Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS<br />
BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER<br />
KOMMUNEN<br />
Studie <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuerung</strong> <strong>der</strong><br />
Windenergie in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />
12. September 2012<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner<br />
raumplaner <strong>und</strong> landschaftsarchitekten<br />
D 72108 Rottenburg a.N.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 1
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
2<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>Stadt</strong> Baden-Baden<br />
Fachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Baden-Baden 2020<br />
Marktplatz 2<br />
D - 76530 Baden-Baden<br />
Fon: 07221 93 2556 Fax: 07221 93 2562<br />
Mail: lisa.poetschki@baden-baden.de<br />
Web: www.baden-baden.de<br />
Bearbeiterin: Lisa Poetschki<br />
<strong>Stadt</strong> Bühl<br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Hauptstraße 47<br />
D - 77815 Bühl/ Baden<br />
Fon 07223 935 0 Fax 07223 935 207<br />
Mail: b.thevenot.stadt@buehl.de<br />
Web: www.buehl.de<br />
Bearbeiterin: Barbara Thévenot<br />
HHP Hage+Hoppenstedt Partner<br />
raumplaner I landschaftsarchitekten<br />
Gartenstr.88<br />
D-72108 Rottenburg am Neckar<br />
Fon: 07472 9622 0 Fax: 07472 9622 22<br />
Mail: info@hhp-raumentwicklung.de<br />
Web: www.hhp-raumentwicklung.de<br />
Bearbeiter/-innen: Ulrike Ahlborn, Jacqueline Rabus, Gottfried Hage<br />
Baden-Baden, Bühl <strong>und</strong> Rottenburg, den 12.09.2012<br />
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INHALT<br />
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 9<br />
1.1 Einführung 9<br />
1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen 10<br />
1.3 Bestehende Windenergieanlagen bzw. Ausweisungen 11<br />
1.4 Nutzung von Windenergie 11<br />
1.4.1 Wind – eine meteorologische Erscheinung 11<br />
1.4.2 <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergienutzung in Deutschland 12<br />
1.4.3 Anlagencharakterisierung <strong>und</strong> Wirkung von Windenergieanlagen 15<br />
1.4.4 Anlagencharakterisierung <strong>und</strong> Wirkung von Kleinwindenergieanlagen (KWEA) 25<br />
1.5 Planungsansatz 27<br />
2 MODUL I: GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT 29<br />
2.1 Übersicht zum Raum 29<br />
2.2 Leitvorstellungen 31<br />
2.3 Bestehende Windenergieanlagen bzw. Ausweisungen 34<br />
2.4 Konzept Stufe 1: Windverhältnisse in Bezug auf die Windenergienutzung 35<br />
2.5 Schritt 2: Ermittlung von nicht für die Nutzung von Windenergie geeigneten<br />
Flächen 37<br />
2.5.1 Einführung 37<br />
2.5.2 Flächenhaft gr<strong>und</strong>sätzlich auszuschließende Flächen 37<br />
2.6 Schritt 3: Potentielle Windnutzungsgebiete 42<br />
2.7 Vertiefung zum Natur- <strong>und</strong> Artenschutz 44<br />
2.7.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz 44<br />
2.7.2 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Arten <strong>und</strong> Lebensräume 45<br />
2.7.3 Berücksichtigung <strong>der</strong> Arten <strong>und</strong> Lebensräume bei <strong>der</strong> Ausweisung von<br />
Windenergieanlagen 49<br />
2.8 Vertiefung zum Landschaftsschutz 53<br />
2.8.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage Landschaftsschutz 53<br />
2.8.2 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landschaft 54<br />
2.8.3 Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bei <strong>der</strong> Ausweisung von<br />
Windenergieanlagen 55<br />
3 MODUL II: ENTWICKLUNG VON STANDORTEN FÜR<br />
WINDENERGIEANLAGEN 60<br />
3.1 Konzept Stufe 4: Konkretisierung <strong>der</strong> Standorte <strong>und</strong> Alternativenprüfung 60<br />
3.1.1 Einstufung <strong>und</strong> Tabellarischer Vergleich <strong>der</strong> möglichen Windnutzungsgebiete 60<br />
3.2 Suchräume für Konzentrationszonen 101<br />
3.2.1 Vertiefte Betrachtung <strong>der</strong> 12 Suchräume 109<br />
3.2.2 Einzelbetrachtung kommunaler Alternativen 251<br />
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3.2.1 Zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> möglichen Windnutzungsflächen 319<br />
3.3 Konzept Stufe 5: Vorschlag <strong>zur</strong> Ausweisung von Konzentrationszonen in<br />
<strong>der</strong> Flächennutzungsplanung 328<br />
3.4 Konzept Stufe 6: Überprüfung des substanziellen Raums für die<br />
Windenergie des Vorschlags <strong>der</strong> beabsichtigten FNP Ausweisung 330<br />
4 RÜCKBLICK UND UMSETZUNG IM FNP 332<br />
QUELLEN 335<br />
ANHANG<br />
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ABBILDUNGEN<br />
Abb. 1 Übersicht über die kumulierte installierte Leistung <strong>der</strong> Windenergienutzung in<br />
Deutschland von 1990 bis 2011 (DEWI GmbH, 2011) .................................................................. 13<br />
Abb. 2 Schema eines WEA –Standorts ..................................................................................................... 16<br />
Abb. 3 Standort im Wald ............................................................................................................................ 16<br />
Abb. 4 F<strong>und</strong>ament einer WEA ................................................................................................................... 17<br />
Abb. 5 Kran zum Aufbau einer WEA im Wald ........................................................................................... 18<br />
Abb. 6 Ertüchtigung von Waldwegen......................................................................................................... 19<br />
Abb. 7 Leitungsbau im Wald ...................................................................................................................... 19<br />
Abb. 8 Windpark ......................................................................................................................................... 20<br />
Abb. 9 Beispiele für vertikale <strong>und</strong> horizontale Windenergieanlagen (hier: Notos H40 <strong>und</strong> E44) ............. 26<br />
Abb. 10 Konzeptansatz ................................................................................................................................ 28<br />
Abb. 11 Übersicht über die Raumschaft <strong>und</strong> ihre naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung ............................................ 29<br />
Abb. 12 Windpotentialkarte von Baden-Württemberg in 100 m Nabenhöhe ............................................. 35<br />
Abb. 13 Modellierte Windgeschwindigkeiten in 100 m über Gr<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Raumschaft .............................. 36<br />
Abb. 14 Gr<strong>und</strong>sätzlich aus Gründen des Lärmschutzes nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehende Gebiete ......................................................................................................... 38<br />
Abb. 15 Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>zur</strong> Windenergienutzung aus Gründen des Naturschutz nicht <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehende Gebiete ......................................................................................................... 40<br />
Abb. 16 Gesamtübersicht <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehenden Gebiete ......................................................................................................................... 41<br />
Abb. 17 Mögliche Windnutzungsgebiete – Windhöffigkeit <strong>der</strong> Flächen ohne<br />
Ausschlusskriterium ........................................................................................................................ 42<br />
Abb. 18 Mögliche Windnutzungsgebiete mit zum Betrieb von Windenergieanlagen<br />
ausreichen<strong>der</strong> Windhöffigkeit ......................................................................................................... 43<br />
Abb. 19 Vogelschutz <strong>und</strong> Windenergie in Rheinland-Pfalz (Issselbächer 2001) ........................................ 46<br />
Abb. 20 Charakterisierung <strong>der</strong> Landschaft in Anlehnung an die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung ..................... 57<br />
Abb. 21 Aussagen <strong>der</strong> Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm zum Thema<br />
Landschaftsbild ............................................................................................................................... 57<br />
Abb. 22 Landschaftsschutzgebiete in <strong>der</strong> Raumschaft ............................................................................... 59<br />
Abb. 23 Kategorisierung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete ................................................................ 62<br />
Abb. 24 Kategorien potentieller Windnutzungsgebiete <strong>und</strong> Konzeptansatz ............................................... 63<br />
Abb. 25 Suchräume für Konzentrationszonen ........................................................................................... 102<br />
Abb. 26 Potentielle Windnutzungsgebiete je Verwaltungsgemeinschaft in ha ......................................... 103<br />
Abb. 27 Suchräume für Konzentrationszonen je Verwaltungsgemeinschaft in ha ................................... 104<br />
Abb. 28 Suchräume für Konzentrationszonen im Kontext <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften ................... 105<br />
Abb. 29 Kommunale Alternativen .............................................................................................................. 107<br />
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8<br />
Abb. 30 Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Bestimmung des substanziellen Raums .............................................................. 331<br />
TABELLEN<br />
Tab. 1 Regionale Verteilung <strong>der</strong> WEA in Deutschland (DEWI GmbH, 2011, verän<strong>der</strong>t) ......................... 14<br />
Tab. 2 Technische Daten ENERCON E-82 I E-101 .................................................................................. 15<br />
Tab. 3 Mögliche bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf<br />
die Schutzgüter ............................................................................................................................... 21<br />
Tab. 4 Technische Daten <strong>der</strong> HEOS H75 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Neuhäuser WindTec NOTOS H40<br />
(vertikale Achsen) ........................................................................................................................... 25<br />
Tab. 5 Übersicht Befragung <strong>der</strong> Kommunen ............................................................................................. 33<br />
Tab. 6 Im Rahmen von Modul I berücksichtigte Arten <strong>und</strong> Lebensräume................................................ 50<br />
Tab. 7 : Beurteilung <strong>der</strong> Windnutzungsgebiete ......................................................................................... 64<br />
Tab. 8 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> vertieften Betrachtung potentieller Windnutzungsgebiete ............. 319<br />
Tab. 9 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> Einzelbetrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen .......................... 325<br />
Tab. 10 Fach- <strong>und</strong> planungsrechtlich begründete Ausschluss- <strong>und</strong> Prüfkriterien .................................... 344<br />
Tab. 11 Kriterien <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> potentiell möglichen Windnutzungsgebiete ................ 366<br />
Tab. 12 Methodik <strong>zur</strong> schutzgutbezogenen Einstufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit <strong>der</strong><br />
potentiellen Konzentrationszonen Windenergie .......................................................................... 368<br />
Tab. 13 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im<br />
ORTENAUKREIS ......................................................................................................................... 374<br />
Tab. 14 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS<br />
RASTATT ..................................................................................................................................... 374<br />
Tab. 15 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS<br />
CALW............................................................................................................................................ 379<br />
Tab. 16 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im STADTKREIS<br />
BADEN-BADEN ............................................................................................................................ 379<br />
KARTEN<br />
Karte 1: Situation <strong>der</strong> Windverhältnisse zum Betrieb von Windenergieanlagen<br />
Karte 2: Ausschlussgebiete – Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>zur</strong> Windenergienutzung nicht <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehende Gebiete<br />
Karte 3: <strong>Entwicklung</strong> möglicher Standorte – Flächen ohne Ausschlusskriterien<br />
Karte 4: <strong>Entwicklung</strong> möglicher Standorte – Flächen ohne Ausschlusskriterien <strong>und</strong><br />
mit zum Betrieb von Windenergieanlagen ausreichen<strong>der</strong> Windhöffigkeit<br />
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1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG<br />
1.1 EINFÜHRUNG<br />
Das Ziel <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung die CO2-Emissionen zu reduzieren hat zu einem<br />
staatlich verstärkt geför<strong>der</strong>ten Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung geführt. Als ein Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Klimaschutzpolitik erfolgt dieser Ausbau unter <strong>der</strong> Prämisse, eine umweltfre<strong>und</strong>liche<br />
Ergänzung <strong>zur</strong> konventionellen Energieerzeugung bereitzustellen.<br />
Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg tritt für einen verstärkten Ausbau<br />
regenerativer Energien in <strong>der</strong> Energieversorgung ein. Die Windenergienutzung<br />
kann hierzu einen Beitrag leisten.<br />
Nach Nordrhein-Westfalen bringt Baden-Württemberg als zweites B<strong>und</strong>esland ein<br />
Klimaschutzgesetz auf den Weg. Baden-Württemberg setzt sich zum Ziel, die<br />
Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 % gegenüber den Emissionen im Jahr<br />
1990 zu verringern. Mittelfristig bis 2020 setzt sich das Land die Zielmarke minus<br />
25 %. Die beschlossenen Eckpunkt zum Klimaschutzgesetz basieren auf einem<br />
vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie-<br />
<strong>und</strong> Wasserstoff-Forschung (ZSW). In diesem Gutachten werden die<br />
Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Energieerzeugung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Energienutzung in den Bereichen<br />
Strom, Wärme <strong>und</strong> Kraftstoffe für Baden-Württemberg untersucht. Es wird ein<br />
energiepolitisches Szenario entwickelt, das die beson<strong>der</strong>en Emissionsstrukturen<br />
des Landes berücksichtigt. Daraus werden die genannten CO2-Min<strong>der</strong>ungsziele<br />
abgeleitet. Darüber hinaus empfehlen die Wissenschaftler des ZSW sektorbezogene<br />
Min<strong>der</strong>ungsziele.<br />
Flankierend zum Klimaschutzgesetz entwickelt das Land auch ein Integriertes<br />
Energie- <strong>und</strong> Klimaschutzkonzept (IEKK). In ihm werden die Sektorziele festgeschrieben<br />
<strong>und</strong> konkrete Maßnahmen benannt, wie diese Ziele zu erreichen sind.<br />
Zentrale Bereiche im IEKK werden Vorschläge für die Erschließung von Energieeffizienz-<br />
<strong>und</strong> Energieeinsparpotenziale sein, für den beschleunigten Ausbau <strong>der</strong> erneuerbaren<br />
Energien, für den Ausbau <strong>der</strong> Netze <strong>und</strong> Speicherkapazitäten <strong>und</strong> für<br />
die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit mit Strom durch den Bau neuer<br />
hocheffizienter Kraftwerke.<br />
Dem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung kommt nicht zuletzt seit dem Beschluss, bis<br />
2022 aus <strong>der</strong> Kernenergie auszusteigen, sowohl auf B<strong>und</strong>esebene als auch auf<br />
Landesebene eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Die Landesregierung von Baden-<br />
Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs<br />
aus „heimischer“ Windenergie zu decken. Heute beträgt <strong>der</strong> Anteil < 1%.<br />
In Baden-Württemberg wurde 2002 im Landesplanungsgesetz festgelegt, die planerische<br />
<strong>Steuerung</strong> für den Betrieb von Windenergieanlagen den Regionalverbänden<br />
zuzuweisen. Die Landesregierung hat das Landesplanungsgesetz am 9.5.2012<br />
geän<strong>der</strong>t, hebt die Regionalpläne zum 31.12.2012 auf <strong>und</strong> sieht eine Festlegung<br />
von Ausschlussgebieten in künftigen Regionalplänen nicht mehr vor. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung<br />
soll die Windenergie prinzipiell unterstützt <strong>und</strong> den Kommunen mehr Möglichkeit<br />
für die Errichtung von Windenergieanlagen einberaumt werden.<br />
Der <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden, die Städte <strong>und</strong> Gemeinden des Landkreises Rastatt<br />
sowie weitere angrenzende Kommunen des Landkreis Calw <strong>und</strong> des Ortenaukreis<br />
haben sich dieser Aufgabe gestellt <strong>und</strong> haben in einem ersten Schritt die vorliegende<br />
gemeinsame Konzeption für die Raumschaft erarbeitet.<br />
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1.2 ZULÄSSIGKEIT VON WINDENERGIEANLAGEN<br />
Das Bauplanungsrecht ermöglicht gr<strong>und</strong>sätzlich die Zulassung von Windenergieanlagen<br />
sowohl im mit einem Bebauungsplan beplanten Bereich als auch im unbeplanten<br />
Bereich. In diesen Gebieten ist aber regelmäßig nur eine private Windenergieanlage<br />
als untergeordnete Nebenanlage zulässig, wenn sie <strong>der</strong> Eigenart des<br />
Gebiets nicht wi<strong>der</strong>spricht bzw. sich in die nähere Umgebung einfügt. Wegen <strong>der</strong><br />
günstigeren Windverhältnisse sind Windenergieanlagen regelmäßig auf einen<br />
Standort im bauplanungsrechtlichen Außenbereich angewiesen. § 35 BauGB enthält<br />
hierfür die Voraussetzungen <strong>und</strong> unterscheidet zwischen den im Außenbereich<br />
privilegierten <strong>und</strong> erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben (Abs. 1) <strong>und</strong> sonstigen<br />
Vorhaben (Abs. 2). „Um den Anteil erneuerbarer Energie an <strong>der</strong> Energieversorgung<br />
zu steigern <strong>und</strong> eine Beseitigung baurechtlicher Hemmnisse zu erreichen“<br />
wurden Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB den privilegierten <strong>und</strong><br />
somit erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben zugeordnet. Damit besteht für<br />
Windenergieanlagen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die Erschließung<br />
gesichert ist <strong>und</strong> öffentliche Belange nicht entgegenstehen.<br />
Umfassen<strong>der</strong> Planvorbehalt (§ 35 Abs. 3 BauGB): Bei isolierter Privilegierung<br />
des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB würden Windenergieanlagen im Außenbereich bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Antragstellung zugelassen werden müssen. Um eine damit befürchtete<br />
flächendeckende Bebauung des Außenbereichs zu vermeiden, hat <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber den Gemeinden in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB durch einen sog. Planvorbehalt<br />
eine <strong>Steuerung</strong>smöglichkeit gegeben. Danach können Gemeinden <strong>und</strong> Planungsverbände<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung Windenergieanlagen<br />
durch entsprechende Darstellungen an geeigneten Stellen als Konzentrationszonen<br />
ermöglichen <strong>und</strong> damit umgekehrt an ungeeigneten Stellen im Außenbereich<br />
wegen des dann entgegenstehenden öffentlichen Belangs verhin<strong>der</strong>n.<br />
Schlüssiges Planungskonzept: Erfor<strong>der</strong>lich für eine <strong>Steuerung</strong> ist immer, dass<br />
die Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsverband eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets<br />
vorgenommen hat <strong>und</strong> ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, mit<br />
dem sie die beson<strong>der</strong>e Eignung <strong>der</strong> konkret ausgewiesenen Fläche darlegt <strong>und</strong> auf<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ungeeignete Standorte ausschließt.<br />
Verfahren bei <strong>der</strong> Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie<br />
im Flächennutzungsplan: Die planerische Darstellung von „Konzentrationszonen“<br />
können z.B. als „Son<strong>der</strong>gebieten mit Zweckbestimmung Windenergieanlagen“ mit §<br />
5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung<br />
o<strong>der</strong> als „Versorgungsflächen“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB dargestellt werden.<br />
Auch eine Darstellung als „Konzentrationszonen Windenergie“ wird häufig genutzt.<br />
Mit <strong>der</strong> Novelle des Baugesetzbuches am 22.07.2011 wird überdies in § 5 Abs. 2<br />
Ziffer 2b klargestellt, dass auch technische Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken,<br />
im Flächennutzungsplan dargestellt werden können.<br />
10<br />
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WIINDENERGIE<br />
INN<br />
DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />
UND GE EMEINDEN IM<br />
LAANDKREIS<br />
RASSTATT,<br />
STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />
UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />
1.3 BESTEHEN<br />
NDE WINDENERG<br />
GIEANLA AGEN BZZW.<br />
AUSWEISU<br />
UNGEN<br />
In <strong>der</strong> Regioon<br />
Mittlerer Oberrhein u<strong>und</strong><br />
auch in <strong>der</strong> Region Südlicher OOberrhein<br />
be e-<br />
steht bis zuum<br />
31.12.20 012 Planunggsrecht<br />
durch<br />
den Regio onalplan. Biss<br />
zu diesem m<br />
Zeitpunkt sind<br />
im betr rachteten Raaum<br />
regionalbedeutsam<br />
me Windeneergieanlagen<br />
n<br />
ausgeschlosssen.<br />
In <strong>der</strong> Region Norrdschwarzwald<br />
gibt es bislang b keineen<br />
Regional l-<br />
plan.<br />
VVorranggebbiete<br />
laut Re egionalplann<br />
Mittlerer Oberrhein O (S Stand Juli 22006)<br />
Der Regionaalplan<br />
<strong>der</strong> Region R Mittleerer<br />
Oberrhe ein weist zwe ei Vorranggeebiete<br />
für re e<br />
gionalbedeuutsame<br />
Wind denergieanlaagen<br />
im Be ereich <strong>der</strong> hier h betrachtteten<br />
Raum m<br />
schaft aus. EEs<br />
handelt sich s dabei umm<br />
die „Hohe e Wanne“ auf<br />
Loffenauerr<br />
Gemarkung g<br />
sowie um deen<br />
„Urberg“ südlich von Baden-Bade en.<br />
VVorranggebbiete<br />
laut Re egionalplann<br />
Südlicher Oberrhein (Stand Mai 2006)<br />
Der Regionalplan<br />
<strong>der</strong> Region R Südlicher<br />
Oberr rhein weist zwei Vorrannggebiete<br />
fü ür<br />
regionalbedeutsame<br />
Windenergieannlagen<br />
im Bereich B <strong>der</strong> hier h betrachhteten<br />
Raum m-<br />
schaft aus. Es handelt sich dabei uum<br />
die Bere eiche „Rauha alde“ auf Saasbacher<br />
Ge e<br />
markung unnd<br />
„Mur“ auf den Gemarkkungen<br />
von Lauf <strong>und</strong> Sa asbachwaldeen.<br />
AAusweisunngen<br />
durch Flächennuttzungspläne<br />
e<br />
Im Zuge d<strong>der</strong><br />
2. Forts schreibung des Fläche ennutzungsp planes <strong>der</strong> VVG Sinz z<br />
heim/Hügelssheim<br />
wurde en die Mögllichkeiten<br />
zu ur Errichtung g von nicht regional be e<br />
deutsamen Windenergieanlagen<br />
mmit<br />
Nabenhöh hen unter 50 0 m im Bereeich<br />
<strong>der</strong> Ge e<br />
markungen Sinzheim, Leiberstung<br />
L<br />
<strong>und</strong> Hügels sheim geprü üft. Als Ergeebnis<br />
erfolgte e<br />
die Ausweissung<br />
einer Vorrangflächhe<br />
für bis zu z zwei nicht<br />
regional bedeutsame e<br />
Windenergieeanlagen<br />
im Bereich <strong>der</strong>r<br />
Exclave „H Hohberg/Buß ßweingarten“ “.<br />
Bestehendee<br />
Windener rgieanlagenn<br />
Die Gemeinnde<br />
Sasbach hwalden verffügt<br />
auf <strong>der</strong> Hornisgrinde e über drei WWEA<br />
mit ins s-<br />
gesamt 352 kW Leistung.<br />
1.4 NUTZUNG<br />
VON V WINNDENER<br />
RGIE<br />
1.4.1 WINND<br />
– EINE E METEORROLOGIS<br />
SCHE ERS SCHEINUNNG<br />
Wind ist einne<br />
wichtige regenerativve<br />
Energieq quelle. Er en ntsteht durcch<br />
die unter r<br />
schiedliche Erwärmung g von Luftmaassen,<br />
die in Bewegun ng geraten. Die Gebiete e<br />
entlaang<br />
des Äqu uators (um 0°<br />
geographisscher<br />
Breite e)<br />
werdden<br />
von <strong>der</strong> Sonne stärk ker erwärmt als <strong>der</strong> Res st<br />
<strong>der</strong> EErde.<br />
Die wa arme Luft ste eigt am Äquator<br />
auf – es<br />
bildeet<br />
sich ein Hochdruckge<br />
H ebiet. Würdee<br />
sich die Er r-<br />
de nicht<br />
drehen, so würde sich s die Luft auf direktem m<br />
Wegg<br />
zu den Polen<br />
bewegen n. Die dort hherrschenden<br />
n<br />
Tiefddruckgebiete<br />
e ziehen die Luft an <strong>und</strong>d<br />
„entlasten n“<br />
dadurch diee<br />
Hochdruckg gebiete über<br />
dem Äqua ator. Durch das d Abkühlenn<br />
<strong>und</strong> Absin n-<br />
ken <strong>der</strong> Luftt<br />
an den Po olen bilden ssich<br />
dort wie e<strong>der</strong>um in Bo odennähe HHochdruckge<br />
e<br />
biete, von denen<br />
die Lu uft – bei eineer<br />
sich nicht drehenden Erde – wied<strong>der</strong><br />
auf direk k<br />
tem Weg zuurück<br />
zum Äq quator fließeen<br />
würde.<br />
Dieser direkkte<br />
Luftstrom m wird jedochh<br />
durch die Rotation <strong>der</strong><br />
Erde bzw. die Coriolis s<br />
kraft abgelenkt<br />
– auf de er Nordhalbkkugel<br />
nach Osten, O auf de er Südhalbkkugel<br />
in west t-<br />
liche Richtunng.<br />
HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />
raumplaner<br />
landschaft tsarchitekten<br />
11
WIINDENERGIE<br />
INN<br />
DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />
UND GE EMEINDEN IM<br />
LAANDKREIS<br />
RASSTATT,<br />
STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />
UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />
AAus<br />
diesen Bewegunge en ergeben ssich<br />
die Hau uptwindrichtungen<br />
auf d<strong>der</strong><br />
Erde. Sie e<br />
sind wichtig für die Plan nung von Winndenergiean<br />
nlagen, da diese<br />
verstänndlicherweise<br />
e<br />
in Gebieten aufgestellt werden w solltten,<br />
in denen n sich möglichst<br />
wenigee<br />
Hin<strong>der</strong>nisse e<br />
in <strong>der</strong> Haupttwindrichtung<br />
befinden.<br />
Auch lookale<br />
klimat tische Bedingungen<br />
beeeinflussen<br />
die e<br />
Windveerhältnisse.<br />
Für die Nu utzung von Windenergie e<br />
wäre ees<br />
ideal, we enn <strong>der</strong> Wind<br />
stets auus<br />
<strong>der</strong>selben n<br />
Richtung<br />
wehen würde. Da dies nicht <strong>der</strong> Fall ist t,<br />
müsseen<br />
die Rotore en <strong>der</strong> Wind denergieanlaagen<br />
für eine e<br />
optimaale<br />
Energiea ausbeute be ei einem Wiindrichtungs<br />
s-<br />
wechseel<br />
entsprec chend nach hgeführt weerden.<br />
Doch h<br />
auch ddas<br />
hat sei ine Grenzen n. Springt d<strong>der</strong><br />
Wind zu u<br />
plötzlicch<br />
um, kan nn die Anla age nicht eentsprechend<br />
d<br />
schnell<br />
nachgefüh hrt werden <strong>und</strong> u es kommmt<br />
zu eine er<br />
geringeren Energieaus sbeute. Diees<br />
ist bes son<strong>der</strong>s im m Bereich von Berg g-<br />
Talwindsystemen<br />
bedeutsam,<br />
bei ddenen<br />
die Richtung R <strong>der</strong><br />
bodennaheen<br />
Strömun n<br />
gen gegen MMittag<br />
wechs selt.<br />
Eine Windennergieanlage<br />
e liefert ihre Leistung, in ndem sie die e Kraft des WWindes<br />
in ein n<br />
Drehmomennt<br />
an den Ro otorblättern uumwandelt.<br />
Die Energiemenge,<br />
die d<strong>der</strong><br />
Wind au uf<br />
den Rotor üüberträgt,<br />
hä ängt von deer<br />
Luftdichte e, <strong>der</strong> Rotorfläche<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Windge e-<br />
schwindigkeeit<br />
ab. Aufgenommen<br />
wirrd<br />
die Energ gie aus <strong>der</strong> Bremsung B dees<br />
Windes.<br />
1.4.2 ENTTWICKLU<br />
UNG DER WWINDENE<br />
ERGIENUTZUNG<br />
IN DDEUTSCH<br />
HLAND<br />
Die Nutzungg<br />
<strong>der</strong> Windenergie<br />
blicktt<br />
auf eine lan nge Tradition n <strong>zur</strong>ück. Seeit<br />
jeher nutz zt<br />
<strong>der</strong> Mensch die Kraft de es Windes – sei es <strong>zur</strong> Fortbewegun<br />
F ng in <strong>der</strong> Seegelschifffahr<br />
rt<br />
o<strong>der</strong> zum Betrieb<br />
von Getreidemüh<br />
G hlen o<strong>der</strong> Wa asserpumpe en. Heute nooch<br />
erhaltene e<br />
Exemplare ddieser<br />
histor rischen Winddenergieanla<br />
agen stellen oftmals touristische<br />
Zie e-<br />
le dar <strong>und</strong> stehen<br />
unter Denkmalschhutz.<br />
Die mo<strong>der</strong>ne<br />
Windenerg gienutzung hhat<br />
ihre Wur rzeln in Dänemark.<br />
Dortt<br />
wurde 1891<br />
das erste WWindrad<br />
<strong>zur</strong> Stromerzeugung<br />
gebau ut. Ziel war die d Versorguung<br />
struktur r-<br />
schwacher ländlicher Regionen R mitt<br />
Gleichstrom.<br />
1918 erz zeugte eine Anlage eine e<br />
elektrische LLeistung<br />
von n 10 bis 35 kkW.<br />
In den 1920er Jahr ren wurde diie<br />
Windener r-<br />
gieforschungg<br />
auch in Deutschland<br />
D<br />
vorangetrie eben – allerd dings sankeen<br />
nach dem m<br />
zweiten Weeltkrieg<br />
die Energiepreis<br />
E se <strong>und</strong> damit<br />
auch das Interesse aan<br />
<strong>der</strong> Wind d-<br />
energie.<br />
Einen Aufscchwung<br />
erleb bte die Winddenergie<br />
ers st wie<strong>der</strong> ab 1975, infolgge<br />
<strong>der</strong> beiden n<br />
Ölpreiskriseen<br />
<strong>und</strong> dem wachsendeen<br />
Umweltbe ewusstsein. Investitionenn<br />
in die For r-<br />
schung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erlass entsprechen<br />
e n<strong>der</strong> Gesetzg gebungen (E EEG) tragenn<br />
seither zum m<br />
AAusbau<br />
<strong>und</strong>d<br />
<strong>zur</strong> techn nischen Verrbesserung<br />
<strong>der</strong> Nutzun ng von Winndenergie<br />
in n<br />
Deutschlandd<br />
bei1. Abb.<br />
1 gibt anhhand<br />
<strong>der</strong> installierten<br />
Leistung<br />
eineen<br />
Überblick<br />
über die <strong>Entwicklung</strong><br />
de er Windenerrgienutzung<br />
in Deutschla and während<br />
<strong>der</strong> letzten n<br />
20 Jahre.<br />
1 Internetseitee<br />
<strong>der</strong> Deutsche en Energie-Aggentur<br />
dena (A Aufruf: 14.02.20 012)<br />
12<br />
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UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />
AAbb.<br />
1 Überssicht<br />
über die kumulierte insstallierte<br />
Leistu ung <strong>der</strong> Winden nergienutzungg<br />
in Deutsch-<br />
land vvon<br />
1990 bis 2011 2 (DEWI GGmbH,<br />
2011)<br />
Insgesamt eerzeugten<br />
im m Jahr 2011<br />
deutschlandweit<br />
21.9 917 Windeneergieanlagen<br />
n<br />
27.980,58 MMW<br />
elektrisc che Leistungg.<br />
Wie nachfo olgende Tab belle Tab. 1 zeigt, befin n-<br />
det sich ein Großteil de er WEA in den<br />
windreichen,<br />
nördlichen<br />
B<strong>und</strong>esslän<strong>der</strong>n.<br />
Die e<br />
<strong>der</strong>zeit leistungsstärkste<br />
e Windenerggieanlage<br />
is st die E-126 6 <strong>der</strong> Firma Enercon mit<br />
einer Nennleeistung<br />
von 7,5 MW. Diee<br />
durchschn nittliche insta allierte Leistuung<br />
pro WEA A<br />
lag 2011 in Deutschland d jedoch knaapp<br />
über 2,2 MW.<br />
In einigen BBereichen<br />
er rgeben sich durch die hohe<br />
Anzahl an Windeneergieanlagen<br />
n<br />
z. T. erheblliche<br />
Umweltauswirkunggen.<br />
Durch den Ersatz <strong>der</strong> älteren WEA durch h<br />
neue, leistungsstärkere<br />
<strong>und</strong> effizienntere<br />
Anlage en kann die e installierte Leistung be ei<br />
gleichzeitigeer<br />
Verringer rung <strong>der</strong> Annlagenzahl<br />
erhöht werd den (Repowwering).<br />
Eine e<br />
gängige Fauustformel<br />
ist t das Erreichhen<br />
<strong>der</strong> dop ppelten Leist tung <strong>und</strong> dees<br />
dreifachen n<br />
Stromertrags<br />
bei halber r Anlagenzaahl<br />
bezogen auf die gleiche<br />
Fläche (B<strong>und</strong>esver r-<br />
band WindEEnergie<br />
e. V. ., 2010).<br />
Da die Windde<br />
über dem m Meer stärkker<br />
<strong>und</strong> stetiger<br />
wehen als a über Lannd,<br />
sind Offs s-<br />
hore-Windpaarks<br />
besond <strong>der</strong>s ertragrreich.<br />
Deuts schland verf fügt insgesaamt<br />
über 54 4<br />
Offshore-Wiindenergiean<br />
nlagen mit einer Leistu ung von 210 0,30 MW (DDEWI<br />
GmbH H,<br />
2011).<br />
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landschaft tsarchitekten<br />
13 3
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Tab. 1 Regionale Verteilung <strong>der</strong> WEA in Deutschland (DEWI GmbH, 2011, verän<strong>der</strong>t)<br />
14<br />
B<strong>und</strong>esland Anzahl <strong>der</strong> Anlagen Installierte Leistung (MW)<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen 5.501 7.039,42<br />
Brandenburg 3.053 4.600.51<br />
Sachsen-Anhalt 2.352 3.642,31<br />
Schleswig-Holstein 2.705 3.271,19<br />
Nordrhein-Westfalen 2.881 3.070,86<br />
Rheinland-Pfalz 1.177 1.662,63<br />
Mecklenburg-Vorpommern 1.385 1.627,30<br />
Sachsen 838 975,82<br />
Thüringen 601 801,33<br />
Hessen 665 687,11<br />
Bayern 486 486<br />
Baden-Württemberg 378 486,38<br />
Bremen 73 140,86<br />
Saarland 89 127,0<br />
Hamburg 60 53,40<br />
Berlin 1 2,00<br />
Während in vielen norddeutschen Regionen eine Ertragssteigerung <strong>der</strong> Windenergie<br />
heute v. a. durch das Repowering bestehen<strong>der</strong> Anlagen bzw. Windparks erreicht<br />
wird, bestehen in den südlichen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n wie Bayern <strong>und</strong> Baden-<br />
Württemberg noch beträchtliche Ausbaupotentiale.<br />
Um das Ziel <strong>der</strong> Landesregierung zu erreichen, bis zum Jahr 2020 mindestens<br />
10% des Stroms im Land aus „heimischer“ Windenergie bereit zu stellen, sind in<br />
den kommenden Jahren r<strong>und</strong> 1.200 neue WEA mit einer Leistung von jeweils etwa<br />
3 MW zu errichten.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
1.4.3 ANLAGENCHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON<br />
WINDENERGIEANLAGEN<br />
Um zu entsprechenden Wirkungsaussagen von Windenergieanlagen zu gelangen,<br />
nutzt man Referenzanlagen, da bei <strong>der</strong> Erstellung einer Konzeption <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong><br />
von Windenergieanlagen nicht bekannt ist, welcher konkrete Anlagentyp errichtet<br />
wird. Somit ist nicht definitiv bekannt, mit welchen konkreten Auswirkungen durch<br />
die Windenergieanlagen zu rechnen sind. Um Anlagenbetreibern, Anwohnern sowie<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird ein<br />
häufig genutzter Anlagentyp als Referenzanlage gewählt, um die Wirkungen dieser<br />
Anlage in die Konzeption einzubeziehen. Die Verwendung von Referenzanlagen<br />
bedeutet jedoch nicht, dass dieser Anlagentyp dort zwingend gebaut werden muss.<br />
Die Vorgabe dient lediglich <strong>der</strong> planerischen Operationalisierung.<br />
Als Referenzanlage wurde die ENERCON E-82 ausgewählt, da sie <strong>der</strong>zeit dem<br />
Stand <strong>der</strong> Technik entspricht. Die Produktpalette von Enercon wurde durch die E-<br />
101 erweitert. Der Trend geht in Schwachwindregionen wie Baden-Württemberg<br />
hin zu größeren Anlagen, die höher <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e größere Rotoren besitzen.<br />
Bewusst wird hier jedoch nicht von maximal denkbaren Anlagen ausgegangen.<br />
Tab. 2 Technische Daten ENERCON E-82 I E-101<br />
Technische Daten E- 82 E-101<br />
Nennleistung 2.300 KW 3.000 KW<br />
Nabenhöhe 78m/85m/98m/108m/138m 99 m/135 m<br />
Rotordurchmesser 82 m 101 m<br />
Gesamthöhe 119 - 179 m 150 – 185 m<br />
Blattanzahl 3 3<br />
Drehrichtung Uhrzeigersinn Uhrzeigersinn<br />
Einschaltgeschwindigkeit 2,5 m/s 2,0 m/s<br />
Drehzahl variabel, 6-19,5 U/min variabel, 4-14,5 U/min<br />
Maximalleistung 12 m/s 13 m/s<br />
Abschaltgeschwindigkeit 28 -34 m/s 28 -34 m/s<br />
Schallleistungspegel bei<br />
einer Referenzgeschwindigkeit<br />
von 10m/s in 10m Höhe<br />
104 dB(A) 106 dB(A)<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an den Standort 2<br />
Bei <strong>der</strong> Errichtung einer Windenergieanlage bedarf es abgesehen von <strong>der</strong> eigentlichen<br />
Stellfläche <strong>und</strong> dem F<strong>und</strong>ament, das ca. 200-400 m² in Anspruch nimmt -<br />
noch weiterer Flächen für den Kran, die Vormontage o<strong>der</strong> die Lagerung von Material.<br />
Insgesamt liegt <strong>der</strong> Flächenbedarf daher etwa in einer Größenordnung von 0,3-<br />
1,1 ha. Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten können Teile <strong>der</strong> Fläche wie<strong>der</strong> <strong>zur</strong>ückgebaut<br />
2 Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um grobe Orientierungswerte, die je nach konkreter Anlagengröße,<br />
Anlagentyp <strong>und</strong> örtlicher Gegebenheit variieren können.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
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bzw. aufgeforstet werden. Laut B<strong>und</strong>esverband WindEnergie e.V. (2011) muss im<br />
Wald mit einer dauerhaft gerodeten Fläche von ca. 3.500 m² <strong>und</strong> zusätzlich mit einer<br />
Fläche von etwa 1.500 m², die vorübergehend von Gehölzen freizuhalten ist,<br />
gerechnet werden. Der Windenergiehersteller ENERCON gibt für die Referenzanlage<br />
E-82 einen Wert von 0,7 ha im Wald an; von dieser Fläche sind 0,3 ha<br />
dauerhaft freizuhalten.<br />
Abb. 2 Schema eines WEA –Standorts<br />
Abb. 3 Standort im Wald<br />
16<br />
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F<strong>und</strong>ament: Der Turmsockel (Ø ca. 6-9 m) benötigt ein F<strong>und</strong>ament, das in kreisr<strong>und</strong>er<br />
Form aus Stahlbeton vor Ort gegossen wird. Der Durchmesser des F<strong>und</strong>aments<br />
beträgt ca. 17-23 m. Die sichtbare F<strong>und</strong>amentfläche lässt sich durch Erdüberdeckung<br />
reduzieren. In einem gedachten Kreis von ca. 50-60 m Ø um den<br />
Turmsockel dürfen sich (bis zum Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten) keine Hin<strong>der</strong>nisse befinden.<br />
Der Erdaushub kann auf <strong>der</strong> Rückseite des F<strong>und</strong>aments gelagert werden.<br />
Abb. 4 F<strong>und</strong>ament einer WEA<br />
Kranstellfläche: Die Kranstellfläche <strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Anlage muss dauerhaft <strong>und</strong><br />
frostsicher sein. Zur Ableitung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers bedarf es einer Drainage.<br />
Die Kranstellfläche muss eine Achslast von mind. 12 t <strong>und</strong> eine Flächenpressung<br />
von 18,5 t/m 2 aufnehmen können.<br />
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Abb. 5 Kran zum Aufbau einer WEA im Wald<br />
Vormontagefläche: Für die Vormontage <strong>der</strong> Betonturmfertigteile bedarf es einer<br />
ebenen, wurzelstockfreien, grobkörnigen Fläche, die nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten<br />
<strong>zur</strong>ückgebaut bzw. wie<strong>der</strong> aufgeforstet werden kann. Eine Mindesttragfähigkeit von<br />
6,0 t/m² ist erfor<strong>der</strong>lich. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer zusätzlichen Lagerfläche<br />
möglich. Auch diese kann nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten wie<strong>der</strong> aufgeforstet<br />
bzw. <strong>zur</strong>ückgebaut werden.<br />
Zuwegung: Die Zuwegung muss einer ganzen Reihe von Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
entsprechen. Sie ist dauerhaft <strong>und</strong> frostsicher herzustellen <strong>und</strong> muss über eine<br />
nutzbare Fahrbreite von mind. 4 m, im Bereich <strong>der</strong> Auslegermontage <strong>und</strong> in Kurvenbereichen,<br />
von mind. 6 m verfügen. Darüber hinaus hat sie eine Achslast von<br />
mind. 12 t <strong>und</strong> ein Gesamtgewicht von 120 bis 165 t zu tragen. Außerdem sind eine<br />
ausreichende Durchfahrtshöhe (4,80 m), eine ausreichende Tragfähigkeit von Brücken,<br />
Durchlässen, Verrohrungen etc. erfor<strong>der</strong>lich. In einem Bereich von 0,5 m neben<br />
<strong>der</strong> Zuwegung dürfen sich keine Hin<strong>der</strong>nisse (Bäume, Zäune, Wände etc.) befinden.<br />
Durch die Wahl des Standorts an o<strong>der</strong> in unmittelbarer Nähe von Flurwegen<br />
<strong>und</strong> Straßen können zusätzliche Erschließungsflächen minimiert werden.<br />
18<br />
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Abb. 6 Ertüchtigung von Waldwegen<br />
Um die elektrische Leistung abführen zu können, wird die Windenergieanlage an<br />
ein Mittelspannungsnetz angeschlossen. Hierfür wird eine Übergabestation benötigt,<br />
in <strong>der</strong> sich eine Mittelspannungsschaltanlage befindet. Der Transformator wird<br />
i. d. R. in die Windenergieanlage integriert.<br />
Abb. 7 Leitungsbau im Wald<br />
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Laut B<strong>und</strong>esverband WindEnergie e.V. (2011) ist ein wirtschaftlicher Betrieb im<br />
Wald bei mo<strong>der</strong>nen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von etwa140 m <strong>und</strong><br />
einem Rotortiefpunkt über 90 m möglich. Das bedeutet einen freien Luftraum über<br />
Baumkronen von > 60 m.<br />
Windparks<br />
Bei <strong>der</strong> Bündelung von WEA zu Windparks können v. a. bei <strong>der</strong> Erschließung Synergieeffekte<br />
genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Sicherheitsabstände<br />
zwischen den einzelnen Windenergieanlagen eingehalten werden<br />
müssen. Als Richtwert für Abstände dienen <strong>der</strong> 6-fache Rotordurchmesser in<br />
Hauptwindrichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong> 3-fache Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung. Für<br />
einen Windpark mit fünf Anlagen (E-82) bedeutet das einen ungefähren Flächenbedarf<br />
von 25-30 ha. Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Zunahme<br />
von Schallimmissionen bei einer steigenden Zahl von WEA. Während um eine einzelne<br />
WEA des Typs E-82 in einem Abstand von 780 m 35dB(A) erreicht werden,<br />
so benötigt man bei drei WEA desselben Typs bereits einen Abstand von 1120 m<br />
um auf 35dB(A) zu kommen.<br />
Abb. 8 Windpark<br />
Ab einer Parkgröße von etwa acht WEA kommt <strong>der</strong> Bau eines Umspannwerks in<br />
Betracht. Die elektrische Leistung wird dann direkt in eine Hochspannungsleitung<br />
eingespeist.<br />
20<br />
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Tab. 3 Mögliche bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter<br />
Vorhabensbedingte Wirkungen<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
Abspannseile <strong>zur</strong><br />
Sicherung<br />
Bevölkerung <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige<br />
Sachgüter<br />
Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt<br />
Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
- - - Vogelschlag - - -<br />
Baustelleneinrichtung visuelle Störung - technische Elemente<br />
in <strong>der</strong> freien<br />
Landschaft<br />
Betrieb von Baustellenfahrzeugen<br />
<strong>und</strong> -maschinen<br />
(Aus-)bau von Zufahrts-<br />
/Erschließungswegen; im<br />
Wald u.a. Rodung für Zuwegung,<br />
Kranstellfläche,<br />
Kran-Montage-ausleger<br />
Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />
Staubimmissionen<br />
Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />
Staubimmissionen,<br />
visuelle Störung<br />
F<strong>und</strong>amenterstellung Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />
Staubimmissionen,<br />
visuelle Störung<br />
- erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />
mit<br />
Lärm-, Schadstoff-<br />
<strong>und</strong> Staubimmissionen<br />
- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />
- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />
Zerschneidung von<br />
Funktionszusammenhängen;<br />
Zerstörung von<br />
Lebensräumen<br />
Zerstörung von Pflanzen;<br />
Beunruhigung von<br />
Tieren<br />
Zerstörung/Zerschneidung<br />
von<br />
Lebensräumen;<br />
Verlust von Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Tieren<br />
Bodenverdichtung,<br />
Versiegelung eingeschränkteVersickerung,<br />
Gefahr von<br />
Schadstoffeinträgen<br />
Schadstoffeinträge<br />
ins Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Bodenverdichtung,<br />
Versiegelung <br />
eingeschränkte<br />
Versickerung;<br />
Schadstoffeinträge<br />
s. o. Gefahr von Schadstoffeinträgen,Versiegelung<br />
Versiegelung;<br />
Bodenverdichtung,<br />
-abtrag, -<br />
umlagerung<br />
Schadstoffeinträge<br />
in den<br />
Boden;<br />
Bodenverdichtung<br />
Verlust aller<br />
Bodenfunktionen<br />
durch Versiegelung,Bodenverdichtung,<br />
-abtrag, -<br />
umlagerung;<br />
Schadstoffeinträge<br />
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-<br />
Schadstoff-<br />
<strong>und</strong><br />
Staubimmissionen<br />
s.o.<br />
s.o. s.o.
