22.04.2013 Aufrufe

Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS<br />

BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER<br />

KOMMUNEN<br />

Studie <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuerung</strong> <strong>der</strong><br />

Windenergie in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

12. September 2012<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner<br />

raumplaner <strong>und</strong> landschaftsarchitekten<br />

D 72108 Rottenburg a.N.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 1


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>Stadt</strong> Baden-Baden<br />

Fachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Baden-Baden 2020<br />

Marktplatz 2<br />

D - 76530 Baden-Baden<br />

Fon: 07221 93 2556 Fax: 07221 93 2562<br />

Mail: lisa.poetschki@baden-baden.de<br />

Web: www.baden-baden.de<br />

Bearbeiterin: Lisa Poetschki<br />

<strong>Stadt</strong> Bühl<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Hauptstraße 47<br />

D - 77815 Bühl/ Baden<br />

Fon 07223 935 0 Fax 07223 935 207<br />

Mail: b.thevenot.stadt@buehl.de<br />

Web: www.buehl.de<br />

Bearbeiterin: Barbara Thévenot<br />

HHP Hage+Hoppenstedt Partner<br />

raumplaner I landschaftsarchitekten<br />

Gartenstr.88<br />

D-72108 Rottenburg am Neckar<br />

Fon: 07472 9622 0 Fax: 07472 9622 22<br />

Mail: info@hhp-raumentwicklung.de<br />

Web: www.hhp-raumentwicklung.de<br />

Bearbeiter/-innen: Ulrike Ahlborn, Jacqueline Rabus, Gottfried Hage<br />

Baden-Baden, Bühl <strong>und</strong> Rottenburg, den 12.09.2012<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 3


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

4<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

INHALT<br />

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 9<br />

1.1 Einführung 9<br />

1.2 Zulässigkeit von Windenergieanlagen 10<br />

1.3 Bestehende Windenergieanlagen bzw. Ausweisungen 11<br />

1.4 Nutzung von Windenergie 11<br />

1.4.1 Wind – eine meteorologische Erscheinung 11<br />

1.4.2 <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergienutzung in Deutschland 12<br />

1.4.3 Anlagencharakterisierung <strong>und</strong> Wirkung von Windenergieanlagen 15<br />

1.4.4 Anlagencharakterisierung <strong>und</strong> Wirkung von Kleinwindenergieanlagen (KWEA) 25<br />

1.5 Planungsansatz 27<br />

2 MODUL I: GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT 29<br />

2.1 Übersicht zum Raum 29<br />

2.2 Leitvorstellungen 31<br />

2.3 Bestehende Windenergieanlagen bzw. Ausweisungen 34<br />

2.4 Konzept Stufe 1: Windverhältnisse in Bezug auf die Windenergienutzung 35<br />

2.5 Schritt 2: Ermittlung von nicht für die Nutzung von Windenergie geeigneten<br />

Flächen 37<br />

2.5.1 Einführung 37<br />

2.5.2 Flächenhaft gr<strong>und</strong>sätzlich auszuschließende Flächen 37<br />

2.6 Schritt 3: Potentielle Windnutzungsgebiete 42<br />

2.7 Vertiefung zum Natur- <strong>und</strong> Artenschutz 44<br />

2.7.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz 44<br />

2.7.2 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Arten <strong>und</strong> Lebensräume 45<br />

2.7.3 Berücksichtigung <strong>der</strong> Arten <strong>und</strong> Lebensräume bei <strong>der</strong> Ausweisung von<br />

Windenergieanlagen 49<br />

2.8 Vertiefung zum Landschaftsschutz 53<br />

2.8.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage Landschaftsschutz 53<br />

2.8.2 Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landschaft 54<br />

2.8.3 Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bei <strong>der</strong> Ausweisung von<br />

Windenergieanlagen 55<br />

3 MODUL II: ENTWICKLUNG VON STANDORTEN FÜR<br />

WINDENERGIEANLAGEN 60<br />

3.1 Konzept Stufe 4: Konkretisierung <strong>der</strong> Standorte <strong>und</strong> Alternativenprüfung 60<br />

3.1.1 Einstufung <strong>und</strong> Tabellarischer Vergleich <strong>der</strong> möglichen Windnutzungsgebiete 60<br />

3.2 Suchräume für Konzentrationszonen 101<br />

3.2.1 Vertiefte Betrachtung <strong>der</strong> 12 Suchräume 109<br />

3.2.2 Einzelbetrachtung kommunaler Alternativen 251<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 5


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

6<br />

3.2.1 Zusammenfassende Wertung <strong>der</strong> möglichen Windnutzungsflächen 319<br />

3.3 Konzept Stufe 5: Vorschlag <strong>zur</strong> Ausweisung von Konzentrationszonen in<br />

<strong>der</strong> Flächennutzungsplanung 328<br />

3.4 Konzept Stufe 6: Überprüfung des substanziellen Raums für die<br />

Windenergie des Vorschlags <strong>der</strong> beabsichtigten FNP Ausweisung 330<br />

4 RÜCKBLICK UND UMSETZUNG IM FNP 332<br />

QUELLEN 335<br />

ANHANG<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

ABBILDUNGEN<br />

Abb. 1 Übersicht über die kumulierte installierte Leistung <strong>der</strong> Windenergienutzung in<br />

Deutschland von 1990 bis 2011 (DEWI GmbH, 2011) .................................................................. 13<br />

Abb. 2 Schema eines WEA –Standorts ..................................................................................................... 16<br />

Abb. 3 Standort im Wald ............................................................................................................................ 16<br />

Abb. 4 F<strong>und</strong>ament einer WEA ................................................................................................................... 17<br />

Abb. 5 Kran zum Aufbau einer WEA im Wald ........................................................................................... 18<br />

Abb. 6 Ertüchtigung von Waldwegen......................................................................................................... 19<br />

Abb. 7 Leitungsbau im Wald ...................................................................................................................... 19<br />

Abb. 8 Windpark ......................................................................................................................................... 20<br />

Abb. 9 Beispiele für vertikale <strong>und</strong> horizontale Windenergieanlagen (hier: Notos H40 <strong>und</strong> E44) ............. 26<br />

Abb. 10 Konzeptansatz ................................................................................................................................ 28<br />

Abb. 11 Übersicht über die Raumschaft <strong>und</strong> ihre naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung ............................................ 29<br />

Abb. 12 Windpotentialkarte von Baden-Württemberg in 100 m Nabenhöhe ............................................. 35<br />

Abb. 13 Modellierte Windgeschwindigkeiten in 100 m über Gr<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Raumschaft .............................. 36<br />

Abb. 14 Gr<strong>und</strong>sätzlich aus Gründen des Lärmschutzes nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehende Gebiete ......................................................................................................... 38<br />

Abb. 15 Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>zur</strong> Windenergienutzung aus Gründen des Naturschutz nicht <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehende Gebiete ......................................................................................................... 40<br />

Abb. 16 Gesamtübersicht <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehenden Gebiete ......................................................................................................................... 41<br />

Abb. 17 Mögliche Windnutzungsgebiete – Windhöffigkeit <strong>der</strong> Flächen ohne<br />

Ausschlusskriterium ........................................................................................................................ 42<br />

Abb. 18 Mögliche Windnutzungsgebiete mit zum Betrieb von Windenergieanlagen<br />

ausreichen<strong>der</strong> Windhöffigkeit ......................................................................................................... 43<br />

Abb. 19 Vogelschutz <strong>und</strong> Windenergie in Rheinland-Pfalz (Issselbächer 2001) ........................................ 46<br />

Abb. 20 Charakterisierung <strong>der</strong> Landschaft in Anlehnung an die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung ..................... 57<br />

Abb. 21 Aussagen <strong>der</strong> Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm zum Thema<br />

Landschaftsbild ............................................................................................................................... 57<br />

Abb. 22 Landschaftsschutzgebiete in <strong>der</strong> Raumschaft ............................................................................... 59<br />

Abb. 23 Kategorisierung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete ................................................................ 62<br />

Abb. 24 Kategorien potentieller Windnutzungsgebiete <strong>und</strong> Konzeptansatz ............................................... 63<br />

Abb. 25 Suchräume für Konzentrationszonen ........................................................................................... 102<br />

Abb. 26 Potentielle Windnutzungsgebiete je Verwaltungsgemeinschaft in ha ......................................... 103<br />

Abb. 27 Suchräume für Konzentrationszonen je Verwaltungsgemeinschaft in ha ................................... 104<br />

Abb. 28 Suchräume für Konzentrationszonen im Kontext <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften ................... 105<br />

Abb. 29 Kommunale Alternativen .............................................................................................................. 107<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 7


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

8<br />

Abb. 30 Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Bestimmung des substanziellen Raums .............................................................. 331<br />

TABELLEN<br />

Tab. 1 Regionale Verteilung <strong>der</strong> WEA in Deutschland (DEWI GmbH, 2011, verän<strong>der</strong>t) ......................... 14<br />

Tab. 2 Technische Daten ENERCON E-82 I E-101 .................................................................................. 15<br />

Tab. 3 Mögliche bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf<br />

die Schutzgüter ............................................................................................................................... 21<br />

Tab. 4 Technische Daten <strong>der</strong> HEOS H75 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Neuhäuser WindTec NOTOS H40<br />

(vertikale Achsen) ........................................................................................................................... 25<br />

Tab. 5 Übersicht Befragung <strong>der</strong> Kommunen ............................................................................................. 33<br />

Tab. 6 Im Rahmen von Modul I berücksichtigte Arten <strong>und</strong> Lebensräume................................................ 50<br />

Tab. 7 : Beurteilung <strong>der</strong> Windnutzungsgebiete ......................................................................................... 64<br />

Tab. 8 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> vertieften Betrachtung potentieller Windnutzungsgebiete ............. 319<br />

Tab. 9 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> Einzelbetrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen .......................... 325<br />

Tab. 10 Fach- <strong>und</strong> planungsrechtlich begründete Ausschluss- <strong>und</strong> Prüfkriterien .................................... 344<br />

Tab. 11 Kriterien <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> potentiell möglichen Windnutzungsgebiete ................ 366<br />

Tab. 12 Methodik <strong>zur</strong> schutzgutbezogenen Einstufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit <strong>der</strong><br />

potentiellen Konzentrationszonen Windenergie .......................................................................... 368<br />

Tab. 13 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im<br />

ORTENAUKREIS ......................................................................................................................... 374<br />

Tab. 14 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS<br />

RASTATT ..................................................................................................................................... 374<br />

Tab. 15 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS<br />

CALW............................................................................................................................................ 379<br />

Tab. 16 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im STADTKREIS<br />

BADEN-BADEN ............................................................................................................................ 379<br />

KARTEN<br />

Karte 1: Situation <strong>der</strong> Windverhältnisse zum Betrieb von Windenergieanlagen<br />

Karte 2: Ausschlussgebiete – Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>zur</strong> Windenergienutzung nicht <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehende Gebiete<br />

Karte 3: <strong>Entwicklung</strong> möglicher Standorte – Flächen ohne Ausschlusskriterien<br />

Karte 4: <strong>Entwicklung</strong> möglicher Standorte – Flächen ohne Ausschlusskriterien <strong>und</strong><br />

mit zum Betrieb von Windenergieanlagen ausreichen<strong>der</strong> Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG<br />

1.1 EINFÜHRUNG<br />

Das Ziel <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung die CO2-Emissionen zu reduzieren hat zu einem<br />

staatlich verstärkt geför<strong>der</strong>ten Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung geführt. Als ein Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Klimaschutzpolitik erfolgt dieser Ausbau unter <strong>der</strong> Prämisse, eine umweltfre<strong>und</strong>liche<br />

Ergänzung <strong>zur</strong> konventionellen Energieerzeugung bereitzustellen.<br />

Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg tritt für einen verstärkten Ausbau<br />

regenerativer Energien in <strong>der</strong> Energieversorgung ein. Die Windenergienutzung<br />

kann hierzu einen Beitrag leisten.<br />

Nach Nordrhein-Westfalen bringt Baden-Württemberg als zweites B<strong>und</strong>esland ein<br />

Klimaschutzgesetz auf den Weg. Baden-Württemberg setzt sich zum Ziel, die<br />

Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 % gegenüber den Emissionen im Jahr<br />

1990 zu verringern. Mittelfristig bis 2020 setzt sich das Land die Zielmarke minus<br />

25 %. Die beschlossenen Eckpunkt zum Klimaschutzgesetz basieren auf einem<br />

vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie-<br />

<strong>und</strong> Wasserstoff-Forschung (ZSW). In diesem Gutachten werden die<br />

Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Energieerzeugung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Energienutzung in den Bereichen<br />

Strom, Wärme <strong>und</strong> Kraftstoffe für Baden-Württemberg untersucht. Es wird ein<br />

energiepolitisches Szenario entwickelt, das die beson<strong>der</strong>en Emissionsstrukturen<br />

des Landes berücksichtigt. Daraus werden die genannten CO2-Min<strong>der</strong>ungsziele<br />

abgeleitet. Darüber hinaus empfehlen die Wissenschaftler des ZSW sektorbezogene<br />

Min<strong>der</strong>ungsziele.<br />

Flankierend zum Klimaschutzgesetz entwickelt das Land auch ein Integriertes<br />

Energie- <strong>und</strong> Klimaschutzkonzept (IEKK). In ihm werden die Sektorziele festgeschrieben<br />

<strong>und</strong> konkrete Maßnahmen benannt, wie diese Ziele zu erreichen sind.<br />

Zentrale Bereiche im IEKK werden Vorschläge für die Erschließung von Energieeffizienz-<br />

<strong>und</strong> Energieeinsparpotenziale sein, für den beschleunigten Ausbau <strong>der</strong> erneuerbaren<br />

Energien, für den Ausbau <strong>der</strong> Netze <strong>und</strong> Speicherkapazitäten <strong>und</strong> für<br />

die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit mit Strom durch den Bau neuer<br />

hocheffizienter Kraftwerke.<br />

Dem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung kommt nicht zuletzt seit dem Beschluss, bis<br />

2022 aus <strong>der</strong> Kernenergie auszusteigen, sowohl auf B<strong>und</strong>esebene als auch auf<br />

Landesebene eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Die Landesregierung von Baden-<br />

Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs<br />

aus „heimischer“ Windenergie zu decken. Heute beträgt <strong>der</strong> Anteil < 1%.<br />

In Baden-Württemberg wurde 2002 im Landesplanungsgesetz festgelegt, die planerische<br />

<strong>Steuerung</strong> für den Betrieb von Windenergieanlagen den Regionalverbänden<br />

zuzuweisen. Die Landesregierung hat das Landesplanungsgesetz am 9.5.2012<br />

geän<strong>der</strong>t, hebt die Regionalpläne zum 31.12.2012 auf <strong>und</strong> sieht eine Festlegung<br />

von Ausschlussgebieten in künftigen Regionalplänen nicht mehr vor. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung<br />

soll die Windenergie prinzipiell unterstützt <strong>und</strong> den Kommunen mehr Möglichkeit<br />

für die Errichtung von Windenergieanlagen einberaumt werden.<br />

Der <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden, die Städte <strong>und</strong> Gemeinden des Landkreises Rastatt<br />

sowie weitere angrenzende Kommunen des Landkreis Calw <strong>und</strong> des Ortenaukreis<br />

haben sich dieser Aufgabe gestellt <strong>und</strong> haben in einem ersten Schritt die vorliegende<br />

gemeinsame Konzeption für die Raumschaft erarbeitet.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 9


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

1.2 ZULÄSSIGKEIT VON WINDENERGIEANLAGEN<br />

Das Bauplanungsrecht ermöglicht gr<strong>und</strong>sätzlich die Zulassung von Windenergieanlagen<br />

sowohl im mit einem Bebauungsplan beplanten Bereich als auch im unbeplanten<br />

Bereich. In diesen Gebieten ist aber regelmäßig nur eine private Windenergieanlage<br />

als untergeordnete Nebenanlage zulässig, wenn sie <strong>der</strong> Eigenart des<br />

Gebiets nicht wi<strong>der</strong>spricht bzw. sich in die nähere Umgebung einfügt. Wegen <strong>der</strong><br />

günstigeren Windverhältnisse sind Windenergieanlagen regelmäßig auf einen<br />

Standort im bauplanungsrechtlichen Außenbereich angewiesen. § 35 BauGB enthält<br />

hierfür die Voraussetzungen <strong>und</strong> unterscheidet zwischen den im Außenbereich<br />

privilegierten <strong>und</strong> erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben (Abs. 1) <strong>und</strong> sonstigen<br />

