17.04.2013 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

S. 4<br />

§ 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<br />

1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte o<strong>der</strong> falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung<br />

von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils<br />

auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.<br />

2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter,<br />

Angestellten o<strong>der</strong> sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung<br />

vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Beratung des Auftraggebers bezüglich<br />

Verwendbarkeit, Verarbeitung o<strong>der</strong> Kombinationsmöglichkeiten von Baumaterialien zählt nicht zu<br />

den vertragswesentlichen Pflichten.<br />

3. Soweit <strong>der</strong> Verkäufer gemäß § 6 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese<br />

Haftung auf Schäden begrenzt, die <strong>der</strong> Verkäufer bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer<br />

Vertragsverletzung vorausgesehen hat o<strong>der</strong> die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt<br />

hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des<br />

Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei<br />

bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<br />

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im selben Umfang zu<br />

Gunsten <strong>der</strong> Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des<br />

Verkäufers.<br />

5. Soweit <strong>der</strong> Verkäufer technische Auskünfte gibt o<strong>der</strong> beratend tätig wird und diese Auskünfte<br />

o<strong>der</strong> Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang<br />

gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.<br />

6. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichem<br />

Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheit o<strong>der</strong> nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />

§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient <strong>der</strong> Sicherung aller jeweils bestehenden<br />

<strong>der</strong>zeitigen und künftigen For<strong>der</strong>ungen des Verkäufers gegen den Käufer aus <strong>der</strong> zwischen den<br />

Vertragsparteien bestehenden Lieferbeziehung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!