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Vorhabensbedingte Wirkungen<br />
Errichtung von Betriebsgebäuden<br />
(Trafostation +<br />
Umspannwerk)<br />
Netzanbindung über Freileitungen;<br />
in abgelegenen Waldgebieten<br />
Bau sehr langer Kabeltrassen<br />
aufgr<strong>und</strong> abgelegener<br />
Lage im Waldgebiet<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Netzanbindung über Erdkabel;<br />
im Wald s.o.<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
22<br />
Bevölkerung <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />
Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />
Staubimmissionen,<br />
visuelle Störung<br />
Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />
Staubimmissionen,<br />
visuelle Störung; Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />
Lärmemissionen, visuelle<br />
Störungen, Schadstoff-,<br />
Staubemissionen<br />
Mastanlage mit Rotor Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Erholungsfunktion durch<br />
Störung von Blickbeziehungen,<br />
visuelle Beeinträchtigungen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige<br />
Sachgüter<br />
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Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt<br />
- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />
visuelle Beeinträchtigungen<br />
durch technischeElemente<br />
Anreicherung <strong>der</strong><br />
Landschaft mit technischen<br />
Elementen<br />
- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />
visuelle Beeinträchtigungen<br />
Anreicherung <strong>der</strong><br />
Landschaft mit technischen<br />
Elementen;<br />
Gefahr <strong>der</strong> Vereinheitlichung<br />
<strong>der</strong><br />
Landschaft durch<br />
Austauschbarkeit<br />
<strong>der</strong> Elemente;<br />
Je nach Anzahl<br />
Gefahr <strong>der</strong> Überprägung<br />
<strong>der</strong> Landschaft;<br />
Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Maßstäblichkeit in<br />
<strong>der</strong> Landschaft<br />
durch die große<br />
Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
s. o. s.o. s.o. s.o.<br />
s. o. s.o. s.o. s.o.<br />
s. o. Eingriff ins Gr<strong>und</strong>wasserregime<br />
Barriereeffekt<br />
/Überflughin<strong>der</strong>nis bei<br />
Windparks quer zu<br />
Vogelzug- bzw. bedeutendenBewegungskorridoren,<br />
Kollisionsgefahr<br />
durch Mastanlage<br />
Bodenverdichtung,<br />
-abtrag, -<br />
umlagerung<br />
- kleinräumige<br />
Versiegelung<br />
s.o.<br />
-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Vorhabensbedingte Wirkungen<br />
Betriebsgebäude (Trafostation<br />
+ Umspannwerk)<br />
Zufahrts- <strong>und</strong> Erschließungswege<br />
Oberirdische Stromfreileitungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Bevölkerung <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />
visuelle Beeinträchtigung<br />
Visuelle Beeinträchtigungen,<br />
akustische<br />
Beeinträchtigungen z.B.<br />
Knistergeräusche<br />
- -<br />
Rotordrehung Eiswurf, Lärmimmission,<br />
Schattenwurf optische<br />
Bedrängung, Be-<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige<br />
Sachgüter<br />
Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt<br />
Höhe <strong>der</strong> WEA;<br />
Fernwirkung; Störung<br />
von Blickbeziehungen;<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Nachtsituation durch<br />
Befeuerung <strong>der</strong><br />
Anlagen<br />
- Anreicherung <strong>der</strong><br />
Landschaft mit technischen<br />
Elementen<br />
- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge;<br />
Ausbau <strong>der</strong> bisherigen<br />
land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Wege; Anpassung<br />
<strong>der</strong> Wege an notwendige<br />
Radien etc.<br />
Anreicherung <strong>der</strong><br />
Landschaft mit technischen<br />
Elementen<br />
- Bewegungsunruhe;<br />
sich bewegende<br />
Elemente ziehen die<br />
Aufmerksamkeit auf<br />
Zerschneidung von<br />
Lebensgemeinschaften<br />
Zerschneidung <strong>und</strong><br />
Verinselung von Lebensräumen<br />
<strong>und</strong> ihren<br />
Lebensgemeinschaften<br />
Vogelschlag;<br />
Zerschneidung <strong>und</strong><br />
Verinselung von (Teil-)<br />
Lebensräumen <strong>der</strong><br />
Avifauna<br />
“Scheucheneffekt“ für<br />
störempfindliche Vögel<br />
(Störung von Brut-,<br />
Nahrungs-, Rast-,<br />
Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
- kleinräumige<br />
Versiegelung<br />
- s.o.<br />
- s.o.<br />
- - -<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 23<br />
-<br />
-<br />
-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Vorhabensbedingte Wirkungen<br />
24<br />
Bevölkerung <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />
Licht- <strong>und</strong> Lärmemissionen akustische Beeinträchtigungen(Schallimmissionen),<br />
optische Beeinträchtigungen<br />
durch<br />
Blinklichter<br />
Betriebsführung, Wartungsarbeiten<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige<br />
Sachgüter<br />
wegungsunruhe sich; je nach Anzahl<br />
<strong>und</strong> Anordnung<br />
kann eine bedrängende<br />
Wirkung<br />
hervorgerufen werden.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt<br />
- Schallimmissionen<br />
durch technische<br />
Elemente werden in<br />
<strong>der</strong> freien Landschaft<br />
als störend<br />
wahrgenommen.<br />
Entstehung von<br />
Schlagschatten<br />
Überwinterungsgebieten);<br />
Vogel- <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mauskollisionen<br />
Optische <strong>und</strong> akustische<br />
Beunruhigung von<br />
Tieren;<br />
Anlocken von Vögeln<br />
durch WEA -Befeuerung<br />
bei schlechten Sichtbedingungen<br />
- - - Beunruhigung von Tieren;<br />
Schädigung <strong>der</strong> Vegetation<br />
<strong>und</strong> Tierwelt durch<br />
chemische Schadstoffe<br />
(Öle, Fette)<br />
Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
- - -<br />
- - -
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
1.4.4 ANLAGENCHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON<br />
KLEINWINDENERGIEANLAGEN (KWEA)<br />
Windenergieanlagen unter 50 m werden als Kleinwindenergieanlagen (KWEA) bezeichnet.<br />
Im Gegensatz zu größeren Anlagen sind sie nicht UVP-pflichtig <strong>und</strong> bedürfen<br />
keines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG. Jedoch unterliegen auch<br />
sie rechtlichen Maßgaben wie Landes-, Naturschutz- o<strong>der</strong> Denkmalschutzgesetz<br />
<strong>und</strong> dürfen öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen. Genehmigungsbehörde für<br />
KWEA ist i. d. R. das Landratsamt o<strong>der</strong> – bei kreisfreien Kommunen – die <strong>Stadt</strong>.<br />
Kleinwindenergieanlagen können sowohl eine Haupt- als auch eine Nebenanlage<br />
darstellen. Generell eignen sich Anlagen bis zu einer Nabenhöhe von 30 m als Nebenanlagen<br />
<strong>zur</strong> Eigenversorgung. Sie sind in allen ausgewiesenen o<strong>der</strong> faktischen<br />
Baugebieten zulässig, sofern mindestens 50 % <strong>der</strong> erzeugten Energie auf dem jeweiligen<br />
Gr<strong>und</strong>stück verbraucht wird <strong>und</strong> somit dem Nutzungszweck dienen. Im<br />
Außenbereich ist darauf zu achten, dass die KWEA eindeutig als Nebenanlage zuzuordnen<br />
ist.<br />
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die technischen Daten von<br />
zwei Kleinwindenergieanlagen.<br />
Tab. 4 Technische Daten <strong>der</strong> HEOS H75 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Neuhäuser WindTec NOTOS H40 (vertikale<br />
Achsen)<br />
Technische Daten H75 Notos H40<br />
Nennleistung 75 KW 40 KW<br />
Nabenhöhe 40 m 16 m / 25,5 m<br />
Rotordurchmesser 15 m 12 m<br />
Gesamthöhe 48 m 22 m – 32 m<br />
Blattanzahl 3 2 o<strong>der</strong> 3<br />
Drehrichtung Uhrzeigersinn<br />
Einschaltgeschwindigkeit 3,0 m/s 3,5 m/s<br />
Drehzahl 55 U/min 40 U/min<br />
Maximalleistung 12 m/s 13 m/s<br />
Abschaltgeschwindigkeit 16 m/s 20 m/s<br />
Schallleistungspegel
WIINDENERGIE<br />
INN<br />
DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />
UND GE EMEINDEN IM<br />
LAANDKREIS<br />
RASSTATT,<br />
STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />
UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />
AAbb.<br />
9 Beisppiele<br />
für vertika ale <strong>und</strong> horizonntale<br />
Windene ergieanlagen (h hier: Notos H440<br />
<strong>und</strong> E44)<br />
Bei <strong>der</strong> Errichtung<br />
von Kleinwindeenergieanlag<br />
gen ist zu beachten,<br />
daass<br />
auch mit<br />
ihnen negattive<br />
Umweltauswirkungeen<br />
wie Lärm m, visuelle Störungen, S SSchattenwur<br />
rf<br />
etc. verb<strong>und</strong>den<br />
sind Im m Allgemeinnen<br />
entsprec chen die Au uswirkungenn<br />
denen von n<br />
WEA > 50 mm,<br />
fallen jed doch i. d. R. . geringer aus.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e<br />
die TThematik<br />
des<br />
Landschaftssbildes<br />
erwe eist sich hierbbei<br />
als unpr roblematisch her, als die hhier<br />
zu Grun n-<br />
de gelegte RReferenzanlage.<br />
Die immmissionssch<br />
hutzrechtlich h bedingten AAbstände<br />
zu u<br />
Siedlungen sind zwar geringer; g trottzdem<br />
sind vergleichbar<br />
v re Abständee<br />
zum Schutz z<br />
des Landschaftsbildes,<br />
<strong>der</strong> Wohnumfeldqualitä<br />
äten etc. einzuhalten.<br />
Hiierdurch<br />
ent t-<br />
stehen im HHinblick<br />
auf eine planerrische<br />
Ableitung<br />
<strong>der</strong> pot tentiellen Wiindnutzungs<br />
s<br />
gebiete sommit<br />
kaum Unt terschiede.<br />
Um hohe Annbindungsko<br />
osten an dass<br />
öffentliche e Stromnetz zu vermeideen,<br />
sollte au u-<br />
ßerdem darrauf<br />
geachte et werden, daass<br />
sich die e Anlagen in <strong>der</strong> Nähe eeiner<br />
10 – 30 0<br />
kV-Leitung bbzw.<br />
eines Umspannwe<br />
U rkes befinde en.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlicch<br />
ist heraus szustellen, ddass<br />
Windenergieanlage<br />
en mit einerr<br />
Nabenhöhe e<br />
von 10-50 m in Baden- Württemberrg<br />
von gering gem Interes sse sind, da die Windhö ö-<br />
fffigkeit<br />
in dieesen<br />
Höhen meist zu geering<br />
ist, um m wirtschaftlic ch zu sein. AAufgr<strong>und</strong><br />
de er<br />
gr<strong>und</strong>legendden<br />
Vergleic chbarkeit deer<br />
entgegen nstehenden Belange we werden Klein n-<br />
wwindanlagenn<br />
mit dem na achfolgendeen<br />
Konzept mit m erfasst.<br />
Rechtlich faallen<br />
Kleinwin ndanlagen ddamit<br />
ebens so unter den dargelegtenn<br />
Planvorbe e<br />
halt nach § 35 Abs. 3 BauGB; siee<br />
sind somit,<br />
wenn sie in i dem schlüssigen<br />
Pla a<br />
nungskonzeept<br />
Beachtun ng finden, ebbenso<br />
ledigl lich in den ausgewiesen<br />
a nen Konzent t-<br />
rationszonen<br />
statthaft.<br />
26<br />
HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />
raumplaner<br />
landschaft tsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
1.5 PLANUNGSANSATZ<br />
Die weitreichende rechtliche Wirkung setzt ein schlüssiges Planungskonzept voraus.<br />
Auf seiner Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes<br />
auf geeignete <strong>und</strong> nicht geeignete Standorte unter umfassen<strong>der</strong> Abwägung<br />
aller berührten öffentlichen <strong>und</strong> erkennbaren privaten Belange vorzunehmen.<br />
Die Anwendung <strong>der</strong> Auswahlkriterien erfolgt in mehreren Stufen im Wege <strong>der</strong><br />
Abschichtung bis <strong>zur</strong> abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik).<br />
Diese Einengung erfolgt v.a. unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit.<br />
Der Ansatz wird in drei Module unterglie<strong>der</strong>t:<br />
MODUL I: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Gesamtkonzept<br />
MODUL II: <strong>Entwicklung</strong> von Standorten WEA<br />
MODUL III: Umsetzung in die Flächennutzungsplanung<br />
Modul I<br />
Schritt 1: Da Standorte für Windenergieanlagen zwingend an gute Windbedingungen<br />
geb<strong>und</strong>en sind, gilt es zunächst, die Windverhältnisse in <strong>der</strong> Raumschaft zu<br />
untersuchen <strong>und</strong> aufzuzeigen, welche Windhöffigkeit mindestens benötig wird, um<br />
WEA zu betreiben.<br />
Schritt 2: Da auch an<strong>der</strong>e Raumnutzungen Anfor<strong>der</strong>ung an den Raum stellen,<br />
werden in einem weiteren Arbeitsschritt alle zwingend zu berücksichtigenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
herausgestellt, die gegen den Betrieb von Windenergieanlagen sprechen.<br />
Schritt 3: Durch die Überlagerung <strong>der</strong> Ergebnisse von Schritt 1 <strong>und</strong> 2 können nun<br />
die Flächen dargestellt werden, die einerseits ausreichend windhöffig sind <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />
nicht durch „harte“ Restriktionen belegt sind (potenzielle Windnutzungsgebiete).<br />
Modul II<br />
Schritt 4: Anhand einer konkreten Betrachtung <strong>der</strong> potenziellen Windnutzungsgebiete<br />
hinsichtlich ihrer Eignung (Windverhältnisse, Geländesituation, Bewuchs,<br />
Netzanbindung, Wegeerschließung, etc.) sowie ihrer Umweltverträglichkeit, wird eine<br />
vergleichende Einschätzung des Konfliktrisikos erarbeitet. Das Ergebnis wird in<br />
Form von Steckbriefen dokumentiert.<br />
Schritt 5: Anhand <strong>der</strong> Einschätzung des Konfliktrisikos <strong>der</strong> theoretisch <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehenden potenziellen Windnutzungsgebiete, lässt sich nun ein Vorschlag<br />
<strong>zur</strong> Ausweisung von Standorten für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan<br />
entwickeln.<br />
Schritt 6: Schlussendlich gilt es nachzuweisen, dass die vorgesehene Ausweisung<br />
<strong>der</strong> Windenergienutzung substanziellen Raum gibt. D. h. das Verhältnis <strong>der</strong> tatsächlich<br />
für die Windenergienutzung vorgesehenen Fläche zu den theoretisch möglichen<br />
Windnutzungsbereichen muss sich in einem bestimmten Rahmen bewegen.<br />
Das Modul III wird durch die einzelnen Kommunen umgesetzt. In diesem Zuge wird<br />
es auch Überarbeitungen <strong>und</strong> Ergänzungen von Modul II bedürfen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
27
WWINDENERGIE<br />
IN DERR<br />
RAUMSCHAFT DERR<br />
STÄDTE UND GEMEEINDEN<br />
IM<br />
LAANDKREIS<br />
RASTATTT,<br />
STADTKREIS BADEEN-BADEN<br />
UND ANGRENZENDER<br />
KOMMUUNEN<br />
Abb. 10 Konzeptannsatz<br />
228<br />
HHP HAGGE+HOPPENSTEDT<br />
PPARTNER<br />
raumplanner<br />
landschaftsarchitekkten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
2 MODUL I:<br />
GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT<br />
2.1 ÜBERSICHT ZUM RAUM<br />
Die Planungsgemeinschaft umfasst insgesamt 30 Gemeinden, die zum Großteil<br />
dem <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden <strong>und</strong> dem Landkreis Rastatt angehören. Hinzu<br />
kommen weitere Kommunen im Süden <strong>und</strong> Osten des Planungsraums, die zum<br />
Ortenaukreis bzw. Landkreis Calw zählen.<br />
Abb. 11 Übersicht über die Raumschaft <strong>und</strong> ihre naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
29
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die beiden Kreisstädte Rastatt <strong>und</strong> Baden-Baden bilden mit ihren jeweils ca.<br />
50.000 Einwohnern die Siedlungsschwerpunkte innerhalb <strong>der</strong> Raumschaft. Die<br />
Barock- <strong>und</strong> Residenzstadt Rastatt liegt in <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> dient als Mittelzentrum<br />
für die umliegenden Gemeinden.<br />
Die kreisfreie <strong>Stadt</strong> Baden-Baden hingegen befindet sich weiter südwestlich bereits<br />
im Schwarzwald. Sie ist insbeson<strong>der</strong>e für ihre Thermalbä<strong>der</strong> <strong>und</strong> Kureinrichtungen,<br />
aber auch für zahlreiche Kunst- <strong>und</strong> Kulturveranstaltungen sowie ihre<br />
Spielbank bekannt.<br />
Der Rhein bildet im Nordwesten nicht nur die Abgrenzung <strong>der</strong> Raumschaft,<br />
son<strong>der</strong>n zugleich auch die Grenze zu Frankreich <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz. Er dient<br />
als Verkehrsweg sowie als Anziehungspunkt für zahlreiche Zugvögel. Als weiteres<br />
prägendes <strong>und</strong> gestaltgebendes Fließgewässer ist die Murg zu nennen. Ihr<br />
z. T. tief eingeschnittenes Tal durchzieht den Untersuchungsraum von Südosten<br />
(Forbach) nach Nordwesten, wo sie bei Steinmauern in den Rhein mündet.<br />
Da sich die Gebietskulisse <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft von <strong>der</strong> Rheinebene im<br />
Nordosten bis zu den Höhenlagen des Schwarzwaldes im Westen erstreckt, ist<br />
sie landschaftlich sehr vielgestaltig. So hat sie Anteil an insgesamt sieben Naturräumen<br />
(vgl. Abb. 11). Die Reliefenergie nimmt von ca. 100 m ü. NN im<br />
Rheintal auf bis über 1000 m ü. NN im Schwarzwald zu.<br />
Westlich <strong>der</strong> Ortenau-Bühler Vorberge (Vorbergzone) wurde die Landschaft vor<br />
<strong>der</strong> Rheinbegradigung im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert durch Tulla von den Überflutungsvorgängen<br />
<strong>und</strong> Mäan<strong>der</strong>zonen des Rheins geprägt. Dies spiegelt sich auch heute<br />
noch in einem weitgehend ebenen Relief wie<strong>der</strong>. Die Rheinebene wird überwiegend<br />
durch eine hohe Siedlungsdichte, Infrastrukturen wie die A5, B3 <strong>und</strong><br />
B36 sowie Offenland mit kleineren Waldinseln geprägt. Auch <strong>der</strong> Kiesabbau<br />
stellt eine landschaftsprägende Nutzung dar <strong>und</strong> ist <strong>der</strong> Ursprung einer Vielzahl<br />
von Baggerseen. Der Goldkanal, ein zum Baggersee erweiterter Altrheinarm auf<br />
den Gemarkungen von Elchesheim-Illingen <strong>und</strong> Steinmauern, gilt als größter<br />
Baggersee Baden-Württembergs.<br />
Die Vorbergzone stellt die westliche Begrenzung des Schwarzwaldes dar. Von<br />
<strong>der</strong> überwiegend relieflosen Rheinebene erhebt sich das sanft gewellte Gelände<br />
auf Höhen zwischen 280 <strong>und</strong> 350 m ü. NN. Neben den im Rheintal herrschenden<br />
günstigen klimatischen Bedingungen, verfügen die Vorbergzone, aufgr<strong>und</strong><br />
aus <strong>der</strong> Rheinebene angewehten Lössschichten, über äußerst fruchtbare Böden.<br />
Diese Situation spiegelt sich in weitläufigen Weinbergen wie<strong>der</strong>.<br />
Nach Osten geht die Vorbergzone in den nördlichen Talschwarzwald über.<br />
Dieser wird durch eine Vielzahl an Quellen <strong>und</strong> Bächen gekennzeichnet, die ein<br />
dichtes Netz aus Tälern <strong>und</strong> dazwischenliegenden Höhenrücken geformt haben.<br />
Vielerorts werden die Bäche an Talsperren, wie <strong>der</strong> Schwarzbachtalsperre bei<br />
Forbach, gestaut. Gegenüber <strong>der</strong> Vorbergzone steigt das Gelände deutlich auf<br />
600 bis 900 m ü. NN an <strong>und</strong> ist überwiegend bewaldet.<br />
Der Naturraum `Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen´ bildet als waldreichste<br />
<strong>und</strong> am dünnsten besiedelter Teil das Kernstück des Nordschwarzwaldes. Hohe<br />
Nie<strong>der</strong>schlagsmengen (bis über 2000 mm pro Jahr) <strong>und</strong> zahlreiche Höhenzüge<br />
über 1000 m ü. NN prägen die Landschaft. Charakteristisch sind Quellbereiche,<br />
Blockhalden, Kare <strong>und</strong> Moore wie das Wildseemoor auf dem Kaltenbronn, das<br />
als größtes Hochmoor im Schwarzwald gilt sowie die als Grinden bezeichneten<br />
baumfreien Bergkuppen.<br />
30<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Insgesamt stellt <strong>der</strong> Schwarzwald aufgr<strong>und</strong> seiner relativen Störungsarmut nicht<br />
nur ein beliebtes Erholungsgebiet für den Menschen dar, son<strong>der</strong>n dient auch<br />
zahlreichen, z. T. stark gefährdeten Arten (z. B. Auerhuhn) als Lebensraum.<br />
Die Vielgestaltigkeit <strong>der</strong> Landschaften in <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft spiegelt<br />
sich auch in den Windverhältnissen wie<strong>der</strong>. Während das Rheintal <strong>und</strong> die Täler<br />
des Schwarzwaldes eher windärmer sind, verfügen die Hochlagen des<br />
Schwarzwalds z. T. über hohe Windhöffigkeiten <strong>und</strong> damit über gute Voraussetzungen<br />
für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie.<br />
2.2 LEITVORSTELLUNGEN<br />
Bei <strong>der</strong> heutigen Größe von Windenergieanlagen ist die Wirkung <strong>der</strong> Anlagen<br />
auf die Landschaft beträchtlich. Um eine raumverträgliche <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />
landschaftsverträgliche Windenergienutzung zu erzielen, muss sich die Windenergienutzung<br />
mit seinen spezifischen Bedingungen <strong>und</strong> Wirkfaktoren in die<br />
vielfältige Nutzungskonkurrenzen auf <strong>der</strong> Fläche einpassen. Gr<strong>und</strong>lage des<br />
Konzeptes sind deshalb auch Leitlinien <strong>zur</strong> Windenergienutzung, die sich aus<br />
einer Befragung aller Kommunen (siehe Anhang) sowie dem Windenergieerlass<br />
(9.5.2012) ableiten:<br />
Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für eine Windenergienutzung<br />
mit geringem Konfliktpotenzial;<br />
Eine ausreichend hohe Windhöffigkeit ist <strong>der</strong> entscheidende Parameter für eine wirtschaftlich<br />
vertretbare Nutzung <strong>der</strong> Windenergie. Bei einer nicht wirtschaftlich vertretbaren<br />
Nutzung sind in <strong>der</strong> Regel an<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> Raumnutzung sowie die Vielfalt, Eigenart<br />
<strong>und</strong> Schönheit <strong>der</strong> Landschaft bedeuten<strong>der</strong>, als die Errichtung einer unwirtschaftlichen<br />
Windenergieanlage.<br />
Je nach Anlagentyp, Turmhöhe <strong>und</strong> Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen<br />
eines Mindestertrags eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3<br />
m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Gr<strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Für einen wirtschaftlich sinnvollen<br />
Standort gilt in <strong>der</strong> Praxis – fast unabhängig von Anlagentyp <strong>und</strong> Nabenhöhe – erst ab<br />
einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über<br />
Gr<strong>und</strong> (WE – Erlass BW vom 09.05.2012).<br />
Die Windenergienutzung steht in Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Nutzungen. Standorte mit geringen<br />
Restriktionen sind insbeson<strong>der</strong>e in verdichteten Gebieten selten anzutreffen. Ein<br />
Standort mit einer möglichst hohen Windhöffigkeit <strong>und</strong> gleichzeitig geringen Restriktionen<br />
ist aus diesem Gr<strong>und</strong> die erste Wahl für eine Ausweisung als Konzentrationszone im<br />
Flächennutzungsplan.<br />
Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit<br />
des Landschaftsbildes <strong>und</strong> Schonung von großräumig unbelasteten<br />
Gebieten;<br />
Die Landschaft ist im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit zu schützen (§1<br />
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen das<br />
Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung <strong>der</strong> Windenergie <strong>und</strong><br />
dem Schutz des Landschaftsbildes abzuwägen (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.<br />
4.2.6).<br />
Herausragende Landschaften, insbeson<strong>der</strong>e Landschaften mit internationaler, nationaler<br />
<strong>und</strong> landesweiter Bedeutung, sind zu erhalten <strong>und</strong> zu schonen. Zu nennen sind hier weite<br />
Teile <strong>der</strong> Ortenau-Bühler Vorberge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Grindenschwarzwald.<br />
Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollten die Belange, die für eine Windenergienutzung<br />
sprechen, mit dem Erhalt des Charakters <strong>der</strong> Kulturlandschaften (neben<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
31
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
32<br />
an<strong>der</strong>en Belangen) abgewogen werden. Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen tragen maßgeblich<br />
<strong>zur</strong> Erholungsfunktion einer Landschaft <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Identität bei. So sollte <strong>der</strong> Erhalt beson<strong>der</strong>er<br />
Blickbeziehungen <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung sprechenden Belange<br />
berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6).<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Qualität weisen auch großräumig unbelastete <strong>und</strong> unzerschnittene<br />
Landschaften auf. Sie werden in Deutschland immer weniger <strong>und</strong> bedürfen deshalb eines<br />
Schutzes.<br />
Bevorzugung <strong>der</strong> Übernahme von bereits ausgewiesenen Son<strong>der</strong>bauflächen<br />
<strong>und</strong> Konzentrationszonen Windenergie sowie bestehen<strong>der</strong><br />
Anlagen <strong>und</strong> ihrer Erweiterungsmöglichkeiten, soweit sie in das Gesamtkonzept<br />
passen <strong>und</strong> den aufgezeigten Kriterien entsprechen;<br />
Das Nachrüsten (Repowering) bestehen<strong>der</strong> wirtschaftlicher Standorte ist <strong>der</strong> Neuausweisung<br />
ebenso vorzuziehen, wie die Ausweisung bestehen<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
<strong>und</strong> ihrer möglichen Erweiterungsflächen. Aus wirtschaftlichen Gründen wie z.B. <strong>der</strong> bereits<br />
vorhandenen Erschließung, wie auch aus Gründen des Landschaftsschutzes sind<br />
diese Flächen wichtige Pfeiler einer kommunalen Windplanung. Diese Flächen sollten<br />
natürlich den Gr<strong>und</strong>bedingungen <strong>und</strong> den Vorstellungen einer Gesamtkonzeption <strong>und</strong><br />
Schwerpunktsetzung entsprechen. Unwirtschaftliche Anlagen sind abzubauen.<br />
Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung durch technische<br />
Infrastruktur;<br />
Der Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung soll landschaftsverträglich erfolgen. Hierzu ist die<br />
Nutzung technisch bereits vorbelasteter Bereiche zu präferieren.<br />
Eine Nutzung von Flächenpotenzialen für die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen<br />
an bestehenden Infrastrukturtrassen ist gr<strong>und</strong>sätzlich sinnvoll <strong>und</strong> bietet Vorteile gegenüber<br />
vielen Standorten in <strong>der</strong> freien Landschaft. Aufgr<strong>und</strong> bereits vorhandener Belastungen<br />
ist die Belastungszunahme durch die Errichtung von Windenergieanlagen in<br />
Nachbarschaft zu großen Verkehrs- <strong>und</strong> Energiefreileitungstrassen in <strong>der</strong> Regel geringer<br />
als an bisher nicht o<strong>der</strong> wenig belasteten Standorten <strong>der</strong> freien Landschaft (BMU, 2009).<br />
Konzentration <strong>und</strong> Bündelung <strong>der</strong> Anlagen in Windparks <strong>zur</strong> Vermeidung<br />
zahlreicher Einzelanlagen;<br />
Die Konzentration <strong>und</strong> Bündelung von Windenergieanlagen ist aus landschaftsökologischer<br />
Sicht dem Bau von Einzelanlagen vorzuziehen. Einer „Verspargelung“ <strong>der</strong> Landschaft<br />
durch Windenergieanlagen sollte vermieden werden; d.h. Windenergieanlagen<br />
sollten nach dem Bündelungsprinzip an ausgewählten Standorten konzentriert werden.<br />
Daher sollten Standorte ermittelt werden, die unter Aspekten des Natur-, Umwelt-,<br />
Landschafts- <strong>und</strong> Anwohnerschutzes verträglich <strong>und</strong> geeignet sind.<br />
<br />
Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich Akzeptanz eines höheren Konfliktpotenzials<br />
an beson<strong>der</strong>s windhöffigen Standorten;<br />
Die Windhöffigkeit ist für die Windenergienutzung <strong>der</strong> entscheidende Parameter.<br />
Die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den<br />
Materialkosten <strong>der</strong> Anlagen, <strong>der</strong> Nähe zum Leitungsnetz, den Pachtkosten <strong>und</strong> dem<br />
Zinsniveau. Einen beson<strong>der</strong>s großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat die Windgeschwindigkeit,<br />
denn die Leistung des Windes hängt von <strong>der</strong> dritten Potenz <strong>der</strong> Windgeschwindigkeit<br />
ab. Nimmt die Windgeschwindigkeit um 10 % zu (z.B. von 6 auf 6,6 m/s),<br />
so wird die Leistung um 33 % größer. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es sinnvoll, Windenergieanlagen<br />
insbeson<strong>der</strong>e in den beson<strong>der</strong>s windhöffigen Gebieten einer Kommune vorzusehen<br />
<strong>und</strong> hierbei, soweit rechtlich möglich, auch ein höheres Konfliktpotential in Kauf zu<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
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nehmen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite sollte in nicht so windhöffigen Gebieten hohe Konfliktpotentiale<br />
nicht akzeptiert werden <strong>und</strong> auf Ausweisungen verzichtet werden.<br />
Vermeidung von Überlastungen an Standorten für Windenergieanlagen<br />
durch Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl <strong>und</strong> Einhaltung von Abständen<br />
von Anlagengruppen <strong>und</strong> Windparks untereinan<strong>der</strong>.<br />
Die Ausweisung von Windenergiestandorten kann auch zu einer Überlastung von Infrastrukturen<br />
<strong>und</strong> baulichen Anlagen im Außenbereich führen. Überlastungen hängen aber<br />
stark von <strong>der</strong> räumlich-topographischen Situation, <strong>der</strong> Vorprägung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sichtbarkeit<br />
<strong>der</strong> Windenergieanlagen ab. Ziel sollte es sein, Anlagen <strong>und</strong> Anlagengruppen in vertretbarer<br />
Dimension zu bündeln <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite auch Abstände <strong>der</strong> Gruppen untereinan<strong>der</strong><br />
einzuhalten. Dies erfor<strong>der</strong>t vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nun beschlossenen<br />
Regelungen in Baden-Württemberg auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene interkommunale <strong>und</strong><br />
regionale Zusammenarbeit <strong>und</strong> Abstimmung, da es ansonsten zu einer vollständigen<br />
Überprägung des Raumes kommen kann. Dies würde erheblich zu Lasten an<strong>der</strong>er<br />
Raumansprüche gehen <strong>und</strong> zu erheblichen Konflikten <strong>und</strong> Engpässen führen.<br />
Mit diesen planerischen Leitsätzen wurden die Weichen für einen möglichst<br />
umweltverträglichen Windenergieplan gestellt.<br />
Beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit galt hierbei den Planungsgr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Konzentration<br />
<strong>und</strong> Bündelung, <strong>der</strong> Konfliktfreiheit, dem Verzicht auf Einzelanlagen sowie<br />
<strong>der</strong> Lastenverteilung in <strong>der</strong> Region.<br />
Die Raumschaft hat bei <strong>der</strong> Befragung darüber hinaus folgende Präferenzen<br />
herausgestellt:<br />
Tab. 5 Übersicht Befragung <strong>der</strong> Kommunen<br />
sehr<br />
bedeutsam bedeutsam neutral<br />
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nicht so<br />
bedeutsam<br />
Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten<br />
für eine Windenergienutzung mit geringem<br />
Konfliktpotential 16 4 1 0 0<br />
Bevorzugung <strong>der</strong> Übernahme von bereits ausgewiesenen<br />
Son<strong>der</strong>bauflächen Windenergie<br />
<strong>und</strong> bestehen<strong>der</strong> Anlagen <strong>und</strong> ihrer Erweiterungsmöglichkeiten,<br />
soweit sie in das Gesamtkonzept<br />
passen 3 7 5 0 4<br />
Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung<br />
durch technische Infrastruktur 5 8 4 1 0<br />
Konzentration <strong>der</strong> Anlagen in Windparks <strong>zur</strong><br />
Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen 10 7 2 1 1<br />
Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten<br />
mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />
13 4 3 1 0<br />
Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich Akzeptanz eines<br />
höheren Konfliktpotenzials an beson<strong>der</strong>s windhöffigen<br />
Standorten 3 7 7 3 1<br />
33<br />
gar nicht<br />
bedeutsam
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34<br />
sehr<br />
bedeutsam bedeutsam neutral<br />
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nicht so<br />
bedeutsam<br />
Vermeidung von Überlastungen an Standorten<br />
für Windenergieanlagen durch Beschränkung<br />
<strong>der</strong> Anlagenzahl <strong>und</strong> Einhaltung von Abständen<br />
von Anlagengruppen <strong>und</strong> Windparks untereinan<strong>der</strong><br />
4 5 10 1 1<br />
Vermeidung von Windkrafanlagen in großräumig<br />
unbelasteten Gebieten 7 6 8 1 0<br />
2.3 BESTEHENDE WINDENERGIEANLAGEN BZW.<br />
AUSWEISUNGEN<br />
In <strong>der</strong> Region Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> auch in <strong>der</strong> Region Südlicher Oberrhein<br />
besteht bis zum 31.12.2012 Planungsrecht durch den Regionalplan. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt sind im betrachteten Raum regionalbedeutsame Windenergieanlagen<br />
ausgeschlossen. In <strong>der</strong> Region Nordschwarzwald gibt es bislang keinen<br />
Regionalplan.<br />
Vorranggebiete laut Regionalplan Mittlerer Oberrhein (Stand Juli 2006)<br />
Der Regionalplan <strong>der</strong> Region Mittlerer Oberrhein weist zwei Vorranggebiete für<br />
regionalbedeutsame Windenergieanlagen im Bereich <strong>der</strong> hier betrachteten<br />
Raumschaft aus. Es handelt sich dabei um die „Hohe Wanne“ auf Loffenauer<br />
Gemarkung sowie um den „Urberg“ südlich von Baden-Baden.<br />
Vorranggebiete laut Regionalplan Südlicher Oberrhein (Stand Mai 2006)<br />
Der Regionalplan <strong>der</strong> Region Südlicher Oberrhein weist zwei Vorranggebiete für<br />
regionalbedeutsame Windenergieanlagen im Bereich <strong>der</strong> hier betrachteten<br />
Raumschaft aus. Es handelt sich dabei um die Bereiche „Rauhalde“ auf Sasbacher<br />
Gemarkung <strong>und</strong> „Mur“ auf den Gemarkungen von Lauf <strong>und</strong> Sasbachwalden.<br />
Ausweisungen durch Flächennutzungspläne<br />
Im Zuge <strong>der</strong> 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> VVG Sinzheim/Hügelsheim<br />
wurden die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Errichtung von nicht regional<br />
bedeutsamen Windenergieanlagen mit Nabenhöhen unter 50 m im Bereich <strong>der</strong><br />
Gemarkungen Sinzheim, Leiberstung <strong>und</strong> Hügelsheim geprüft. Als Ergebnis erfolgte<br />
die Ausweisung einer Vorrangfläche für bis zu zwei nicht regional bedeutsamen<br />
Windenergieanlagen im Bereich <strong>der</strong> Exclave „Hohberg/Bußweingarten“.<br />
Bestehende Windenergieanlagen<br />
Die Gemeinde Sasbachwalden verfügt auf <strong>der</strong> Hornisgrinde über drei WEA mit<br />
insgesamt 352 kW Leistung.<br />
gar nicht<br />
bedeutsam
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2.4 KONZEPT STUFE 1:<br />
WINDVERHÄLTNISSE IN BEZUG AUF DIE WIND-<br />
ENERGIENUTZUNG<br />
Als wesentliche einheitliche Datengr<strong>und</strong>lage für das Windpotential in Baden-<br />
Württemberg, liegt seit Ende 2010 <strong>der</strong> landesweite Windatlas des TÜV Süd vor.<br />
Er wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt <strong>und</strong> stellt die durchschnittlichen<br />
Windgeschwindigkeiten in einem Flächenraster von 50 x 50 m in<br />
verschiedenen, den Nabenhöhen von WEA entsprechenden Höhen über Gr<strong>und</strong><br />
dar. Als beson<strong>der</strong>s windhöffige Regionen treten in Baden-Württemberg dabei<br />
die Hohenloher Ebene sowie exponierte Standorte auf <strong>der</strong> Schwäbischen Alb<br />
<strong>und</strong> dem Schwarzwald hervor (vgl. Abb. 12).<br />
Abb. 12 Windpotentialkarte von Baden-Württemberg in 100 m<br />
Nabenhöhe 3<br />
Im Gegensatz zu flachen<br />
Küstengebieten wird Baden-Württemberg<br />
durch<br />
Mittelgebirge wie die<br />
Schwäbische Alb <strong>und</strong> den<br />
Schwarzwald <strong>und</strong> eine<br />
insgesamt höhere Reliefenergie<br />
gekennzeichnet.<br />
Diese hat einen starken<br />
Einfluss auf das bodennahe<br />
Windfeld <strong>und</strong> erschwert<br />
eine räumliche<br />
Modellierung <strong>der</strong> Windgeschwindigkeit.<br />
Auch<br />
wenn die Ertragsdaten<br />
bestehen<strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />
in den Windatlas<br />
integriert wurden,<br />
ersetzt er kein akkreditiertes<br />
Windgutachten. Für<br />
einen landesweiten Ausbau<br />
<strong>der</strong> Windenergienutzung<br />
stellt er jedoch ein<br />
wichtiges Werkzeug dar.<br />
Als Richtwert für eine minimale Windhöffigkeit, über die ein Standort <strong>zur</strong> Nutzung<br />
<strong>der</strong> Windenergie verfügen sollte, gilt eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit<br />
von etwa 5,3 m/s in 100 m über Gr<strong>und</strong>. Dieser Wert begründet<br />
sich in einem Referenzertrag von 60 % 4 . Da <strong>der</strong> Windatlas weitgehend auf Rechenmodellen<br />
basiert, beinhaltet seine Daten im Hinblick auf die tatsächlich<br />
herrschenden Windverhältnisse, eine gewisse Unsicherheit. Die mögliche Ungenauigkeit<br />
wird mit +/- 0,25 m/s in 100m Höhe über Gr<strong>und</strong> angegeben. Um<br />
nicht von vorneherein auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ungenauigkeit in <strong>der</strong> Realität doch mögli-<br />
3 Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Aufruf: 19.02.2012)<br />
4 “Der Referenzertrag ist die für jeden Typ einer Windkraftanlage einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Nabenhöhe bestimmte<br />
Strommenge, die dieser Typ bei <strong>der</strong> Errichtung ein dem Referenzstandort rechnerisch auf Basis einer vermessenen Leistungskennlinie<br />
in fünf Betriebsjahren erbringen würde (…)“ (Anlage 3 Abs. 2 EEG).<br />
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35
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che Flächen auszuschließen, wird im Folgenden diese mögliche Fehlerhaftigkeit<br />
<strong>der</strong> Daten berücksichtigt. Hiermit kann ausgeschlossen werden, dass Flächen<br />
mit tatsächlichen Windgeschwindigkeiten > 5,25 m/s in 100 m Höhe keine Berücksichtigung<br />
in <strong>der</strong> Untersuchung finden. In den entsprechenden Karten werden<br />
somit <strong>der</strong> Wert inkl. <strong>der</strong> Fehlermöglichkeit dargestellt. Berücksichtigung finden<br />
somit Flächen, die im Windatlas des Landes Baden-Württemberg 5,0 m/s<br />
in 100m Höhe <strong>und</strong> mehr aufweisen. Bereiche, mit einer geringeren Windhöffigkeit<br />
werden jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit, <strong>zur</strong>ückgestellt.<br />
36<br />
Die Windverhältnisse im Bereich <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft sind die Windverhältnisse entsprechend<br />
<strong>der</strong> Topographie sehr unterschiedlich. Während in <strong>der</strong> Rheinebene max. Windgeschwindigkeiten<br />
von 5,0 m/s in 100 m Höhe (5,25 m/s in 100 m Höhe inkl.<br />
Korrekturfaktor) herrschen, zeichnen sich die Hochlagen des Schwarzwaldes<br />
durch Windgeschwindigkeiten von bis über 7 m/s aus. Doch auch innerhalb des<br />
Schwarzwaldes existieren bezüglich <strong>der</strong> Windverhältnisse große Unterschiede.<br />
So treten in den Hanglagen <strong>und</strong> Tälern vielfach Staueffekte <strong>und</strong> Luftverwirbelungen<br />
auf, die eine deutliche Absenkung <strong>der</strong> Windgeschwindigkeit bewirken.<br />
Gerade in Hanglagen spielt dabei auch <strong>der</strong> hohe Nadelwaldanteil eine windmin<strong>der</strong>nde<br />
Rolle. Zu den beson<strong>der</strong>s windhöffigen Gebieten mit durchschnittlichen<br />
Windgeschwindigkeiten von > 7 m/s zählen die Bergzüge im Westen von Bad<br />
Herrenalb (Turnschachberg, Mauzberg, Rennberg), südlich von Loffenau (Teufelsmühle),<br />
r<strong>und</strong> um Baden-Baden (Battert, Merkur, Kleiner Staufenberg,<br />
Fremersberg, Iberg, Iberst), westlich von Forbach (Streitmannsköpfe) die Hornisgrinde<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geißkopf im Osten von Sasbach.<br />
Abb. 13 Modellierte Windgeschwindigkeiten in 100 m über Gr<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Raumschaft<br />
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2.5 SCHRITT 2: ERMITTLUNG VON NICHT FÜR DIE<br />
NUTZUNG VON WINDENERGIE GEEIGNETEN<br />
FLÄCHEN<br />
2.5.1 EINFÜHRUNG<br />
Die dargelegten Auswirkungen von Windenergieanlagen können auf die unterschiedlichsten<br />
Raumnutzungen sowie auf Werten von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
wirken.<br />
Durch die Bestimmung von zwingend festzustellenden Ausschlussbereichen<br />
werden die möglichen Windnutzungsbereiche eingeengt. Die Beurteilung erfolgt<br />
nicht begrenzt auf die beson<strong>der</strong>s windhöffigen Bereiche, son<strong>der</strong>n flächendeckend<br />
für das gesamte Untersuchungsgebiet. Damit wird auch <strong>der</strong> Tatsache<br />
Rechnung getragen, dass die technische <strong>Entwicklung</strong> von Schwachwindanlagen<br />
voranschreitet bzw. zukünftige För<strong>der</strong>programme die Wirtschaftlichkeitsschwelle<br />
verlagern können. Als Ausschlussbereiche für die Windenergienutzung<br />
werden die Bereiche definiert, <strong>der</strong>en Zweckbestimmung <strong>der</strong> Errichtung <strong>und</strong> dem<br />
Betrieb von Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich entgegenstehen. Die Ausschlussgebiete<br />
ergeben sich zunächst in einer ersten Stufe durch flächendeckend<br />
gültige <strong>und</strong> auch verfügbare Ausschlusskriterien <strong>und</strong> „Tabukriterien“.<br />
Um zu entsprechenden Wirkungsaussagen von Windenergieanlagen zu gelangen,<br />
nutzt man Referenzanlagen, da bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Konzeption <strong>zur</strong><br />
<strong>Steuerung</strong> von Windenergieanlagen <strong>der</strong> konkret zukünftige Anlagentyp nicht<br />
bekannt ist. Somit ist nicht definitiv bekannt, mit welchen konkreten Auswirkungen<br />
durch die Windenergieanlage zu rechnen ist. Um Anlagenbetreibern wie<br />
Anwohnern sowie Natur <strong>und</strong> Landschaft eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten,<br />
wird ein häufig genutzter Anlagentyp als Referenzanlage genutzt,<br />
um die Wirkungen dieser Anlage in die Konzeption einzubeziehen. Die Verwendung<br />
von Referenzanlagen bedeutet jedoch nicht, dass dieser Anlagentyp dort<br />
zwingend gebaut werden muss. Die Vorgabe dient lediglich <strong>der</strong> planerischen<br />
Operationalisierung.<br />
Gr<strong>und</strong>lage dieser Betrachtung ist <strong>der</strong> Windenergieerlass des Landes Baden-<br />
Württemberg vom 9.5.2012 sowie die bereits dargelegten Wirkungen von Windenergieanlagen.<br />
Eine tabellarische Zusammenstellung befindet sich im Anhang.<br />
2.5.2 FLÄCHENHAFT GRUNDSÄTZLICH AUSZUSCHLIEßEN-<br />
DE FLÄCHEN<br />
Die dargelegten Auswirkungen von Windenergieanlagen können auf die unterschiedlichsten<br />
Raumnutzungen sowie auf Werten von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
wirken. Damit man diese Aspekte nun nicht in <strong>der</strong> gesamten Raumschaft einzeln<br />
erfassen muss, nutzt man Indikatoren <strong>zur</strong> Identifikation dieser Sachverhalte.<br />
Viele dieser Aspekte sind gesetzlich verankert. Durch die Anwendung dieser<br />
Kriterien auf dem Gebiet <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft werden die Bereiche unabhängig<br />
von <strong>der</strong> herrschenden Windsituation festgelegt, in denen eine Windenergieanlage<br />
nicht stehen darf.<br />
Der Windenergieerlass Baden-Württemberg (Stand 9.5.2012) dient dabei als<br />
wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> gibt einen Überblick über die im Planungsverfahren<br />
zu berücksichtigenden Kriterien. Im Anhang befindet sich ein daraus zusam-<br />
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37
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mengestellter Überblick <strong>der</strong> von Windenergieanlagen freizuhaltenden Bereiche<br />
(Tabubereiche) sowie beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereiche (Prüfbereiche). 5<br />
Tabuflächen kommen für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung nicht in Frage,<br />
da WEA dort zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> rechtlich gesicherten<br />
Zweckbestimmungen führen würden <strong>und</strong> somit auch regelmäßig zu keiner Genehmigung<br />
in einem BIMSCHG Verfahren führen würde. Eine tabellarische Zusammenstellung<br />
aller Tabukriterien für Windenergieanlagen befindet sich im<br />
Anhang.<br />
Siedlung<br />
In Siedlungsbereichen sind gr<strong>und</strong>sätzlich bestimmte Immissionswerte (Richtwerte)<br />
einzuhalten. Diese werden von <strong>der</strong> TA-Lärm festgelegt <strong>und</strong> können sich<br />
je nach Siedlungsart (reines Wohngebiet, Misch- o<strong>der</strong> Kerngebiet) voneinan<strong>der</strong><br />
unterscheiden. Entsprechend des voraussichtlich zu erwartenden Geräuschpegels<br />
<strong>der</strong> jeweiligen WEA, lässt sich ein bestimmter Abstand errechnen, ab dem<br />
<strong>der</strong> Richtwert <strong>der</strong> TA-Lärm eingehalten wird.<br />
Abgesehen von Lärm schützt <strong>der</strong> Abstand die Siedlungsgebiete auch vor Störungen<br />
durch Schattenwurf. Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Abstände sollte ggf. beachtet<br />
werden, dass Arrondierungen <strong>und</strong> Siedlungserweiterungen auch zukünftig<br />
noch möglich sind.<br />
Abb. 14 Gr<strong>und</strong>sätzlich aus Gründen des Lärmschutzes nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehende Gebiete<br />
5 Bei <strong>der</strong> Anwendung dieser Kriterien wird schrittweise vorgegangen. D. h. in Modul I liegt<br />
<strong>der</strong> Fokus auf den Tabuflächen, während in Modul II die Prüfflächen näher untersucht<br />
werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> Suchräume können dann auch kommunale<br />
Abwägungskriterien einbezogen werden.<br />
38<br />
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Verkehr<br />
Regionalbedeutsame Verkehrswege sind Voraussetzung für die Versorgung<br />
<strong>und</strong> den Leistungsaustausch. Die Funktion muss vor Störungen <strong>der</strong> Betriebssicherheit<br />
geschützt werden. Sowohl das B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (FStrG) als<br />
auch das Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) geben daher Abstände<br />
vor, die zwischen den Verkehrswegen <strong>und</strong> baulichen Anlagen - also auch<br />
Windenergieanlagen - einzuhalten sind. Zur Sicherung <strong>der</strong> Betriebssicherheit<br />
von Eisenbahnstrecken sind gemäß Landeseisenbahngesetz auch Abstände<br />
zwischen baulichen Anlagen <strong>und</strong> den Bahnlinien einzuhalten. Diese Abstände<br />
sind im Rahmen des FNP-Verfahrens <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren zu prüfen.<br />
Darüber hinaus gelten laut Luftverkehrsgesetz r<strong>und</strong> um Flugplätze sog. Bauschutzbereiche<br />
bzw. Hin<strong>der</strong>nisbegrenzungsflächen, in denen WEA aus Gründen<br />
<strong>der</strong> Gefahrenvermeidung ebenfalls nicht genehmigungsfähig sind o<strong>der</strong> einer<br />
speziellen Genehmigung <strong>der</strong> Luftfahrtbehörde bedürfen.<br />
Sonstige technische Infrastruktur<br />
Die Funktionsfähigkeit von Funkstellen <strong>und</strong> Radaranlagen darf durch die Errichtung<br />
von WEA nicht gestört werden (§35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB). Da ein Richtfunk<br />
nur dann einwandfrei betrieben werden kann, wenn zwischen den Richtfunksen<strong>der</strong>n<br />
<strong>und</strong> Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht, sind 50 m Abstand<br />
einzuhalten.<br />
Zwischen Windenergieanlagen <strong>und</strong> Elektrizitätsfreileitungen (>110 kV) ist aus<br />
Gründen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile <strong>der</strong> WEA, ausschwingende<br />
Kabel <strong>und</strong> Montagefreiheit ein Sicherheitsabstand einzuhalten, <strong>der</strong> sich<br />
am einfachen Rotordurchmesser <strong>der</strong> WEA orientiert.<br />
Diese Abstände sind im Rahmen des FNP-Verfahrens <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren zu prüfen.<br />
Gewässerschutz<br />
Zur Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Funktion von Gewässern ist<br />
im Außenbereich generell ein Gewässerrandstreifen von 10 m von Bebauung<br />
frei zu halten (§68 WG BW). Diese Abstände sind im Rahmen des FNP-<br />
Verfahrens <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />
prüfen.<br />
Darüber hinaus dürfen WEA gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in <strong>der</strong> Zone I von Wasserschutzgebieten<br />
errichtet werden, da dies zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schützenden<br />
Deckschichten führen kann. Das Risiko einer nachteiligen Verän<strong>der</strong>ung des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers würde dadurch erhöht werden. Der nachhaltigen Sicherstellung<br />
<strong>der</strong> Wasserversorgung wird an dieser Stelle daher Vorrang vor einer baulichen<br />
Nutzung eingeräumt.<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
Im Wald stehen einige nach LWaldG geschützte Bereiche nicht für einen Ausbau<br />
<strong>der</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung. Dabei handelt es sich um Bann-<br />
<strong>und</strong> Schonwäl<strong>der</strong> (§ 32 LWaldG). Bann- <strong>und</strong> Schonwäl<strong>der</strong> dienen <strong>der</strong> Sicherung<br />
<strong>der</strong> ungestörten natürlichen <strong>Entwicklung</strong> von Waldgesellschaften mit ihren<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten bzw. <strong>der</strong> Erneuerung bestimmter Waldgesellschaften<br />
o<strong>der</strong> eines Bestandaufbaus mit ihren charakteristischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />
Der Bau <strong>und</strong> Betrieb von Windenergieanlagen steht dieser Schutzfunktion<br />
entgegen.<br />
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Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale <strong>und</strong> gesetzlich geschützte Biotope<br />
sind generell von einem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung frei zu halten. 6<br />
Sie dienen v. a. dem Schutz bestimmter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten bzw. Lebensgemeinschaften,<br />
<strong>der</strong> biologischen Vielfalt insgesamt sowie des Naturhaushaltes.<br />
Teilweise repräsentieren sie auch alte Wirtschaftsweisen <strong>und</strong> sind daher<br />
von kulturhistorischer Bedeutung. Da ein Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele mit sich bringen würde, sind diese<br />
Gebiete von WEA frei zu halten (§§ 23 <strong>und</strong> 28 BNatSchG).<br />
Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie Naturschutzgebiete zu<br />
behandeln. Entsprechend kommen sie für eine Windenergienutzung prinzipiell<br />
nicht in Frage. Baden-Württemberg verfügt bislang über keine Nationalparks. Allerdings<br />
ist die Ausweisung des Nationalparks Nordschwarzwald angedacht. Es<br />
wird daher vorgeschlagen, mögliche damit einhergehende Einschränkungen für<br />
die Windenergienutzung im Verfahren zu prüfen.<br />
Abb. 15 Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>zur</strong> Windenergienutzung aus Gründen des Naturschutz nicht <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehende Gebiete<br />
In dieser Darstellung sind die im August abgestimmt festgelegten Tabugebiete<br />
Auerwild noch nicht einbezogen worden.<br />
6 Da es sich bei Naturdenkmalen <strong>und</strong> gesetzlich geschützten Biotopen jedoch i. d. R. um<br />
kleinflächige Strukturen handelt, fließen sie erst im Rahmen von Modul II in die Betrachtung<br />
ein.<br />
40<br />
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Denkmalschutz<br />
Kulturdenkmäler von beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>und</strong> ihre Umgebung sind prinzipiell<br />
von einem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung auszunehmen. Hierzu sind Einschätzungen<br />
<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde einzubeziehen sowie detaillierte Analysen<br />
bzgl. <strong>der</strong> Sichtbarkeit zu tätigen.<br />
Gesamtdarstellung Tabubereiche<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> oben aufgeführten rechtlich begründeten Tabubereiche ergibt sich<br />
eine Eingrenzung <strong>der</strong> prinzipiell für eine Windnutzung <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />
Bereiche.<br />
Abb. 16 Gesamtübersicht <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehenden Gebiete<br />
Bei den Ausschlusskriterien konnten einige Aspekte nicht abschließend geklärt<br />
werden. Sie werden im Modul II näher betrachtet. Hierzu gehören Abstände im<br />
Bereich <strong>der</strong> NSG mit windenergieempfindlichen Arten, das Auerwild sowie Aspekte<br />
des Denkmalschutzes.<br />
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41
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2.6 SCHRITT 3:<br />
POTENTIELLE WINDNUTZUNGSGEBIETE<br />
Durch die Überlagerung <strong>der</strong> Ergebnisse von Schritt 1 <strong>und</strong> 2 können die Flächen<br />
dargestellt werden, die einerseits ausreichend windhöffig sind <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />
nicht durch „harte“ Restriktionen (Tabukriterien) belegt sind.<br />
Zunächst werden hierbei auch Windgeschwindigkeiten
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Abb. 18 Mögliche Windnutzungsgebiete mit zum Betrieb von Windenergieanlagen ausreichen<strong>der</strong><br />
Windhöffigkeit<br />
Hingewiesen werden muss an dieser Stelle, dass weitere Flächen sich im Verlauf<br />
<strong>der</strong> Planung nach eingehen<strong>der</strong> Prüfung ebenfalls als nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen herausgestellt haben. Zu nennen sind hierbei Aspekte wie<br />
das Auerwild o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landschaftsschutz.<br />
Diese Aspekte werden in nachfolgenden Teilen <strong>der</strong> Studie erläutert. Abschließend<br />
werden alle nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehende Flächen im Kapitel 3.4 „Konzept<br />
Stufe 6: Überprüfung des substantiellen Raums für die Windenergie“ noch einmal<br />
zusammengefasst dargestellt.<br />
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43
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2.7 VERTIEFUNG ZUM NATUR- UND ARTENSCHUTZ<br />
Windenergieanlagen können sich auf bestimmte Arten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Lebensräume<br />
negativ auswirken. Beson<strong>der</strong>s empfindliche Gebiete – wie beispielsweise Naturschutzgebiete<br />
– sind daher generell von einer Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />
Doch auch außerhalb gesetzlich ausgewiesener Schutzgebiete gelten<br />
zahlreiche Regelungen des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes.<br />
2.7.1 RECHTSGRUNDLAGE<br />
ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ<br />
Raumordnungsgesetz 2009 (ROG) / Landesplanungsgesetz 2012(LplG)<br />
§ 2 (2) Nr. 6 ROG: Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Böden, des Wasserhaushalts, <strong>der</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sowie des Klimas<br />
einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern o<strong>der</strong>,<br />
soweit erfor<strong>der</strong>lich, möglich <strong>und</strong> angemessen, wie<strong>der</strong>herzustellen. Wirtschaftliche<br />
<strong>und</strong> soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen<br />
Funktionen zu gestalten; Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind<br />
auszugleichen, den Erfor<strong>der</strong>nissen des Biotopverb<strong>und</strong>es ist Rechnung zu tragen.<br />
§ 2 LplG: die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum sind mit<br />
seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen <strong>und</strong> zu einer dauerhaften,<br />
großräumig ausgewogenen Ordnung zu führen. Dabei sind u.a. die natürlichen<br />
Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />
§ 3 Abs. 2 LplG: „Bei <strong>der</strong> Aufstellung, Fortschreibung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>spläne<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionalpläne sind die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />
gegeneinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong> abzuwägen. […] In <strong>der</strong> Abwägung sind auch<br />
die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />
zu berücksichtigen; soweit diese erheblich beeinträchtigt<br />
werden können, sind die Vorschriften des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes <strong>und</strong> des<br />
Naturschutzgesetzes über die Zulässigkeit o<strong>der</strong> Durchführung von <strong>der</strong>artigen<br />
Eingriffen sowie die Einholung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission anzuwenden<br />
(Prüfung nach <strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).“<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgsetz 2010 (BNatSchG)<br />
Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)<br />
§ 1 Abs. 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt<br />
sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbeson<strong>der</strong>e<br />
1. lebensfähige Populationen wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Austausch<br />
zwischen den Populationen sowie Wan<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />
Wie<strong>der</strong>besiedelungen zu ermöglichen,<br />
2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen<br />
<strong>und</strong> Arten entgegenzuwirken,<br />
3. Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Biotope mit ihren strukturellen <strong>und</strong> geografischen<br />
Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte<br />
Landschaftsteile sollen <strong>der</strong> natürlichen Dynamik überlassen<br />
bleiben.“<br />
§ 1 (5) BNatSchG: Sicherung <strong>der</strong> unzerschnittenen Räume<br />
44<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
§ 21 BNatSchG: Sicherung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> eines funktionsfähigen Biotopverb<strong>und</strong>systems;<br />
„Die erfor<strong>der</strong>lichen Kernflächen, Verbindungsflächen <strong>und</strong> Verbindungselemente<br />
sind […] durch planungsrechtliche Festlegungen, […] zu sichern,<br />
um den Biotopverb<strong>und</strong> dauerhaft zu gewährleisten.“<br />
§§ 22-30 BNatSchG/§§26-34 NatSchG BW: geschützte Teile von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
§ 33 BNatSchG: Sicherung eines guten Erhaltungszustandes <strong>der</strong> zu schützenden<br />
Lebensräume <strong>und</strong> Arten (Natura 2000)<br />
§ 34 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie 92/43/EWG; Richtlinie<br />
79/409/EWG: Für Pläne o<strong>der</strong> Projekte, die einzeln o<strong>der</strong> im Zusammenwirken<br />
mit an<strong>der</strong>en Plänen o<strong>der</strong> Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (Gebiete<br />
gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen<br />
können, ist eine Prüfung <strong>der</strong> Verträglichkeit dieses Projektes o<strong>der</strong><br />
Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vorzunehmen.<br />
§ 39 BNatSchG: Allgemeiner Schutz wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
§ 44 Abs. 1, 5 BNatSchG: Beson<strong>der</strong>er Artenschutz: Zugriffsverbote; Untersuchungsrelevante<br />
Arten (Anhang-IV-Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie <strong>und</strong> Europäische<br />
Vogelarten im Sinne des Art. 1 <strong>der</strong> EG-Vogelschutzrichtlinie)<br />
Landeswaldgesetz 1995 (LWaldG)<br />
§30a LWaldG: Biotopschutzwald ist Wald, <strong>der</strong> dem Schutz <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erhaltung<br />
von seltenen Waldgesellschaften sowie von Lebensräumen seltener wild wachsen<strong>der</strong><br />
Pflanzen <strong>und</strong> wild leben<strong>der</strong> Tiere dient. Alle Handlungen, die zu einer<br />
Zerstörung o<strong>der</strong> erheblichen o<strong>der</strong> nachhaltigen Beeinträchtigung von Biotopschutzwald<br />
führen können, sind verboten.<br />
§ 32 LWaldG: Erklärung zum Bann- <strong>und</strong> Schonwald <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> ungestörten<br />
natürlichen <strong>Entwicklung</strong> einer Waldgesellschaft mit ihren Tier- <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft<br />
mit ihren Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten o<strong>der</strong> eines bestimmten Bestandsaufbaus.<br />
Angrenzen<strong>der</strong> Wald ist so zu bewirtschaften, dass Waldschutzgebiete<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
2.7.2 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF<br />
ARTEN UND LEBENSRÄUME<br />
Neben dem direkten Verlust von Lebensraumtypen <strong>und</strong> Lebensstätten von Arten<br />
durch Bau <strong>und</strong> Anlage <strong>der</strong> Windenergieanlagen ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> indirekte<br />
Lebensraumverlust durch Meidung <strong>der</strong> Anlage (Scheucheneffekt, Lärm,<br />
Licht, Störung) sowie durch betriebsbedingte Auswirkungen auf Arten von Bedeutung.<br />
Beispielsweise können durch Überbauung, Versiegelung <strong>und</strong> Rodung bisher<br />
zusammenhängende, unzerschnittene Waldlebensräume zerschnitten, alte naturnahe<br />
Wäl<strong>der</strong> in ihrer Habitatqualität beeinträchtigt o<strong>der</strong> Horst- bzw. Höhlenbäume<br />
als Lebensstätte von Vögeln <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäusen gänzlich verloren gehen.<br />
Tabelle 3 gibt u. a. einen Überblick über mögliche bau-, anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt.<br />
Die betriebsbedingten Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lebensraumverlust durch<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
45
WINDENNERGIE<br />
IN DERR<br />
RAUMSCHAF FT DER STÄDTEE<br />
UND GEMEIN NDEN IM<br />
LANDKRREIS<br />
RASTATTT,<br />
STADTKREIS BADEN-BADENN<br />
UND ANGRE ENZENDER KOM MMUNEN<br />
Meiddung<br />
<strong>der</strong> Annlage<br />
betreffen<br />
nach <strong>der</strong>rzeitigem<br />
Ke enntnisstand d v. a. bestimmmte<br />
Vogeel-<br />
<strong>und</strong> Fledeermausarten<br />
n.<br />
Vögel<br />
Bei dden<br />
Vogelarrten<br />
sind ins sbeson<strong>der</strong>e Großvogelarten<br />
wie Gre eifvögel, Rauufuß<br />
hühnner,<br />
Störchee<br />
<strong>und</strong> Uhus, Rastvögel ssowie<br />
Koloniebrüter<br />
emp pfindlich. Füür<br />
Vögel<br />
ssind<br />
neben Individuenverlusten<br />
durrch<br />
Tötung o<strong>der</strong> Verletz zung, die BBeein<br />
trächhtigungen<br />
voon<br />
Brut-, Ras st- <strong>und</strong> Überwinterungsv<br />
vorkommen durch Meidever<br />
halteen<br />
mit einheergehendem<br />
m Lebensrauumverlust<br />
o<strong>der</strong><br />
durch Störungen S bbspw.<br />
aufgr<strong>und</strong><br />
von Waartungsarbe<br />
eiten <strong>und</strong> Anllagen-Touris<br />
smus von Be edeutung.<br />
Hinssichtlich<br />
<strong>der</strong> Barrierewirkung<br />
im Voogelzug<br />
<strong>und</strong> d auf Nahrungsflügen<br />
liiegen<br />
bisheer<br />
wenige EErkenntnisse<br />
e vor. Liegenn<br />
größere Windparks W qu uer zu Vogeelzug<br />
korridoren<br />
weichhen<br />
die Vöge el aus. Dies s bedeutet ei inen energetischen<br />
Mehhrauf<br />
wandd<br />
für die bettroffenen<br />
Vö ögel (Hötker et al. 2004) . Es kann au uch zu einerr<br />
Um-<br />
kehrr<br />
<strong>der</strong> Vögel o<strong>der</strong> Auflös sung <strong>der</strong> Zuugformation<br />
kommen (e ebd.). Für niiedrig<br />
fliegeende<br />
Vögel in Mittelgebirgslagen<br />
istt<br />
ein Ausweichen<br />
häufig durch das RRelief<br />
erschwert.<br />
Häufiig<br />
folgen die e Durchzügleer<br />
den in Zug grichtung liegenden<br />
Talsstruk<br />
turenn<br />
(Stübing SS.<br />
2011). Auch<br />
bei Lagge<br />
zwischen n Brut- <strong>und</strong> Nahrungshaabitat<br />
stelleen<br />
solche WWindparks<br />
Ba arrieren dar, die je nach Vogelart entwe<strong>der</strong><br />
umfllogen<br />
werdden<br />
o<strong>der</strong> zu Kollisionen führen könnnen.<br />
Besond <strong>der</strong>s empfind dlich sind verrmut-<br />
lich GGänse,<br />
Milaane,<br />
Kraniche e <strong>und</strong> viele KKleinvogelar<br />
rten (Hötker et al. 2004) ). Vö-<br />
gel mmit<br />
schlechteen<br />
Flugeigen nschaften, aalso<br />
v.a. Wal ldarten reagieren<br />
im Zugg<br />
we-<br />
sentlich<br />
stärker auf WKA als<br />
Arten des Offenlandes<br />
<strong>und</strong> des fr reien Luftrauumes<br />
wie SSchwalben<br />
u<strong>und</strong><br />
Greifvög gel (Stübing S. 2011).<br />
Abb. 19 Vogelschuutz<br />
<strong>und</strong> Winden nergie in Rheinnland-Pfalz<br />
(Is ssselbächer 20 001)<br />
Liegen<br />
die Vorraanggebiete<br />
im<br />
Wald sindd<br />
ggf. mit ve erän<strong>der</strong>ten Auswirkunge<br />
A en auf<br />
Vogeelarten<br />
zu rrechnen.<br />
Da as spezifischhe<br />
Kollisions srisiko von Vögeln im WWald<br />
wurdde<br />
bisher niccht<br />
systemat tisch untersuucht<br />
(Bosch & Partner 2011). 2 Ein pooten<br />
ziellees<br />
Risiko beesteht<br />
bspw.<br />
für waldbrrütende<br />
Grei ifvögel, die <strong>zur</strong> z Nahrunggssu<br />
che in die Offennlandschaft<br />
fliegen. Nebben<br />
dem Ko ollisionsrisiko o kann auchh<br />
die<br />
Störuung<br />
durch BBau<br />
<strong>und</strong> Betr rieb, insbesoon<strong>der</strong>e<br />
für sc cheue Walda arten eine BBeein<br />
trächhtigung<br />
darsstellen.<br />
So können waaldbrütende<br />
Vogelarten direkt an ihren<br />
Brutpplätzen<br />
betrroffen<br />
sein. Analog zumm<br />
Offenland d ist anzune ehmen, dasss<br />
die<br />
meissten<br />
Singvöggel<br />
in Wälde ern kein Meideverhalten<br />
zeigen wer rden. Erste MMoni-<br />
toringergebnissee<br />
lassen das s auch für Sppechte<br />
erwa arten (Stübin ng S. 2011). Aber<br />
46<br />
Im Falle F eines Repowering<br />
R können<br />
kollisionsge efährdete VVogel<br />
arten n wie bspw w. <strong>der</strong> Rotmmilan<br />
stärk ker betroffen n sein. Inwieeweit<br />
nega ative o<strong>der</strong> positive Auuswir<br />
kung gen überwie egen, hängtt<br />
v.a.<br />
von einer optim malen Stanndort<br />
wahl l bei gleichzeitigem<br />
Rücckbau<br />
von Altanlagen A auf a ungeeignneten<br />
Stan ndorten ab (K Konrad J. 20012).<br />
HHP HAGGE+HOPPENSTEDT<br />
PARTNERR<br />
raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
auch <strong>der</strong> direkte Verlust von wichtigen Habitatstrukturen, v.a. von alten Baumbeständen<br />
<strong>und</strong> Horst- bzw. Höhlenbäume kann von Relevanz sein.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung hat im Schwarzwald das Auerwild.<br />
Der ungünstige Erhaltungszustand <strong>der</strong> Auerhuhnpopulation veranlasste die<br />
Landesregierung dazu, den "Aktionsplan Auerhuhn" (APA) erarbeiten zu lassen.<br />
In diesem 2008 verabschiedeten Plan sind alle Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Handlungsfel<strong>der</strong><br />
dargestellt, die für die Erhaltung des Auerhuhns im Schwarzwald<br />
von Bedeutung sind.<br />
Als die wichtigste Ursache für den Rückgang <strong>der</strong> Populationen von Auer- <strong>und</strong><br />
Haselhuhn wird die Verän<strong>der</strong>ung des Waldlebensraumes angesehen. Daher<br />
steht das von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Rauhfußhühner Baden-Württemberg (AGR)<br />
entwickelte Schutzkonzept <strong>zur</strong> Erhaltung, Schaffung <strong>und</strong> Verbindung geeigneter<br />
Lebensräume durch waldbauliche Maßnahmen im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Die Einbeziehung<br />
des gesamten Schwarzwaldes in das Schutzkonzept ist notwendig, weil<br />
das Überleben des Auerhuhns nicht über die isolierte Betrachtung einzelner, aktuell<br />
geeigneter Flächen gesichert werden kann, son<strong>der</strong>n nur über die Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> räumlichen Zusammenhänge, <strong>der</strong> dynamischen <strong>Entwicklung</strong> von<br />
Wäl<strong>der</strong>n <strong>und</strong> des Flächenanspruchs überlebensfähiger Populationen.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Faktoren, die einen negativen Einfluss auf die Bestandesentwicklung<br />
des Auerhuhns haben können, werden im Rahmen des Schutzkonzeptes<br />
ebenfalls berücksichtigt. Hierzu zählt die Intensivierung <strong>der</strong> Bejagung auf Prädatoren<br />
(Fuchs, Schwarzwild etc.) <strong>und</strong> weitere Störeinflüsse wie z.B. touristische<br />
<strong>und</strong> sportliche Nutzungen (Wan<strong>der</strong>n, Skilauf, Mountainbike, Hängegleiter etc.),<br />
waldwirtschaftliche Nutzung <strong>und</strong> sonstige potenzielle Störquellen, wie auch z.B.<br />
Windenergieanlagen. Bei allen diesen möglichen Störfaktoren gilt im Rahmen<br />
des Schutzkonzeptes das Vorsorgeprinzip: jede Störung soll in den Schwerpunkten<br />
<strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung vermieden werden, um mögliche Negativeinflüsse<br />
auszuschließen. Einige Maßnahmen <strong>zur</strong> Störungsvermeidung wurden bereits<br />
umgesetzt: Ausweisung von Wildschutzgebieten, Einschränkung forstlicher<br />
Arbeiten in <strong>der</strong> Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtzeit, Verlegung von Wan<strong>der</strong>wegen, Loipen,<br />
Start- <strong>und</strong> Landeplätzen für Hanggleiter, Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Planung von<br />
Windenergieanlagen.<br />
Das Auerhuhn (Tetrao urogallus) ist die Charakterart für artenreiche Waldlebensräume<br />
in den Hochlagen des Schwarzwaldes. Seit <strong>der</strong> Jahrh<strong>und</strong>ertwende<br />
war ein starker Rückgang <strong>der</strong> Population bis zu einer Stabilisierungsphase in<br />
den 80er Jahren zu beobachten. In den letzten Jahren ging <strong>der</strong> Bestand weiter<br />
<strong>zur</strong>ück. Die Fläche <strong>der</strong> Auerhuhngebiete beträgt ca. 57 000 Hektar. Diese Fläche<br />
ist aber nicht zusammenhängend, son<strong>der</strong>n ist in viele Teilfragmente aufgeteilt.<br />
Ein wesentliches Ziel für das oben erwähnte Schutzkonzept ist es, die Teillebensräume<br />
so miteinan<strong>der</strong> zu verbinden, dass ein regelmäßiger Austausch<br />
zwischen den Teilpopulationen stattfinden kann. Das Auerhuhn im Schwarzwald<br />
ist nur überlebensfähig, wenn die Auerhuhngebiete nicht weiter „schmelzen“<br />
<strong>und</strong> die einzelnen Gebiete miteinan<strong>der</strong> vernetzt sind. Entscheidend dabei ist die<br />
Verbindung <strong>der</strong> Vorkommen im Nordschwarzwald mit den Vorkommen im<br />
Südschwarzwald. Für den Austausch zwischen diesen Teilpopulationen haben<br />
sogenannte „Trittsteine“ eine sehr wichtige Verbindungsfunktion: die Auerhuhngebiete<br />
im Mittleren Schwarzwald beispielsweise sind als Trittsteine für eine<br />
Nord-Süd-Verbindung beson<strong>der</strong>s wichtig.<br />
Aus den genannten Gründen hat das einzelne Auerhuhngebiet bzw. hier <strong>der</strong><br />
einzelne Standort von Windenergieanlagen regionale Bedeutung.<br />
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47
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
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Es ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht eindeutig belegbar, welchen negativen<br />
Einfluss Windenergieanlagen auf Auerhühner haben. Klar ist aber, dass<br />
Windenergieanlagen Lärm verursachen <strong>und</strong> damit eine zusätzliche Störquelle<br />
darstellen. Insbeson<strong>der</strong>e in den Paarungs-, Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtgebieten kann<br />
die Störquelle „Windenergieanlage“ negative Folgen für die Bestandesentwicklung<br />
haben. Nach dem Vorsorgeprinzip soll jede Störung minimiert <strong>und</strong> wenn<br />
möglich ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass Windenergieanlagen<br />
mehrere Jahrzehnte die ökologischen Bedingungen an ihrem Standort<br />
beeinflussen <strong>und</strong> verän<strong>der</strong>n. Auch <strong>der</strong> Auerhuhnschutz muss langfristig <strong>und</strong> dynamisch<br />
betrachtet werden. Daher geht es nicht nur um eine Beurteilung <strong>der</strong><br />
Vergangenheit <strong>und</strong> <strong>der</strong> aktuellen Situation, son<strong>der</strong>n auch um eine Prognose<br />
künftiger <strong>Entwicklung</strong>en. Nicht nur die Windenergieanlagen selbst, son<strong>der</strong>n<br />
auch die mit dem Bau <strong>und</strong> Betrieb verb<strong>und</strong>enen Aktivitäten sind als Störwirkungen<br />
für Auerhühner zu betrachten. Hierzu zählen <strong>der</strong> Bau <strong>und</strong> die Unterhaltung<br />
des Betriebs mit Zufahrt <strong>und</strong> Lärm sowie die Zuwegung, die aufgr<strong>und</strong> des notwendigen<br />
Ausbaustandards weiteren Besucherverkehr nach sich zieht.<br />
Auerhühner nutzen große Waldbereiche als Lebensraum (30 bis 500 ha). Beson<strong>der</strong>s<br />
wichtig sind aber die zentralen bzw. die für die Reproduktion geeigneten<br />
Waldbestände. Der Bau von Windenergieanlagen in diesen zentralen Lebensraumbereichen<br />
hat ein viel größeres Störpotenzial, als in Randbereichen<br />
<strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung. Als „Lebensraumzentralen“ gelten die Balzplätze, die<br />
Winterhabitate um die Balzplätze, die Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete <strong>und</strong> die für den<br />
Populationsaustausch wichtigen „Trittsteinbiotope“. Die Schwerpunktgebiete<br />
werden u.a. an den bekannten Balzplätzen orientiert. Der Balzplatz als Zentrum<br />
<strong>und</strong> 1 km Radius sind <strong>der</strong> Bereich, in dem sich Auerhühner zu den genannten<br />
Zeiten konzentrieren <strong>und</strong> in dem Störungen am problematischsten sind. Falls<br />
Aufzuchthabitate bekannt sind, gelten diese ebenfalls als Schwerpunktbereiche<br />
<strong>der</strong> Verbreitung, ebenso wie die Trittsteinbiotope. In diesen Bereichen sollten<br />
aus Sicht des Auerhuhnschutzes keine Windenergieanlagen errichtet werden.<br />
Die Schwerpunkte <strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung sollten nach dem Vorsorgeprinzip<br />
als Standort für Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Als Schwerpunkt<br />
gelten die Balzplätze sowie ein 1km-Radius um die Balzplätze, Aufzuchthabitate<br />
<strong>und</strong> Trittsteine.<br />
Fle<strong>der</strong>mäuse<br />
Für verschiedene Fle<strong>der</strong>mausarten sind v.a. Kollision <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verlust von Quartieren<br />
<strong>und</strong> Jagdhabitaten relevant.<br />
Zu den empfindlichen Fle<strong>der</strong>mausarten gehören v.a. Arten, die im höheren Luftraum<br />
