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Große Kreisstadt Dippoldiswalde -Oberbürgermeister-

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<strong>Große</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dippoldiswalde</strong><br />

-<strong>Oberbürgermeister</strong>-<br />

Öffentliche Sitzung<br />

des Technischen<br />

Ausschusses der <strong>Große</strong>n<br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dippoldiswalde</strong><br />

am<br />

08.09.2010<br />

Vorlage Nr.: 39/2010 Bearbeiter: Herr Dießler Az: 656.717.2010<br />

Beschluss Nr.:<br />

Beschlussgegenstand: Vergabe LOS 1 Heizungs- und Sanitärinstallationen 3.BA<br />

Maßnahme: Toilettensanierung in der Mittelschule <strong>Dippoldiswalde</strong><br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Bauleistung „LOS 1 Heizungs- und Sanitärinstallationen“ im 3. Bauabschnitt<br />

wird der Firma Peter Kano Heizungsbau GmbH zu einer Bruttoangebotssumme von 61.168,39 EUR<br />

übertragen.<br />

Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses:<br />

Produktsachkonto Mehrauszahlungen Mehr-/Mindererträge,<br />

Mehr-<br />

/Mindereinzahlungen<br />

5110201.999999.7851000 +85.134,61 EUR<br />

Deckungsvorschlag:<br />

Die Maßnahme ist mit einer Bausumme von insgesamt 349.859,47 EUR im<br />

Rahmen des Städtebaulichen Denkmalsschutzprogramms (SDP) mit einer 80%igen<br />

Förderung bewilligt. Bauleistungen i.H.v. 11.275,14 € gelten vorerst als nicht<br />

förderfähig.<br />

jährliche Folgekosten<br />

keine erhöhten<br />

Folgekosten<br />

Sachverhalt:<br />

Alle drei Bauabschnitte dieses Loses wurden im September 2009 zusammen ausgeschrieben. In dieser<br />

beschränkten Ausschreibung erhielt die Fa. P. Kano Heizungsbau GmbH den Zuschlag als wirtschaftlichster<br />

Bieter. Die Vergabe der Bauleistungen zum 1.BA erfolgte mit Beschluss des Stadtrates Nr.93/2009 am 07.10.2009.<br />

Der zweite Bauabschnitt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 15/2010 am 03.02.2010 beschlossen. Der dritte und<br />

letzte Bauabschnitt soll am 04.10.2010, zum Anfang der Herbstferien, begonnen werden. Die Auftragssummen,<br />

einschließlich Baunebenkosten, für den 3.BA, belaufen sich auf 101.781,19 EUR. Alle drei Bauabschnitte wurden<br />

ursprünglich mit 276.000,00 EUR Gesamtkosten geplant. Aufgrund deutlich höherer Angebots-Ergebnisse, beliefen<br />

sich die daraus resultierenden Mehrkosten auf 83.855,47. Unter Berücksichtigung aller Einsparungen und<br />

Nachträge werden die Mehrkosten über alle 3 Bauabschnitte mit 85.134,61 EUR beziffert. Eine ausführliche<br />

Mehrkostenbegründung des IB IBAR liegt der Vorlage bei. Der Fördermittelgeber (SAB) hat der Kostenerhöhung<br />

mit Bescheid vom 17.08.2010 zugestimmt. Die gesamte Maßnahme wird im Rahmen des Bund/Länderprogramms<br />

Städtebaulicher Denkmalsschutz (SDP) gefördert und finanziert, mit der Auflage, dass die Finanzierung der<br />

Einzelmaßnahme, im Rahmen der bewilligten Stadtkern-Fördermittel sicherzustellen ist. Vorerst wurden 11.275,14<br />

EURO der Ausgaben als nicht förderfähig eingestuft. Da die Verwaltung die Förderfähigkeit von Teilbeträgen als<br />

gegeben ansieht, soll gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Der kommunale Eigenanteil für<br />

alle drei Bauabschnitte beträgt somit insgesamt 81.247,03 EUR.<br />

Anmerkung: Die Lose 2 – ELT (Elektro-Göhler, zu 3.010,93 EUR) und Los 3 Tischler (Fa.Schiffel, zu 8.348,45<br />

EUR) werden aufgrund der geringen Auftragswerte durch den OB beauftragt.<br />

Die Stadtverwaltung empfiehlt den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Peter Kano Heizungsbau GmbH zu<br />

vergeben.<br />

<strong>Dippoldiswalde</strong>, 08.09.2010<br />

Kerndt<br />

<strong>Oberbürgermeister</strong>


Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 11<br />

<strong>Oberbürgermeister</strong>: 1<br />

Davon anwesend:<br />

Stimmberechtigte:<br />

Ja-Stimmen:<br />

Nein-Stimmen:<br />

Stimmenthaltungen<br />

Bemerkungen:<br />

Auf Grund des § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.<br />

Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.<br />

S. 158) waren keine Mitglieder des Stadtrates wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung<br />

ausgeschlossen.<br />

Wegen _______________________ haben die Stadträte __________ weder an der<br />

Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.<br />

2

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