Vorhaben (Abs. 2). „Um den Anteil erneuerbarer Energie an <strong>der</strong> Energieversorgung<br />

zu steigern <strong>und</strong> eine Beseitigung baurechtlicher Hemmnisse zu erreichen“<br />

wurden Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB den privilegierten <strong>und</strong><br />

somit erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben zugeordnet. Damit besteht für<br />

Windenergieanlagen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die Erschließung<br />

gesichert ist <strong>und</strong> öffentliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

Umfassen<strong>der</strong> Planvorbehalt (§ 35 Abs. 3 BauGB): Bei isolierter Privilegierung<br />

des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB würden Windenergieanlagen im Außenbereich bei<br />

entsprechen<strong>der</strong> Antragstellung zugelassen werden müssen. Um eine damit befürchtete<br />

flächendeckende Bebauung des Außenbereichs zu vermeiden, hat <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber den Gemeinden in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB durch einen sog. Planvorbehalt<br />

eine <strong>Steuerung</strong>smöglichkeit gegeben. Danach können Gemeinden <strong>und</strong> Planungsverbände<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung Windenergieanlagen<br />

durch entsprechende Darstellungen an geeigneten Stellen als Konzentrationszonen<br />

ermöglichen <strong>und</strong> damit umgekehrt an ungeeigneten Stellen im Außenbereich<br />

wegen des dann entgegenstehenden öffentlichen Belangs verhin<strong>der</strong>n.<br />

Schlüssiges Planungskonzept: Erfor<strong>der</strong>lich für eine <strong>Steuerung</strong> ist immer, dass<br />

die Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsverband eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets<br />

vorgenommen hat <strong>und</strong> ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, mit<br />

dem sie die beson<strong>der</strong>e Eignung <strong>der</strong> konkret ausgewiesenen Fläche darlegt <strong>und</strong> auf<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ungeeignete Standorte ausschließt.<br />

Verfahren bei <strong>der</strong> Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windenergie<br />

im Flächennutzungsplan: Die planerische Darstellung von „Konzentrationszonen“<br />

können z.B. als „Son<strong>der</strong>gebieten mit Zweckbestimmung Windenergieanlagen“ mit §<br />

5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung<br />

o<strong>der</strong> als „Versorgungsflächen“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB dargestellt werden.<br />

Auch eine Darstellung als „Konzentrationszonen Windenergie“ wird häufig genutzt.<br />

Mit <strong>der</strong> Novelle des Baugesetzbuches am 22.07.2011 wird überdies in § 5 Abs. 2<br />

Ziffer 2b klargestellt, dass auch technische Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken,<br />

im Flächennutzungsplan dargestellt werden können.<br />

10<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WIINDENERGIE<br />

INN<br />

DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />

UND GE EMEINDEN IM<br />

LAANDKREIS<br />

RASSTATT,<br />

STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />

UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />

1.3 BESTEHEN<br />

NDE WINDENERG<br />

GIEANLA AGEN BZZW.<br />

AUSWEISU<br />

UNGEN<br />

In <strong>der</strong> Regioon<br />

Mittlerer Oberrhein u<strong>und</strong><br />

auch in <strong>der</strong> Region Südlicher OOberrhein<br />

be e-<br />

steht bis zuum<br />

31.12.20 012 Planunggsrecht<br />

durch<br />

den Regio onalplan. Biss<br />

zu diesem m<br />

Zeitpunkt sind<br />

im betr rachteten Raaum<br />

regionalbedeutsam<br />

me Windeneergieanlagen<br />

n<br />

ausgeschlosssen.<br />

In <strong>der</strong> Region Norrdschwarzwald<br />

gibt es bislang b keineen<br />

Regional l-<br />

plan.<br />

VVorranggebbiete<br />

laut Re egionalplann<br />

Mittlerer Oberrhein O (S Stand Juli 22006)<br />

Der Regionaalplan<br />

<strong>der</strong> Region R Mittleerer<br />

Oberrhe ein weist zwe ei Vorranggeebiete<br />

für re e<br />

gionalbedeuutsame<br />

Wind denergieanlaagen<br />

im Be ereich <strong>der</strong> hier h betrachtteten<br />

Raum m<br />

schaft aus. EEs<br />

handelt sich s dabei umm<br />

die „Hohe e Wanne“ auf<br />

Loffenauerr<br />

Gemarkung g<br />

sowie um deen<br />

„Urberg“ südlich von Baden-Bade en.<br />

VVorranggebbiete<br />

laut Re egionalplann<br />

Südlicher Oberrhein (Stand Mai 2006)<br />

Der Regionalplan<br />

<strong>der</strong> Region R Südlicher<br />

Oberr rhein weist zwei Vorrannggebiete<br />

fü ür<br />

regionalbedeutsame<br />

Windenergieannlagen<br />

im Bereich B <strong>der</strong> hier h betrachhteten<br />

Raum m-<br />

schaft aus. Es handelt sich dabei uum<br />

die Bere eiche „Rauha alde“ auf Saasbacher<br />

Ge e<br />

markung unnd<br />

„Mur“ auf den Gemarkkungen<br />

von Lauf <strong>und</strong> Sa asbachwaldeen.<br />

AAusweisunngen<br />

durch Flächennuttzungspläne<br />

e<br />

Im Zuge d<strong>der</strong><br />

2. Forts schreibung des Fläche ennutzungsp planes <strong>der</strong> VVG Sinz z<br />

heim/Hügelssheim<br />

wurde en die Mögllichkeiten<br />

zu ur Errichtung g von nicht regional be e<br />

deutsamen Windenergieanlagen<br />

mmit<br />

Nabenhöh hen unter 50 0 m im Bereeich<br />

<strong>der</strong> Ge e<br />

markungen Sinzheim, Leiberstung<br />

L<br />

<strong>und</strong> Hügels sheim geprü üft. Als Ergeebnis<br />

erfolgte e<br />

die Ausweissung<br />

einer Vorrangflächhe<br />

für bis zu z zwei nicht<br />

regional bedeutsame e<br />

Windenergieeanlagen<br />

im Bereich <strong>der</strong>r<br />

Exclave „H Hohberg/Buß ßweingarten“ “.<br />

Bestehendee<br />

Windener rgieanlagenn<br />

Die Gemeinnde<br />

Sasbach hwalden verffügt<br />

auf <strong>der</strong> Hornisgrinde e über drei WWEA<br />

mit ins s-<br />

gesamt 352 kW Leistung.<br />

1.4 NUTZUNG<br />

VON V WINNDENER<br />

RGIE<br />

1.4.1 WINND<br />

– EINE E METEORROLOGIS<br />

SCHE ERS SCHEINUNNG<br />

Wind ist einne<br />

wichtige regenerativve<br />

Energieq quelle. Er en ntsteht durcch<br />

die unter r<br />

schiedliche Erwärmung g von Luftmaassen,<br />

die in Bewegun ng geraten. Die Gebiete e<br />

entlaang<br />

des Äqu uators (um 0°<br />

geographisscher<br />

Breite e)<br />

werdden<br />

von <strong>der</strong> Sonne stärk ker erwärmt als <strong>der</strong> Res st<br />

<strong>der</strong> EErde.<br />

Die wa arme Luft ste eigt am Äquator<br />

auf – es<br />

bildeet<br />

sich ein Hochdruckge<br />

H ebiet. Würdee<br />

sich die Er r-<br />

de nicht<br />

drehen, so würde sich s die Luft auf direktem m<br />

Wegg<br />

zu den Polen<br />

bewegen n. Die dort hherrschenden<br />

n<br />

Tiefddruckgebiete<br />

e ziehen die Luft an <strong>und</strong>d<br />

„entlasten n“<br />

dadurch diee<br />

Hochdruckg gebiete über<br />

dem Äqua ator. Durch das d Abkühlenn<br />

<strong>und</strong> Absin n-<br />

ken <strong>der</strong> Luftt<br />

an den Po olen bilden ssich<br />

dort wie e<strong>der</strong>um in Bo odennähe HHochdruckge<br />

e<br />

biete, von denen<br />

die Lu uft – bei eineer<br />

sich nicht drehenden Erde – wied<strong>der</strong><br />

auf direk k<br />

tem Weg zuurück<br />

zum Äq quator fließeen<br />

würde.<br />

Dieser direkkte<br />

Luftstrom m wird jedochh<br />

durch die Rotation <strong>der</strong><br />

Erde bzw. die Coriolis s<br />

kraft abgelenkt<br />

– auf de er Nordhalbkkugel<br />

nach Osten, O auf de er Südhalbkkugel<br />

in west t-<br />

liche Richtunng.<br />

HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />

raumplaner<br />

landschaft tsarchitekten<br />

11


WIINDENERGIE<br />

INN<br />

DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />

UND GE EMEINDEN IM<br />

LAANDKREIS<br />

RASSTATT,<br />

STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />

UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />

AAus<br />

diesen Bewegunge en ergeben ssich<br />

die Hau uptwindrichtungen<br />

auf d<strong>der</strong><br />

Erde. Sie e<br />

sind wichtig für die Plan nung von Winndenergiean<br />

nlagen, da diese<br />

verstänndlicherweise<br />

e<br />

in Gebieten aufgestellt werden w solltten,<br />

in denen n sich möglichst<br />

wenigee<br />

Hin<strong>der</strong>nisse e<br />

in <strong>der</strong> Haupttwindrichtung<br />

befinden.<br />

Auch lookale<br />

klimat tische Bedingungen<br />

beeeinflussen<br />

die e<br />

Windveerhältnisse.<br />

Für die Nu utzung von Windenergie e<br />

wäre ees<br />

ideal, we enn <strong>der</strong> Wind<br />

stets auus<br />

<strong>der</strong>selben n<br />

Richtung<br />

wehen würde. Da dies nicht <strong>der</strong> Fall ist t,<br />

müsseen<br />

die Rotore en <strong>der</strong> Wind denergieanlaagen<br />

für eine e<br />

optimaale<br />

Energiea ausbeute be ei einem Wiindrichtungs<br />

s-<br />

wechseel<br />

entsprec chend nach hgeführt weerden.<br />

Doch h<br />

auch ddas<br />

hat sei ine Grenzen n. Springt d<strong>der</strong><br />

Wind zu u<br />

plötzlicch<br />

um, kan nn die Anla age nicht eentsprechend<br />

d<br />

schnell<br />

nachgefüh hrt werden <strong>und</strong> u es kommmt<br />

zu eine er<br />

geringeren Energieaus sbeute. Diees<br />

ist bes son<strong>der</strong>s im m Bereich von Berg g-<br />

Talwindsystemen<br />

bedeutsam,<br />

bei ddenen<br />

die Richtung R <strong>der</strong><br />

bodennaheen<br />

Strömun n<br />

gen gegen MMittag<br />

wechs selt.<br />

Eine Windennergieanlage<br />

e liefert ihre Leistung, in ndem sie die e Kraft des WWindes<br />

in ein n<br />

Drehmomennt<br />

an den Ro otorblättern uumwandelt.<br />

Die Energiemenge,<br />

die d<strong>der</strong><br />

Wind au uf<br />

den Rotor üüberträgt,<br />

hä ängt von deer<br />

Luftdichte e, <strong>der</strong> Rotorfläche<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Windge e-<br />

schwindigkeeit<br />

ab. Aufgenommen<br />

wirrd<br />

die Energ gie aus <strong>der</strong> Bremsung B dees<br />

Windes.<br />

1.4.2 ENTTWICKLU<br />

UNG DER WWINDENE<br />

ERGIENUTZUNG<br />

IN DDEUTSCH<br />

HLAND<br />

Die Nutzungg<br />

<strong>der</strong> Windenergie<br />

blicktt<br />

auf eine lan nge Tradition n <strong>zur</strong>ück. Seeit<br />

jeher nutz zt<br />

<strong>der</strong> Mensch die Kraft de es Windes – sei es <strong>zur</strong> Fortbewegun<br />

F ng in <strong>der</strong> Seegelschifffahr<br />

rt<br />

o<strong>der</strong> zum Betrieb<br />

von Getreidemüh<br />

G hlen o<strong>der</strong> Wa asserpumpe en. Heute nooch<br />

erhaltene e<br />

Exemplare ddieser<br />

histor rischen Winddenergieanla<br />

agen stellen oftmals touristische<br />

Zie e-<br />

le dar <strong>und</strong> stehen<br />

unter Denkmalschhutz.<br />

Die mo<strong>der</strong>ne<br />

Windenerg gienutzung hhat<br />

ihre Wur rzeln in Dänemark.<br />

Dortt<br />

wurde 1891<br />

das erste WWindrad<br />

<strong>zur</strong> Stromerzeugung<br />

gebau ut. Ziel war die d Versorguung<br />

struktur r-<br />

schwacher ländlicher Regionen R mitt<br />

Gleichstrom.<br />

1918 erz zeugte eine Anlage eine e<br />

elektrische LLeistung<br />

von n 10 bis 35 kkW.<br />

In den 1920er Jahr ren wurde diie<br />

Windener r-<br />

gieforschungg<br />

auch in Deutschland<br />

D<br />

vorangetrie eben – allerd dings sankeen<br />

nach dem m<br />

zweiten Weeltkrieg<br />

die Energiepreis<br />

E se <strong>und</strong> damit<br />

auch das Interesse aan<br />

<strong>der</strong> Wind d-<br />

energie.<br />

Einen Aufscchwung<br />

erleb bte die Winddenergie<br />

ers st wie<strong>der</strong> ab 1975, infolgge<br />

<strong>der</strong> beiden n<br />

Ölpreiskriseen<br />

<strong>und</strong> dem wachsendeen<br />

Umweltbe ewusstsein. Investitionenn<br />

in die For r-<br />

schung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erlass entsprechen<br />

e n<strong>der</strong> Gesetzg gebungen (E EEG) tragenn<br />

seither zum m<br />

AAusbau<br />

<strong>und</strong>d<br />

<strong>zur</strong> techn nischen Verrbesserung<br />

<strong>der</strong> Nutzun ng von Winndenergie<br />

in n<br />

Deutschlandd<br />

bei1. Abb.<br />

1 gibt anhhand<br />

<strong>der</strong> installierten<br />

Leistung<br />

eineen<br />

Überblick<br />

über die <strong>Entwicklung</strong><br />

de er Windenerrgienutzung<br />

in Deutschla and während<br />

<strong>der</strong> letzten n<br />

20 Jahre.<br />

1 Internetseitee<br />

<strong>der</strong> Deutsche en Energie-Aggentur<br />

dena (A Aufruf: 14.02.20 012)<br />

12<br />

HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />

raumplaner<br />

landschaft tsarchitekten


WIINDENERGIE<br />

INN<br />

DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />

UND GE EMEINDEN IM<br />

LAANDKREIS<br />

RASSTATT,<br />

STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />

UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />

AAbb.<br />

1 Überssicht<br />

über die kumulierte insstallierte<br />

Leistu ung <strong>der</strong> Winden nergienutzungg<br />

in Deutsch-<br />

land vvon<br />

1990 bis 2011 2 (DEWI GGmbH,<br />

2011)<br />

Insgesamt eerzeugten<br />

im m Jahr 2011<br />

deutschlandweit<br />

21.9 917 Windeneergieanlagen<br />

n<br />

27.980,58 MMW<br />

elektrisc che Leistungg.<br />

Wie nachfo olgende Tab belle Tab. 1 zeigt, befin n-<br />

det sich ein Großteil de er WEA in den<br />

windreichen,<br />

nördlichen<br />

B<strong>und</strong>esslän<strong>der</strong>n.<br />

Die e<br />

<strong>der</strong>zeit leistungsstärkste<br />

e Windenerggieanlage<br />

is st die E-126 6 <strong>der</strong> Firma Enercon mit<br />

einer Nennleeistung<br />

von 7,5 MW. Diee<br />

durchschn nittliche insta allierte Leistuung<br />

pro WEA A<br />

lag 2011 in Deutschland d jedoch knaapp<br />

über 2,2 MW.<br />

In einigen BBereichen<br />

er rgeben sich durch die hohe<br />

Anzahl an Windeneergieanlagen<br />

n<br />

z. T. erheblliche<br />

Umweltauswirkunggen.<br />

Durch den Ersatz <strong>der</strong> älteren WEA durch h<br />

neue, leistungsstärkere<br />

<strong>und</strong> effizienntere<br />

Anlage en kann die e installierte Leistung be ei<br />

gleichzeitigeer<br />

Verringer rung <strong>der</strong> Annlagenzahl<br />

erhöht werd den (Repowwering).<br />

Eine e<br />

gängige Fauustformel<br />

ist t das Erreichhen<br />

<strong>der</strong> dop ppelten Leist tung <strong>und</strong> dees<br />

dreifachen n<br />

Stromertrags<br />

bei halber r Anlagenzaahl<br />

bezogen auf die gleiche<br />

Fläche (B<strong>und</strong>esver r-<br />

band WindEEnergie<br />

e. V. ., 2010).<br />

Da die Windde<br />

über dem m Meer stärkker<br />

<strong>und</strong> stetiger<br />

wehen als a über Lannd,<br />

sind Offs s-<br />

hore-Windpaarks<br />

besond <strong>der</strong>s ertragrreich.<br />

Deuts schland verf fügt insgesaamt<br />

über 54 4<br />

Offshore-Wiindenergiean<br />

nlagen mit einer Leistu ung von 210 0,30 MW (DDEWI<br />

GmbH H,<br />

2011).<br />

HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />

raumplaner<br />

landschaft tsarchitekten<br />

13 3


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Tab. 1 Regionale Verteilung <strong>der</strong> WEA in Deutschland (DEWI GmbH, 2011, verän<strong>der</strong>t)<br />

14<br />

B<strong>und</strong>esland Anzahl <strong>der</strong> Anlagen Installierte Leistung (MW)<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 5.501 7.039,42<br />

Brandenburg 3.053 4.600.51<br />

Sachsen-Anhalt 2.352 3.642,31<br />

Schleswig-Holstein 2.705 3.271,19<br />

Nordrhein-Westfalen 2.881 3.070,86<br />

Rheinland-Pfalz 1.177 1.662,63<br />

Mecklenburg-Vorpommern 1.385 1.627,30<br />

Sachsen 838 975,82<br />

Thüringen 601 801,33<br />

Hessen 665 687,11<br />

Bayern 486 486<br />

Baden-Württemberg 378 486,38<br />

Bremen 73 140,86<br />

Saarland 89 127,0<br />

Hamburg 60 53,40<br />

Berlin 1 2,00<br />

Während in vielen norddeutschen Regionen eine Ertragssteigerung <strong>der</strong> Windenergie<br />

heute v. a. durch das Repowering bestehen<strong>der</strong> Anlagen bzw. Windparks erreicht<br />

wird, bestehen in den südlichen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n wie Bayern <strong>und</strong> Baden-<br />

Württemberg noch beträchtliche Ausbaupotentiale.<br />

Um das Ziel <strong>der</strong> Landesregierung zu erreichen, bis zum Jahr 2020 mindestens<br />

10% des Stroms im Land aus „heimischer“ Windenergie bereit zu stellen, sind in<br />

den kommenden Jahren r<strong>und</strong> 1.200 neue WEA mit einer Leistung von jeweils etwa<br />

3 MW zu errichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

1.4.3 ANLAGENCHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON<br />

WINDENERGIEANLAGEN<br />

Um zu entsprechenden Wirkungsaussagen von Windenergieanlagen zu gelangen,<br />

nutzt man Referenzanlagen, da bei <strong>der</strong> Erstellung einer Konzeption <strong>zur</strong> <strong>Steuerung</strong><br />

von Windenergieanlagen nicht bekannt ist, welcher konkrete Anlagentyp errichtet<br />

wird. Somit ist nicht definitiv bekannt, mit welchen konkreten Auswirkungen durch<br />

die Windenergieanlagen zu rechnen sind. Um Anlagenbetreibern, Anwohnern sowie<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird ein<br />

häufig genutzter Anlagentyp als Referenzanlage gewählt, um die Wirkungen dieser<br />

Anlage in die Konzeption einzubeziehen. Die Verwendung von Referenzanlagen<br />

bedeutet jedoch nicht, dass dieser Anlagentyp dort zwingend gebaut werden muss.<br />

Die Vorgabe dient lediglich <strong>der</strong> planerischen Operationalisierung.<br />

Als Referenzanlage wurde die ENERCON E-82 ausgewählt, da sie <strong>der</strong>zeit dem<br />

Stand <strong>der</strong> Technik entspricht. Die Produktpalette von Enercon wurde durch die E-<br />

101 erweitert. Der Trend geht in Schwachwindregionen wie Baden-Württemberg<br />

hin zu größeren Anlagen, die höher <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e größere Rotoren besitzen.<br />

Bewusst wird hier jedoch nicht von maximal denkbaren Anlagen ausgegangen.<br />

Tab. 2 Technische Daten ENERCON E-82 I E-101<br />

Technische Daten E- 82 E-101<br />

Nennleistung 2.300 KW 3.000 KW<br />

Nabenhöhe 78m/85m/98m/108m/138m 99 m/135 m<br />

Rotordurchmesser 82 m 101 m<br />

Gesamthöhe 119 - 179 m 150 – 185 m<br />

Blattanzahl 3 3<br />

Drehrichtung Uhrzeigersinn Uhrzeigersinn<br />

Einschaltgeschwindigkeit 2,5 m/s 2,0 m/s<br />

Drehzahl variabel, 6-19,5 U/min variabel, 4-14,5 U/min<br />

Maximalleistung 12 m/s 13 m/s<br />

Abschaltgeschwindigkeit 28 -34 m/s 28 -34 m/s<br />

Schallleistungspegel bei<br />

einer Referenzgeschwindigkeit<br />

von 10m/s in 10m Höhe<br />

104 dB(A) 106 dB(A)<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Standort 2<br />

Bei <strong>der</strong> Errichtung einer Windenergieanlage bedarf es abgesehen von <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Stellfläche <strong>und</strong> dem F<strong>und</strong>ament, das ca. 200-400 m² in Anspruch nimmt -<br />

noch weiterer Flächen für den Kran, die Vormontage o<strong>der</strong> die Lagerung von Material.<br />

Insgesamt liegt <strong>der</strong> Flächenbedarf daher etwa in einer Größenordnung von 0,3-<br />

1,1 ha. Nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten können Teile <strong>der</strong> Fläche wie<strong>der</strong> <strong>zur</strong>ückgebaut<br />

2 Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um grobe Orientierungswerte, die je nach konkreter Anlagengröße,<br />

Anlagentyp <strong>und</strong> örtlicher Gegebenheit variieren können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

15


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

bzw. aufgeforstet werden. Laut B<strong>und</strong>esverband WindEnergie e.V. (2011) muss im<br />

Wald mit einer dauerhaft gerodeten Fläche von ca. 3.500 m² <strong>und</strong> zusätzlich mit einer<br />

Fläche von etwa 1.500 m², die vorübergehend von Gehölzen freizuhalten ist,<br />

gerechnet werden. Der Windenergiehersteller ENERCON gibt für die Referenzanlage<br />

E-82 einen Wert von 0,7 ha im Wald an; von dieser Fläche sind 0,3 ha<br />

dauerhaft freizuhalten.<br />

Abb. 2 Schema eines WEA –Standorts<br />

Abb. 3 Standort im Wald<br />

16<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

F<strong>und</strong>ament: Der Turmsockel (Ø ca. 6-9 m) benötigt ein F<strong>und</strong>ament, das in kreisr<strong>und</strong>er<br />

Form aus Stahlbeton vor Ort gegossen wird. Der Durchmesser des F<strong>und</strong>aments<br />

beträgt ca. 17-23 m. Die sichtbare F<strong>und</strong>amentfläche lässt sich durch Erdüberdeckung<br />

reduzieren. In einem gedachten Kreis von ca. 50-60 m Ø um den<br />

Turmsockel dürfen sich (bis zum Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten) keine Hin<strong>der</strong>nisse befinden.<br />

Der Erdaushub kann auf <strong>der</strong> Rückseite des F<strong>und</strong>aments gelagert werden.<br />

Abb. 4 F<strong>und</strong>ament einer WEA<br />

Kranstellfläche: Die Kranstellfläche <strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Anlage muss dauerhaft <strong>und</strong><br />

frostsicher sein. Zur Ableitung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers bedarf es einer Drainage.<br />

Die Kranstellfläche muss eine Achslast von mind. 12 t <strong>und</strong> eine Flächenpressung<br />

von 18,5 t/m 2 aufnehmen können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

17


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 5 Kran zum Aufbau einer WEA im Wald<br />

Vormontagefläche: Für die Vormontage <strong>der</strong> Betonturmfertigteile bedarf es einer<br />

ebenen, wurzelstockfreien, grobkörnigen Fläche, die nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten<br />

<strong>zur</strong>ückgebaut bzw. wie<strong>der</strong> aufgeforstet werden kann. Eine Mindesttragfähigkeit von<br />

6,0 t/m² ist erfor<strong>der</strong>lich. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer zusätzlichen Lagerfläche<br />

möglich. Auch diese kann nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten wie<strong>der</strong> aufgeforstet<br />

bzw. <strong>zur</strong>ückgebaut werden.<br />

Zuwegung: Die Zuwegung muss einer ganzen Reihe von Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

entsprechen. Sie ist dauerhaft <strong>und</strong> frostsicher herzustellen <strong>und</strong> muss über eine<br />

nutzbare Fahrbreite von mind. 4 m, im Bereich <strong>der</strong> Auslegermontage <strong>und</strong> in Kurvenbereichen,<br />

von mind. 6 m verfügen. Darüber hinaus hat sie eine Achslast von<br />

mind. 12 t <strong>und</strong> ein Gesamtgewicht von 120 bis 165 t zu tragen. Außerdem sind eine<br />

ausreichende Durchfahrtshöhe (4,80 m), eine ausreichende Tragfähigkeit von Brücken,<br />

Durchlässen, Verrohrungen etc. erfor<strong>der</strong>lich. In einem Bereich von 0,5 m neben<br />

<strong>der</strong> Zuwegung dürfen sich keine Hin<strong>der</strong>nisse (Bäume, Zäune, Wände etc.) befinden.<br />

Durch die Wahl des Standorts an o<strong>der</strong> in unmittelbarer Nähe von Flurwegen<br />

<strong>und</strong> Straßen können zusätzliche Erschließungsflächen minimiert werden.<br />

18<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 6 Ertüchtigung von Waldwegen<br />

Um die elektrische Leistung abführen zu können, wird die Windenergieanlage an<br />

ein Mittelspannungsnetz angeschlossen. Hierfür wird eine Übergabestation benötigt,<br />

in <strong>der</strong> sich eine Mittelspannungsschaltanlage befindet. Der Transformator wird<br />

i. d. R. in die Windenergieanlage integriert.<br />

Abb. 7 Leitungsbau im Wald<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

19


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Laut B<strong>und</strong>esverband WindEnergie e.V. (2011) ist ein wirtschaftlicher Betrieb im<br />

Wald bei mo<strong>der</strong>nen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von etwa140 m <strong>und</strong><br />

einem Rotortiefpunkt über 90 m möglich. Das bedeutet einen freien Luftraum über<br />

Baumkronen von > 60 m.<br />

Windparks<br />

Bei <strong>der</strong> Bündelung von WEA zu Windparks können v. a. bei <strong>der</strong> Erschließung Synergieeffekte<br />

genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Sicherheitsabstände<br />

zwischen den einzelnen Windenergieanlagen eingehalten werden<br />

müssen. Als Richtwert für Abstände dienen <strong>der</strong> 6-fache Rotordurchmesser in<br />

Hauptwindrichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong> 3-fache Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung. Für<br />

einen Windpark mit fünf Anlagen (E-82) bedeutet das einen ungefähren Flächenbedarf<br />

von 25-30 ha. Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Zunahme<br />

von Schallimmissionen bei einer steigenden Zahl von WEA. Während um eine einzelne<br />

WEA des Typs E-82 in einem Abstand von 780 m 35dB(A) erreicht werden,<br />

so benötigt man bei drei WEA desselben Typs bereits einen Abstand von 1120 m<br />

um auf 35dB(A) zu kommen.<br />

Abb. 8 Windpark<br />

Ab einer Parkgröße von etwa acht WEA kommt <strong>der</strong> Bau eines Umspannwerks in<br />

Betracht. Die elektrische Leistung wird dann direkt in eine Hochspannungsleitung<br />

eingespeist.<br />

20<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Tab. 3 Mögliche bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter<br />

Vorhabensbedingte Wirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Abspannseile <strong>zur</strong><br />

Sicherung<br />

Bevölkerung <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige<br />

Sachgüter<br />

Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt<br />

Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

- - - Vogelschlag - - -<br />

Baustelleneinrichtung visuelle Störung - technische Elemente<br />

in <strong>der</strong> freien<br />

Landschaft<br />

Betrieb von Baustellenfahrzeugen<br />

<strong>und</strong> -maschinen<br />

(Aus-)bau von Zufahrts-<br />

/Erschließungswegen; im<br />

Wald u.a. Rodung für Zuwegung,<br />

Kranstellfläche,<br />

Kran-Montage-ausleger<br />

Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />

Staubimmissionen<br />

Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />

Staubimmissionen,<br />

visuelle Störung<br />

F<strong>und</strong>amenterstellung Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />

Staubimmissionen,<br />

visuelle Störung<br />

- erhöhtes Verkehrsaufkommen<br />

mit<br />

Lärm-, Schadstoff-<br />

<strong>und</strong> Staubimmissionen<br />

- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />

- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />

Zerschneidung von<br />

Funktionszusammenhängen;<br />

Zerstörung von<br />

Lebensräumen<br />

Zerstörung von Pflanzen;<br />

Beunruhigung von<br />

Tieren<br />

Zerstörung/Zerschneidung<br />

von<br />

Lebensräumen;<br />

Verlust von Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Tieren<br />

Bodenverdichtung,<br />

Versiegelung eingeschränkteVersickerung,<br />

Gefahr von<br />

Schadstoffeinträgen<br />

Schadstoffeinträge<br />

ins Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Bodenverdichtung,<br />

Versiegelung <br />

eingeschränkte<br />

Versickerung;<br />

Schadstoffeinträge<br />

s. o. Gefahr von Schadstoffeinträgen,Versiegelung<br />

Versiegelung;<br />

Bodenverdichtung,<br />

-abtrag, -<br />

umlagerung<br />

Schadstoffeinträge<br />

in den<br />

Boden;<br />

Bodenverdichtung<br />

Verlust aller<br />

Bodenfunktionen<br />

durch Versiegelung,Bodenverdichtung,<br />

-abtrag, -<br />

umlagerung;<br />

Schadstoffeinträge<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 21<br />

-<br />

Schadstoff-<br />

<strong>und</strong><br />

Staubimmissionen<br />

s.o.<br />

s.o. s.o.