jagen <strong>und</strong> ausgeprägte Wan<strong>der</strong>bewegungen ausführen (z.B. Großer <strong>und</strong><br />
Kleiner Abendsegler, Zwergfle<strong>der</strong>maus, Rauhautfle<strong>der</strong>maus). Fle<strong>der</strong>mäuse verunglücken<br />
überwiegend im Spätsommer <strong>und</strong> Herbst (Streif- <strong>und</strong> Zugphase).<br />
Aber auch nicht ziehende Fle<strong>der</strong>mausarten können im Frühjahr <strong>und</strong> Frühsommer<br />
im Umfeld ihrer Wochenstuben durch WKA betroffen sein. Es gibt auch Beobachtungen,<br />
dass Fle<strong>der</strong>mäuse im Spätsommer die Gondeln <strong>der</strong> WKA als potentielles<br />
Quartier begutachten <strong>und</strong> dadurch zu Kollisionsopfern werden (RP<br />
Freiburg 2007). Windgeschwindigkeit, Temperatur <strong>und</strong> Nachtzeitraum haben<br />
Einfluss auf die Flugaktivitäten. So nehmen ab einer bestimmten Windstärke (><br />
7,5 m/s) die Aktivitäten ab (RP Freiburg 2007). Zum spezifischen Kollisionsrisiko<br />
von Fle<strong>der</strong>mäusen im Wald sind nur wenige Erkenntnisse vorhanden (Bosch &<br />
Partner 2011). Es wird nach bisherigen Kenntnisstand jedoch davon ausgegangen,<br />
dass WKA im Wald Fle<strong>der</strong>mäuse stärker gefährden als freistehende Anlagen<br />
(RP Freiburg 2007). So ist an Waldstandorten noch mit deutlich höheren<br />
Kollisionsraten von Fle<strong>der</strong>mäusen zu rechen (AGF 2011). Im Falle eines<br />
Repowering von WKA kann das Kollisionsrisiko für Fle<strong>der</strong>mäuse langsamer ansteigen<br />
als <strong>der</strong> Leistungszuwachs; bei gleichbleiben<strong>der</strong> Leistung kann das Risi-<br />
48<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
ko auch sinken (Bosch & Partner 2011). Für hochfliegende Arten wie bspw. <strong>der</strong><br />
Große Abendsegler ist von einem erhöhten Risiko auszugehen (Konrad J.<br />
2012).<br />
Der bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte Verlust von Quartieren <strong>und</strong> Jagdhabitaten ist<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Wald von Bedeutung (RP Freiburg 2007). So kann für einige<br />
Arten <strong>der</strong> Verlust von Jagdhabitaten relevant sein, während an<strong>der</strong>e Arten wie<br />
bspw. die Zwergfle<strong>der</strong>maus von den offenen Lichtungen im Wald profitiert (Bach<br />
L. 2009). Quartiersverluste betreffen die spalten- <strong>und</strong> höhlenbewohnenden Arten.<br />
Nächtliche Arbeiten während <strong>der</strong> Bauzeit können <strong>zur</strong> Störung lichtempfindlicher<br />
Arten, wie bspw. Bart- <strong>und</strong> Bechsteinfle<strong>der</strong>maus führen (ebd.). Ob eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung durch Barrierewirkung von WKA (bspw. Umfliegen<br />
<strong>der</strong> Anlagen durch Abendseglerarten) o<strong>der</strong> Störung durch Ultraschall-<br />
Emissionen gegeben ist, ist bisher ungeklärt (ebd.).<br />
Neue Erkenntnisse sind in naher Zukunft zu erwarten. Thema eines Forschungsvorhaben<br />
im Auftrag des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Reaktorsicherheit ist die <strong>Entwicklung</strong> von Methoden <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>und</strong><br />
Reduktion von Kollisionsrisiken für Fle<strong>der</strong>mäuse an Onshore-<br />
Windenergieanlagen (Brinkmann et al. 2011; Reich et al. in Bearb.). An <strong>der</strong><br />
LUBW ist eine Facharbeitsgruppe gegründet worden, die jetzt einen Entwurf zu<br />
den windenergieempfindlichen Fle<strong>der</strong>mausarten in Baden-Württemberg vorgelegt<br />
hat (Stand 16. März 2012). Des Weiteren sollen von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Gebiete<br />
mit hoher Wahrscheinlichkeit eines Vorkommens gegenüber WKA beson<strong>der</strong>s<br />
empfindlicher Fle<strong>der</strong>mausarten ermittelt werden.<br />
2.7.3 BERÜCKSICHTIGUNG DER ARTEN UND LEBENSRÄUME<br />
BEI DER AUSWEISUNG VON WINDENERGIEANLAGEN<br />
Ein wesentliches Ziel <strong>der</strong> vorliegenden Konzeption ist die Sicherung wirtschaftlicher<br />
<strong>und</strong> rechtssicherer Windnutzungsstandorte mit geringem Konfliktpotenzial.<br />
Auf dem Weg dahin kommt <strong>der</strong> Berücksichtigung des Artenschutzes eine wichtige<br />
Bedeutung zu.<br />
Um das Konfliktpotenzial möglichst frühzeitig zu minimieren, werden vorhandene<br />
Hinweise auf Vorkommen windenergieempfindlicher Arten bereits im Rahmen<br />
von Modul I einbezogen. Beson<strong>der</strong>s sensible Bereiche werden dadurch<br />
von vorneherein ausgeschlossen.<br />
Weiterführende Untersuchungen <strong>und</strong> Kartierungen werden hingegen sinnvollerweise<br />
auf die Ebene des Genehmigungsverfahrens abgeschichtet.<br />
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49
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Tab. 6 Im Rahmen von Modul I berücksichtigte Arten <strong>und</strong> Lebensräume<br />
50<br />
Kriterium Definition/Erläuterung Gr<strong>und</strong>lagen Tabubereich Prüfbereich<br />
Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete<br />
von<br />
Zugvögeln mit nationaler<br />
<strong>und</strong> internationaler<br />
Bedeutung<br />
inklusive Vorsorgeabstand <br />
Zugkonzentrationskorridore<br />
von Vögeln<br />
o<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäusen<br />
Die Güte <strong>und</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete wird in<br />
den Standarddatenbögen kategorisiert;<br />
Ramsar-Gebiete<br />
Windenergieanlagen stellen für ziehende Vögel <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse<br />
ein Hin<strong>der</strong>nis dar <strong>und</strong> bedingen ein erhöhtes<br />
Kollisionsrisiko.<br />
Nationalpark Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie<br />
Naturschutzgebiete zu behandeln. Entsprechend kommen<br />
sie für eine Windenergienutzung prinzipiell nicht in Frage.<br />
Ein Vorsorgeabstand ist im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong><br />
zuständigen Fachbehörde festzulegen.<br />
Flächenhafte Naturdenkmale<br />
In Naturdenkmalen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
ausgeschlossen. Sie dienen dem Schutz <strong>der</strong> Flora <strong>und</strong><br />
Fauna, des Landschaftsbildes o<strong>der</strong> sind von beson<strong>der</strong>er<br />
kulturhistorischer Bedeutung.<br />
Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete dienen in beson<strong>der</strong>em Maße dem<br />
Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft in ihrer Gesamtheit o<strong>der</strong><br />
in einzelnen Teilen. In einem NSG zerstören o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n<br />
WEA das Schutzgebiet o<strong>der</strong> dessen Naturhaushalt<br />
<strong>und</strong> sind deshalb verboten. Windenergieanlagen können<br />
bei Vorkommen windenergieempfindlicher Arten (gem.<br />
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Standarddatenbögen für Vogelschutzgebiete,<br />
Stand 2010;<br />
RIPS-Datenpool, Stand 2010;<br />
Liste <strong>der</strong> windenergieempfindlichen<br />
Brutvogelarten in Baden-<br />
Württemberg. Stand 20.03.2012<br />
(LUBW)<br />
Die Bereitstellung von Daten ist<br />
von Seiten <strong>der</strong> LUBW bis voraussichtlich<br />
Ende 2013 geplant.<br />
Baden-Württemberg verfügt bislang<br />
über keine Nationalparks.<br />
Allerdings ist die Ausweisung des<br />
Nordschwarzwalds als Nationalpark<br />
angedacht.<br />
Fläche 700 m Vorsorgeabstand<br />
Korridor Vorsorgeabstände<br />
sind im Einzelfall<br />
festzulegen<br />
Fläche<br />
(da <strong>der</strong> Nationalpark<br />
Nordschwazwald<br />
jedoch noch nicht<br />
rechtkräftig ist, wurde<br />
die geplante Kulisse<br />
als Prüfkriterium –<br />
nicht aber als Tabukriterium<br />
– berücksichtigt)<br />
i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand<br />
ist im Einzelfall festzulegen<br />
RIPS-Datenpool Fläche <strong>der</strong> genaue Abstand<br />
ist im Einzelfall festzulegen<br />
RIPS-Datenpool Fläche i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand<br />
ist im Einzelfall festzu-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Kriterium Definition/Erläuterung Gr<strong>und</strong>lagen Tabubereich Prüfbereich<br />
Anhang 1 VSG-VO) auch außerhalb von Naturschutzgebieten<br />
zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzzwecke<br />
<strong>und</strong> Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand<br />
im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde festzulegen.<br />
Bannwäl<strong>der</strong> Bannwäl<strong>der</strong> sind sich selbst überlassene Waldreservate.<br />
Der Bau <strong>und</strong> Betrieb von Windenergieanlagen steht <strong>der</strong><br />
Schonfunktion entgegen. Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong><br />
Bannwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände<br />
an<strong>zur</strong>aten, um diese Beeinträchtigungen zu minimieren.<br />
Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde abzustimmen.<br />
Schonwäl<strong>der</strong> Gemäß § 32 LWaldG sind Schonwäl<strong>der</strong> Waldreservate für<br />
bestimmte Waldgesellschaften mit ihren Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />
Sie dienen dem Erhalt <strong>und</strong> Schutz eines bestimmten<br />
Bestandsaufbaus sowie dem Schutz bestimmter<br />
Waldbiotope.<br />
Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong> Schonwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgebiete führen können,<br />
sind im Einzelfall Abstände an<strong>zur</strong>aten, um diese Beeinträchtigungen<br />
zu minimieren. Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde abzustimmen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 51<br />
legen<br />
RIPS-Datenpool Fläche i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand<br />
ist im Einzelfall festzulegen<br />
RIPS-Datenpool Fläche i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand<br />
ist im Einzelfall festzulegen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Auerwild <strong>und</strong> Windkraft<br />
Die von <strong>der</strong> FVA erarbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen (Stand 24.8.2012) sind eine fachliche<br />
Einschätzung, die auf <strong>der</strong> Basis des APA Aktionsplan-Auerhuhn), sowie langjähriger<br />
wissenschaftlicher Arbeiten <strong>und</strong> vorhandener Monitoringdaten erarbeitet wurde.<br />
Sie bieten damit eine Orientierung bei <strong>der</strong> Planung von WEA, stellen aber keine<br />
rechtlich verbindliche Festlegung dar. Zudem wird beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen,<br />
dass sich die hier dargestellten Gr<strong>und</strong>lagen nur auf das Auerhuhn beziehen <strong>und</strong><br />
diese sowohl innerhalb, als auch außerhalb <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete eine Differenzierung<br />
<strong>der</strong> auerhuhnrelevanten Flächen ermöglichen. Alle an<strong>der</strong>en Arten <strong>und</strong> Belange<br />
sind unabhängig davon zu berücksichtigen.<br />
Bei <strong>der</strong> Erstellung von Flächennutzungsplänen <strong>und</strong> Einzelfallgenehmigungen ist<br />
entsprechend den "Hinweisen für den Untersuchungsumfang <strong>zur</strong> Erfassung von<br />
Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen" <strong>der</strong><br />
LUBW <strong>zur</strong> Betroffenheit des Auerhuhns auf die Monitoringdaten <strong>der</strong> FVA <strong>zur</strong>ückzugreifen.<br />
Dies bedeutet, dass bei <strong>der</strong> Erstellung von Flächennutzungsplänen i.d.R.<br />
keine auf das Auerhuhn bezogenen Geländeerhebungen mehr notwendig sind, da<br />
die notwendigen Daten bei <strong>der</strong> FVA vorliegen.<br />
Zur fachlichen Einschätzung <strong>der</strong> Thematik Windkraft <strong>und</strong> Auerhuhn wurden die<br />
windhöffigen Waldflächen (5,25 m/s in 100m über Gr<strong>und</strong>) im Schwarzwald in die<br />
auf S. 50 des APA beschriebenen 4 Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle unten).<br />
Hauptkriterium für die Beurteilung <strong>der</strong> Flächen ist ihre Bedeutung für den Erhaltungszustand<br />
<strong>der</strong> Auerhuhnpopulation. Dabei werden aus den in Zusammenarbeit<br />
mit den Auerwildhegegemeinschaften <strong>und</strong> Ornithologen erarbeiteten Monitoringdaten<br />
die aktuelle Besiedlung <strong>und</strong> die Balz-, Brut <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete herangezogen.<br />
Aus den in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Vogelwarte Radolfzell <strong>und</strong> <strong>der</strong> Universität Freiburg<br />
durchgeführten genetischen Untersuchungen <strong>und</strong> Landschaftsanalysen<br />
(Braunisch et. al 2010) wurden Verb<strong>und</strong>korridore <strong>und</strong> Trittsteinflächen abgegrenzt,<br />
die für den genetischen Austausch zwischen den einzelnen Teilpopulationen existentiell<br />
sind.<br />
52<br />
Aus-<br />
schluss<br />
Prüf-<br />
bereich<br />
Keine<br />
Restriktionen<br />
durch<br />
Auerhhuhn-<br />
schutz<br />
Kategorie 1 (rot): Ausschluss von Windkraftanlagen<br />
Kernlebensräume von <strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung: Reproduktionsbereiche (Balz-,<br />
Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete)<br />
Existentielle Biotopverb<strong>und</strong>bereiche: Trittsteinbiotope <strong>und</strong> Korridorbereiche<br />
höchster Priorität<br />
Kategorie 2 (orange): sehr problematisch<br />
Bereiche die von Auerhühner besiedelt sind <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> für den Populationsaustausch<br />
zwischen den Teilpopulationen sehr wichtig sind.<br />
Kategorie 3 (gelb): weniger problematisch<br />
Diese Bereiche werden aktuell o<strong>der</strong> potentiell von Auerhühnern genutzt, gehören<br />
jedoch nicht zu den Schwerpunkten <strong>der</strong> Besiedlung.<br />
Biotopverb<strong>und</strong>bereiche untergeordneter Priorität.<br />
Kategorie 4 (braun): keine Restriktionen durch Auerhuhnschutz bekannt, Einzelfallprüfung<br />
für an<strong>der</strong>e Belange erfor<strong>der</strong>lich<br />
Diese Bereiche werden von Auerhühnern aktuell <strong>und</strong> mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
auch künftig nicht genutzt. Eine Bebauung durch Windkraftanlagen ist<br />
aus Sicht des Auerhuhnschutzes unbedenklich.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Für das interkommunale Konzept sind insbeson<strong>der</strong>e die Kategorien 1 <strong>und</strong> 2 von<br />
Bedeutung. Da die Daten erst am 24.8.2012 veröffentlicht wurden, konnten sie<br />
nicht mehr in die im vorangegangenen erläuterten Schritte <strong>zur</strong> Abgrenzung <strong>der</strong><br />
Windnutzungsgebiete einbezogen werden. Sie sind dort als zu prüfende Flächen<br />
mit sehr hohem Konfliktpotential eingeflossen. In <strong>der</strong> Detailüberprüfung einzelner<br />
pot. Windnutzungsgebiete werden die Gebiete, in den Flächen <strong>der</strong> Kategorie 1 liegen,<br />
als Ausschlussflächen gewertet.<br />
2.8 VERTIEFUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZ<br />
Die Aspekte Landschaftsbild <strong>und</strong> Kulturlandschaft werden in einer Vielzahl von<br />
rechtlichen Regelungen aufgenommen. Intention ist in erster Linie die Sicherung<br />
<strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Ausprägung <strong>der</strong> Landschaft. Im Vergleich zum Artenschutz<br />
unterliegen die Belange des Landschaftsschutzes jedoch wesentlich<br />
schwächeren gesetzlichen Regelungen.<br />
2.8.1 RECHTSGRUNDLAGE LANDSCHAFTSSCHUTZ<br />
Raumordnungsgesetz 2009 (ROG)<br />
Erhalt <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> historisch geprägten <strong>und</strong> gewachsenen Kulturlandschaft.<br />
Entwickeln, Ordnen <strong>und</strong> Sichern <strong>der</strong> Kulturlandschaft - d.h. in <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />
wird sowohl <strong>der</strong> Faktor <strong>der</strong> Beharrung <strong>und</strong> Stabilisierung (= Ordnung), als auch <strong>der</strong><br />
Dynamik <strong>und</strong> Mobilisierung (= <strong>Entwicklung</strong>) gefor<strong>der</strong>t.<br />
§ 2 Nr. 5 ROG: „Historisch geprägte <strong>und</strong> gewachsene Kulturlandschaften sind in<br />
ihren prägenden Merkmalen <strong>und</strong> mit ihren Kultur- <strong>und</strong> Naturdenkmälern zu erhalten.<br />
Die unterschiedlichen Landschaftstypen <strong>und</strong> Nutzungen <strong>der</strong> Teilräume sind mit<br />
den Zielen eines harmonischen Nebeneinan<strong>der</strong>s, <strong>der</strong> Überwindung von Strukturproblemen<br />
<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Schaffung neuer wirtschaftlicher <strong>und</strong> kultureller Konzeptionen<br />
zu gestalten <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.“<br />
§ 1 (2) ROG: „Leitvorstellung bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgabe nach Absatz 1 ist eine<br />
nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Ansprüche an<br />
den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt <strong>und</strong> zu einer dauerhaften,<br />
großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen<br />
in den Teilräumen führt“.<br />
§ 1 (3) ROG: „Die <strong>Entwicklung</strong>, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>der</strong> Teilräume soll sich in<br />
die Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse des Gesamtraums einfügen; die <strong>Entwicklung</strong>,<br />
Ordnung <strong>und</strong> Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“.<br />
BNatSchG 2010<br />
§ 1 (4) Nr. 1 <strong>und</strong> 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart<br />
<strong>und</strong> Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur <strong>und</strong> Landschaft sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
1. Naturlandschaften <strong>und</strong> historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />
Kultur-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung <strong>und</strong> sonstigen<br />
Beeinträchtigungen zu bewahren,<br />
2. zum Zweck <strong>der</strong> Erholung in <strong>der</strong> freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit <strong>und</strong><br />
Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten <strong>und</strong> siedlungsnahen Bereich zu<br />
schützen <strong>und</strong> zugänglich zu machen.“<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
53
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
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§ 26 (2) BNatSchG: (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter beson<strong>der</strong>er<br />
Beachtung des § 5 Absatz 1 <strong>und</strong> nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen<br />
verboten, die den Charakter des Gebiets verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> dem beson<strong>der</strong>en<br />
Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen.<br />
Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)<br />
§ 2 (1) bis (3) DSchG: „Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen<br />
<strong>und</strong> Sachgesamtheiten <strong>und</strong> Teile von Sachen, an <strong>der</strong>en Erhaltung aus wissenschaftlichen,<br />
künstlerischen o<strong>der</strong> heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />
Interesse besteht. (…)<br />
(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch<br />
1. Die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild<br />
von erheblicher Bedeutung ist (§15 Abs. 3) sowie<br />
2. Gesamtanlagen (§19).“<br />
§ 15 (3) DSchG: „Bauliche Anlagen in <strong>der</strong> Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals,<br />
soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist,<br />
dürfen nur mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />
beseitigt werden. (…)“<br />
§ 8 (1): „Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde<br />
1. zerstört o<strong>der</strong> beseitigt werden,<br />
2. In seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden<br />
(…)“<br />
Als weitere wichtige Vereinbarung sei an dieser Stelle die Europäische Landschaftskonvention<br />
(Art. 6) erwähnt. Ziel ist die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Landschaft.<br />
Die Konvention spricht sich für eine gezielte Landschaftsentwicklung aus, auch in<br />
sogenannten alltäglichen, städtischen <strong>und</strong> beeinträchtigten Landschaften. Da<br />
Deutschland die Konvention nicht ratifiziert hat, wird hierauf nicht näher eingegangen.<br />
2.8.2 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF DIE<br />
LANDSCHAFT<br />
Die bisher bekannte Kulturlandschaft wird sich durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
in ihrer Eigenart verän<strong>der</strong>n. Durch das Einbringen dieser technischen<br />
Anlagen mit entsprechend neuen Dimensionen bezüglich Volumen, Höhe <strong>und</strong><br />
Massierung kommt es zu Maßstabsverän<strong>der</strong>ungen. Es findet eine Anreicherung<br />
<strong>der</strong> Landschaft mit technischen Elementen statt. Neu ist auch die Beweglichkeit<br />
dieser Elemente. Diese ziehen naturgemäß die Aufmerksamkeit des Menschen an.<br />
Bekannte Horizontbil<strong>der</strong> <strong>und</strong> Silhouetten werden verän<strong>der</strong>t. Die Wahrnehmung <strong>der</strong><br />
Landschaft – das reine Landschaftserleben – wird gestört.<br />
Windenergieanlagen verän<strong>der</strong>n den durch natürliche o<strong>der</strong> kulturelle Elemente wie<br />
Bäume, Hecken, Felsen, Kirchtürme, Häuser, Schornsteine, Freileitungen etc. geprägten<br />
vertikalen Maßstab erheblich. So sind Windenergieanlagen bis zu 5-6 Mal<br />
so hoch wie die bis dahin dominierenden Bäume o<strong>der</strong> Kirchen (25 - 30 m) (Ratzbor<br />
G. 2011).<br />
Windenergieanlagen passen sich meist nicht in die vorhandene Landschaft ein, eine<br />
`Kaschierung´ durch Eingrünung o.ä. ist kaum möglich. Sie verän<strong>der</strong>n zum einen<br />
das Erscheinungsbild <strong>der</strong> Kulturlandschaft an sich, zum an<strong>der</strong>en wird die Funktion<br />
<strong>der</strong> Landschaft als Voraussetzung für die freiraumgeb<strong>und</strong>ene Erholung beein-<br />
54 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
trächtigt. Die ursprüngliche Bedeutung <strong>der</strong> Landschaft kann verloren gehen, wenn<br />
beispielsweise ländliche Gebiete durch eine hohe Anzahl an Windenergieanlagen<br />
sich zu `Energieproduktionslandschaften´ entwickeln.<br />
So kann eine bis dahin reizvolle historische Kulturlandschaft zwangsläufig, durch<br />
Verfremdungseffekte technischer Anlagen, ihre Anziehung bzw. ihre Identität verlieren<br />
o<strong>der</strong> gänzlich zerstört werden (ebd.).<br />
Tabelle 3 stellt u. a. die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die<br />
Landschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Funktion dar.<br />
Inwieweit die Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Landschaft als störend empf<strong>und</strong>en werden, ist<br />
stark abhängig von dem Betrachter <strong>und</strong> dessen persönlichem Hintergr<strong>und</strong>. Zahlreiche<br />
Untersuchungen <strong>und</strong> Erhebungen belegen sowohl positive als auch negative<br />
Empfindungen (vgl. Ratzbor G. 2011). An dieser Stelle wird darauf nicht näher eingegangen,<br />
son<strong>der</strong>n hier gilt es vielmehr, Hinweise zu geben, auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong>er sich<br />
möglichst konfliktarme Windnutzungsbereiche herauskristallisieren lassen.<br />
Die zumeist rechtlich begründeten Kriterien zum Ausschluss bestimmter Bereiche<br />
für die Nutzung von Windenergie werden in Hinblick auf das Landschaftsbild <strong>und</strong><br />
die Kulturlandschaft durch Kriterien ergänzt, die nicht immer einer rechtlichen Gebietsausweisung<br />
unterliegen. Dies gilt beispielweise für Landschaften mit beson<strong>der</strong>en<br />
Gegebenheiten wie einem hohen Grad an Unberührtheit, einer bemerkenswerten<br />
Bedeutung für die jeweilige Region o<strong>der</strong> einer herausragenden Vielfalt, Eigenart<br />
<strong>und</strong> Schönheit.<br />
2.8.3 BERÜCKSICHTIGUNG DES LANDSCHAFTSSCHUTZES BEI<br />
DER AUSWEISUNG VON WINDENERGIEANLAGEN<br />
Die bisher bekannte Kulturlandschaft wird sich durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
in ihrer Eigenart verän<strong>der</strong>n. Durch das Einbringen dieser technischen<br />
Anlagen mit entsprechend neuen Dimensionen bezüglich Volumen, Höhe <strong>und</strong><br />
Massierung, kommt es zu Maßstabsverän<strong>der</strong>ungen. Es findet eine Anreicherung<br />
<strong>der</strong> Landschaft mit technischen Elementen statt. Neu ist auch die Beweglichkeit<br />
dieser Elemente. Sie ziehen naturgemäß die Aufmerksamkeit des Menschen an.<br />
Bekannte Horizontbil<strong>der</strong> <strong>und</strong> Silhouetten werden verän<strong>der</strong>t. Die Wahrnehmung <strong>der</strong><br />
Landschaft – das reine Landschaftserleben – wird gestört.<br />
Der Windenergieerlass sieht <strong>zur</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Aspekte des Landschaftsbildes<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kulturlandschaft unter Kap. 4.2.6 die Betrachtung folgen<strong>der</strong> Kriterien<br />
vor:<br />
Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des Landschaftsbildes unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Sichtbarkeit <strong>der</strong> Anlage im Nah- <strong>und</strong> Fernbereich<br />
Min<strong>der</strong>ung des Erholungswertes<br />
Unberührtheit <strong>der</strong> Landschaft<br />
Vorbelastung durch technische Anlagen<br />
Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Landschaftsbildes werden verschiedene Ebenen erfasst.<br />
Einerseits weist eine flächendeckende, gesamträumliche Betrachtungsweise auf<br />
wichtige Aspekte für eine generelle Eingrenzung bei <strong>der</strong> Suche potenzieller Windnutzungsbereiche.<br />
An<strong>der</strong>erseits können für die nähere, d.h. detaillierte Suche potenzieller<br />
Windnutzungsbereiche bestimmte Einzelkriterien des Landschaftsbildes<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kulturlandschaft herangezogen werden, die nicht gesamträumlich darstell-<br />
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55
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
bar sind. Hierdurch können weitere Bereiche identifiziert werden, die eine beson<strong>der</strong>e<br />
Empfindlichkeit gegenüber Störungen durch WEA aufweisen.<br />
Charakterisierung <strong>der</strong> Landschaft<br />
Gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg (Kap. 4.2.6) ist das Landschaftsbild<br />
sowohl aus dem Blickwinkel des Landschaftsschutzes als auch aus dem Blickwinkel<br />
<strong>der</strong> Windenergienutzung zu untersuchen. Als erste Annäherung an die<br />
Thematik wurde die Landschaft in Anlehnung an die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />
charakterisiert.<br />
Da sich die Raumschaft von <strong>der</strong> Rheinebene über die Vorbergzone <strong>und</strong> den Nördlichen<br />
Talschwarzwald bis zum Naturraum Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen erstreckt,<br />
ist die Landschaft entsprechend vielgestaltig – sowohl in Hinblick auf Topographie<br />
als auch auf die prägenden Nutzungen. Die Hochlagen des Schwarzwaldes<br />
verfügen über relativ große unzerschnittene – überwiegend bewaldete Räume<br />
<strong>und</strong> die Vorbergzone zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Burgen <strong>und</strong> Schlössern<br />
<strong>und</strong> eine hohe Strukturvielfalt aus. Entsprechend kommt diesen Bereichen eine<br />
wichtige Bedeutung in Hinblick auf den Artenschutz, die Erholung sowie das<br />
Landschaftsbild zu.<br />
Im Gegensatz dazu steht die Rheineben, die durch größere Siedlungskörper <strong>und</strong><br />
intensivere Nutzungen (u. a. Rohstoffabbau) geprägt wird. Sie wird darüber hinaus<br />
durch zahlreiche Verkehrstrassen <strong>und</strong> Stromleitungen durchzogen. Es ist jedoch<br />
darauf hinzuweisen, dass auch die Rheinebene – z. B. im Bereich <strong>der</strong> Überschwemmungsbereiche<br />
o<strong>der</strong> Altarme des Rheins – über ökologisch hochwertige<br />
Lebensräume <strong>und</strong> Gebiete mit hoher Erholungsfunktion verfügt.<br />
56<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Abb. 20 Charakterisierung <strong>der</strong> Landschaft in Anlehnung an die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />
Das sich daraus ergebende Bild konnte durch eine Auswertung <strong>der</strong> Aussagen <strong>der</strong><br />
Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm zum Thema Landschaftsbild bestätigt<br />
<strong>und</strong> weiter konkretisiert werden.<br />
Abb. 21 Aussagen <strong>der</strong> Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm zum Thema Landschaftsbild<br />
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57
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Detaillierte Landschaftsbildbewertung<br />
Eine detailliertere Landschaftsbildbewertung wird <strong>der</strong>zeit im Rahmen eines Forschungsprojekts<br />
<strong>der</strong> Universität Stuttgart (Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie)<br />
u. a. für die Regionen Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> Nordschwarzwald erarbeitet.<br />
Basierend auf dem digitalen Geländemodell <strong>und</strong> den einzelnen Nutzungsarten<br />
werden die Aspekte Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit benutzerorientiert bewertet.<br />
Das Projekt steht kurz vor dem Abschluss <strong>und</strong> soll den Gemeinden baldmöglichst<br />
<strong>zur</strong> Beurteilung möglicher Standorte <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Einzelfallbetrachtung ist diese detaillierte Landschaftsbildbewertung – insb. <strong>der</strong> Aspekt<br />
Schönheit – in die Beurteilung möglicher Windenergiestandorte eingeflossen.<br />
Zur Veranschaulichung <strong>der</strong> Tragweite möglicher Windenergiestandorte sind darüber<br />
hinaus Sichtbarkeitsanalysen für die Einzelfallbetrachtungen vorgenommen<br />
worden.<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Ein wichtiges Instrument <strong>zur</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Landschaftsverträglichkeit potentieller<br />
Windnutzungsgebiete sind Landschaftsschutzgebiete. Der Windenergieerlass regelt<br />
den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten in Kap. 4.2.3.1. Windenergieanlagen<br />
greifen regelmäßig in den Schutzzweck von Landschaftsschutzgebieten ein.<br />
Die Errichtung von Windenergieanlagen bedarf daher einer Befreiung – diese gilt<br />
nur für singuläre Eingriffe – o<strong>der</strong> einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung.<br />
Da die Raumschaft über zahlreiche Landschaftsschutzgebiete verfügt, die dem<br />
Schutz weiter Teile <strong>der</strong> Landschaft dienen, wurden die zuständigen Behörden – die<br />
Landratsämter von Rastatt, Calw <strong>und</strong> vom Ortenaukreis, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />
Baden sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits frühzeitig einbezogen.<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> Verordnungen <strong>der</strong> einzelnen Landschaftsschutzgebiete zeigt,<br />
dass bei einigen Landschaftsschutzgebieten <strong>der</strong> Schwerpunkt des Schutzzecks auf<br />
Naturschutz liegt („dienende“ Landschaftsschutzgebiete) während bei an<strong>der</strong>en<br />
Verordnungen eine klare Ausrichtung auf Erholung <strong>und</strong> Sicherung des Landschaftsbildes<br />
gegeben ist. Wie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Landschaftsschutzgebiete verfügen über<br />
eher allgemein gehaltene Verordnungen. Auch die Lage potentieller Windnutzungsgebiete<br />
in einem Landschaftsschutzgebiet (randlich o<strong>der</strong> zentral) kann für die<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Stärke <strong>der</strong> Beeinträchtigung relevant sein.<br />
58<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WIINDENERGIE<br />
INN<br />
DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />
UND GE EMEINDEN IM<br />
LAANDKREIS<br />
RASSTATT,<br />
STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />
UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />
AAbb.<br />
22 Lanndschaftsschu<br />
utzgebiete in deer<br />
Raumschaf ft<br />
Diese fachliche<br />
Beurteilung<br />
<strong>der</strong> LSGG<br />
Festlegun ngen wurde mit den zusttändigen<br />
Be e-<br />
hörden diskkutiert.<br />
Währ rend sich diie<br />
Hinweise des Landra atsamts Calww<br />
sowie des<br />
<strong>Stadt</strong>kreisess<br />
Baden-Baden<br />
weitgehhend<br />
mit de er Konzeptentwicklung<br />
ddecken,<br />
ver r-<br />
wweisen<br />
die Landratsämter<br />
Rastatt u<strong>und</strong><br />
Ortenau ukreis darau uf, dass es in<br />
jedem Fall<br />
einer weiterrführenden<br />
Betrachtung<br />
B bedarf. Eine e Rückmeldung<br />
des Reegierungsprä<br />
ä-<br />
sidiums Karrlsruhe<br />
steht bislang nocch<br />
aus.<br />
HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />
raumplaner<br />
landschafts sarchitekten<br />
59 9
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
3 MODUL II:<br />
ENTWICKLUNG VON STANDORTEN FÜR<br />
WINDENERGIEANLAGEN<br />
Um eine Differenzierung zwischen den möglichen Windnutzungsgebieten zu erreichen,<br />
wurden Kriterien für einen ersten „Grobvergleich“ entwickelt. Diese lehnen<br />
sich eng an die planerischen Leitvorstellungen <strong>zur</strong> Nutzung von Windenergie an.<br />
Anhand dieser Kriterien erfolgt eine vierstufige Bewertung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
in Bereiche mit einer guten, mittleren bzw. ungünstigen Voraussetzung<br />
für einen Nutzung von Windenergie sowie in Bereiche, die als ungeeignet<br />
eingestuft werden.<br />
3.1 KONZEPT STUFE 4:<br />
KONKRETISIERUNG DER STANDORTE UND<br />
ALTERNATIVENPRÜFUNG<br />
3.1.1 EINSTUFUNG UND TABELLARISCHER VERGLEICH<br />
DER MÖGLICHEN WINDNUTZUNGSGEBIETE<br />
Die potentiell möglichen Windnutzungsgebiete werden im Nachfolgenden zunächst<br />
anhand vorliegen<strong>der</strong> flächendecken<strong>der</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen1 eingestuft. Diese Einstufung<br />
dient dazu, einen Überblick für eine erste Diskussion möglicher Standorte zu<br />
bekommen.<br />
Erklärtes Ziel in <strong>der</strong> Raumschaft ist eine ungesteuerte Streuung von Windenergieanlagen<br />
zu vermeiden. Um eine erste Differenzierung <strong>der</strong> zahlreichen potenziellen<br />
Windnutzungsgebiete zu erreichen, wurden sie in einem ersten Untersuchungsschritt<br />
daher in Kategorien eingestuft. Die potentiellen Windnutzungsgebiete werden<br />
im Nachfolgenden anhand vorliegen<strong>der</strong> flächendecken<strong>der</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen 7<br />
untersucht <strong>und</strong> eingestuft. Die Einstufung erfolgt dabei jeweils vierstufig:<br />
60<br />
gute Voraussetzungen für eine FNP-Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie<br />
mittlere Voraussetzungen für eine FNP-Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie<br />
ungünstige Voraussetzungen für eine FNP-Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie,<br />
Einzelstandort, keine Bündelung von WEA möglich<br />
ungeeignete Standorte bzw. Bereiche mit erhöhtem Konfliktpotential<br />
7 Verwendete flächendeckend vorliegende Datenquellen:<br />
Regionalplan Nordschwarzwald 2015<br />
Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2002<br />
Regionalplan Südlicher Oberrhein 1995<br />
Windatlas 2011<br />
rips Daten (LUBW)<br />
Waldfunktionskartierung (FVA Freiburg)<br />
http://www.badische-seiten.de/baden-baden.php<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Kategorisierung erfolgte anhand flächendeckend vorliegen<strong>der</strong> Daten zu den<br />
Aspekten `regionalplanerische Festlegungen´, `Flächengröße´, `Windhöffigkeit´,<br />
`Vorbelastung´, `Erholungsfunktion´, `kulturelles Erbe´ sowie `evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche Umsetzbarkeit´ (s. Tabelle <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> pot. Windnutzungsgebiete).<br />
Durch eine Rückkopplung mit den Gemeinden konnten außerdem<br />
weiterführende Hinweise zu den potentiellen Windnutzungsgebieten eingeholt werden.<br />
Die Einstufung in die nachfolgend dargelegten Kategorien dient <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
von Stufe 4 in Modul II.<br />
A) Gebiete mit geringem Konfliktpotential:<br />
- windstärkere Gebiete (>5,75 m/s) (Kategorie A1)<br />
- windschwächere Gebiete (6,5 m/s) (Kategorie B1)<br />
- windschwächere Gebiete (
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Abb. 23 Kategorisierung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
62<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Kategorisierung gibt somit einen Überblick über zu erwartende Konflikte sowie<br />
vorhandene Potentiale hinsichtlich eines Ausbaus <strong>der</strong> Windenergienutzung. Ein<br />
wesentliches Ziel <strong>der</strong> Studie ist die Herauskristallisierung von möglichst konfliktarmen<br />
Standorten, auf denen ein wirtschaftlicher Betrieb sowie eine Bündelung von<br />
Windenergieanlagen möglich ist. Potentielle Windnutzungsgebiete mit einem beson<strong>der</strong>s<br />
hohen Konfliktpotential können somit bereits frühzeitig identifiziert <strong>und</strong> (zunächst)<br />
<strong>zur</strong>ückgestellt werden.<br />
Die Kategorisierung zeigt, dass insb. <strong>der</strong> Osten <strong>der</strong> Raumschaft über beson<strong>der</strong>s<br />
sensible Natur- <strong>und</strong> Landschaftsräume verfügt. Aufgr<strong>und</strong> des dort bestehenden erhöhten<br />
Konfliktpotentials sollten diese Bereiche möglichst von Windenergieanlagen<br />
freigehalten werden. Da jedoch (noch) keine Tabukriterien gegeben sind, können<br />
im Einzelfall auch dort weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Liegt beispielsweise<br />
ein potentielles Windnutzungsgebiet in einem EU-Vogelschutzgebiet<br />
mit windenergieempfindlichen Arten, so ist anhand einer FFH-VP nachzuweisen,<br />
dass ein entsprechendes Vorhaben dort zu keiner erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele führen wird.<br />
Laut Windatlas herrschen in <strong>der</strong> Rheinebene nur relativ geringe durchschnittliche<br />
Windgeschwindigkeiten vor. Allerdings sind dort durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen<br />
<strong>und</strong> Hochspannungsleitungen nicht nur bereits bestehende Vorbelastungen,<br />
son<strong>der</strong>n auch die notwendigen Erschließungen gegeben.<br />
Im Überblick ergibt sich somit folgendes Bild:<br />
Abb. 24 Kategorien potentieller Windnutzungsgebiete <strong>und</strong> Konzeptansatz<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
63
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Tab. 7 : Beurteilung <strong>der</strong> Windnutzungsgebiete<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
Nr. 1<br />
64<br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
keine entgegenstehendeAussage <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
7,7 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
A2<br />
Nr. 2 A2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
0,8 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
teilweise Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Nr. 3 A2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
16,2 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
in geringem Umfang<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Nr. 4 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
14,2 ha 5,25-6,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
überwiegend Lage im<br />
Randbereich eines LSG<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
1)<br />
Nr. 5 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
6,3 ha 5,25-6,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend bewaldet<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
1)<br />
Nr. 6 B1<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
9,4 ha 5,50-6,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
1)<br />
Nr. 7 B1<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
84,9 ha 5,25-7,00<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
überwiegend Lage im<br />
Randbereich eines LSG<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
1)<br />
Nr. 8 B2<br />
keine entgegen- 5,2 ha 5,25-6,25 keine gravierende überwiegend Erho- keine Betrof- Lage im Randbereich Vertiefte Betrach-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
stehende Aussage <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
m/s Vorbelastung lungswald Stufe II fenheit erkennbar<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 65<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
eines LSG tung vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
1)<br />
Nr. 9 A1<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
9,2 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
Gebiet oberhalb<br />
von<br />
Schloss Rosseck<br />
<strong>und</strong> dem<br />
ZuckerbergschlossKappelrodeck<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
1)<br />
Nr. 10 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
11,9 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 3 (weniger problematisch),<br />
Lage im LSG<br />
Nr. 11 D<br />
keine entgegen- 0,7 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Lage im LSG<br />
stehendeAussa- keine m/s Vorbelastung<br />
fenheiterge Bündelung<br />
möglich<br />
kennbar<br />
Nr. 12 B2<br />
keine entgegen- 1,2 ha 5,50-6,00 keine gravierende Wald/Offenland keine Betrof- Auerhuhn-Prüffläche<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- Kat. 3 (weniger problegekennbarmatisch),<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG;<br />
Nr. 13 B2<br />
keine entgegen- 1,7 ha 5,25-6,00 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Auerhuhn-Prüffläche<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiter- Kat. 3 (weniger problegekennbarmatisch),<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG<br />
Nr. 14 B2<br />
keine entgegen- 5,4 ha 5,75-6,25 keine gravierende in weiten Teilen keine Betrof- Auerhuhn-Prüffläche<br />
stehende Aussa-<br />
m/s Vorbelastung Erholungswald fenheit er- Kat. 3 (weniger proble-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
66<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
ge Stufe II kennbar matisch),<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 15 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
8,5 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG; Auerhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
Nr. 16 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
11,7 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines Erholungswalds<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 3 (weniger problematisch),<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG;<br />
Nr. 17 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
17,7 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG,<br />
Nr. 18 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
4,9 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
nördliche Teilfläche<br />
grenzt an die K5370<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Suchraum<br />
Nationalpark,<br />
teilweise Lage im<br />
Randbereich eines<br />
LSG,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 3 (weniger problematisch),<br />
Lage im 700m Radius<br />
um ein Vogelschutzgebiet<br />
sowie teilweise im<br />
200m Radius um einen<br />
Schonwald <strong>und</strong> ein<br />
NSG<br />
Nr. 19 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
23,1 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Suchraum<br />
Nationalpark,<br />
Auerhuhn-Prüffläche
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kat. 3 (weniger problematisch),<br />
Lage im 700m Radius<br />
um ein Vogelschutzgebiet<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 67<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 20 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
0,3 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,25-6,25<br />
m/s<br />
grenzt im Süden an<br />
die K5370<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
direkt an Vogelschutzgebiet<br />
angrenzend,<br />
teilweise Auerhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />
problematisch),<br />
Nr. 21 AUSSCHLUSS<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
13,1 ha 5,25-6,50<br />
m/s<br />
westlich verläuft die<br />
B500<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Suchraum<br />
Nationalpark,<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG;<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />
Lage im<br />
200m Radius um einen<br />
Schonwald,<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für Windenergieanlagen)<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative<br />
Ausschluss für<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 22 D<br />
die westl. Teilfläche<br />
liegt in einem<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
157,4 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
B500 überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld des<br />
Hornisgrindeturms<br />
z. T. Lage im Suchraum<br />
Nationalpark, überwiegend<br />
randliche Betroffenheit<br />
LSG,<br />
überwiegend Vogelschutzgebiet,<br />
FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />
Lage im 200m<br />
Radius eines Waldschutzgebietes,<br />
auerhuhnrelevante<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
2)<br />
östl. Randbereich<br />
Ausschluss für<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
68<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 23<br />
Fläche <strong>der</strong> Kat. 1-4<br />
D<br />
Schutzbedürftiger 0,7 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- LSG, Vogelschutzgebiet<br />
Bereich für Natur keine m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- <strong>und</strong> Landschaft Bündelung<br />
möglich<br />
kennbar<br />
Nr. 24 D<br />
Schutzbedürftiger 74,4 ha 5,25-6,75 keine gravierende Waldgebiet, in keine Betrof- randliche Lage in LSG,<br />
Bereich für Natur<br />
m/s Vorbelastung geringem Umfang fenheiter- überwiegend Vogel-<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Erholungswald kennbarschutzgebiet,Auer- Stufe II;<br />
huhn-Prüffläche Kat. 3<br />
Lage im weiteren<br />
(weniger problema-<br />
Umfeld des Hornisgrindeturmstisch),<br />
z. T. FFH-Gebiet<br />
Nr. 25 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
in geringem 182,9 ha 5,25 bis >7 B500, drei beste- überwiegend Erho- keine Betrof- überwiegend Lage im Vertiefte Betrach-<br />
Umfang sind<br />
m/s hendeWindenerlungswald Stufe II, fenheiter- Vogelschutzgebiet, z. T. tung vorgesehen<br />
Schutzbedürftige<br />
gieanlagen , SWR in geringerem Umkennbar im 200 m Radius eines (Schwerpunktraum<br />
Bereiche für Natur<br />
Turm<br />
fang Erholungswald<br />
NSG <strong>und</strong> Waldschutz- 2)<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Stufe I,<br />
gebiet, z.T. im 700m<br />
sowie für die<br />
teilweise Lage im<br />
Radius des Vogel- in weiten Teilen<br />
Erholung betrof-<br />
näheren Umfeld<br />
schutzgbietes,<br />
Ausschluss für<br />
fen;<br />
des Hornisgrinde-<br />
in weiten Teilen Auer- WEA aufgr<strong>und</strong><br />
laut Regionalplan<br />
turmshuhnlebensraum<br />
Kat. 1 Auerhuhnschutz<br />
Südlicher Ober-<br />
(Ausschluss für WEA) (gem. FVA Freirhein<br />
(1995) z.T.<br />
sowie Pruffläche Kat. 2 burg, Stand 24.<br />
Vorranggebiet für<br />
regionalbedeutsameWindkraftanlagen<br />
„Mur<br />
(sehr problematisch) 8.2012)<br />
Nr. 26 D<br />
keine entgegen- 7,2 ha 5,25-5,75 die B500 verläuft Waldgebiet, z.T. keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
stehendeAussa- m/s östlich<br />
Erholungswald fenheiter- um ein Vogelschutzgege<br />
Stufe II,<br />
kennbarbiet, Lage im weiteren<br />
Auerhuhn-Prüffläche
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
Umfeld des Hornisgrindeturms<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kat 2 (sehr problematisch)<br />
<strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 69<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 27 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
9,6 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
die B500 verläuft<br />
weiter östlich<br />
Waldgebiet, randliche<br />
Betroffenheit<br />
eines Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld des Hornisgrindeturms<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um ein Vogelschutzgebiet,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat 2 (sehr problematisch)<br />
<strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
Nr. 28 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
21,8 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld <strong>der</strong><br />
Hohenrode<br />
Burg<br />
radliche Lage in FFH-<br />
Gebiet <strong>und</strong> LSG,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 3 (weniger problematisch)<br />
Nr. 29 A1<br />
keine entgegen- 3,2 ha 5,25- 6,25 keine gravierende Erholungswald Lage im Nah- teilweise FFH-Gebiet<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />
bereich bzw.<br />
ge<br />
im näheren<br />
Umfeld <strong>der</strong><br />
Hohenrode<br />
Burg<br />
Nr. 30 B2<br />
keine entgegen- 17,8 ha 5,25- 6,25 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiter- um ein Vogelschutzgegekennbarbiet,<br />
in geringerem<br />
Umfang Betroffenheit<br />
des Vogelschutzgebietes<br />
<strong>und</strong> eines FFH-<br />
Gebiets mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
Nr. 31 B2<br />
teilweise Grünzä- 6,5 ha 5,25-5,75 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im Randbereich<br />
sur<br />
m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiterkennbar eines LSG
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
70<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 32 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
39,3 ha 5,25-6,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
Gebiet oberhalb<br />
von<br />
Schloss Rosseck<br />
<strong>und</strong> dem<br />
ZuckerbergschlossKappelrodeck<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG<br />
Nr. 33 A2<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Regionalen Grünzugs<br />
4,9 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative<br />
Nr. 34 A2<br />
Regionaler Grünzug<br />
8,6 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II, randliche<br />
Betroffenheit Erholungswald<br />
Stufe I<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative<br />
Nr. 35 A1<br />
teilweise Regionaler<br />
Grünzug<br />
30,2 ha 5,25-6,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
3)<br />
Nr. 36 A1<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
64,7 ha 5,25-6,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, randliche<br />
Betroffenheit<br />
eines Erholungswalds<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
3)<br />
Nr. 37 B1<br />
teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
sowie für Erholung<br />
377,9 ha 5,25-7,00<br />
m/s<br />
B500 <strong>und</strong> K3765 Waldgebiet, z.T.<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II, Lage<br />
im weiteren Umfeld<br />
des Mehliskopfturms,<br />
zahlreiche Aus-<br />
keineBetroffenheiterkennbar Lage im Randbereich<br />
eines LSG <strong>und</strong> eines<br />
Vogelschutzgebietes,<br />
teilweise FFH-Gebiet,<br />
randl. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA) bzw.<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
3)<br />
östl. Randbereich<br />
Ausschluss für
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
sichtspunkte Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />
porblematisch),<br />
z.T. starke Gründungsprobleme;<br />
Bereich mit<br />
hoher Bedeutung für die<br />
Wasserwirtschaft<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 71<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 38 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
teilweise Schutz- 8 ha 5,25-6,00 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Vogelschutzgebiet, z. T. Ausschluss für<br />
bedürftigerBe- m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiter- Lage im Randbereich WEA aufgr<strong>und</strong><br />
reich für Natur<br />
kennbar eines LSG,<br />
Auerhuhnschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
FFH-Gebiet,<br />
(gem. FVA Frei-<br />
200m Radius um einen burg, Stand 24.<br />
Schonwald,<br />
z.T. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA)<br />
8.2012)<br />
Nr. 39 AUSSCHLUSS<br />
keine entgegen- 28 ha 5,25-6,25 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Vogelschutzgebiet, Ausschluss für<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiter- randliche Lage in LSG, WEA aufgr<strong>und</strong><br />
ge;kennbar<br />
teilweise Lage im 200m Auerhuhnschutz<br />
laut Regionalplan<br />
Radius um einen (gem. FVA Frei-<br />
Südlicher Ober-<br />
Schonwald,<br />
burg, Stand 24.<br />
rhein (1995) z.T.<br />
überw. Auerhuhnle- 8.2012)<br />
Vorranggebiet für<br />
bensraum Kat. 1 (AusregionalbedeutsameWindkraftanlagen„Rauhalde“schluss<br />
für WEA)<br />
Nr. 40 D Ausschluss<br />
teilweise Schutz- 92,9 ha 5,25-6,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Vogelschutzgebiet, Weitere BetrachbedürftigerBe-<br />
m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiter- in geringerem Umfang tung als kommunareich<br />
für Natur<br />
kennbar FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>le Alternative<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
mausarten,<br />
westl. Teil Auerhuhnle- Westl. Teil Ausbensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss für WEA<br />
schluss für WEA), östl. aufgr<strong>und</strong> Auer-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
72<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Teil Auerhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />
problematisch)<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
huhnschutz (gem.<br />
FVA Freiburg,<br />
Stand 24. 8.2012)<br />
Nr. 41 AUSSCHLUSS<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichs für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
17,3 ha 5,25-6,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, Lage<br />
im weiteren Umfeld<br />
des Hornisgrindeturms<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
Lage in den 200m Radien<br />
um zwei Schonwäl<strong>der</strong><br />
<strong>und</strong> ein NSG,<br />
Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss für<br />
WEA)<br />
Ausschluss für<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 42 AUSSCHLUSS<br />
teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
8,8 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA)<br />
Ausschluss für<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 43 D<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
33,2 ha 5,25-5,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
überwiegend Vogelschutzgebiet<br />
bzw. Lag<br />
im 700m Radius um das<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat 3 (weniger problematisch)<br />
Nr. 44 AUSSCHLUSS<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
466 ha 5,25-6,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
überw.Vogelschutzgebi<br />
et, randliche Lage im<br />
LSG sowie in den 200m<br />
Radien um ein NSG<br />
<strong>und</strong> einen Schonwald,<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA)<br />
Ausschluss für<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 73<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 45 A2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
6,1 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative<br />
Nr. 46 D<br />
tangiert im Norden<br />
einen<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
21,4 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Suchraum<br />
Nationalpark, direkt an<br />
Vogelschutzgebiet<br />
angrenzend,<br />
z.T. Auerhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
Nr. 47 D<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
0,9 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Suchraum<br />
Nationalpark,<br />
Vogelschutzgebiet, ,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Schonwald<br />
Nr. 48 D<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
0,7 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Suchraum<br />
Nationalpark,<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Schonwald<br />
Nr. 49 AUSSCHLUSS<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft, in<br />
geringem Umfang<br />
auch für Erholung<br />
125,3 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
B500 überwiegend Erholungswald<br />
Stufe I<br />
<strong>und</strong> II, Lage im<br />
Nahbereich bzw. im<br />
näheren Umfeld<br />
des Mehliskopfturms<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
z.T. Lage im Suchraum<br />
Nationalpark, überwiegendVogelschutzgebiet,<br />
randliche Lage in LSG,<br />
teilweise Lage im 200m<br />
Radius von Waldschutzgebieten<br />
sowie<br />
im 700m Radius um das<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Aus-<br />
Ausschluss für<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
74<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
schluss für WEA)<br />
Nr. 50 B2<br />
keine entgegen- 10,7 ha 5,25-5,75 nördlich verläuft die Erholungswald keine Betrof- randliche Lage im LSG,<br />
stehendeAussa- m/s L83<br />
Stufe II,<br />
fenheiter- Lage im 700m Radius<br />
ge<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld des Mehliskopfturmskennbar<br />
um Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 51 D<br />
keine entgegen- 31 ha 5,25-6,00 keine gravierende Waldgebiet, Erho- keine Betrof- Lage in LSG,<br />
Weitere BetrachstehendeAussa-<br />
m/s Vorbelastung lungswald Stufe II fenheiter- Lage 700m Radius um tung als kommunage<br />
ist in geringem kennbar ein Vogelschutzgebiet, le Alternative<br />
Umfang betroffen<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 3 (weniger problematisch)<br />
Nr. 52 D<br />
keine entgegen- 5,2 ha 5,25-6,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage in LSG<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheitergekennbar Nr. 53 D<br />
keine entgegen- 26 ha 5,25-6,75 K3765 Waldgebiet keine Betrof- Lage in LSG<br />
stehendeAussa- m/s<br />
fenheitergekennbar Nr. 54 D<br />
Schutzbedürftiger 85 ha 5,25-6,75 keine gravierende Erholungswald Lage im nähe- Lage in LSG Weitere Betrach-<br />
Bereich für Natur<br />
m/s Vorbelastung Stufe II<br />
ren bzw. weitetung<br />
als kommuna-<br />
<strong>und</strong> Landschaft,<br />
ren Umfeld von<br />
le Alternative<br />
Schutzbedürftiger<br />
Schloss Alt-<br />
Bereich für Erholung<br />
<strong>und</strong> Regionaler<br />
Grünzug<br />
windeck Bühl<br />
Nr. 55 D<br />
keine entgegen- 2,8 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Lage in LSG<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />
fenheitergekennbar Nr. 56a B1<br />
teilweise Regiona- 211,5 ha 5,25 bis >7 die K3753 durch- Waldgebiet, über- keine Betrof- überwiegend randliche Vertiefte Betrach-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
ler Grünzug m/s läuft das Gebiet wiegend Erholungswald<br />
Stufe I<br />
<strong>und</strong> II<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
fenheit erkennbar<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Lage im LSG, z.T. Lage<br />
im 700m Radius um das<br />
Vogelschutzgebiet;<br />
Konflikt mit dem Landschaftsbild<br />
aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
guten Einsehbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 75<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
tung vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
5)<br />
Nr. 56b D<br />
In geringem<br />
Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />
für die<br />
Erholung<br />
102 ha 5,25 bis 7<br />
m/s<br />
die B500 verläuft<br />
östlich<br />
randliche Betroffenheit<br />
von gesetzlichemErholungswald<br />
ansonsten<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Vogelschutzgebiet;<br />
LSG<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative<br />
Nr. 56c B1<br />
In geringerem<br />
Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />
für die<br />
Erholung <strong>und</strong><br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
249,7 ha 5,25 bis<br />
6,75 m/s<br />
die B500 verläuft<br />
östlich<br />
randliche Betroffenheit<br />
von gesetzlichemErholungswald<br />
bzw. Erholungswald<br />
Stufe II<br />
(laut <strong>Stadt</strong> BB:<br />
ruhiger Bereich<br />
ohne bes. Erholungsfunktion<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
östl. des Kamms LSG,<br />
Ruhezone Fauna, 700m<br />
Schutzzone um VSG,<br />
Waldbiotope <strong>und</strong> Bodenschutzwald<br />
auf dem<br />
Höhenrücken<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
5)<br />
Nr. 57 D<br />
tangiert im Südosten<br />
einen SchutzbedürftigenBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
4,4 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
FFH-Gebiet,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Schonwald<br />
Nr. 58 D<br />
teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
2,1 ha 5,25-6,00<br />
m/s<br />
die B500 verläuft<br />
westlich<br />
Erholungswald<br />
Stufe I, Aussichtspunkt<br />
Hertahütte<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
FFH-Gebiet,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Schonwald
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
76<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 59 D<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
11,4 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
die B500 verläuft im<br />
Südwesten<br />
gesetzlicher Erholungswald,Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Lage im 700m Radius<br />
um ein Vogelschutzgebiet,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 2 (sehr problematisch)<br />
Nr. 60 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
Schutzbedürftige 240,2 ha 5,25-6,25 keine gravierende teilweise gesetzli- keine Betrof- teilweise Vogelschutz- Südl. Teil Aus-<br />
Bereiche für Natur<br />
m/s Vorbelastung cherErholungsfenheitergebiet bzw. 700m Radischluss für WEA<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
wald, überwiegend kennbarus um Vogelschutzge- aufgr<strong>und</strong> Auer-<br />
sowie für die<br />
Erholungswald<br />
biete, Lage im LSGm, huhnschutz (gem.<br />
Erholung<br />
Stufe I <strong>und</strong> II, Lage<br />
südl. Teil Auerhunle- FVA Freiburg,<br />
im weiteren Umfeld<br />
bensraum Kat 1 (Aus- Stand 24. 8.2012)<br />
des Friedrichsturms<br />
schluss für WEA), nördl.<br />
(Badener Höhe)<br />
Teil Auerhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />
problematisch)<br />
Nr. 61 D<br />
Schutzbedürftiger 0,2 ha; 5,25-5,75 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
Bereich für die Keine m/s Vorbelastung Stufe I,<br />
fenheiter- um ein Vogelschutzge-<br />
Erholung, randli- Bündelung<br />
Lage im weiteren kennbarbietche Betroffenheit möglich<br />
Umfeld des Fried-<br />
eines Schutzberichsturms(BadedürftigenBereiches<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
ner Höhe)<br />
Nr. 62 AUSSCHLUSS<br />
teilweise Schutz- 136,3 ha 5,25-7,00 keine gravierende in weiten Teilen keine Betrof- direkt an Vogelschutz- Vertiefte BetrachbedürftigerBe-<br />
m/s Vorbelastung Erholungswald fenheitergebiet angrenzend, tung vorgesehen<br />
reich für die<br />
Stufe I <strong>und</strong> II, Lage kennbar überw. Auerhuhnle- (Schwerpunktraum<br />
Erholung, randli-<br />
im Nahbereich bzw.<br />
bensraum Kat. 1 (Aus- 4)<br />
che Betroffenheit<br />
näheren Umfeld<br />
schluss für WEA)<br />
von Schutzbedürf-<br />
des Friedrichsturms<br />
Ausschluss für<br />
tigen Bereichen<br />
(Badener Höhe)<br />
WEA aufgr<strong>und</strong>
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 77<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 63 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
tangiert im Südos- 24,9 ha 5,25-6,00 keine gravierende Wald/Offenland keine Betrof- Lage im Suchraum überw. Ausschluss<br />
ten einen Schutz-<br />
m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- Nationalpark,<br />
für WEA aufgr<strong>und</strong><br />
bedürftigenBekennbar Vogelschutzgebiet, Auerhuhnschutz<br />
reich für Natur<br />
überwiegend Lage im (gem. FVA Frei-<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
200m Radius um einen burg, Stand 24.<br />
Schonwald,<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA)<br />
8.2012)<br />
Nr. 64 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
keine entgegen- 27,2 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Lage im Suchraum z. T. Ausschluss für<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- Nationalpark,<br />
WEA aufgr<strong>und</strong><br />
gekennbar<br />
überwiegend Vogel- Auerhuhnschutz<br />
schutzgebiet, teilweise (gem. FVA Frei-<br />
Lage im 200m Radius burg, Stand 24.<br />
um einen Schonwald,<br />
z.T. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA) – z.T.<br />
Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
8.2012)<br />
Nr. 65 B2<br />
tangiert im Nord- 145,4 ha 5,25-6,25 keine gravierende Waldgebiet, in keine Betrof- direkt an Vogelschutz- Weitere Betrachwesten<br />
einen<br />
m/s Vorbelastung geringerem Umfenheitergebiet angrenzend, tung als kommuna-<br />
Schutzbedürftigen<br />
fang Erholungswald kennbar Auerhuhn-Prüffläche le Alternative<br />
Bereich für Natur<br />
Stufe II<br />
Kat. 3 (weniger proble-<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
matisch)<br />
Nr. 66 D<br />
keine entgegen- 0,3 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrofrandliche Betroffenheit<br />
stehende Aussa- keine m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- eines FFH-Gebiets <strong>und</strong>
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
78<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße<br />
ge Bündelung<br />
möglich<br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
kennbar einer Lage im 700m<br />
Radius um ein Vogelschutzgebiet<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 67 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
teilweise Schutz- 322,4 ha 5,25-6,25 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- überwiegend Vogel- z. T. Ausschluss für<br />
bedürftigerBe- m/s Vorbelastung<br />
fenheiterschutzgebiet bzw. Lage WEA aufgr<strong>und</strong><br />
reich für Natur<br />
kennbar im 700m Radius um das Auerhuhnschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Vogelschutzgebiet, (gem. FVA Frei-<br />
z.T. Auerhunlebensburg, Stand 24.<br />
raum Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA) – z.T.<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 2 (sehr problematisch)<br />
8.2012)<br />
Nr. 68 D<br />
randliche Betrof- 18,7 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Vogelschutzgebiet,<br />
fenheit eines<br />
m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- randliche Lage im LSG,<br />
Schutzbedürftigen<br />
kennbar z.T Auerhuhn-<br />
Bereichs für Natur<br />
Prüffläche Kat. 3 (weni-<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
ger problematisch)<br />
Nr. 69 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
Schutzbedürftiger 21,3 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage im Suchraum randl. Ausschluss<br />
Bereich für Natur<br />
m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiter- Nationalpark,<br />
für WEA aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
eines Erholungskennbar Vogelschutzgebiet, Auerhuhnschutz<br />
walds Stufe II<br />
LSG,<br />
(gem. FVA Frei-<br />
überwiegend Lage im burg, Stand 24.<br />
200m Radius um einen<br />
Schonwald,<br />
randl. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA)<br />
8.2012)<br />
Nr. 70 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
Schutzbedürftiger 72,5 ha 5,25-5,75 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im Suchraum randl. Ausschluss<br />
Bereich für Natur<br />
m/s Vorbelastung Stufe I <strong>und</strong> II fenheit er- Nationalpark,<br />
für WEA aufgr<strong>und</strong>
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
<strong>und</strong> Landschaft kennbar Vogelschutzgebiet,<br />
LSG,<br />
überwiegend Lage im<br />
200m Radius um<br />
Schonwald,<br />
randl. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 79<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 71 D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
keine entgegen- 51,5 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage im Suchraum überw. Ausschluss<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiter- Nationalpark,<br />
für WEA aufgr<strong>und</strong><br />
ge<br />
eines Erholungskennbar LSG,<br />
Auerhuhnschutz<br />
walds Stufe I<br />
überwiegend Vogel- (gem. FVA Freischutzgebiet,burg,<br />
Stand 24.<br />
teilweise Lage im 200m<br />
Abstand um einen<br />
Schonwald,<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA) u.<br />
Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />
problematisch)<br />
8.2012)<br />
Nr. 72 D<br />
teilweise Schutz- 1,2 ha 5,25-5,75 Skilift Wald/Offenland, keine Betrof- LSG,<br />
bedürftigerBe- m/s<br />
randliche Betroffenheiter- teilweise Vogelschutzreich<br />
für Natur<br />
fenheit eines Erhokennbargebiet, <strong>und</strong> Landschaft<br />
lungswalds Stufe I<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Schonwald,<br />
überw. Auherhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />
problematisch)<br />
Nr. 73a D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
in verhältnismäßig 2084,7 ha 5,25 bis >7 die L76b durchläuft Waldgebiet, teilwei- keine Betrof- z.T. Lage im Suchraum in weiten Teilen<br />
geringem Umfang<br />
m/s das Gebiet<br />
se Erholungswald fenheiter- Nationalpark, überwie- Ausschluss für<br />
Schutzbedürftiger<br />
Stufe I <strong>und</strong> II, kennbargend LSG sowie Vogel- WEA aufgr<strong>und</strong>
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
80<br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
teilweise Lage im<br />
näheren Umfeld<br />
des Teufelsmühle-<br />
Turm<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
schutzgebiet,<br />
teilweise Lage im 200m<br />
Radius um Waldschutzgebiete,<br />
NSG bzw. im<br />
700m Radius um Vogelschutzgebiete;<br />
überw. Auerhuhnlebensraum<br />
Kat. 1 (Ausschluss<br />
für WEA) – z. T.<br />
auch Prüffläche Kat. 2<br />
(sehr problematisch) u.<br />
3 (weniger problematisch)<br />
Bürgerinitiative: Erhalt<br />
des Landschaftsbildes<br />
r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsge-<br />
bietes<br />
Auerhuhnschutz<br />
(gem. FVA Freiburg,<br />
Stand 24.<br />
8.2012)<br />
Nr. 73b D<br />
in verhältnismäßig<br />
geringem Umfang<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
185,5 ha 5,25-7,00<br />
m/s<br />
die L76b tangiert<br />
das Gebiet<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II,<br />
Lage im näheren<br />
Umfeld des Teufelsmühle-Turm<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
teilw. FFH-Gebiet <strong>und</strong><br />
Vogelschutzgebiet,<br />
LSG,<br />
teilweise Lage im 200m<br />
Radius um Waldschutzgebiete,<br />
NSG bzw. im<br />
700m Radius um Vogelschutzgebiete,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 3 (weniger problematisch),<br />
Bürgerinitiative: Erhalt<br />
des Landschaftsbildes<br />
r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 81<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 73c D<br />
in verhältnismäßig<br />
geringem Umfang<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
47,8 ha 5,26-6,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
Lage im näheren<br />
Umfeld des Teufelsmühle-Turm<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
teilw. FFH-Gebiet <strong>und</strong><br />
Vogelschutzgebiet,<br />
LSG,<br />
teilweise Lage im 200m<br />
Radius um Waldschutzgebiete,<br />
NSG bzw. im<br />
700m Radius um Vogelschutzgebiete;<br />
Bürgerinitiative: Erhalt<br />
des Landschaftsbildes<br />
r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle<br />
Nr. 74 D<br />
überwiegend<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
7,8 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Lage im 700m Radius<br />
um ein Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 75 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
1,1 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 76 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
5,8 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 77 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
9,2 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG,<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
teilweise FFH-Gebiet<br />
Nr. 78 B2<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereiches für<br />
Natur <strong>und</strong> Land-<br />
13 ha 5,25-6,00<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage in LSG,<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines Vogelschutzgebietes
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
82<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 79<br />
schaft<br />
D<br />
keine entgegen- 0,5 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- LSG,<br />
stehendeAussa- keine m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- Vogelschutzgebiet<br />
ge<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
kennbar<br />
Nr. 80 B2<br />
keine entgegen- 4 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- randliche Lage im LSG,<br />
stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- Lage im 700m Radius<br />
gekennbar<br />
um ein Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 81 A2<br />
keine entgegen- 8,5 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- keine rechtlichen ReststehendeAussa-<br />
m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiterriktionen erkennbar<br />
ge<br />
eines Erholungswalds<br />
Stufe II<br />
kennbar<br />
Nr. 82 D<br />
keine entgegen- 0,3 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- keine rechtlichen ReststehendeAussa-<br />
keine m/s Vorbelastung<br />
fenheiterriktionen erkennbar<br />
ge<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
kennbar<br />
Nr. 83a D AUS-<br />
SCHLUSS<br />
überwiegend 672,8 ha 5,25 bis >7 die L79 verläuft Waldgebiet; teilwei- keine Betrof- teilweise randliche Lage in weiten Teilen<br />
Schutzbedürftiger<br />
m/s weiter östlich se gesetzlicher fenheiter- im LSG, überwiegend Ausschluss für<br />
Bereich für Natur<br />
Erholungswald, kennbar Vogelschutzgebiet, in WEA aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
teilweise Erho-<br />
weiten Teilen Auer- Auerhuhnschutz<br />
lungswald Stufe I<br />
huhnlebensraum Kat. 1 (gem. FVA Frei-<br />
<strong>und</strong> II,<br />
(Ausschluss für WEA) – burg, Stand 24.<br />
stark frequentierter<br />
z.T. auch Prüffläche 8.2012)<br />
Aussichtspunkt<br />
Kat. 2 (sehr problema-<br />
Badener Höhe.<br />
tisch) bzw. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
Nr. 83b D<br />
keine entgegen- 229,6 ha 5,25-6,25 die L79 verläuft teilweise Erho- keine Betrof- Lage im LSG, z.T. Austehende<br />
Aussa-<br />
m/s weiter östlich lungswald Stufe II, fenheit er- erhuhn-Prüffläche Kat.
