Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN
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S. 4<br />
§ 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<br />
1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson<strong>der</strong>e<br />
aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte o<strong>der</strong> falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung<br />
von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils<br />
auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.<br />
2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter,<br />
Angestellten o<strong>der</strong> sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung<br />
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Beratung des Auftraggebers bezüglich<br />
Verwendbarkeit, Verarbeitung o<strong>der</strong> Kombinationsmöglichkeiten von Baumaterialien zählt nicht zu<br />
den vertragswesentlichen Pflichten.<br />
3. Soweit <strong>der</strong> Verkäufer gemäß § 6 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese<br />
Haftung auf Schäden begrenzt, die <strong>der</strong> Verkäufer bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer<br />
Vertragsverletzung vorausgesehen hat o<strong>der</strong> die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt<br />
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des<br />
Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei<br />
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<br />
4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im selben Umfang zu<br />
Gunsten <strong>der</strong> Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des<br />
Verkäufers.<br />
5. Soweit <strong>der</strong> Verkäufer technische Auskünfte gibt o<strong>der</strong> beratend tätig wird und diese Auskünfte<br />
o<strong>der</strong> Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang<br />
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.<br />
6. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichem<br />
Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit o<strong>der</strong> nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />
1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient <strong>der</strong> Sicherung aller jeweils bestehenden<br />
<strong>der</strong>zeitigen und künftigen For<strong>der</strong>ungen des Verkäufers gegen den Käufer aus <strong>der</strong> zwischen den<br />
Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehung.