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Heimvertrag Kurzzeitpflege SOF - Diakonie Fürth

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<strong>Kurzzeitpflege</strong>vertrag<br />

Die Pflegeeinrichtung trägt die monatlichen Gebühren für Gas, Strom, Wasser, Kanal,<br />

Müllentsorgung.<br />

(3) Wäschedienst:<br />

Im Wäschedienst der Pflegeeinrichtung sind enthalten:<br />

- Waschen von Bettwäsche, Handtüchern, Badetüchern und Waschlappen<br />

- Waschen von persönlichen Kleidungsstücken, soweit waschmaschinen- geeignet und<br />

gekennzeichnet<br />

- Notwendige Näh- und Flickarbeiten in kleinerem Umfang.<br />

Bei Bedarf überlässt die Pflegeeinrichtung dem <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast die erforderliche<br />

Bettwäsche, Handtücher, Badetücher und Waschlappen.<br />

§ 6 Verpflegung<br />

Die Pflegeeinrichtung bietet dem <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast Mahlzeiten an. Wünsche und Bedürfnisse der<br />

<strong>Kurzzeitpflege</strong>gäste werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Die <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast werden in<br />

die Planung der Mahlzeiten mit einbezogen.<br />

Die Verpflegung erfolgt in folgendem Umfang:<br />

- Normalkost:<br />

o Frühstück<br />

o Mittagessen<br />

o Nachmittagskaffee<br />

o Abendessen<br />

- bei Bedarf:<br />

o Schonkost<br />

o Diätkost nach ärztlicher Verordnung<br />

Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Tafelwasser)<br />

§ 7 Pflegehilfsmittel, Medikamentenabgabe, Verwaltung von Geldbeträgen<br />

(1) Die Verpflichtung der Pflegeeinrichtung zur Vorhaltung von Pflegehilfsmitteln bestimmt sich<br />

nach gesetzlichen Regelungen und/oder Rahmenverträgen zwischen den Vereinigungen der<br />

Pflegeeinrichtungen und den Kostenträgern (z.B. Krankenkassen, Sozialhilfeträgern). Bei<br />

Nichtübernahme der Kosten durch einen Kostenträger hat der <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast einzutreten.<br />

(2) Die Verwaltung von Geldbeträgen für den <strong>Kurzzeitpflege</strong>gast bedarf einer schriftlichen<br />

Vereinbarung.<br />

MI SAH U 05.05.00-02 04 26.10.2009 5 von 25

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