Amtsblatt Gemeinde Stauchitz - Ostrau
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<strong>Amtsblatt</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Stauchitz</strong><br />
11. Jahrgang Nr. 7a <strong>Stauchitz</strong>, 13. Juli 2009<br />
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Bekanntmachung<br />
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der der Wahl ahl zum zum <strong>Gemeinde</strong>r<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>r t am am 27. 27. Se September Se ptember 2009<br />
2009<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Meißen hat die Wahl zum <strong>Gemeinde</strong>rat vom 7. Juni 2009 für ungültig<br />
erklärt und angeordnet, dass eine Neuwahl stattzufinden hat. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stauchitz</strong> hat in<br />
seiner Sitzung vom 6. Juli 2009 beschlossen, dass diese Neuwahl am 27. September 2009 (gemeinsam mit der<br />
Bundestagswahl) stattfindet.<br />
I. Zu wählen sind:<br />
Anzahl Höchstzahl der Bewerber Mindestzahl<br />
je Wahlvorschlag Unterstützungsschriften<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte 16 24 40<br />
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
1) Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl<br />
- frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und<br />
- spätestens am 13. August 2009 bis 18.00 Uhr<br />
beim Vorsitzenden des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses im Bürgermeisteramt schriftlich einzureichen.<br />
Anschrift:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Stauchitz</strong>, Vorsitzender des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses Dirk Zschoke,<br />
Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Staucha<br />
2) Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden.<br />
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge<br />
1) Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den<br />
Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im<br />
§ 16 Absatz 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.<br />
2) Wählbar sind Bürger der <strong>Gemeinde</strong> und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union<br />
(ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> wohnen.<br />
- Bürger der <strong>Gemeinde</strong> ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.<br />
- Für ausländische Unionsbürger ist Voraussetzung, dass sie weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem<br />
Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Wählbarkeit verloren haben.<br />
Sich bewerbende ausländische EU-Bürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des<br />
<strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass sie im Herkunftsland die Wählbarkeit nicht verloren haben.
Seite 2<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stauchitz</strong><br />
07 / 2009<br />
3) Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.<br />
Anschrift: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Stauchitz</strong>, Wahlamt, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Staucha<br />
IV. Hinweis auf Unterstützungsunterschriften<br />
1) Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung<br />
des Wahlvorschlags von Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein. (Unterstützungsunterschriften).<br />
2) Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Stauchitz</strong>, Pass- und Meldestelle, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Staucha<br />
während der übliche Öffnungszeiten bis zum 13. August 2009, 18.00 Uhr geleistet werden.<br />
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.<br />
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung von einem<br />
Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses spätestens<br />
am 6. August 2009 schriftlich zu beantragen. Dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.<br />
3) Der Wahlvorschlag einer Partei, die im Sächsischen Landtag auf Grund eigenen Wahlvorschlags vertreten ist oder seit<br />
der letzten regelmäßigen Wahl im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften.<br />
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung<br />
Gewählten, die dem <strong>Gemeinde</strong>rat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.<br />
Staucha, den 13.07.2009 Geißler, Bürgermeister