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Heimvertrag Kurzzeitpflege SOF - Diakonie Fürth

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<strong>Kurzzeitpflege</strong>vertrag<br />

Ausschluss der Leistungsanpassung<br />

MI SAH U 05.05.00-02 04 26.10.2009 25 von 25<br />

Anlage 9<br />

Nach § 8 Absatz 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz kann die Einrichtung die Pflicht, ihre<br />

Leistungen an den geänderten Pflege- oder Betreuungsbedarf einer Bewohnerin / eines Bewohners<br />

dann ausschließen, wenn die Einrichtung unter Zugrundelegung ihres Leistungskonzeptes daran ein<br />

berechtigtes Interesse hat und dies in der Vereinbarung bei Vertragsschluss begründet wird. Das<br />

allgemeine Leistungskonzept ist aus Anlage 1 „Beschreibung der Pflegeleistung“ zu entnehmen.<br />

Es kann daher vorkommen, dass bei Änderungen Ihres Pflegebedarfs die Pflege- und Betreuung im<br />

Seniorenpflegeheim Sofienheim nicht fortgesetzt werden kann. Die Einrichtung kann aufgrund ihres<br />

Leistungsangebotes die Pflege und Betreuung dann nicht mehr erbringen, wenn der Pflege- und<br />

Betreuungsbedarf sich soweit verändert, dass die Bewohnerin / der Bewohner durch sein Verhalten<br />

akute, nicht abwendbare Formen der Selbst- und/oder Fremdgefährdung aufzeigt.<br />

Die Einrichtung ist in diesem Fall berechtigt den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Frist zu<br />

kündigen.<br />

<strong>Fürth</strong>, <strong>Fürth</strong>,<br />

Für die Einrichtung <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast<br />

Frieder Parche, Diakon<br />

Einrichtungsleiter<br />

Gesetzlicher Vertreter

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