SGB V), § 236 Absatz 1 SGB V, § 13 Absatz 1 Nr. 2<br />

und Absatz 2 BAföG.<br />

Die <strong>Beiträge</strong> auf einen Blick<br />

Personenkreis Krankenver- *Pflegever- *Gesamt<br />

sicherung sicherung<br />

Studenten und<br />

Praktikanten,<br />

Auszubildende des<br />

zweiten Bildungsweges,Auszubildende<br />

ohne<br />

Arbeitsentgelt und<br />

Berufsfachschüler € 64,77 € 11,64 € 76,41<br />

(€ 13,13) (€ 77,90)<br />

Examenskandidaten € 94,94 € 17,06 € 112,00<br />

nahezu kostenfrei versichert.<br />

(€ 19,25) (€ 114,19)<br />

* In Klammern sind die <strong>Beiträge</strong> <strong>für</strong> Kinderlose ausgewiesen,<br />

die das 23. Lebensjahr vollendet haben.

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