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
ge randl. gesetzlicher<br />
Erholungswald;<br />
Blickachse vom<br />
Aussichtspunkt<br />
Badener Höhe<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
kennbar 3 (weniger problematisch)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 83<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 84 D<br />
Schutzbedürftiger 3 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet, gesetz- keine Betrof- LSG<br />
Bereich für Erho-<br />
m/s Vorbelastung licherErholungsfenheiterlungwaldkennbar Nr. 85 D<br />
teilweise Schutz- 193,4 ha 5,25-6,75 keine gravierende teilweise gesetzli- keine Betrof- LSG,<br />
bedürftigerBe- m/s Vorbelastung cherErholungsfenheiter- z.T. Auerhuhnreich<br />
für die<br />
wald, überwiegend kennbar Prüffläche Kat. 3 (weni-<br />
Erholung<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II<br />
ger problematisch)<br />
Nr. 86 D<br />
Schutzbedürftiger 31,3 ha 5,25-6,00 keine gravierende teilweise gesetzli- keine Betrof- LSG<br />
Bereich für Erho-<br />
m/s Vorbelastung cherErholungsfenheiterlung, randliche<br />
wald, teilweise kennbar<br />
Betroffenheit von<br />
Erholungswald<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichen für<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Stufe II<br />
Nr. 87 D<br />
in geringem 44,3 ha 5,25-5,75 keine gravierende gesetzlicher Erho- keine Betrof- LSG<br />
Umfang Regiona-<br />
m/s Vorbelastung lungswald, teilweise fenheiterler Grünzug<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
kennbar<br />
Nr. 88 D<br />
Regionaler Grün- 8,2 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet, gesetz- keine Betrof- LSG<br />
zug<br />
m/s Vorbelastung licherErholungsfenheiterwaldkennbar Nr. 89 D<br />
Schutzbedürftiger 0,8 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Gesetzlicher ErhokeineBetrof- LSG<br />
Bereich für Erho- keine m/s Vorbelastung lungswald,Erhofenheit er-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
84<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
lung Bündelung<br />
möglich<br />
lungswald Stufe II kennbar<br />
Nr. 90 D<br />
tangiert im Wes- 1,3 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- LSG<br />
ten einen Regio-<br />
m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiternalen Grünzug<br />
eines gesetzlichen<br />
Erholungswalds<br />
kennbar<br />
Nr. 91 B1<br />
randliche Betrof- 521,4 ha 5,25-6,75 im Norden verläuft Waldgebiet, teilwei- teilweise Lage randliche Lage im LSG, Vertiefte Betrachfenheit<br />
eines<br />
m/s die K3701, im Süse Erholungswald im weiteren z.T. Auerhuhn-<br />
tung vorgesehen<br />
Regionalen Gründen<br />
wird das Gebiet Stufe I <strong>und</strong> II, rand- Umfeld des Prüffläche Kat. 3 (weni- (Schwerpunktraum<br />
zugs <strong>und</strong> Schutz-<br />
durch die L79 beliche Betroffenheit Schloss Eberger problematisch) 6)<br />
bedürftigerBereigrenzt von gesetzlichen steinche<br />
für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />
Nr. 92 D<br />
teilweise Schutz- 277,5 ha 5,25 bis >7 Seilbahn, im Südos- teilweise gesetzli- keine Betrof- LSG – z. T. randliche<br />
bedürftigerBe- m/s ten verläuft die L78; cherErholungsfenheiter- Lage; Gleitschirmstartreich<br />
für die<br />
Funkmast<br />
wald,Erholungskennbarplatz, horizontbildende<br />
Erholung <strong>und</strong><br />
wald Stufe I <strong>und</strong> II,<br />
Bergkulisse (Bereich<br />
Regionaler Grün-<br />
Lage im Nahbe-<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeuzugreich<br />
bzw. im nähetung<br />
für das Landren<br />
Umfeld des<br />
Merkurturms<br />
schaftsbild)<br />
Nr. 93a D<br />
teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />
für die<br />
Erholung <strong>und</strong><br />
Regionaler Grünzug,<br />
randliche<br />
Betroffenheit<br />
eines Schutzbedürftigen<br />
Bereichs<br />
340,2 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
gesetzlicher<br />
Erholungswald,<br />
teilweise Erholungswald<br />
Stufe II<br />
(stark frequentierte<br />
Bereiche)<br />
teilweise Lage<br />
im direkten<br />
Nahbereich<br />
<strong>der</strong> Yburg<br />
überwiegend Betroffenheit<br />
eines LSG; z. T.<br />
Denkmalschutz;<br />
horizontbildende Bergkulisse<br />
(Bereich mit<br />
beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
für das Landschaftsbild)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 85<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 93b D<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichs für die<br />
Erholung<br />
38,9 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet Lage im weiteren<br />
Umfeld <strong>der</strong><br />
Yburg<br />
Die Fläche liegt auf<br />
Sinzheimer <strong>und</strong> Baden-<br />
Badener Gemarkung.<br />
Schwerwiegende Restriktionen<br />
sind vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> betrachteten<br />
Kriterien nicht<br />
gegeben.<br />
Einstufung als Fläche<br />
mit erhöhtem Konfliktpotential,<br />
da von Sinzheim<br />
favorisiert, jedoch von<br />
Seiten Baden-Baden<br />
äußerst umstritten (Akzeptanzprobleme).<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative<br />
Nr. 94 D<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
0,3 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,25-5,50<br />
m/s<br />
südlich verläuft die<br />
L84<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Nr. 95 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
7,8 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, randliche<br />
Betroffenheit<br />
eines gesetzlichen<br />
Erholungswalds;<br />
Lage oberhalb<br />
eines prädikatisierten<br />
Erholungsort<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld <strong>der</strong><br />
Yburg<br />
Konflikt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Lage direkt oberhalb<br />
<strong>der</strong> Ortslage Neuweier<br />
(prädikatisierter Erholungsort)<br />
Nr. 96 A2<br />
Regionaler Grünzug<br />
1,4 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
im Westen verläuft<br />
die B3<br />
Rebland keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
86<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 97 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
<strong>und</strong> SchutzbedürftigerBereich<br />
für die<br />
Erholung<br />
133,6 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
die L84 durchläuft<br />
das Gebiet<br />
teilweise gesetzlicherErholungswald,<br />
Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
Lage im näheren<br />
Umfeld des<br />
Fremerbergturms<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Konflikt mit Uhu <strong>und</strong><br />
Wan<strong>der</strong>falke wahrscheinlich,<br />
Altholz mit<br />
Bedeutung für Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />
landschaftlich exponierte<br />
in Rheinebene vorgerückte<br />
Lage am Randbereich<br />
des Schwarzwalds<br />
Nr. 98 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
<strong>und</strong> SchutzbedürftigerBereich<br />
für die<br />
Erholung<br />
116,6 ha 5,25-7,00<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Gesetzlicher Erholungswald,Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
teilweise Lage im<br />
näheren Umfeld<br />
des Fremerbergturms<br />
teilweise Lage<br />
im näheren<br />
Umfeld des<br />
Jagdschloss<br />
St. Hubertus<br />
Oos<br />
Uhubrutplatz wahrscheinlich,<br />
Altholz mit<br />
Bedeutung für Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />
landschaftlich<br />
exponierte in Rheinebene<br />
vorgerückte Lage<br />
am Randbereich des<br />
Schwarzwalds, teilweise<br />
Lage im 200m Radius<br />
um NSG, LSG<br />
Nr. 99 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
0,3 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,50-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Offenland;<br />
beliebter Aussichtspunkt<br />
Lage im näheren<br />
Umfeld des<br />
Jagdschloss<br />
St. Hubertus<br />
Oos<br />
randliche Lage in LSG,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um NSG<br />
Nr. 100 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
17,5 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
gesetzlicher Erholungswald<br />
sowie<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld des<br />
Alten Schloss<br />
Baden-Baden<br />
Lage in LSG;<br />
horizontbildende Bergkulisse<br />
Nr. 101 D<br />
überwiegend<br />
Regionaler Grünzug,<br />
in geringe-<br />
82,9 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II, randlich<br />
auch Stufe I;<br />
Lage im Nahbereich<br />
bzw.<br />
im näheren<br />
Lage in LSG;<br />
angrenzend an NSG<br />
<strong>und</strong> Bannwald
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
rem Umfang<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion <br />
Erholungsschwerpunkt<br />
Battert<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
Umfeld des<br />
Alten Schloss<br />
Baden-Baden<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
FFH-Gebiet,<br />
horizontbildende Bergkulisse<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 87<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 102 D<br />
Regionaler Grün- 3 ha 5,25-5,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage in LSG<br />
zug<br />
m/s Vorbelastung Stufe II<br />
fenheiterkennbar Nr. 103 D<br />
Regionaler Grün- 5,7 ha 5,25-5,50 keine gravierende überwiegend Erho- keine Betrof- Lage in LSG<br />
zug<br />
m/s Vorbelastung lungswald Stufe II, fenheiter- ansonsten Offenlandkennbar<br />
Nr. 104 D<br />
überwiegend 32,5 ha 5,25-5,50 die K3711 verläuft Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage in LSG<br />
Regionaler Grün-<br />
m/s im Osten durch das che Betroffenheit fenheiterzug Gebiet<br />
von Erholungswald<br />
Stufe II<br />
kennbar<br />
Nr. 105 D<br />
überwiegend 6,7 ha 5,25-5,50 die K9602 durch- Erholungswald Lage im weite- LSG,<br />
Schutzbedürftiger<br />
m/s läuft das Gebiet Stufe II<br />
ren Umfeld <strong>der</strong> teilweise FFH-Gebiet<br />
Bereich für Natur<br />
Alteberstein<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Burg<br />
Nr. 106 D<br />
teilweise Schutz- 0,5 ha 5,25-5,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- LSG,<br />
bedürftigerBe- keine m/s Vorbelastung Stufe I <strong>und</strong> II fenheiter- teilweise FFH-Gebiet<br />
reich für Natur Bündelung<br />
kennbar<br />
<strong>und</strong> Landschaft möglich<br />
Nr. 107 A2<br />
randliche Betrof- 4,4 ha 5,25-5,75 keine gravierende überwiegend Erho- keine Betrof- teilweise randliche<br />
fenheit eines<br />
m/s Vorbelastung lungswald Stufe II fenheiter- Betroffenheit eines LSG<br />
Regionalen Grünzugskennbar<br />
Nr. 108 B2<br />
in geringerem 51,1 ha 5,25-6,00 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage im Randbereich<br />
Umfang Schutz-<br />
m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheit er- eines LSG, z.T. Auer-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
88<br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
bedürftiger Bereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
von Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
teilweise Lage im<br />
näheren Umfeld<br />
des Teufelsmühle-<br />
Turm<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
kennbar huhn-Prüffläche Kat. 3<br />
(weniger problematisch)<br />
sowie z.T. Lage im<br />
700m Radius um ein<br />
Vogelschutzgebiet;<br />
Bürgerinitiative: Erhalt<br />
des Landschaftsbildes<br />
r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 109 B1<br />
in geringerem<br />
Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
118,5 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
im Westen verläuft<br />
die L564<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
teilweise Lage im<br />
näheren Umfeld<br />
des Teufelsmühle-<br />
Turm<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG, teilweise<br />
Vogelschutzgebiet, im<br />
Norden Aueruhun-<br />
Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />
problematisch) – im<br />
Süden Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)<br />
Bürgerinitiative: Erhalt<br />
des Landschaftsbildes<br />
r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
7)<br />
Nr. 110 B2<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
6 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe I,<br />
viel begangenes<br />
Wan<strong>der</strong>gebiet<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG, teilweise<br />
FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
Nr. 111 D<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichs für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
38 ha 5,25-7,00<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet,<br />
viel begangenes<br />
Wan<strong>der</strong>gebiet<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im Randbereich<br />
eines LSG,<br />
Auerhuhn-Prüfbereich<br />
Kat. 2 (sehr problematisch)<br />
Nr. 112 D<br />
in geringerem<br />
Umfang Schutz-<br />
147,5 ha 5,25-6,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II,<br />
keine Betroffenheit<br />
er-<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 2 (sehr problema-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
bedürftiger Bereich<br />
für die<br />
Erholung, randliche<br />
Betroffenheit<br />
eines Schutzbedürftigen<br />
Bereichs<br />
für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
Westweg, Ski-<br />
Fernwan<strong>der</strong>weg,<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld des Aussichtsturm<br />
Dobel<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
kennbar tisch) <strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />
problematisch),<br />
direkt an Vogelschutzgebiet<br />
angrenzend,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Bannwald;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 89<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 113 A2<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichs für die<br />
Erholung<br />
7,8 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Nr. 114 A2<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
76 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
die L340 durchläuft<br />
das Gebiet<br />
Erholungswald<br />
Stufe II, randlich<br />
auch Stufe I,<br />
Westweg<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
8)<br />
Nr. 115 B2<br />
überwiegend<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
35,1 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
die K4331 verläuft<br />
im Westen<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Konflikt mit Blickbeziehungen<br />
in das Rheintal<br />
<strong>und</strong> ins Elsass;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
8)<br />
Nr. 116 D<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
0,6 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,25-5,50<br />
m/s<br />
die L340 durchläuft<br />
das Gebiet<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
teilweise randliche Lage<br />
im LSG;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Nr. 117 A2<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
17,2 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
die L340 durchläuft<br />
das Gebiet<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
teilweise randliche Lage<br />
im LSG,<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Weitere Betrachtung<br />
als kommunale<br />
Alternative
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
90<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 118 B2<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung <strong>und</strong><br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
7,8 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage im LSG;<br />
WEA von allen Ortsteilen<br />
<strong>und</strong> von <strong>der</strong> Kernstadt<br />
aus sichtbar,<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Nr. 119 B2<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
4,1 ha 5,25-6,00<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Bannwald,<br />
WEA von allen Ortsteilen<br />
<strong>und</strong> von <strong>der</strong> Kernstadt<br />
aus sichtbar<br />
Nr. 120 B2<br />
randliche Betroffenheit<br />
eines<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichs für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
11,1 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage im LSG;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.;<br />
WEA von Bernbach <strong>und</strong><br />
von <strong>der</strong> Kernstadt aus<br />
sichtbar<br />
Nr. 121 B2<br />
in geringem<br />
Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
208,4 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
die K4331 verläuft<br />
im Süden, die<br />
K3706 verläuft im<br />
Westen<br />
Waldgebiet, randliche<br />
Betroffenheit<br />
von Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage im LSG;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
9)<br />
Nr. 122 A1<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
34 ha 5,25-6,25<br />
m/s<br />
die L613, die L608<br />
<strong>und</strong> die K3708<br />
verlaufen durch das<br />
Gebiet<br />
überwiegend Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
teilweise randliche Lage<br />
im LSG, teilweise Betroffenheit<br />
eines FFH-<br />
Gebiets mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
9)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 91<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 123a D<br />
z. T. Betroffenheit<br />
eines Schutzbedürftigen<br />
Bereichs<br />
für die Erholung<br />
sowie von<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichen für<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
306 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage im LSG,<br />
überwiegendVogelschutzgebiet<br />
<strong>und</strong><br />
überw. Auerhuhn-<br />
Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />
problematisch), z.T.<br />
WSG Zone II <strong>und</strong> FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten;<br />
Arge für eine windkraftfreie<br />
Heimat e. V.<br />
Nr. 123b B1<br />
z. T. Betroffenheit<br />
eines Schutzbedürftigen<br />
Bereichs<br />
Bereichen für<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
379 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
die L613 durchläuft<br />
das Gebiet, die<br />
K4331 verläuft<br />
nordöstlich<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
Erholungswald<br />
Stufe II, teilweise<br />
Lage im Nahbereich<br />
des Mahlbergturms<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage im LSG,<br />
z.T. FFH-Gebiet<br />
Vertiefte Betrachtung<br />
vorgesehen<br />
(Schwerpunktraum<br />
9)<br />
Nr. 123c D<br />
Betroffenheit<br />
eines Regionalen<br />
Grünzugs<br />
187,7 ha 5,25-6,75<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, randliche<br />
Betroffenheit<br />
eines Erholungswalds<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
namensgebende <strong>und</strong><br />
markante Erhebung im<br />
LSG,<br />
z.T. WSG Zone II <strong>und</strong><br />
FFH-Gebiet<br />
Nr. 124 D<br />
tangiert im Nordosten<br />
einen<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft;<br />
die „Hohe Wanne“<br />
ist laut Regionalplan<br />
Mittlerer<br />
Oberrhein (2002)<br />
Vorranggebiet für<br />
182,4 ha 5,25 bis >7<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, in<br />
geringerem Umfang<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
Auerhuhn-Prüffläche<br />
Kat. 2 (sehr problematisch)<br />
<strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />
problematisch)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 93<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
reich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
kennbar<br />
Nr. 131 A2<br />
Regionaler Grün- 33,6 ha 5,25-5,75 die K3727 <strong>und</strong> die Wald/Offenland, keine Betrof- teilweise randliche Lage Weitere Betrachzug<br />
m/s K3709 durchlaufen randliche Betroffenheiter- im LSG, z. T. Lage im tung als kommuna-<br />
das Gebiet<br />
fenheit von Erholungswald<br />
Stufe II<br />
kennbar FFH-Gebiet<br />
le Alternative<br />
Nr. 132 B2<br />
Regionaler Grün- 166,8 ha 5,25-5,75 keine gravierende überwiegend Erho- Lage im weite- randliche Lage im LSG Vertiefte Betrachzug<br />
m/s Vorbelastung lungswald Stufe II ren Umfeld des<br />
tung vorgesehen<br />
Schloss Favo-<br />
(Schwerpunktraum<br />
rite<br />
10)<br />
Nr. 133 B2<br />
Regionaler Grün- 35,4 ha 5,25-5,50 das Gebiet wird im teilweise Erho- Lage im nähe- randliche Lage im LSG Vertiefte Betrachzug<br />
m/s Nordwesten von <strong>der</strong> lungswald Stufe II, ren Umfeld des<br />
tung vorgesehen<br />
L67 <strong>und</strong> im Südos- ansonsten Offen- Schloss Favoi-<br />
(Schwerpunktraum<br />
ten von <strong>der</strong> K3711<br />
tangiert<br />
landte<br />
10)<br />
Nr. 134 D<br />
keine entgegen- 0,3 ha; 5,25-5,50 im weiteren Umfeld Offenland keine Betrof- keine rechtlichen Rest- Weitere BetrachstehendeAussa-<br />
keine m/s liegen eine Hochfenheiterriktionen<br />
erkennbar tung als kommunage<br />
Bündelung<br />
spannungsleitung,kennbarle<br />
Alternative<br />
möglich<br />
die B462 <strong>und</strong> die<br />
L67<br />
Nr. 135 C1<br />
teilweise Grünzä- 1007,4 ha 5,25-5,50 Hochspannungslei- überwiegend Offen- keine Betrof- teilweise WSG Zone II, Vertiefte Betrachsur,<br />
in geringerem<br />
m/s tungen; A5, B3 <strong>und</strong> land, in verhältnisfenheiter- randliche Betroffenheit tung vorgesehen<br />
Umfang Regiona-<br />
B36<br />
mäßige geringem kennbar von LSG<br />
(Schwerpunktraum<br />
ler Grünzug <strong>und</strong><br />
Umfang gesetzli-<br />
11)<br />
Schutzbedürftiger<br />
cher Erholungswald<br />
Bereich für Natur<br />
sowie Erholungs-<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
wald Stufe II<br />
Nr. 136 D<br />
Grünzäsur <strong>und</strong> 11,3 ha 5,25-5,50 nordwestlich <strong>und</strong> Offenland keine Betrof- Lage im LSG;
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
94<br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
Regionaler Grünzug <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
m/s südöstlich verlaufen<br />
Hochspannungsleitungen<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
fenheit erkennbar<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />
Lage im 200m<br />
Radius NSG bzw. im<br />
700m Radius um das<br />
Ramsar-Gebiet<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 137 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
49,9 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
Hochspannungsleitungen<br />
Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im LSG;<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />
Lage im 200m<br />
Radius NSG bzw. im<br />
700m Radius um das<br />
Ramsar-Gebiet<br />
Nr. 138 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
0,6 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
möglich<br />
5,25-5,50<br />
m/s<br />
die L78a durchläuft<br />
das Gebiet<br />
Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im LSG;<br />
Lage im 700m Radius<br />
um Vogelschutzgebiet<br />
bzw. Ramsar-Gebiet<br />
Nr. 139 C1<br />
Regionaler Grünzug,<br />
in geringerem<br />
Umfang<br />
Grünzäsur<br />
332,2 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
teilweise Prägung<br />
durch Hochspannungsleitung,<br />
die<br />
K3737, die K3722<br />
<strong>und</strong> die L78a durchlaufen<br />
das Gebiet<br />
Wald/Offenland, in<br />
geringem Umfang<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um Vogelschutzgebiet<br />
bzw. Ramsar-Gebiet,<br />
teilweise WSG Zone II<br />
Nr. 140 C1<br />
Grünzäsur <strong>und</strong><br />
Regionaler Grünzug<br />
5,5 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
die K3737 tangiert<br />
das Gebiet im Südwesten<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um das Ramsar-Gebiet,<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />
Nr. 141 C1<br />
Regionaler Grünzug<br />
33,7 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
keine gravierende<br />
Vorbelastung<br />
Waldgebiet, teilweise<br />
Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um das Ramsar-Gebiet,<br />
umgeben von einem<br />
FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 95<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 142<br />
mausarten<br />
C1<br />
überwiegend 2,4 ha 5,25-5,50 keine gravierende überwiegend Wald keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
Regionaler Grün-<br />
m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- um ein Vogelschutzgezugkennbarbiet<br />
<strong>und</strong> das Ramsar-<br />
Gebiet, z.T. 200m Radius<br />
um NSG<br />
Nr. 143 C1<br />
Regionaler Grün- 16,1 ha 5,25-5,50 keine gravierende überwiegend Wald, keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
zug<br />
m/s Vorbelastung in geringem Umfenheiter- um ein Vogelschutzgefang<br />
Erholungswald kennbarbiet <strong>und</strong> das Ramsar-<br />
Stufe II<br />
Gebiet, z.T. 200m Radius<br />
um NSG<br />
Nr. 144 D<br />
Regionaler Grün- 0,6 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Wald/Offenland keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
zug<br />
keine m/s Vorbelastung<br />
fenheiter- um ein Vogelschutzge-<br />
Bündelung<br />
kennbarbiet <strong>und</strong> das Ramsarmöglich<br />
Gebiet, angrenzend an<br />
FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
Nr. 145a C2<br />
Regionaler Grün- 281,9 ha 5,25-5,50 teilweise Prägung überwiegend Offen- keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />
zug<br />
m/s durch Hochspanlandfenheiter- um ein Vogelschutzgenungsleitung,<br />
L78a<br />
kennbarbiet <strong>und</strong> das Ramsar<strong>und</strong><br />
K3720<br />
Gebiet, angrenzend an<br />
FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten;<br />
Hinweis auf Konflikte<br />
mit dem Artenschutz<br />
seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />
145b D<br />
Regionaler Grün- 89,2 ha 5,25-5,50 teilweise Prägung überwiegend Offen- keine Betrof- LSG; Lage im 700m<br />
zug<br />
m/s durch Hochspanland, in geringem fenheiter- Radius um ein Vogelnungsleitung,<br />
Umfang Erhokennbarschutzgebiet <strong>und</strong> das<br />
K3720<br />
lungswald Stufe II<br />
Ramsar-Gebiet, z.T.<br />
200m Radius um NSG,
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
96<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 146a D<br />
teilweise Regionaler<br />
Grünzug,<br />
randliche Betroffenheit<br />
von<br />
Schutzbedürftigen<br />
Bereichen für<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
573,4 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
teilweise Prägung<br />
durch Hochspannungsleitung,<br />
die L77, die L78a<br />
<strong>und</strong> die K3740<br />
durchlaufen das<br />
Gebiet<br />
überwiegend Offenland,<br />
in geringem<br />
Umfang Erholungswald<br />
Stufe I<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
LSG (Konflikt mit dem<br />
Schutzziel!), angrenzend<br />
an FFH-Gebiet mit<br />
Fle<strong>der</strong>mausarten <strong>und</strong><br />
Vogelschutzgebiet,<br />
z. T. Lage im 700m<br />
Radius um Vogelschutz-<strong>und</strong><br />
Ramsar-<br />
Gebiet, z.T. im 200m<br />
Radius um NSG<br />
Nr. 146b C1<br />
Regionaler Grünzug<br />
58,3 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
K374 teilweise Erholungswald<br />
Stufe II<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um Ramsar-Gebiet,<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit windenergieempfindlichen<br />
Arten<br />
Nr. 147a D<br />
überwiegend<br />
Regionaler Grünzug<br />
101,9 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
Bahnlinie Wald/Offenland, keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage in LSG;<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
<strong>und</strong> Vogelschutzgebiet,<br />
z. T. Lage im 700m<br />
Radius um Vogelschutz-<strong>und</strong><br />
Ramsar-<br />
Gebiet, z.T. im 200m<br />
Radius um NSG<br />
Nr. 147b C2<br />
überwiegend<br />
Regionaler Grünzug,<br />
in geringerem<br />
Umfang<br />
Grünzäsur <strong>und</strong><br />
613,1 ha 5,25-5,75<br />
m/s<br />
Hochspannungsleitungen,<br />
die B500, die B36,<br />
die B3 <strong>und</strong> die A5<br />
durchlaufen das<br />
in geringem Umfang<br />
Erholungswald<br />
Stufe I <strong>und</strong> II<br />
Lage im weiteren<br />
Umfeld des<br />
Schloss Favorite,möglicher-<br />
z.T. Lage in LSG;<br />
angrenzend an FFH-<br />
Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
<strong>und</strong> Vogelschutzgebiet,
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
Gebiet weise Konflikt<br />
mit den unter<br />
DenkmalschutzstehendenTribünenbauten<br />
<strong>der</strong><br />
Pfer<strong>der</strong>ennbahn<br />
Iffezheim<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
z. T. Lage im 700m<br />
Radius um Vogelschutz-<strong>und</strong><br />
Ramsar-<br />
Gebiet, z.T. im 200m<br />
Radius um NSG<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 97<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 148 C1<br />
Regionaler Grünzug<br />
11,1 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
B36 Wald/Offenland,<br />
jedoch durch B36<br />
verlärmter Bereich<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um das Ramsar-Gebiet,<br />
Nr. 149 C1<br />
keine entgegenstehendeAussage<br />
0,4 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
durch ein Gewerbegebiet<br />
(Baggersee)<br />
<strong>und</strong> die B36 geprägter<br />
Raum<br />
Offenland, direkte<br />
Lage am Baggersee<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Nr. 150 C1<br />
überwiegend<br />
Regionaler Grünzug,<br />
in geringem<br />
Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
17,3 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
Hochspannungsleitungen<br />
Überprägung durch<br />
Hochspannungsleitungen<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar<br />
Nr. 151 C1<br />
Regionaler Grünzug<br />
1,5 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
Nähe <strong>zur</strong> A5 <strong>und</strong> zu<br />
Hochspannungsleitungen<br />
Waldgebiet, Lärmbelastung<br />
durch A5<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
randliche Lage im 200m<br />
Radius um einen<br />
Schonwald<br />
Nr. 152 C2<br />
überwiegend<br />
Regionaler Grünzug<br />
60,2 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
die K3761 durchläuft<br />
das Gebiet<br />
Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
z. T. Lage im Vogelschutzgebiet<br />
<strong>und</strong> FFH-<br />
Gebiet, z. T. Lage im<br />
700m Radius um das<br />
Vogelschutzgebiet<br />
sowie im 200m Radius<br />
um einen Schonwald
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
98<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 153 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
75,8 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
die K3736 durchläuft<br />
das Gebiet<br />
Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
überwiegend Lage im<br />
Vogelschutzgebiet <strong>und</strong><br />
FFH-Gebiet, z.T. Lage<br />
im 700m Radius um das<br />
Vogelschutzgebiet<br />
sowie im 200m Radius<br />
um NSG<br />
Nr. 154a C2<br />
Regionaler Grünzug<br />
452,1 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
in weiten Teilen<br />
Prägung durch<br />
Hochspannungsleitungen,<br />
z. T auch<br />
durch die A5<br />
Wald/Offenland,<br />
teilweise Erholungswald<br />
Stufe II,<br />
z. T. Verlärmung<br />
durch A5<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Konflikt mit dem Weißstorch<br />
wahrscheinlich,<br />
Graureiherkolonie;<br />
in geringem Umfang<br />
Vogelschutzgebiet <strong>und</strong><br />
FFH-Gebiet, teilweise<br />
Lage im 700m Radius<br />
um Vogelschutzgebiet<br />
bzw. im 200m Radius<br />
um einen Schonwald<br />
Nr. 154b C2<br />
Regionaler Grünzug,<br />
in geringem<br />
Umfang Grünzäsur<br />
190,9 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
in weiten Teilen<br />
Prägung durch<br />
Hochspannungsleitungen<br />
<strong>und</strong> die A5<br />
Wald/Offenland, in<br />
weiten Teilen Verlärmung<br />
durch A5<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
in geringem Umfang<br />
FFH-Gebiet,<br />
Konflikt mit dem Weißstorch<br />
wahrscheinlich,<br />
Graureiherkolonie,<br />
teilweise Lage im 700m<br />
Radius um Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 154c C2<br />
teilweise Regionaler<br />
Grünzug bzw.<br />
Grünzäsur<br />
75,2 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
Hochspannungsleitungen<br />
Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />
in geringem Umfang<br />
FFH-Gebiet,<br />
Konflikt mit dem Weißstorch<br />
wahrscheinlich<br />
Nr. 155 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
sowie<br />
Schutzbedürftiger<br />
0,5 ha;<br />
keine<br />
Bündelung<br />
5,25-5,50<br />
m/s<br />
die B3 <strong>und</strong> die<br />
K9616 verlaufen im<br />
Westen<br />
Rebland keine Betroffenheiterkennbar<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet <br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 99<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Bereich für die<br />
Erholung<br />
möglich<br />
Nr. 156a C1<br />
In geringem 15 ha 5,25-5,50 in weiten Teilen überwiegend Offen- keine Betrof- keine rechtlichen Rest-<br />
Umfang Regiona-<br />
m/s Prägung durch landfenheiterriktionen<br />
erkennbar<br />
ler Grünzug bzw.<br />
Hochspannungsleikennbar<br />
Grünzäsur<br />
tungen <strong>und</strong> die<br />
K3749<br />
Nr. 156b D<br />
überwiegend 106,3 ha 5,25-5,50 z. T. Prägung durch überwiegend Offen- keine Betrof- Lage im (dienenden)<br />
Regionaler Grün-<br />
m/s Hochspannungsleiland, randliche fenheiter- LSG;<br />
zug, randliche<br />
tungen <strong>und</strong> die A5 Betroffenheit von kennbar in weiten Teilen Lage im<br />
Betroffenheit von<br />
Erholungswald<br />
200m Radius um NSG,<br />
Schutzbedürftigen<br />
Stufe II, Verlär-<br />
Bereichen für<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
sowie Grünzäsurenmung<br />
Nr. 157a C1<br />
Regionaler Grün- 284,7 ha 5,25-5,50 Prägung durch Offenland mit ein- keine Betrof- teilweise Vogelschutzzug,<br />
m/s Kreis- <strong>und</strong> Landzelnen Waldinseln fenheitergebiet, überwiegend<br />
straßenkennbar<br />
Lage im 700m Radius<br />
um das Vogelschutzgebiet;<br />
Konflikte mit Brachvogel<br />
<strong>und</strong> Storch wahrscheinlich<br />
Nr. 157b C1<br />
überwiegend 167,4 ha 5,25-5,50 Prägung durch Offenland mit ge- keine Betrof- überwiegend Lage im Vertiefte Betrach-<br />
Regionaler Grün-<br />
m/s HochspannungsleiringeremWaldinfenheiter- 700m Radius um das tung vorgesehen<br />
zug, in geringem<br />
tungen <strong>und</strong> die A5 selnkennbar<br />
Vogelschutzgebiet; (Schwerpunktraum<br />
Umfang Schutz-<br />
Konflikte mit Brachvogel 12)<br />
bedürftigerBe- <strong>und</strong> Storch wahrscheinreich<br />
für Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft<br />
lich
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
potentielles<br />
Windnutzungsgebiet<br />
100<br />
RegionalplanerischeFestlegungen <br />
Flächengröße <br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorbelastung Erholungsfunktion<br />
kulturelles<br />
Erbe<br />
evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche<br />
Umsetzbarkeit<br />
Kategorisierung<br />
des potentiellen<br />
Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 158 D<br />
Regionaler Grünzug<br />
166,5 ha 5,25-5,50<br />
m/s<br />
Hochspannungsleitung<br />
überwiegend Offenland<br />
keine Betroffenheiterkennbar<br />
Vogelschutzgebiet,<br />
Lage im 200m Radius<br />
um einen Bannwald
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
3.2 SUCHRÄUME FÜR KONZENTRATIONSZONEN<br />
Aufbauend auf die Kategorisierung wurden in <strong>der</strong> Raumschaft insgesamt 12 Suchräume<br />
für Konzentrationszonen vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Beurteilungen abgegrenzt <strong>und</strong> definiert,<br />
<strong>der</strong>en weitere Konkretisierung sowie vertiefte Betrachtung vorgenommen wurde. Die übrigen<br />
potentiellen Windnutzungsgebiete werden auf dieser Beurteilungslage <strong>zur</strong>ückgestellt.<br />
Durch die vertiefte fachliche Prüfung werden die Suchräume weiter eingegrenzt, bevor sie<br />
letztendlich als Konzentrationszonen im FNP dargestellt werden. Die vertiefte Betrachtung<br />
kann jedoch auch ergeben, dass eine Konzentrationszone in dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Suchraum bspw. aus Gründen des Artenschutzes nicht möglich ist. Ggf. muss dann<br />
auf ein an<strong>der</strong>es potentielles Windnutzungsgebiet <strong>zur</strong>ückgegriffen werden.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 101
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Abb. 25 Suchräume für Konzentrationszonen<br />
102<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Das nachfolgende Diagramm (Abb. 26) zeigt, welchen Flächenanteil die einzelnen Verwaltungsgemeinschaften<br />
an den Kategorien <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete haben.<br />
Dem Diagramm liegt die Annahme zugr<strong>und</strong>e, dass bei potentiellen Windnutzungsgebieten<br />
<strong>der</strong> Kategorie D 25 %, bei Gebieten <strong>der</strong> Kategorie B <strong>und</strong> C 75% <strong>und</strong> bei Gebieten<br />
<strong>der</strong> Kategorie A 100% <strong>der</strong> Fläche umsetzbar ist. Ausschlussgebiete aufgr<strong>und</strong> des<br />
Auerhuhnschutzes konnten in <strong>der</strong> Darstellung jedoch noch nicht berücksichtigt werden.<br />
Abb. 27 zeigt eine entsprechende Auswertung in Hinblick auf die Suchräume für Konzentrationszonen.<br />
Dabei wird deutlich, dass bei <strong>der</strong> Definierung <strong>der</strong> Suchräume für Konzentrationszonen<br />
<strong>der</strong> Anteil an Gebieten mit erhöhtem Konfliktpotential stark reduziert werden<br />
konnte.<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Abb. 26 Potentielle Windnutzungsgebiete je Verwaltungsgemeinschaft in ha<br />
Kategorie D<br />
Kategorie C2<br />
Kategorie C1<br />
Kategorie B2<br />
Kategorie B1<br />
Kategorie A2<br />
Kategorie A1<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 103
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
104<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Abb. 27 Suchräume für Konzentrationszonen je Verwaltungsgemeinschaft in ha<br />
Da die Suchräume für Konzentrationszonen meist im Bereich von Gemeindegrenzen liegen,<br />
kommt einer interkommunalen Abstimmung eine wichtige Bedeutung zu. Die Abstimmung<br />
kann in Form einer getrennten Erstellung <strong>der</strong> FNPs <strong>und</strong> dem Gebot nach § 2<br />
Abs. 2 BauGB, die Bauleitpläne aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen bis hin zu einem gemeinsamen<br />
Flächennutzungsplan nach § 204 BauGB <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gründung eines Planungsverbandes<br />
nach § 205 BauGB ablaufen. Der § 204 eröffnet aber auch die Möglichkeit, getrennte<br />
FNPs mit einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis zu ergänzen, um eine inhaltlich übereinstimmende<br />
Durchführung des Verfahrens zu sichern. Dies hat den Vorteil, dass gemeinsam<br />
gesteuert werden kann, aber die Zuständigkeit <strong>der</strong> Verfahren in <strong>der</strong> jeweiligen<br />
kommunalen Verantwortung bleibt. Wegen <strong>der</strong> komplexen planerischen <strong>und</strong> fachlichen<br />
Fragen empfiehlt sich dabei eine qualifizierte juristische Beratung einzuholen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Kategorie D<br />
Kategorie C2<br />
Kategorie C1<br />
Kategorie B2<br />
Kategorie B1<br />
Kategorie A2<br />
Kategorie A1
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Abb. 28 Suchräume für Konzentrationszonen im Kontext <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 105
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Von den 12 Suchräumen für Konzentrationszonen abgesehen existieren noch zahlreiche, von den<br />
Gemeinden teilweise bereits diskutierte Alternativen. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass<br />
– hätte man sich nicht auf das gemeinsame Ziel zu einer Bündelung <strong>und</strong> Konzentration von Windnutzungsflächen<br />
geeinigt – eine breite Streuung von Windenergieanlagen über die gesamte Raumschaft<br />
hinweg die Folge wäre.<br />
106<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Abb. 29 Kommunale Alternativen<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
108<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
3.2.1 VERTIEFTE BETRACHTUNG DER 12 SUCHRÄUME<br />
Im Folgenden werden die 12 Suchräume auf weitere Eignungs- wie Ausschlussgründe<br />
hin untersucht. Wichtig sind hierbei neben den Belangen von Natur <strong>und</strong> Umwelt auch<br />
Standortanfor<strong>der</strong>ungen wie Zuwegung o<strong>der</strong> Netzanbindung. Des Weiteren besteht hier<br />
die Möglichkeit die potentiellen Windnutzungsgebiete anhand kommunaler Abwägungskriterien<br />
zu konkretisieren <strong>und</strong> z.B. einen erweiterten Abstand <strong>zur</strong> Siedlung vorzusehen.<br />
Suchraum 1: Buchenwald pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 109
WINDENEERGIE<br />
IN DER RRAUMSCHAFT<br />
DER STÄDTE UUND<br />
GEMEINDEN<br />
IM<br />
LANDKREEIS<br />
RASTATT, SSTADTKREIS<br />
BA ADEN-BADEN UUND<br />
ANGRENZ ZENDER KOMM MUNEN<br />
Nr. 4<br />
Nr. 6<br />
Nr. 8<br />
110<br />
HHP HAGE+ HOPPENSTEDT<br />
PARTNER<br />
Nr. 5<br />
Nr. 7<br />
Nr. 9<br />
raumplaner landschaftsarchitek<br />
kten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Ortenaukreis<br />
Gemeinde Kappelrodeck,<br />
die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 7 <strong>und</strong> 8 gehen über die Gemeindegrenze<br />
hinaus <strong>und</strong> liegen z. T. auch auf <strong>der</strong> Gemarkung von<br />
Ottenhöfen im Schwarzwald<br />
Größe des Suchraums<br />
Nr. 4: 14,2 ha<br />
Nr. 5: 6,3 ha<br />
Nr. 6: 9,4 ha<br />
Nr. 7: 84,9 ha<br />
Nr. 8: 5,2 ha<br />
Nr. 9: 9,2 ha<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im -<br />
Regionalplan<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 4:<br />
- überwiegend 5,25 – 6,25 m/s, max. 6,50 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 5:<br />
- überwiegend 5,25 – 6,25 m/s, max. 6,50 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 6:<br />
- überwiegend 5,50 – 6,25 m/s, max. bis 6,75 m/s) (gute bis sehr gute<br />
Nutzbarkeit)<br />
Nr. 7:<br />
- überwiegend 5,25 – 6,75 m/s, max. 7,00 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 111
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 8:<br />
- überwiegend 5,25 – 5,75 m/s, max.6,25 m/s (bedingte bis gute<br />
Nutzbarkeit<br />
Nr. 9:<br />
- 5,25 – 6,25 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Die Zufahrt erscheint, abhängig vom Anlagentyp, in den meisten Fällen<br />
möglich. Langholztransporter mit ca. 25 m Länge können die engen<br />
Ortschaften durchfahren, für wesentlich längere Fahrzeuge könnten sich<br />
jedoch Probleme ergeben. Die Zufahrtswege sind teilweise steil (>12<br />
%). Hinsichtlich <strong>der</strong> Erschließbarkeit des potentiellen Windnutzungsgebietes<br />
Nr. 8 wurden seitens <strong>der</strong> Gemeinde Ottenhöfen Bedenken geäußert.<br />
Vorbelastungen es sind keine gleichartigen Vorbelastungen erkennbar<br />
weitere Hinweise<br />
zum Gebiet<br />
112<br />
-<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen innerhalb des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“<br />
<strong>und</strong> werden größtenteils als Mischwald genutzt. Im Gebiet Nr. 4 sind teilweise<br />
Grünland <strong>und</strong> Obstbauplantagen, im Gebiet Nr. 5 Streuobstwiesen vorhanden.<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen auf Kuppen. Insbeson<strong>der</strong>e die Gebiete Nr. 6, 7,<br />
8 <strong>und</strong> 9 sind aus dem Achertal gut einsehbar. Ansonsten ist die Sichtbarkeit <strong>der</strong> Gebiete innerhalb<br />
des Untersuchungsraumes eingeschränkt.<br />
In <strong>der</strong> weiteren Umgebung des Untersuchungsraumes befindet sich auf den Kuppen Mischwald.<br />
Die breiten Täler sind besiedelt, in den schmalen Tälern befinden sich eher Einzelhöfe.<br />
Die Täler <strong>und</strong> ihre Hangbereiche sind durch kleinflächigen Nutzungswechsel geprägt <strong>und</strong><br />
werden als Grünland, Streuobst, Obstbauplantagen <strong>und</strong> Weinbau genutzt. Als die Kulturlandschaft<br />
prägendes Element ist das Schloss Rodeck von Bedeutung.<br />
Neben <strong>der</strong> L87 <strong>und</strong> L86a sowie Gewerbe im Achertal sind keine Vorbelastungen vorhanden.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land-<br />
<strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände <strong>zur</strong> Siedlung von Ringelbach sowie <strong>der</strong> nördlich gelegenen<br />
wohngenutzten Einzelhäuser.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände <strong>zur</strong> Siedlung von Ringelbach, zu Schwend sowie <strong>der</strong><br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
südlich gelegenen wohngenutzten Einzelhäuser.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden wohngenutzten Einzelhäusern.<br />
Die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber hinaus<br />
die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen (insb. wohngenutzte Einzelhäuser).<br />
Die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber hinaus<br />
die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen Blaubronn,<br />
Lauenbach sowie weiterer wohngenutzter Einzelhäuser.<br />
Die fast vollständige Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber<br />
hinaus die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Kappelrodeck sowie <strong>der</strong> südlich gelegenen wohngenutzten<br />
Einzelhäuser.<br />
Die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber hinaus<br />
die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Schloss Rodeck, Ruine Schauenburg (Entfernung
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
114<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Ruine Schauenburg (Entfernung
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
km)<br />
- Ruine Schauenburg (Entfernung 2,5-5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im LSG Oberes Achertal<br />
(3.17.017). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt<br />
wird, ist im weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild ist überwiegend von mittlerer bis hoher Empfindlichkeit<br />
gegenüber Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />
Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />
weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild ist überwiegend von mittlerer bis hoher Empfindlichkeit<br />
gegenüber Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />
Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />
weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild ist überwiegend von mittlerer Empfindlichkeit gegenüber<br />
Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />
Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />
weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild ist von mittlerer bis hoher Empfindlichkeit gegenüber<br />
Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 115
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
116<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />
Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />
weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Eine mögliche Realisierung von Windenergieanlagen hat Auswirkungen auf<br />
eine Landschaft von hoher Landschaftsbildqualität, die jedoch auch stark<br />
anthropogen geprägt ist. Mögliche Windenergieanlagen sind v. a. in Richtung<br />
Rheinebene weithin sichtbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Eine mögliche Realisierung von Windenergieanlagen hat Auswirkungen auf<br />
eine Landschaft von hoher Landschaftsbildqualität, die jedoch auch stark<br />
anthropogen geprägt ist. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten Lage sind mögliche Windenergieanlagen<br />
v. a. in Richtung Rheinebene weithin sichtbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />
Die Fläche befindet sich darüber hinaus im Bereich eines Verb<strong>und</strong>korridors<br />
des Generalwildwegeplans. Störungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger können nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im Bereich eines Verb<strong>und</strong>korridors<br />
des Generalwildwegeplans. Störungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger<br />
können nicht ausgeschlossen werden.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand noch nicht festlegen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im 200 m Vorsorgeabstand um das<br />
flächenhafte Naturdenkmal Steinbruch Schwend (Amphibienteich).<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand noch nicht festlegen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umwelt-<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
auswirkungen<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Bodenschutzwald ist in geringerem Umfang vorhanden.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Es besteht eine randliche Betroffenheit von Bodenschutzwald.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Es besteht eine randliche Betroffenheit von Bodenschutzwald.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umwelt-<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 117
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
NATURA 2000<br />
118<br />
auswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II betroffen; Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Etwa die Hälfte des potentiellen Windnutzungsgebiets liegt im Immissionsschutzwald.<br />
Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Immissionsschutzfunktion kann nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
-<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />
von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />
<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />
Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind gemäß FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Im Hinblick auf das Landschaftserleben können sich bereits ab einer Realisierung von zwei<br />
<strong>der</strong> hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete kumulative Wirkungen ergeben.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> GVV Kappelrodeck<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9 <strong>und</strong> 22 (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 21, 33 <strong>und</strong> 34 (kommunale Alternativen)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
-<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 119
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
120<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 121
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 4, 5, 6 <strong>und</strong> 8:<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen. Hinzu kommt ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Es wird von einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Gebiete abgeraten.<br />
Nr. 7:<br />
Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Sied-<br />
122<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
lungsbereichen erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch<br />
möglich. Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />
durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Es wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
(zunächst) von einer weiteren Betrachtung <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Nr. 9<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen. Es wird von einer Weiterverfolgung<br />
<strong>der</strong> Gebiete abgeraten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 123
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
124<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 2: Hornisgrinde/Altsteigerskopf pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 22 <strong>und</strong> 25<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 125
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 22 Nr. 25<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Ortenaukreis, in geringem Umfang Rastatt<br />
Gemeinde Nr. 22: Seebach<br />
Nr. 25: Sasbachwalden, in geringerem Umfang Lauf <strong>und</strong> Bühl<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
126<br />
Nr. 22: 157,4 ha<br />
Nr. 25: 150 ha<br />
Nr. 22:<br />
- die westliche Teilfläche liegt im Vorranggebiet für wertvolle Biotope<br />
Nr. 25:<br />
- im Südosten ist in geringerem Umfang ein Vorranggebiet für wertvolle<br />
Biotope betroffen<br />
- im Norden befindet sich das Vorranggebiet für regionalbedeutsame<br />
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Windkraftanlagen „Mur“<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 22: 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 25: 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Eine genauere Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung ist insb. im Bereich des pot.<br />
Windnutzungsgebietes Nr. 22 aber auch im Bereich des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets Nr. 25 notwendig.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Hornisgrinde ist voraussichtlich eine Netzanbindung aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> drei bestehenden WEA gegeben.<br />
Erschließung Zuwegung über die Schwarzwaldhochstraße. Lediglich bis zum Aufstellungsort<br />
müssten die Waldwege ggf. entsprechend verbreitert bzw. angepasst<br />
werden.<br />
Vorbelastungen Nr. 22: B 500, Steinbruch, Skilift<br />
Nr. 25: verschiedene Masten von Funknutzern, drei bestehende, kleine<br />
Windenergieanlagen (Repowering wird angestrebt), B 500<br />
weitere Hinweise -<br />
zum Gebiet<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt am westlichen Rand des Naturraumes „Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen“<br />
<strong>und</strong> wird als Nadelwald genutzt. Im potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 22 sind großflächig<br />
Sturmwurfflächen vorhanden, das Gebiet liegt auf einem Höhenzug. Das potentielle<br />
Windnutzungsgebiet Nr. 25 liegt auf <strong>der</strong> Hornisgrinde. Die Hornisgrinde ist die höchste Erhebung<br />
des Nordschwarzwaldes, das Gelände fällt vom Gipfel bis ins Rheintal auf nur 8 km<br />
Entfernung über 1000 Höhenmeter ab. Beide Gebiete sind von <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> Vorbergzone<br />
aus aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten Lage gut einsehbar (vgl. Sichtbarkeitsananlyse). Von<br />
den Schwarzwaldhöhen besteht Fernsicht über den Schwarzwald, in die Rheinebene <strong>und</strong> zu<br />
den Vogesen.<br />
Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Nadelwald, im Westen durch Mischwald<br />
dominiert. Auf <strong>der</strong> Hornisgrinde befinden sich Grindenflächen <strong>und</strong> ein Hochmoor. Im Süden<br />
schließt <strong>der</strong> Mummelsee an. Auch auf weiteren unbewaldeten Kuppen befinden sich Grindenflächen.<br />
Zahlreiche Fließgewässer sind vorhanden. Der Grindenschwarzwald ist die waldreichste<br />
<strong>und</strong> am geringsten besiedelte Landschaft im Schwarzwald. Er gehört zu den Gebieten<br />
mit hoher Ferien- <strong>und</strong> Kurerholungsnachfrage. Breitere Talbereiche sind durch kleinere<br />
Siedlungen, Streuobst- <strong>und</strong> Grünland sowie <strong>zur</strong> Vorbergzone hin durch Obstplantagen geprägt.<br />
Kulturlandschaftlich von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist <strong>der</strong> 23 m hohe Hornisgrindeturm, oberhalb<br />
des Mummelsees.<br />
Im Bereich des Schwarzwaldes stellen in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
die B500, die L86 <strong>und</strong> L87, auf <strong>der</strong> Hornisgrinde <strong>der</strong> 206 m hohe Sendeturm<br />
des Südwestr<strong>und</strong>funks, <strong>der</strong> Sendeturm <strong>der</strong> Deutschen Telekom, umzäunte Stahlgittermasten<br />
einer militärisch genutzten Anlage am Dreifürstenstein sowie <strong>der</strong> Windpark (3 WEA), am Altsteigerkopf<br />
<strong>der</strong> im Betrieb befindliche Steinbruch, ein Skilift sowie die Windwurfflächen Vorbelastungen<br />
dar.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 22 wird bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Auch im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 25 wird die bestehende forstwirtschaftliche<br />
Nutzung vermutlich fortgeführt. Die Hornisgrinde wird aufgr<strong>und</strong> ihrer landschaftlichen<br />
Reize voraussichtlich auch zukünftig Erholungssuchende anziehen.<br />
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Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
128<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich erweiterter Vorsorgeabstände<br />
zu Wohnbebauung (z. B. Berghotel Mummelsee <strong>und</strong><br />
Darmstädter Hütte).<br />
Die hohe Erholungsfunktion wird durch die überwiegende Lage in Erholungswald<br />
Stufe II (in geringem Umfang auch Stufe I) dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Wohnbebauung (z. B. Breitenbrunnen, Unterstmatt<br />
sowie weitere wohngenutzte Einzelhäuser).<br />
Die hohe Erholungsfunktion wird durch die überwiegende Lage in Erholungswald<br />
Stufe II (in geringem Umfang auch Stufe I) dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
In ca. 4 km Entfernung liegt die Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss), ein<br />
Kulturdenkmal mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebieta liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss) (ca. 3 km Entfernung)<br />
- Burgruine Neuwindeck (ca. 4,5 km Entfernung)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Die westliche Teilfläche liegt in einem Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Anlagen sind hier nicht zulässig.<br />
Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet vollständig im LSG<br />
Oberes Achertal (3.17.017). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben<br />
beeinträchtigt wird, ist anhand näherer Untersuchungen zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind mögliche Windenergieanlagen<br />
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Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
überwiegend ab einer Entfernung von >5 km (vgl. Sichtbarkeitsanalyse) sichtbar.<br />
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds in Bezug auf Windenergieanlagen<br />
wird daher insgesamt auf mittel bis gering eingestuft. Es ist jedoch darauf<br />
hinzuweisen, dass die wenigen Offenlandbereiche, die im näheren Umfeld<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen <strong>und</strong> bei denen eine Sichtbarkeit<br />
gegeben wäre, oftmals über eine hohe Landschaftsbildqualität <strong>und</strong> eine entsprechend<br />
hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen verfügen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Süden des potentiellen Windnutzungsgebiets ist ein kleinflächiger Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege betroffen. Bauliche<br />
Anlagen sind hier nicht zulässig.<br />
Im Norden schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet das LSG Bühlertal<br />
(2.16.035) an. Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck beeinträchtigt wird, ist im weiteren<br />
Planungsverlauf zu klären. Negative Umweltauswirkungen ließen sich jedoch<br />
durch eine Flächenreduzierung vermeiden.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind mögliche Windenergieanlagen<br />
überwiegend ab einer Entfernung von >5 km (vgl. Sichtbarkeitsanalyse) sichtbar.<br />
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds in Bezug auf Windenergieanlagen<br />
wird daher insgesamt auf mittel bis gering eingestuft. Es ist jedoch darauf<br />
hinzuweisen, dass die wenigen Offenlandbereiche, die im näheren Umfeld<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen <strong>und</strong> bei denen eine Sichtbarkeit<br />
gegeben wäre, oftmals über eine hohe Landschaftsbildqualität <strong>und</strong> eine entsprechend<br />
hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen verfügen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7, im südlichen Bereich in Stufe 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an die NSG bzw. Schonwäl<strong>der</strong><br />
Wil<strong>der</strong> See – Hornisgrinde <strong>und</strong> Seekopf-Altsteigerkopf.<br />
Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet fast vollständig im<br />
Suchraum des geplanten Nationalpark Nordschwarzwald. Inwiefern das Vorhaben<br />
mit <strong>der</strong> Planung zu vereinbaren ist, gilt es im Rahmen des weiteren<br />
Verfahrens zu klären.<br />
Gesetzlich geschützte Biotope sind in geringem Umfang betroffen. Konkrete<br />
Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand noch nicht<br />
festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im EU-Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile des FFH-<br />
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Gebietes Wil<strong>der</strong> See-Hornisgrinde (7415-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
In geringem Umfang ist auch das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei<br />
Achern (7314-341) betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an das NSG Hornisgrinde-<br />
Biberkessel (3.186). Gesetzlich geschützte Biotope sind in geringem Umfang<br />
betroffen. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />
noch nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im EU-Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile des FFH-<br />
Gebietes Wil<strong>der</strong> See-Hornisgrinde (7415-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
In geringem Umfang ist auch das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei<br />
Achern (7314-341) betroffen.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem sind ca. 40%<br />
<strong>der</strong> Fläche als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Die Fläche umfasst in geringerem Umfang Bodenschutzwald.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II <strong>und</strong> III. Sollte das Wasserschutzgebiet Zone II bei einer Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die<br />
Genehmigungsbehörde.<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
130<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 22) führt jedoch voraussichtlich zu geringen negativen<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang Immissionsschutzwald.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 25) führt jedoch voraussichtlich zu geringen negativen<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang Immissionsschutzwald.<br />
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Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 22 <strong>und</strong> Nr. 25<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegt im EU Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />
(7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche Vogelarten<br />
(Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet.<br />
Außerdem umfassen die potentiellen Windnutzungsgebiete Teile des FFH-Gebietes Wil<strong>der</strong><br />
See-Hornisgrinde (7415-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Wimperfle<strong>der</strong>maus.<br />
Inwiefern die Planungen zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele <strong>der</strong> NATURA<br />
2000-Gebiete führen können, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
In geringem Umfang ist auch das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei Achern (7314-341)<br />
betroffen. Da keine Fle<strong>der</strong>mausarten zu den Schutzzielen gehören, sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />
zwar nicht sehr wahrscheinlich, müssen jedoch anhand einer FFH-VP ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 22:<br />
Im Bereich Biberkessel liegen Hinweise auf Vorkommen des Wan<strong>der</strong>falken vor.<br />
Im Osten verfügt das potentielle Windnutzungsgebiet z.T. über eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für<br />
den Auerhuhnschutz (Kategorie 1 – Ausschluss von Windkraftanlagen). Weitere Bereiche<br />
wurden als Kategorie 3 (Prüfflächen hinsichtlich Auerhuhnschutz - weniger problematisch)<br />
<strong>und</strong> in geringerem Umfang auch als Kategorie 2 (Prüfflächen hinsichtlich Auerhuhnschutz –<br />
sehr problematisch) eingestuft.<br />
Nr. 25:<br />
Im Bereich Biberkessel liegen Hinweise auf Vorkommen des Wan<strong>der</strong>falken vor.<br />
Darüber hinaus stellt das Auerhuhn gemäß FVA Freiburg auf dem Großteil des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets ein Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen dar (Kategorie 1). Im<br />
Nordwesten wurden weitere Bereiche als Kategorie 2 (Prüfbereiche hinsichtlich Auerhuhnschutz<br />
– sehr problematisch) eingestuft.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Im Hinblick auf das Landschaftserleben kann es im Zusammenspiel mit möglichen Windenergieanlagen<br />
auf <strong>der</strong> Hornisgrinde (Fläche Nr. 25) zu kumulativen Wirkungen kommen.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> GVV Kappelrodeck:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9 <strong>und</strong> 22 (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 21, 33 <strong>und</strong> 34 (kommunale Alternativen)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Achern:<br />
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- Potentielle Windnutzungsgebiete 25, 35, 36 <strong>und</strong> 37 (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 34 <strong>und</strong> 40 (kommunale Alternativen)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 22:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des Auerhuhnlebensraums Kategorie 1 (Ausschluss<br />
für Windenergieanlagen)<br />
Nr. 25: -<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
132<br />
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Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
134<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 22<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt über ein erhöhtes Konfliktpotential für die Schutzgüter<br />
Landschaft <strong>und</strong> Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt. Es sind u. a. ein LSG, ein EU-<br />
Vogelschutzgebiet sowie FFH-Gebiete betroffen. Außerdem befindet sich das Gebiet im<br />
Suchraum für den geplanten Nationalpark. Hinzu kommt die Bedeutung des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets für den Auerhuhnschutz.<br />
Eine Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets wäre denkbar. Es bedarf jedoch<br />
einer Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
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Landschaftspflege sowie <strong>der</strong> Auerhuhnlebensräume Kategorie 1 <strong>und</strong> einer differenzierten<br />
Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> zahlreichen sonstigen Restriktionen im Rahmen des FNP-<br />
Verfahrens. Die Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen<br />
wird empfohlen.<br />
Nr. 25:<br />
Weite Teile des potentiellen Windnutzungsgebiets wurden von <strong>der</strong> FVA Freiburg als Auerhuhnlebensraum<br />
Kategorie 1 (Ausschluss für WEA) eingestuft. Hier bedarf es einer Flächenreduzierung.<br />
Hinzu kommen zahlreiche weitere Restriktionen v. a. bzgl. <strong>der</strong> Schutzgüter Tier,<br />
Pflanzen <strong>und</strong> biologische Vielfalt (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet,…) sowie Wasser<br />
(WSG Zone II). Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die<br />
Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt werden.<br />
Da nach <strong>der</strong> notwendigen Flächenreduzierung im Bereich des Auerhuhnlebensraums Kategorie<br />
1 sowie <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen lediglich Randbereiche mit voraussichtlich bedingter Windhöffigkeit verbleiben,<br />
wird empfohlen von einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
abzusehen.<br />
Sollte sich die VVG dennoch zu einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche entscheiden, so wird empfohlen<br />
das Gespräch mit den zuständigen Ministerien zu suchen.<br />
136<br />
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Suchraum 3: Omerskopf/Sodkopf/Kroppenkopf pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 35, 36, 37<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Nr. 35 Nr. 36<br />
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Nr. 37<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt <strong>und</strong> Ortenaukreis<br />
Gemeinde Nr. 35: Sasbachwalden <strong>und</strong> Lauf<br />
Nr. 36: Lauf <strong>und</strong> Sasbachwalden<br />
Nr. 37: Bühl, Lauf <strong>und</strong> Ottersweier<br />
Größe des Suchraums<br />
138<br />
Nr. 35: 30,2 ha<br />
Nr. 36: 70,9 ha<br />
Nr. 37: 376,8 ha<br />
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Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
Nr. 35: z. T. regionaler Grünzug<br />
Nr. 36: -<br />
Nr. 37:<br />
- Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
(im Westen <strong>der</strong> Fläche)<br />
- Schutzbedürftiger Bereich für Erholung (Erholungsgebiet)<br />
- in geringerem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 35:<br />
- von 5,25m/s im Südwesten bis max. 6,75 m/s im Nordosten (gute<br />
bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 36:<br />
- überwiegend 5,25-6,50 m/s, maximal bis 6,75 m/s (gute bis sehr<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 37:<br />
- im Osten überwiegend 5,25-5,50 m/s, im Westen überwiegend 5,25-<br />
6,50 m/s, maximal bis 7,00 m/s. (Im Osten bedingte Nutzbarkeit, im<br />
Westen gute bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Nr. 35: gegeben<br />
Nr. 36: erscheint möglich<br />
Nr. 37: über die B 500 generell möglich, zusätzliche Erschließung des<br />
Geländes selbst noch erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Vorbelastungen Nr. 35: -<br />
Nr. 36: -<br />
Nr. 37: B500 <strong>und</strong> K3765<br />
weitere Hinweise<br />
zum Gebiet<br />
Nr. 37: geologisch anspruchsvolles Gebiet mit großer Bedeutung für die<br />
Wasserwirtschaft<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt am westlichen Rand des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“ <strong>und</strong><br />
wird als Misch- <strong>und</strong> Nadelwald genutzt. Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich<br />
von Kuppen <strong>und</strong> sind von <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> Vorbergzone aus aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten<br />
Lage am Schwarzwaldrand gut einsehbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />
Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Misch- <strong>und</strong> Nadelwald dominiert. Zahlreiche<br />
Fließgewässer sind vorhanden. Die breiteren Talbereiche sind durch kleinere Siedlungen,<br />
Streuobst- <strong>und</strong> Grünland, Obst- <strong>und</strong> Weinbau geprägt. Im Westen <strong>zur</strong> Rheinebene hin<br />
schließt sich die Vorbergzone mit Weinbau <strong>und</strong> Obstbauplantagen an.<br />
Größere Siedlungen wie Achern, Lauf <strong>und</strong> Sasbach befinden sich vor allem im Übergangsbereich<br />
<strong>zur</strong> Rheinebene. Die Rheinebene ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten. Der<br />
Siedlungsflächenanteil ist sehr hoch <strong>und</strong> auch die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht. Die landwirtschaftliche<br />
Nutzung erfolgt großflächig <strong>und</strong> intensiv als Acker o<strong>der</strong> Grünland. Größere<br />
Obstbauplantagen finden sich im Übergang <strong>zur</strong> Vorbergzone. An den Ortsrän<strong>der</strong>n sind kleinflächig<br />
Streuobstwiesen vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bevölkerungsdichte besteht eine<br />
hohe Naherholungsnachfrage. Bedeutende kulturlandschaftliche Elemente stellen die Burgruine<br />
Alt-Windeck, das Kloster Neusatz, das Schloss Waldsteg <strong>und</strong> das Schloss Rittersbach<br />
dar.<br />
Im Bereich des Schwarzwaldes stellen in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebie-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
te die B500 <strong>und</strong> weitere Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sowie auf <strong>der</strong> Hornisgrinde <strong>der</strong> 206 m hohe<br />
Sendeturm des Südwestr<strong>und</strong>funks, <strong>der</strong> Sendeturm <strong>der</strong> Deutschen Telekom <strong>und</strong> <strong>der</strong> Windpark,<br />
in <strong>der</strong> Vorbergzone, neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen, <strong>der</strong> intensive Wein- <strong>und</strong> Obstanbau<br />
eine Vorbelastung dar. Die Rheinebene ist vor allem durch die A5 <strong>und</strong> weitere Verkehrsinfrastrukturen,<br />
zahlreiche Freileitungen sowie Gewerbegebiete vorbelastet.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich<br />
genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
140<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu umliegenden wohngenutzten Einzelhäuser <strong>und</strong><br />
Siedlungsbereiche (z. B. Rischenberg, Hohritt, Hornenberg).<br />
Die überwiegende Lage des potentiellen Windnutzungsgebiets im Erholungswald<br />
Stufe II dokumentiert außerdem die hohe Erholungsfunktion.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Es werden Bereiche <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
wohngenutzten Einzelhäusern <strong>und</strong> Siedlungsbereichen (z. B. Breitenbrunnen,<br />
Brandmatt, Hohritt) betroffen.<br />
Außerdem liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im Randbereich eines<br />
Erholungswalds Stufe II.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in den Randbereichen erweiterte<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen bzw. wohngenutzten Einzelhäusern<br />
bei Gebersberg.<br />
Der Bereich um den Omerskopf ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung.<br />
So verfügt <strong>der</strong> Omerskopf über einen mit Wan<strong>der</strong>wegen <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen<br />
erschlossen Aussichtspunkt <strong>und</strong> zeichnet sich durch eine beson<strong>der</strong>e<br />
landschaftliche Eigenart aus. Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion wird<br />
auch durch die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert. Im<br />
Osten grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet direkt an einen Erholungswald<br />
Stufe I.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Burgruine Hohenrodeck, Schloss Aubach, Burgruine Neuwindeck, historischer<br />
Ortskern Sasbachwalden (Entfernung >2,5 km)<br />
- Schloss Rodeck, Kreispflegeanstalt in Hub, Burgruine Altwindeck (Entfernung<br />
2,5- 5 km)<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Burgruine Hohenrodeck, Burgruine Neuwindeck, historischer Ortskern<br />
Sasbachwalden (Entfernung >2,5 km)<br />
- Kreispflegeanstalt in Hub, Burgruine Altwindeck, Schloss Aubach (Entfernung<br />
2,5- 5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Burgruine Altwindeck, Burgruine Neuwindeck, historischer Ortskern Sasbachwalden<br />
(Entfernung >2,5 km)<br />
- Burgruine Hohenrodeck, Schloss Aubach, Kurhaus Bühlerhöhe (Entfernung<br />
2,5- 5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Nordwesten umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet einen Regionalen<br />
Grünzug.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> Vorbergzone, die<br />
sich durch eine hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität auszeichnet.<br />
Kleinflächige Nutzungen (v. a. Streuobst, Weinbau, Grünland) passen sich<br />
harmonisch in die Landschaft ein. Gleichzeitig ist in dieser Randlage des<br />
Schwarzwalds eine starke Einsehbarkeit gegeben. Entsprechend hoch ist<br />
daher auch die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Rheinebene<br />
hin nimmt die Intensität <strong>der</strong> Nutzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> anthropogenen Überformungen<br />
zu.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
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Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