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Vorhabensbedingte Wirkungen<br />

Errichtung von Betriebsgebäuden<br />

(Trafostation +<br />

Umspannwerk)<br />

Netzanbindung über Freileitungen;<br />

in abgelegenen Waldgebieten<br />

Bau sehr langer Kabeltrassen<br />

aufgr<strong>und</strong> abgelegener<br />

Lage im Waldgebiet<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Netzanbindung über Erdkabel;<br />

im Wald s.o.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

22<br />

Bevölkerung <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />

Staubimmissionen,<br />

visuelle Störung<br />

Lärm-, Schadstoff- <strong>und</strong><br />

Staubimmissionen,<br />

visuelle Störung; Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />

Lärmemissionen, visuelle<br />

Störungen, Schadstoff-,<br />

Staubemissionen<br />

Mastanlage mit Rotor Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Erholungsfunktion durch<br />

Störung von Blickbeziehungen,<br />

visuelle Beeinträchtigungen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige<br />

Sachgüter<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt<br />

- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />

visuelle Beeinträchtigungen<br />

durch technischeElemente<br />

Anreicherung <strong>der</strong><br />

Landschaft mit technischen<br />

Elementen<br />

- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge<br />

visuelle Beeinträchtigungen<br />

Anreicherung <strong>der</strong><br />

Landschaft mit technischen<br />

Elementen;<br />

Gefahr <strong>der</strong> Vereinheitlichung<br />

<strong>der</strong><br />

Landschaft durch<br />

Austauschbarkeit<br />

<strong>der</strong> Elemente;<br />

Je nach Anzahl<br />

Gefahr <strong>der</strong> Überprägung<br />

<strong>der</strong> Landschaft;<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Maßstäblichkeit in<br />

<strong>der</strong> Landschaft<br />

durch die große<br />

Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

s. o. s.o. s.o. s.o.<br />

s. o. s.o. s.o. s.o.<br />

s. o. Eingriff ins Gr<strong>und</strong>wasserregime<br />

Barriereeffekt<br />

/Überflughin<strong>der</strong>nis bei<br />

Windparks quer zu<br />

Vogelzug- bzw. bedeutendenBewegungskorridoren,<br />

Kollisionsgefahr<br />

durch Mastanlage<br />

Bodenverdichtung,<br />

-abtrag, -<br />

umlagerung<br />

- kleinräumige<br />

Versiegelung<br />

s.o.<br />

-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Vorhabensbedingte Wirkungen<br />

Betriebsgebäude (Trafostation<br />

+ Umspannwerk)<br />

Zufahrts- <strong>und</strong> Erschließungswege<br />

Oberirdische Stromfreileitungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Bevölkerung <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

visuelle Beeinträchtigung<br />

Visuelle Beeinträchtigungen,<br />

akustische<br />

Beeinträchtigungen z.B.<br />

Knistergeräusche<br />

- -<br />

Rotordrehung Eiswurf, Lärmimmission,<br />

Schattenwurf optische<br />

Bedrängung, Be-<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige<br />

Sachgüter<br />

Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt<br />

Höhe <strong>der</strong> WEA;<br />

Fernwirkung; Störung<br />

von Blickbeziehungen;<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Nachtsituation durch<br />

Befeuerung <strong>der</strong><br />

Anlagen<br />

- Anreicherung <strong>der</strong><br />

Landschaft mit technischen<br />

Elementen<br />

- Zerschneidung/StörunglandschaftlicherZusammenhänge;<br />

Ausbau <strong>der</strong> bisherigen<br />

land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Wege; Anpassung<br />

<strong>der</strong> Wege an notwendige<br />

Radien etc.<br />

Anreicherung <strong>der</strong><br />

Landschaft mit technischen<br />

Elementen<br />

- Bewegungsunruhe;<br />

sich bewegende<br />

Elemente ziehen die<br />

Aufmerksamkeit auf<br />

Zerschneidung von<br />

Lebensgemeinschaften<br />

Zerschneidung <strong>und</strong><br />

Verinselung von Lebensräumen<br />

<strong>und</strong> ihren<br />

Lebensgemeinschaften<br />

Vogelschlag;<br />

Zerschneidung <strong>und</strong><br />

Verinselung von (Teil-)<br />

Lebensräumen <strong>der</strong><br />

Avifauna<br />

“Scheucheneffekt“ für<br />

störempfindliche Vögel<br />

(Störung von Brut-,<br />

Nahrungs-, Rast-,<br />

Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

- kleinräumige<br />

Versiegelung<br />

- s.o.<br />

- s.o.<br />

- - -<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 23<br />

-<br />

-<br />

-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Vorhabensbedingte Wirkungen<br />

24<br />

Bevölkerung <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

Licht- <strong>und</strong> Lärmemissionen akustische Beeinträchtigungen(Schallimmissionen),<br />

optische Beeinträchtigungen<br />

durch<br />

Blinklichter<br />

Betriebsführung, Wartungsarbeiten<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige<br />

Sachgüter<br />

wegungsunruhe sich; je nach Anzahl<br />

<strong>und</strong> Anordnung<br />

kann eine bedrängende<br />

Wirkung<br />

hervorgerufen werden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Landschaft Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt<br />

- Schallimmissionen<br />

durch technische<br />

Elemente werden in<br />

<strong>der</strong> freien Landschaft<br />

als störend<br />

wahrgenommen.<br />

Entstehung von<br />

Schlagschatten<br />

Überwinterungsgebieten);<br />

Vogel- <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mauskollisionen<br />

Optische <strong>und</strong> akustische<br />

Beunruhigung von<br />

Tieren;<br />

Anlocken von Vögeln<br />

durch WEA -Befeuerung<br />

bei schlechten Sichtbedingungen<br />

- - - Beunruhigung von Tieren;<br />

Schädigung <strong>der</strong> Vegetation<br />

<strong>und</strong> Tierwelt durch<br />

chemische Schadstoffe<br />

(Öle, Fette)<br />

Wasser Boden Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

- - -<br />

- - -


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

1.4.4 ANLAGENCHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON<br />

KLEINWINDENERGIEANLAGEN (KWEA)<br />

Windenergieanlagen unter 50 m werden als Kleinwindenergieanlagen (KWEA) bezeichnet.<br />

Im Gegensatz zu größeren Anlagen sind sie nicht UVP-pflichtig <strong>und</strong> bedürfen<br />

keines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG. Jedoch unterliegen auch<br />

sie rechtlichen Maßgaben wie Landes-, Naturschutz- o<strong>der</strong> Denkmalschutzgesetz<br />

<strong>und</strong> dürfen öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen. Genehmigungsbehörde für<br />

KWEA ist i. d. R. das Landratsamt o<strong>der</strong> – bei kreisfreien Kommunen – die <strong>Stadt</strong>.<br />

Kleinwindenergieanlagen können sowohl eine Haupt- als auch eine Nebenanlage<br />

darstellen. Generell eignen sich Anlagen bis zu einer Nabenhöhe von 30 m als Nebenanlagen<br />

<strong>zur</strong> Eigenversorgung. Sie sind in allen ausgewiesenen o<strong>der</strong> faktischen<br />

Baugebieten zulässig, sofern mindestens 50 % <strong>der</strong> erzeugten Energie auf dem jeweiligen<br />

Gr<strong>und</strong>stück verbraucht wird <strong>und</strong> somit dem Nutzungszweck dienen. Im<br />

Außenbereich ist darauf zu achten, dass die KWEA eindeutig als Nebenanlage zuzuordnen<br />

ist.<br />

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die technischen Daten von<br />

zwei Kleinwindenergieanlagen.<br />

Tab. 4 Technische Daten <strong>der</strong> HEOS H75 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Neuhäuser WindTec NOTOS H40 (vertikale<br />

Achsen)<br />

Technische Daten H75 Notos H40<br />

Nennleistung 75 KW 40 KW<br />

Nabenhöhe 40 m 16 m / 25,5 m<br />

Rotordurchmesser 15 m 12 m<br />

Gesamthöhe 48 m 22 m – 32 m<br />

Blattanzahl 3 2 o<strong>der</strong> 3<br />

Drehrichtung Uhrzeigersinn<br />

Einschaltgeschwindigkeit 3,0 m/s 3,5 m/s<br />

Drehzahl 55 U/min 40 U/min<br />

Maximalleistung 12 m/s 13 m/s<br />

Abschaltgeschwindigkeit 16 m/s 20 m/s<br />

Schallleistungspegel


WIINDENERGIE<br />

INN<br />

DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />

UND GE EMEINDEN IM<br />

LAANDKREIS<br />

RASSTATT,<br />

STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />

UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />

AAbb.<br />

9 Beisppiele<br />

für vertika ale <strong>und</strong> horizonntale<br />

Windene ergieanlagen (h hier: Notos H440<br />

<strong>und</strong> E44)<br />

Bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

von Kleinwindeenergieanlag<br />

gen ist zu beachten,<br />

daass<br />

auch mit<br />

ihnen negattive<br />

Umweltauswirkungeen<br />

wie Lärm m, visuelle Störungen, S SSchattenwur<br />

rf<br />

etc. verb<strong>und</strong>den<br />

sind Im m Allgemeinnen<br />

entsprec chen die Au uswirkungenn<br />

denen von n<br />

WEA > 50 mm,<br />

fallen jed doch i. d. R. . geringer aus.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die TThematik<br />

des<br />

Landschaftssbildes<br />

erwe eist sich hierbbei<br />

als unpr roblematisch her, als die hhier<br />

zu Grun n-<br />

de gelegte RReferenzanlage.<br />

Die immmissionssch<br />

hutzrechtlich h bedingten AAbstände<br />

zu u<br />

Siedlungen sind zwar geringer; g trottzdem<br />

sind vergleichbar<br />

v re Abständee<br />

zum Schutz z<br />

des Landschaftsbildes,<br />

<strong>der</strong> Wohnumfeldqualitä<br />

äten etc. einzuhalten.<br />

Hiierdurch<br />

ent t-<br />

stehen im HHinblick<br />

auf eine planerrische<br />

Ableitung<br />

<strong>der</strong> pot tentiellen Wiindnutzungs<br />

s<br />

gebiete sommit<br />

kaum Unt terschiede.<br />

Um hohe Annbindungsko<br />

osten an dass<br />

öffentliche e Stromnetz zu vermeideen,<br />

sollte au u-<br />

ßerdem darrauf<br />

geachte et werden, daass<br />

sich die e Anlagen in <strong>der</strong> Nähe eeiner<br />

10 – 30 0<br />

kV-Leitung bbzw.<br />

eines Umspannwe<br />

U rkes befinde en.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlicch<br />

ist heraus szustellen, ddass<br />

Windenergieanlage<br />

en mit einerr<br />

Nabenhöhe e<br />

von 10-50 m in Baden- Württemberrg<br />

von gering gem Interes sse sind, da die Windhö ö-<br />

fffigkeit<br />

in dieesen<br />

Höhen meist zu geering<br />

ist, um m wirtschaftlic ch zu sein. AAufgr<strong>und</strong><br />

de er<br />

gr<strong>und</strong>legendden<br />

Vergleic chbarkeit deer<br />

entgegen nstehenden Belange we werden Klein n-<br />

wwindanlagenn<br />

mit dem na achfolgendeen<br />

Konzept mit m erfasst.<br />

Rechtlich faallen<br />

Kleinwin ndanlagen ddamit<br />

ebens so unter den dargelegtenn<br />

Planvorbe e<br />

halt nach § 35 Abs. 3 BauGB; siee<br />

sind somit,<br />

wenn sie in i dem schlüssigen<br />

Pla a<br />

nungskonzeept<br />

Beachtun ng finden, ebbenso<br />

ledigl lich in den ausgewiesen<br />

a nen Konzent t-<br />

rationszonen<br />

statthaft.<br />

26<br />

HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />

raumplaner<br />

landschaft tsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

1.5 PLANUNGSANSATZ<br />

Die weitreichende rechtliche Wirkung setzt ein schlüssiges Planungskonzept voraus.<br />

Auf seiner Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes<br />

auf geeignete <strong>und</strong> nicht geeignete Standorte unter umfassen<strong>der</strong> Abwägung<br />

aller berührten öffentlichen <strong>und</strong> erkennbaren privaten Belange vorzunehmen.<br />

Die Anwendung <strong>der</strong> Auswahlkriterien erfolgt in mehreren Stufen im Wege <strong>der</strong><br />

Abschichtung bis <strong>zur</strong> abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik).<br />

Diese Einengung erfolgt v.a. unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit.<br />

Der Ansatz wird in drei Module unterglie<strong>der</strong>t:<br />

MODUL I: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Gesamtkonzept<br />

MODUL II: <strong>Entwicklung</strong> von Standorten WEA<br />

MODUL III: Umsetzung in die Flächennutzungsplanung<br />

Modul I<br />

Schritt 1: Da Standorte für Windenergieanlagen zwingend an gute Windbedingungen<br />

geb<strong>und</strong>en sind, gilt es zunächst, die Windverhältnisse in <strong>der</strong> Raumschaft zu<br />

untersuchen <strong>und</strong> aufzuzeigen, welche Windhöffigkeit mindestens benötig wird, um<br />

WEA zu betreiben.<br />

Schritt 2: Da auch an<strong>der</strong>e Raumnutzungen Anfor<strong>der</strong>ung an den Raum stellen,<br />

werden in einem weiteren Arbeitsschritt alle zwingend zu berücksichtigenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

herausgestellt, die gegen den Betrieb von Windenergieanlagen sprechen.<br />

Schritt 3: Durch die Überlagerung <strong>der</strong> Ergebnisse von Schritt 1 <strong>und</strong> 2 können nun<br />

die Flächen dargestellt werden, die einerseits ausreichend windhöffig sind <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />

nicht durch „harte“ Restriktionen belegt sind (potenzielle Windnutzungsgebiete).<br />

Modul II<br />

Schritt 4: Anhand einer konkreten Betrachtung <strong>der</strong> potenziellen Windnutzungsgebiete<br />

hinsichtlich ihrer Eignung (Windverhältnisse, Geländesituation, Bewuchs,<br />

Netzanbindung, Wegeerschließung, etc.) sowie ihrer Umweltverträglichkeit, wird eine<br />

vergleichende Einschätzung des Konfliktrisikos erarbeitet. Das Ergebnis wird in<br />

Form von Steckbriefen dokumentiert.<br />

Schritt 5: Anhand <strong>der</strong> Einschätzung des Konfliktrisikos <strong>der</strong> theoretisch <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehenden potenziellen Windnutzungsgebiete, lässt sich nun ein Vorschlag<br />

<strong>zur</strong> Ausweisung von Standorten für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan<br />

entwickeln.<br />

Schritt 6: Schlussendlich gilt es nachzuweisen, dass die vorgesehene Ausweisung<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung substanziellen Raum gibt. D. h. das Verhältnis <strong>der</strong> tatsächlich<br />

für die Windenergienutzung vorgesehenen Fläche zu den theoretisch möglichen<br />

Windnutzungsbereichen muss sich in einem bestimmten Rahmen bewegen.<br />

Das Modul III wird durch die einzelnen Kommunen umgesetzt. In diesem Zuge wird<br />

es auch Überarbeitungen <strong>und</strong> Ergänzungen von Modul II bedürfen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

27


WWINDENERGIE<br />

IN DERR<br />

RAUMSCHAFT DERR<br />

STÄDTE UND GEMEEINDEN<br />

IM<br />

LAANDKREIS<br />

RASTATTT,<br />

STADTKREIS BADEEN-BADEN<br />

UND ANGRENZENDER<br />

KOMMUUNEN<br />

Abb. 10 Konzeptannsatz<br />

228<br />

HHP HAGGE+HOPPENSTEDT<br />

PPARTNER<br />

raumplanner<br />

landschaftsarchitekkten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2 MODUL I:<br />

GRUNDLAGEN UND GESAMTKONZEPT<br />

2.1 ÜBERSICHT ZUM RAUM<br />

Die Planungsgemeinschaft umfasst insgesamt 30 Gemeinden, die zum Großteil<br />

dem <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden <strong>und</strong> dem Landkreis Rastatt angehören. Hinzu<br />

kommen weitere Kommunen im Süden <strong>und</strong> Osten des Planungsraums, die zum<br />

Ortenaukreis bzw. Landkreis Calw zählen.<br />

Abb. 11 Übersicht über die Raumschaft <strong>und</strong> ihre naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

29


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die beiden Kreisstädte Rastatt <strong>und</strong> Baden-Baden bilden mit ihren jeweils ca.<br />

50.000 Einwohnern die Siedlungsschwerpunkte innerhalb <strong>der</strong> Raumschaft. Die<br />

Barock- <strong>und</strong> Residenzstadt Rastatt liegt in <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> dient als Mittelzentrum<br />

für die umliegenden Gemeinden.<br />

Die kreisfreie <strong>Stadt</strong> Baden-Baden hingegen befindet sich weiter südwestlich bereits<br />

im Schwarzwald. Sie ist insbeson<strong>der</strong>e für ihre Thermalbä<strong>der</strong> <strong>und</strong> Kureinrichtungen,<br />

aber auch für zahlreiche Kunst- <strong>und</strong> Kulturveranstaltungen sowie ihre<br />

Spielbank bekannt.<br />

Der Rhein bildet im Nordwesten nicht nur die Abgrenzung <strong>der</strong> Raumschaft,<br />

son<strong>der</strong>n zugleich auch die Grenze zu Frankreich <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz. Er dient<br />

als Verkehrsweg sowie als Anziehungspunkt für zahlreiche Zugvögel. Als weiteres<br />

prägendes <strong>und</strong> gestaltgebendes Fließgewässer ist die Murg zu nennen. Ihr<br />

z. T. tief eingeschnittenes Tal durchzieht den Untersuchungsraum von Südosten<br />

(Forbach) nach Nordwesten, wo sie bei Steinmauern in den Rhein mündet.<br />

Da sich die Gebietskulisse <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft von <strong>der</strong> Rheinebene im<br />

Nordosten bis zu den Höhenlagen des Schwarzwaldes im Westen erstreckt, ist<br />

sie landschaftlich sehr vielgestaltig. So hat sie Anteil an insgesamt sieben Naturräumen<br />

(vgl. Abb. 11). Die Reliefenergie nimmt von ca. 100 m ü. NN im<br />

Rheintal auf bis über 1000 m ü. NN im Schwarzwald zu.<br />

Westlich <strong>der</strong> Ortenau-Bühler Vorberge (Vorbergzone) wurde die Landschaft vor<br />

<strong>der</strong> Rheinbegradigung im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert durch Tulla von den Überflutungsvorgängen<br />

<strong>und</strong> Mäan<strong>der</strong>zonen des Rheins geprägt. Dies spiegelt sich auch heute<br />

noch in einem weitgehend ebenen Relief wie<strong>der</strong>. Die Rheinebene wird überwiegend<br />

durch eine hohe Siedlungsdichte, Infrastrukturen wie die A5, B3 <strong>und</strong><br />

