17.04.2013 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

S. 1<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Firma</strong><br />

Pick Baufachzentrum GmbH gegenüber Unternehmern<br />

§ 1 Geltung<br />

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebot des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund<br />

dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong>. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die <strong>der</strong><br />

Verkäufer mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen o<strong>der</strong><br />

Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen o<strong>der</strong><br />

Angebote, selbst wenn hierauf nicht nochmals geson<strong>der</strong>t hingewiesen wird.<br />

2. <strong>Geschäftsbedingungen</strong> des Auftraggebers o<strong>der</strong> Dritter finden keine Anwendung, auch wenn<br />

<strong>der</strong> Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht geson<strong>der</strong>t wi<strong>der</strong>spricht. Selbst wenn <strong>der</strong><br />

Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das <strong>Geschäftsbedingungen</strong> des Auftraggebers<br />

o<strong>der</strong> eines Dritten enthält o<strong>der</strong> auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit <strong>der</strong><br />

Geltung dieser <strong>Geschäftsbedingungen</strong>.<br />

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß und –inhalt<br />

1. Alle Angebote desVerkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht<br />

ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind o<strong>der</strong> eine bestimmte Annahmefrist enthalten.<br />

Bestellungen o<strong>der</strong> Aufträge kann <strong>der</strong> Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang<br />

annehmen. Als Annahme gilt auch die Auslieferung <strong>der</strong> Ware.<br />

2. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluß des Vertrags sind rechtlich unverbindlich;<br />

mündliche Abreden <strong>der</strong> Vertragsparteien werden durch einen etwaigen schriftlichen Vertrag<br />

ersetzt, sofern sich nicht aus <strong>der</strong> Abrede selbst ergibt, daß sie verbindlich fortgelten.<br />

3. Ergänzungen o<strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser<br />

<strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.<br />

4. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Gewichte, Maße, Belastbarkeiten, Toleranzen und technische Daten sind nur annähernd<br />

maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine<br />

genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale,<br />

son<strong>der</strong>n Beschreibungen o<strong>der</strong> Kennzeichnungen <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Leistung. Der Verkäufer<br />

trägt keine Gewähr dafür, dass die bestellte und erworbene Ware zu dem vom Auftraggeber<br />

verfolgten Verwendungszweck geeignet ist.


S. 2<br />

§ 3 Preise und Zahlung<br />

1. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Verpackung, Transport und gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer. Die Preise für Verpackungen, Dienstleistungen, wie Transport und<br />

Entladung, ergeben sich aus <strong>der</strong> jeweils gültigen Preisliste, <strong>der</strong>en Geltung <strong>der</strong> Kunde durch<br />

seine Bestellung akzeptiert.<br />

2. Sofern sich aus <strong>der</strong> Auftragsbestätigung nichts an<strong>der</strong>es ergibt, ist <strong>der</strong> Kaufpreis sofort fällig.<br />

Verzug tritt ein, wenn <strong>der</strong> Käufer nicht innerhalb von zwei Kalen<strong>der</strong>wochen, gerechnet ab dem<br />

Datum <strong>der</strong> Lieferung, zahlt. Für jede Mahnung im Verzug wird eine Gebühr von € 5,00<br />

erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<br />

3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftragebers o<strong>der</strong> die Zurückbehaltung von<br />

Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche<br />

unbestritten o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellt sind.<br />

4. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung o<strong>der</strong><br />

Sicherheitsleistung auszuführen o<strong>der</strong> zu erbringen, wenn ihm nach Abschluß des Vertrags<br />

Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich<br />

min<strong>der</strong>n und durch welche die Bezahlung <strong>der</strong> offenen For<strong>der</strong>ung des Verkäufers durch den<br />

Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.<br />

5. Soweit den vereinbarten Preisen Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die<br />

Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsabschluß folgen soll, gelten die bei <strong>der</strong><br />

Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines etwaigen vereinbarten<br />

prozentualen o<strong>der</strong> festen Rabatts).<br />

§ 4 Lieferung und Lieferzeit<br />

1. Erfüllungsort ist unsere, die jeweilige Bestellung annehmende Nie<strong>der</strong>lassung.<br />

2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen<br />

gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist o<strong>der</strong> ein fester<br />

Termin zugesagt o<strong>der</strong> vereinbart ist. Sofern Versendung und Transport vereinbart wurde,<br />

beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt <strong>der</strong> Übergabe an den<br />

jeweiligen Frachtführer o<strong>der</strong> sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.


3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Lieferverzögerung, soweit<br />

S. 3<br />

diese durch höhere Gewalt o<strong>der</strong> sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht<br />

vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die <strong>der</strong> Verkäufer nicht zu vertreten hat.<br />

Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung o<strong>der</strong> Leistung wesentlich erschweren<br />

o<strong>der</strong> unmöglich machen und die Behin<strong>der</strong>ung nicht nur vorübergehen<strong>der</strong> Dauer ist, ist <strong>der</strong><br />

Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Bei Hin<strong>der</strong>nissen vorübergehen<strong>der</strong> Dauer verlängern sich<br />

die Liefer- und Leistungsfristen o<strong>der</strong> verschieben sich die Liefer- o<strong>der</strong> Leistungstermine um<br />

den Zeitpunkt <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem<br />

Auftraggeber in Folge <strong>der</strong> Verzögerung die Annahme <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Leistung nicht<br />

zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer<br />

vom Vertrag zurücktreten.<br />

4. Gerät <strong>der</strong> Verkäufer mit einer Lieferung o<strong>der</strong> Leistung in Verzug o<strong>der</strong> wird ihm eine Lieferung<br />

o<strong>der</strong> Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf<br />

Schadensersatz nach Maßgabe des § 6 dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

beschränkt.<br />

§ 5 Gewährleistung, Sachmängel<br />

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung o<strong>der</strong>, soweit eine Abnahme erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, ab <strong>der</strong> Abnahme.<br />

2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber o<strong>der</strong> an<br />

den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn<br />

dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,<br />

binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes o<strong>der</strong> ansonsten binnen<br />

sieben Werktagen nach <strong>der</strong> Entdeckung des Mangels zugegangen ist.<br />

3. Bei Sachmängeln ist <strong>der</strong> Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden<br />

Wahl zunächst zur Nachbesserung o<strong>der</strong> Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Fall<br />

des Fehlschlagens, d.h. <strong>der</strong> Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung o<strong>der</strong><br />

unangemessener Verzögerung <strong>der</strong> Nachbesserung o<strong>der</strong> Ersatzlieferung, kann <strong>der</strong><br />

Auftraggeber zum Vertrag zurücktreten o<strong>der</strong> den Kaufpreis angemessen min<strong>der</strong>n.<br />

4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann <strong>der</strong> Auftraggeber unter den in § 6<br />

bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.


S. 4<br />

§ 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<br />

1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte o<strong>der</strong> falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung<br />

von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils<br />

auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.<br />

2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter,<br />

Angestellten o<strong>der</strong> sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung<br />

vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Beratung des Auftraggebers bezüglich<br />

Verwendbarkeit, Verarbeitung o<strong>der</strong> Kombinationsmöglichkeiten von Baumaterialien zählt nicht zu<br />

den vertragswesentlichen Pflichten.<br />

3. Soweit <strong>der</strong> Verkäufer gemäß § 6 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese<br />

Haftung auf Schäden begrenzt, die <strong>der</strong> Verkäufer bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer<br />

Vertragsverletzung vorausgesehen hat o<strong>der</strong> die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt<br />

hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des<br />

Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei<br />

bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<br />

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im selben Umfang zu<br />

Gunsten <strong>der</strong> Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des<br />

Verkäufers.<br />

5. Soweit <strong>der</strong> Verkäufer technische Auskünfte gibt o<strong>der</strong> beratend tätig wird und diese Auskünfte<br />

o<strong>der</strong> Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang<br />

gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.<br />

6. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichem<br />

Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit o<strong>der</strong> nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient <strong>der</strong> Sicherung aller jeweils bestehenden<br />

<strong>der</strong>zeitigen und künftigen For<strong>der</strong>ungen des Verkäufers gegen den Käufer aus <strong>der</strong> zwischen den<br />

Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehung.


2. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller<br />

S. 5<br />

gesicherten For<strong>der</strong>ungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an<br />

ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfaßte Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“<br />

genannt.<br />

3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.<br />

4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles im<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und<br />

Sicherungsübereignungen sind unzulässig.<br />

5. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, daß die Verarbeitung im<br />

Namen und für Rechnung des Verkäufers o<strong>der</strong> Herstellers erfolgt und <strong>der</strong> Verkäufer unmittelbar<br />

das Eigentum o<strong>der</strong> – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Wert <strong>der</strong> verarbeiteten Sache höher ist als <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Vorbehaltsware, daß Miteigentum<br />

(Vorbehaltseigentum) an <strong>der</strong> neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes <strong>der</strong><br />

Vorbehaltsware zum Wert <strong>der</strong> neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, daß kein solcher<br />

Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt <strong>der</strong> Käufer bereits jetzt sein künftiges<br />

Eigentum o<strong>der</strong> – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an <strong>der</strong> neu geschaffenen Sache<br />

zur Sicherung an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit an<strong>der</strong>en Sachen zu einer<br />

einheitlichen Sache verbunden o<strong>der</strong> untrennbar vermischt und ist eine <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Sachen als<br />

Hauptsache anzusehen, so überträgt <strong>der</strong> Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem<br />

Käufer anteilig das Miteigentum an <strong>der</strong> einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten<br />

Verhältnis.<br />

6. Im Fall <strong>der</strong> Weiterveräußerung <strong>der</strong> Vorbehaltsware tritt <strong>der</strong> Käufer bereits jetzt sicherungshalber<br />

die hieraus entstehenden For<strong>der</strong>ungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an<br />

<strong>der</strong> Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab.<br />

Gleiches gilt für sonstige For<strong>der</strong>ungen, die an die Stelle <strong>der</strong> Vorbehaltsware treten o<strong>der</strong> sonst<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche o<strong>der</strong> Ansprüche<br />

aus unerlaubter Handlung bei Verlust o<strong>der</strong> Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer<br />

wi<strong>der</strong>ruflich, die an den Verkäufer abgetretenen For<strong>der</strong>ungen im eigenen Namen einzuziehen.<br />

Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall wi<strong>der</strong>rufen.<br />

7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbeson<strong>der</strong>e durch Pfändung, wird <strong>der</strong> Käufer sie<br />

unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber<br />

informieren, um die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.


8. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen o<strong>der</strong><br />

S. 6<br />

For<strong>der</strong>ungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe <strong>der</strong><br />

gesicherten For<strong>der</strong>ung um mehr als 25 % übersteigt.<br />

9. Tritt <strong>der</strong> Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbeson<strong>der</strong>e Zahlungsverzug –<br />

vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<br />

§ 8 Schlußbestimmungen<br />

1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung zwischen dem<br />

Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Krefeld o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sitz des<br />

Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist ausschließlicher Gerichtsstand Krefeld.<br />

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser<br />

Regelung unberührt.<br />

2. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem<br />

Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen <strong>der</strong> Vereinten Nationen über<br />

Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.<br />

3. Soweit <strong>der</strong> Vertrag o<strong>der</strong> diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> Regelungslücken enthalten,<br />

gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,<br />

welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem<br />

Zweck dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> vereinbart hätten, wenn sie die<br />

Regelungslücke erkannt hätten.<br />

Stand: 21.12.2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!