142<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> Vorbergzone, die<br />
sich durch eine hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität auszeichnet.<br />
Kleinflächige Nutzungen (v. a. Streuobst, Weinbau, Grünland) passen sich<br />
harmonisch in die Landschaft ein. Gleichzeitig ist in dieser Randlage des<br />
Schwarzwalds eine starke Einsehbarkeit gegeben. Entsprechend hoch ist<br />
daher auch die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Rheinebene<br />
hin nimmt die Intensität <strong>der</strong> Nutzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> anthropogenen Überformungen<br />
zu.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Westen umfasst die Fläche Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege. Bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.<br />
Die Fläche liegt fast vollständig im LSG Bühlertal (2.16.035). Inwiefern <strong>der</strong><br />
Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im weiteren Planungsverlauf<br />
zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />
auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> Vorbergzone, die<br />
sich durch eine hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität auszeichnet.<br />
Kleinflächige Nutzungen (v. a. Streuobst, Weinbau, Grünland) passen sich<br />
harmonisch in die Landschaft ein. Gleichzeitig ist in dieser Randlage des<br />
Schwarzwalds eine starke Einsehbarkeit gegeben. Entsprechend hoch ist<br />
daher auch die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Rheinebene<br />
hin nimmt die Intensität <strong>der</strong> Nutzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> anthropogenen Überformungen<br />
zu.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 6 bis 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
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geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand noch nicht festlegen.<br />
Darüber hinaus grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an den Schonwald<br />
Hochkopf-Pfriemkopf <strong>und</strong> das EU-Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />
(7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile <strong>der</strong> FFH-<br />
Gebiete Schwarzwald-Westrand bei Achern (7314-341) <strong>und</strong> Nördlicher Talschwarzwald<br />
um Bühlertal (7315-341).<br />
Darüber hinaus liegen Hinweise zu Vorkommen windkraftempfindlicher Arten<br />
vor (siehe Hinweise <strong>zur</strong> saP)<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation beansprucht.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben(Nr. 36) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem sind kleinere<br />
Bereiche als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem sind kleinere<br />
Bereiche als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II <strong>und</strong> Zone III. Sollte das Wasserschutzgebiet Zone II bei einer Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch<br />
die Genehmigungsbehörde.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II <strong>und</strong> Zone III. Sollte das Wasserschutzgebiet Zone II bei einer Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch<br />
die Genehmigungsbehörde.<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umwelt-<br />
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Wechselwirkungen<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 35 <strong>und</strong> Nr. 36<br />
-<br />
144<br />
auswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
Nr. 37<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an das EU-Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />
(7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche Vogelarten<br />
(Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet.<br />
Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen<br />
kann <strong>und</strong> inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile <strong>der</strong> FFH-Gebiete Schwarzwald-<br />
Westrand bei Achern (7314-341) <strong>und</strong> Nördlicher Talschwarzwald um Bühlertal (7315-341).<br />
Gemäß <strong>der</strong> Standarddatenbögen <strong>der</strong> LUBW sind in beiden FFH-Gebieten keine Fle<strong>der</strong>mausarten<br />
gemeldet. Inwiefern das Vorhaben dennoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 35 <strong>und</strong> 36:<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />
von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />
<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />
Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Gemäß FVA Freiburg bestehen keine Restriktionen durch den Auerhuhnschutz.<br />
Nr. 37:<br />
Es liegen Hinweise auf Brutvorkommen des Baumfalken im Laufbachtal vor. Die Art wurde<br />
auch am Omerskopf gesichtet. Darüber hinaus liegen Hinweise auf Fortpflanzungsstätten<br />
des Wespenbussards vor. Kolkrabe <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>falke wurden im Bereich des nördlich gelegenen<br />
Roßfelsen kartiert. Südlich des Ortsteils Bach wurde ein Fle<strong>der</strong>mausquartier erfasst.<br />
Des Weiteren liegen Hinweise auf ein Vorkommen <strong>der</strong> Zippammer im Bereich des Omerkopfs<br />
vor.<br />
In Teilbereichen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet gemäß FVA Freiburg Prüfbereiche<br />
hinsichtlich des Auerhuhnschutz (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Im Hinblick auf das Landschaftserleben sind bereits ab einer Realisierung von zwei <strong>der</strong> drei<br />
hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete kumulative Wirkungen zu erwarten. Darüber<br />
kann es im Zusammenspiel mit möglichen Windkraftanlagen auf <strong>der</strong> Hornisgrinde (Fläche<br />
Nr. 25) zu kumulativen Wirkungen kommen.<br />
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Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bühl:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 37, 56a, 56c, 154b <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Achern:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 25, 35, 36, 37 <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 34 <strong>und</strong> 40 (kommunale Alternative)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 35 u. 36: -<br />
Nr. 37:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt.<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> FFH-Gebiete<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
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146<br />
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Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 35:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen. Neben akustischen Beeinträchtigungen<br />
von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind auch visuelle Störungen<br />
zu erwarten. Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential bzgl. des Denkmalschutzes.<br />
Es wird empfohlen die Fläche nicht weiter zu verfolgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
148<br />
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Nr. 36:<br />
Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch<br />
möglich. Neben akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von<br />
Bedeutung sind auch visuelle Störungen zu erwarten. Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
bzgl. des Denkmalschutzes <strong>und</strong> des Schutzgutes Wasser.<br />
Es wird empfohlen die Fläche nicht weiter zu verfolgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Nr. 37:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege. Hier bedarf es einer Flächenreduzierung. Darüber hinaus verfügt es insb.<br />
hinsichtlich des Denkmalschutzes sowie <strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft, Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt <strong>und</strong> Wasser über ein erhöhtes Konfliktpotential. Um akustische <strong>und</strong> visuelle<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu vermeiden,<br />
sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Bei einer Weiterverfolgung wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet im Bereich<br />
des WSG Zone II <strong>und</strong> <strong>der</strong> betroffenen FFH-Gebiete zu reduzieren <strong>und</strong> erweiterte Vorsorgeabstände<br />
zu Siedlungsbereichen zu berücksichtigen. Darüber hinaus bedarf es einer differenzierteren<br />
Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes,<br />
des Denkmalschutzes sowie des Artenschutzes im Rahmen des FNP-Verfahrens.<br />
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150<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 4: Seekopf pot. Windnutzungsgebiet<br />
Nr. 62<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt<br />
Gemeinde Forbach<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
136,3 ha<br />
Ausweisung im - randliche Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Natur-<br />
Regionalplan schutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- im Westen Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet)<br />
- in geringem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit überwiegend 5,25-6,50 m/s, maximal bis 7,00 m/s (gute bis sehr gute<br />
Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig, ggf. in Verbindung mit dem<br />
Pumpspeicherwerk möglich<br />
Erschließung erscheint möglich<br />
Vorbelastungen es sind keine gleichartigen Vorbelastungen erkennbar<br />
weitere Hinweise Im Bereich des Seekopfs befindet sich ein Pumpspeicherwerk in <strong>der</strong><br />
zum Gebiet Diskussion<br />
152<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt am nordwestlichen Rand des Naturraumes „Grindenschwarzwald <strong>und</strong><br />
Enzhöhen“ <strong>und</strong> wird als Nadelwald genutzt. In Teilbereichen sind Sturmwurfflächen vorhanden.<br />
Das Gebiet liegt auf einer Kuppe <strong>und</strong> ist von <strong>der</strong> Schwarzenbachtalsperre gut einsehbar.<br />
Ansonsten ist die Einsehbarkeit aufgr<strong>und</strong> des engen Reliefs eingeschränkt (vgl. Sichtbarkeitsananlyse).<br />
Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Nadelwald, im Norden durch Mischwald<br />
dominiert. Zahlreiche Fließgewässer sind vorhanden. Schmale Talbereiche werden als Grünland<br />
genutzt. Breitere Talbereiche sind durch Ortschaften sowie Streuobst- <strong>und</strong> Grünland<br />
geprägt. Der Grindenschwarzwald ist die waldreichste <strong>und</strong> am geringsten besiedelte Landschaft<br />
im Schwarzwald. Er gehört zu den Gebieten mit hoher Ferien- <strong>und</strong> Kurerholungsnachfrage.<br />
Neben <strong>der</strong> B500 <strong>und</strong> <strong>der</strong> L83 sind keine Vorbelastungen vorhanden.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung wird das potentielle Windnutzunggebiet vermutlich<br />
auch weiterhin land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Es werden teilweise erweiterte Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen wie<br />
z. B. Herrenwies <strong>und</strong> Seebachhof betroffen. Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
grenzt im Norden an einen Gesetzlichen Erholungswald. Darüber hinaus<br />
umfasst es Erholungswald <strong>der</strong> Stufe II sowie in geringem Umfang <strong>der</strong><br />
Stufe I. Durch den Bau von WEA kann es zu Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />
kommen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das Kurhaus Bühlerhöhe befindet sich in ca. 3 km Entfernung. Es handelt<br />
sich dabei um ein Kulturdenkmal mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz<br />
§ 15 Abs. 3 DSchG).<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Darüber hinaus befindet sich die Ortschaft Bremersbach, die sich durch ihre<br />
exponierte Lage auf einem Höhenrücken im Murgtal auszeichnet, in ca. 4,5<br />
km Entfernung.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in den Randbereichen in geringem<br />
Umfang Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege.<br />
Bauliche Anlagen sind hier nicht zulässig.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Um-<br />
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Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
154<br />
weltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Sichtbarkeit (vgl. Sichtbarkeitsanalyse) ist die Empfindlichkeit<br />
des Landschaftsbilds gegenüber Windenergieanlagen insgesamt als<br />
gering einzustufen. Ausnahmen bilden die touristisch stark frequentierte<br />
Schwarzenbachtalsperre <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bereich um Herrenwies. Hier verfügt das<br />
Landschafsbild über eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7, im Osten auch in Stufe 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />
Im Norden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Im Osten des potentiellen Windnutzungsgebiets verläuft eine Verb<strong>und</strong>achse<br />
des Generalwildwegeplans.<br />
Darüber handelt es sich weitgehend über ein Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
für den Artenschutz (v.a. Auerhuhn s. Hinweise für die saP)<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist v. a. im östlichen<br />
Bereich Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone III.<br />
Klima <strong>und</strong> + 0 - --<br />
Luft<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.Wechsel-<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
wirkungen Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Im Norden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windener-<br />
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gieempfindliche Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />
gemeldet. Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer<br />
FFH-VP zu klären.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Gemäß FVA Freiburg liegt die Fläche hinsichtlich des Auerhuhnschutz fast vollständig im<br />
Bereich <strong>der</strong> Kategorie 1 (Ausschluss von Windkraftanlagen).<br />
Kumulative Wirkungen<br />
-<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Forbach:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 62 <strong>und</strong> Nr. 91 (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 40, 45, 65, 67 Süd (kommunale Alternativen)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
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Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
-<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
156<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Da das potentielle Windnutzungsgebiet fast vollständig im Bereich eines Auerhuhnlebensraums<br />
liegt, das von <strong>der</strong> FVA Freiburg in die Kategorie 1 (Ausschluss für Windenergieanlagen)<br />
wurde, wird empfohlen, das Gebiet nicht weiter zu verfolgen <strong>und</strong> von weiteren Betrachtungen<br />
<strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
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158<br />
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WINDENEERGIE<br />
IN DER RRAUMSCHAFT<br />
DER STÄDTE UUND<br />
GEMEINDEN<br />
IM<br />
LANDKREEIS<br />
RASTATT, SSTADTKREIS<br />
BA ADEN-BADEN UUND<br />
ANGRENZ ZENDER KOMM MUNEN<br />
Suchrauum<br />
5: Scharrtenberg/We<br />
ettersberg<br />
Gebietsübersicht<br />
u<strong>und</strong><br />
Sichtbarkeitsanalyyse<br />
Nr. 56a<br />
HHP HAGE+ HOPPENSTEDT<br />
PARTNER<br />
Nr. 56c c<br />
raumplaner landschaftsarchitek<br />
kten<br />
pot. Windnutzun<br />
W ngsgebiete<br />
Nr. 56 6a <strong>und</strong> 56c<br />
159 9
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Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt <strong>und</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden<br />
Gemeinde Nr. 56a: Bühl, Bühlertal <strong>und</strong> Baden-Baden<br />
Nr. 56c: Baden-Baden <strong>und</strong> Bühl<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
160<br />
Nr. 56a: 211,5 ha<br />
Nr. 56c: 249,7 ha<br />
Nr. 56a:<br />
- im Westen Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Nr. 56c:<br />
- in geringem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege<br />
- in geringerem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung<br />
(Erholungsgebiet)<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 56a:<br />
- überwiegend 5,25-6,75 m/s, z. T. bis >7,00 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 56c:<br />
- überwiegend 5,25-6,50 m/s, z. T bis 6,75 m/s (gute bis sehr gute<br />
Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
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Erschließung Nr. 56a: Erschließung im Bereich des Schartenbergs möglicherweise<br />
porblematisch (enge Durchfahrtsstraßen, starke Steigung, schmale<br />
Felsrücken)<br />
Nr. 56c: generell über B500 möglich, Erschließung für Schwerlasttransporter<br />
denkbar, aber mit Eingriffen verb<strong>und</strong>en<br />
Vorbelastungen Nr. 56a: die K2753 durchläuft das Gebiet<br />
Nr. 56c: die B500 verläuft östlich<br />
weitere Hinweise -<br />
zum Gebiet<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt am westlichen Rand des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“ <strong>und</strong><br />
wird als Mischwald genutzt. Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen auf einem Höhenzug<br />
<strong>und</strong> sind von <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> Vorbergzone aus aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten Lage am<br />
Schwarzwaldrand gut einsehbar.<br />
Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Mischwald dominiert. Im Norden <strong>und</strong><br />
Süden befinden sich die relativ breiten Täler von Oosbach <strong>und</strong> Sandbach. Sie sind stark<br />
durch Siedlung geprägt, die Hangbereiche werden v.a. als Streuobst- <strong>und</strong> Grünland, im unteren<br />
Talbereich des Bühlertals auch als Weinbauflächen genutzt. Im Westen <strong>zur</strong> Rheinebene<br />
hin schließt sich die Vorbergzone mit großen Wein- <strong>und</strong> Obstbauflächen sowie Streuobstwiesen<br />
an. Größere Siedlungen (Bühl, Vimbuch, Ottersweier) befinden sich vor allem im Übergangsbereich<br />
<strong>zur</strong> Rheinebene. Die Rheinebene ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten.<br />
Der Siedlungsflächenanteil ist sehr hoch <strong>und</strong> auch die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht.<br />
Die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt großflächig <strong>und</strong> intensiv als Acker o<strong>der</strong> Grünland. An<br />
den Ortsrän<strong>der</strong>n sind kleinflächig Streuobstwiesen vorhanden. Daneben sind mehrere kleinere<br />
Waldbereiche vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bevölkerungsdichte besteht eine hohe Naherholungsnachfrage.<br />
Bedeutende kulturlandschaftliche Elemente stellen die neugotische Kirche<br />
St. Peter <strong>und</strong> Paul <strong>und</strong> das Kloster Maria Hilf (20. Jh.) in Bühl dar.<br />
Neben <strong>der</strong> B500 <strong>und</strong> weiteren Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sind in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung<br />
<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete im Bereich des Schwarzwaldes keine Vorbelastungen<br />
vorhanden. Die Rheinebene ist vor allem durch die A5 <strong>und</strong> weitere Verkehrsinfrastruktur, zahlreiche<br />
Freileitungen, Gewerbegebiete vorbelastet.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />
auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen wie Liehenbach,<br />
Wintereck, Schneckenbach.<br />
Im nördlichen Bereich liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im 1000 m<br />
Vorsorgeabstand um einen Gesetzlichen Erholungswald. Die hohe Erholungsfunktion<br />
wird durch die überwiegende Ausweisung als Erholungswald<br />
<strong>der</strong> Stufen I <strong>und</strong> II dokumentiert. Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
über viele Wan<strong>der</strong>wege <strong>und</strong> Aussichtpunkte.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Um-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
162<br />
weltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in den Randbereichen im erweiterten<br />
Vorsorgeabstand zu Siedlungsbereichen wie Schwanenwasen <strong>und</strong><br />
Großbachhof.<br />
Im Nordosten schneidet es einen Gesetzlichen Erholungswald an <strong>und</strong> liegt<br />
fast vollständig im Bereich des 1000 m Vorsorgeabstands zu Gesetzlichem<br />
Erholungswald. Darüber hinaus besteht eine randliche Betroffenheit von<br />
Erholungswald Stufe II.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentielle Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Kurhaus Bühlerhöhe, Unteres Schloss in Neuweier, Yburg (Entfernung<br />
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
gativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Westen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />
einen Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege.<br />
Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im LSG Baden-<br />
Baden (2.11.001) sowie in geringem Umfang im LSG Bühlertal (2.16.035).<br />
Inwiefern <strong>der</strong> jeweilige Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird,<br />
ist im weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Einsehbarkeit verfügt das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
über eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftsbildes.<br />
Entsprechend dem potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 156a verfügen die<br />
umliegenden Offenlandbereiche über eine hohe Landschaftsbildqualität.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vergleichsweise eingeschränkten Sichtbarkeit ist die Empfindlichkeit<br />
gegenüber Beeinträchtigungen als mittel bis hoch einzustufen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert)<br />
bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand noch nicht festlegen.<br />
Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt ebenfalls an das FFH-Gebiet<br />
Nördlicher Talschwarzwald um Bühlertal (7315-341).<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand noch nicht festlegen.<br />
Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an das FFH-Gebiet Nördlicher<br />
Talschwarzwald um Bühlertal (7315-341).<br />
Jedoch liegt das FFH-Gebiet Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen um Baden-Baden (7215-<br />
341) im näheren Umfeld mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Es werden Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als Standort für die natürliche<br />
Vegetation beansprucht. Zudem ist das Gebiet teilweise als Bodenschutzwald<br />
ausgewiesen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 163
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56b) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Durch die Planung werden Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation beansprucht. Zudem ist das Gebiet<br />
teilweise als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Im Osten besteht eine geringfügige Betroffenheit eines Wasserschutzwalds.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Die Fläche liegt überwiegend im Bereich eines Quellschutzgebiets Zone III.<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
164<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56a) führt jedoch voraussichtlich zu geringen negativen<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Im Nordwesten liegt das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />
im Bereich eines Klimaschutzwalds.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 56a:<br />
Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche<br />
Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />
gemeldet. Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />
Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer<br />
FFH-VP zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt ebenfalls an das FFH-Gebiet Nördlicher Talschwarzwald<br />
um Bühlertal (7315-341). Da laut Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW dort keine<br />
Fle<strong>der</strong>mausarten gemeldet sind, sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele zwar<br />
eher unwahrscheinlich, jedoch anhand einer FFH-VP auszuschließen.<br />
Nr. 56c:<br />
Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche<br />
Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />
gemeldet. Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegt außerdem das FFH-<br />
Gebiet Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen um Baden-Baden (7215-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />
<strong>und</strong> Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beein-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
trächtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind,<br />
ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt ebenfalls an das FFH-Gebiet Nördlicher Talschwarzwald<br />
um Bühlertal (7315-341). Da laut Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW dort keine<br />
Fle<strong>der</strong>mausarten gemeldet sind, sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele zwar<br />
eher unwahrscheinlich, jedoch anhand einer FFH-VP auszuschließen.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 56a:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets, v. a. in den Ortsteilen Neuweier, Eisental<br />
<strong>und</strong> Bühlertal, wurden mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind gemäß FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Nr. 56c:<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />
von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />
<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />
Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind gemäß FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Im Hinblick auf das Landschaftserleben können sich im Zusammenspiel mit möglichen Windenergieanlagen<br />
im Bereich <strong>der</strong> beiden hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
kumulative Wirkungen ergeben.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bühl:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 37, 56a, 56c, 154b <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Bühlertal:<br />
- Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 56a (vertiefte Betrachtung)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Baden-Baden:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 56c, 91, 154b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielles Windnutzungsgebiet 93b (kommunale Alternative)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
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166<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 56a:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
Nr. 56c:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
- Flächenreduzierung um die Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
(bauliche Anlagen sind hier nicht genehmigt)<br />
- Flächenreduktion im Bereich des Gesetzlichen Erholungswalds.<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
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Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 56a:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt insb. hinsichtlich des Denkmalschutzes sowie des<br />
Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes über ein erhöhtes Konfliktpotential. Darüber hinaus liegt<br />
es in weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von<br />
Bedeutung sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen berücksichtigt werden. Da die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />
danach voraussichtlich nur noch im Bereich des Kälbelskopf möglich ist, wird emp-<br />
168<br />
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fohlen, bei einer Weiterverfolgung den Fokus auf diesen Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
zu legen. Dabei wären insb. die Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes,<br />
des Denkmalschutzes <strong>und</strong> des Artenschutzes im Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären.<br />
Nr. 56c:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Belange des Landschafts-<br />
<strong>und</strong> Denkmalschutz über ein erhöhtes Konfliktpotential. Randlich ist Gesetzlicher Erholungswald<br />
betroffen. Hier wird eine Flächenreduzierung empfohlen. Um akustische <strong>und</strong> visuelle<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu vermeiden,<br />
sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Es wird empfohlen die verbleibende Fläche des potentiellen Windnutzungsgebiets hinsichtlich<br />
seiner Eignung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen differenzierter zu untersuchen.<br />
Insb. die Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkmalschutzes<br />
sowie des Artenschutzes sind dabei im Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären.<br />
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170<br />
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Suchraum 6: Hummelsberg pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 91<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
9<br />
1<br />
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Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt <strong>und</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden<br />
Gemeinde Baden-Baden, <strong>Gernsbach</strong>, Weisenbach <strong>und</strong> Forbach<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
521,4 ha<br />
Ausweisung im - randliche Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Natur-<br />
Regionalplan schutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- im Nordosten in geringerem Umfang Betroffenheit eines Regionalen<br />
Grünzugs<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit überwiegend 5,25-6,50 m/s, maximal 6,75 m/s (gute bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />
172<br />
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Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Die Erschließung scheint über die L79 von Baden-Baden her kommend<br />
<strong>und</strong> ab <strong>der</strong> Roten Lache zu den potentiellen Standorten auf den vorhandenen<br />
Wan<strong>der</strong>wegen gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />
Vorbelastungen Im Norden verläuft die K3701, im Süden wird das Gebiet durch die L79<br />
begrenzt<br />
weitere Hinweise -<br />
zum Gebiet<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt innerhalb des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“ <strong>und</strong> wird überwiegend<br />
als Mischwald, in Teilbereichen auch als Nadelwald genutzt. Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
liegt auf einem Höhenzug. Aufgr<strong>und</strong> des engen Reliefs, das Gr<strong>und</strong>gebirge<br />
wird durch zahlreiche Fließgewässer in eine Rückenlandschaft aufgelöst, ist die Einsehbarkeit<br />
des Gebietes relativ gering.<br />
Auch die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Mischwald, im Süden durch Nadelwald<br />
bestimmt. Die breiten Täler von Murg <strong>und</strong> Oosbach sind durch große Siedlungsbereiche<br />
geprägt. Die Hangbereiche werden als Streuobstwiesen <strong>und</strong> Grünland, die schmalen Seitentäler<br />
überwiegend als Grünland genutzt. Ein wichtiges, die Landschaft prägendes Element ist<br />
das Schloss Eberstein bei Obertsrot. Baden-Baden ist für seine Heilquellen bekannt.<br />
Vorbelastet sind insbeson<strong>der</strong>e das Murgtal <strong>und</strong> das Oosbachtal durch Freileitungen, die B462<br />
<strong>und</strong> die B500 sowie weitere Verkehrsinfrastrukturen.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung wird das potentielle Windnutzungsgebiet vermutlich<br />
auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände um besiedelte Bereiche (z. B. Schmalbach, Rote Lache,<br />
Wan<strong>der</strong>heim im Heiligen Wald, Gaisbach).<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet außerdem z. T. im 1000 m Vorsorgeabstand<br />
um Gesetzlichen Erholungswald <strong>und</strong> schneidet diesen im Nordwesten<br />
<strong>und</strong> Südwesten in geringem Umfang an. Auch hat die Fläche Anteil an Erholungswald<br />
Stufe II <strong>und</strong> in geringerem Umfang auch Stufe I<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Schloss Eberstein, Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong>, Bermersbach (Entfernung<br />
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174<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Die Ortschaft Bermersbach liegt südlich <strong>der</strong> Fläche <strong>und</strong> zeichnet sich durch<br />
ihre exponierte Lage auf einem Höhenrücken im Murgtal aus.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Nordosten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem<br />
Umfang einen Regionalen Grünzug an. Darüber hinaus sind randlich kleinflächige<br />
Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege betroffen.<br />
Der westliche Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets liegt im LSG Baden-<br />
Baden (2.11.001). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck beeinträchtigt wird ist anhand<br />
näherer Untersuchungen zu klären.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild weist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen<br />
auf. Durch die Realisierung kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />
<strong>der</strong> Waldkulisse sowie <strong>der</strong> Horizontbil<strong>der</strong> kommen. Aufgr<strong>und</strong> des stark<br />
bewegten Reliefs ist die Sichtbarkeit jedoch eingeschränkt.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />
Pflanzen, + 0 - --<br />
Tiere <strong>und</strong> Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswir-<br />
biologische kungen:<br />
Vielfalt<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang gesetzlich<br />
geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />
Da es von einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans durchzogen wird,<br />
können Störungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger nicht ausgeschlossen werden.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem besteht in geringem<br />
Umfang eine Betroffenheit von Bodenschutzwald.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II. Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung<br />
weiterhin betroffen sein bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde.<br />
Es sind zudem Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen, die bei<br />
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Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
einer Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen<br />
werden sollten.<br />
Darüber hinaus betrifft die Fläche im Westen ein Quellschutzgebiet Zone III.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
In den östlich gelegenen Siedlungsbereichen im Murgtal wurden mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere<br />
erfasst. Im Bereich von Ebersteinschloss <strong>und</strong> Füllenfelsen liegen außerdem Hinweise auf<br />
Vorkommend <strong>der</strong> Zippammer vor. Hierbei handelt es sich jedoch um keine windenergieempfindliche<br />
Art.<br />
Gemäß FVA Freiburg umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet z. T. auch Prüfbereiche<br />
hinsichtlich des Auerhuhnschutz (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />
Kumulative Wirkungen<br />
-<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Baden-Baden:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 56c, 91, 154b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 93b (kommunale Alternative)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG <strong>Gernsbach</strong>:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 91, 73b, 109, 125a (vertiefte Betrachtung)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
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176<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
Siedlungsgebieten<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zonen II<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des Gesetzlichen Erholungswalds <strong>und</strong> des Erholungswalds<br />
Stufe I<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
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Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />
178<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Das Konfliktpotential <strong>der</strong> Fläche lässt sich durch Anpassungen im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen<br />
ergänzenden Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsgebereichen, Schutzbedürftiger<br />
Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege, WSG Zone II sowie dem Gesetzlichen Erholungswald<br />
sowie Erholungswald Stufe I bereits vermin<strong>der</strong>n. Vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />
bzw. des Landschaftsschutzes, <strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmale,<br />
die Sichtbarkeit sowie den Artenschutz sind jedoch im Rahmen des FNP-Verfahrens<br />
noch weiterführende Untersuchungen notwendig.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> voraussichtlich guten bis sehr guten Windhöffigkeit <strong>und</strong> dem nach <strong>der</strong>zeitigen<br />
Kenntnisstand vergleichsweise mittleren Konfliktpotentials wird empfohlen, die Fläche im weiteren<br />
Planungsverfahren weiter zu verfolgen <strong>und</strong> differenzierter zu untersuchen.<br />
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180<br />
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Suchraum 7: Teufelsmühle/Vogelhardskopf/Aizenberg pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 73b, 109 <strong>und</strong> 125a<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 73b Nr. 109<br />
Nr. 109 Nr. 125a<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
182<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt<br />
Gemeinde Nr. 73b: <strong>Gernsbach</strong><br />
Nr. 109: Loffenau<br />
Nr. 125a: Loffenau<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
Nr. 73b: 185,5 ha<br />
Nr. 109: 318,5 ha<br />
Nr. 125a: 167,8 ha<br />
Nr. 73b:<br />
- randliche Betroffenheit eines Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- Fläche tangiert Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />
Nr. 109:<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Nr. 125a:<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 73b:<br />
- überwiegend 5,25-6,25 m/s, maximal bis 7,00 m/s (gute bis sehr<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 109:<br />
- 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 125a:<br />
- 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Nr. 73b: über die L76b von Sprollenhaus kommend auf den Kaltenbronn<br />
<strong>und</strong> von dort über vorhanden Waldwege gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />
Nr. 109: erscheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich (evtl. über L564)<br />
Nr. 125a: erscheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich (evtl. über L564)<br />
Vorbelastungen Nr. 73b: die L76b tangiert die Fläche<br />
Nr. 109: im Westen verläuft die L564<br />
Nr. 125a: im Südosten verläuft die L564<br />
weitere Hinweise -<br />
zum Gebiet<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt in den Naturräumen „Nördlicher Talschwarzwald“ sowie „Grindenschwarzwald<br />
<strong>und</strong> Enzhöhen“. Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen vollständig im<br />
Wald. Das Gebiet Nr. 125a wird überwiegend als Mischwald, im Osten als Nadelwald, das<br />
Gebiet Nr. 109 als Nadelwald <strong>und</strong> das Gebiet Nr. 73b als Misch- <strong>und</strong> Nadelwald genutzt. Die<br />
Gebiete befinden sich auf Höhenzügen. Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind sie nur<br />
mäßig einsehbar.<br />
Auch die weitere Umgebung des Suchraumes wird im Norden <strong>und</strong> Westen durch Mischwald,<br />
im Osten durch Nadelwald geprägt. In den steilen Bachtälern befinden sich Siedlungsberei-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
che. Das Offenland wird überwiegend als Grünland- <strong>und</strong> Streuobstwiesen genutzt. Als kulturlandschaftlich<br />
typische Elemente sind die Heuhüttchen zu nennen.<br />
Neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen <strong>und</strong> den oberirdischen Stromleitungen im Siedlungsbereich<br />
sind keine weiteren Vorbelastungen in <strong>der</strong> näheren Umgebung vorhanden. Im Murgtal<br />
kommen Gewerbegebiete, Freileitungen <strong>und</strong> die B462 hinzu.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />
auch weiterhin genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
184<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände umliegen<strong>der</strong> Wohnbebauung (v. a. Wochenendhäuser<br />
sowie des Wan<strong>der</strong>heims SWV Teufelsmühle).<br />
Außerdem tangiert das potentielle Windnutzungsgebiet Erholungswald <strong>der</strong><br />
Stufe I <strong>und</strong> II.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in den Randbereichen erweiterte<br />
Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen (z. B. Loffenau, Wan<strong>der</strong>heim<br />
SWV Teufelsmühle, Bad Herrenalb).<br />
Die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird durch<br />
die überwiegende Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst z. T. erweiterte Vorsorgeabstände<br />
<strong>zur</strong> umliegenden Wohnbebauung (z. B. Loffenau).<br />
Die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird durch<br />
die überwiegende Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Schloss Eberstein, Kaiser-Wilhelm-Turm, Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong> (2,5-<br />
5 km Entfernung<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld dess potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
DSchG):<br />
- Sachgesamtheit evang. Marienkirche mit Paradies in Bad Herrenalb (<<br />
2,5 km Entfernung)<br />
- Schloss Eberstein, Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong> (2,5-5 km Entfernung)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Sachgesamtheit evang. Marienkirche mit Paradies in Bad Herrenalb (<<br />
2,5 km Entfernung)<br />
- Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong>, Hofgut Amalienberg (2,5-5 km Entfernung)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Es besteht eine randliche Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im LSG Mittleres<br />
Murgtal (2.16.005). Eine Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit mit den Schutzzielen ist<br />
notwendig.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild weist eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
Beeinträchtigungen auf. Die umliegenden besiedelten Tallagen werden überwiegend<br />
durch ein Nutzungsmosaik aus Siedlung <strong>und</strong> Grünland genutzt.<br />
Heuhütten stellen charakteristische Elemente in <strong>der</strong> Landschaft dar. Durch<br />
die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />
<strong>der</strong> Waldkulisse sowie <strong>der</strong> Berghöhen kommen. Aufgr<strong>und</strong> des stark<br />
bewegten Reliefs besteht jedoch insgesamt eine eingeschränkte Sichtbarkeit.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst z. T. Schutzbedürftige Bereiche<br />
für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im LSG Gemeindewald<br />
Loffenau (2.16.010). Eine Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit mit den Schutzzielen<br />
ist notwendig.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarz-<br />
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Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
186<br />
wald Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild verfügt – insb. im Bereich von Loffenau – über eine hohe<br />
Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Durch die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />
kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit <strong>der</strong> Waldkulisse<br />
sowie <strong>der</strong> Berghöhen kommen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Das Landschaftsbild verfügt – insb. im Bereich von Loffenau – über eine hohe<br />
Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Durch die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />
kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit <strong>der</strong> Waldkulisse<br />
sowie <strong>der</strong> Berghöhen kommen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Westen grenzt die das potentielle Windnutzungsgebiet direkt an das NSG<br />
Lautenfelsen (2.145) <strong>und</strong> ragt außerdem in den 200 m Vorsorgeabstand um<br />
den Schonwald Rockertfelsen.<br />
Im Süden umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Felsstrukturen, die als<br />
gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind. Konkrete Vorsorgeabstände<br />
lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Darüber hinaus sind Teile des FFH-Gebiets Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler<br />
(7216-341) betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst gesetzlich geschützte Biotope.<br />
Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand noch<br />
nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes<br />
Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Darüber hinaus sind Teile <strong>der</strong> FFH-Gebiete Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler<br />
(7216-341) sowie Albtal mit Seitentälern (7116-341) betroffen – letzteres mit<br />
Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Da das potentielle Windnutzungsgebiet außerdem von einer Verb<strong>und</strong>achse<br />
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des Generalwildwegeplans durchzogen wird, sind Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Großsäuger nicht auszuschließen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Süden umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet gesetzlich geschützte<br />
Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />
noch nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Norden an das EU-<br />
Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Darüber hinaus befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet in Benachbarung<br />
zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen<br />
von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet wird randlich von einer Verb<strong>und</strong>achse<br />
des Generalwildwegeplans durchzogen. Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Großsäuger sind nicht auszuschließen.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />
als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />
als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />
als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II. Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung<br />
weiterhin betroffen sein bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde.<br />
Des Weiteren sind Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Um-<br />
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Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
188<br />
weltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst im südlichen Bereich Flächen im<br />
Wasserschutzgebiet Zone II. Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch<br />
die Genehmigungsbehörde.<br />
Des Weiteren sind Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen.<br />
Kleinräumig ist im Norden Wasserschutzwald betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Westen ist kleinräumig Wasserschutzwald betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang Immissionsschutzwald.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 73b:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes<br />
Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche<br />
Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />
gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele<br />
führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Darüber hinaus sind Teile des FFH-Gebiets Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341) betroffen.<br />
Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind keine Fle<strong>der</strong>mausarten gemeldet. Inwiefern<br />
das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist<br />
anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Die Fläche liegt fast vollständig im Prüfbereich hinsichtlich des Auerhuhnschutzes (Kategorie<br />
2 – weniger problematisch).<br />
Nr. 109:<br />
Die Fläche umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß<br />
Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche Vogelarten (Haselhuhn,<br />
Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet. Inwiefern das Vorhaben<br />
zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP<br />
zu klären.<br />
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Darüber hinaus sind Teile <strong>der</strong> FFH-Gebiete Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341) sowie<br />
Albtal mit Seitentälern (7116-341) betroffen – letzteres mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />
<strong>und</strong> Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
<strong>der</strong> Schutzziele (insb. <strong>der</strong> gemeldeten Fle<strong>der</strong>mausarten) führen kann, ist anhand einer<br />
FFH-VP zu klären.<br />
Nr. 125a:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Norden an das EU-Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche<br />
Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />
gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele<br />
führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu<br />
klären.<br />
Darüber hinaus befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet in Benachbarung zum FFH-<br />
Gebiet Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong><br />
Großes Mausohr. Inwiefern die Planung hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele<br />
(insb. <strong>der</strong> gemeldeten Fle<strong>der</strong>mausarten) führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Gemäß FVA Freiburg liegt das potentielle Windnutzungsgebiet fast vollständig im Prüfbereich<br />
hinsichtlich Auerhuhnschutz (Kategorie 2 –sehr problematisch).<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 73b:<br />
Im Nordwesten des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen im Bereich des Lautenfelsen<br />
Hinweise auf Vorkommen <strong>der</strong> Zippammer (keine windenergieempfindliche Art) vor. Im Bereich<br />
des westlich gelegenen Rockertfelsen wurden Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen erfasst. Außerdem<br />
besteht ein Fle<strong>der</strong>mausquartier in Lautenbach.<br />
In Bezug auf den Auerhuhnschutz handelt es sich bei dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
fast vollständig um eine Prüffläche (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />
Nr. 109:<br />
Im Bereich Zieflesberg sowie in Loffenau wurden Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />
Während <strong>der</strong> nördliche Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets als Prüffläche hinsichtlich<br />
Auerhuhnschutz (Kategorie 2 – sehr problematisch) eingestuft wurde, sind auf dem Großteil<br />
des Aizbergs gemäß FVA Freiburg keine Restriktionen durch den Auerhuhnschutz bekannt<br />
(Kategorie 4). Beim südlich anschließenden Grenzertkopf handelt es sich wie<strong>der</strong>um überwiegend<br />
um eine Prüffläche (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />
Nr. 125a:<br />
Im Bereich von Loffenau wurden Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />
Darüber hinaus liegen im Nordwesten des potentiellen Windnutzungsgebiets Hinweise auf<br />
Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen vor.<br />
In Bezug auf den Auerhuhnschutz handelt es sich bei dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
überwiegend um eine Prüffläche (Kategorie 2 – sehr problematisch), im Westen auch in geringerem<br />
um Umfang um Kategorie 3 – weniger problematisch bzw. Kategorie 4 (keine Restriktionen<br />
durch den Auerhuhnschutz bekannt.)<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Hinsichtlich des Landschaftserlebens kann es zu kumulativen Wirkungen zwischen den potentiellen<br />
Windnutzungsgebieten Nr. 125a <strong>und</strong> 109 kommen. Möglicherweise kann es darüber<br />
hinaus zu kumulativen Wirkungen zwischen den potentiellen Windnutzungsgebieten Nr. 109<br />
<strong>und</strong> Nr. 73b kommen.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
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vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG <strong>Gernsbach</strong>:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 91, 73b, 109, 125a (vertiefte Betrachtung)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 73b:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen.<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des EU-Vogelschutzgebiets Nordschwarzwald bzw.<br />
im Bereich des FFH-Gebiets Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler sowie im Bereich des<br />
WSG Zone II, des Bodenschutzwalds <strong>und</strong> des Erholungswalds<br />
- Berücksichtigung von Vorsorgeabstände um die Naturschutzgebiete Lautenfelsen <strong>und</strong><br />
den Schonwald Rockertfelsen (Empfehlung: 200 m)<br />
Nr. 109:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen.<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> betroffenen Natura 2000-Gebiete<br />
- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstand um das angrenzende EU-Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (Empfehlung: 700 m)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />
Nr. 125a:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen.<br />
- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstand um das angrenzende EU-Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (Empfehlung: 700 m)<br />
190<br />
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Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
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Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />
192<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 73b:<br />
Durch Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
Siedlungsbereichen sowie den o.g. Flächenreduzierungen (Natura 2000-Gebiete, WSG Zone<br />
II, etc.) wird die Fläche des potentiellen Windnutzungsgebiets bereits deutlich reduziert.<br />
Doch auch bei Berücksichtigung <strong>der</strong> o. g. Hinweise <strong>zur</strong> Vermeidung <strong>und</strong> Vermin<strong>der</strong>ung negativer<br />
Umweltauswirkungen, verbleiben v. a. im Hinblick auf den Landschaftsschutz sowie das<br />
Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt Restriktionen, die es im weiteren Verfahren<br />
differenzierter zu betrachten gilt. Und auch die Belange des Denkmalschutzes gilt es zu klä-<br />
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ren. Darüber hinaus liegen bereits zum jetzigen Planungsstand Hinweise zu Konflikten mit<br />
dem Artenschutz vor. Diese betreffen v. a. den westlichen Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
(Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen im Bereich des Rockertfelsen).<br />
Da sich v. a. <strong>der</strong> Vogelhartskopf durch eine beson<strong>der</strong>e Windhöffigkeit auszeichnet wird daher<br />
empfohlen, bei <strong>der</strong> Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets den Fokus beson<strong>der</strong>s<br />
auf diesen Bereich zu richten.<br />
Nr. 109:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet wird durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen sowie <strong>der</strong> Rücknahme im Bereich<br />
<strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege vor allem im<br />
südlichen Teil (Grenzertkopf) reduziert. Da <strong>der</strong> Grenzertkopf darüber hinaus Natura 2000-<br />
Gebiete, Prüfflächen bzgl. Auerhuhnschutz (Kategorie 3) sowie ein WSG Zone II (u. III) umfasst,<br />
verringert eine entsprechende Flächenreduzierung das Konfliktpotential bereits deutlich.<br />
Das verbleibende Konfliktpotential konzentriert sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand v. a. auf<br />
die Aspekte des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes. Und auch die Belange des Denkmal-<br />
<strong>und</strong> Artenschutzes wären bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
differenzierter zu untersuchen.<br />
Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109 <strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite<br />
von Loffenau erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden Gebiete hinsichtlich seiner<br />
Eignung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches <strong>der</strong><br />
beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />
<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />
Nr. 125a:<br />
Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
sowie dem empfohlenen Vorsorgeabstand zu dem angrenzenden EU-<br />
Vogelschutzgebiet verbleibt <strong>der</strong> Heukopf, <strong>der</strong> voraussichtlich über eine sehr hohe Windhöffigkeit<br />
verfügt. Allerdings kommt dem Gebiet in Hinblick auf den Auerhuhnschutz eine beson<strong>der</strong>e<br />
Bedeutung zu. Die FVA Freiburg stuft das Gebiet daher weitestgehend in Kategorie 2<br />
(Prüffläche – sehr problematisch) ein. Im Gegensatz zu den potentiellen Windnutzungsgebieten<br />
Nr. 73b <strong>und</strong> 109 liegt es jedoch nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.<br />
Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109 <strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite<br />
von Loffenau erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden Gebiete hinsichtlich seiner<br />
Eignung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches <strong>der</strong><br />
beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />
<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />
194<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 8: Hornhüttwald pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 114, 115<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Nr. 114 Nr. 115<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Calw<br />
Gemeinde Nr. 114: Dobel<br />
Nr. 115: Bad Herrenalb <strong>und</strong> Dobel<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
196<br />
Nr. 114: 76 ha<br />
Nr. 115: 35,1 ha<br />
Nr. 114: Schutzbedürftiger Bereich für Erholung <strong>und</strong> Tourismus<br />
Nr. 115: Schutzbedürftiger Bereich für Erholung <strong>und</strong> Tourismus<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 114:<br />
- überwiegend 5,25-5,50 m/s, maximal 5,75 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Nr. 115:<br />
- überwiegend 5,25-5,50 m/s, z. T. bis 5,75 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Nr. 114: Erschließung von <strong>der</strong> L340 möglich. Die vorhandenen Forstwege<br />
sind voraussichtlich nur bedingt schwerlasttauglich<br />
Nr. 115: schwerlasttransporttaugliche Erschließung teilweise vorhanden<br />
Vorbelastungen Nr. 114: die L340 durchläuft das Gebiet<br />
Nr. 115: die K4331 verläuft im Westen<br />
weitere Hinweise<br />
zum Gebiet<br />
Die Planungen <strong>zur</strong> Windenergie <strong>der</strong> angrenzenden Gemeinden (insb.<br />
Marxzell, Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg) sind zu beachten.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Naturraum „Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen“<br />
<strong>und</strong> werden als Mischwald genutzt. Durch ihre Lage auf einer Hochfläche sind die Gebiete<br />
gut einsehbar.<br />
Die weitere Umgebung ist großflächig durch Misch- <strong>und</strong> Nadelwald geprägt. Die Besiedelung<br />
beschränkt sich überwiegend auf die Täler, in denen die landwirtschaftliche Nutzung als Grünland<br />
stattfindet. Der Naturraum ist die waldreichste <strong>und</strong> am geringsten besiedeltste Landschaft<br />
im Schwarzwald <strong>und</strong> gehört zu den Gebieten mit hoher Ferien- <strong>und</strong> Kurerholungsnachfrage.<br />
Es besteht von unbewaldeten Höhen Fernsicht in die Rheinebene <strong>und</strong> auf die Vogesen.<br />
Neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sind keine weiteren Vorbelastungen vorhanden.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />
auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zum Siedlungsbereich von Dobel.<br />
Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />
durch die Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen von Dobel <strong>und</strong> Neusatz.<br />
Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />
durch die Lage im Erholungswald Stufe II (in geringem Umfang auch Stufe I)<br />
dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebietes liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Kloster Frauenalb, Sachgesamtheit evangelische Marienkirche mit Paradies<br />
in Bad Herrenalb (Entfernung 2,5- 5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Um-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
198<br />
weltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt, dass mögliche Windenergieanlagen vor allem<br />
ab einer Entfernung von 4-5 km sichtbar sind. Auch wenn die Landschaftsbildqualität<br />
<strong>der</strong> umliegenden Offenlandbereichen von mittlerer bis hoher Vielfalt,<br />
Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sind, wird die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds<br />
gegenüber Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen als mittel<br />
eingestuft.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />
Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />
Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt, dass mögliche Windenergieanlagen vor allem<br />
ab einer Entfernung von 4-5 km sichtbar sind. Auch wenn die Landschaftsbildqualität<br />
<strong>der</strong> umliegenden Offenlandbereichen von hoher Vielfalt, Eigenart<br />
<strong>und</strong> Schönheit sind, wird die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds gegenüber<br />
Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen insgesamt als mittel eingestuft.<br />
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass mögliche Windenergieanlagen<br />
die Blickbeziehungen von Dobel in die Rheinebene stören würden. In diesem<br />
Bereich ist die Empfindlichkeit des entsprechend höher einzustufen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Süden liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im Bereich des 200 m<br />
Vorsorgeabstands um das flächenhafte Naturdenkmal Großer Volzemer Stein<br />
(Felsgruppe).<br />
Darüber hinaus befindet sich in Benachbarung das FFH-Gebiet Albtal mit<br />
Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
In Benachbarung liegt das FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit<br />
Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungs-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
stand nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist teilweise Bodenschutzwald<br />
betroffen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone III.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone III.<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 114 <strong>und</strong> 115:<br />
Im Umfeld <strong>der</strong> <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete befindet sich das FFH-Gebiet Albtal mit<br />
Seitentälern (7116-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus o<strong>der</strong> Großes Mausohr.<br />
Inwiefern die Planung zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führt, ist anhand<br />
einer FFH-VP zu klären<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 114 <strong>und</strong> 115:<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />
von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />
<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />
Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Hinsichtlich des Landschaftserlebens kann es zu kumulativen Wirkungen zwischen den bei-<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 199
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
den hier betrachteten Flächen kommen.<br />
Darüber hinaus können entsprechende Vorhaben auf den angrenzenden Gemarkungen (insb.<br />
Straubenhardt, Marxzell <strong>und</strong> Neuenbürg) zu kumulativen Wirkungen führen.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bad Herrenalb:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 114, 115 <strong>und</strong> Nr. 123b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 111 <strong>und</strong> Nr. 117 (kommunale Alternativen)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 114:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
- Berücksichtigung des empfohlenen Vorsorgeabstands um das flächenhafte Naturdenkmal<br />
Großer Volzemer Stein (Empfehlung: 200 m)<br />
Nr. 115:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
- Flächenreduzierung um den Erholungswald Stufe I<br />
200<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 201
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 114:<br />
Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen kommt es zu einer deutlichen Flächenreduzierung. Die angestrebte<br />
Bündelung von Windenergieanlagen scheint dadurch nur noch bedingt möglich. Aufgr<strong>und</strong><br />
des verhältnismäßig geringen Konfliktpotentials wird dennoch empfohlen, das potentielle<br />
Windnutzungsgebiet weiterzuverfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten<br />
mit den Nachbargemeinden Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />
202<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 115:<br />
Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum<br />
noch möglich. Hinzu kommt, dass das potentielle Windnutzungsgebiet voraussichtlich lediglich<br />
über eine bedingt nutzbare Windhöffigkeit verfügt. Es wird daher empfohlen die Fläche<br />
von einer weiteren Betrachtung <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten mit den Nachbargemeinden Straubenhardt<br />
<strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
204<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 9: Mönchkopf/Mittelberg pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 121, 122, 123b<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Nr. 121<br />
Nr. 121<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 122 Nr. 123b<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt, in geringerem Umfang auch Calw<br />
Gemeinde Nr. 121: Gaggenau, in geringerem Umfang Bad Herrenalb<br />
Nr. 122: Gaggenau<br />
Nr. 123b: Gaggenau, in geringerem Umfang Bad Herrenalb<br />
Größe des Such- Nr. 121: 208,4 ha<br />
raums<br />
Raumordnung<br />
Nr. 122: 34 ha<br />
Nr. 123b: 191,2 ha<br />
Ausweisung im Nr. 121:<br />
Regionalplan - randliche Betroffenheit eines Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
206<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 122:<br />
- randliche Betroffenheit eines Schutzbedürftigen Bereichs für die<br />
Landwirtschaft, Stufe II<br />
Nr. 123b:<br />
- teilweise Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- in geringerem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 121:<br />
- überwiegend 5,25-6,00 m/s, max. 6,25 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 122:<br />
- überwiegend 5,25-6,00 m/s, max. 6,25 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />
Nr. 123b:<br />
- 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Nr. 121: scheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />
Nr. 122: scheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />
Nr. 123b: scheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />
Vorbelastungen Nr. 121: die K4331 verläuft im Süden, die K3706 verläuft im Westen<br />
Nr. 122: die L613, die L608 <strong>und</strong> die K3708 verlaufen durch das Gebiet<br />
Nr. 123b: die L613 durchläuft das Gebiet, die K4331 verläuft nordöstlich<br />
weitere Hinweise Abstimmung mit <strong>der</strong> nördlich angrenzenden Gemeinde Malsch<br />
zum Gebiet<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 122 <strong>und</strong> 121 liegen innerhalb des Naturraumes<br />
„Schwarzwald-Randplatten“, das Gebiet Nr. 123b innerhalb des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“.<br />
Die Gebiete werden großflächig als Mischwald genutzt, nur jeweils ein kleiner<br />
Teilbereich unterliegt einer Grünland-, Streuobst- o<strong>der</strong> Ackernutzung. Die Gebiete liegen auf<br />
einer Kuppe / Hochfläche. Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind sie mäßig einsehbar.<br />
Auch die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Mischwald geprägt. In den Tälern<br />
<strong>und</strong> Offenlandinseln befinden sich Siedlungsbereiche. Das Offenland wird überwiegend als<br />
Grünland- <strong>und</strong> Streuobstwiesen genutzt. Daneben gibt es bei Freiolsheim <strong>und</strong> Moosbronn<br />
Ackerflächen. Durch den steilen Westabfall des Nördlichen Talschwarzwalds bietet sich von<br />
den hochliegenden Offenlandbereichen ein Blick in die Rheinebene <strong>und</strong> auf die Vogesen.<br />
Neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sind keine weiteren Vorbelastungen vorhanden.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land-<br />
<strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 207
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
208<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen (Bernbach, Mittelberg,<br />
Moosbronn, Freiolsheim).<br />
Im Westen umfasst die Fläche darüber hinaus einen Erholungswald <strong>der</strong> Stufe<br />
II.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Freiolsheim.<br />
Darüber hinaus liegt sie überwiegend in einem Erholungswald Stufe II.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen bzw.<br />
wohngenutzten Einzelhäusern (z. B. Althof, ein Wan<strong>der</strong>heim, ein Wochenendhausgebiet,<br />
Freiolsheim).<br />
Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />
durch die überwiegende Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />
Darüber hinaus befindet sich im Bereich <strong>der</strong> angrenzenden Malscher Exklave<br />
auf Gaggenauer Gemarkung ein Friedhof.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Kloster Frauenalb in Schielberg (Entfernung < 2,5 km)<br />
- Metzlinschwan<strong>der</strong>hof in Burbach (Entfernung < 2,5 km)<br />
- Marienkirche in Bad Herrenalb (Entfernung 2,5- 5 km)<br />
Des Weiteren kann es zu einer visuellen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wahlfahrtskirche<br />
in Moosbronn kommen.<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Kloster Frauenalb in Schielberg (Entfernung 2,5- 5 km)<br />
- Metzlinschwan<strong>der</strong>hof in Burbach (Entfernung 2,5- 5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Kloster Frauenalb in Schielberg (Entfernung < 2,5 km)<br />
- Metzlinschwan<strong>der</strong>hof in Burbach (Entfernung < 2,5 km)<br />
- Marienkirche in Bad Herrenalb (Entfernung < 5 km)<br />
- Hofgut Amalienberg in Gaggenau (Entfernung 2,5- 5 km)<br />
Des Weiteren kann es zu einer visuellen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wahlfahrtskirche<br />
in Moosbronn kommen.<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet hat geringfügigen Anteil an einem<br />
Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche<br />
Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im LSG Albtalplatten <strong>und</strong><br />
Herrenalber Berge (2.16.029). Eine Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit des möglichen<br />
Vorhabens mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes ist notwendig.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es zu einer technischen<br />
Überprägung einer Kulturlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität. Die<br />
Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen führt zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit <strong>der</strong><br />
Waldkulisse. Darüber hinaus kann es zu einer Störung <strong>der</strong> Blickbeziehungen<br />
in die Rheinebene kommen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im LSG Albtalplatten <strong>und</strong><br />
Herrenalber Berge (2.16.029). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck beeinträchtigt wird,<br />
ist zu prüfen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es zu einer technischen<br />
Überprägung einer Kulturlandschaft mit mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen führt zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />
<strong>der</strong> Waldkulisse. Darüber hinaus kann es zu einer Störung <strong>der</strong><br />
Blickbeziehungen in die Rheinebene kommen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 209
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
210<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst z.T. Schutzbedürftige Bereiche<br />
für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet vollständig in Landschaftsschutzgebieten<br />
Um den Eichelberg <strong>und</strong> Mahlberg (2.16.013), Michelbachtal<br />
(2.16.014) <strong>und</strong> Albtalplatten <strong>und</strong> Herrenalber Berge (2.35.052). Eine<br />
Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit des möglichen Vorhabens mit den Schutzzielen<br />
<strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete ist notwendig.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />
Mitte/Nord.<br />
Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es zu einer technischen<br />
Überprägung einer Kulturlandschaft mit mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen führt zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />
<strong>der</strong> Waldkulisse sowie zu einer Relativierung <strong>der</strong> umliegenden<br />
Hänge <strong>und</strong> Kuppen.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 bis 8 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in Benachbarung zum FFH-Gebiet<br />
Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Darüber hinaus können Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger nicht<br />
ausgeschlossen werden, da das potentielle Windnutzungsgebiet von einer<br />
Verb<strong>und</strong>achse des Generalswindwegeplans durchzogen wird.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teil des FFH-Gebiets<br />
Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Südwestlich des potentiellen Windnutzungsgebiets verläuft eine Verb<strong>und</strong>achse<br />
des Generalwildwegeplans.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich des 200 m Vorsorgeabstands<br />
um das NSG Albtal <strong>und</strong> Seitentäler (2.178). Sie umfasst darüber<br />
hinaus einige gesetzlich geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände<br />
lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />
Im Südwesten grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet direkt an den<br />
Bannwald Birkenkopf – im Südosten an das EU-Vogelschutzgebiet<br />
Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind<br />
dort windkraftempfindliche Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard,<br />
Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teilbereich <strong>der</strong> FFH-<br />
Gebiete Albtal mit Seitentälern (7116-341) (mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten)<br />
<strong>und</strong> Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341).<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Darüber hinaus können Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger nicht<br />
vollständig ausgeschlossen werden, da das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
von einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalswindwegeplans durchzogen wird.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />
Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone III.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu großen Teilen in einem Immissionsschutzwald.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Im Osten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />
einen Klimaschutzwald an.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 211
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Wechselwirkungen<br />