B36 sowie Offenland mit kleineren Waldinseln geprägt. Auch <strong>der</strong> Kiesabbau<br />

stellt eine landschaftsprägende Nutzung dar <strong>und</strong> ist <strong>der</strong> Ursprung einer Vielzahl<br />

von Baggerseen. Der Goldkanal, ein zum Baggersee erweiterter Altrheinarm auf<br />

den Gemarkungen von Elchesheim-Illingen <strong>und</strong> Steinmauern, gilt als größter<br />

Baggersee Baden-Württembergs.<br />

Die Vorbergzone stellt die westliche Begrenzung des Schwarzwaldes dar. Von<br />

<strong>der</strong> überwiegend relieflosen Rheinebene erhebt sich das sanft gewellte Gelände<br />

auf Höhen zwischen 280 <strong>und</strong> 350 m ü. NN. Neben den im Rheintal herrschenden<br />

günstigen klimatischen Bedingungen, verfügen die Vorbergzone, aufgr<strong>und</strong><br />

aus <strong>der</strong> Rheinebene angewehten Lössschichten, über äußerst fruchtbare Böden.<br />

Diese Situation spiegelt sich in weitläufigen Weinbergen wie<strong>der</strong>.<br />

Nach Osten geht die Vorbergzone in den nördlichen Talschwarzwald über.<br />

Dieser wird durch eine Vielzahl an Quellen <strong>und</strong> Bächen gekennzeichnet, die ein<br />

dichtes Netz aus Tälern <strong>und</strong> dazwischenliegenden Höhenrücken geformt haben.<br />

Vielerorts werden die Bäche an Talsperren, wie <strong>der</strong> Schwarzbachtalsperre bei<br />

Forbach, gestaut. Gegenüber <strong>der</strong> Vorbergzone steigt das Gelände deutlich auf<br />

600 bis 900 m ü. NN an <strong>und</strong> ist überwiegend bewaldet.<br />

Der Naturraum `Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen´ bildet als waldreichste<br />

<strong>und</strong> am dünnsten besiedelter Teil das Kernstück des Nordschwarzwaldes. Hohe<br />

Nie<strong>der</strong>schlagsmengen (bis über 2000 mm pro Jahr) <strong>und</strong> zahlreiche Höhenzüge<br />

über 1000 m ü. NN prägen die Landschaft. Charakteristisch sind Quellbereiche,<br />

Blockhalden, Kare <strong>und</strong> Moore wie das Wildseemoor auf dem Kaltenbronn, das<br />

als größtes Hochmoor im Schwarzwald gilt sowie die als Grinden bezeichneten<br />

baumfreien Bergkuppen.<br />

30<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Insgesamt stellt <strong>der</strong> Schwarzwald aufgr<strong>und</strong> seiner relativen Störungsarmut nicht<br />

nur ein beliebtes Erholungsgebiet für den Menschen dar, son<strong>der</strong>n dient auch<br />

zahlreichen, z. T. stark gefährdeten Arten (z. B. Auerhuhn) als Lebensraum.<br />

Die Vielgestaltigkeit <strong>der</strong> Landschaften in <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft spiegelt<br />

sich auch in den Windverhältnissen wie<strong>der</strong>. Während das Rheintal <strong>und</strong> die Täler<br />

des Schwarzwaldes eher windärmer sind, verfügen die Hochlagen des<br />

Schwarzwalds z. T. über hohe Windhöffigkeiten <strong>und</strong> damit über gute Voraussetzungen<br />

für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie.<br />

2.2 LEITVORSTELLUNGEN<br />

Bei <strong>der</strong> heutigen Größe von Windenergieanlagen ist die Wirkung <strong>der</strong> Anlagen<br />

auf die Landschaft beträchtlich. Um eine raumverträgliche <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />

landschaftsverträgliche Windenergienutzung zu erzielen, muss sich die Windenergienutzung<br />

mit seinen spezifischen Bedingungen <strong>und</strong> Wirkfaktoren in die<br />

vielfältige Nutzungskonkurrenzen auf <strong>der</strong> Fläche einpassen. Gr<strong>und</strong>lage des<br />

Konzeptes sind deshalb auch Leitlinien <strong>zur</strong> Windenergienutzung, die sich aus<br />

einer Befragung aller Kommunen (siehe Anhang) sowie dem Windenergieerlass<br />

(9.5.2012) ableiten:<br />

Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für eine Windenergienutzung<br />

mit geringem Konfliktpotenzial;<br />

Eine ausreichend hohe Windhöffigkeit ist <strong>der</strong> entscheidende Parameter für eine wirtschaftlich<br />

vertretbare Nutzung <strong>der</strong> Windenergie. Bei einer nicht wirtschaftlich vertretbaren<br />

Nutzung sind in <strong>der</strong> Regel an<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> Raumnutzung sowie die Vielfalt, Eigenart<br />

<strong>und</strong> Schönheit <strong>der</strong> Landschaft bedeuten<strong>der</strong>, als die Errichtung einer unwirtschaftlichen<br />

Windenergieanlage.<br />

Je nach Anlagentyp, Turmhöhe <strong>und</strong> Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen<br />

eines Mindestertrags eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3<br />

m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Gr<strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Für einen wirtschaftlich sinnvollen<br />

Standort gilt in <strong>der</strong> Praxis – fast unabhängig von Anlagentyp <strong>und</strong> Nabenhöhe – erst ab<br />

einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über<br />

Gr<strong>und</strong> (WE – Erlass BW vom 09.05.2012).<br />

Die Windenergienutzung steht in Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Nutzungen. Standorte mit geringen<br />

Restriktionen sind insbeson<strong>der</strong>e in verdichteten Gebieten selten anzutreffen. Ein<br />

Standort mit einer möglichst hohen Windhöffigkeit <strong>und</strong> gleichzeitig geringen Restriktionen<br />

ist aus diesem Gr<strong>und</strong> die erste Wahl für eine Ausweisung als Konzentrationszone im<br />

Flächennutzungsplan.<br />

Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit<br />

des Landschaftsbildes <strong>und</strong> Schonung von großräumig unbelasteten<br />

Gebieten;<br />

Die Landschaft ist im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit zu schützen (§1<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen das<br />

Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung <strong>der</strong> Windenergie <strong>und</strong><br />

dem Schutz des Landschaftsbildes abzuwägen (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.<br />

4.2.6).<br />

Herausragende Landschaften, insbeson<strong>der</strong>e Landschaften mit internationaler, nationaler<br />

<strong>und</strong> landesweiter Bedeutung, sind zu erhalten <strong>und</strong> zu schonen. Zu nennen sind hier weite<br />

Teile <strong>der</strong> Ortenau-Bühler Vorberge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Grindenschwarzwald.<br />

Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollten die Belange, die für eine Windenergienutzung<br />

sprechen, mit dem Erhalt des Charakters <strong>der</strong> Kulturlandschaften (neben<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

31


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

32<br />

an<strong>der</strong>en Belangen) abgewogen werden. Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen tragen maßgeblich<br />

<strong>zur</strong> Erholungsfunktion einer Landschaft <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Identität bei. So sollte <strong>der</strong> Erhalt beson<strong>der</strong>er<br />

Blickbeziehungen <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung sprechenden Belange<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden (WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6).<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Qualität weisen auch großräumig unbelastete <strong>und</strong> unzerschnittene<br />

Landschaften auf. Sie werden in Deutschland immer weniger <strong>und</strong> bedürfen deshalb eines<br />

Schutzes.<br />

Bevorzugung <strong>der</strong> Übernahme von bereits ausgewiesenen Son<strong>der</strong>bauflächen<br />

<strong>und</strong> Konzentrationszonen Windenergie sowie bestehen<strong>der</strong><br />

Anlagen <strong>und</strong> ihrer Erweiterungsmöglichkeiten, soweit sie in das Gesamtkonzept<br />

passen <strong>und</strong> den aufgezeigten Kriterien entsprechen;<br />

Das Nachrüsten (Repowering) bestehen<strong>der</strong> wirtschaftlicher Standorte ist <strong>der</strong> Neuausweisung<br />

ebenso vorzuziehen, wie die Ausweisung bestehen<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

<strong>und</strong> ihrer möglichen Erweiterungsflächen. Aus wirtschaftlichen Gründen wie z.B. <strong>der</strong> bereits<br />

vorhandenen Erschließung, wie auch aus Gründen des Landschaftsschutzes sind<br />

diese Flächen wichtige Pfeiler einer kommunalen Windplanung. Diese Flächen sollten<br />

natürlich den Gr<strong>und</strong>bedingungen <strong>und</strong> den Vorstellungen einer Gesamtkonzeption <strong>und</strong><br />

Schwerpunktsetzung entsprechen. Unwirtschaftliche Anlagen sind abzubauen.<br />

Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung durch technische<br />

Infrastruktur;<br />

Der Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung soll landschaftsverträglich erfolgen. Hierzu ist die<br />

Nutzung technisch bereits vorbelasteter Bereiche zu präferieren.<br />

Eine Nutzung von Flächenpotenzialen für die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen<br />

an bestehenden Infrastrukturtrassen ist gr<strong>und</strong>sätzlich sinnvoll <strong>und</strong> bietet Vorteile gegenüber<br />

vielen Standorten in <strong>der</strong> freien Landschaft. Aufgr<strong>und</strong> bereits vorhandener Belastungen<br />

ist die Belastungszunahme durch die Errichtung von Windenergieanlagen in<br />

Nachbarschaft zu großen Verkehrs- <strong>und</strong> Energiefreileitungstrassen in <strong>der</strong> Regel geringer<br />

als an bisher nicht o<strong>der</strong> wenig belasteten Standorten <strong>der</strong> freien Landschaft (BMU, 2009).<br />

Konzentration <strong>und</strong> Bündelung <strong>der</strong> Anlagen in Windparks <strong>zur</strong> Vermeidung<br />

zahlreicher Einzelanlagen;<br />

Die Konzentration <strong>und</strong> Bündelung von Windenergieanlagen ist aus landschaftsökologischer<br />

Sicht dem Bau von Einzelanlagen vorzuziehen. Einer „Verspargelung“ <strong>der</strong> Landschaft<br />

durch Windenergieanlagen sollte vermieden werden; d.h. Windenergieanlagen<br />

sollten nach dem Bündelungsprinzip an ausgewählten Standorten konzentriert werden.<br />

Daher sollten Standorte ermittelt werden, die unter Aspekten des Natur-, Umwelt-,<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Anwohnerschutzes verträglich <strong>und</strong> geeignet sind.<br />

<br />

Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich Akzeptanz eines höheren Konfliktpotenzials<br />

an beson<strong>der</strong>s windhöffigen Standorten;<br />

Die Windhöffigkeit ist für die Windenergienutzung <strong>der</strong> entscheidende Parameter.<br />

Die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen hängt von vielen Faktoren ab, z.B. den<br />

Materialkosten <strong>der</strong> Anlagen, <strong>der</strong> Nähe zum Leitungsnetz, den Pachtkosten <strong>und</strong> dem<br />

Zinsniveau. Einen beson<strong>der</strong>s großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat die Windgeschwindigkeit,<br />

denn die Leistung des Windes hängt von <strong>der</strong> dritten Potenz <strong>der</strong> Windgeschwindigkeit<br />

ab. Nimmt die Windgeschwindigkeit um 10 % zu (z.B. von 6 auf 6,6 m/s),<br />

so wird die Leistung um 33 % größer. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es sinnvoll, Windenergieanlagen<br />

insbeson<strong>der</strong>e in den beson<strong>der</strong>s windhöffigen Gebieten einer Kommune vorzusehen<br />

<strong>und</strong> hierbei, soweit rechtlich möglich, auch ein höheres Konfliktpotential in Kauf zu<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

nehmen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite sollte in nicht so windhöffigen Gebieten hohe Konfliktpotentiale<br />

nicht akzeptiert werden <strong>und</strong> auf Ausweisungen verzichtet werden.<br />

Vermeidung von Überlastungen an Standorten für Windenergieanlagen<br />

durch Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl <strong>und</strong> Einhaltung von Abständen<br />

von Anlagengruppen <strong>und</strong> Windparks untereinan<strong>der</strong>.<br />

Die Ausweisung von Windenergiestandorten kann auch zu einer Überlastung von Infrastrukturen<br />

<strong>und</strong> baulichen Anlagen im Außenbereich führen. Überlastungen hängen aber<br />

stark von <strong>der</strong> räumlich-topographischen Situation, <strong>der</strong> Vorprägung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Sichtbarkeit<br />

<strong>der</strong> Windenergieanlagen ab. Ziel sollte es sein, Anlagen <strong>und</strong> Anlagengruppen in vertretbarer<br />

Dimension zu bündeln <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite auch Abstände <strong>der</strong> Gruppen untereinan<strong>der</strong><br />

einzuhalten. Dies erfor<strong>der</strong>t vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nun beschlossenen<br />

Regelungen in Baden-Württemberg auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene interkommunale <strong>und</strong><br />

regionale Zusammenarbeit <strong>und</strong> Abstimmung, da es ansonsten zu einer vollständigen<br />

Überprägung des Raumes kommen kann. Dies würde erheblich zu Lasten an<strong>der</strong>er<br />

Raumansprüche gehen <strong>und</strong> zu erheblichen Konflikten <strong>und</strong> Engpässen führen.<br />

Mit diesen planerischen Leitsätzen wurden die Weichen für einen möglichst<br />

umweltverträglichen Windenergieplan gestellt.<br />

Beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit galt hierbei den Planungsgr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Konzentration<br />

<strong>und</strong> Bündelung, <strong>der</strong> Konfliktfreiheit, dem Verzicht auf Einzelanlagen sowie<br />

<strong>der</strong> Lastenverteilung in <strong>der</strong> Region.<br />

Die Raumschaft hat bei <strong>der</strong> Befragung darüber hinaus folgende Präferenzen<br />

herausgestellt:<br />

Tab. 5 Übersicht Befragung <strong>der</strong> Kommunen<br />

sehr<br />

bedeutsam bedeutsam neutral<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

nicht so<br />

bedeutsam<br />

Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten<br />

für eine Windenergienutzung mit geringem<br />

Konfliktpotential 16 4 1 0 0<br />

Bevorzugung <strong>der</strong> Übernahme von bereits ausgewiesenen<br />

Son<strong>der</strong>bauflächen Windenergie<br />

<strong>und</strong> bestehen<strong>der</strong> Anlagen <strong>und</strong> ihrer Erweiterungsmöglichkeiten,<br />

soweit sie in das Gesamtkonzept<br />

passen 3 7 5 0 4<br />

Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung<br />

durch technische Infrastruktur 5 8 4 1 0<br />

Konzentration <strong>der</strong> Anlagen in Windparks <strong>zur</strong><br />

Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen 10 7 2 1 1<br />

Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten<br />

mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />

13 4 3 1 0<br />

Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich Akzeptanz eines<br />

höheren Konfliktpotenzials an beson<strong>der</strong>s windhöffigen<br />

Standorten 3 7 7 3 1<br />

33<br />

gar nicht<br />

bedeutsam


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

34<br />

sehr<br />

bedeutsam bedeutsam neutral<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

nicht so<br />

bedeutsam<br />

Vermeidung von Überlastungen an Standorten<br />

für Windenergieanlagen durch Beschränkung<br />

<strong>der</strong> Anlagenzahl <strong>und</strong> Einhaltung von Abständen<br />

von Anlagengruppen <strong>und</strong> Windparks untereinan<strong>der</strong><br />

4 5 10 1 1<br />

Vermeidung von Windkrafanlagen in großräumig<br />

unbelasteten Gebieten 7 6 8 1 0<br />

2.3 BESTEHENDE WINDENERGIEANLAGEN BZW.<br />

AUSWEISUNGEN<br />

In <strong>der</strong> Region Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> auch in <strong>der</strong> Region Südlicher Oberrhein<br />

besteht bis zum 31.12.2012 Planungsrecht durch den Regionalplan. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt sind im betrachteten Raum regionalbedeutsame Windenergieanlagen<br />

ausgeschlossen. In <strong>der</strong> Region Nordschwarzwald gibt es bislang keinen<br />

Regionalplan.<br />

Vorranggebiete laut Regionalplan Mittlerer Oberrhein (Stand Juli 2006)<br />

Der Regionalplan <strong>der</strong> Region Mittlerer Oberrhein weist zwei Vorranggebiete für<br />

regionalbedeutsame Windenergieanlagen im Bereich <strong>der</strong> hier betrachteten<br />

Raumschaft aus. Es handelt sich dabei um die „Hohe Wanne“ auf Loffenauer<br />

Gemarkung sowie um den „Urberg“ südlich von Baden-Baden.<br />

Vorranggebiete laut Regionalplan Südlicher Oberrhein (Stand Mai 2006)<br />

Der Regionalplan <strong>der</strong> Region Südlicher Oberrhein weist zwei Vorranggebiete für<br />

regionalbedeutsame Windenergieanlagen im Bereich <strong>der</strong> hier betrachteten<br />

Raumschaft aus. Es handelt sich dabei um die Bereiche „Rauhalde“ auf Sasbacher<br />

Gemarkung <strong>und</strong> „Mur“ auf den Gemarkungen von Lauf <strong>und</strong> Sasbachwalden.<br />

Ausweisungen durch Flächennutzungspläne<br />

Im Zuge <strong>der</strong> 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> VVG Sinzheim/Hügelsheim<br />

wurden die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Errichtung von nicht regional<br />

bedeutsamen Windenergieanlagen mit Nabenhöhen unter 50 m im Bereich <strong>der</strong><br />

Gemarkungen Sinzheim, Leiberstung <strong>und</strong> Hügelsheim geprüft. Als Ergebnis erfolgte<br />

die Ausweisung einer Vorrangfläche für bis zu zwei nicht regional bedeutsamen<br />

Windenergieanlagen im Bereich <strong>der</strong> Exclave „Hohberg/Bußweingarten“.<br />

Bestehende Windenergieanlagen<br />

Die Gemeinde Sasbachwalden verfügt auf <strong>der</strong> Hornisgrinde über drei WEA mit<br />

insgesamt 352 kW Leistung.<br />

gar nicht<br />

bedeutsam


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2.4 KONZEPT STUFE 1:<br />

WINDVERHÄLTNISSE IN BEZUG AUF DIE WIND-<br />

ENERGIENUTZUNG<br />

Als wesentliche einheitliche Datengr<strong>und</strong>lage für das Windpotential in Baden-<br />

Württemberg, liegt seit Ende 2010 <strong>der</strong> landesweite Windatlas des TÜV Süd vor.<br />

Er wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt <strong>und</strong> stellt die durchschnittlichen<br />

Windgeschwindigkeiten in einem Flächenraster von 50 x 50 m in<br />

verschiedenen, den Nabenhöhen von WEA entsprechenden Höhen über Gr<strong>und</strong><br />

dar. Als beson<strong>der</strong>s windhöffige Regionen treten in Baden-Württemberg dabei<br />

die Hohenloher Ebene sowie exponierte Standorte auf <strong>der</strong> Schwäbischen Alb<br />

<strong>und</strong> dem Schwarzwald hervor (vgl. Abb. 12).<br />

Abb. 12 Windpotentialkarte von Baden-Württemberg in 100 m<br />

Nabenhöhe 3<br />

Im Gegensatz zu flachen<br />

Küstengebieten wird Baden-Württemberg<br />

durch<br />

Mittelgebirge wie die<br />

Schwäbische Alb <strong>und</strong> den<br />

Schwarzwald <strong>und</strong> eine<br />

insgesamt höhere Reliefenergie<br />

gekennzeichnet.<br />

Diese hat einen starken<br />

Einfluss auf das bodennahe<br />

Windfeld <strong>und</strong> erschwert<br />

eine räumliche<br />

Modellierung <strong>der</strong> Windgeschwindigkeit.<br />

Auch<br />

wenn die Ertragsdaten<br />

bestehen<strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />

in den Windatlas<br />

integriert wurden,<br />

ersetzt er kein akkreditiertes<br />

Windgutachten. Für<br />

einen landesweiten Ausbau<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

stellt er jedoch ein<br />

wichtiges Werkzeug dar.<br />

Als Richtwert für eine minimale Windhöffigkeit, über die ein Standort <strong>zur</strong> Nutzung<br />

<strong>der</strong> Windenergie verfügen sollte, gilt eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit<br />

von etwa 5,3 m/s in 100 m über Gr<strong>und</strong>. Dieser Wert begründet<br />

sich in einem Referenzertrag von 60 % 4 . Da <strong>der</strong> Windatlas weitgehend auf Rechenmodellen<br />

basiert, beinhaltet seine Daten im Hinblick auf die tatsächlich<br />

herrschenden Windverhältnisse, eine gewisse Unsicherheit. Die mögliche Ungenauigkeit<br />

wird mit +/- 0,25 m/s in 100m Höhe über Gr<strong>und</strong> angegeben. Um<br />

nicht von vorneherein auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ungenauigkeit in <strong>der</strong> Realität doch mögli-<br />

3 Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Aufruf: 19.02.2012)<br />

4 “Der Referenzertrag ist die für jeden Typ einer Windkraftanlage einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Nabenhöhe bestimmte<br />

Strommenge, die dieser Typ bei <strong>der</strong> Errichtung ein dem Referenzstandort rechnerisch auf Basis einer vermessenen Leistungskennlinie<br />

in fünf Betriebsjahren erbringen würde (…)“ (Anlage 3 Abs. 2 EEG).<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

35


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

che Flächen auszuschließen, wird im Folgenden diese mögliche Fehlerhaftigkeit<br />

<strong>der</strong> Daten berücksichtigt. Hiermit kann ausgeschlossen werden, dass Flächen<br />

mit tatsächlichen Windgeschwindigkeiten > 5,25 m/s in 100 m Höhe keine Berücksichtigung<br />

in <strong>der</strong> Untersuchung finden. In den entsprechenden Karten werden<br />

somit <strong>der</strong> Wert inkl. <strong>der</strong> Fehlermöglichkeit dargestellt. Berücksichtigung finden<br />

somit Flächen, die im Windatlas des Landes Baden-Württemberg 5,0 m/s<br />

in 100m Höhe <strong>und</strong> mehr aufweisen. Bereiche, mit einer geringeren Windhöffigkeit<br />

werden jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit, <strong>zur</strong>ückgestellt.<br />

36<br />

Die Windverhältnisse im Bereich <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft sind die Windverhältnisse entsprechend<br />

<strong>der</strong> Topographie sehr unterschiedlich. Während in <strong>der</strong> Rheinebene max. Windgeschwindigkeiten<br />

von 5,0 m/s in 100 m Höhe (5,25 m/s in 100 m Höhe inkl.<br />

Korrekturfaktor) herrschen, zeichnen sich die Hochlagen des Schwarzwaldes<br />

durch Windgeschwindigkeiten von bis über 7 m/s aus. Doch auch innerhalb des<br />

Schwarzwaldes existieren bezüglich <strong>der</strong> Windverhältnisse große Unterschiede.<br />

So treten in den Hanglagen <strong>und</strong> Tälern vielfach Staueffekte <strong>und</strong> Luftverwirbelungen<br />

auf, die eine deutliche Absenkung <strong>der</strong> Windgeschwindigkeit bewirken.<br />

Gerade in Hanglagen spielt dabei auch <strong>der</strong> hohe Nadelwaldanteil eine windmin<strong>der</strong>nde<br />

Rolle. Zu den beson<strong>der</strong>s windhöffigen Gebieten mit durchschnittlichen<br />

Windgeschwindigkeiten von > 7 m/s zählen die Bergzüge im Westen von Bad<br />

Herrenalb (Turnschachberg, Mauzberg, Rennberg), südlich von Loffenau (Teufelsmühle),<br />

r<strong>und</strong> um Baden-Baden (Battert, Merkur, Kleiner Staufenberg,<br />

Fremersberg, Iberg, Iberst), westlich von Forbach (Streitmannsköpfe) die Hornisgrinde<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geißkopf im Osten von Sasbach.<br />

Abb. 13 Modellierte Windgeschwindigkeiten in 100 m über Gr<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Raumschaft<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2.5 SCHRITT 2: ERMITTLUNG VON NICHT FÜR DIE<br />

NUTZUNG VON WINDENERGIE GEEIGNETEN<br />

FLÄCHEN<br />

2.5.1 EINFÜHRUNG<br />

Die dargelegten Auswirkungen von Windenergieanlagen können auf die unterschiedlichsten<br />

Raumnutzungen sowie auf Werten von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

wirken.<br />

Durch die Bestimmung von zwingend festzustellenden Ausschlussbereichen<br />

werden die möglichen Windnutzungsbereiche eingeengt. Die Beurteilung erfolgt<br />

nicht begrenzt auf die beson<strong>der</strong>s windhöffigen Bereiche, son<strong>der</strong>n flächendeckend<br />

für das gesamte Untersuchungsgebiet. Damit wird auch <strong>der</strong> Tatsache<br />

Rechnung getragen, dass die technische <strong>Entwicklung</strong> von Schwachwindanlagen<br />

voranschreitet bzw. zukünftige För<strong>der</strong>programme die Wirtschaftlichkeitsschwelle<br />

verlagern können. Als Ausschlussbereiche für die Windenergienutzung<br />

werden die Bereiche definiert, <strong>der</strong>en Zweckbestimmung <strong>der</strong> Errichtung <strong>und</strong> dem<br />

Betrieb von Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich entgegenstehen. Die Ausschlussgebiete<br />

ergeben sich zunächst in einer ersten Stufe durch flächendeckend<br />

gültige <strong>und</strong> auch verfügbare Ausschlusskriterien <strong>und</strong> „Tabukriterien“.<br />

Um zu entsprechenden Wirkungsaussagen von Windenergieanlagen zu gelangen,<br />

nutzt man Referenzanlagen, da bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Konzeption <strong>zur</strong><br />

<strong>Steuerung</strong> von Windenergieanlagen <strong>der</strong> konkret zukünftige Anlagentyp nicht<br />

bekannt ist. Somit ist nicht definitiv bekannt, mit welchen konkreten Auswirkungen<br />

durch die Windenergieanlage zu rechnen ist. Um Anlagenbetreibern wie<br />

Anwohnern sowie Natur <strong>und</strong> Landschaft eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten,<br />

wird ein häufig genutzter Anlagentyp als Referenzanlage genutzt,<br />

um die Wirkungen dieser Anlage in die Konzeption einzubeziehen. Die Verwendung<br />

von Referenzanlagen bedeutet jedoch nicht, dass dieser Anlagentyp dort<br />

zwingend gebaut werden muss. Die Vorgabe dient lediglich <strong>der</strong> planerischen<br />

Operationalisierung.<br />

Gr<strong>und</strong>lage dieser Betrachtung ist <strong>der</strong> Windenergieerlass des Landes Baden-<br />

Württemberg vom 9.5.2012 sowie die bereits dargelegten Wirkungen von Windenergieanlagen.<br />

Eine tabellarische Zusammenstellung befindet sich im Anhang.<br />

2.5.2 FLÄCHENHAFT GRUNDSÄTZLICH AUSZUSCHLIEßEN-<br />

DE FLÄCHEN<br />

Die dargelegten Auswirkungen von Windenergieanlagen können auf die unterschiedlichsten<br />

Raumnutzungen sowie auf Werten von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

wirken. Damit man diese Aspekte nun nicht in <strong>der</strong> gesamten Raumschaft einzeln<br />

erfassen muss, nutzt man Indikatoren <strong>zur</strong> Identifikation dieser Sachverhalte.<br />

Viele dieser Aspekte sind gesetzlich verankert. Durch die Anwendung dieser<br />

Kriterien auf dem Gebiet <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft werden die Bereiche unabhängig<br />

von <strong>der</strong> herrschenden Windsituation festgelegt, in denen eine Windenergieanlage<br />

nicht stehen darf.<br />

Der Windenergieerlass Baden-Württemberg (Stand 9.5.2012) dient dabei als<br />

wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> gibt einen Überblick über die im Planungsverfahren<br />

zu berücksichtigenden Kriterien. Im Anhang befindet sich ein daraus zusam-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

37


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

mengestellter Überblick <strong>der</strong> von Windenergieanlagen freizuhaltenden Bereiche<br />

(Tabubereiche) sowie beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereiche (Prüfbereiche). 5<br />

Tabuflächen kommen für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung nicht in Frage,<br />

da WEA dort zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> rechtlich gesicherten<br />

Zweckbestimmungen führen würden <strong>und</strong> somit auch regelmäßig zu keiner Genehmigung<br />

in einem BIMSCHG Verfahren führen würde. Eine tabellarische Zusammenstellung<br />

aller Tabukriterien für Windenergieanlagen befindet sich im<br />

Anhang.<br />

Siedlung<br />

In Siedlungsbereichen sind gr<strong>und</strong>sätzlich bestimmte Immissionswerte (Richtwerte)<br />

einzuhalten. Diese werden von <strong>der</strong> TA-Lärm festgelegt <strong>und</strong> können sich<br />

je nach Siedlungsart (reines Wohngebiet, Misch- o<strong>der</strong> Kerngebiet) voneinan<strong>der</strong><br />

unterscheiden. Entsprechend des voraussichtlich zu erwartenden Geräuschpegels<br />

<strong>der</strong> jeweiligen WEA, lässt sich ein bestimmter Abstand errechnen, ab dem<br />

<strong>der</strong> Richtwert <strong>der</strong> TA-Lärm eingehalten wird.<br />

Abgesehen von Lärm schützt <strong>der</strong> Abstand die Siedlungsgebiete auch vor Störungen<br />

durch Schattenwurf. Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Abstände sollte ggf. beachtet<br />

werden, dass Arrondierungen <strong>und</strong> Siedlungserweiterungen auch zukünftig<br />

noch möglich sind.<br />

Abb. 14 Gr<strong>und</strong>sätzlich aus Gründen des Lärmschutzes nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehende Gebiete<br />

5 Bei <strong>der</strong> Anwendung dieser Kriterien wird schrittweise vorgegangen. D. h. in Modul I liegt<br />

<strong>der</strong> Fokus auf den Tabuflächen, während in Modul II die Prüfflächen näher untersucht<br />

werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> Suchräume können dann auch kommunale<br />

Abwägungskriterien einbezogen werden.<br />

38<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Verkehr<br />

Regionalbedeutsame Verkehrswege sind Voraussetzung für die Versorgung<br />

<strong>und</strong> den Leistungsaustausch. Die Funktion muss vor Störungen <strong>der</strong> Betriebssicherheit<br />

geschützt werden. Sowohl das B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz (FStrG) als<br />

auch das Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) geben daher Abstände<br />

vor, die zwischen den Verkehrswegen <strong>und</strong> baulichen Anlagen - also auch<br />

Windenergieanlagen - einzuhalten sind. Zur Sicherung <strong>der</strong> Betriebssicherheit<br />

von Eisenbahnstrecken sind gemäß Landeseisenbahngesetz auch Abstände<br />

zwischen baulichen Anlagen <strong>und</strong> den Bahnlinien einzuhalten. Diese Abstände<br />

sind im Rahmen des FNP-Verfahrens <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zu prüfen.<br />

Darüber hinaus gelten laut Luftverkehrsgesetz r<strong>und</strong> um Flugplätze sog. Bauschutzbereiche<br />

bzw. Hin<strong>der</strong>nisbegrenzungsflächen, in denen WEA aus Gründen<br />

<strong>der</strong> Gefahrenvermeidung ebenfalls nicht genehmigungsfähig sind o<strong>der</strong> einer<br />

speziellen Genehmigung <strong>der</strong> Luftfahrtbehörde bedürfen.<br />

Sonstige technische Infrastruktur<br />

Die Funktionsfähigkeit von Funkstellen <strong>und</strong> Radaranlagen darf durch die Errichtung<br />

von WEA nicht gestört werden (§35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB). Da ein Richtfunk<br />

nur dann einwandfrei betrieben werden kann, wenn zwischen den Richtfunksen<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht, sind 50 m Abstand<br />

einzuhalten.<br />

Zwischen Windenergieanlagen <strong>und</strong> Elektrizitätsfreileitungen (>110 kV) ist aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile <strong>der</strong> WEA, ausschwingende<br />

Kabel <strong>und</strong> Montagefreiheit ein Sicherheitsabstand einzuhalten, <strong>der</strong> sich<br />

am einfachen Rotordurchmesser <strong>der</strong> WEA orientiert.<br />

Diese Abstände sind im Rahmen des FNP-Verfahrens <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zu prüfen.<br />

Gewässerschutz<br />

Zur Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Funktion von Gewässern ist<br />

im Außenbereich generell ein Gewässerrandstreifen von 10 m von Bebauung<br />

frei zu halten (§68 WG BW). Diese Abstände sind im Rahmen des FNP-<br />

Verfahrens <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />

prüfen.<br />

Darüber hinaus dürfen WEA gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in <strong>der</strong> Zone I von Wasserschutzgebieten<br />

errichtet werden, da dies zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schützenden<br />

Deckschichten führen kann. Das Risiko einer nachteiligen Verän<strong>der</strong>ung des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers würde dadurch erhöht werden. Der nachhaltigen Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung wird an dieser Stelle daher Vorrang vor einer baulichen<br />

Nutzung eingeräumt.<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

Im Wald stehen einige nach LWaldG geschützte Bereiche nicht für einen Ausbau<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung. Dabei handelt es sich um Bann-<br />

