Heimvertrag Kurzzeitpflege SOF - Diakonie Fürth
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<strong>Kurzzeitpflege</strong>vertrag<br />
Die Pflegeeinrichtung trägt die monatlichen Gebühren für Gas, Strom, Wasser, Kanal,<br />
Müllentsorgung.<br />
(3) Wäschedienst:<br />
Im Wäschedienst der Pflegeeinrichtung sind enthalten:<br />
- Waschen von Bettwäsche, Handtüchern, Badetüchern und Waschlappen<br />
- Waschen von persönlichen Kleidungsstücken, soweit waschmaschinen- geeignet und<br />
gekennzeichnet<br />
- Notwendige Näh- und Flickarbeiten in kleinerem Umfang.<br />
Bei Bedarf überlässt die Pflegeeinrichtung dem <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast die erforderliche<br />
Bettwäsche, Handtücher, Badetücher und Waschlappen.<br />
§ 6 Verpflegung<br />
Die Pflegeeinrichtung bietet dem <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast Mahlzeiten an. Wünsche und Bedürfnisse der<br />
<strong>Kurzzeitpflege</strong>gäste werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Die <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast werden in<br />
die Planung der Mahlzeiten mit einbezogen.<br />
Die Verpflegung erfolgt in folgendem Umfang:<br />
- Normalkost:<br />
o Frühstück<br />
o Mittagessen<br />
o Nachmittagskaffee<br />
o Abendessen<br />
- bei Bedarf:<br />
o Schonkost<br />
o Diätkost nach ärztlicher Verordnung<br />
Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Tafelwasser)<br />
§ 7 Pflegehilfsmittel, Medikamentenabgabe, Verwaltung von Geldbeträgen<br />
(1) Die Verpflichtung der Pflegeeinrichtung zur Vorhaltung von Pflegehilfsmitteln bestimmt sich<br />
nach gesetzlichen Regelungen und/oder Rahmenverträgen zwischen den Vereinigungen der<br />
Pflegeeinrichtungen und den Kostenträgern (z.B. Krankenkassen, Sozialhilfeträgern). Bei<br />
Nichtübernahme der Kosten durch einen Kostenträger hat der <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast einzutreten.<br />
(2) Die Verwaltung von Geldbeträgen für den <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast bedarf einer schriftlichen<br />
Vereinbarung.<br />
MI SAH U 05.05.00-02 04 26.10.2009 5 von 25