NATURA 2000<br />
212<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
Nr. 121:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in Benachbarung zum FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern<br />
(7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong><br />
Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />
Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Nr. 122:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teil des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern<br />
(7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Großes<br />
Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele<br />
führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Nr. 123b:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teilbereich <strong>der</strong> FFH-Gebiete Albtal mit<br />
Seitentälern (7116-341) (mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong><br />
Großes Mausohr) <strong>und</strong> Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341). Inwiefern das Vorhaben<br />
hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP<br />
zu klären.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 121:<br />
In Moosbronn <strong>und</strong> Bernbach wurden Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Nr. 122:<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />
von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />
<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />
Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Nr. 123b:<br />
Im Bereich des Kübelbergs liegen Hinweise auf Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen vor. Darüber hinaus<br />
wurden in Moosbronn <strong>und</strong> Bernbach Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Im Hinblick auf das Landschaftserleben sind bereits ab einer Realisierung von zwei <strong>der</strong> drei<br />
hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete kumulative Wirkungen zu erwarten. Darüber<br />
hinaus kann es im Zusammenspiel mit entsprechenden Realisierungen auf <strong>der</strong> angrenzenden<br />
Malscher Gemarkung zu kumulativen Wirkungen kommen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Gaggenau:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 73b, 109, 123b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 125b, 127, 131 (kommunale Alternativen)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bad Herrenalb:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 114, 115 <strong>und</strong> Nr. 123b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 111 <strong>und</strong> Nr. 117 (kommunale Alternativen)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 121:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
Nr. 122<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
Nr. 123b<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
- Berücksichtigung von Vorsorgeabständen zum angrenzende Bannwald Birkenkopf<br />
sowie zum Naturschutzgebiet Albtal <strong>und</strong> Seitentäler(Empfehlung: 200 m)<br />
- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum EU Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 213
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
214<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 215
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 121<br />
Durch die empfohlene Anwendung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen wird das potentielle Windnutzungsgebiet bereits stark reduziert. Bei einer<br />
Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche wäre im Rahmen des FNP-Verfahrens v. a. eine Klärung <strong>der</strong><br />
Belange des Landschafts-, des Arten- <strong>und</strong> des Denkmalschutzes notwendig.<br />
Nr. 122<br />
Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen kommt es zu einer starken Flächenreduzierung, so dass eine<br />
angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch möglich erscheint. Allerdings<br />
216<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
könnten sich durch eine Kooperation mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch Bündelungsmöglichkeiten<br />
ergeben. In diesem Fall wird eine Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
empfohlen.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wären Kooperationsmöglichkeiten mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch zu<br />
prüfen.<br />
Nr. 123b<br />
Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabständen zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen sowie <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Fläche um die Schutzbedürftigen<br />
Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege, kommt es zu einer starken Flächenreduzierung.<br />
Eine angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen erscheint danach kaum noch<br />
möglich. Davon abgesehen befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet im Bereich zahlreicher<br />
Restriktionen bzgl. des Schutzgutes Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt sowie des<br />
Landschafts- <strong>und</strong> Denkmalschutzes. Des Weiteren liegen bereits zum jetzigen Zeitpunkt Hinweise<br />
zu möglichen Konflikten mit dem Artenschutz (v. a. Wan<strong>der</strong>falke) im Bereich <strong>der</strong> verbleibenden<br />
Fläche vor.<br />
Es wird daher empfohlen die Fläche von differenzierteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 217
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
218<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 10: Hirschacker pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 132, 133<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Nr. 132 Nr. 133<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt<br />
Gemeinde Nr. 132: Kuppenheim<br />
Nr. 133: Kuppenheim<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
220<br />
Nr. 132: 166,8 ha<br />
Nr. 133: 35,4 ha<br />
Nr. 132:<br />
- vollständige Lage im Regionalen Grünzug<br />
Nr. 133:<br />
- vollständige Lage im Regionalen Grünzug<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 132:<br />
- überwiegend 5,25-5,50 m/s, teilweise bis 5,75 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Nr. 133:<br />
- 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Nr. 132: prinzipiell möglich<br />
Nr. 133: prinzipiell möglich<br />
Vorbelastungen Nr. 132: keine gravierenden Vorbelastungen erkennbar<br />
Nr. 133: die Fläche wird im Nordwesten von <strong>der</strong> L67 <strong>und</strong> im Südosten<br />
von <strong>der</strong> K3711 tangiert.<br />
weitere Hinweise -<br />
zum Gebiet<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 132 liegt im Südosten im Naturraum „Nördlicher Talschwarzwald“<br />
im Nordwesten in den „Lahr-Emmendinger Vorbergen“. Die Nutzung besteht<br />
aus Mischwald, eine kleine Teilfläche im Norden als Streuobstwiese genutzt. Im potentiellen<br />
Windnutzungsgebiet Nr. 133 herrschen Mischwald <strong>und</strong> Streuobstwiesen vor. Es liegt ebenfalls<br />
im Naturraum „Lahr-Emmendinger Vorberge“. Die Gebiete befinden sich in Hanglage <strong>und</strong><br />
sind mäßig einsehbar.<br />
Durch die Lage am Schwarzwaldrand dominieren östlich <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Mischwald <strong>und</strong> stark durch Siedlung geprägte Flusstäler mit Streuobst- <strong>und</strong> Grünland in<br />
den Hangbereichen. Im Westen, <strong>zur</strong> Rheinebene hin schließt sich die Vorbergzone mit großen<br />
Streuobstwiesen <strong>und</strong> zahlreichen Bachläufen an. Größere Siedlungen befinden sich vor<br />
allem im Übergangsbereich <strong>zur</strong> Rheinebene. Diese ist durch Acker <strong>und</strong> Grünland geprägt.<br />
Mehrere Waldbereiche sind vorhanden. Nordöstlich des Gebietes Nr. 133, von Gehölzen umgeben,<br />
befindet sich das Schloss Favorite. In unmittelbarer Nähe des Gebiets Nr. 132 liegt ein<br />
alter Friedhof.<br />
Neben <strong>der</strong> L87 sind in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
keine Vorbelastungen vorhanden. In <strong>der</strong> weiteren Umgebung sind Freileitungen, Verkehrsinfrastruktur<br />
(u.a. A5 <strong>und</strong> B462) sowie Gewerbegebiete als Vorbelastungen zu nennen.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land- bzw.<br />
forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Kuppenheim <strong>und</strong> Oberndorf.<br />
Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />
durch die fast vollständige Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Kuppenheim.<br />
Im Südosten schneidet es darüber hinaus einen Erholungswald Stufe II an.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Schloss Favorite, Burgruine Alteberstein (Entfernung
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
222<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- Schloss Favorite (Entfernung
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
gart für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst mehrere gesetzlich geschützte<br />
Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />
noch nicht festlegen.<br />
Im Osten schneidet es darüber hinaus das FFH-Gebiet Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen<br />
um Baden-Baden (7215-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten an.<br />
Weiter südlich verläuft eine Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst mehrere gesetzlich geschützte<br />
Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />
noch nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst darüber hinaus Teile des FFH-<br />
Gebiets Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen um Baden-Baden (7215-341) mit Vorkommen<br />
von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet wird von einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans<br />
durchzogen. Eine Beeinträchtigung wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger<br />
ist hier nicht auszuschließen.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Südosten umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />
ein Quellschutzgebiet Zone III.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone III betroffen. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks.<br />
Klima <strong>und</strong> + 0 - --<br />
Luft<br />
Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkun-<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 223
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Wechselwirkungen<br />
224<br />
gen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig in einem Klimaschutzwald.<br />
Negative Auswirkungen auf das Lokalklima können nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu großen Teilen in einem Klimaschutzwald.<br />
Negative Auswirkungen auf das Lokalklima können nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 132 <strong>und</strong> Nr. 133:<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete umfassen Teile des FFH-Gebietes Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen<br />
um Baden-Baden (7215-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Großes<br />
Mausohr an. Inwiefern es erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele kommt, ist anhand<br />
einer FFH-VP zu klären.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 132:<br />
Nördlich des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen Hinweise auf mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere<br />
vor. Südlich von Oberndorf besteht außerdem ein Graureihervorkommen.<br />
Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />
Nr. 133:<br />
Nordöstlich des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen Hinweise auf mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere<br />
vor.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Hinsichtlich des Landschaftserlebens kann es zu kumulativen Wirkungen zwischen den beiden<br />
hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebieten kommen.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> GVV Bischweier-Kuppenheim:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 132 <strong>und</strong> 133 (vertiefte Betrachtung)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunkt Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 132<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des FFH-Gebiets<br />
- Berücksichtigung des empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstands zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
Nr. 133<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des FFH-Gebiets<br />
- Berücksichtigung des empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstands zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 225
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
226<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 227
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 132:<br />
Das Konfliktpotential lässt sich durch Einhalten <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen sowie die Flächenreduzierung im Bereich des<br />
FFH-Gebiets bereits vermin<strong>der</strong>n. Vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmal sowie den Artenschutz<br />
sind bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets noch weiterführende<br />
Untersuchungen im Rahmen des FNP-Verfahrens notwendig.<br />
228<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Nr. 133<br />
Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />
kaum noch möglich. Aufgr<strong>und</strong> des trotz Flächenreduzierung verbleibenden Konfliktpotentials<br />
(insb. in Bezug auf Landschaftsschutz, Denkmalschutz <strong>und</strong> Artenschutz) sowie <strong>der</strong> voraussichtlich<br />
lediglich bedingt nutzbaren Windhöffigkeit, wird von einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets abgeraten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 229
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 11: östl. B36 pot. Windnutzungsgebiet<br />
Nr. 135<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
230<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt<br />
Gemeinde Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt<br />
Größe des Such- 1 005 ha<br />
raums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
- in geringem Umfang Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen<br />
für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- Betroffenheit mehrerer Grünzäsuren<br />
- im Süden randliche Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs<br />
- geringfügige Betroffenheit eines Überschwemmungsgebietes<br />
- in weiten Teilen Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft,<br />
Stufe I, in geringerem Umfang auch Stufe II<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 231
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Eine Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung ist notwendig. Durch die vorhandenen<br />
Hochspannungsleitungen sind gute Voraussetzungen gegeben.<br />
Erschließung prinzipiell gegeben<br />
Vorbelastungen Hochspannungsleitungen, A5, B3 <strong>und</strong> B36<br />
weitere Hinweise<br />
zum Gebiet<br />
232<br />
-<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt innerhalb des Naturraumes „Hardtebenen“ <strong>und</strong> wird großflächig als Acker<br />
genutzt. Vereinzelt gibt es kleine Streuobstflächen <strong>und</strong> eine Obstbaufläche. Nur nördlich <strong>der</strong><br />
Ortschaft Muggensturm befindet sich im Suchraum Misch- <strong>und</strong> Nadelwald. Nördlich von Rastatt<br />
ragt <strong>der</strong> Suchraum in einen Laubwaldbestand hinein. Mehrere Freileitungen, die A5, weitere<br />
B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sowie <strong>der</strong> Mühlbach <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorflutgraben Abtsmoor<br />
verlaufen durch den Suchraum. Durch die ebene Lage ist <strong>der</strong> Raum sehr gut einsehbar (vgl.<br />
Sichtbarkeitsanalyse).<br />
Die weitere Umgebung des Suchraumes ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage zwischen den Verdichtungsräumen `Mannheim´ <strong>und</strong> `Karlsruhe´ ist <strong>der</strong><br />
Siedlungsflächenanteil sehr hoch <strong>und</strong> die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht. Als Folge <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung<br />
befinden sich in den Nie<strong>der</strong>ungen mehrere Baggerseen. Es gibt mehrere größere<br />
Waldbereiche, die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt großflächig <strong>und</strong> intensiv als Acker.<br />
An den Ortsrän<strong>der</strong>n sind überwiegend kleinflächig Streuobstwiesen vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
hohen Bevölkerungsdichte besteht eine hohe Naherholungsnachfrage. Diese konzentriert sich<br />
in erster Linie auf die Wäl<strong>der</strong>, die Baggerseen <strong>und</strong> die Fließgewässer.<br />
Als Vorbelastung wirken vor allem die A5 <strong>und</strong> weitere Straßen, zahlreichen Freileitungen, das<br />
E-Werk <strong>und</strong> Gewerbegebiete.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung wird die Fläche vermutlich auch weiterhin land- <strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong><br />
erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen insb.<br />
Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt <strong>und</strong> Muggensturm.<br />
Im Osten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet einen gesetzlichen<br />
Erholungswald an, Teilbereiche sind dort auch als Erholungswald Stufe II<br />
ausgewiesen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das Schloss Favorite liegt ca. 5 km von dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
entfernt. Es handelt sich um ein Kulturdenkmal mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
(Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile mehrerer Grünzäsuren <strong>und</strong><br />
in sehr geringem Umfang Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege. Da bauliche Nutzungen dort ausgeschlossen sind, ist in<br />
diesen Bereichen eine Flächenanpassung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Im Süden schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />
einen regionalen Grünzug an.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken anthroprogenen Überformungen, <strong>der</strong> großflächigen<br />
intensiven Nutzungen sowie <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit<br />
des Landschaftsbildes in Bezug auf Windenergieanlagen vergleichsweise<br />
gering.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 3 ein. Während im Süden lediglich Stufe 1<br />
erreicht wird, steigt die Bewertung im Osten bis <strong>zur</strong> Stufe 6.<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des 200 m Vorsorgeabstand<br />
zu den NSG Kiesgrube am Hardtwald Durmersheim (2.144) <strong>und</strong> Auenwäl<strong>der</strong><br />
<strong>und</strong> Feuchtwiesen westlich von Ötigheim (2.180). Insbeson<strong>der</strong>e im<br />
östlichen Bereich sind mehrere gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen.<br />
Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand<br />
noch nicht festlegen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> südliche Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
liegt im 700 Vorsorgeabstand um das Ramsar-Gebiet Oberrhein.<br />
Im Westen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Teile des FFH-<br />
Gebietes Hardtwald zwischen Karlsruhe <strong>und</strong> Muggensturm (7016-341).<br />
Darüber hinaus liegt es in Benachbarung zum FFH-Gebiet Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />
zwischen Wintersdorf <strong>und</strong> Karlsruhe (7015-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet wird darüber hinaus von zwei Verb<strong>und</strong>achsen<br />
des Generalwildwegeplans durchlaufen. Eine Beeinträchtigung wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Großsäuger ist hier nicht auszuschließen.<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />
Durch das potentielle Windnutzungsgebiet werden Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation beansprucht.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Durch das potentielle Windnutzungsgebiet sind Flächen im Wasserschutzgebiet<br />
Zone II betroffen; Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung<br />
<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 233
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
234<br />
Genehmigungsbehörde.<br />
Zudem sind Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III, IIIA <strong>und</strong> IIIB betroffen.<br />
Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks.<br />
Des Weiteren ist im Süden kleinräumig ein Überschwemmungsgebiet betroffen.<br />
Dies führt zu einer Verringerung des Retentionsvermögens.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet wird durch den Mühlbach <strong>und</strong> den Vorflutgraben<br />
Abtsmoor auf einer Länge von ca. 2,7 km gequert. Dies kann zum<br />
Verlust o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beeinträchtigung geschützter Biotope bzw. <strong>der</strong> Störung sensibler<br />
Arten führen. Entsprechende Abstände zu den Fließgewässern sind<br />
einzuhalten.<br />
Randlich besteht eine Betroffenheit von Wasserschutzwald.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Osten <strong>und</strong> Süden umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Klimaschutzwald.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Im Westen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Teile des FFH-Gebietes Hardtwald<br />
zwischen Karlsruhe <strong>und</strong> Muggensturm (7016-341). Laut Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind<br />
keine Fle<strong>der</strong>mäuse gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele<br />
führt, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet in Benachbarung zum FFH-Gebiet<br />
Rheinnie<strong>der</strong>ung zwischen Wintersdorf <strong>und</strong> Karlsruhe (7015-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie<br />
Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Hegemaßnahmen des Rebhuhnprojekts Durmersheim wurden mehrere Kiebitz-<br />
Brutpaare auf <strong>der</strong> Hardt beobachtet. Darüber hinaus wurden im Umfeld des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets bei Durmersheim, Heidenschlag, Bietigheim, Ötigheim <strong>und</strong> Muggensturm<br />
mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Hinsichtlich des Landschaftserlebens können sich im Zusammenspiel mit entsprechenden<br />
Vorhaben auf <strong>der</strong> nördlich angrenzenden Gemarkung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe<br />
kumulative Wirkungen ergeben.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Grünzüge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
Siedlungsgebieten<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
236<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 237
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Bereits durch Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsgebieten<br />
sowie einer Rücknahme im Bereich <strong>der</strong> Grünzäsuren käme es zu einer starken<br />
Flächenreduzierung. Durch eine Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II ließe sich<br />
das Konfliktpotential noch weiter vermin<strong>der</strong>n. Bei einer Weiterverfolgung des danach verbleibenden<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets wären im Rahmen des FNP-Verfahrens insb. die<br />
Belange <strong>der</strong> Erholungsfunktion sowie des Artenschutzes differenzierter zu betrachten <strong>und</strong> zu<br />
klären.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in <strong>der</strong> Rheinebene ist eine<br />
Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets lediglich aus Gründen <strong>der</strong> Planungssicherheit<br />
zu empfehlen.<br />
238<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Suchraum 12: entlang A5 pot. Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 154b, 157b<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Nr. 154b Nr. 157b<br />
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Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Nr. 154b: Rastatt, Baden-Baden<br />
Nr. 157b: Rastatt, Ortenaukreis<br />
Gemeinde Nr. 154b: Bühl, Baden-Baden<br />
Größe des Suchraums<br />
Raumordnung<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
240<br />
Nr. 157b: Ottersweier, Bühl, Sasbach<br />
Nr. 154b: 190,9 ha<br />
Nr. 157b: 167,4 ha<br />
Nr. 154b:<br />
- teilweise Lage in Grünzäsur<br />
- überwiegend Lage in Regionalem Grünzug<br />
Nr. 157b:<br />
- geringfügige Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- überwiegend Lage in Regionalem Grünzug<br />
- teilweise Lage im Überschwemmungsgebiet<br />
- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I<br />
Eignungsbeschreibung<br />
Windhöffigkeit Nr. 154b: 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Nr. 157b: 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Eine Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung ist notwendig. Durch die vorhandenen<br />
Hochspannungsleitungen sind gute Voraussetzungen gegeben.<br />
Erschließung prinzipiell gegeben<br />
Vorbelastungen Nr. 154b: A5 <strong>und</strong> Hochspannungsleitungen<br />
weitere Hinweise<br />
zum Gebiet<br />
Nr. 157b: A5 <strong>und</strong> Hochspannungsleitungen<br />
-<br />
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Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Der Suchraum liegt innerhalb des Naturraumes „Offenburger Rheinebene“ <strong>und</strong> wird durch<br />
großflächige Ackernutzung geprägt. Daneben sind größere Grünland- <strong>und</strong> Waldflächen vorhanden.<br />
An den Ortsrän<strong>der</strong>n sind Streuobstflächen zu finden. Mehrere Freileitungen, die A5,<br />
weitere Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sowie drei Baggerseen, <strong>der</strong> Mühlbach, <strong>der</strong> Vorflutgraben<br />
Abtsmoor <strong>und</strong> zahlreiche weitere Gräben verlaufen durch die potentiellen Windnutzungsgebiete.<br />
Durch die ebene Lage sind die Gebiete von allen Seiten sehr gut einsehbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />
Die weitere Umgebung des Suchraumes ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten. Der<br />
Siedlungsflächenanteil ist sehr hoch <strong>und</strong> auch die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht. In den<br />
Nie<strong>der</strong>ungen befinden sich mehrere Baggerseen, größere Grünlandflächen <strong>und</strong> Waldbereiche.<br />
Auf den Nie<strong>der</strong>terrassen erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung großflächig <strong>und</strong> intensiv<br />
als Acker, häufig mit Maisanbau. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bevölkerungsdichte besteht eine hohe<br />
Naherholungsnachfrage.<br />
Als Vorbelastung wirken vor allem die A5 <strong>und</strong> weitere Verkehrsinfrastruktur, Freileitungen, das<br />
E-Werk <strong>und</strong> Gewerbegebiete.<br />
Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />
Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />
auch weiterhin land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />
Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabständen zu den umliegenden Siedlungsbereichen (insb. Weitenung,<br />
Vimbuch, Balzhofen, Oberbruch).<br />
Im Nordwesten grenzt es an Erholungswald Stufe II.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt größtenteils im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen (Unzhurst,<br />
Moos, Balzhofen, Balzhofen <strong>und</strong> Oberbruch).<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
DSchG):<br />
- ehemalige Benediktinerabtei Schwarzach, Unteres Schloss in Neuweier<br />
(Entfernung 2,5 – 5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />
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242<br />
DSchG):<br />
- ehemalige Benediktinerabtei Schwarzach (Entfernung 2,5 – 5 km)<br />
Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />
untersuchen.<br />
Landschaft + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Regionalen<br />
Grünzug. Es kann zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> ökologischen<br />
Ausgleichsflächen kommen.<br />
Im Südosten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet außerdem eine<br />
Grünzäsur an. Da bauliche Anlagen im Bereich von Grünzäsuren ausgeschlossen<br />
sind, ist hier eine Flächenanpassung notwendig.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken anthroprogenen Überformungen, <strong>der</strong> großflächigen<br />
intensiven Nutzungen sowie <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit<br />
des Landschaftsbildes in Bezug auf Windenergieanlagen vergleichsweise<br />
gering.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 3 ein.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Regionalen Grünzug.<br />
Es kann zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> ökologischen Ausgleichsflächen<br />
kommen.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> A5 umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet kleinflächige<br />
Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche<br />
Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken anthroprogenen Überformungen, <strong>der</strong> großflächigen<br />
intensiven Nutzungen sowie <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit<br />
des Landschaftsbildes in Bezug auf Windenergieanlagen vergleichsweise<br />
gering.<br />
Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />
für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />
Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />
Wert) überwiegend in Stufe 3, nach Norden hin bis auf Stufe 6 ansteigend<br />
ein.<br />
Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong><br />
biologische<br />
Vielfalt<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets sind kleinflächige Bereiche<br />
(v. a. gewässerbegleitende Strukturen) als geschützte Biotope ausgewiesen.<br />
Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand<br />
noch nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-<br />
Vogelschutzgebiet Riedmatten <strong>und</strong> Schiftunger Bruch (7214-441) mit Vorkommen<br />
windenergieempfindlicher Vogelarten an.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst darüber hinaus Teile des FFH-<br />
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Gebiets Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342). Inwiefern das Vorhaben<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führt, ist anhand einer<br />
FFH-VP zu klären.<br />
Es liegen Hinweise zu Vorkommen windkraftempfindlicher Arten vor (s.u.).<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />
Umweltauswirkungen:<br />
Im Osten befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet teilweise im 200m<br />
Vorsorgeabstand um das NSG Waldhägenich (3 Teilgebiete).<br />
Im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets sind darüber hinaus kleinflächige<br />
Bereiche (v. a. gewässerbegleitende Strukturen) als geschützte Biotope<br />
ausgewiesen. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-<br />
Vogelschutzgebiet Acher-Nie<strong>der</strong>ung (7314-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Vogelarten.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst darüber hinaus Teile des FFH-<br />
Gebiets Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342). Inwiefern das Vorhaben<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand<br />
einer FFH-VP zu klären.<br />
Es liegen Hinweise zu Vorkommen windkraftempfindlicher Arten vor (s.u.).<br />
Boden + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
nicht abschließend erfolgen.<br />
Wasser + 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet wird durch den Mühlbach <strong>und</strong> den Vorflutgraben<br />
Abtsmoor gequert. Sie umfassen im Gebiet eine Fließlänge von ca.<br />
1,9 km. Im Uferbereich kann es <strong>zur</strong> Beeinträchtigung o<strong>der</strong> dem Verlust geschützter<br />
Biotope o<strong>der</strong> sensibler Arten kommen. Die entsprechenden Schutzabstände<br />
sind einzuhalten.<br />
Durch das potentielle Windnutzungsgebiet sind im nördlichen Bereich Flächen<br />
im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen. Dies führt zu einer Beeinträchtigung<br />
des Schutzzwecks.<br />
Kleinflächig ist außerdem Wasserschutzwald betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen die als Überschwemmungsgebiet<br />
ausgewiesen sind. Eine Flächeninanspruchnahme kann <strong>zur</strong><br />
Verringerung des Retentionsvermögens führen. Die Errichtung von baulichen<br />
Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf <strong>der</strong> wasserrechtlichen Genehmigung.<br />
Der Laufbach quert die Fläche auf einer Länge von ca. 1 km. Dies kann zum<br />
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Klima <strong>und</strong><br />
Luft<br />
Wechselwirkungen<br />
244<br />
Verlust o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beeinträchtigung geschützter Biotope bzw. <strong>der</strong> Störung sensibler<br />
Arten führen. Entsprechende Abstände zu den Fließgewässern sind<br />
einzuhalten.<br />
Darüber hinaus ist teilweise Wasserschutzwald betroffen.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang Klima- bzw.<br />
Immissionsschutzwald.<br />
+ 0 - --<br />
Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang Klima- bzw.<br />
Immissionsschutzwald.<br />
Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />
Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />
Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />
auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />
Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />
Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />
NATURA 2000<br />
Nr. 154b:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-Vogelschutzgebiet<br />
Riedmatten <strong>und</strong> Schiftunger Bruch (7214-441). Gemäß Standartdatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind<br />
dort windenergieempfindliche Vogelarten (Weißstorch, Rohr- <strong>und</strong> Kornweihe sowie Wachtelkönig)<br />
gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele<br />
führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu<br />
klären. Darüber hinaus ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-<br />
Gebiets Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342) anhand einer FFH-VP nachzuweisen.<br />
Der Managementplan für dieses Gebiet befindet sich in <strong>der</strong> Auslegungsphase.<br />
Nr. 157b:<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-Vogelschutzgebiet<br />
Acher-Nie<strong>der</strong>ung (7314-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche<br />
Vogelarten (Weißstorch, Schwarzkopfmöwe, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard,<br />
Baumfalke, Großer Brachvogel <strong>und</strong> Kibitz) gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände<br />
einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />
Darüber hinaus ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-Gebiets<br />
Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342) anhand einer FFH-VP nachzuweisen. Der Managementplan<br />
für dieses Gebiet befindet sich in <strong>der</strong> Auslegungsphase.<br />
Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Nr. 154b:<br />
Es liegen Hinweise auf eine erhebliche Zahl windenergieempfindlicher Vogelarten vor. Als<br />
Brutvogel kommen insbeson<strong>der</strong>e Weißstorch, Wiesenlimikolen sowie Rotmilan <strong>und</strong> Reiher als<br />
Nutzer des Lebensraums vor. Darüber hinaus wurden im östlichen Teil des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets Vorkommen von Baumfalke <strong>und</strong> Schwarzmilan erfasst. In den naturnahen<br />
<strong>und</strong> teilweise altholzreichen Wäl<strong>der</strong>n kommen reiche Fle<strong>der</strong>mausvorkommen <strong>der</strong> verschiedensten<br />
Arten vor. Diese stellen auch einen Lebensraum für die Wildkatze dar – Fort-<br />
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pflanzungsstätten sowie eine Population werden vermutet.<br />
Nr. 157b:<br />
Genau wie beim potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 154b liegen auch hier Hinweise auf eine<br />
erhebliche Zahl windenergieempfindlicher Vogelarten vor. Als Brutvogel kommen insbeson<strong>der</strong>e<br />
Weißstorch, Wiesenlimikolen sowie Rotmilan <strong>und</strong> Reiher als Nutzer des Lebensraums vor.<br />
Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Wespenbussard, Schwarzmilan <strong>und</strong> Kornweihe. In den<br />
naturnahen <strong>und</strong> teilweise altholzreichen Wäl<strong>der</strong>n kommen reiche Fle<strong>der</strong>mausvorkommen <strong>der</strong><br />
verschiedensten Arten vor.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Hinsichtlich des Landschaftserlebens können sich bei einer Realisierung des Vorhabens auf<br />
den beiden hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebieten kumulative Wirkungen ergeben.<br />
Geprüfte Alternativen<br />
Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />
vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />
Kurzsteckbriefen untersucht.<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bühl:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 37, 56a, 56c, 154b <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Achern:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 25, 35, 36, 37 <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 34 <strong>und</strong> 40 (kommunale Alternativen)<br />
Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Baden-Baden:<br />
- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 56c, 91, 154b (vertiefte Betrachtung)<br />
- Potentielles Windnutzungsgebiet 93b (kommunale Alternativen)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
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Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Nr. 154b:<br />
- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Grünzäsur (bauliche Anlagen sind dort ausgeschlossen)<br />
- Flächenreduzierung im Bereich des WSG Zone III<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
Siedlungsgebieten<br />
- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet<br />
(Empfehlung: 700 m)<br />
- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum westlich angrenzenden Erholungswald<br />
Stufe II (Empfehlung: 300 m)<br />
Nr. 157b:<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />
Siedlungsgebieten (gleichzeitig können dadurch Beeinträchtigungen des im nördlichen<br />
Teil <strong>der</strong> Fläche liegenden, <strong>und</strong> Funktionen des Wasser-, Klima- <strong>und</strong> Immissionsschutz<br />
erfüllenden Waldgebiets vermieden werden)<br />
- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum westlich angrenzenden EU-<br />
Vogelschutzgebiet (Empfehlung: 700 m)<br />
246<br />
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Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />
regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen.<br />
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248<br />
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Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Nr. 154b:<br />
Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsgebieten<br />
ist eine Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch möglich.<br />
Darüber hinaus liegen bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand zahlreiche Hinweise zu Vorkommen<br />
windenergieempfindlichen Arten (nicht kartographisch dargestellt; s. Hinweise <strong>zur</strong><br />
saP) vor, die entsprechende Konflikte mit dem Artenschutz erwarten lassen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials <strong>und</strong> <strong>der</strong> voraussichtlich lediglich bedingt nutzbaren<br />
Windhöffigkeit in <strong>der</strong> Rheinebene wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet Nr.<br />
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154b von einer weiteren, differenzierteren Betrachtung (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Nr. 157b<br />
Durch Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsgebieten<br />
sowie dem angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet käme es zu einer starken Flächenreduzierung.<br />
Eine Bündelung von Windenergieanlagen wäre danach kaum noch möglich.<br />
Darüber hinaus liegen bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand zahlreiche Hinweise zu Vorkommen<br />
windenergieempfindlichen Arten (nicht kartographisch dargestellt; s. Hinweise <strong>zur</strong><br />
saP) vor, die entsprechende Konflikte mit dem Artenschutz erwarten lassen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials <strong>und</strong> <strong>der</strong> lediglich bedingt nutzbaren Windhöffigkeit in<br />
<strong>der</strong> Rheinebene wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 157b von einer weiteren,<br />
differenzierteren Betrachtung (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
250<br />
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3.2.2 EINZELBETRACHTUNG KOMMUNALER ALTERNATIVEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 21 (nördl. Ruhestein)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
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Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Ortenaukreis Gemeinde Seebach<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
13,1 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
252<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – 6,5 m/s<br />
(gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Zuwegung über die Schwarzwaldhochstraße (B 500). Lediglich bis zum<br />
Aufstellstandort müssten die Waldwege entsprechend verbreitert bzw.<br />
angepasst werden.<br />
Vorbelastungen B 500, Skilifte beim Ruhestein.<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage östlich von Seebach zwischen B 500 <strong>und</strong> Seekopf, nahe beim Ruhestein auf<br />
über 1.000 m ü. NN. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Skilifte <strong>und</strong> des Naturschutzgebiets <strong>und</strong><br />
-zentrums sowie des Zusammentreffens mehrerer (Haupt-) Wan<strong>der</strong>wege <strong>und</strong> Verbindungsstraßen<br />
touristisch bedeutsames Gebiet.<br />
Typische Grindenschwarzwaldlandschaft mit unbewaldeten, moorigen Kuppen.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im keine<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- Lage innerhalb Erholungswald Stufe I (kleinräumig) <strong>und</strong> Stufe II (fast<br />
vollflächig);<br />
- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />
- Lage innerhalb Landschaftsschutzgebiet Oberes Achertal;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- kleinräumig Lage in 200 m Vorsorgeabstand um Naturschutzgebiet;<br />
- Lage innerhalb 200 m Vorsorgeabstand um Waldschutzgebiet;<br />
- Lage innerhalb des europäischen Vogelschutzgebiets mit windkraftempfindlichen<br />
Vogelarten;<br />
- Lage innerhalb eines FFH-Gebiets;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />
- Die westlichen Flächen sind kleinräumig als Immissionsschutzwald<br />
ausgewiesen.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
NATURA 2000<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
- Lage innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebiets ‚Nordschwarzwald’ (7415-441) mit<br />
windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn,
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Baumfalke).<br />
- Lage innerhalb des FFH-Gebiets ‚Wil<strong>der</strong> See – Hornisgrinde‘ (7415-341).<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> erheblichen Konflikte mit Natur, Landschaft <strong>und</strong> Artenschutz sowie <strong>der</strong> Nähe zu<br />
Siedlungsflächen wird empfohlen, auf eine weitere Konkretisierung des Standorts zu verzichten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 253
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
254<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 33 (Blosekopf)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 255
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Ortenaukreis Gemeinde<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
256<br />
4,9 ha Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Kappelrodeck / Sasbachwalden<br />
5,25 – 5,75 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Netzanbindung voraussichtlich gut realisierbar. Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung<br />
dennoch notwendig.<br />
Erschließung Über L 87 <strong>und</strong> L 86a. Zufahrt ist abhängig vom Anlagentyp möglich;<br />
enge Ortsdurchfahrten, Durchfahrt für Langholztransporter mit ca. 25 m<br />
Länge problemlos möglich, wesentlich längere Fahrzeuge schwierig,<br />
teilweise steile Zufahrtswege >12% Gefälle.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage im Übergangsbereich zwischen den Ortenau-Bühler Vorbergen <strong>und</strong> dem nördlichen<br />
Talschwarzwald östlich von Achern.<br />
Stark reliefiertes, durch bewaldete Kuppen <strong>und</strong> weinbaulich genutzte Hanglagen geprägtes,<br />
relativ dicht besiedeltes Gebiet.<br />
Der Untersuchungsraum liegt im bewaldeten Gebiet (Blosekopf).<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im Westteil Lage in Regionalem Grünzug (RV südlicher Oberrhein)<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />
- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />
- Lage innerhalb Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />
- Entfernung zu dem Kulturdenkmal Schloss Rodeck in Kappelrodeck<br />
beträgt unter 2,5 km. Entfernung zu den Kulturdenkmalen Schloss<br />
Aubauch in Aubach/Lauf, <strong>zur</strong> Burgruine Neuwindeck in Lauf <strong>und</strong> <strong>zur</strong><br />
Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss) in Sasbachwalden beträgt<br />
< 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Flächengröße, die die Konzentration mehrerer Anlagen ausschließt,<br />
<strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Siedlungsnähe sowie <strong>der</strong> direkten<br />
Benachbarung mit kulturhistorisch bedeutsamen Elementen wird empfohlen, auf eine weitere<br />
Konkretisierung des Standorts zu verzichten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 257
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
258<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 34 (Schwänzich)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 259
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Ortenaukreis Gemeinde Achern / Kappelrodeck<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
260<br />
9,6 ha, 4 Teilflächen Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – 5,75 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Netzanbindung voraussichtlich gut realisierbar. Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung<br />
dennoch notwendig.<br />
Erschließung Über L 87 <strong>und</strong> L 86a. Zufahrt ist abhängig vom Anlagentyp möglich;<br />
enge Ortsdurchfahrten, Durchfahrt für Langholztransporter mit ca. 25 m<br />
Länge problemlos möglich, wesentlich längere Fahrzeuge schwierig,<br />
teilweise steile Zufahrtswege >12% Gefälle.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage im Übergangsbereich zwischen den Ortenau-Bühler Vorbergen <strong>und</strong> dem nördlichen<br />
Talschwarzwald östlich von Achern.<br />
Stark reliefiertes, durch bewaldete Kuppen <strong>und</strong> weinbaulich genutzte Hanglagen geprägtes,<br />
relativ dicht besiedeltes Gebiet.<br />
Der Untersuchungsraum befindet sich im bewaldeten Gebiet (Schwänzich).<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im Lage in Regionalem Grünzug<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />
- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />
- teilweise Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord (zwei östliche<br />
Teilflächen);<br />
- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />
- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Schloss Aubauch in Aubach/Lauf,<br />
<strong>zur</strong> Burgruine Neuwindeck in Lauf, <strong>zur</strong> Burgruine Hohenrodeck<br />
(Brigittenschloss) in Sasbachwalden <strong>und</strong> zu Schloss Rodeck<br />
in Kappelrodeck beträgt < 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Siedlungsnähe sowie <strong>der</strong><br />
engen Benachbarung mit kulturhistorisch bedeutsamen Elementen wird empfohlen, auf eine<br />
weitere Konkretisierung des Standorts zu verzichten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 261
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
262<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 40 (H<strong>und</strong>srücken/Großer Hauerskopf)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 263
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis<br />
Ortenaukreis/<br />
Rastatt<br />
Gemeinde<br />
Sasbachwalden / Sasbach /<br />
Forbach<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
92,9 ha Windhöffigkeit<br />
5,25 – 6,5 m/s (überw. gute<br />
bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> voraussichtlich Netzanbindung notwendig. Netzanbindung<br />
voraussichtlich gut realisierbar. Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung dennoch<br />
notwendig.<br />
Erschließung Erschließung über Schwarzwaldhochstraße (B 500) bei Unterstmatt <strong>und</strong><br />
Muhrkopf möglich, von da ab Zuwegung über Forstwege, relativ aufwändig.<br />
Vorbelastungen Sendemast auf Hornisgrinde.<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Das bewaldete Gebiet umfasst die Hochlagen von ‚H<strong>und</strong>srücken’ (1.007 m) <strong>und</strong> ‚Großer<br />
Hauerskopf’ (988 m) im Grindenschwarzwald zwischen Sasbachwalden <strong>und</strong><br />
H<strong>und</strong>bach / Aschenplatz in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Schwarzwaldhochstraße (B 500).<br />
Typische Landschaft des Grindenschwarzwalds.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
264<br />
Ostteil Schutzbedürftiger Bereich für Natur <strong>und</strong> Landschaft (RV Mittlerer<br />
Oberrhein)<br />
- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />
- Teilweise Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen;<br />
- Östlicher Bereich liegt in Schutzbedürftigem Bereich für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Lage innerhalb Europäischem Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen<br />
Vogelarten;<br />
- teilweise Lage in FFH-Gebiet<br />
- teilweise Lage in Auerhuhnlebensraum (Kategorie 1, Ausschluss von<br />
WEAs, 2, sehr problematische <strong>und</strong> 3, weniger problematische Flächen);<br />
- Fläche wird durch Verbindungsachse des Generalwildwegeplans gequert;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Entfernung zum Kulturdenkmal Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss)<br />
in Sasbachwalden beträgt < 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
NATURA 2000<br />
- Fläche liegt im Europäischen Vogelschutzgebiet ‚Nordschwarzwald’ (7415-441) mit windkraftempfindlichen<br />
Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn,<br />
Baumfalke).<br />
- Westlicher Bereich liegt teilweise in FFH-Gebiet ‚Wil<strong>der</strong> See – Hornisgrinde‘ (7415-341).<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> den Artenschutz (u.a. bedeuten<strong>der</strong><br />
Auerhuhnlebensraum, Lage in Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) wird empfohlen,<br />
auf eine weitere Vertiefung des Standorts zu verzichten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 265
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
266<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 45 (Paternoster)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 267
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Forbach<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
6,1 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
268<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Erschließung über L 80 b o<strong>der</strong> L 83 <strong>und</strong> Ortsverbindungen/Forstwege<br />
denkbar, relativ aufwändig, da stark reliefiertes Gelände.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Fläche östlich von Ebersbronn, südlich des Baches Raumünzach <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schwarzenbachtalsperre,<br />
westlich <strong>der</strong> Murg <strong>und</strong> von Trabronn im Grindenschwarzwald.<br />
Stark reliefierter, überwiegend bewaldeter, naturraumtypischer Bergrücken in einem<br />
kleinteiligen, durch tief eingeschnittene Bäche geprägten Gebiet.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im keine<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> bedeutenden naturräumlichen<br />
Ausstattung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu den besiedelten Bereichen wird empfohlen, auf eine weitere<br />
Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu verzichten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 269
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
270<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 51 (Gertelsbach/Schickenwal<strong>der</strong> Horn)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 271
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Bühlertal /Bühl<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
31 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
272<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25- 6,0 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Erschließung nur durch umfangreiche Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen<br />
einschl. Waldrodung möglich<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
- Lage südöstlich von Bühlertal im Nördlichen Talschwarzwald<br />
- das potentielle Windnutzungsgebiet wird <strong>der</strong>zeit von Nadelwald geprägt.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
- Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
rechtliche Rest- - Lage im erweiterten Vorsorgeabstand zu umliegenden Siedriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
lungsbereichen<br />
sonstige Prüfkri- - im Osten wird ein Erholungswald Stufe II tangiert<br />
terien<br />
- Lage in ca. 2km Entfernung vom Kurhaus Bühlerhöhe bzw.ca. 4<br />
km von <strong>der</strong> Burgruine Altwindeck (regional bedeutsame Kulturdenkmale<br />
mit Umgebungsschutz)<br />
- Lage im Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> im Naturpark<br />
- Lage in Benachbarung zu einem EU-Vogelschutzgebiet<br />
- Teilw. Lage in einem FFH-Gebiet<br />
- Auerhuhnlebensraum Kategorie 3 (weniger problematisch)<br />
- Hinweise auf Brutvorkommen des Wan<strong>der</strong>falkens <strong>und</strong> des Kolkrabens<br />
im Bereich des östlich angrenzenden Steinbruchs<br />
- teilweise Betroffenheit von Bodenschutzwald<br />
- Betroffenheit von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für natürliche<br />
Vegetation<br />
- im Süden randliche Lage im WSG Zone II <strong>und</strong> III<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
- Lage im 700 m Vorsorgeabstand um das EU-Vogelschutzgebiet ‚7415-441<br />
Nordschwarzwald’ mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke,<br />
Wespenbussard, Auerhuhn, Baumfalke).<br />
- Teilweise Lage im FFH-Gebiet ‚7315-341 Nördlicher Talschwarzwald um Bühlertal‘
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Durch eine Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II ließe sich das Konfliktpotential<br />
vermin<strong>der</strong>n. Aufgr<strong>und</strong> des verbleibenden Konfliktpotentials insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong> Landschaft sowie<br />
<strong>der</strong> bereits zum jetzigen Planungsstand vorliegende Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />
wird jedoch empfohlen, das Gebiet von weiterführenden Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 273
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
274<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 54 (Buchkopf/Frauenboschebene)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 275
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Bühl/Bühlertal<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
85 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
276<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – max 6,75 m/s (sehr<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Erschließung nur durch umfangreiche Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen<br />
einschl. Waldrodung möglich<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
- Gebiet südwestlich von Bühlertal im Übergangsbereich vom Nördlichen Talschwarzwald<br />
<strong>zur</strong> Vorbergzone<br />
- Das potentielle Windnutzungsgebiet wird <strong>der</strong>zeit überwiegend durch Mischwald, im<br />
Süden durch Nadelwald geprägt.<br />
- Hohe Einsehbarkeit aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage im Bereich des Schwarzwaldwestrands.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- überwiegend Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege<br />
- im Norden Lage im Regionalen Grünzug<br />
- randl. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung<br />
- vollständige Lage innerhalb <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
- vollständige Lage im Erholungswald (v. a. Stufe I, randl. Stufe II)<br />
- Lage in ca. 300 m Entfernung <strong>zur</strong> Burgruine Altwindeck, in ca.<br />
1600m Entfernung <strong>zur</strong> Kreispflegeanstalt Hub (regionalbedeutsame<br />
Kulturdenkmale mit Umgebungsschutz)<br />
- z. T. Lage im Regionalen Grünzug, überwiegend Lage im<br />
Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
- Lage im Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> im Naturpark<br />
- es liegen Hinweise zu Fle<strong>der</strong>mausquartieren in <strong>der</strong> Umgebung<br />
vor<br />
- Lage im Bereich von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die<br />
natürliche Vegetation<br />
- randl. Lage im WSG Zone III<br />
- teilweise Betroffenheit eines Klimaschutzwalds<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Da im Bereich Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege bauliche<br />
Anlagen nicht genehmigungsfähig sind, ist eine entsprechende Flächenreduzierung vorzunehmen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> siedlungsnahen Lage, <strong>der</strong> Nähe zu einem regionalbedeutsamen Kulturdenkmal<br />
sowie <strong>der</strong> Konflikte mit dem Landschaftsschutz wird empfohlen, die Fläche nicht<br />
weiterzuverfolgen <strong>und</strong> von weiteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 277
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
278<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 56b (Schägenfelsen)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 279
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt/Baden-Baden Gemeinde Bühl/Bühlertal/Baden-Baden<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
102 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
280<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – max. 7,00 m/s (sehr<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Zufahrt über B 500 möglich, dann auf kurzen steilen Rampen zum<br />
Kamm, Erschließung für Schwerlasttransporte denkbar, aber mit großen<br />
Eingriffen verb<strong>und</strong>en.<br />
Vorbelastungen die B500 verläuft östlich<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
- Lage im Nördlichen Talschwarzwald östlich von Bühlertal<br />
- das potentielle Windnutzungsgebiet wird <strong>der</strong>zeit von Mischwald geprägt<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im - randl. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung<br />
Regionalplan - teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
rechtliche Rest- - überwiegende Lage im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstänriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
de zu umliegenden Wohngenutzten Bereichen<br />
sonstige Prüfkri- - randl. Lage in einem Gesetzlichen Erholungswald<br />
terien<br />
- Betroffenheit eines Erholungswalds Stufe II,<br />
- Lage in knapp 400 m Entfernung zum Kurhaus Bühlerhöhe (regionalbedeutsames<br />
Kulturdenkmal mit Umgebungsschutz)<br />
- Lage im Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> im Naturpark<br />
- Lage im EU-Vogelschutzgebiet<br />
- Lage im FFH-Gebiet<br />
- Hinweise auf Uhu- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen im Bereich<br />
Falken- bzw. Brockenfelsen<br />
- Hinweise auf Fle<strong>der</strong>mausquartiere in <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />
(Büchelbach)<br />
- teilweise Betroffenheit von Bodenschutzwald<br />
- Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung als Standort für natürliche<br />
Vegetation<br />
- randl. Lage im Heilquellenschutzgebiet Zone III<br />
- teilw. Lage im Immissionsschutzwald<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
- Lage im EU-Vogelschutzgebiet ‚Nordschwarzwald‘ (7415-441) mit windkraftempfindlichen<br />
Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Baumfalke)<br />
- Lage im FFH-Gebiet ‚Nördlicher Talschwarzwald bei Bühlertal‘ (7315-341)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet unterliegt zahlreichen Restriktionen insb. hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Schutzgüter Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />
sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des sich bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand abzeichnenden hohen Konfliktpotential<br />
wird empfohlen von einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiet abzusehen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 281
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
282<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 65 (Lachsberg)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 283
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Forbach<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
284<br />
145,4 ha,<br />
3 Teilflächen<br />
Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – 6,25 m/s<br />
(überw. bedingte, teilweise<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Netzanbindung über Forbach voraussichtlich realisierbar. Abfrage <strong>der</strong><br />
Netzanbindung dennoch notwendig.<br />
Erschließung Erschließung über L 83 (o<strong>der</strong> B 462) <strong>und</strong> Forstweg<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Gebiet östlich <strong>der</strong> Schwarzenbachtalsperre <strong>und</strong> dem Schwarzenbach <strong>und</strong><br />
(süd)westlich von Forbach <strong>und</strong> Murg im Grindenschwarzwald.<br />
Bewaldete Höhenlagen des ‚Lachsbergs’ <strong>und</strong> des ‚Schnei<strong>der</strong>sköpfle’, stark reliefiert,<br />
naturraumtypisch.<br />
Einsehbarkeit von touristisch geprägter Schwarzenbachtalsperre aus gegeben.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
Grünzäsur wird im Osten leicht angeschnitten, Schutzbedürftiger Bereich<br />
für Natur <strong>und</strong> Landschaft grenzt im Westen an. (RV Mittlerer Ober-<br />
rhein).<br />
- Teilweise Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu<br />
wohngenutzten Einzelhäusern im Außenbereich (750 m);<br />
- Teilweise Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- nördlicher Bereich befindet sich im 700 m - Puffer um ein Europäisches<br />
Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />
- große Flächen sind als Auerhuhnlebensraum ausgewiesen (Kategorie<br />
3, weniger problematische Flächen);<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Kleinräumig im Süden Wasserschutzgebiet Zone II betroffen.<br />
- Hinweis auf Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen im Bereich des Schnei<strong>der</strong>kopfs<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
- nördlicher Bereich befindet sich im 700 m- Vorsorgeabstand um das Europäische Vogelschutzgebiet<br />
‚7415-441 Nordschwarzwald’ mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn,<br />
Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn, Baumfalke).
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Durch eine Flächenreduzierung im Bereich des WSG Zone II kann das Konfliktpotential vermin<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets gilt es das verbleibende<br />
Konfliktpotential (insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch, Landschaft sowie Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische Vielfalt) im Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären gilt.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 285
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
286<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 67 Süd (Palmberg)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 287
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Forbach<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
288<br />
84,5 ha Windhöffigkeit<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – 6,25 m/s<br />
(überw. bedingte, teilweise<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Netzanbindung über Forbach o<strong>der</strong> Besenfeld (muss im Detail abgeklärt<br />
werden).<br />
Erschließung Über die B 294, bei Besenfeld auf die ‚alte Weinstraße’ (Waldweg) abbiegen.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Das Gebiet liegt langgestreckt östlich des Murgtals mit <strong>der</strong> B 462 <strong>und</strong> den Ortschaften<br />
Raumünzach, Kaltenbach, Kirschbaumwasen mit Staubecken <strong>und</strong> Schönmünzach im<br />
Grindenschwarzwald.<br />
Das überwiegend bewaldete, naturraumtypische Gebiet mit Jungaufwuchs auf Windwurfflächen<br />
erstreckt sich vom ‚Gissübelkopf’ im Norden über den ‚Palmberg’ bis <strong>zur</strong><br />
‚Teufelsmühle’ beim ‚Römerfeld’ im Süden auf fast 900 m ü. NN.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- überwiegende Flächen befinden sich innerhalb des 700 m – Puffer<br />
um europäisches Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />
- Lage innerhalb Auerhuhnlebensraum (Kategorie 1, Ausschluss von<br />
WEAs, <strong>und</strong> 2, sehr problematische Flächen);<br />
- Lage innerhalb einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
- nördlicher Bereich befindet sich im 700 m - Puffer um das Europäische Vogelschutzgebiet<br />
‚Nordschwarzwald’ (7415-441) mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke,<br />
Wespenbussard, Auerhuhn, Baumfalke).<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Konflikte <strong>und</strong> <strong>der</strong> überwiegend geringen Windhöffigkeit<br />
(bedingte Nutzbarkeit) wird eine Konkretisierung des Standorts nicht empfohlen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 289
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
290<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 93b (Iberst)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 291
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Baden-Baden /<br />
Landkreis<br />
Rastatt<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
292<br />
38,9 ha,<br />
3 Teilflächen<br />
Gemeinde<br />
Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Baden-Baden /<br />
Sinzheim<br />
5,25 - > 7,0 m/s (gute bis<br />
sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Erschließung ist über Schwarzwaldhochstraße (B 500) o<strong>der</strong> L 84 <strong>und</strong><br />
Wald-/Forstweg möglich, Gelände stark reliefiert.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage im, bewaldeten, durch Jungaufwuchs auf Windwurfflächen geprägten nördlichen<br />
Talschwarzwald südlich von Baden-Baden zwischen Steinbach-Neuweier in <strong>der</strong> Vorbergzone<br />
im Westen <strong>und</strong> Geroldsau <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 500 im Osten.<br />
Lage auf <strong>der</strong> stark reliefierten, westorientierten Hangkante des ‚Iberst’ <strong>und</strong> des ‚Hohberg’<br />
auf 450 bis 500 m ü. NN.<br />
Einsehbarkeit ist von Geroldsau <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rheinebene gegeben.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
- Südwestlicher Bereich ist als Schutzbedürftiger Bereich für Erholung<br />
ausgewiesen, größere Flächen als Schutzbedürftige Bereiche für Forst-<br />
wirtschaft (RV Mittlerer Oberrhein)<br />
- großflächig Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu<br />
Siedlungsflächen;<br />
- Lage innerhalb des 1.000 m – Puffers zu Erholungswald (mit Rechtsverordnung)<br />
sowie tlw. Lage innerhalb Erholungswalds Stufe II <strong>und</strong><br />
dessen Pufferbereichs;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />
- Entfernung zum Kulturdenkmal Burgruine Yburg beträgt weniger als<br />
2,5 km, Entfernung zum Kulturdenkmal Unteres Schloss in Neuweiler/Baden-Baden<br />
sowie zum Klostergut Fremersberg in Fremersberg/Sinzheim,<br />
<strong>der</strong> ‚Sachgesamtheit Zisterzienserinnenabtei Lichtental’<br />
in Lichtental/Baden-Baden sowie zahlreiche Kulturdenkmale in<br />
Baden-Baden, die durch den Umgebungsschutz von Baden-Baden<br />
bereits abgedeckt sind beträgt unter 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung <strong>und</strong> die Benachbarung<br />
mit Kulturdenkmalen wird empfohlen, auf eine weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu<br />
verzichten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 293
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
294<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 111 (Wurstberg)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 295
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Calw Gemeinde Bad Herrenalb<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
38,0 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
296<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – 7,0 m/s (überw. sehr<br />
gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Erschließung über Bad Herrenalb vorstellbar, aufgr<strong>und</strong> des starken Reliefs<br />
im Detail zu prüfen. Erschließung für Schwerlasttransporter denkbar.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage südlich von Bad Herrenalb auf dessen Hausberg ‚Wurstberg’ <strong>und</strong> nordöstlich<br />
von Loffenau auf ca. 650 m Höhe.<br />
Der im Westen durch Windwurf-, bzw. Jungaufwuchsflächen geprägte, stark reliefierte<br />
Berg wird fast vollständig durch den Bach ‚Alb’ <strong>und</strong> den ‚Geißbach‘ umflossen.<br />
Starke Einsehbarkeit von Bad Herrenalb aus gegeben.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
Kleinräumig im Süden Lage in Schutzbedürftigem Bereich für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege.<br />
- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen;<br />
- Überwiegend Lage innerhalb 300 m Vorsorgeabstand zu Erholungswald<br />
Stufe I;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes;<br />
- Lage in Auerhuhnprüfbereich (Kategorie 2, sehr problematisch);<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Größere Bereiche sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />
- Am Nordrand ist kleinräumig Wasserschutzwald betroffen;<br />
- Im Norden ist ein Heilquellenschutzgebiet (Qualitative Zone III/2, Bad<br />
Herrenalb_HQSG) betroffen;<br />
- Entfernung zum Kulturdenkmal ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />
mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 2,5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu Bad Herrenalb, dessen kulturhistorischer Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Bedeutung des Raumes für die Naherholung (Hausberg ‚Wurstberg‘) sowie aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> gravierenden Konflikte mit dem Artenschutz wird empfohlen, die Fläche<br />
nicht weiter zu konkretisieren.<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
298<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 117 (Dobelberg)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 299
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Ortenaukreis Gemeinde Seebach<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
13,1 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
300<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 –5,5 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Schwerlasttransporttaugliche Erschließung über L 340 <strong>und</strong> Herrlingsweg<br />
möglich.<br />
Vorbelastungen Erddeponie <strong>und</strong> Recyclinghof.<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage zwischen Bad Herrenalb, Dobel <strong>und</strong> Rotensol auf dem überwiegend bewaldeten<br />
‚Dobelberg’. Neusatz, Dobel <strong>und</strong> Rotensol sind auf einer Art Hochfläche gelegen, nur<br />
gering unterhalb des Untersuchungsraums. Von daher ist <strong>der</strong> Raum aus unmittelbarer<br />
Nähe stark einsehbar.<br />
In ca. 1.000 m Entfernung befindet sich <strong>der</strong> Dobel-Aussichtsturm Nordschwarzwald.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
Südlichste Fläche ist als Schutzbedürftiger Bereich für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
ausgewiesen ( RV Mittlerer Oberrhein).<br />
- Überwiegend Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu<br />
Siedlungsflächen (Dobel);<br />
- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Kleinräumig im Nordwesten Lage in Landschaftsschutzgebiet;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- teilweise Lage im Wasserschutzwald;<br />
- Im Süden kleinräumig Lage in WSG Zone III;<br />
- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Kloster Frauenalb in Schielberg/Marxzell<br />
<strong>und</strong> <strong>zur</strong> ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />
mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Nähe zu den<br />
besiedelten Gebieten verb<strong>und</strong>en mit <strong>der</strong> Erholungsnutzung auf <strong>der</strong> Fläche <strong>und</strong> <strong>der</strong> starken<br />
Einsehbarkeit des Gebiets wird von einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung abgeraten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 301
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
302<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 125b (Gumpen)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 303
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Gaggenau<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
26,9 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
304<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 – 6,75 m/s (überw. gute<br />
bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />
Erschließung Zuwegung über L 564 <strong>und</strong> Forstwege denkbar, Gebiet stark reliefiert,<br />
muss im Detail geprüft werden.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage oberhalb des Murgtals am Rand des Grindenschwarzwalds <strong>und</strong> <strong>der</strong> Enzhöhen<br />
zwischen Gaggenau/Ottenau im Westen, Bad Herrenalb im Osten <strong>und</strong> Loffenau im<br />
Süden.<br />
Stark reliefiertes, nach Westen hin orientiertes, bewaldetes Gebiet am Steilanstieg <strong>zur</strong><br />
‚Hohen Wanne’ auf ca. 600 m ü. NN.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
Z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft (RV Mittlerer Oberrhein).<br />
- Überwiegend Lage im erweiterten Vorsorgeabstand (750 m) zu<br />
wohngenutztem Einzelhaus im Außenbereich;<br />
- Lage angrenzend an Erholungswald Stufe II <strong>und</strong> überwiegend innerhalb<br />
des 300 m – Puffers;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Lage im 700 m Vorsorgeabstand zu einem europäischen Vogelschutzgebiet<br />
mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />
- Lage im 1.000 m Radius zu einem Brutvorkommen des Wan<strong>der</strong>falken<br />
<strong>und</strong> des Kolkraben;<br />
- Östlicher Bereich liegt in einer Auerhuhnprüffläche (Kategorie 3, weniger<br />
problematisch);<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Hofgut Amalienberg in Gaggenau,<br />
zu <strong>Gernsbach</strong> <strong>und</strong> <strong>zur</strong> ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />
mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
- Lage im 700m Vorsorgeabstand zu dem europäischen Vogelschutzgebiet ‚Nordschwarzwald’<br />
(7415-441) mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard,<br />
Baumfalke), potentielle Windnutzungsfläche grenzt direkt an Schutzgebiet an.
