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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

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8. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen o<strong>der</strong><br />

S. 6<br />

For<strong>der</strong>ungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe <strong>der</strong><br />

gesicherten For<strong>der</strong>ung um mehr als 25 % übersteigt.<br />

9. Tritt <strong>der</strong> Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbeson<strong>der</strong>e Zahlungsverzug –<br />

vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<br />

§ 8 Schlußbestimmungen<br />

1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung zwischen dem<br />

Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Krefeld o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sitz des<br />

Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist ausschließlicher Gerichtsstand Krefeld.<br />

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser<br />

Regelung unberührt.<br />

2. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem<br />

Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen <strong>der</strong> Vereinten Nationen über<br />

Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.<br />

3. Soweit <strong>der</strong> Vertrag o<strong>der</strong> diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> Regelungslücken enthalten,<br />

gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,<br />

welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem<br />

Zweck dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> vereinbart hätten, wenn sie die<br />

Regelungslücke erkannt hätten.<br />

Stand: 21.12.2012

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