Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN
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8. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen o<strong>der</strong><br />
S. 6<br />
For<strong>der</strong>ungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe <strong>der</strong><br />
gesicherten For<strong>der</strong>ung um mehr als 25 % übersteigt.<br />
9. Tritt <strong>der</strong> Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbeson<strong>der</strong>e Zahlungsverzug –<br />
vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<br />
§ 8 Schlußbestimmungen<br />
1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung zwischen dem<br />
Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Krefeld o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sitz des<br />
Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist ausschließlicher Gerichtsstand Krefeld.<br />
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser<br />
Regelung unberührt.<br />
2. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem<br />
Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen <strong>der</strong> Vereinten Nationen über<br />
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.<br />
3. Soweit <strong>der</strong> Vertrag o<strong>der</strong> diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> Regelungslücken enthalten,<br />
gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,<br />
welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem<br />
Zweck dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> vereinbart hätten, wenn sie die<br />
Regelungslücke erkannt hätten.<br />
Stand: 21.12.2012