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> negativen Auswirkungen, insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf den Menschen, das Landschaftsbild<br />
<strong>und</strong> die Erholungsvorsorge sowie aufgr<strong>und</strong> artenschutzrechtlicher Fragestellungen<br />
wird von einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung abgeraten.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 305
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
306<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 127 (Schwarzer Gehr)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 307
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Gaggenau<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
6,9 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />
Erschließung In Verbindung mit Fläche 125b denkbar.<br />
Vorbelastungen -<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
308<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
5,25 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Lage auf dem bewaldeten Höhenrücken des ‚Schwarzen Gehr’ im Murgtal im nördlichen<br />
Talschwarzwald auf ca. 400 m ü. NN. westlich von Gaggenau/Ottenau.<br />
Stark reliefiertes, nach Westen orientiertes, bewaldetes Gebiet am Steilanstieg <strong>zur</strong><br />
‚Hohen Wanne’.<br />
Einsehbarkeit insbeson<strong>der</strong>e vom Murgtal aus gegeben.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
Westlicher Bereich ist als Regionaler Grünzug ausgewiesen (RV Mittlerer<br />
Oberrhein).<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Östlicher Bereich befindet sich im 700m Vorsorgeabstand zu einem<br />
europäischen Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />
- Lage im 1.000 m Radius zu einem Brutvorkommen des Wan<strong>der</strong>falken<br />
<strong>und</strong> des Kolkraben;<br />
- Überwiegend Lage im erweiterten Vorsorgeabstand (750 m) zu<br />
wohngenutztem Einzelhaus im Außenbereich;<br />
- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />
Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />
- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Hofgut Amalienberg in Gaggenau,<br />
zu <strong>Gernsbach</strong> <strong>und</strong> <strong>zur</strong> ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />
mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
- Östlicher Bereich befindet sich im 700m Vorsorgeabstand zu dem europäischen Vogelschutzgebiet<br />
‚7415-441 Nordschwarzwald’ mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn,<br />
Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Baumfalke)<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> geringen Flächengröße,<br />
<strong>der</strong> geringen Abstände zu Schutzgebieten <strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Entfernung zu wohngenutzten<br />
Einzelhäusern sowie aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> landschaftlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> starken<br />
Einsehbarkeit sollte auf eine weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche verzichtet werden.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 309
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
310<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 131 (Hintere Dollert)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Gaggenau<br />
Größe des<br />
Suchraums<br />
312<br />
33,4 ha, 5 Teilflächen Windhöffigkeit<br />
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5,25 – 5,75 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Netzanbindung Zwischen Muggensturm <strong>und</strong> Bischweiler verläuft eine Freileitung, Nachfrage<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Erschließung Die Erschließung kann über die K 3727 <strong>und</strong> die K 3548 erfolgen.<br />
Vorbelastungen Bei <strong>der</strong> Fläche handelt es sich um eine ehemalige Mülldeponie, Entsorgungsanlage<br />
‚Hintere Dollert’. Hochspannungsleitungen verlaufen in ca.<br />
1 km Entfernung. Die Tragfähigkeit <strong>der</strong> Fläche wurde für eine flächige<br />
Solaranlage geprüft <strong>und</strong> war nicht gegeben – genauere Recherche in<br />
Bezug auf Windenergieanlagen muss aber nachgeholt werden.<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage zwischen Waldprechtsweier <strong>und</strong> Oberweier in den Ortenau-Bühler Vorbergen,<br />
im Übergangsbereich zu dem nördlichen Talschwarzwald.<br />
Das mäßig reliefierte Gebiet befindet sich auf 180 bis 200 m ü. NN., überwiegend auf<br />
einer ehemaligen Mülldeponie im Wald bzw. am Waldrand gelegen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> etwas nach Westen vorkragenden <strong>und</strong> dadurch exponierten Lage in <strong>der</strong><br />
Vorbergzone weite Einsehbarkeit vom Rheintal aus.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im Lage vollständig in Regionalem Grünzug (RV Mittlerer Oberrhein).<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Rest- - Überwiegend Lage in erweiterten Vorsorgeabständen zu Siedlungen<br />
riktionen <strong>und</strong> (Oberweier, Nie<strong>der</strong>weier, Waldprechstweier);<br />
sonstige Prüfkri- - kleinräumig im Osten Lage in Erholungswald Stufe II, ca. 50 % Lage<br />
terien<br />
innerhalb des 300 m – Vorsorgeabstands um den Erholungswald;<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- kleinräumig Lage in FFH-Gebiet;<br />
- Brutverdacht des Rotmilans innerhalb <strong>der</strong> Fläche, Fläche liegt vollständig<br />
in 1.000 m Vorsorgeabstand;<br />
- Im Osten kleinräumig Lage im Landschaftsschutzgebiet;<br />
- Betroffenheit von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die natürliche<br />
Bodenfruchtbarkeit;<br />
- Kleinräumig Lage in Wasserschutzwald;<br />
- Fast vollständig Lage in Wasserschutzgebiet Zone IIIB.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
NATURA 2000<br />
- Kleinräumig im Südosten Lage innerhalb des FFH-Gebiets ‚7216-341 Unteres Murgtal mit<br />
Seitentälern’.<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu stark besiedeltem<br />
Gebiet sowie den zahlreichen Konflikten, insbeson<strong>der</strong>e auch mit dem Artenschutz, wird<br />
von einer weiteren Konkretisierung des Standorts abgeraten.<br />
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314<br />
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 134 (Bachgraben)<br />
Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />
Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />
erfasst werden können.<br />
Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />
Landkreis Rastatt Gemeinde Muggensturm<br />
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Größe des<br />
Suchraums<br />
0,2 ha Windhöffigkeit<br />
Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />
Erschließung Erschließung über die L 67.<br />
316<br />
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5,25 m/s<br />
(bedingte Nutzbarkeit)<br />
Vorbelastungen Hochspannungsleitungen in direkter Benachbarung, B 462 <strong>und</strong>, etwas<br />
weiter entfernt, BAB 5 mit Knotenpunkten.<br />
Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />
Lage zwischen Muggensturm <strong>und</strong> Kuppenheim in Benachbarung <strong>zur</strong> B 462 <strong>und</strong> <strong>der</strong> L<br />
67 im Westen <strong>und</strong> <strong>der</strong> K 3737 im Osten in einem kleinstrukturierten, durch Streuobstwiesenbestände,<br />
Grünland <strong>und</strong> Ackerflächen geprägten Raum in <strong>der</strong> Hardtebene.<br />
Weite Einsehbarkeit trotz geringer Höhenlage <strong>der</strong> Fläche, da am Rand des stark besiedelten<br />
Rheintals gelegen.<br />
Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />
Ausweisung im<br />
Regionalplan<br />
rechtliche Restriktionen<br />
<strong>und</strong><br />
sonstige Prüfkriterien<br />
Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft (RV Mittlerer Oberrhein).<br />
- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />
- Lage in Wasserschutzgebiet Zone IIIB;<br />
- Abstand zu Schloss Favorite in Förch/Rastatt ist geringer als 5 km.<br />
Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Schutz-<br />
gut<br />
Bewertung<br />
Bevölkerung,<br />
Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Sachgüter<br />
Landschaft<br />
Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt<br />
Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />
Positive Umweltauswirkungen<br />
Geringe negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
Negative Umweltauswirkungen<br />
Erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen<br />
NATURA 2000<br />
-<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu klären<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />
- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />
<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />
- Seilschwebebahnen<br />
- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />
- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />
- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />
- Wetterradar<br />
- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
- Nachttieffluggebiete
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> geringen Flächengröße <strong>und</strong><br />
dem Wunsch <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft, Anlagen zu bündeln sollte <strong>der</strong> Standort nicht weiter<br />
konkretisiert werden.<br />
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318<br />
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3.2.1 ZUSAMMENFASSENDE WERTUNG DER MÖGLICHEN<br />
WINDNUTZUNGSFLÄCHEN<br />
Tab. 8 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> vertieften Betrachtung potentieller Windnutzungsgebiete<br />
Fläche<br />
Nr.<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
Suchraum 1<br />
4 Die potentiellen Windnutzungsgebiete lie-<br />
5 gen vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen Es wird empfohlen die Flächen nicht weiter zu verfol-<br />
6 erweiterten Vorsorgeabstände zu den umgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
liegenden Siedlungsbereichen. Neben<br />
7<br />
akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />
durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte<br />
Bündelung von Windenergieanlagen<br />
kaum noch möglich. Neben akustischen<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />
durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />
8 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />
vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen<br />
erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen. Neben<br />
9<br />
akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />
durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />
vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen<br />
erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen. Neben<br />
akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Suchraum 2<br />
22 Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
über ein erhöhtes Konfliktpotential für die Eine Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungs-<br />
Schutzgüter Landschaft <strong>und</strong> Pflanzen, Tiere gebiets wäre denkbar. Es bedarf jedoch einer Flächen-<br />
<strong>und</strong> biologische Vielfalt. Es sind u. a. ein reduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Berei-<br />
LSG, ein EU-Vogelschutzgebiet sowie FFH- che für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie <strong>der</strong><br />
Gebiete betroffen. Außerdem befindet sich Auerhuhnlebensräume Kategorie 1 <strong>und</strong> einer differen-<br />
das Gebiet im Suchraum für den geplanten zierten Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> zahlreichen sons-<br />
Nationalpark. Hinzu kommt die Bedeutung tigen Restriktionen im Rahmen des FNP-Verfahrens.<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets für Die Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstän-<br />
den Auerhuhnschutz.<br />
de zu umliegenden Siedlungsbereichen wird empfohlen.<br />
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Fläche<br />
Nr.<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
25 Weite Teile des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
wurden von <strong>der</strong> FVA Freiburg als<br />
Auerhuhnlebensraum Kategorie 1 (Ausschluss<br />
für WEA) eingestuft. Hier bedarf es<br />
einer Flächenreduzierung. Hinzu kommen<br />
zahlreiche weitere Restriktionen v. a. bzgl.<br />
<strong>der</strong> Schutzgüter Tier, Pflanzen <strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-<br />
Gebiet,…) sowie Wasser (WSG Zone II).<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen<br />
von Bereichen, die für die Wohnnutzung<br />
von Bedeutung sind, zu vermeiden,<br />
sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu<br />
den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Da nach <strong>der</strong> notwendigen Flächenreduzierung im<br />
Bereich des Auerhuhnlebensraums Kategorie 1 sowie<br />
<strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen lediglich<br />
Randbereiche mit voraussichtlich bedingter Windhöffigkeit<br />
verbleiben, wird empfohlen von einer Weiterverfolgung<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets abzusehen.<br />
Sollte sich die VVG dennoch zu einer Weiterverfolgung<br />
<strong>der</strong> Fläche entscheiden, so wird empfohlen das Gespräch<br />
mit den zuständigen Ministerien zu suchen.<br />
Suchraum 3<br />
35 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />
vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen Es wird empfohlen die Flächen nicht weiter zu verfol-<br />
erweiterten Vorsorgeabstände zu den umgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
liegenden Siedlungsbereichen. Neben<br />
36<br />
akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
bzgl. des Denkmalschutzes.<br />
Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />
Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte<br />
Bündelung von Windenergieanlagen<br />
kaum noch möglich. Neben akustischen<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
bzgl. des Denkmalschutzes <strong>und</strong> des<br />
Schutzgutes Wasser.<br />
37 Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst<br />
Schutzbedürftige Bereiche für Natur- Bei einer Weiterverfolgung wird empfohlen, das potenschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege. Hier bedarf tielle Windnutzungsgebiet im Bereich des WSG Zone II<br />
es einer Flächenreduzierung. Darüber hin- <strong>und</strong> <strong>der</strong> betroffenen FFH-Gebiete zu reduzieren <strong>und</strong><br />
aus verfügt es insb. hinsichtlich des Denk- erweiterte Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen<br />
malschutzes sowie <strong>der</strong> Schutzgüter Land- zu berücksichtigen. Darüber hinaus bedarf es einer<br />
schaft, Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische differenzierteren Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> Belange<br />
Vielfalt <strong>und</strong> Wasser über ein erhöhtes Kon- des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkfliktpotential.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle malschutzes sowie des Artenschutzes im Rahme des<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen, die für<br />
die Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu<br />
vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Suchraum 4<br />
FNP-Verfahrens.<br />
62 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu<br />
weiten Teilen im Bereich eines Auerhuhnle- Es wird empfohlen von einer Weiterverfolgung des<br />
bensraums Kategorie 1 (Ausschluss für<br />
Windenergieanlagen).<br />
Suchraum 5<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets abzusehen.<br />
56a Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
insb. hinsichtlich des Denkmalschutzes Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
sowie des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungs- Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
schutzes über ein erhöhtes Konfliktpotenti- sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeal.<br />
Darüber hinaus liegt es in weiten Teilen abstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeab- berücksichtigt werden. Da die angestrebte Bündelung<br />
stände zu Siedlungsbereichen.<br />
von Windenergieanlagen danach voraussichtlich nur<br />
noch im Bereich des Kälbelskopf möglich ist, wird<br />
320<br />
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Fläche<br />
Nr.<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
56c Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Belange des Landschafts-<br />
<strong>und</strong> Denkmalschutz über ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential. Randlich ist Gesetzlicher<br />
Erholungswald betroffen.<br />
Suchraum 6<br />
91 Das potentielle Windnutzungsgebiet betrifft<br />
v. a. die Belange <strong>der</strong> Wasserwirtschaft <strong>und</strong><br />
des Denkmalschutzes. Geringfügig umfasst<br />
es Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege – hie bedarf<br />
es einer Flächenanpassung.<br />
Suchraum 7<br />
73b Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft,<br />
Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />
sowie Wasser über ein erhöhtes Konfliktpotential.<br />
Darüber hinaus liegt es z. T. im<br />
Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu Siedlungsbereichen.<br />
109 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />
randlich im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu Siedlungsbereichen. Da es<br />
außerdem in einem LSG liegt, Natura 2000-<br />
Gebiete <strong>und</strong> eine WSG Zone II umfasst, ist<br />
empfohlen, bei einer Weiterverfolgung den Fokus auf<br />
diesen Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets zu<br />
legen. Dabei wären insb. die Belange des Landschafts-<br />
<strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkmalschutzes<br />
<strong>und</strong> des Artenschutzes im Rahmen des FNP-<br />
Verfahrens zu klären.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte das potentielle<br />
Windnutzungsgebiet im Bereich des Gesetzlichen<br />
Erholungswalds reduziert werden.<br />
Es wird empfohlen die verbleibende Fläche des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets hinsichtlich seiner Eignung<br />
als Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />
differenzierter zu untersuchen. Insb. die Belange des<br />
Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkmalschutzes<br />
sowie des Artenschutzes sind dabei im<br />
Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte das potentielle<br />
Windnutzungsgebiet im Bereich des Gesetzlichen<br />
Erholungswalds, des Erholungswalds Stufe I <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> WSG Zone II reduziert werden.<br />
Es wird empfohlen die verbleibende Fläche des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets hinsichtlich seiner Eignung<br />
als Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />
differenzierter zu untersuchen. Vor allem hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmale,<br />
den Artenschutz <strong>und</strong> die Sichtbarkeit von WEA sind<br />
noch weiterführende Untersuchungen im Rahmen des<br />
FNP-Verfahrens notwendig.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen<br />
Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
bedarf es einer Rücknahme. Darüber hinaus sollten<br />
v.a. im Bereich <strong>der</strong> Natura 2000-Gebiete, sowie des<br />
WSG Zone II Flächenreduzierungen vorgenommen<br />
werden.<br />
Auch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Windhöffigkeit wird<br />
daher empfohlen, bei einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets den Fokus auf den<br />
Vogelhartskopf zu richten.<br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens sollten insb. die<br />
Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Artenschutzes differenziert<br />
betrachtet <strong>und</strong> geklärt werden.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
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Fläche<br />
Nr.<br />
322<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft, Pflanzen, Tiere<br />
<strong>und</strong> biologische Vielfalt sowie Wasser auszugehen.<br />
Darüber hinaus kann es zu Konflikten<br />
mit dem Denkmalschutz kommen<br />
125a Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
einem Bereich mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
für den Auerhuhnschutz (Kategorie 2 – sehr<br />
problematisch) <strong>und</strong> grenzt direkt an ein EU-<br />
Vogelschutzgebiet an. Darüber hinaus kann<br />
es zu Konflikten mit dem Denkmalschutz<br />
kommen<br />
Suchraum 8<br />
114 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
115 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
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berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen<br />
Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
bedarf es einer Rücknahme. Darüber hinaus sollten<br />
v.a. im Bereich <strong>der</strong> Natura 2000-Gebiete, sowie des<br />
WSG Zone II Flächenreduzierungen vorgenommen<br />
werden. (Aus den Empfehlungen ergibt sich insb. eine<br />
Flächenreduzierung im südlichen Teilbereich – dem<br />
Grenzertkopf).<br />
Das verbleibende Konfliktpotential konzentriert sich<br />
nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand v. a. auf die Aspekte<br />
des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes. Und auch<br />
die Belange des Denkmal- <strong>und</strong> Artenschutzes wären<br />
bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
im Rahmen des FNP-Verfahrens differenzierter<br />
zu untersuchen.<br />
Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109<br />
<strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite von Loffenau<br />
erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden<br />
Gebiete hinsichtlich seiner Eignung als Konzentrationszone<br />
für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen.<br />
Welches <strong>der</strong> beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt<br />
werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />
<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Darüber hinaus wird ein Vorsorgeabstand<br />
zu dem angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet<br />
empfohlen (700m). Der danach verbleibende Heukopf<br />
verfügt voraussichtlich über eine sehr hohe Windhöffigkeit.<br />
Allerdings kommt dem Gebiet in Hinblick auf den<br />
Auerhuhnschutz eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Im<br />
Gegensatz zu den potentiellen Windnutzungsgebieten<br />
Nr. 73b <strong>und</strong> 109 liegt es jedoch nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.<br />
Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109<br />
<strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite von Loffenau<br />
erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden<br />
Gebiete hinsichtlich seiner Eignung als Konzentrationszone<br />
für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches<br />
<strong>der</strong> beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt<br />
werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien <strong>und</strong><br />
Belange zu diskutieren.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />
scheint danach jedoch nur noch bedingt möglich. Aufgr<strong>und</strong><br />
des verhältnismäßig geringen Konfliktpotentials<br />
wird dennoch empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
weiterzuverfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten<br />
mit den Nachbargemeinden Straubenhardt<br />
<strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeab-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Fläche<br />
Nr.<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
Suchraum 9<br />
121 Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
v.a. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch,<br />
Landschaft <strong>und</strong> Denkmalschutz über ein<br />
erhöhtes Konfliktpotential<br />
122 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
123b Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
Darüber hinaus umfasst es Schutzbedürftige<br />
Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> es besteht ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />
Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />
Suchraum 10<br />
132 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
Es besteht darüber hinaus ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />
Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />
stände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Da die angestrebte Bündelung von<br />
Windenergieanlagen danach kaum noch möglich erscheint,<br />
wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
nicht weiter zu verfolgen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten mit den<br />
Nachbargemeinden Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg zu<br />
prüfen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Bei einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche wäre im Rahmen<br />
des FNP-Verfahrens v. a. eine Klärung <strong>der</strong> Belange des<br />
Landschafts-, des Arten- <strong>und</strong> des Denkmalschutzes<br />
notwendig.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Danach erscheint die angestrebte<br />
Bündelung von Anlagen kaum noch möglich.<br />
Allerdings könnten sich durch eine Kooperation mit <strong>der</strong><br />
Nachbargemeinde Malsch Bündelungsmöglichkeiten<br />
ergeben. In diesem Fall wird eine Weiterverfolgung des<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets empfohlen.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wären Kooperationsmöglichkeiten<br />
mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch zu prüfen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Darüber hinaus wäre eine Rücknahme<br />
im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege notwendig. Die<br />
angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen erscheint<br />
danach kaum noch möglich. Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten<br />
Konfliktpotentials hinsichtlich Landschafts-, Arten-<br />
<strong>und</strong> Denkmalschutz wird daher empfohlen die Fläche<br />
von differenzierteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Das Konfliktpotential kann außerdem<br />
durch eine Flächenreduzierung im Bereich des<br />
FFH-Gebiets vermin<strong>der</strong>t werden. Vor allem hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmal sowie<br />
den Artenschutz sind bei einer Weiterverfolgung des<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets noch weiterführende<br />
Untersuchungen im Rahmen des FNP-Verfahrens notwendig.<br />
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Fläche<br />
Nr.<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
133 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />
Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu Siedlungsbereichen. Es besteht darüber<br />
hinaus ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />
des Landschafts-, Arten- <strong>und</strong><br />
Denkmalschutzes.<br />
Durch die Siedlungsnahe Lage erscheint die angestrebte<br />
Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch<br />
möglich. Aufgr<strong>und</strong> des sonstigen Konfliktpotentials (insb.<br />
in Bezug auf Landschaftsschutz, Denkmalschutz <strong>und</strong><br />
Artenschutz) sowie <strong>der</strong> voraussichtlich lediglich bedingt<br />
nutzbaren Windhöffigkeit, wird von einer Weiterverfolgung<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets abgeraten.<br />
Suchraum 11<br />
135 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen. Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
Darüber hinaus umfasst es Grünzäsuren sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorge-<br />
<strong>und</strong> Schutzbedürftige Bereiche für Naturabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />
schutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Ein erhöhtes berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Grünzäsuren<br />
Konfliktpotential ist v.a. hinsichtlich des <strong>und</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />
Schutzguts Wasser gegeben.<br />
Suchraum 12<br />
Landschaftspflege bedarf es außerdem einer Flächenrücknahme.<br />
Durch Flächenreduzierungen im Bereich<br />
<strong>der</strong> WASG Zone II ließe sich das Konfliktpotential<br />
noch weiter vermin<strong>der</strong>n. Bei einer Weiterverfolgung<br />
des danach verbleibenden potentiellen Windnutzungsgebiets<br />
wären im Rahmen des FNP-Verfahrens<br />
insb. die Belange <strong>der</strong> Erholungsfunktion sowie des<br />
Artenschutzes differenzierter zu betrachten <strong>und</strong> zu<br />
klären.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten<br />
in <strong>der</strong> Rheinebene ist eine Weiterverfolgung<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets lediglich<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Planungssicherheit zu empfehlen.<br />
154b Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erwei-<br />
157b terten Vorsorgeabstände zu den umliegen- Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials <strong>und</strong> <strong>der</strong> voden<br />
Siedlungsbereichen erscheint die anraussichtlich lediglich bedingt nutzbaren Windhöffiggestrebte<br />
Bündelung von Windenergieanlakeit in <strong>der</strong> Rheinebene wird empfohlen, die potentielgen<br />
kaum noch möglich. Neben akustilen Windnutzungsgebiete von einer weiteren, differenschen<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />
die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />
Darüber hinaus liegen bereits zum jetzigen<br />
zierteren Betrachtung (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Planungsstand zahlreiche Hinweise zu<br />
Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Arten vor, die entsprechende Konflikte mit<br />
dem Artenschutz erwarten lassen.<br />
324<br />
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Tab. 9 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> Einzelbetrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen<br />
Fläche Nr. Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
21 (nördl. Ruhestein) Mit dem potentiellen Windnutzungsge-<br />
biet ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />
Landschaft sowie Pflanzen,<br />
Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential verb<strong>und</strong>en. Darüber<br />
hinaus liegen bereits zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand Hinweise zu Konflikten<br />
mit dem Artenschutz vor.<br />
33 (Blosekopf) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />
sowie Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter ein<br />
erhöhtes Konfliktpotential verb<strong>und</strong>en.<br />
34 (Schwänzich) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
40 (H<strong>und</strong>srücken/ Großer<br />
Hauerskopf)<br />
Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en. Darüber hinaus liegen bereits<br />
zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />
vor.<br />
45 (Paternoster) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
51 (Gertelsbach/Sickenwal<strong>der</strong><br />
Horn)<br />
54 (Buchkopf/Frauenboschebene)<br />
Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />
<strong>und</strong> Wasser ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> erheblichen Konflikte mit<br />
Natur, Landschaft <strong>und</strong> Artenschutz<br />
sowie <strong>der</strong> Nähe zu Siedlungsflächen<br />
wird empfohlen, auf eine weitere Konkretisierung<br />
des Standorts zu verzichten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Flächengröße,<br />
die die Konzentration mehrerer Anlagen<br />
ausschließt, <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />
(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong><br />
Siedlungsnähe sowie <strong>der</strong> direkten<br />
Benachbarung mit kulturhistorisch<br />
bedeutsamen Elementen wird empfohlen,<br />
auf eine weitere Konkretisierung<br />
des Standorts zu verzichten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />
(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Siedlungsnähe<br />
sowie <strong>der</strong> engen Benachbarung<br />
mit kulturhistorisch bedeutsamen Elementen<br />
wird empfohlen, auf eine weitere<br />
Konkretisierung des Standorts zu<br />
verzichten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche<br />
für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> den<br />
Artenschutz (u.a. bedeuten<strong>der</strong> Auerhuhnlebensraum,<br />
Lage in Vogelschutzgebiet,<br />
FFH-Gebiet) wird empfohlen,<br />
auf eine weitere Vertiefung des<br />
Standorts zu verzichten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />
(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> bedeutenden<br />
naturräumlichen Ausstattung <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> Nähe zu den besiedelten Bereichen<br />
wird empfohlen, auf eine weitere<br />
Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu verzichten.<br />
Durch eine Flächenreduzierung im<br />
Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II ließe sich<br />
das Konfliktpotential vermin<strong>der</strong>n. Aufgr<strong>und</strong><br />
des verbleibenden Konfliktpotentials<br />
insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong><br />
Landschaft sowie <strong>der</strong> bereits zum<br />
jetzigen Planungsstand vorliegende<br />
Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />
wird jedoch empfohlen, das<br />
Gebiet von weiterführenden Untersuchungen<br />
<strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Da im Bereich Schutzbedürftiger Bereiche<br />
für Naturschutz <strong>und</strong> Land-<br />
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326<br />
Landschaft ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
56b (Schägenfelsen) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />
sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
65 (Lachsberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzguts<br />
Wasser ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
67 Süd (Palmberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
sind insb. Konflikte mit den Belangen<br />
des Artenschutzes zu erwarten.<br />
93b (Iberst) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential verb<strong>und</strong>en.<br />
111 (Wurstberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong><br />
Landschaft ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en. Darüber hinaus liegen<br />
bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />
vor.<br />
117 (Dobelberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
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schaftspflege bauliche Anlagen nicht<br />
genehmigungsfähig sind, ist eine entsprechende<br />
Flächenreduzierung vorzunehmen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />
Lage, <strong>der</strong> Nähe zu einem regionalbedeutsamen<br />
Kulturdenkmal sowie<br />
<strong>der</strong> Konflikte mit dem Landschaftsschutz<br />
wird empfohlen, die Fläche<br />
nicht weiterzuverfolgen <strong>und</strong> von weiteren<br />
Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
unterliegt zahlreichen Restriktionen<br />
insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Bevölkerung<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />
Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />
sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des sich bereits zum <strong>der</strong>zeitigen<br />
Planungsstand abzeichnenden<br />
hohen Konfliktpotential wird empfohlen<br />
von einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiet abzusehen.<br />
Durch eine Flächenreduzierung im<br />
Bereich des WSG Zone II kann das<br />
Konfliktpotential vermin<strong>der</strong>t werden.<br />
Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />
Windnutzungsgebiets gilt es das<br />
verbleibende Konfliktpotential (insb.<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch,<br />
Landschaft sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt) im Rahmen des<br />
FNP-Verfahrens zu klären gilt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />
Konflikte <strong>und</strong> <strong>der</strong> überwiegend geringen<br />
Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit)<br />
wird eine Konkretisierung des<br />
Standorts nicht empfohlen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche<br />
für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />
<strong>und</strong> die Benachbarung mit Kulturdenkmalen<br />
wird empfohlen, auf eine<br />
weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu<br />
verzichten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu Bad Herrenalb,<br />
dessen kulturhistorischer Bedeutung<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung des Raumes für<br />
die Naherholung (Hausberg ‚Wurstberg‘)<br />
sowie aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gravierenden<br />
Konflikte mit dem Artenschutz wird<br />
empfohlen, die Fläche nicht weiter zu<br />
konkretisieren.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen<br />
Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit),<br />
<strong>der</strong> Nähe zu den besiedelten Gebieten<br />
verb<strong>und</strong>en mit <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />
auf <strong>der</strong> Fläche <strong>und</strong> <strong>der</strong> starken Ein-
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LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
125b (Gumpen) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
127 (Schwarzer Gehr) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
131 (Hintere Dollert) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />
Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />
verb<strong>und</strong>en. Darüber hinaus liegen bereits<br />
zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />
Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />
vor.<br />
134 (Bachgraben) -<br />
sehbarkeit des Gebiets wird von einer<br />
Konkretisierung <strong>der</strong> Planung abgeraten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> negativen Auswirkungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf den Menschen,<br />
das Landschaftsbild <strong>und</strong> die<br />
Erholungsvorsorge sowie aufgr<strong>und</strong><br />
artenschutzrechtlicher Fragestellungen<br />
wird von einer Konkretisierung <strong>der</strong><br />
Planung abgeraten.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen<br />
Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit),<br />
<strong>der</strong> geringen Flächengröße, <strong>der</strong> geringen<br />
Abstände zu Schutzgebieten <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> geringen Entfernung zu wohngenutzten<br />
Einzelhäusern sowie aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> landschaftlichen Gegebenheiten<br />
<strong>und</strong> starken Einsehbarkeit sollte auf<br />
eine weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche<br />
verzichtet werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />
(bedingte Nutzbarkeit) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />
zu stark besiedeltem Gebiet sowie den<br />
zahlreichen Konflikten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch mit dem Artenschutz, wird von<br />
einer weiteren Konkretisierung des<br />
Standorts abgeraten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />
(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> geringen<br />
Flächengröße <strong>und</strong> dem Wunsch <strong>der</strong><br />
Planungsgemeinschaft, Anlagen zu<br />
bündeln sollte <strong>der</strong> Standort nicht weiter<br />
konkretisiert werden.<br />
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3.3 KONZEPT STUFE 5:<br />
VORSCHLAG ZUR AUSWEISUNG VON KONZENTRATI-<br />
ONSZONEN IN DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Voruntersuchung <strong>und</strong> <strong>der</strong> detaillierten Untersuchung <strong>der</strong> möglichen<br />
Windnutzungsgebiete lässt sich auch im Kontext <strong>der</strong> planerischen Leitlinien folgen<strong>der</strong><br />
gutachterlicher Vorschlag herausstellen <strong>und</strong> begründen:<br />
328<br />
Nr Leitlinie Anmerkung Konsequenz Raumschaft<br />
1 Sicherung von wirtschaftlich<br />
sinnvollen Standorten für<br />
eine Windenergienutzung<br />
mit geringem Konfliktpotenzial.<br />
2 Vermeidung von Windkraftanlagen<br />
in Gebieten mit<br />
hoher Empfindlichkeit des<br />
Landschaftsbildes <strong>und</strong><br />
Schonung von großräumig<br />
unbelasteten Gebieten.<br />
3 Bevorzugung <strong>der</strong> Übernahme<br />
von bereits ausgewiesenenSon<strong>der</strong>bauflächen<br />
<strong>und</strong> Konzentrationszonen<br />
Windenergie sowie<br />
bestehen<strong>der</strong> Anlagen <strong>und</strong><br />
ihrer Erweiterungsmöglichkeiten,<br />
soweit sie in das<br />
Gesamtkonzept passen <strong>und</strong><br />
den aufgezeigten Kriterien<br />
entsprechen.<br />
Da es sich bei <strong>der</strong> Raumschaft<br />
um einen äußerst sensiblen<br />
Natur- <strong>und</strong> Landschaftsraum<br />
handelt, sind wirtschaftlich<br />
sinnvolle Standorte mit geringem<br />
Konfliktpotential äußerst<br />
selten. Sie wurden im Zuge des<br />
ersten Untersuchungsdurchlaufs<br />
in die Kategorie A1 eingestuft.<br />
Es handelt sich dabei um<br />
die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 9, 35, 36 <strong>und</strong> 122.<br />
Potentielle Windnutzungsgebiete<br />
in Bereichen mit hoher Empfindlichkeit<br />
des Landschaftsbildes<br />
<strong>und</strong> großräumig unbelasteten<br />
Gebieten wurden bereits in<br />
einem ersten Untersuchungsschritt<br />
in die Kategorie D (Gebiete<br />
mit erhöhtem Konfliktpotential)<br />
eingestuft. Es handelt<br />
sich dabei schwerpunktmäßig<br />
um die Bereiche im Grindenschwarzwald<br />
<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Vorbergzone.<br />
Um diese Gebiete<br />
einerseits zu schonen <strong>und</strong><br />
komplizierte, aufwändige <strong>und</strong><br />
langwierige Verfahren zu vermeiden<br />
wurde <strong>der</strong> Fokus v. a.<br />
auf die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
mit geringerem<br />
Konfliktpotential gerichtet.<br />
Auf <strong>der</strong> Hornisgrinde befinden<br />
sich bereits drei bestehende<br />
Windenergieanlagen.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> 2. Fortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans <strong>der</strong><br />
VVG Sinzheim/Hügelsheim<br />
wurde im Bereich <strong>der</strong> Exclave<br />
„Hohberg/Bußweingarten“ eine<br />
Vorrangfläche für bis zu zwei<br />
nicht regional bedeutsame<br />
Windenergieanlagen ausgewiesen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 9, 35, 36 <strong>und</strong> 122<br />
wurden im Rahmen <strong>der</strong> vertieften<br />
Betrachtung differenzierter<br />
untersucht. Die Untersuchung<br />
zeigte jedoch, dass – vor allem<br />
durch die Lage innerhalb <strong>der</strong><br />
empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu umliegenden<br />
Siedlungsbereichen doch ein<br />
deutlich höheres Konfliktpotential<br />
als zunächst angenommen<br />
besteht.<br />
Potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
<strong>der</strong> Kategorie D wurden<br />
nur in wenigen Ausnahmefällen<br />
(Nr. 22, 25, 73b <strong>und</strong> 62) einer<br />
vertieften Betrachtung unterzogen.<br />
Bei den Gebieten Nr. 25<br />
<strong>und</strong> 62 wird aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />
Konfliktpotentials von einer<br />
Weiterverfolgung abgeraten.<br />
Lediglich bei den Gebieten Nr.<br />
22 <strong>und</strong> 73b erscheint eine<br />
Weiterverfolgung denkbar.<br />
Das, die Hornisgrinde umfassende,<br />
potentielle Windnutzungsgebiet<br />
Nr. 25 wurde im<br />
Rahmen <strong>der</strong> vertieften Betrachtung<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Eignung<br />
als Konzentrationszone für<br />
Windenergieanlagen differenziert<br />
untersucht.<br />
Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
Nr. 93b (im Bereich<br />
Hohberg/Bußweingarten) wurde<br />
als kommunale Alternative<br />
untersucht.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials<br />
wird jedoch empfohlen<br />
von einer Weiterverfolgung<br />
bei<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiet<br />
abzusehen<br />
4 Bevorzugung von Standor- Vor allem die Rheinebene ist Durch die vertiefte Betrachtung
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
ten mit hoher Vorbelastung<br />
durch technische Infrastruktur.<br />
5 Konzentration <strong>und</strong> Bündelung<br />
<strong>der</strong> Anlagen in Windparks<br />
<strong>zur</strong> Vermeidung zahlreicher<br />
Einzelanlagen.<br />
6 Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich<br />
Akzeptanz eines höheren<br />
Konfliktpotenzials an<br />
beson<strong>der</strong>s windhöffigen<br />
Standorten.<br />
7 Vermeidung von Überlastungen<br />
an Standorten für<br />
Windkraftanlagen durch<br />
Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl<br />
<strong>und</strong> Einhaltung von<br />
Abständen von Anlagengruppen<br />
<strong>und</strong> Windparks<br />
untereinan<strong>der</strong>.<br />
durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen<br />
bereits vorbelastet.<br />
Das wesentliche Ziel <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft<br />
ist die<br />
gemeinsame <strong>Steuerung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergie.<br />
Die flächige Streuung von<br />
Windenergieanlagen soll<br />
dadurch vermieden werden.<br />
Diesem Leitsatz wird durch den<br />
Konzeptansatz, dass potentielle<br />
Windnutzungsgebiete bereits<br />
ab einer Windhöffigkeit von<br />
>5,75 m/s in die Kategorie A1<br />
(windstärkere Gebiete mit geringem<br />
Konfliktpotential) aber<br />
erst ab einer Windhöffigkeit von<br />
>6,5 m/s in die Kategorie B1<br />
(beson<strong>der</strong>s windstarke Gebiete<br />
mit mittlerem Konfliktpotential)<br />
eingestuft werden, Rechnung<br />
getragen.<br />
Dieser Leitlinie kann erst im<br />
Rahmen des nachfolgenden<br />
FNP-Verfahrens Rechnung<br />
getragen werden.<br />
<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 135, 154b <strong>und</strong> 157b<br />
wird dieser Leitlinie Rechnung<br />
getragen. Allerdings wird insb.<br />
aufgr<strong>und</strong> sich bereits abzeichnen<strong>der</strong><br />
artenschutzrechtlicher<br />
Konflikte sowie <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />
Lage von einer Weiterverfolgung<br />
<strong>der</strong> potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete Nr. 154b<br />
<strong>und</strong> 157b abgeraten<br />
Zu diesem Zweck wurden<br />
gemeinsam 12 Suchräume<br />
abgegrenzt, <strong>der</strong>en Eignung als<br />
mögliche Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen im<br />
Rahmen einer vertieften Betrachtung<br />
differenziert untersucht<br />
wurde. Dabei zeigte sich<br />
jedoch, dass aus fachlicher<br />
Sicht aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials<br />
von einer Weiterverfolgung<br />
<strong>der</strong> Suchräume 1, 4<br />
<strong>und</strong> 12 ab<strong>zur</strong>aten ist.<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
<strong>der</strong> Kategorie B1 (Nr.<br />
4, 5, 6, 7, 37, 56a, 56c, 91, 109,<br />
123b <strong>und</strong> 125a) wurden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> vertieften Betrachtung<br />
differenzierter untersucht.<br />
Es zeigte sich allerdings, dass<br />
bei den Gebieten Nr. 4, 5, 6, 7<br />
<strong>und</strong> 123b voraussichtlich doch<br />
mit einem höheren Konfliktpotential<br />
gerechnet werden muss.<br />
Aus fachlicher Sicht wird daher<br />
empfohlen die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete Nr. 37,<br />
56a, 56c, 91, 109 <strong>und</strong> 125a<br />
hinsichtlich ihrer Eignung als<br />
mögliche Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlage weiter<br />
zu verfolgen.<br />
-<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vertieften Betrachtung wird somit empfohlen die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 37, 56a, 56c, 73b, 91, 109, 125a, 114, 121, 122, 132,135 hinsichtlich ihrer<br />
Eignung als mögliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen weiter zu verfolgen.<br />
Die Betrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen ergab, dass aus fachlicher Sicht eine Weiterverfolgung<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 65 denkbar wäre.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 329
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
3.4 KONZEPT STUFE 6:<br />
ÜBERPRÜFUNG DES SUBSTANZIELLEN RAUMS FÜR<br />
DIE WINDENERGIE DES VORSCHLAGS DER BEAB-<br />
SICHTIGTEN FNP AUSWEISUNG<br />
Dieser Schritt kann letztlich erst nach Vorlage <strong>der</strong> FNP Entwurfspläne bearbeitet werden.<br />
In diesem Schritt werden zunächst noch einmal alle zwingend für eine Windenergienutzung<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Flächen zusammengestellt. Zu den bereits in Kap.<br />
2.4 dargestellten Tabubereichen sind durch die vertiefte Betrachtung <strong>der</strong> 12 Suchräume<br />
weitere Flächen hinzugekommen, die nicht für eine Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehen. Des Weiteren sind auch die Bereiche, die keine ausreichende Windhöffigkeit<br />
aufweisen aus sachlichen Gründen auszuschließen.<br />
Die Kommunen <strong>und</strong> Verwaltungsgemeinschaften sind Träger <strong>der</strong> Planung. Die Festlegung<br />
des Planungskonzeptes unter Einbezug auch „weicher“ Kriterien <strong>und</strong> Begründungen<br />
weiterer Bereiche, in denen an<strong>der</strong>e Nutzungen als die Windenergie Vorrang eingeräumt<br />
wird, liegt in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Kommunen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Planungsverbände. Diese<br />
Einengung <strong>und</strong> Festlegung rührt weitgehend aus Gründen einer weiteren Min<strong>der</strong>ung von<br />
Umweltkonflikten im Falle einer Inanspruchnahme möglicher Windnutzungsgebiete durch<br />
Windenergieanlagen.<br />
Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Vermeidung von Überlastungen an Standorten für<br />
Windkraftanlagen durch Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl <strong>und</strong> Einhaltung von Abständen<br />
von Anlagengruppen <strong>und</strong> Windparks untereinan<strong>der</strong>.<br />
In diesem Gesamtkonzept können lediglich vorläufige Darstellungen erfolgen, da die einzelnen<br />
Verwaltungsräume ihre konkreten Konzentrationszonen noch nicht abgegrenzt<br />
haben. Der nachfolgenden Darstellung liegen zugr<strong>und</strong>e:<br />
Ausschluss aufgr<strong>und</strong> zu geringer Windhöffigkeit gem. WE-Erlass BW: Keine Ausweisung<br />
von Konzentrationszonen auf Flächen mit Windgeschwindigkeiten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
energie werten. Hierbei sind auch die Bereiche städtebaulich zu begründen, die aufgr<strong>und</strong><br />
weicher Kriterien ausgeschlossen werden.<br />
Abb. 30 Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Bestimmung des substanziellen Raums<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 331
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
4 RÜCKBLICK UND UMSETZUNG IM FNP<br />
Aufbauend auf einer umfassenden Bestandsbetrachtung <strong>und</strong> einem abgestimmten Leitbild<br />
<strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergie wurden die zahlreichen potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
zunächst einer ersten, auf einheitlichen Kriterien basierenden Beurteilung unterzogen.<br />
Hierbei konnten Gebiete mit geringerem <strong>und</strong> hohem Konfliktpotential identifiziert<br />
werden. Es zeigte sich, dass insb. <strong>der</strong> Osten <strong>der</strong> Raumschaft sowie die Vorbergzone<br />
über beson<strong>der</strong>s sensible Natur- <strong>und</strong> Landschaftsräume verfügen.<br />
Nach Veröffentlich des Windenergieerlasses Anfang Mai 2012 wurde das Konzept nach<br />
den vorgegebenen landesweiten Prüfkriterien überarbeitet. Für die Raumschaft wurden<br />
schließlich 12 zusammenfassende Suchräume definiert, in denen ein Ausbau <strong>der</strong> Windenergie<br />
sinnvoll bzw. möglich erscheint. Diese Suchräume wurden im Rahmen einer vertieften<br />
Betrachtung differenzierter untersucht.<br />
Diese vertieften Betrachtungen stellen eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die sich nun anschließenden<br />
FNP-Verfahren bzw. die dazugehörende Umweltprüfung dar. Bevor die Suchräume<br />
jedoch als Konzentrationszonen im FNP <strong>der</strong> Kommunen planungsrechtlich dargestellt<br />
werden können, bedarf es jedoch einer vertieften lokalen Betrachtung. So werden z.<br />
B. die Erschließungsmöglichkeiten, Artenschutzbelage o<strong>der</strong> Fragen des Landschaftsbildes<br />
auf gemeindlicher Ebene weitaus intensiver überprüft werden müssen. Es ist daher<br />
davon auszugehen, dass diese Konzentrationszonen deutlich kleiner ausfallen werden<br />
als die heutigen Suchräume.<br />
Da die Suchräume für Konzentrationszonen meist im Bereich von Gemeindegrenzen liegen,<br />
kommt <strong>der</strong> interkommunalen Abstimmung eine wichtige Bedeutung zu. Die Abstimmung<br />
kann dabei in Form einer getrennten Erstellung von sachlichen Teilflächennutzungsplänen<br />
<strong>und</strong> dem Gebot, die Bauleitpläne aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen bis hin zu einem<br />
gemeinsamen Flächennutzungsplan erfolgen. Das Baugesetzbuch eröffnet auch die<br />
Möglichkeit einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis, um eine inhaltlich übereinstimmende<br />
Durchführung <strong>der</strong> Flächennutzungsplanverfahren zu sichern.<br />
Das Ergebnis <strong>der</strong> vertieften Untersuchung zeigte auch, dass insbeson<strong>der</strong>e in den Verwaltungsräumen<br />
332<br />
- <strong>der</strong> VVG Rastatt <strong>und</strong> <strong>der</strong> GVV Durmersheim;<br />
- in Forbach <strong>und</strong> <strong>der</strong> VVG <strong>Gernsbach</strong>;<br />
- <strong>der</strong> VVG Bühl-Ottersweier <strong>und</strong> Bühlertal sowie<br />
- <strong>der</strong> VVG Sinzheim, Baden-Baden <strong>und</strong> <strong>der</strong> VVG Bühl-Otterweier<br />
eine Abstimmung <strong>und</strong> Zusammenarbeit sinnvoll ist. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> raumspezifischen Situation<br />
ist eine vertragliche Vereinbarung bei <strong>der</strong> VVG Sinzheim <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Gemeinde Forbach<br />
fast unabdingbar, möchte man einen sachlichen Flächennutzungsplan Windenergie<br />
aufstellen. In Betracht kommt hierbei die Regelung nach §204 Abs. 1 Satz 4 BauGB.<br />
Danach kann eine gemeinsame Planung auf Gr<strong>und</strong>lage einer Vereinbarung durchgeführt<br />
werden. Diese Vereinbarung bezieht sich insb. auf die Abstimmung <strong>der</strong> Planungen aufeinan<strong>der</strong><br />
sowie die <strong>Entwicklung</strong> einer gemeinsamen Konzeption <strong>und</strong> Begründung. Auch<br />
wenn die Kommunen getrennte Flächennutzungspläne erlassen, kommt es dadurch zu<br />
einer Bindungswirkung, die <strong>der</strong> einer gemeinsamen Planung entspricht.<br />
Die ersten Gesprächstermine haben gezeigt, dass sich mehrheitlich diejenige Lösung abzeichnet,<br />
bei <strong>der</strong> jede Kommune ihren eigenen Flächennutzungsplan aufstellt, aber<br />
Nachbargemeinden mit gemeinsamen Suchräumen eine Vereinbarung über die verfah-<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
rensmäßige <strong>und</strong> inhaltliche Abwicklung treffen. Die Kommunen <strong>der</strong> Raumschaft stimmen<br />
sich auch weiterhin ab. Damit wird die Umsetzung des Gesamtkonzepts gesichert.<br />
Die Raumschaft trägt somit mit ihrem abgestimmten Vorgehen dazu bei, das landespolitische<br />
Ziel zu erfüllen, bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs aus Windenergie zu<br />
decken.<br />
HHP Hage+Hoppenstedt Partner Rottenburg, den 12.09.2012<br />
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334<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Quellen<br />
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08.12.2011<br />
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BACH, L. (2009): Hinweise <strong>zur</strong> Erfassungsmethodik <strong>und</strong> zu planerischen Aspekten von<br />
Fle<strong>der</strong>mäusen.- Vortrag gehalten auf <strong>der</strong> Fachtagung „Methoden <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>und</strong><br />
Reduktion des Kollisionsrisikos von Fle<strong>der</strong>mäusen an Onshore-Windenergieanlagen“ in<br />
Hannover am 09.06.2009<br />
BOSCH & PARTNER (2011): Strategien <strong>der</strong> Konfliktmin<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong><br />
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im Rahmen <strong>der</strong> Fachtagung des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />
<strong>und</strong> des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011<br />
BRINKMANN, R. (Uni Hannover), NIERMANN, I. (Uni Hannover) BEHR, O. (Uni Erlangen)<br />
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<strong>und</strong> Reduktion des Kollisionsrisikos von Fle<strong>der</strong>mäusen an Onshore-Windenergieanlagen.<br />
Forschungsprojekt.- Geför<strong>der</strong>t durch das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />
Reaktorsicherheit.- Laufzeit: Januar 2007 - Dezember 2009<br />
BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. (BWE) (2010): A bis Z. Fakten <strong>zur</strong> Windenergie.<br />
Berlin.<br />
BUNDESVERBAND WINDENERGIE e.V. –Arbeitskreis Naturschutz- (2011): Windkraft<br />
über Wald. –Vortrag im Rahmen <strong>der</strong> Fachtagung des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Reaktorsicherheit <strong>und</strong> des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am<br />
13.09.2011<br />
DEWI GmbH, J. P. Molly: Status <strong>der</strong> Windenergienutzung in Deutschland – Stand<br />
30.06.2011<br />
ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-101. 133 m Betonfertigteilturm.<br />
ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-101. 133 m Betonfertigteilturm.<br />
ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82<br />
E3. 107m Betonfertigteilturm; Schallabstände ENERCON E-82<br />
ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82<br />
E3. 107m Betonfertigteilturm<br />
EXPERTENGESPRÄCH WINDENERGIE UND ARTENSCHUTZ in <strong>der</strong> Region Bodensee-Oberschwaben<br />
am 02.02.2012 im Landratsamt Ravensburg.- Protokoll<br />
FREIBURGER INSTITUT FÜR ANGEWANDTE TIERÖKOLOGIE GmbH (2012): Ausbau<br />
<strong>der</strong> Windenergie <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mausschutz in Baden-Württemberg. Methodenstandards <strong>und</strong><br />
Handlungsempfehlungen. Teilleistung: Definition windkraftempfindlicher Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />
Tabellarische Übersicht über das Gefährdungspotential. Auftraggeber: LUBW<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 335
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
FUCHS, D., HÄNEL, K., LIPSKI, A., REICH, M., FINK, P., & RIECKEN, U. (2010): Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />
Biotopverb<strong>und</strong> in Deutschland – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Fachkonzept. –<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Biologische Vielfalt 98, 194 S.<br />
HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel<br />
<strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse.- Untersuchung im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein, Bergenhusen<br />
HÖTKER, H., THOMSEN, K-M. & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer<br />
Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel <strong>der</strong> Vögel <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse<br />
– Fakten, Wissenslücken, Anfor<strong>der</strong>ungen an die Forschung, ornithologische Kriterien<br />
zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.- Geför<strong>der</strong>t vom B<strong>und</strong>esamt<br />
für Naturschutz.<br />
KONRAD, J. (2012): Repowering von Windenergieanlagen.- Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />
44 (1), 2012: 24-30<br />
LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007): Abstandsregelungen<br />
für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen<br />
ausgewählter Vogelarten (LAG-VSW).- Berichte zum Vogelschutz 44 (2007): 152-<br />
153<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete,<br />
Karlsruhe<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ<br />
(2011): Standarddatenbogen für beson<strong>der</strong>e Schutzgebiete (SPA) <strong>und</strong> Gebiete, die als<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Frage kommen (GGB) <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>e Erhaltungsziele<br />
(BEG), Stand 2003 / 2011<br />
LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Archäologische<br />
Denkmäler in Baden-Württemberg; Landesdenkmalamt Baden-Württemberg<br />
LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Schlösser, Burgen,<br />
Kirchen <strong>und</strong> Klöster in Baden-Württemberg; Landesfremdenverkehrsverband Baden-<br />
Württemberg<br />
LORTHO, F. (2011): Naturschutzrechtlicher Rahmen für den Ausbau <strong>der</strong> Windkraft.- Naturschutz<br />
Info 1/2011: 48-51<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-<br />
WÜRTTEMBERG & LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-<br />
WÜRTTEMBERG (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete, Karlsruhe<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-<br />
WÜRTTEMBERG (2010): Verordnung des Ministeriums für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen<br />
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NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe;<br />
Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung <strong>und</strong> Kompensationsermittlung<br />
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336<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
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http://www.thema-energie.de/energie-erzeugen/erneuerbareenergien/windenergie/gr<strong>und</strong>lagen/geschichte-<strong>der</strong>-windenergienutzung.html<br />
(Aufruf:<br />
14.02.2012)<br />
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http://www.tuevsued.de/anlagen_bau_industrietechnik/branchenloesungen/energie/erneuerbare_energien/<br />
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 337
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
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Baugesetzbuch in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.<br />
IS. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. IS. 1509)<br />
geän<strong>der</strong>t worden<br />
B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Juni 2007<br />
(BGBI. IS. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS.<br />
2585) geän<strong>der</strong>t worden ist<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5<br />
des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBI. I S. 148) geän<strong>der</strong>t worden ist<br />
Denkmalschutzgesetz (DSchG) in <strong>der</strong> Fassung vom 6. Dezember 1983. Letzte berücksichtigte<br />
Än<strong>der</strong>ung: §3 geän<strong>der</strong>t durch Artikel 10 <strong>der</strong> Verordnung vom 25. April 2007<br />
(GBI. S. 252, 253)<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2074), das zuletzt durch<br />
Artikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. I S. 3044) geän<strong>der</strong>t<br />
worden ist.<br />
Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Landesplanungsgesetzes<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />
24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober<br />
2011 (PGBI. I S. 1986) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />
HÖTKER, H., THOMSEN, K-M. & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer<br />
Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel <strong>der</strong> Vögel <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse<br />
– Fakten, Wissenslücken, Anfor<strong>der</strong>ungen an die Forschung, ornithologische Kriterien<br />
zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.- Geför<strong>der</strong>t vom B<strong>und</strong>esamt<br />
für Naturschutz.<br />
Landeseisenbahngesetz (LEisenbG) vom 8. Juni 1995<br />
Landeswaldgesetz (LWaldG) in <strong>der</strong> Fassung vom 31. August 1995. Letzte berücksichtigte<br />
Än<strong>der</strong>ung: §64 geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10 November 2009 (GBI. S.<br />
645, 658)<br />
Luftverkehrsgesetz in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBI. I S.<br />
698), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBI. IS. 1126) geän<strong>der</strong>t<br />
worden.<br />
Ministerium für Umwelt, Klima <strong>und</strong> Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Hrsg.) 2011:<br />
Windatlas Baden-Württemberg. Bearb. TÜV SÜD Industrie Service GmbH<br />
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz (Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr.<br />
26/1998 S. 503)<br />
Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz – StrG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
vom 11. Mai 1992. Letzte berücksichtigte Än<strong>der</strong>ung: §§3, 34, 50 <strong>und</strong> 63<br />
geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 <strong>der</strong> Verordnung vom 25. April 2007 (GBI. S. 252)<br />
Wassergesetz für Baden-Württemberg in <strong>der</strong> Fassung vom 1.1.1999 (GBI. S. 1) zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 29.7.2010 (GBI. S. 565) m. W. v. 01.01.2011<br />
338<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585), das zuletzt durch Artikel 2<br />
Absatz 67 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. IS. 3044) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />
Windenergieerlass Baden-Württemberg. Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt,<br />
Klima <strong>und</strong> Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum <strong>und</strong> Verbraucherschutz,<br />
des Ministeriums für Verkehr <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>und</strong> des Ministeriums für Finanzen<br />
<strong>und</strong> Wirtschaft. Stand 09.05.2012<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 339
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
340<br />
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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
ANHANG<br />
341
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADT-<br />
KREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
342<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADT-<br />
KREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
ANHANG 1:<br />
Fach- <strong>und</strong> planungsrechtlich begründete Ausschluss- <strong>und</strong> Prüfkriterien<br />
Die Kriterien, die <strong>zur</strong> Ermittlung von Gebieten dienen, in denen die Errichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Betrieb Windenergieanlagen > 50m Nabenhöhe aufgr<strong>und</strong> fach- o<strong>der</strong> planungsrechtlicher<br />
Regelungen ausgeschlossen ist (rechtlich begründete Ausschlusskriterien), sind in<br />
<strong>der</strong> Spalte Konzept Stufe 2 – Tabuflächen zu finden. Diese Kriterien begründen sich aus<br />
dem aktuellen Windenergieerlass vom 09.05.2012. Die Datengr<strong>und</strong>lage hierfür bieten<br />
aktuelle, digital verfügbare Geodaten (z.B. FNP, ALK, RIPS) (vgl. Karte 2 Ausschluss).<br />
Durch Anwendung dieser Kriterien konnten die potentiellen Windnutzungsgebiete definiert<br />
werden.<br />
In den beiliegenden Steckbriefen werden diese potentiellen Windnutzungsgebiete näher<br />
untersucht. Hierzu werden u.a. durch Betrachtung <strong>der</strong> Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen, wie<br />
beispielsweise erweiterte Vorsorgeabstände zu Siedlungen etc., die möglichen Umweltauswirkungen<br />
<strong>der</strong> Planung deutlich.<br />
Die angewendeten Vorsorgeabstände sind in <strong>der</strong> Spalte Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen<br />
zu finden. Sie basieren sowohl auf rechtlichen Restriktionen als auch auf fachlichen<br />
Empfehlungen.<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Tab. 10 Fach- <strong>und</strong> planungsrechtlich begründete Ausschluss- <strong>und</strong> Prüfkriterien<br />
Kriterium<br />
(1) Siedlung<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser,Pflegeanstalten<br />
(FNP, ALK)<br />
allgemeineWohngebiete (FNP) (bzw.<br />
nicht weiter differenziert)<br />
Misch-, Dorf- <strong>und</strong><br />
Kerngebiete (FNP)<br />
344<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
x<br />
x<br />
x<br />
1100 bzw. 750 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
(RVMO: 700 m)<br />
750 bzw. 500 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
500 bzw. 300 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
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-<br />
-<br />
-<br />
1500m bzw. 1000m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
1000m bzw. 750m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
750m bzw. 500m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
2000 bzw. 1500m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
1500 bzw. 1000m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
1000 bzw. 750m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Begründung<br />
Siedlungsgebiete dienen <strong>der</strong> Wohnnutzung. V. a. die von WEA ausgehenden<br />
Lärmemissionen wirken sich störend auf diese Gebiete aus. Zur Vermeidung<br />
von Beeinträchtigungen durch Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf sowie <strong>zur</strong> Freihaltung<br />
von Arrondierungsflächen für die Siedlungserweiterung ist die Einhaltung eines<br />
Abstandsbereiches vorgesehen. Der Abstand ergibt sich vor allem aus dem<br />
Geräuschpegel eines Referenzwindparks bestehend aus drei Einzelanlagen<br />
des Typs E-82 bzw. aus einer Einzelanlage des Typs E-82 (gemittelte Nabenhöhe<br />
von 98 <strong>und</strong> 138 m). Gemäß TA-Lärm gelten nachts folgende Richtwerte:<br />
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten: 35 dB(A)<br />
Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)<br />
Misch-, Dorf- <strong>und</strong> Kerngebiete: 45 dB(A)<br />
Wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich: 45 dB(A)<br />
Entsprechend dieser Grenzwerte errechnen sich die einzuhaltenden Abstände<br />
von 300 bis 1100 m.<br />
Im stark reliefierten Gelände sind aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> schwierigen Standortsituationen<br />
eng beieinan<strong>der</strong> liegende Anlagen i. d. R. nicht zu realisieren. Deshalb wird bei<br />
Siedlungssplittern lediglich von einem einzuhaltenden Abstand von einer Anla
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
wohngenutzte Einzelhäuser<br />
im Außenbereich<br />
(ALK)<br />
Gewerbegebiete<br />
(FNP) (ohne Industriegebiete)<br />
Son<strong>der</strong>gebiete (ohne<br />
SO B<strong>und</strong>) <strong>und</strong> Gebiete<br />
für den Ge-<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
x<br />
x<br />
x<br />
500 bzw. 300 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
300 bzw. 150 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
300 bzw. 150 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
-<br />
-<br />
750 bzw. 500m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
500 m bzw. 300m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
1000 bzw. 750m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
750 bzw. 500 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
- 500m bzw. 300m Schutzgut Mensch:<br />
Begründung<br />
ge ausgegangen. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />
auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />
(500m bei Einzelhäusern bis 1500m bei Pflegeeinrichtungen)<br />
(TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.3 <strong>und</strong>, Kap. 5.6.1.1)<br />
Gewerbeflächen sollen <strong>der</strong> Unterbringung von Gewerbegebieten vorbehalten<br />
bleiben. V. a. die von WEA ausgehenden Lärmemissionen wirken sich störend<br />
auf Gewerbegebiete aus. Gemäß TA Lärm, die für Gewerbegebiete einen<br />
Nachtwert von 50 dB(A) vorsieht, errechnet sich <strong>der</strong> Abstandswert eines Referenzwindparks<br />
bestehend aus drei Einzelanlagen E-82 (mit 98 <strong>und</strong> 138 m Nabenhöhe<br />
gemittelt). Demnach ist ein Abstand von ca. 250 m erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Sowohl <strong>zur</strong> Vermeidung von weiteren Beeinträchtigungen durch Schattenwurf<br />
als auch <strong>zur</strong> Freihaltung von Arrondierungsflächen für die bauliche <strong>Entwicklung</strong><br />
ist die Einhaltung eines Abstandsbereiches von 300m sinnvoll. Die Abstände<br />
sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />
auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />
(500 bzw. 300m)<br />
(TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.1.1)<br />
Son<strong>der</strong>gebiete unterliegen gemäß §11 BauNVO einer bestimmten Zweckbestimmung<br />
<strong>und</strong> können beispielsweise als Gebiete für Einkaufszentren <strong>und</strong><br />
großflächige Handelsgebiete, Laden- o<strong>der</strong> Hochschulgebiet genutzt werden.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 345
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Kriterium<br />
346<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
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Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
meinbedarf (FNP) (3 bzw. 1 Anl.) 750 bzw. 500 m<br />
Flächen für Ver- <strong>und</strong><br />
Entsorgung, Industriegebiet<br />
(FNP);<br />
(Deponie ausgenommen) <br />
störungsempfindliche<br />
Grün- <strong>und</strong> Erholungsflächen<br />
(FNP);<br />
Son<strong>der</strong>gebiet Gartenhausgebiet<br />
x - - -<br />
x -<br />
500 bzw. 300 m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
(3 bzw.1 Anl.)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
750 bzw. 500m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Begründung<br />
Entsprechend dem für Gewerbegebiete vorgegebenen Nachtwert <strong>der</strong> TA-Lärm<br />
sollten auch in Son<strong>der</strong>gebieten 50 dB(A) nachts nicht überschritten werden.<br />
Der sich daraus errechnende Abstandswert für einen Referenzwindpark bestehend<br />
aus drei Einzelanlagen E-82 (mit 98 <strong>und</strong> 138 m Nabenhöhe gemittelt)<br />
beträgt 300 m.<br />
Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />
(TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.1.1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />
auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Planungen.<br />
Flächen für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung sowie Industriegebiete stehen für eine Ausweisung<br />
von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen i. d. R nicht <strong>zur</strong><br />
Verfügung.<br />
Störungsempfindliche Grünanlagen wie beispielsweise Friedhöfe, Parks, Gartenhausgebiete<br />
haben tagsüber ein beson<strong>der</strong>es Ruhebedürfnis. Aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />
Eigenschaft <strong>und</strong> Bedeutung für den Menschen sind sie gegen Beeinträchtigungen<br />
wie Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf zu schützen.<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />
auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Pla-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Nicht störungsempfindliche<br />
Grünflächen<br />
(Sportplatz, Freibad)<br />
(2) Verkehr<br />
B<strong>und</strong>esautobahnen<br />
B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Schienenwege <strong>und</strong><br />
Bahnanlagen<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
x -<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen (i.d.R.100 m)<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen (i.d.R.40 m)<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen (i.d.R.30 m)<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen (i.d.R. 50 bzw. 500 m)<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgut Mensch:<br />
500 bzw. 300m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Ermöglichung <strong>der</strong><br />
WEA möglichst nah an<br />
den Straßen <strong>zur</strong> Bündelung<br />
<strong>der</strong> Infrastrukturen.<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Ermöglichung <strong>der</strong><br />
WEA möglichst nah an<br />
den Schienenwegen<br />
<strong>zur</strong> Bündelung <strong>der</strong><br />
Begründung<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 347<br />
nungen<br />
Grünanlagen wie Sportplätze o<strong>der</strong> Freibä<strong>der</strong> stehen für einen Ausbau <strong>der</strong><br />
Windenergienutzung i. d. R. nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Im Umfeld von Straßen ergeben sich Mindestabstände vor allem aus Gründen<br />
<strong>der</strong> Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs. Bei B<strong>und</strong>esfern-, Landes- <strong>und</strong><br />
Kreisstraßen sind zunächst die straßenrechtlichen Anbauverbote (…) <strong>und</strong> Anbaubeschränkungen<br />
(…) zu beachten. Die Anbauverbotszone <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
auch die Anbaubeschränkungszone sind von <strong>der</strong> Windenergieanlage einschließlich<br />
ihres Rotors freizuhalten. Innerhalb von Konzentrationszonen sind<br />
diese Zonen freizuhalten.<br />
Der Windenergieerlass sieht dafür folgende Abstände vor: Längs <strong>der</strong> Strecken<br />
von Eisenbahnen dürfen bei gera<strong>der</strong> Streckenführung bauliche Anlagen in einer<br />
Entfernung von 50 m <strong>und</strong> bei gekrümmter Streckenführung in einer Entfernung<br />
bis zu 500 m von <strong>der</strong> Mitte des nächstgelegenen Gleises nicht errichtet o<strong>der</strong><br />
geän<strong>der</strong>t werden, wenn die Betriebssicherheit <strong>der</strong> Eisenbahn dadurch beeinträchtigt<br />
wird. Bei Bauvorhaben innerhalb dieser Abstände ist im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme <strong>der</strong> Landeseisenbahnaufsicht<br />
einzuholen.<br />
(§9 Abs.1 u. 2 FStrG; §22 Abs.1 u. 2 StrG BW; §4 Abs.1 LEisenbG; WE-Erlass
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Flughäfen <strong>und</strong> Verkehrslandeplätze,<br />
Son<strong>der</strong>landeplätze,<br />
Segelflugplätze<br />
348<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Platzr<strong>und</strong>en x 100m<br />
sonstige Verkehrsflächen<br />
(FNP)<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
x<br />
Bauschutzbereich,<br />
Hin<strong>der</strong>nisbegrenzungsflächen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
-<br />
Abstand ist im Einzelfall<br />
an die jeweilige Situation -<br />
anzupassen<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren zu prüfen<br />
x - - - -<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen<br />
Begründung<br />
Infrastrukturen. BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.6 <strong>und</strong> 5.6.4.7)<br />
-<br />
Zur Einhaltung <strong>der</strong> Hin<strong>der</strong>nisfreiheit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gefahrenvermeidung sind in diesen<br />
Bereichen keine WEA zulässig. Sonstige einzuhaltende Baubeschränkungen<br />
sind im Einzelfall abzufragen <strong>und</strong> bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Luftfahrtbehörde<br />
(§§12 u. 14 LuftVG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.11)<br />
Platzr<strong>und</strong>en dienen <strong>der</strong> Einleitung eines sicheren Landeanflugs sowie dem<br />
Schutz lärmempfindlicher Gebiete r<strong>und</strong> um den Flugplatz. I. d. R. orientiert sich<br />
<strong>der</strong> einzuhaltende Abstand am einfachen Rotordurchmesser. Da sich <strong>der</strong> vorgegebene<br />
Flugweg <strong>und</strong> die einzuhaltende Flughöhe <strong>der</strong> Platzr<strong>und</strong>e von Flugplatz<br />
zu Flugplatz unterscheiden können, sind die von WEA frei zu haltenden<br />
Bereiche <strong>und</strong> zu berücksichtigende Abstände im Einzelfall zu konkretisieren.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.11)<br />
sonstige Verkehrsflächen stehen für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung i.<br />
d. R. nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Windenergieanlagen im Uferbereich von B<strong>und</strong>eswasserstraßen können den<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Zustand <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraße, die Sicherheit o<strong>der</strong> Leichtigkeit<br />
des Verkehrs beeinträchtigen. Sie bedürfen daher <strong>der</strong> Genehmigung des<br />
Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamts.<br />
(§ 31 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
(3) sonstige technische Infrastruktur<br />
Elektrizitätsfreileitungen<br />
(> 110 kV)<br />
zivile Richtfunkstrecken<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
x<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichenGenehmigungsverfahren<br />
zu prüfen<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Ermöglichung <strong>der</strong><br />
WEA möglichst nah an<br />
den Freileitungen <strong>zur</strong><br />
Bündelung <strong>der</strong> Infrastrukturen<br />
-<br />
Begründung<br />
5.6.4.10)<br />
Aus Gründen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />
<strong>und</strong> Montagfreiheit für die Freileitungen wird ein Mindestabstandsstreifen<br />
festgelegt. Freihaltung <strong>der</strong> Trasse mit Sicherheitsabstand für ausschwingende<br />
Kabel <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Vermeidung von Schäden durch Nachlaufschäden.<br />
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Windnutzungsgebiete, die in<br />
geringer Entfernung zu Umspannstationen liegen, betriebswirtschaftlich beson<strong>der</strong>s<br />
interessant sind. Der einzuhaltende Mindestabstand orientiert sich am<br />
einfachen Rotordurchmesser<br />
(WE-Erlass BW – Entwurf vom 23.12.11, Kap. 5.6.4.7)<br />
Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funktionsfähigkeit<br />
von Funkstellen <strong>und</strong> Radaranlagen stören. Für Richtfunkverbindungen<br />
verwendete Frequenzen breiten sich im Funkfeld, das zwischen <strong>der</strong><br />
Sende- <strong>und</strong> Empfangsantenne liegt, geradlinig aus. Eine Richtfunklinie kann<br />
daher nur dann einwandfrei betrieben werden, wenn zwischen den Richtfunksen<strong>der</strong>n<br />
<strong>und</strong> Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht. Daher ist ein<br />
Abstand von 50 m einzuhalten.<br />
Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen zu einer<br />
Störung führt, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären.<br />
WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 <strong>und</strong> 5.6.4.13)<br />
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
BOS-Digitalfunk BW<br />
(4) Landesverteidigung<br />
350<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
zu prüfen<br />
Son<strong>der</strong>gebiete B<strong>und</strong> x -<br />
Nachttieffluggebiete,<br />
wenn zulässige Anlagenhöhe<br />
>150m<br />
Einzelfallprüfung gemäß<br />
aktueller Nutzung<br />
(RVMO)<br />
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Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />
prüfen<br />
-<br />
Begründung<br />
Das BOS-Digitalfunknetz befindet sich <strong>der</strong>zeit im Aufbau <strong>und</strong> soll zukünftig<br />
Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben <strong>zur</strong> Verfügung stehen<br />
(Polizei, Feuerwehr <strong>und</strong> Rettungsdienst).<br />
Da die Richtfunkverläufe des BOS-Digitalfunknetzes aus Geheimschutzgründen<br />
nicht bekannt gegeben werden dürfen, wird das Innenministerium prüfen,<br />
ob Richtfunkstrecken von künftigen Flächen für die Windenergie betroffen sind.<br />
Für eine solche Prüfung benötigt das Innenministerium die Kartenmaterialien<br />
<strong>der</strong> betreffenden Gebiete als Karten <strong>und</strong> als shape-file. (AS-<br />
DBW@polizei.bwl.de)<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 <strong>und</strong> 5.6.4.13).<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> sich ergebenden Nutzungskonflikte sind Son<strong>der</strong>gebiete B<strong>und</strong> i. d.<br />
R. von WEA freizuhalten. Je nach aktueller Nutzung kann ein im Einzelfall<br />
festzulegen<strong>der</strong> Abstand zwischen WEA <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>gebiet B<strong>und</strong> notwendig/an<strong>zur</strong>aten<br />
sein.<br />
Beim Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung ist die Hin<strong>der</strong>nisfreiheit von Nachttieffluggebieten<br />
zu gewährleisten (Bauhöhenbeschränkung).<br />
Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen zu einer<br />
Störung von Nachttieffluggebieten führen, gilt es im Genehmigungsverfahren zu<br />
klären. (Ansprechpartner: wbvsuediuw4@b<strong>und</strong>eswehr.org)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
militärische Richtfunkstrecken<br />
Radaranlage <strong>zur</strong><br />
Flugsicherung<br />
(5) Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />
prüfen<br />
Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />
prüfen<br />
Bannwäl<strong>der</strong> x - -<br />
i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />
im Einzelfall festzulegen<br />
-<br />
Begründung<br />
(§4 Abs. 1 BauGB; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.12)<br />
Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funktionsfähigkeit<br />
von Funkstellen <strong>und</strong> Radaranlagen stören.<br />
Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen zu einer<br />
Störung von militärischer Richtfunkstrecken o<strong>der</strong> Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />
führen, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären.<br />
(Ansprechpartner: wbvsuediuw4@b<strong>und</strong>eswehr.org)<br />
(§4 Abs. 1 BauGB; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.12)<br />
Bannwäl<strong>der</strong> sind sich selbst überlassene Waldreservate. Der Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />
von Windenergieanlagen steht <strong>der</strong> Schonfunktion entgegen.<br />
Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong> Bannwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände an<strong>zur</strong>aten,<br />
um diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde abzustimmen.<br />
(§32 LWaldG; WE-Erlass BW –vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Um den vielfältigen Funktionen ausreichend<br />
Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m im Windenergieerlass für die<br />
regionale Ebene empfohlen. Dieser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene<br />
als zweckmäßig angesehen, um erhebliche Umweltauswirkungen zu vermei-<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 351
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
352<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
Schonwäl<strong>der</strong> x - -<br />
Bodenschutzwäl<strong>der</strong> - - x -<br />
i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />
im Einzelfall festzulegen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
-<br />
Schutzgut Boden<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände<br />
(>200 m) <strong>zur</strong> Minimierung<br />
<strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Begründung<br />
den.<br />
Gemäß § 32 LWaldG sind Schonwäl<strong>der</strong> Waldreservate für bestimmte Waldgesellschaften<br />
mit ihren Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten. Sie dienen dem Erhalt <strong>und</strong><br />
Schutz eines bestimmten Bestandsaufbaus sowie dem Schutz bestimmter<br />
Waldbiotope.<br />
Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong> Schonwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände an<strong>zur</strong>aten,<br />
um diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde abzustimmen.<br />
(§32 LWaldG; WE-Erlass BW –vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Um den vielfältigen Funktionen ausreichend<br />
Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m im Windenergieerlass für die<br />
regionale Ebene empfohlen. Dieser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene<br />
als zweckmäßig angesehen, um erhebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden.<br />
Bodenschutzwald dient dem Schutz erosionsgefährdeter Standorte. Dieser<br />
Belang ist bei <strong>der</strong> Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen <strong>und</strong> mit<br />
den übrigen öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen<br />
Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung, abzuwägen.<br />
(§30 LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 <strong>und</strong> 4.2.7)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Schutzwald gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen<br />
Erholungswald mit<br />
Rechtverordnung<br />
Sonstiger Wald mit<br />
Schutz- <strong>und</strong> Erho-<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
- - x -<br />
- - x<br />
1000 bzw. 750m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgüter des Wasser,<br />
Klima, Boden<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände<br />
(>200 m) <strong>zur</strong> Minimierung<br />
<strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Schutzgut Mensch:<br />
1500 – 1000m<br />
(3 bzw. 1 Anl.)<br />
Begründung<br />
Gemäß § 31 LWaldG kann Wald per Rechtsverordnung zu Schutzwald gegen<br />
schädliche Umwelteinflüsse erklärt werden. Er dient v. a. dem Schutz des<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers sowie des Klimas. Diese Belange sind bei <strong>der</strong><br />
Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen <strong>und</strong> mit den übrigen<br />
öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong><br />
Windenergienutzung, abzuwägen.<br />
(§ 31 LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 <strong>und</strong> 4.2.7)<br />
Wald kann per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, sofern es<br />
das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit erfor<strong>der</strong>t, Waldflächen für Zwecke <strong>der</strong> Erholung zu<br />
schützen, zu pflegen o<strong>der</strong> zu gestalten. Dieser Belang ist bei <strong>der</strong> Planung von<br />
Windenergieanlagen zu berücksichtigen <strong>und</strong> mit den übrigen öffentlichen <strong>und</strong><br />
privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung,<br />
abzuwägen. Durch die Errichtung von WEA in Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />
können sich Nutzungskonflikte ergeben. Im Einzelfall kann auch das Einhalten<br />
von Vorsorgeabständen zum Erholungswald empfehlenswert sein.<br />
(§ 33 LWaldG; ; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 <strong>und</strong> 4.2.7)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Die durch Rechtsverordnung als Erholungswald<br />
festgelegten Bereiche sind mit einem Vorsorgeabstand von 1000m zu ergänzen.<br />
Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus <strong>der</strong> TA-Lärm (Abstand <strong>zur</strong> Erreichung<br />
von 40 dB(A) bei drei WEA).<br />
- - x 300m - Die Waldfunktionskartierung <strong>der</strong> Forstlichen Versuchs- <strong>und</strong> Forschungsanstalt<br />
Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) erfasst auch die Schutzfunktionen von<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 353
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
lungsfunktion (Waldfunktionskartierung<br />
<strong>der</strong> FVA)<br />
354<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
hochwertige land-<br />
- - x - -<br />
wirtschaftliche Böden<br />
(6) sonstige kommunale <strong>und</strong> regionale Planungen<br />
Abbaufläche (FNP)<br />
Vorranggebiet für<br />
den Rohstoffabbau<br />
- - x - -<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Begründung<br />
Wald, wie Immissions-, Klima- o<strong>der</strong> sonstiger Erholungswald. Auch wenn diese<br />
Kategorisierung keiner rechtlichen Sicherung gleich kommt, sollte im Einzelfall<br />
geprüft werden, inwiefern Errichtung o<strong>der</strong> Betrieb von WEA zu Konflikten mit<br />
den Waldfunktionen führen können. Die Belange <strong>der</strong> Waldfunktionen sind mit<br />
dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung sowie den übrigen<br />
Belangen abzuwägen.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.7)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: 300m Vorsorgeabstand <strong>zur</strong> Erreichung von<br />
50 dB(A) bei drei WEA<br />
Bei <strong>der</strong> Planung von Windenergieanlagen sind die landwirtschaftlichen Belange<br />
in die Abwägung einzubeziehen. Als Gr<strong>und</strong>lage dient insb. die digitale Flurbilanz.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.10<br />
Abbauflächen stehen i. d. R. nicht für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />
<strong>zur</strong> Verfügung.<br />
- - x - - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau, Vorranggebiete für die Sicherung von<br />
Rohstoffvorkommen, Grünzäsuren, Regionale Grünzüge, Schutzbedürftige
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Vorranggebiet für die<br />
Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
- - x - -<br />
Grünzäsur - - x - -<br />
Regionaler<br />
Grünzug<br />
- - x - -<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur <strong>und</strong> -<br />
Landschaft<br />
- x - -<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Erholung<br />
(7) Gewässerschutz<br />
alle oberirdischen<br />
Gewässer<br />
- - x - -<br />
x 10 m -<br />
Erweiterter Abstand ist<br />
im Einzelfall festzulegen -<br />
Gewässer 1. Ord- x 10 m - 50 m -<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Begründung<br />
Bereiche für Natur <strong>und</strong> Landschaft bzw. Erholung werden im Regionalplan<br />
festgelegt.<br />
Die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie kann den dort festgelegten Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
wi<strong>der</strong>sprechen. Sie sind mit dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />
sowie den übrigen Belangen abzuwägen <strong>und</strong> bei Entscheidungen<br />
über Abweichungen zu berücksichtigen.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.8)<br />
Gemäß §68b Abs. 2 Wassergesetz BW besteht die Pflicht <strong>der</strong> Einhaltung eines<br />
10 m-Abstands von allen oberirdischen Gewässern im Außenbereich. Hat die<br />
Wasserbehörde durch Rechtsverordnung einen breiteren Gewässerrandstreifen<br />
festgesetzt, so gilt das Verbot für diese Breite. Dieser Mindestabstand dient<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verringerung von Störungen geschützter Arten <strong>und</strong> Biotope.<br />
Im Einzelfall kann ein erweiterter Abstand an<strong>zur</strong>aten sein.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 355
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
nung <strong>und</strong> stehende<br />
Gewässer > 1 ha<br />
Wasserschutzgebiet,<br />
Zone I<br />
Heilquellen-<br />
Schutzgebiet<br />
Zone I<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Zone II<br />
Heilquellen –<br />
Schutzgebiet Zone II<br />
356<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
x - - - -<br />
x - - - -<br />
- - x - -<br />
- - x - -<br />
Begründung<br />
Der erweiterte Abstand zu den Gewässern 1. Ordnung im Außenbereich von 50<br />
m, dient <strong>der</strong> erweiterten Vorsorge (§61 BNatSchG). Von ihm kann aus Gründen<br />
des überwiegenden öffentlichen Interesses abgewichen werden.<br />
(§68b Abs.2 WG BW; §61 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4<br />
<strong>und</strong> 5.6.4.4)<br />
Wasserschutzgebiete bedürfen eines beson<strong>der</strong>en Schutzes. In <strong>der</strong> Zone I<br />
dürfen keine Bauwerke errichtet werden, da dies zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> zu<br />
schützenden Deckschichten führen kann. Damit wird das Risiko einer nachteiligen<br />
Verän<strong>der</strong>ung des Gr<strong>und</strong>wassers erhöht. Hier wird <strong>der</strong> nachhaltigen Sicherstellung<br />
<strong>der</strong> Wasserversorgung Vorrang vor einer baulichen Nutzung eingeräumt.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 <strong>und</strong> 5.6.4.4<br />
Wasserschutzgebiete werden per Rechtsverordnung festgesetzt. Diese enthalten<br />
<strong>zur</strong> Sicherung des Schutzzwecks Ge- <strong>und</strong> Verbote. Mit <strong>der</strong> Errichtung von<br />
WEA ist v. a. eine Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schützenden Deckschicht verb<strong>und</strong>en,<br />
wodurch das Risiko einer nachteiligen Verän<strong>der</strong>ung des Gr<strong>und</strong>wassers steigt.<br />
In <strong>der</strong> Schutzzone II kann im Einzelfall unter bestimmten ortsspezifischen Voraussetzungen<br />
eine Befreiung von den Verboten <strong>der</strong> jeweiligen Schutzgebietsverordnung<br />
möglich sein. Dies gilt allerdings nur für Einzelanlagen. Windparks<br />
sind in den Schutzzonen II generell nicht mit den Zielen des Gr<strong>und</strong>wasserschutzes<br />
für die Trinkwassergewinnung vereinbar.<br />
(§ 52 Abs.1 WHG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 <strong>und</strong> 5.6.4.4)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Zone III<br />
Überschwemmungsgebiete,wasserrechtlich<br />
festgesetzt<br />
(8) Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
- - x - -<br />
- - x - -<br />
Naturschutzgebiete x - -<br />
i.d.R. 200 m;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />
im Einzelfall festzulegen<br />
Schutzgut Pfl., T, biol.<br />
Vielfalt<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände<br />
(>200 m) <strong>zur</strong> Minimierung<br />
<strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Begründung<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen sollten – vorbehaltlich<br />
<strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en Belangen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Windhöffigkeit –<br />
Gebiete außerhalb von Wasser- <strong>und</strong> Heilquellenschutzgebieten bzw. Gebiete<br />
<strong>der</strong> Schutzzone III gegenüber an<strong>der</strong>en Standorten vorgezogen werden.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.4)<br />
Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf<br />
<strong>der</strong> wasserrechtlichen Genehmigung.<br />
(§78 WHG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.5.6.4.4)<br />
Naturschutzgebiete dienen in beson<strong>der</strong>em Maße dem Schutz von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft in ihrer Gesamtheit o<strong>der</strong> in einzelnen Teilen. In einem NSG zerstören<br />
o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n WEA das Schutzgebiet o<strong>der</strong> dessen Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
sind deshalb verboten. Windenergieanlagen können bei Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Arten (gem. Anhang 1 VSG-VO) auch außerhalb von Naturschutzgebieten<br />
zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzzwecke <strong>und</strong><br />
Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung<br />
<strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde festzulegen.<br />
(§23 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1<br />
<strong>und</strong> 4.2.2)<br />
flächenhafte Natur- x - x i.d.R. 200 m Schutzgut Pfl., T, biol. In Naturdenkmalen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen.<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 357
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
358<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
denkmale Abstand ist im Einzelfall<br />
festzulegen<br />
gesetzlich geschützte<br />
Biotope<br />
Europäische Vogelschutzgebiete<br />
(SPA)<br />
x - -<br />
- - x<br />
Abstand ist im Einzelfall<br />
festzulegen<br />
i.d.R. 700 m;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />
im Einzelfall festzulegen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Vielfalt<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände <strong>zur</strong><br />
Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Schutzgut Mensch:<br />
Berücksichtigung von<br />
Blickbeziehungen<br />
Schutzgut Pfl., T, biol.<br />
Vielfalt<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
gesetzlich geschützten<br />
Biotope 5 ha) auszusparen.<br />
Da – je nach konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb<br />
(z. B. visuelle Beeinträchtigung etc.) zu Konflikten führen können, ist im<br />
Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden Abstands zwischen WEA <strong>und</strong><br />
Schutzgebiet an<strong>zur</strong>aten.<br />
(§ 28 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1)<br />
In gesetzlich geschützten Biotopen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
ausgeschlossen. I. d. R. handelt es sich dabei um eher kleinflächige Strukturen.<br />
Eine Überplanung durch Vorranggebiete für WEA ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />
Großflächigere Biotope (>1 ha) sind davon jedoch auszunehmen. Da – je nach<br />
konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb zu Konflikten<br />
führen können, ist im Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden<br />
Abstands zwischen WEA <strong>und</strong> Schutzgebiet an<strong>zur</strong>aten.<br />
(§30 BNatSchG; §30a LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1)<br />
Gem. §§33 <strong>und</strong> 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Verän<strong>der</strong>ungen<br />
o<strong>der</strong> Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-<br />
Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen<br />
können, unzulässig. Bestimmte Vogelarten reagieren beson<strong>der</strong>s empfindlich
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
mit Vorkommen<br />
windenergieempfindlicherVogelarten<br />
Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete<br />
von<br />
Zugvögeln internationaler<br />
<strong>und</strong> nationaler<br />
Bedeutung<br />
(RAMSAR-Gebiet<br />
Oberrhein)<br />
Zugkonzentrationkorridore<br />
von Vögeln<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
x - -<br />
i.d.R. 700 m;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />
im Einzelfall festzulegen<br />
x - - Abstand ist im Einzelfall<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände <strong>zur</strong><br />
Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Schutzgut Pfl., T, biol.<br />
Vielfalt<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände <strong>zur</strong><br />
Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Begründung<br />
auf WEA – sei es durch die Scheuchwirkung, Lärm o<strong>der</strong> durch Vogelschlag.<br />
Daher sind Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Arten prinzipiell von einem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung auszunehmen, es<br />
sei denn, eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erhaltungsziele<br />
des Gebietes kann auf Gr<strong>und</strong> einer FFH-Vorprüfung o<strong>der</strong> FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung ausgeschlossen werden.<br />
Auch außerhalb <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete liegende WEA können zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand<br />
im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde<br />
festzulegen.<br />
(§§33 u. 34 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.<br />
4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />
Da vor allem die Avifauna <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse durch die Auswirkungen <strong>der</strong> WEA<br />
(Scheuchwirkung, Lärm <strong>und</strong> Kollisionsgefahr) betroffen sind, sollten Bereiche<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für diese Arten von WEA freigehalten werden.<br />
Auch außerhalb <strong>der</strong> Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete liegende WEA können<br />
zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele führen.<br />
Daher ist ein Vorsorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde festzulegen.<br />
(Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 359
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
360<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
o<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäusen festzulegen<br />
Sonstige Natura<br />
2000-Gebiete<br />
(z.B. FFH-Gebiete<br />
mit Vorkommen<br />
windenergieempfindlicher<br />
Arten des<br />
Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-<br />
Richtlinie)<br />
sonstige Gebiete mit<br />
Vorkommen windenergieempfindlicher<br />
Arten<br />
des Anhangs IV <strong>der</strong><br />
FFH-Richtlinie sowie<br />
Europäischen Vogelarten<br />
(z. B. Auerhuhn)<br />
- - x<br />
- - x<br />
i.d.R. 1000m<br />
(<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />
im Rahmen <strong>der</strong> FFH-VP<br />
festzulegen)<br />
Abstand ist im Einzelfall<br />
festzulegen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgut Pfl., T, biol.<br />
Vielfalt<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände <strong>zur</strong><br />
Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Schutzgut Pfl., T, biol.<br />
Vielfalt<br />
Einhalten möglichst<br />
großer Abstände <strong>zur</strong><br />
Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
Begründung<br />
Gem. §§33 <strong>und</strong> 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Verän<strong>der</strong>ungen<br />
o<strong>der</strong> Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-<br />
Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen<br />
können, unzulässig. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind mögliche<br />
erhebliche Beeinträchtigungen durch WEA auszuschließen. Können erhebliche<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen<br />
werden, so ist das Vorhaben i. d. R. nicht zulässig.<br />
(§§33 u. 34 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.2)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Der Prüfbereich beträgt in Anlehnung an<br />
BRINKMANN et al. 1000m<br />
Die Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA erfor<strong>der</strong>t eine spezielle<br />
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Bezug auf die Arten des Anhangs IV <strong>der</strong><br />
FFH-Richtlinie <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen Vogelarten.<br />
Als Informationsgr<strong>und</strong>lage sind bereits vorhandene Daten (u. a. <strong>der</strong> Naturschutzverwaltung<br />
<strong>und</strong> sofern verfügbar von Naturschutzverbänden), Erkenntnisse<br />
<strong>und</strong> Literatur zum Planungsgebiet auszuwerten. Liegen begründete Anhaltspunkte<br />
für das Vorkommen kollisions- o<strong>der</strong> störungsempfindlicher Arten<br />
vor <strong>und</strong> lassen sich Häufigkeit <strong>und</strong> Verteilung <strong>der</strong> Arten nicht auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
vorhandener Daten ermitteln, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort durch Begehung<br />
des Untersuchungsraums mit Erfassung des Arteninventars notwendig.