<strong>und</strong> Schonwäl<strong>der</strong> (§ 32 LWaldG). Bann- <strong>und</strong> Schonwäl<strong>der</strong> dienen <strong>der</strong> Sicherung<br />

<strong>der</strong> ungestörten natürlichen <strong>Entwicklung</strong> von Waldgesellschaften mit ihren<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten bzw. <strong>der</strong> Erneuerung bestimmter Waldgesellschaften<br />

o<strong>der</strong> eines Bestandaufbaus mit ihren charakteristischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />

Der Bau <strong>und</strong> Betrieb von Windenergieanlagen steht dieser Schutzfunktion<br />

entgegen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

39


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale <strong>und</strong> gesetzlich geschützte Biotope<br />

sind generell von einem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung frei zu halten. 6<br />

Sie dienen v. a. dem Schutz bestimmter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten bzw. Lebensgemeinschaften,<br />

<strong>der</strong> biologischen Vielfalt insgesamt sowie des Naturhaushaltes.<br />

Teilweise repräsentieren sie auch alte Wirtschaftsweisen <strong>und</strong> sind daher<br />

von kulturhistorischer Bedeutung. Da ein Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele mit sich bringen würde, sind diese<br />

Gebiete von WEA frei zu halten (§§ 23 <strong>und</strong> 28 BNatSchG).<br />

Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie Naturschutzgebiete zu<br />

behandeln. Entsprechend kommen sie für eine Windenergienutzung prinzipiell<br />

nicht in Frage. Baden-Württemberg verfügt bislang über keine Nationalparks. Allerdings<br />

ist die Ausweisung des Nationalparks Nordschwarzwald angedacht. Es<br />

wird daher vorgeschlagen, mögliche damit einhergehende Einschränkungen für<br />

die Windenergienutzung im Verfahren zu prüfen.<br />

Abb. 15 Gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>zur</strong> Windenergienutzung aus Gründen des Naturschutz nicht <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehende Gebiete<br />

In dieser Darstellung sind die im August abgestimmt festgelegten Tabugebiete<br />

Auerwild noch nicht einbezogen worden.<br />

6 Da es sich bei Naturdenkmalen <strong>und</strong> gesetzlich geschützten Biotopen jedoch i. d. R. um<br />

kleinflächige Strukturen handelt, fließen sie erst im Rahmen von Modul II in die Betrachtung<br />

ein.<br />

40<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Denkmalschutz<br />

Kulturdenkmäler von beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>und</strong> ihre Umgebung sind prinzipiell<br />

von einem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung auszunehmen. Hierzu sind Einschätzungen<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde einzubeziehen sowie detaillierte Analysen<br />

bzgl. <strong>der</strong> Sichtbarkeit zu tätigen.<br />

Gesamtdarstellung Tabubereiche<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> oben aufgeführten rechtlich begründeten Tabubereiche ergibt sich<br />

eine Eingrenzung <strong>der</strong> prinzipiell für eine Windnutzung <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />

Bereiche.<br />

Abb. 16 Gesamtübersicht <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehenden Gebiete<br />

Bei den Ausschlusskriterien konnten einige Aspekte nicht abschließend geklärt<br />

werden. Sie werden im Modul II näher betrachtet. Hierzu gehören Abstände im<br />

Bereich <strong>der</strong> NSG mit windenergieempfindlichen Arten, das Auerwild sowie Aspekte<br />

des Denkmalschutzes.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

41


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2.6 SCHRITT 3:<br />

POTENTIELLE WINDNUTZUNGSGEBIETE<br />

Durch die Überlagerung <strong>der</strong> Ergebnisse von Schritt 1 <strong>und</strong> 2 können die Flächen<br />

dargestellt werden, die einerseits ausreichend windhöffig sind <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />

nicht durch „harte“ Restriktionen (Tabukriterien) belegt sind.<br />

Zunächst werden hierbei auch Windgeschwindigkeiten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 18 Mögliche Windnutzungsgebiete mit zum Betrieb von Windenergieanlagen ausreichen<strong>der</strong><br />

Windhöffigkeit<br />

Hingewiesen werden muss an dieser Stelle, dass weitere Flächen sich im Verlauf<br />

<strong>der</strong> Planung nach eingehen<strong>der</strong> Prüfung ebenfalls als nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen herausgestellt haben. Zu nennen sind hierbei Aspekte wie<br />

das Auerwild o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landschaftsschutz.<br />

Diese Aspekte werden in nachfolgenden Teilen <strong>der</strong> Studie erläutert. Abschließend<br />

werden alle nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehende Flächen im Kapitel 3.4 „Konzept<br />

Stufe 6: Überprüfung des substantiellen Raums für die Windenergie“ noch einmal<br />

zusammengefasst dargestellt.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

43


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2.7 VERTIEFUNG ZUM NATUR- UND ARTENSCHUTZ<br />

Windenergieanlagen können sich auf bestimmte Arten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Lebensräume<br />

negativ auswirken. Beson<strong>der</strong>s empfindliche Gebiete – wie beispielsweise Naturschutzgebiete<br />

– sind daher generell von einer Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />

Doch auch außerhalb gesetzlich ausgewiesener Schutzgebiete gelten<br />

zahlreiche Regelungen des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes.<br />

2.7.1 RECHTSGRUNDLAGE<br />

ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ<br />

Raumordnungsgesetz 2009 (ROG) / Landesplanungsgesetz 2012(LplG)<br />

§ 2 (2) Nr. 6 ROG: Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Böden, des Wasserhaushalts, <strong>der</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sowie des Klimas<br />

einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern o<strong>der</strong>,<br />

soweit erfor<strong>der</strong>lich, möglich <strong>und</strong> angemessen, wie<strong>der</strong>herzustellen. Wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen<br />

Funktionen zu gestalten; Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind<br />

auszugleichen, den Erfor<strong>der</strong>nissen des Biotopverb<strong>und</strong>es ist Rechnung zu tragen.<br />

§ 2 LplG: die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum sind mit<br />

seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen <strong>und</strong> zu einer dauerhaften,<br />

großräumig ausgewogenen Ordnung zu führen. Dabei sind u.a. die natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

§ 3 Abs. 2 LplG: „Bei <strong>der</strong> Aufstellung, Fortschreibung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>spläne<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionalpläne sind die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />

gegeneinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong> abzuwägen. […] In <strong>der</strong> Abwägung sind auch<br />

die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

zu berücksichtigen; soweit diese erheblich beeinträchtigt<br />

werden können, sind die Vorschriften des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes <strong>und</strong> des<br />

Naturschutzgesetzes über die Zulässigkeit o<strong>der</strong> Durchführung von <strong>der</strong>artigen<br />

Eingriffen sowie die Einholung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission anzuwenden<br />

(Prüfung nach <strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).“<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgsetz 2010 (BNatSchG)<br />

Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)<br />

§ 1 Abs. 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt<br />

sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. lebensfähige Populationen wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Austausch<br />

zwischen den Populationen sowie Wan<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

Wie<strong>der</strong>besiedelungen zu ermöglichen,<br />

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen<br />

<strong>und</strong> Arten entgegenzuwirken,<br />

3. Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Biotope mit ihren strukturellen <strong>und</strong> geografischen<br />

Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte<br />

Landschaftsteile sollen <strong>der</strong> natürlichen Dynamik überlassen<br />

bleiben.“<br />

§ 1 (5) BNatSchG: Sicherung <strong>der</strong> unzerschnittenen Räume<br />

44<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

§ 21 BNatSchG: Sicherung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> eines funktionsfähigen Biotopverb<strong>und</strong>systems;<br />

„Die erfor<strong>der</strong>lichen Kernflächen, Verbindungsflächen <strong>und</strong> Verbindungselemente<br />

sind […] durch planungsrechtliche Festlegungen, […] zu sichern,<br />

um den Biotopverb<strong>und</strong> dauerhaft zu gewährleisten.“<br />

§§ 22-30 BNatSchG/§§26-34 NatSchG BW: geschützte Teile von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

§ 33 BNatSchG: Sicherung eines guten Erhaltungszustandes <strong>der</strong> zu schützenden<br />

Lebensräume <strong>und</strong> Arten (Natura 2000)<br />

§ 34 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie 92/43/EWG; Richtlinie<br />

79/409/EWG: Für Pläne o<strong>der</strong> Projekte, die einzeln o<strong>der</strong> im Zusammenwirken<br />

mit an<strong>der</strong>en Plänen o<strong>der</strong> Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (Gebiete<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen<br />

können, ist eine Prüfung <strong>der</strong> Verträglichkeit dieses Projektes o<strong>der</strong><br />

Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vorzunehmen.<br />

§ 39 BNatSchG: Allgemeiner Schutz wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

§ 44 Abs. 1, 5 BNatSchG: Beson<strong>der</strong>er Artenschutz: Zugriffsverbote; Untersuchungsrelevante<br />

Arten (Anhang-IV-Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie <strong>und</strong> Europäische<br />

Vogelarten im Sinne des Art. 1 <strong>der</strong> EG-Vogelschutzrichtlinie)<br />

Landeswaldgesetz 1995 (LWaldG)<br />

§30a LWaldG: Biotopschutzwald ist Wald, <strong>der</strong> dem Schutz <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erhaltung<br />

von seltenen Waldgesellschaften sowie von Lebensräumen seltener wild wachsen<strong>der</strong><br />

Pflanzen <strong>und</strong> wild leben<strong>der</strong> Tiere dient. Alle Handlungen, die zu einer<br />

Zerstörung o<strong>der</strong> erheblichen o<strong>der</strong> nachhaltigen Beeinträchtigung von Biotopschutzwald<br />

führen können, sind verboten.<br />

§ 32 LWaldG: Erklärung zum Bann- <strong>und</strong> Schonwald <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> ungestörten<br />

natürlichen <strong>Entwicklung</strong> einer Waldgesellschaft mit ihren Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft<br />

mit ihren Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten o<strong>der</strong> eines bestimmten Bestandsaufbaus.<br />

Angrenzen<strong>der</strong> Wald ist so zu bewirtschaften, dass Waldschutzgebiete<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

2.7.2 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF<br />

ARTEN UND LEBENSRÄUME<br />

Neben dem direkten Verlust von Lebensraumtypen <strong>und</strong> Lebensstätten von Arten<br />

durch Bau <strong>und</strong> Anlage <strong>der</strong> Windenergieanlagen ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> indirekte<br />

Lebensraumverlust durch Meidung <strong>der</strong> Anlage (Scheucheneffekt, Lärm,<br />

Licht, Störung) sowie durch betriebsbedingte Auswirkungen auf Arten von Bedeutung.<br />

Beispielsweise können durch Überbauung, Versiegelung <strong>und</strong> Rodung bisher<br />

zusammenhängende, unzerschnittene Waldlebensräume zerschnitten, alte naturnahe<br />

Wäl<strong>der</strong> in ihrer Habitatqualität beeinträchtigt o<strong>der</strong> Horst- bzw. Höhlenbäume<br />

als Lebensstätte von Vögeln <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäusen gänzlich verloren gehen.<br />

Tabelle 3 gibt u. a. einen Überblick über mögliche bau-, anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt.<br />

Die betriebsbedingten Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lebensraumverlust durch<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

45


WINDENNERGIE<br />

IN DERR<br />

RAUMSCHAF FT DER STÄDTEE<br />

UND GEMEIN NDEN IM<br />

LANDKRREIS<br />

RASTATTT,<br />

STADTKREIS BADEN-BADENN<br />

UND ANGRE ENZENDER KOM MMUNEN<br />

Meiddung<br />

<strong>der</strong> Annlage<br />

betreffen<br />

nach <strong>der</strong>rzeitigem<br />

Ke enntnisstand d v. a. bestimmmte<br />

Vogeel-<br />

<strong>und</strong> Fledeermausarten<br />

n.<br />

Vögel<br />

Bei dden<br />

Vogelarrten<br />

sind ins sbeson<strong>der</strong>e Großvogelarten<br />

wie Gre eifvögel, Rauufuß<br />

hühnner,<br />

Störchee<br />

<strong>und</strong> Uhus, Rastvögel ssowie<br />

Koloniebrüter<br />

emp pfindlich. Füür<br />

Vögel<br />

ssind<br />

neben Individuenverlusten<br />

durrch<br />

Tötung o<strong>der</strong> Verletz zung, die BBeein<br />

trächhtigungen<br />

voon<br />

Brut-, Ras st- <strong>und</strong> Überwinterungsv<br />

vorkommen durch Meidever<br />

halteen<br />

mit einheergehendem<br />

m Lebensrauumverlust<br />

o<strong>der</strong><br />

durch Störungen S bbspw.<br />

aufgr<strong>und</strong><br />

von Waartungsarbe<br />

eiten <strong>und</strong> Anllagen-Touris<br />

smus von Be edeutung.<br />

Hinssichtlich<br />

<strong>der</strong> Barrierewirkung<br />

im Voogelzug<br />

<strong>und</strong> d auf Nahrungsflügen<br />

liiegen<br />

bisheer<br />

wenige EErkenntnisse<br />

e vor. Liegenn<br />

größere Windparks W qu uer zu Vogeelzug<br />

korridoren<br />

weichhen<br />

die Vöge el aus. Dies s bedeutet ei inen energetischen<br />

Mehhrauf<br />

wandd<br />

für die bettroffenen<br />

Vö ögel (Hötker et al. 2004) . Es kann au uch zu einerr<br />

Um-<br />

kehrr<br />

<strong>der</strong> Vögel o<strong>der</strong> Auflös sung <strong>der</strong> Zuugformation<br />

kommen (e ebd.). Für niiedrig<br />

fliegeende<br />

Vögel in Mittelgebirgslagen<br />

istt<br />

ein Ausweichen<br />

häufig durch das RRelief<br />

erschwert.<br />

Häufiig<br />

folgen die e Durchzügleer<br />

den in Zug grichtung liegenden<br />

Talsstruk<br />

turenn<br />

(Stübing SS.<br />

2011). Auch<br />

bei Lagge<br />

zwischen n Brut- <strong>und</strong> Nahrungshaabitat<br />

stelleen<br />

solche WWindparks<br />

Ba arrieren dar, die je nach Vogelart entwe<strong>der</strong><br />

umfllogen<br />

werdden<br />

o<strong>der</strong> zu Kollisionen führen könnnen.<br />

Besond <strong>der</strong>s empfind dlich sind verrmut-<br />

lich GGänse,<br />

Milaane,<br />

Kraniche e <strong>und</strong> viele KKleinvogelar<br />

rten (Hötker et al. 2004) ). Vö-<br />

gel mmit<br />

schlechteen<br />

Flugeigen nschaften, aalso<br />

v.a. Wal ldarten reagieren<br />

im Zugg<br />

we-<br />

sentlich<br />

stärker auf WKA als<br />

Arten des Offenlandes<br />

<strong>und</strong> des fr reien Luftrauumes<br />

wie SSchwalben<br />

u<strong>und</strong><br />

Greifvög gel (Stübing S. 2011).<br />

Abb. 19 Vogelschuutz<br />

<strong>und</strong> Winden nergie in Rheinnland-Pfalz<br />

(Is ssselbächer 20 001)<br />

Liegen<br />

die Vorraanggebiete<br />

im<br />

Wald sindd<br />

ggf. mit ve erän<strong>der</strong>ten Auswirkunge<br />

A en auf<br />

Vogeelarten<br />

zu rrechnen.<br />

Da as spezifischhe<br />

Kollisions srisiko von Vögeln im WWald<br />

wurdde<br />

bisher niccht<br />

systemat tisch untersuucht<br />

(Bosch & Partner 2011). 2 Ein pooten<br />

ziellees<br />

Risiko beesteht<br />

bspw.<br />

für waldbrrütende<br />

Grei ifvögel, die <strong>zur</strong> z Nahrunggssu<br />

che in die Offennlandschaft<br />

fliegen. Nebben<br />

dem Ko ollisionsrisiko o kann auchh<br />

die<br />

Störuung<br />

durch BBau<br />

<strong>und</strong> Betr rieb, insbesoon<strong>der</strong>e<br />

für sc cheue Walda arten eine BBeein<br />

trächhtigung<br />

darsstellen.<br />

So können waaldbrütende<br />

Vogelarten direkt an ihren<br />

Brutpplätzen<br />

betrroffen<br />

sein. Analog zumm<br />

Offenland d ist anzune ehmen, dasss<br />

die<br />

meissten<br />

Singvöggel<br />

in Wälde ern kein Meideverhalten<br />

zeigen wer rden. Erste MMoni-<br />

toringergebnissee<br />

lassen das s auch für Sppechte<br />

erwa arten (Stübin ng S. 2011). Aber<br />

46<br />

Im Falle F eines Repowering<br />

R können<br />

kollisionsge efährdete VVogel<br />

arten n wie bspw w. <strong>der</strong> Rotmmilan<br />

stärk ker betroffen n sein. Inwieeweit<br />

nega ative o<strong>der</strong> positive Auuswir<br />

kung gen überwie egen, hängtt<br />

v.a.<br />

von einer optim malen Stanndort<br />

wahl l bei gleichzeitigem<br />

Rücckbau<br />

von Altanlagen A auf a ungeeignneten<br />

Stan ndorten ab (K Konrad J. 20012).<br />

HHP HAGGE+HOPPENSTEDT<br />

PARTNERR<br />

raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

auch <strong>der</strong> direkte Verlust von wichtigen Habitatstrukturen, v.a. von alten Baumbeständen<br />

