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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ... - BAUEN+LEBEN

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3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Lieferverzögerung, soweit<br />

S. 3<br />

diese durch höhere Gewalt o<strong>der</strong> sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht<br />

vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die <strong>der</strong> Verkäufer nicht zu vertreten hat.<br />

Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung o<strong>der</strong> Leistung wesentlich erschweren<br />

o<strong>der</strong> unmöglich machen und die Behin<strong>der</strong>ung nicht nur vorübergehen<strong>der</strong> Dauer ist, ist <strong>der</strong><br />

Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Bei Hin<strong>der</strong>nissen vorübergehen<strong>der</strong> Dauer verlängern sich<br />

die Liefer- und Leistungsfristen o<strong>der</strong> verschieben sich die Liefer- o<strong>der</strong> Leistungstermine um<br />

den Zeitpunkt <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem<br />

Auftraggeber in Folge <strong>der</strong> Verzögerung die Annahme <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> Leistung nicht<br />

zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer<br />

vom Vertrag zurücktreten.<br />

4. Gerät <strong>der</strong> Verkäufer mit einer Lieferung o<strong>der</strong> Leistung in Verzug o<strong>der</strong> wird ihm eine Lieferung<br />

o<strong>der</strong> Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf<br />

Schadensersatz nach Maßgabe des § 6 dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

beschränkt.<br />

§ 5 Gewährleistung, Sachmängel<br />

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung o<strong>der</strong>, soweit eine Abnahme erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, ab <strong>der</strong> Abnahme.<br />

2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber o<strong>der</strong> an<br />

den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn<br />

dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,<br />

binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes o<strong>der</strong> ansonsten binnen<br />

sieben Werktagen nach <strong>der</strong> Entdeckung des Mangels zugegangen ist.<br />

3. Bei Sachmängeln ist <strong>der</strong> Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden<br />

Wahl zunächst zur Nachbesserung o<strong>der</strong> Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Fall<br />

des Fehlschlagens, d.h. <strong>der</strong> Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung o<strong>der</strong><br />

unangemessener Verzögerung <strong>der</strong> Nachbesserung o<strong>der</strong> Ersatzlieferung, kann <strong>der</strong><br />

Auftraggeber zum Vertrag zurücktreten o<strong>der</strong> den Kaufpreis angemessen min<strong>der</strong>n.<br />

4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann <strong>der</strong> Auftraggeber unter den in § 6<br />

bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

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