Große Kreisstadt Dippoldiswalde -Oberbürgermeister-
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<strong>Große</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dippoldiswalde</strong><br />
-<strong>Oberbürgermeister</strong>-<br />
Öffentliche Sitzung<br />
des Technischen<br />
Ausschusses der <strong>Große</strong>n<br />
<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dippoldiswalde</strong><br />
am<br />
08.09.2010<br />
Vorlage Nr.: 39/2010 Bearbeiter: Herr Dießler Az: 656.717.2010<br />
Beschluss Nr.:<br />
Beschlussgegenstand: Vergabe LOS 1 Heizungs- und Sanitärinstallationen 3.BA<br />
Maßnahme: Toilettensanierung in der Mittelschule <strong>Dippoldiswalde</strong><br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Bauleistung „LOS 1 Heizungs- und Sanitärinstallationen“ im 3. Bauabschnitt<br />
wird der Firma Peter Kano Heizungsbau GmbH zu einer Bruttoangebotssumme von 61.168,39 EUR<br />
übertragen.<br />
Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses:<br />
Produktsachkonto Mehrauszahlungen Mehr-/Mindererträge,<br />
Mehr-<br />
/Mindereinzahlungen<br />
5110201.999999.7851000 +85.134,61 EUR<br />
Deckungsvorschlag:<br />
Die Maßnahme ist mit einer Bausumme von insgesamt 349.859,47 EUR im<br />
Rahmen des Städtebaulichen Denkmalsschutzprogramms (SDP) mit einer 80%igen<br />
Förderung bewilligt. Bauleistungen i.H.v. 11.275,14 € gelten vorerst als nicht<br />
förderfähig.<br />
jährliche Folgekosten<br />
keine erhöhten<br />
Folgekosten<br />
Sachverhalt:<br />
Alle drei Bauabschnitte dieses Loses wurden im September 2009 zusammen ausgeschrieben. In dieser<br />
beschränkten Ausschreibung erhielt die Fa. P. Kano Heizungsbau GmbH den Zuschlag als wirtschaftlichster<br />
Bieter. Die Vergabe der Bauleistungen zum 1.BA erfolgte mit Beschluss des Stadtrates Nr.93/2009 am 07.10.2009.<br />
Der zweite Bauabschnitt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 15/2010 am 03.02.2010 beschlossen. Der dritte und<br />
letzte Bauabschnitt soll am 04.10.2010, zum Anfang der Herbstferien, begonnen werden. Die Auftragssummen,<br />
einschließlich Baunebenkosten, für den 3.BA, belaufen sich auf 101.781,19 EUR. Alle drei Bauabschnitte wurden<br />
ursprünglich mit 276.000,00 EUR Gesamtkosten geplant. Aufgrund deutlich höherer Angebots-Ergebnisse, beliefen<br />
sich die daraus resultierenden Mehrkosten auf 83.855,47. Unter Berücksichtigung aller Einsparungen und<br />
Nachträge werden die Mehrkosten über alle 3 Bauabschnitte mit 85.134,61 EUR beziffert. Eine ausführliche<br />
Mehrkostenbegründung des IB IBAR liegt der Vorlage bei. Der Fördermittelgeber (SAB) hat der Kostenerhöhung<br />
mit Bescheid vom 17.08.2010 zugestimmt. Die gesamte Maßnahme wird im Rahmen des Bund/Länderprogramms<br />
Städtebaulicher Denkmalsschutz (SDP) gefördert und finanziert, mit der Auflage, dass die Finanzierung der<br />
Einzelmaßnahme, im Rahmen der bewilligten Stadtkern-Fördermittel sicherzustellen ist. Vorerst wurden 11.275,14<br />
EURO der Ausgaben als nicht förderfähig eingestuft. Da die Verwaltung die Förderfähigkeit von Teilbeträgen als<br />
gegeben ansieht, soll gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Der kommunale Eigenanteil für<br />
alle drei Bauabschnitte beträgt somit insgesamt 81.247,03 EUR.<br />
Anmerkung: Die Lose 2 – ELT (Elektro-Göhler, zu 3.010,93 EUR) und Los 3 Tischler (Fa.Schiffel, zu 8.348,45<br />
EUR) werden aufgrund der geringen Auftragswerte durch den OB beauftragt.<br />
Die Stadtverwaltung empfiehlt den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Peter Kano Heizungsbau GmbH zu<br />
vergeben.<br />
<strong>Dippoldiswalde</strong>, 08.09.2010<br />
Kerndt<br />
<strong>Oberbürgermeister</strong>
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 11<br />
<strong>Oberbürgermeister</strong>: 1<br />
Davon anwesend:<br />
Stimmberechtigte:<br />
Ja-Stimmen:<br />
Nein-Stimmen:<br />
Stimmenthaltungen<br />
Bemerkungen:<br />
Auf Grund des § 20 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.<br />
Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.<br />
S. 158) waren keine Mitglieder des Stadtrates wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung<br />
ausgeschlossen.<br />
Wegen _______________________ haben die Stadträte __________ weder an der<br />
Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.<br />
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