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10<br />

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre<br />

auszunehmen.<br />

Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei<br />

Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage auszuschließen,<br />

wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis<br />

der bereits an einer Börse im Inland gehandelten<br />

Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen<br />

Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah<br />

zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich<br />

unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien<br />

insgesamt 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung<br />

dieser Ermächtigung nicht überschreiten.<br />

Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen<br />

gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch<br />

mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen,<br />

Beteiligungen an anderen Unternehmen oder sonstigen<br />

Vermögensgegenständen gegen Überlassung von<br />

Aktien der Gesellschaft auszuschließen.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen<br />

aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen.<br />

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung<br />

der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Durchführung<br />

der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten<br />

Kapital I und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist<br />

entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung(en) aus<br />

dem Genehmigten Kapital I anzupassen.<br />

b) Das bisher in § 4 Abs. 5 der Satzung geregelte Genehmigte<br />

Kapital I wird gestrichen und § 4 Abs. 5 der Satzung wird<br />

wie folgt neu gefasst:<br />

„(5) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis

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