Heimvertrag Kurzzeitpflege SOF - Diakonie Fürth
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<strong>Kurzzeitpflege</strong>vertrag<br />
Ausschluss der Leistungsanpassung<br />
MI SAH U 05.05.00-02 04 26.10.2009 25 von 25<br />
Anlage 9<br />
Nach § 8 Absatz 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz kann die Einrichtung die Pflicht, ihre<br />
Leistungen an den geänderten Pflege- oder Betreuungsbedarf einer Bewohnerin / eines Bewohners<br />
dann ausschließen, wenn die Einrichtung unter Zugrundelegung ihres Leistungskonzeptes daran ein<br />
berechtigtes Interesse hat und dies in der Vereinbarung bei Vertragsschluss begründet wird. Das<br />
allgemeine Leistungskonzept ist aus Anlage 1 „Beschreibung der Pflegeleistung“ zu entnehmen.<br />
Es kann daher vorkommen, dass bei Änderungen Ihres Pflegebedarfs die Pflege- und Betreuung im<br />
Seniorenpflegeheim Sofienheim nicht fortgesetzt werden kann. Die Einrichtung kann aufgrund ihres<br />
Leistungsangebotes die Pflege und Betreuung dann nicht mehr erbringen, wenn der Pflege- und<br />
Betreuungsbedarf sich soweit verändert, dass die Bewohnerin / der Bewohner durch sein Verhalten<br />
akute, nicht abwendbare Formen der Selbst- und/oder Fremdgefährdung aufzeigt.<br />
Die Einrichtung ist in diesem Fall berechtigt den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Frist zu<br />
kündigen.<br />
<strong>Fürth</strong>, <strong>Fürth</strong>,<br />
Für die Einrichtung <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast<br />
Frieder Parche, Diakon<br />
Einrichtungsleiter<br />
Gesetzlicher Vertreter