Handeln und kommunizieren in Krisensituationen - Reformierte ...
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<strong>Handeln</strong> <strong>und</strong> Kommunizieren <strong>in</strong> <strong>Krisensituationen</strong> kid / <strong>Reformierte</strong> Medien<br />
9. Rechtliche Gesichtspunkte<br />
Auch rechtliche Gesichtspunkte s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Bestandteil der Kommunikation.<br />
Doch <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> <strong>Krisensituationen</strong> muss Führung, Handlung <strong>und</strong> Kommunikation<br />
rechtlich abgesichert se<strong>in</strong>.<br />
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9.1. Dr<strong>in</strong>gliches <strong>Handeln</strong>:<br />
Unter zeitlichem Druck oder durch e<strong>in</strong>e massive Eskalation der Krise kann das Prä-<br />
sidium der Behörde oder der Krisenstab besondere Anordnungen erlassen. Solche<br />
Anordnungen können dann erlassen werden, wenn dadurch massive unmittelbare<br />
Gefahren abgewendet werden können. Auch unumgängliche, unverzüglich notwendige<br />
Ausgaben können vom Krisenstab beschlossen werden.<br />
9.2. Persönlichkeitsschutz:<br />
Der Persönlichkeitsschutz gegenüber Betroffenen <strong>und</strong> ihren Angehörigen umfasst im<br />
Wesentlichen den Schutz des Lebens, der physischen <strong>und</strong> psychischen Ges<strong>und</strong>heit<br />
sowie im Besonderen der persönlichen Integrität. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere auch gegenüber<br />
den Medien. Entsprechend gehören Namen von Betroffenen, Fragen nach<br />
Schuld <strong>und</strong> Unschuld oder Informationen über deren Gemütszustände nie an die Öffentlichkeit.<br />
Der Persönlichkeitsschutz steht über der Informationspflicht.<br />
9.3. Schuldfragen:<br />
Sowohl die Frage nach Schuld oder Unschuld wie auch jene nach der Verantwortlich-<br />
keit oder nach der Haftung gehören nicht <strong>in</strong> die unmittelbare Bearbeitung e<strong>in</strong>er Krise.<br />
Entsprechend gehören solche Inhalte nie <strong>in</strong> den Informationsauftrag e<strong>in</strong>es Kri-<br />
senstabes. Gegenüber den Medien gilt immer die Unschuldsvermutung, e<strong>in</strong>e juristische<br />
Beurteilung ist dr<strong>in</strong>gend zu unterlassen.