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
geplanter NationalparkNordschwarzwald <br />
Generalwildwegeplan<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
im Verfahren<br />
prüfen<br />
(RVMO)<br />
- -<br />
i.d.R. 200 m;<br />
<strong>der</strong> genaue Abstand ist -<br />
im Einzelfall festzulegen<br />
- - x -<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Begründung<br />
Für Abstände zu Brutplätzen <strong>und</strong> Nahrungshabitaten sind die „Abstandsregelungen<br />
für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie<br />
Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Vogelschutzwarten<br />
in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung heranzuziehen solange die<br />
fachlichen Hinweise <strong>der</strong> LUBW noch nicht vorliegen.<br />
(§ 44 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.5.2 <strong>und</strong> 5.6.4.2)<br />
Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie Naturschutzgebiete zu<br />
behandeln. Entsprechend kommen sie für eine Windenergienutzung prinzipiell<br />
nicht in Frage. Ein Vorsorgeabstand ist im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde festzulegen.<br />
Baden-Württemberg verfügt bislang über keine Nationalparks. Allerdings ist die<br />
Ausweisung des Nordschwarzwalds als Nationalpark angedacht. Der Regionalverband<br />
Mittlerer-Oberrhein schlägt daher vor, mögliche damit einhergehende<br />
Einschränkungen für die Windenergienutzung im Verfahren zu prüfen.<br />
(§24 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2)<br />
Auch Biotopverb<strong>und</strong>flächen, die nicht bereits von <strong>der</strong> Standortwahl für Windenergieanlagen<br />
ausgeschlossen sind, gilt es bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />
zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Sicherung<br />
<strong>der</strong> Populationen von wildlebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bewahrung,<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> von funktionsfähigen ökologischen<br />
Wechselbeziehungen.<br />
Die in § 21 Abs. 1 BNatSchG geregelten Funktionen sind mit dem öffentlichen<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 361
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
9) Landschaftsschutz<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Landschaften von<br />
herausragen<strong>der</strong><br />
Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong><br />
Schönheit<br />
362<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
- - x - -<br />
- - x -<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Freihalten <strong>der</strong> Landschaften<br />
mit herausragen<strong>der</strong><br />
Vielfalt, Eigen-<br />
Begründung<br />
Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen.<br />
(§ 21 Abs. 1 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.8)<br />
Landschaftsschutzgebiete werden per Rechtverordnung ausgewiesen. Sie<br />
dienen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Sicherung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> des Naturhaushaltes, des<br />
Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Erholungsfunktion. WEA führen in Hinblick auf<br />
diese Schutzzwecke regelmäßig zu Konflikten. Die Schutzgebietsverordnungen<br />
umfassen daher meist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für WEA<br />
gilt. D. h., dass die Errichtung von WEA in Landschaftsschutzgebieten i. d. R.<br />
nur mit einer Befreiung durch die Naturschutzbehörde möglich ist.<br />
Im Wege <strong>der</strong> Befreiung können nur singuläre, keine großflächigen Eingriffe<br />
zugelassen werden. Bei großflächiger Betroffenheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> (teilweisen) Funktionslosigkeit<br />
des Gebiets durch die Realisierung <strong>der</strong> Planung ist eine Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung erfor<strong>der</strong>lich. Diese kann in einer vollständigen<br />
Aufhebung o<strong>der</strong> in einer entsprechend dem jeweiligen Schutzzweck abgestufter<br />
Zonierung bestehen. Diese Än<strong>der</strong>ung hat vor <strong>der</strong> Beschließung des Flächennutzungsplans<br />
zu geschehen.<br />
(§ 26 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.1)<br />
Die Landschaft ist auch im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit zu<br />
schützen (§1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei <strong>der</strong> Standortsuche für WEA<br />
das Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung <strong>der</strong><br />
Windenergie <strong>und</strong> dem Schutz des Landschaftsbildes (neben an<strong>der</strong>en Belan-
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
art <strong>und</strong> Schönheit (z.B.<br />
Hangkante aufgr<strong>und</strong><br />
geomorphologischer<br />
Gegebenheiten<br />
Naturpark - - x - -<br />
Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen<br />
- - - -<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Berücksichtigung beson<strong>der</strong>erBlickbeziehungen(Sichtbarkeitsanalyse)<br />
Begründung<br />
gen) abzuwägen.<br />
(§1 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />
Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke u. a. von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für<br />
die Erholung des Menschen. Auf den Schutz des Landschaftsbildes vor visuellen<br />
Beeinträchtigungen ist daher in Naturparken ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk zu<br />
legen.<br />
Auf Flächen <strong>der</strong> Naturparke, die keinen an<strong>der</strong>en Schutzgebietsregelungen<br />
unterworfen sind <strong>und</strong> für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für<br />
die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen.<br />
Bei nicht nur singulärer Betroffenheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> teilweisen<br />
Funktionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung <strong>der</strong> Planung ist eine<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung erfor<strong>der</strong>lich, bevor eine Genehmigung<br />
erteilt wird. Bei <strong>der</strong> Standortsuche sollten die Schutzzwecke des Naturparks<br />
(neben an<strong>der</strong>en Belangen) <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung sprechenden<br />
Belange berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden.<br />
(§27 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.4 <strong>und</strong> 5.6.4.1.3)<br />
Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen tragen maßgeblich <strong>zur</strong> Erholungsfunktion einer<br />
Landschaft bei. Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollte <strong>der</strong> Erhalt<br />
beson<strong>der</strong>er Blickbeziehungen (neben an<strong>der</strong>en Belangen) <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung<br />
sprechenden Belange berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 363
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Kulturlandschaften<br />
(z.B. hoher Anteil an<br />
Streuobstwiesen<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en kulturraumtypischenLandschaftselementen<br />
etc.)<br />
(10) Denkmalschutz<br />
Kulturdenkmale von<br />
beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />
Archäologische<br />
Denkmale; Gra-<br />
364<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
- - - -<br />
x - -<br />
Umgebungsschutz zu<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgütern (Umgebungsschutz):Berücksichtigung<br />
von Blickbezügen<br />
auf bedeutsame<br />
Baudenkmale (Sichtbarkeitsanalysen<br />
<strong>und</strong> Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Freihalten beson<strong>der</strong>s<br />
bedeutsamer Kulturlandschaften<br />
von WEA<br />
Schutzgut Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstige Sachgüter:<br />
Berücksichtigung von<br />
weiteren Blickbezügen<br />
auf bedeutsame Bau-<br />
denkmäler wie Burgen,<br />
Schlösser, etc. (Sichtbarkeits-analyse)<br />
- - x - -<br />
Begründung<br />
Kulturlandschaften dokumentieren historische Wirtschaftsweisen <strong>und</strong> verfügen<br />
i. d. R. über einen hohen Erholungswert. WEA als weithin sichtbare technische<br />
Elemente in <strong>der</strong> Landschaft würden den Charakter historischer Kulturlandschaften<br />
stören.<br />
Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollten die Belange, die für eine<br />
Windenergienutzung sprechen, mit dem Erhalt des Charakters <strong>der</strong> Kulturlandschaften<br />
(neben an<strong>der</strong>en Belangen) abgewogen werden.<br />
(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />
Gemäß §8 Denkmalschutzgesetz dürfen Kulturdenkmäler nur mit Genehmigung<br />
<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde zerstört, beseitigt o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden.<br />
Im Einzelfall kann auch ein bestimmter Abstand zwischen WEA <strong>und</strong> Kulturdenkmal<br />
an<strong>zur</strong>aten sein.<br />
Bauliche Anlagen in <strong>der</strong> Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit<br />
sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist, dürfen nur<br />
mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt<br />
werden. An<strong>der</strong>e Vorhaben bedürfen dieser Genehmigung, wenn sich die<br />
bisherige Gr<strong>und</strong>stücksnutzung än<strong>der</strong>n würde. Die Genehmigung ist zu erteilen,<br />
wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich o<strong>der</strong><br />
nur vorübergehend beeinträchtigen würde o<strong>der</strong> wenn überwiegende Gründe<br />
des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen.<br />
(§§ 8,12,<strong>und</strong> 15 DSchG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.5 <strong>und</strong>
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Kriterium<br />
Kriterien Konzept Stufe 2<br />
(s. Abb. 1)<br />
nach Windenergieerlass<br />
09.05.2012<br />
Tabuflächen:<br />
aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />
nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehende Flächen<br />
Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />
(s. Abb. 1)<br />
Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />
Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />
rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />
fachlicher Empfehlungen<br />
Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />
Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />
(diese Kriterien werden<br />
erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />
Abgrenzung<br />
<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />
festgelegt <strong>und</strong><br />
angewendet)<br />
Begründung<br />
bungsschutz-gebiete 5.6.4.5)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 365
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
ANHANG 2: KRITERIEN ZUR EINSTUFUNG DER EIGNUNG DER POTENTIELL MÖGLICHEN WINDNUTZUNGSGEBIETE<br />
Tab. 11 Kriterien <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> potentiell möglichen Windnutzungsgebiete<br />
Regionalplan<br />
keine Aussagen bzw.<br />
geplantes Vorranggebiet<br />
Windenergie<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Erholung<br />
Regionaler Grünzug<br />
Schutzbedürftiger<br />
Bereich für Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft<br />
Grünzäsur<br />
366<br />
Flächengröße<br />
>15 ha<br />
Möglichkeit <strong>der</strong><br />
Bündelung von<br />
mind. 3 WEA<br />
>1-15ha<br />
1-3 WEA möglich<br />
0,1- 1 ha<br />
1 WEA möglich<br />
< 0,1 ha bzw. wenn<br />
eine Mindestgröße<br />
von 30x30m nicht<br />
gegeben ist<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtliche Restriktionen;<br />
mögliche Umsetzbarkeit<br />
(R)<br />
sehr gute Nutzbarkeit:<br />
>6,5 m/s<br />
gute Nutzbarkeit:<br />
5,75 - 6,5 m/s<br />
bedingte Nutzbarkeit:<br />
5,25 -5,75 m/s<br />
gleichartige Vorbelastungen(Hochspannungsleitungen<br />
220KV, WEA), Verlärmung<br />
durch BAB<br />
Vorbelastungen (Vorprägung<br />
durch Gewerbegebiet;B<strong>und</strong>esstraße)<br />
keine Vorbelastungen<br />
(keine Vorprägung<br />
durch technische<br />
Elemente, keine<br />
Lärmbelastungen)<br />
geringe Erholungsfunktion<br />
mittlere Erholungsfunktion<br />
sehr hohe bis hohe<br />
Eignung für Naturerlebnis<br />
<strong>und</strong> Erholung<br />
(LP 2010); Bereiche<br />
mit hoher Erholungsfunktion<br />
–<br />
Erholungswald; Bereiche<br />
<strong>der</strong> Feieraben<strong>der</strong>holung<br />
insb. in<br />
Nähe von Verdichtungsräumen<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar; Ausbau<br />
<strong>der</strong> Windenergienutzung<br />
kommunal gewünscht<br />
keine rechtlichen Restriktionen<br />
erkennbar; Ausweisung<br />
als Konzentrationszone<br />
denkbar<br />
evtl. rechtliche Restriktionen<br />
(FFH-VP, artenschutzrechtl.<br />
Prüfung<br />
notwendig); Umsetzung<br />
fraglich<br />
< 5,25 m/sec wegen vervollständigten<br />
Erkenntnissen Tabubereich<br />
(z.B. LSG, Verträglichkeit<br />
–Natura 2000 /<br />
Artenschutz nicht gegeben)<br />
Gesamteinschätzung des potentiell<br />
möglichen Windnutzungsbereichs<br />
gute Voraussetzungen für eine<br />
mögliche FNP-Ausweisung<br />
Konzentrationszone; nähere<br />
Betrachtung als Suchraum in<br />
Steckbrief<br />
mittlere Voraussetzungen für<br />
eine mögliche FNP-Ausweisung<br />
Konzentrationszone; nähere<br />
Betrachtung als Suchraum in<br />
Steckbrief<br />
ungünstige Voraussetzungen für<br />
eine mögliche FNP-Ausweisung<br />
als Konzentrationszone;<br />
zunächst keine weitere Betrachtung<br />
in Steckbrief<br />
ungeeignete<br />
Standorte
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS<br />
BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
ANHANG 3: METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGS-<br />
PLAN WINDENERGIE<br />
Rechtliche Restriktionen für planerische Festlegungen <strong>zur</strong> Siedlungs- <strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung<br />
wurden anhand <strong>der</strong> Tabukriterien bereits im Sinne <strong>der</strong> planungsintegrierten Vermeidungsstrategie<br />
bei <strong>der</strong> Vorauswahl potentieller Windnutzungsgebiete berücksichtigt<br />
(Ausschlussbereiche). Diese sind in <strong>der</strong> Umweltprüfung nicht mehr Gegenstand <strong>der</strong> Beurteilung.<br />
Um aber Umweltauswirkungen berücksichtigen zu können, die über Tabukriterien hinausgehen,<br />
werden Vorsorgeabstände festgelegt. Diese Vorsorgeabstände entsprechen den Prüf-<br />
<strong>und</strong> Restriktionsflächen.<br />
Auch können die tatsächlichen Umweltauswirkungen im Einzelfall über die Vorsorgeabstände<br />
hinausreichen o<strong>der</strong> geringere Reichweiten aufweisen. Dies liegt einerseits daran, dass<br />
die zukünftige Nutzung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausweisung i. d. R. noch nicht im Detail bekannt<br />
ist. Hinzu kommt das weitgehende Fehlen rechtlicher Vorgaben bezüglich <strong>der</strong> Vorsorgeabstände,<br />
so dass diese z. T. auf Gr<strong>und</strong>lage von Erfahrungs-, Schätz- <strong>und</strong> Durchschnittswerten<br />
bestimmt werden.<br />
Ziel <strong>der</strong> Umweltprüfung ist es insbeson<strong>der</strong>e die geplanten Festlegungen hinsichtlich möglicher<br />
erheblicher Umweltauswirkungen zu untersuchen. Um die Bewertungsmethodik nachvollziehbar<br />
zu gestalten, werden Erheblichkeitsschwellen definiert. Neben qualitativen Erheblichkeitsschwellen<br />
bietet es sich in bestimmten Fällen an, quantitative Erheblichkeitsschwellen<br />
festzulegen. Auch diese basieren i. d. R. auf Erfahrungs- <strong>und</strong> Schätzwerten. Sofern nicht<br />
an<strong>der</strong>s angegeben, beziehen sich die Prozentangaben <strong>der</strong> Erheblichkeitsschwellen auf die<br />
Suchräume für Konzentrationszonen.<br />
Die nachfolgende Tabelle dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung zum FNP. Die Einstufung erfolgt nach dem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand.<br />
Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei schutzgutbezogen anhand einer<br />
4-stufigen Skala bewertet:<br />
--<br />
erhebliche negative Umweltauswirkung<br />
- negative Umweltauswirkungen<br />
0 Geringe negative Umweltauswirkung nach <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand<br />
+ positive Umweltauswirkung<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 367
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Tab. 12 Methodik <strong>zur</strong> schutzgutbezogenen Einstufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit <strong>der</strong> potentiellen Konzentrationszonen Windenergie<br />
Kriterien <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong><br />
Umweltverträglichkeit<br />
erweiterte Abstände zu Kurgebieten,<br />
Krankenhäusern, Pflegeanstalten<br />
(K)<br />
erweiterte Abstände zu allgemeinen<br />
Wohngebieten (W)<br />
erweiterte Abstände zu Misch-,<br />
Dorf- <strong>und</strong> Kerngebieten (M)<br />
erweiterte Abstände zu wohngenutzten<br />
Einzelhäusern im Außenbereich<br />
erweiterte Abstände zu Gewerbegebieten<br />
Erholungswald mit Rechtsverordnung<br />
Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Erholungsfunktion:<br />
sonstiger Erholungswald Stufe I<br />
Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Erholungsfunktion:<br />
sonstiger Erholungswald Stufe II<br />
368<br />
Prüffläche Erheblichkeitsschwelle<br />
1500 m Vorsorgeabstand<br />
1000 m Vorsorgeabstand<br />
750 m Vorsorgeabstand<br />
750 m Vorsorgeabstand<br />
500 m Vorsorgeabstand<br />
Fläche inkl.<br />
1000 m Vorsorgeabstand<br />
Fläche inkl.<br />
300 m Vorsorgeabstand<br />
Fläche inkl.<br />
300 m Vorsorgeabstand<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Art <strong>der</strong> Beeinträchtigung Anmerkung<br />
Schutzgut Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />
< 30% 0 akustische Beeinträchtigung von Be- Der nach TA-Lärm einzuhaltende Abstand zu Siedlungen<br />
30-70 %<br />
> 70%<br />
-<br />
--<br />
reichen, die für die Wohnnutzung von<br />
Bedeutung sind<br />
wird durch einen Vorsorgeabstand erweitert. Dieser Vorsorgeabstand<br />
dient zum einen einer höheren Umweltverträglichkeit<br />
(Naherholung, Landschaftsbild), zum an<strong>der</strong>en<br />
< 30% 0<br />
<strong>der</strong> Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />
30-70 % -<br />
> 70% --<br />
< 30% 0<br />
30-70 % -<br />
> 70% --<br />
< 30% 0<br />
30-70 % -<br />
> 70% --<br />
< 30% 0<br />
30-70 % -<br />
> 70% --<br />
50% - von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind zu ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus <strong>der</strong><br />
TA-Lärm (Abstand <strong>zur</strong> Erreichung von 40 dB(A) bei drei<br />
WEA).<br />
< 30% 0 visuelle <strong>und</strong> akustische Beeinträchti- In <strong>der</strong> direkten Umgebung von Bereichen mit hoher Fre-<br />
30-70 % -<br />
gung von Bereichen, die die durch<br />
Erholungssuchende stark frequentiert<br />
quentierung von Erholungssuchenden ist ebenfalls von<br />
einer hohen Erholungsfunktion auszugehen. Deshalb ist<br />
> 70% --<br />
werden<br />
es zweckmäßig einen Vorsorgeabstand von 300 m (Abstand<br />
<strong>zur</strong> Erreichung von 50 dB (A) bei drei WEA) einzuhalten.<br />
50 % -
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
störungsempfindliche Grün- <strong>und</strong><br />
Erholungsflächen (Son<strong>der</strong>gebiet<br />
Gartenhausgebiet, Friedhof, etc.)<br />
Archäologische Denkmale, Grabungsschutzgebiete,kulturgeschichtliche<br />
Bodenzeugnisse;<br />
Bodendenkmale (DSchG)<br />
Bereiche mit beson<strong>der</strong>en Blickbeziehungen<br />
zu Kulturdenkmalen<br />
mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz<br />
§ 15 (3) DSchG)<br />
Bereiche mit beson<strong>der</strong>en Blickbeziehungen<br />
zu sonstigen beson<strong>der</strong>s<br />
markanten Sachgütern<br />
beson<strong>der</strong>e Kulturlandschaften<br />
(hoher Anteil an Streuobstwiesen<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en kulturraumtypischen<br />
Landschaftselementen etc.)<br />
Landschaften von herausragen<strong>der</strong><br />
Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit<br />
500 m Vorsorgeabstand<br />
Fläche 50%<br />
Abstand zum<br />
KD > 5 km<br />
Abstand zum<br />
KD 2,5 – 5 km<br />
Abstand zum<br />
KD < 2,5 km<br />
Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />
0<br />
-<br />
Zerstörung / Beschädigung archäologischer<br />
Kulturdenkmäler<br />
0 Störung beson<strong>der</strong>er Sichtachsen <strong>und</strong><br />
Blickbezüge durch technische Ele-<br />
- mente; Überprägung des unmittelbaren<br />
Umfeldes des Kulturdenkmals<br />
bzw. des sonstigen markanten Sach-<br />
--<br />
gutes <br />
Vorsorgeabstand<br />
ist im<br />
Einzelfall<br />
festzulegen<br />
Abstand > 5 km<br />
Abstand 2,5 – 5<br />
km<br />
Abstand < 2,5<br />
km<br />
0<br />
-<br />
--<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Fläche <strong>der</strong> Einschätzung 0 Vereinheitlichung <strong>der</strong> Landschaft<br />
historischen anhand Flä- durch Einbringen technischer EleKulturlandchenanteil,<br />
von mente;schaft<br />
wo Windenergieanlagen<br />
- Verlust <strong>der</strong> spezifischen <strong>und</strong> Identität<br />
schaffenden landschaftlichen Beson-<br />
sichtbar<br />
<strong>der</strong>heit;<br />
-- Überprägung <strong>der</strong> charakteristischen<br />
historischen Landschaft<br />
Fläche < 30% 0 Vereinheitlichung <strong>der</strong> Landschaft<br />
30-70 % -<br />
durch Einbringen technischer Elemente;<br />
Verlust <strong>der</strong> spezifischen <strong>und</strong> Identität<br />
schaffenden landschaftlichen Beson-<br />
> 70% --<br />
<strong>der</strong>heit;<br />
Überprägung beson<strong>der</strong>er geomorphologischer<br />
Erscheinungen <strong>der</strong> Landschaft<br />
Störungsempfindliche Grünflächen haben tagsüber ein<br />
beson<strong>der</strong>es Ruhebedürfnis. Aufgr<strong>und</strong> dieser Bedeutung<br />
für den Menschen ist ein Vorsorgeabstand von 500 m <strong>zur</strong><br />
Verhin<strong>der</strong>ung von Beeinträchtigungen durch Lärm <strong>und</strong><br />
Schattenwurf vorzusehen. (Abstand <strong>zur</strong> Erreichung von 45<br />
dB(A) bei drei WEA).<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 369<br />
-<br />
Der Abstand zu lanschaftsprägenden Kultur- <strong>und</strong> sonstigen<br />
Sachgütern ist im Einzelfall durch Sichtbarkeitsanalysen<br />
festzulegen. Hierzu sind beson<strong>der</strong>e Sichtachsen (sogenannte<br />
Postkartenansichten) festzulegen.<br />
Kulturlandschaften, die durch spezifische Nutzungen geprägt<br />
sind, sind in ihrem Charakter zu erhalten (§1 (4) 1<br />
BNatSchG). Zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
sind diese Bereiche von WEA freizuhalten<br />
Hinsichtlich des Aspekts Schönheit dient im Bereich <strong>der</strong><br />
Regionen Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> Nordschwarzwald die<br />
Landschaftsbildbewertung <strong>der</strong> Universität Stuttgart als<br />
Gr<strong>und</strong>lage.<br />
Ergänzend werden Sichtbarkeitsanalysen <strong>und</strong> Ortsbegehungen<br />
durchgeführt.
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Regionaler Grünzug Fläche 50 % -<br />
Schutzbedürftiger Bereich für<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft/ Grünzäsur<br />
370<br />
Fläche 50 % - wendig)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
Bei Inanspruchnahme <strong>der</strong> Regionalen Grünzüge für beson<strong>der</strong>e<br />
Vorhaben (…) „ ist dem Schutz ökologisch sensibler<br />
Bereiche eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung beizumessen“.<br />
(Kap. 3.2.2 G(2) Regionalplan MO). Das Freihalten von<br />
Grünzäsuren trägt <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
bei. Eine möglichst weitgehende Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Eingriffe in den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild<br />
ist anzustreben (Kap. 3.2.3 Regionalplan MO).<br />
In Schutzbedürftigen Bereichen für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die die<br />
ökologischen Qualitäten nicht beeinträchtigen o<strong>der</strong> zu<br />
ihrer Sicherung beitragen. (…) Art <strong>und</strong> Nutzung sollen so<br />
festgelegt werden, dass die charakteristischen natürlichen<br />
Qualitäten die Bereiche nicht beeinträchtigen. (Kap.<br />
3.3.1.2 Regionalplan MO)<br />
Landschaftsschutzgebiet Fläche 50 % --<br />
Naturpark Schwarzwald Mitte /<br />
Nord<br />
Naturschutzgebiete 200 m Vorsorgeabstand<br />
flächenhafte Naturdenkmale 200 m Vorsorgeabstand<br />
Fläche 50 % -<br />
kungen auszugehen.<br />
Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />
- - Störung, Kollision <strong>und</strong> Meide verhalten<br />
von Arten; Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes<br />
- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />
Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />
windenergieempfindlicher Arten<br />
Je nach Schutzzweck <strong>und</strong> dem Vorhandensein windenergieempfindlicher<br />
Arten ist <strong>der</strong> Abstand zum Schutz dieser<br />
Arten im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde festzulegen. Gleichzeitig gibt die Ausweisung<br />
eines NSG Hinweis auf beson<strong>der</strong>e, landschaftliche<br />
Gegebenheiten. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile<br />
<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Vermeidung negativer Umweltauswirkungen<br />
ist ein Abstand von 200 m als zweckmäßig anzusehen.<br />
Flächenhafte Naturdenkmale dienen in beson<strong>der</strong>em Maße<br />
dem Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft in ihrer Gesamtheit<br />
o<strong>der</strong> in einzelnen Teilen. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile<br />
<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Vermeidung negativer Umweltauswirkungen<br />
ist ein Abstand von 200m als zweckmäßig<br />
anzusehen.<br />
gesetzlich geschützte Biotope Abstand ist im
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Einzelfall<br />
festzulegen<br />
Bannwald 200 m Vorsorgeabstand<br />
Schonwald 200 m Vorsorgeabstand<br />
Europäische Vogelschutzgebiete<br />
mit windenergieempfindlichen<br />
Vogelarten<br />
30-70 % - Lebensräumen durch Flächeninan-<br />
>70 % --<br />
spruchnahme<br />
- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />
Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />
windenergieempfindlicher Arten<br />
- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />
Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />
windenergieempfindlicher Arten<br />
Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />
Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />
windenergieempfindlicher Arten<br />
700 m Vorsorgeabstand<br />
RAMSAR-Gebiet 700 m Vorsorgeabstand<br />
- -<br />
- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />
Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />
windenergieempfindlicher Arten<br />
FFH-Gebiete mit Fle<strong>der</strong>mausarten Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />
1000 m Vorsorgeabstand<br />
- -<br />
Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />
von Fle<strong>der</strong>mausarten; Verlust von<br />
Lebensräumen insb. an Waldstandorten<br />
Bann- <strong>und</strong> Schonwäl<strong>der</strong> dienen in erster Linie <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />
von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Sie sind laut Windenergieerlass<br />
als Tabubereiche anzusehen. Um diesen Flächen<br />
mit ihren vielfältigen Funktionen ausreichend Raum<br />
zu geben, wird ein Abstand von 200 m auf regionaler<br />
Ebene empfohlen (ebda). Dieser Abstand wird auch auf<br />
kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um er-<br />
hebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden.<br />
Auf den Flächen ist nur dann eine Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
möglich, sofern eine Beeinträchtigung<br />
des Schutzzweckes durch eine Vorprüfung o<strong>der</strong> eine<br />
Verträglichkeitsprüfung nach §7 Abs. 6 ROG ausgeschlossen<br />
werden kann. Sofern dieser Nachweis nicht<br />
vorliegt, ist von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen.<br />
Je nach Artenvorkommen kann eine Beeinträchtigung<br />
windenergieempfindlicher Arten auch außerhalb des<br />
Schutzgebietes erfolgen. Deshalb ist es zweckmäßig<br />
einen Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den<br />
Windenergieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeabstand<br />
von 700 m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des<br />
Vorsorgeabstandes ist im Einzelfall mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde zu bestimmen.<br />
Je nach Artenvorkommen kann eine Beeinträchtigung<br />
windenergieempfindlicher Arten auch außerhalb des<br />
Schutzgebietes erfolgen. Deshalb ist es zweckmäßig<br />
einen Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den<br />
Windenergieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeabstand<br />
von 700 m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des<br />
Vorsorgeabstandes ist im Einzelfall mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde zu bestimmen.<br />
Mit dem Verlust von Lebensraum <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zerstörung von<br />
Lebensstätten innerhalb FFH-Gebiete gehen erhebliche<br />
negative Umweltauswirkungen einher. Gleichzeitig kann<br />
durch WEA <strong>der</strong> Aktionsradius von Fle<strong>der</strong>mausvorkommen<br />
beeinträchtigt werden. Mit <strong>der</strong> Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
innerhalb <strong>der</strong> FFH-Gebiete mit Fle<strong>der</strong>mausvorkommen<br />
(Mausohr, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus) ist mit erheblichen<br />
negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zur<br />
Vermeidung negativer Umweltauswirkungen in Randbereichen<br />
von FFH-Gebieten wird ein Abstand von 1000 m<br />
empfohlen (vgl. Brinkmann et. al.).<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 371
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Sonstige Natura 2000-Gebiete Fläche - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks Die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten gibt u. a.<br />
Hinweise auf eine hohe Bedeutung dieser Bereiche für<br />
das Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt.<br />
Deshalb ist mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Flächen innerhalb<br />
dieser Bereiche von negativen Umweltauswirkungen<br />
auszugehen. Eine FFH-VP klärt die Beeinträchtigung <strong>und</strong><br />
Biotopverb<strong>und</strong> Offenland BW /<br />
Generalwildwegeplan<br />
Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung<br />
als Standort für die natürliche<br />
Vegetation<br />
Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung<br />
für die natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
372<br />
Kernflächen /<br />
Korridore<br />
Fläche:<br />
hohe bis sehr<br />
hohe Bedeutung<br />
Fläche:<br />
hohe bis sehr<br />
hohe Bedeutung<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
50% + Lage<br />
in Verb<strong>und</strong>achse<br />
-<br />
b<strong>und</strong>s; Beeinträchtigung wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />
Großsäuger durch Habitatverlust<br />
(Zerstörung <strong>der</strong> Fortpflanzungsstätten<br />
50 % -<br />
50 % -<br />
Bodenschutzwald Fläche 30 % -<br />
Sonstiger Wasserschutzwald Fläche 50 % - Hochwasserschäden<br />
oberirdische Gewässe (inkl. Gewässer<br />
1. Ordnung <strong>und</strong> stehende<br />
Gewässer >1 ha)<br />
Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet<br />
Zone II<br />
10 m Mindestabstand<br />
50 m Vorsorgeabstand<br />
50 % --<br />
Biotope bzw. Störung sensibler Arten<br />
50 % -<br />
Fläche - -- Verringerung <strong>der</strong> Schutzwirkung gegenüber<br />
Schadstoffeintrag<br />
die Zulässigkeit des Vorhabens im Einzelfall.<br />
Negative Auswirkungen sind auf <strong>der</strong> Genehmigungsebene<br />
genauer zu prüfen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann im Zusammenhang mit Windenergieanlagen<br />
von einer relativ geringen, dauerhaften Bodeninanspruchnahme<br />
ausgegangen werden. Werden jedoch<br />
beson<strong>der</strong>s seltene/ökologisch hochwertige o<strong>der</strong> hochproduktive<br />
Standorte in Anspruch genommen bzw. beeinträchtigt,<br />
ist dies als negative Umweltauswirkung einzustufen.<br />
-<br />
-<br />
Als Mindestabstand sind 10 m Gewässerrandstreifen<br />
einzuhalten sofern die Wasserbehörde durch Rechtsverordnung<br />
keine breiteren Gewässerrandstreifen festgelegt<br />
hat. Der erweiterte Abstand von 50 m gilt <strong>der</strong> Vorsorge<br />
nach § 61 BNatSchG.<br />
Es bedarf <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet<br />
Zone III<br />
wasserrechtlich festgesetztes<br />
Überschwemmungsgebiet<br />
Fläche 50% -<br />
nutzung sollten – vorbehaltlich <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en<br />
Belangen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Windhöffigkeit – Gebiete<br />
außerhalb <strong>der</strong> Schutzzone III gegenüber an<strong>der</strong>en Standorten<br />
vorgezogen werden (Windenergieerlass BW v.<br />
09.05.2012, Kap. 4.4)<br />
Fläche - - Verringerung des Retentionsvermö- Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemgensmungsgebieten<br />
bedarf <strong>der</strong> wasserrechtlichen Genehmigung.<br />
Schutzgut Klima <strong>und</strong> Luft<br />
Klimaschutzwald Fläche 50 % - funktion)<br />
Immissionsschutzwald Fläche 50 % -<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 373<br />
-<br />
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />
zu einer wesentlichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Immissionsschutzfunktion<br />
führen kann (v.a. Breite des Schutzwaldes)
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
ANHANG 4: AUSWERTUNG DER LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />
Tab. 13 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im ORTENAUKREIS<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Oberes Achertal“ (3.17.017)/<br />
Landratsamt Ortenaukreis<br />
374<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten, die Natur schädigen<br />
o<strong>der</strong> den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />
(Stand Februar 1975)<br />
Tab. 14 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS RASTATT<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Blindsee bei H<strong>und</strong>sbach“<br />
(2.16.020)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Schurmsee“<br />
(2.16.021)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13,<br />
14, 15, 16, 17, 18, 21, 22,<br />
23, 24, 28, 31, 32<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung eines Moores mit ausgeprägtem Bult-Schlenken-Komplex <strong>und</strong> Moorrandzonierung 44<br />
als Standort seltener <strong>und</strong> gefährdeter Pflanzenarten, als Lebensraum für die eng an Moorflächen geb<strong>und</strong>ene Tierwelt<br />
<strong>und</strong> als Forschungsstätte für die nacheiszeitliche Vegetationsentwicklung sowie die Erhaltung <strong>der</strong> engeren Zu- <strong>und</strong><br />
Abflusszone mit seinem für die <strong>Entwicklung</strong> des Moores wichtigen ungestörten Wasserregime.<br />
(§ 6) Das Landschaftsschutzgebiet dient <strong>der</strong> Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende<br />
o<strong>der</strong> den Naturhaushalt beeinträchtigende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umgebung. Es dient darüber hinaus <strong>der</strong> Erhaltung<br />
des glazial geprägten Formenschatzes.<br />
(Stand Oktober 1985)<br />
(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung des erd- <strong>und</strong> landschaftsgeschichtlich bedeutsamen Karsees mit seinen Verlandungszonen<br />
als Standort von Schwingrasen Pflanzengesellschaften mit ihren stark gefährdeten nordisch-alpinen<br />
Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengemeinschaften <strong>und</strong> mit den darauf angewiesenen Tierarten.<br />
(§ 6) Das Landschaftsschutzgebiet dient <strong>der</strong> Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende<br />
o<strong>der</strong> den Naturhaushalt beeinträchtigende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umgebung. Es dient darüber hinaus <strong>der</strong> Erhaltung<br />
des glazial geprägten Formenschatzes.<br />
(Stand Oktober 1985)<br />
44
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Bühlertal“ (2.16.035)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Waldhägenich (3<br />
Teilgebiete)“<br />
(2.16.024)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Mittleres Murgtal“<br />
(2.16.005)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:<br />
l. die durch ihr Relief <strong>und</strong> ihr typisches Nutzungsmosaik aus Weinbau, Grünlandwirtschaft, Obstbau, kleinflächigem<br />
Getreide- <strong>und</strong> Hackfruchtanbau, Beerenobstbau, Gartenbau, Forstwirtschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Streusiedlungsweise<br />
abwechslungsreich geglie<strong>der</strong>te Kulturlandschaft am Westabfall des Schwarzwaldes in ihrer<br />
Harmonie zu erhalten,<br />
2. eine weitere Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft zu verhin<strong>der</strong>n; neu entstehende Siedlungsteile an das bestehende<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Landschaftsbild anzupassen <strong>und</strong> die vorhandene Zinkenstruktur an den Ortsrän<strong>der</strong>n zu erhalten,<br />
3. die Klima-, Boden-, <strong>und</strong> Erosionsschutzfunktion zu sichern, durch die Offenhaltung von Tälern <strong>und</strong> Klingen als<br />
Luftaustauschbahnen, durch die Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beseitigung von Grünflächen <strong>und</strong> Grünbeständen <strong>und</strong> großflächiger<br />
Versiegelung <strong>der</strong> Bodenoberfläche usw. einer negativen Beeinflussung des Kleinklimas vorzubeugen,<br />
4. die Lebensstätten für die freilebende Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt durch die Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft, durch die<br />
Erhaltung von Trockenmauern <strong>und</strong> Terrassen <strong>und</strong> von Streuobstbeständen zu erhalten <strong>und</strong> zu för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> die für die<br />
Landschaft des Bühlertales typische Vielfalt von Kleinbiotopen, wie z.B. Quellen <strong>und</strong> Quellmulden, Feuchtwiesen,<br />
Waldrän<strong>der</strong>, Kastanienhaine, Obstanlagen, unverbaute Bachläufe u.a., zu sichern,<br />
5. die Lebensräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen durch Pflege <strong>und</strong> nachhaltige Nutzung sowie durch den Schutz vor Bebauung<br />
<strong>und</strong> Zerschneidung zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern,<br />
6. die Vernetzung <strong>der</strong> freien Landschaftsteile zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> herzustellen als Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong><br />
Tiere sowie als Raum für die Nah- <strong>und</strong> Ferienerholung <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />
7. den Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft durch Schutz <strong>und</strong> Pflege des Landschaftsbildes, <strong>und</strong> durch die Erhaltung des<br />
Abwechslungsreichtums <strong>der</strong> Landschaft <strong>und</strong> des durch Wege gut erschlossenen Waldanteils, mit seinen zahlreichen<br />
Aussichtsmöglichkeiten <strong>und</strong> seinen Biotopkomplexen in ihrer räumlichen Struktur <strong>und</strong> spezifischen Ausbildung zu bewahren<br />
<strong>und</strong> zu verbessern <strong>und</strong> die Erlebbarkeit typischer Landschaftselemente wie Felsbildungen, Einzelbäume, Talauen,<br />
Bachläufe mit Ufergehölzen u.a., zu ermöglichen,<br />
8. den öffentlichen Zugang zu Aussichtspunkten <strong>und</strong> Aussichtsstrecken zu gewährleisten, eine Verbauung dieser<br />
Aussichtspunkte <strong>und</strong> Aussichtsstrecken zu vermeiden <strong>und</strong> die Aussicht selbst von den Naturgenuss schädigenden<br />
Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen freizuhalten.<br />
(Stand Oktober 2002)<br />
(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />
1. die Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraumes <strong>der</strong> umschlossenen Naturschutzgebiete für <strong>der</strong>en<br />
charakteristische Lebensgemeinschaften,<br />
2. die Schaffung einer Pufferzone für die umschlossenen Naturschutzgebiete,<br />
3. die Erhaltung <strong>der</strong> landschaftlichen Eigenart <strong>und</strong> Vielfalt des Naturraumes in Mittelbaden,<br />
4. die Erhaltung <strong>der</strong> charakteristischen Landschaftsstrukturen des Raumes wie Heckenzüge, Waldrän<strong>der</strong>, Einzelbäume,<br />
Baumgruppen <strong>und</strong> Baumreihen, Röhricht- <strong>und</strong> Hochstaudensäume entlang von Gräben <strong>und</strong> Kanälen,<br />
5. die Erhaltung <strong>der</strong> für die Landwirtschaft gut nutzbaren Böden <strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Bodenfruchtbarkeit.<br />
(Stand Dezember 1989)<br />
(§ 2) Es ist verboten, innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landschaftsschutzkarte durch beson<strong>der</strong>s rote Umrahmung kenntlich gemachten<br />
Landschaftsteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss<br />
zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten…<br />
(Stand Juli 1940)<br />
37, 38, 39, 49, 50, 51,<br />
52, 53, 54, 55, 56, 57,<br />
58, 60<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 375<br />
156<br />
68, 69, 70, 71, 72, 73,<br />
74, 75, 76, 77, 78, 79,<br />
80, 107, 108
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Gemeindewald<br />
Loffenau“ (2.16.010)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Untere Murg“<br />
(2.16.033)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Um den Eichelberg<br />
<strong>und</strong> Mahlberg“<br />
(2.16.013)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Albtalplatten <strong>und</strong><br />
Herrenalber Berge“<br />
(2.16.029)/<br />
Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe<br />
„Michelbachtal“<br />
(2.16.014)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
376<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 2) Es ist verboten, innerhalb dieser Landschaftsteile bzw. -bestandteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet 73, 108, 109<br />
sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Unter das<br />
Verbot fällt die Anlage von Bauwerken aller Art sowie die Aufstellung von Verkaufsbuden aller Art, die Anlage von Zelt-,<br />
Lager-, Müll- <strong>und</strong> Schuttabladeplätzen, sowie das Anbringen von<br />
Inschriften <strong>und</strong> Reklameschil<strong>der</strong>n aller Art außerhalb <strong>der</strong> geschlossenen Wohngebiete.<br />
Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Zweck dieser Verordnung nicht wi<strong>der</strong>spricht.<br />
(Stand September 1953)<br />
(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung einer Landschaft, <strong>der</strong>en Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit für die Vorbergzone des 92, 104, 132, 133, 147<br />
Nordschwarzwaldes typisch ist, insbeson<strong>der</strong>e<br />
1. die Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> im Gebiet vorkommenden Waldgesellschaften;<br />
2. die Erhaltung von Feuchtgebieten <strong>und</strong> Feuchtwiesen;<br />
3. die Erhaltung von ausgedehnten Streuobstwiesen;<br />
4. die Erhaltung <strong>der</strong> Bachläufe in ihrem naturnahen Zustand für ihre zahllosen Aufgaben im Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
5. die Erhaltung <strong>der</strong> strukturellen Vielfalt <strong>der</strong> Gebiete als Gr<strong>und</strong>lage für die reiche Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> für die<br />
Erholung <strong>und</strong> Naturbeobachtung durch die Allgemeinheit. (Stand März 1996)<br />
(§ 2) Im geschützten Gebiet ist es verboten, Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die die Landschaft verunstalten o<strong>der</strong> die<br />
Natur schädigen o<strong>der</strong> den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />
(Stand Januar 1971)<br />
(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />
die Erhaltung <strong>der</strong> naturräumlichen Vielfalt <strong>der</strong> Landschaft bestehend aus Streuobst <strong>und</strong> Wirtschaftswiesen, Solitärgehölzen,<br />
Hecken <strong>und</strong> unterschiedlich strukturierten Wäl<strong>der</strong>n;<br />
die Erhaltung auch nutzungsbedingter Vielfalt realer Waldgesellschaften sowie die För<strong>der</strong>ung von Alt- <strong>und</strong> Totholzanteilen;<br />
die Erhaltung offener Landschaftsbereiche, vornehmlich <strong>der</strong> Rodungsinseln;<br />
die Schaffung einer Pufferzone <strong>und</strong> gleichzeitig eines Vernetzungsbereiches für die Naturschutzgebiete;<br />
die Erhaltung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Erholungsnutzung in den verschiedenen Landschaftsbereichen (Wald, Flur), die<br />
insbeson<strong>der</strong>e für den Großraum Karlsruhe von großer Bedeutung ist.<br />
(Stand Juni 1994)<br />
(§ 3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten o<strong>der</strong> die Natur schädigen o<strong>der</strong><br />
den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />
(Stand Dezember 1974)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
123, 130, 131<br />
121, 122<br />
123
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Auenwäl<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />
Feuchtwiesen westlich<br />
von Ötigheim“<br />
(2.16.030)<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />
zwischen Au am<br />
Rhein, Durmersheim<br />
<strong>und</strong> Rheinstetten“<br />
(2.16.031)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Rheinwald“<br />
(2.16.011)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Rastatter Ried“<br />
(2.16.032)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> für das Naturschutzgebiet 135, 146<br />
notwendigen Ergänzungsräume <strong>und</strong> Pufferzonen mit dem für die Rheinnie<strong>der</strong>ung typischen Landschaftsbild mit seiner<br />
Vielfalt an wertvollen Strukturen, dem durch die einstige Dynamik von Rhein, Murg <strong>und</strong> Fe<strong>der</strong>bach geschaffenen Gelän<strong>der</strong>elief<br />
sowie <strong>der</strong> Erhaltung <strong>und</strong> vor allem <strong>Entwicklung</strong> landschaftsprägen<strong>der</strong> Elemente wie Obstbaumwiesen, Einzelbäume,<br />
Hecken, Röhrichte <strong>und</strong> Riede in ihrer Funktion als vernetzte Lebensräume <strong>und</strong> für die Erholung.<br />
(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
dem beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn dadurch<br />
1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />
2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird;<br />
3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />
4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />
wird o<strong>der</strong><br />
5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />
(Stand Juli 1994)<br />
(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Sicherung des Schutzgegenstandes <strong>und</strong> die Verwirklichung<br />
des Schutzzweckes <strong>der</strong> Naturschutzflächen durch Schaffung von Pufferzonen sowie Vernetzungs- <strong>und</strong> Ergänzungsbereichen<br />
für die freilebende Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt mit <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> naturräumlichen Vielfalt <strong>der</strong> Landschaft, <strong>der</strong><br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen mit ihrer vielgestaltigen Nutzungsintensität <strong>und</strong> <strong>der</strong> darauf kleinteilig strukturierten<br />
naturnahen Biotopelemente sowie <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> betroffenen Fluren <strong>zur</strong> Erholung für die ortsansässige Bevölkerung.<br />
(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e wenn dadurch<br />
1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />
2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird;<br />
3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />
4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />
wird;<br />
5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />
(Stand Juli 1994)<br />
(§3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten o<strong>der</strong> die Natur schädigen o<strong>der</strong><br />
den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />
(Stand Februar 1975)<br />
(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />
1. die Sicherung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> des notwendigen ökologischen<br />
Ergänzungsraumes für die umschlossenen vier Naturschutzgebiete sowie die angrenzenden Naturschutzgebiete »Rastatter<br />
Rheinaue« <strong>und</strong> »Rastatter Bruch«;<br />
2. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung des reich geglie<strong>der</strong>ten harmonischen Landschaftsbildes <strong>der</strong> alten Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft<br />
in <strong>der</strong> Rheinnie<strong>der</strong>ung;<br />
3. die Erhaltung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ungselemente <strong>der</strong> Wiesen- <strong>und</strong> Ackerlandschaft - Hecken, Baumgruppen,<br />
Einzelbäume, Gebüsch, Kanäle, Gräben - als wichtige Elemente des Biotopverb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong><br />
136, 137<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 377<br />
138<br />
146
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Rastatter Bruch“<br />
(2.16.025)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Iffezheimer Sanddünen“<br />
(2.16.002)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
„Sanddünen Nie<strong>der</strong>wald“<br />
(2.16.019)/<br />
Landratsamt Rastatt<br />
378<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
landschaftlichen Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit;<br />
4. die Erhaltung des vielgestaltigen Kleinreliefs <strong>der</strong> Altauenlandschaft mit<br />
zahlreichen feuchten Schluchten <strong>und</strong> Mulden <strong>und</strong> trockenen höhergelegenen Standorten;<br />
5. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ökologisch vielfältigen extensiven<br />
Glatthaferwiesen <strong>und</strong> Streuobstwiesen;<br />
6. die Erhaltung des beson<strong>der</strong>en Erholungswertes <strong>der</strong> Altauenlandschaft für die Bevölkerung.<br />
(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn dadurch<br />
1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />
2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird,<br />
3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />
4. das Landschaftsbild nachhaltig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />
wird o<strong>der</strong><br />
5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />
beeinträchtigt wird.<br />
(Stand Dezember 1995)<br />
(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:<br />
Erhaltung <strong>der</strong> für die Funktionsfähigkeit des Naturschutzgebietes notwendigen Ergänzungsräume <strong>und</strong> Pufferzonen;<br />
Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung des harmonischen Landschaftsbildes, <strong>der</strong> Vielgliedrigkeit <strong>und</strong> des Abwechslungsreichtumes<br />
<strong>der</strong> Rheinauenlandschaft;<br />
Erhaltung des durch Erosion <strong>und</strong> Sedimentation von Rhein <strong>und</strong> Murg entstandenen Mikroreliefs (Schluchten, Uferwälle,<br />
kiesige Rücken);<br />
Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> die Landschaft prägenden Einzelelemente wie Einzelbäume, Baumgruppen, Allen,<br />
Heckenzüge <strong>und</strong> Streuobstbestände;<br />
Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlich gut nutzbaren Böden;<br />
Erhaltung eines das Siedlungsbild von Rastatt glie<strong>der</strong>nden Grünzuges.<br />
(Stand Dezember 1990)<br />
(§ 2) Es ist verboten, innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landschaftsschutzkarte durch beson<strong>der</strong>e rote Umrahmung kenntlich gemachten<br />
Landschaftsteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, insbeson<strong>der</strong>e den<br />
Sanddünen Abtrag zu tun, den Naturschutz zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Hierunter fällt<br />
u.a. auch die Anlage von Bauwerken aller Art, Verkaufsbuden, Zelt- <strong>und</strong> Lagerplätzen, Müll- <strong>und</strong> Schuttplätzen, sowie<br />
das Anbringen von Inschriften <strong>und</strong> <strong>der</strong>gleichen. Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Zweck<br />
dieser Verordnung nicht wi<strong>der</strong>spricht. Die Sandgewinnung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.<br />
(Stand Mai 1938)<br />
(§ 3) Schutzzweck ist:<br />
1. die Erhaltung <strong>der</strong> reich geglie<strong>der</strong>ten Dünenlandschaft als bedeutendes Dokument <strong>der</strong> Erd- <strong>und</strong> Landschaftsgeschichte;<br />
2. die Erhaltung <strong>der</strong> vegetationsk<strong>und</strong>lich interessanten Silbergrasflur;<br />
3. die Erhaltung <strong>der</strong> Dünenlandschaft als Lebensstätte <strong>der</strong> hier heimischen Tierwelt, insbeson<strong>der</strong>e seltener bedrohter<br />
Schmetterlinge.<br />
(§ 4) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
dem beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e wenn dadurch<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
147<br />
147<br />
147
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt,<br />
2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört,<br />
3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t,<br />
4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong><br />
Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt o<strong>der</strong><br />
5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />
(Stand August 1984)<br />
Tab. 15 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS CALW<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Albtalplatten <strong>und</strong><br />
Herrenalber Berge“<br />
(2.35.052)<br />
Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe<br />
„Staatswald südlich<br />
Bernbach“<br />
(2.35.009)/<br />
Landratsamt Calw<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />
die Erhaltung <strong>der</strong> naturräumlichen Vielfalt <strong>der</strong> Landschaft bestehend aus Streuobst <strong>und</strong> Wirtschaftswiesen, Solitärgehölzen,<br />
Hecken <strong>und</strong> unterschiedlich strukturierten Wäl<strong>der</strong>n;<br />
die Erhaltung auch nutzungsbedingter Vielfalt realer Waldgesellschaften sowie die För<strong>der</strong>ung von Alt- <strong>und</strong> Totholzanteilen;<br />
die Erhaltung offener Landschaftsbereiche, vornehmlich <strong>der</strong> Rodungsinseln;<br />
die Schaffung einer Pufferzone <strong>und</strong> gleichzeitig eines Vernetzungsbereiches für die Naturschutzgebiete;<br />
die Erhaltung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Erholungsnutzung in den verschiedenen Landschaftsbereichen (Wald, Flur), die<br />
insbeson<strong>der</strong>e für den Großraum Karlsruhe von großer Bedeutung ist.<br />
(Stand Juni 1994)<br />
(§ 2) Es ist verboten, innerhalb dieser Landschaftsteile bzw. -bestandteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet<br />
sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Unter<br />
das Verbot fällt die Anlage von Bauwerken aller Art sowie die Aufstellung von Verkaufsbuden aller Art, die Anlage von<br />
Zelt-, Lager-, Müll- <strong>und</strong> Schuttabladeplätzen, sowie das Anbringen von Inschriften <strong>und</strong> Reklameschil<strong>der</strong>n aller Art<br />
außerhalb <strong>der</strong> geschlossenen Wohngebiete. Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Zweck dieser<br />
Verordnung nicht wi<strong>der</strong>spricht.<br />
(Stand September 1953)<br />
Tab. 16 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im STADTKREIS BADEN-BADEN<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Rastatter Ried“<br />
(2.16.007)<br />
110, 111, 116, 117,<br />
118, 120, 121, 123<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />
147<br />
1. die Sicherung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> des notwendigen ökologischen Ergänzungsraumes für die umschlossenen vier<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 379<br />
123
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
<strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />
Baden<br />
380<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Naturschutzgebiete sowie die angrenzenden Naturschutzgebiete »Rastatter Rheinaue« <strong>und</strong> »Rastatter Bruch«;<br />
2. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung des reich geglie<strong>der</strong>ten harmonischen Landschaftsbildes <strong>der</strong> alten Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft<br />
in <strong>der</strong> Rheinnie<strong>der</strong>ung;<br />
3. die Erhaltung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ungselemente <strong>der</strong> Wiesen- <strong>und</strong> Ackerlandschaft - Hecken, Baumgruppen,<br />
Einzelbäume, Gebüsch, Kanäle, Gräben - als wichtige Elemente des Biotopverb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong><br />
landschaftlichen Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit;<br />
4. die Erhaltung des vielgestaltigen Kleinreliefs <strong>der</strong> Altauenlandschaft mitzahlreichen feuchten Schluchten <strong>und</strong> Mulden<br />
<strong>und</strong> trockenen höhergelegenen Standorten;<br />
5. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ökologisch vielfältigen extensiven Glatthaferwiesen <strong>und</strong> Streuobstwiesen;<br />
6. die Erhaltung des beson<strong>der</strong>en Erholungswertes <strong>der</strong> Altauenlandschaft für die Bevölkerung.<br />
(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn dadurch<br />
1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />
2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird,<br />
3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />
4. das Landschaftsbild nachhaltig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />
wird o<strong>der</strong><br />
5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />
beeinträchtigt wird. (Stand Dezember 1995)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Baden-Baden“<br />
(2.11.001)<br />
<strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />
Baden<br />
Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 3) Wesentlicher Schutzzweck ist:<br />
1. Erhaltung <strong>der</strong> kulturgeprägten Landschaft um Baden-Baden mit all ihren Bestandteilen <strong>und</strong> Erscheinungsformen<br />
wie Bachauen, Quellen, Wiesen <strong>und</strong> Wiesentälern, Baumgruppen <strong>und</strong> Felsbildungen als Kur- <strong>und</strong> Erholungsgebiet;<br />
2. Erhaltung <strong>der</strong> engen Verzahnung <strong>der</strong> Landschaft mit dem historisch gewachsenen Siedlungsbild <strong>und</strong> seinen Parks<br />
<strong>und</strong> Gartenanlagen;<br />
3. Bewahrung <strong>der</strong> das Siedlungs- <strong>und</strong> Landschaftsbild prägenden Grünzüge <strong>und</strong> Grünbereiche wie Lichtentaler Allee,<br />
die Grobbachaue <strong>und</strong> das hintere Oostal aus optischen wie auch aus stadtklimatischen Gründen;<br />
4. Bewahrung <strong>der</strong> Raumwirksamkeit des die Siedlungsteile umgebenden ästhetischen Horizontrahmens <strong>und</strong> <strong>der</strong> landschaftlichen<br />
Exponenten wie Battert, Merkur, Fremersberg o<strong>der</strong> Yberg;<br />
5. Gewährleistung des kleinklimatischen Austausches zwischen den Landschaftsteilen;<br />
6. Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung von Lebensstätten <strong>der</strong> einheimischen, zum Teil stark bedrohten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />
wie z.B. Orchideenwiesen, Standorte seltener Farne, Vogelschutzgehölze, Nistgelegenheiten <strong>und</strong> Horste, Feuchtgebiete<br />
<strong>und</strong> Tümpel für Amphibien <strong>und</strong> Reptilien;<br />
7. Bewahrung <strong>der</strong> landschaftlichen Vielgliedrigkeit <strong>der</strong> Vorbergzone, charakterisiert durch den Wechsel von Hecken<br />
<strong>und</strong> Baumzügen, von Laubwäl<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Freiflächen als Voraussetzung für die Erhaltung des Artenreichtums von Flora<br />
<strong>und</strong> Fauna <strong>und</strong> für die Erholung.<br />
8. Erhaltung <strong>der</strong> ausgedehnten Waldungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Waldrandzonen als Erholungsraum, als Lebensstätte für Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Tiere, als klimatischen Ausgleichsraum (Frischluftreservoir) für die belasteten Siedlungen des Oostales <strong>und</strong> des<br />
Vorlandes in <strong>der</strong> Oberrheinebene sowie <strong>zur</strong> Reinhaltung des Wassers <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Anreicherung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />
(§ 4) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />
dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e wenn dadurch<br />
1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt,<br />
2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört,<br />
3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t,<br />
4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />
o<strong>der</strong><br />
5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />
(Stand Juli 1981)<br />
56, 59, 60, 83, 84, 85,<br />
86, 87, 88, 89, 90, 91,<br />
92, 93, 98, 99, 100,<br />
101, 102, 103, 104,<br />
105, 106<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 381
WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />
Betroffenes LSG/<br />
Zuständiges LRA<br />
„Yberg bei Bühl“<br />
(2.11.003)/<br />
<strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />
Baden<br />
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Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
(§ 2) Es ist verboten, innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landschaftsschutzkarte durch rote Umrahmung kenntlich gemachten Landschaftsteile<br />
Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen,<br />
o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Hierunter fällt die Anlage von Bauwerken aller Art, Denkmälern,<br />
Steinbrüchen, Lehmgruben, Stützmauern, <strong>und</strong> Weinbergtreppen aus Beton, Werbezeichen aller Art, Sportplätzen,<br />
Müll- <strong>und</strong> Schuttplätzen, die Entfernung von Bäumen o<strong>der</strong> Baumgruppen, die für das Landschaftsbild von wesentlicher<br />
Bedeutung sind, von einzelstehenden Felsen <strong>und</strong> Felsgruppen. Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, die Herstellung<br />
einfacher bodenständiger land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Gebäude, wie Rebhäuschen, Holzhauerhütten, <strong>und</strong><br />
dgl. <strong>und</strong> die Unterhaltung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>der</strong> vorhandenen Straßen <strong>und</strong> Wege, soweit die vorbehaltenen Arbeiten<br />
dem Zweck dieser Verordnung nicht wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
(Stand Juli 1981)<br />
HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />
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