<strong>und</strong> Horst- bzw. Höhlenbäume kann von Relevanz sein.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung hat im Schwarzwald das Auerwild.<br />

Der ungünstige Erhaltungszustand <strong>der</strong> Auerhuhnpopulation veranlasste die<br />

Landesregierung dazu, den "Aktionsplan Auerhuhn" (APA) erarbeiten zu lassen.<br />

In diesem 2008 verabschiedeten Plan sind alle Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Handlungsfel<strong>der</strong><br />

dargestellt, die für die Erhaltung des Auerhuhns im Schwarzwald<br />

von Bedeutung sind.<br />

Als die wichtigste Ursache für den Rückgang <strong>der</strong> Populationen von Auer- <strong>und</strong><br />

Haselhuhn wird die Verän<strong>der</strong>ung des Waldlebensraumes angesehen. Daher<br />

steht das von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Rauhfußhühner Baden-Württemberg (AGR)<br />

entwickelte Schutzkonzept <strong>zur</strong> Erhaltung, Schaffung <strong>und</strong> Verbindung geeigneter<br />

Lebensräume durch waldbauliche Maßnahmen im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Die Einbeziehung<br />

des gesamten Schwarzwaldes in das Schutzkonzept ist notwendig, weil<br />

das Überleben des Auerhuhns nicht über die isolierte Betrachtung einzelner, aktuell<br />

geeigneter Flächen gesichert werden kann, son<strong>der</strong>n nur über die Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> räumlichen Zusammenhänge, <strong>der</strong> dynamischen <strong>Entwicklung</strong> von<br />

Wäl<strong>der</strong>n <strong>und</strong> des Flächenanspruchs überlebensfähiger Populationen.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Faktoren, die einen negativen Einfluss auf die Bestandesentwicklung<br />

des Auerhuhns haben können, werden im Rahmen des Schutzkonzeptes<br />

ebenfalls berücksichtigt. Hierzu zählt die Intensivierung <strong>der</strong> Bejagung auf Prädatoren<br />

(Fuchs, Schwarzwild etc.) <strong>und</strong> weitere Störeinflüsse wie z.B. touristische<br />

<strong>und</strong> sportliche Nutzungen (Wan<strong>der</strong>n, Skilauf, Mountainbike, Hängegleiter etc.),<br />

waldwirtschaftliche Nutzung <strong>und</strong> sonstige potenzielle Störquellen, wie auch z.B.<br />

Windenergieanlagen. Bei allen diesen möglichen Störfaktoren gilt im Rahmen<br />

des Schutzkonzeptes das Vorsorgeprinzip: jede Störung soll in den Schwerpunkten<br />

<strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung vermieden werden, um mögliche Negativeinflüsse<br />

auszuschließen. Einige Maßnahmen <strong>zur</strong> Störungsvermeidung wurden bereits<br />

umgesetzt: Ausweisung von Wildschutzgebieten, Einschränkung forstlicher<br />

Arbeiten in <strong>der</strong> Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtzeit, Verlegung von Wan<strong>der</strong>wegen, Loipen,<br />

Start- <strong>und</strong> Landeplätzen für Hanggleiter, Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Planung von<br />

Windenergieanlagen.<br />

Das Auerhuhn (Tetrao urogallus) ist die Charakterart für artenreiche Waldlebensräume<br />

in den Hochlagen des Schwarzwaldes. Seit <strong>der</strong> Jahrh<strong>und</strong>ertwende<br />

war ein starker Rückgang <strong>der</strong> Population bis zu einer Stabilisierungsphase in<br />

den 80er Jahren zu beobachten. In den letzten Jahren ging <strong>der</strong> Bestand weiter<br />

<strong>zur</strong>ück. Die Fläche <strong>der</strong> Auerhuhngebiete beträgt ca. 57 000 Hektar. Diese Fläche<br />

ist aber nicht zusammenhängend, son<strong>der</strong>n ist in viele Teilfragmente aufgeteilt.<br />

Ein wesentliches Ziel für das oben erwähnte Schutzkonzept ist es, die Teillebensräume<br />

so miteinan<strong>der</strong> zu verbinden, dass ein regelmäßiger Austausch<br />

zwischen den Teilpopulationen stattfinden kann. Das Auerhuhn im Schwarzwald<br />

ist nur überlebensfähig, wenn die Auerhuhngebiete nicht weiter „schmelzen“<br />

<strong>und</strong> die einzelnen Gebiete miteinan<strong>der</strong> vernetzt sind. Entscheidend dabei ist die<br />

Verbindung <strong>der</strong> Vorkommen im Nordschwarzwald mit den Vorkommen im<br />

Südschwarzwald. Für den Austausch zwischen diesen Teilpopulationen haben<br />

sogenannte „Trittsteine“ eine sehr wichtige Verbindungsfunktion: die Auerhuhngebiete<br />

im Mittleren Schwarzwald beispielsweise sind als Trittsteine für eine<br />

Nord-Süd-Verbindung beson<strong>der</strong>s wichtig.<br />

Aus den genannten Gründen hat das einzelne Auerhuhngebiet bzw. hier <strong>der</strong><br />

einzelne Standort von Windenergieanlagen regionale Bedeutung.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

47


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Es ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht eindeutig belegbar, welchen negativen<br />

Einfluss Windenergieanlagen auf Auerhühner haben. Klar ist aber, dass<br />

Windenergieanlagen Lärm verursachen <strong>und</strong> damit eine zusätzliche Störquelle<br />

darstellen. Insbeson<strong>der</strong>e in den Paarungs-, Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtgebieten kann<br />

die Störquelle „Windenergieanlage“ negative Folgen für die Bestandesentwicklung<br />

haben. Nach dem Vorsorgeprinzip soll jede Störung minimiert <strong>und</strong> wenn<br />

möglich ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass Windenergieanlagen<br />

mehrere Jahrzehnte die ökologischen Bedingungen an ihrem Standort<br />

beeinflussen <strong>und</strong> verän<strong>der</strong>n. Auch <strong>der</strong> Auerhuhnschutz muss langfristig <strong>und</strong> dynamisch<br />

betrachtet werden. Daher geht es nicht nur um eine Beurteilung <strong>der</strong><br />

Vergangenheit <strong>und</strong> <strong>der</strong> aktuellen Situation, son<strong>der</strong>n auch um eine Prognose<br />

künftiger <strong>Entwicklung</strong>en. Nicht nur die Windenergieanlagen selbst, son<strong>der</strong>n<br />

auch die mit dem Bau <strong>und</strong> Betrieb verb<strong>und</strong>enen Aktivitäten sind als Störwirkungen<br />

für Auerhühner zu betrachten. Hierzu zählen <strong>der</strong> Bau <strong>und</strong> die Unterhaltung<br />

des Betriebs mit Zufahrt <strong>und</strong> Lärm sowie die Zuwegung, die aufgr<strong>und</strong> des notwendigen<br />

Ausbaustandards weiteren Besucherverkehr nach sich zieht.<br />

Auerhühner nutzen große Waldbereiche als Lebensraum (30 bis 500 ha). Beson<strong>der</strong>s<br />

wichtig sind aber die zentralen bzw. die für die Reproduktion geeigneten<br />

Waldbestände. Der Bau von Windenergieanlagen in diesen zentralen Lebensraumbereichen<br />

hat ein viel größeres Störpotenzial, als in Randbereichen<br />

<strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung. Als „Lebensraumzentralen“ gelten die Balzplätze, die<br />

Winterhabitate um die Balzplätze, die Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete <strong>und</strong> die für den<br />

Populationsaustausch wichtigen „Trittsteinbiotope“. Die Schwerpunktgebiete<br />

werden u.a. an den bekannten Balzplätzen orientiert. Der Balzplatz als Zentrum<br />

<strong>und</strong> 1 km Radius sind <strong>der</strong> Bereich, in dem sich Auerhühner zu den genannten<br />

Zeiten konzentrieren <strong>und</strong> in dem Störungen am problematischsten sind. Falls<br />

Aufzuchthabitate bekannt sind, gelten diese ebenfalls als Schwerpunktbereiche<br />

<strong>der</strong> Verbreitung, ebenso wie die Trittsteinbiotope. In diesen Bereichen sollten<br />

aus Sicht des Auerhuhnschutzes keine Windenergieanlagen errichtet werden.<br />

Die Schwerpunkte <strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung sollten nach dem Vorsorgeprinzip<br />

als Standort für Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Als Schwerpunkt<br />

gelten die Balzplätze sowie ein 1km-Radius um die Balzplätze, Aufzuchthabitate<br />

<strong>und</strong> Trittsteine.<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

Für verschiedene Fle<strong>der</strong>mausarten sind v.a. Kollision <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verlust von Quartieren<br />

<strong>und</strong> Jagdhabitaten relevant.<br />

Zu den empfindlichen Fle<strong>der</strong>mausarten gehören v.a. Arten, die im höheren Luftraum<br />

jagen <strong>und</strong> ausgeprägte Wan<strong>der</strong>bewegungen ausführen (z.B. Großer <strong>und</strong><br />

Kleiner Abendsegler, Zwergfle<strong>der</strong>maus, Rauhautfle<strong>der</strong>maus). Fle<strong>der</strong>mäuse verunglücken<br />

überwiegend im Spätsommer <strong>und</strong> Herbst (Streif- <strong>und</strong> Zugphase).<br />

Aber auch nicht ziehende Fle<strong>der</strong>mausarten können im Frühjahr <strong>und</strong> Frühsommer<br />

im Umfeld ihrer Wochenstuben durch WKA betroffen sein. Es gibt auch Beobachtungen,<br />

dass Fle<strong>der</strong>mäuse im Spätsommer die Gondeln <strong>der</strong> WKA als potentielles<br />

Quartier begutachten <strong>und</strong> dadurch zu Kollisionsopfern werden (RP<br />

Freiburg 2007). Windgeschwindigkeit, Temperatur <strong>und</strong> Nachtzeitraum haben<br />

Einfluss auf die Flugaktivitäten. So nehmen ab einer bestimmten Windstärke (><br />

7,5 m/s) die Aktivitäten ab (RP Freiburg 2007). Zum spezifischen Kollisionsrisiko<br />

von Fle<strong>der</strong>mäusen im Wald sind nur wenige Erkenntnisse vorhanden (Bosch &<br />

Partner 2011). Es wird nach bisherigen Kenntnisstand jedoch davon ausgegangen,<br />

dass WKA im Wald Fle<strong>der</strong>mäuse stärker gefährden als freistehende Anlagen<br />

(RP Freiburg 2007). So ist an Waldstandorten noch mit deutlich höheren<br />

Kollisionsraten von Fle<strong>der</strong>mäusen zu rechen (AGF 2011). Im Falle eines<br />

Repowering von WKA kann das Kollisionsrisiko für Fle<strong>der</strong>mäuse langsamer ansteigen<br />

als <strong>der</strong> Leistungszuwachs; bei gleichbleiben<strong>der</strong> Leistung kann das Risi-<br />

48<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

ko auch sinken (Bosch & Partner 2011). Für hochfliegende Arten wie bspw. <strong>der</strong><br />

Große Abendsegler ist von einem erhöhten Risiko auszugehen (Konrad J.<br />

2012).<br />

Der bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte Verlust von Quartieren <strong>und</strong> Jagdhabitaten ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Wald von Bedeutung (RP Freiburg 2007). So kann für einige<br />

Arten <strong>der</strong> Verlust von Jagdhabitaten relevant sein, während an<strong>der</strong>e Arten wie<br />

bspw. die Zwergfle<strong>der</strong>maus von den offenen Lichtungen im Wald profitiert (Bach<br />

L. 2009). Quartiersverluste betreffen die spalten- <strong>und</strong> höhlenbewohnenden Arten.<br />

Nächtliche Arbeiten während <strong>der</strong> Bauzeit können <strong>zur</strong> Störung lichtempfindlicher<br />

Arten, wie bspw. Bart- <strong>und</strong> Bechsteinfle<strong>der</strong>maus führen (ebd.). Ob eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung durch Barrierewirkung von WKA (bspw. Umfliegen<br />

<strong>der</strong> Anlagen durch Abendseglerarten) o<strong>der</strong> Störung durch Ultraschall-<br />

Emissionen gegeben ist, ist bisher ungeklärt (ebd.).<br />

Neue Erkenntnisse sind in naher Zukunft zu erwarten. Thema eines Forschungsvorhaben<br />

im Auftrag des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Reaktorsicherheit ist die <strong>Entwicklung</strong> von Methoden <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>und</strong><br />

Reduktion von Kollisionsrisiken für Fle<strong>der</strong>mäuse an Onshore-<br />

Windenergieanlagen (Brinkmann et al. 2011; Reich et al. in Bearb.). An <strong>der</strong><br />

LUBW ist eine Facharbeitsgruppe gegründet worden, die jetzt einen Entwurf zu<br />

den windenergieempfindlichen Fle<strong>der</strong>mausarten in Baden-Württemberg vorgelegt<br />

hat (Stand 16. März 2012). Des Weiteren sollen von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Gebiete<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit eines Vorkommens gegenüber WKA beson<strong>der</strong>s<br />

empfindlicher Fle<strong>der</strong>mausarten ermittelt werden.<br />

2.7.3 BERÜCKSICHTIGUNG DER ARTEN UND LEBENSRÄUME<br />

BEI DER AUSWEISUNG VON WINDENERGIEANLAGEN<br />

Ein wesentliches Ziel <strong>der</strong> vorliegenden Konzeption ist die Sicherung wirtschaftlicher<br />

<strong>und</strong> rechtssicherer Windnutzungsstandorte mit geringem Konfliktpotenzial.<br />

Auf dem Weg dahin kommt <strong>der</strong> Berücksichtigung des Artenschutzes eine wichtige<br />

Bedeutung zu.<br />

Um das Konfliktpotenzial möglichst frühzeitig zu minimieren, werden vorhandene<br />

Hinweise auf Vorkommen windenergieempfindlicher Arten bereits im Rahmen<br />

von Modul I einbezogen. Beson<strong>der</strong>s sensible Bereiche werden dadurch<br />

von vorneherein ausgeschlossen.<br />

Weiterführende Untersuchungen <strong>und</strong> Kartierungen werden hingegen sinnvollerweise<br />

auf die Ebene des Genehmigungsverfahrens abgeschichtet.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

49


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Tab. 6 Im Rahmen von Modul I berücksichtigte Arten <strong>und</strong> Lebensräume<br />

50<br />

Kriterium Definition/Erläuterung Gr<strong>und</strong>lagen Tabubereich Prüfbereich<br />

Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete<br />

von<br />

Zugvögeln mit nationaler<br />

<strong>und</strong> internationaler<br />

Bedeutung<br />

inklusive Vorsorgeabstand <br />

Zugkonzentrationskorridore<br />

von Vögeln<br />

o<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäusen<br />

Die Güte <strong>und</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete wird in<br />

den Standarddatenbögen kategorisiert;<br />

Ramsar-Gebiete<br />

Windenergieanlagen stellen für ziehende Vögel <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

ein Hin<strong>der</strong>nis dar <strong>und</strong> bedingen ein erhöhtes<br />

Kollisionsrisiko.<br />

Nationalpark Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie<br />

Naturschutzgebiete zu behandeln. Entsprechend kommen<br />

sie für eine Windenergienutzung prinzipiell nicht in Frage.<br />

Ein Vorsorgeabstand ist im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong><br />

zuständigen Fachbehörde festzulegen.<br />

Flächenhafte Naturdenkmale<br />

In Naturdenkmalen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ausgeschlossen. Sie dienen dem Schutz <strong>der</strong> Flora <strong>und</strong><br />

Fauna, des Landschaftsbildes o<strong>der</strong> sind von beson<strong>der</strong>er<br />

kulturhistorischer Bedeutung.<br />

Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete dienen in beson<strong>der</strong>em Maße dem<br />

Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft in ihrer Gesamtheit o<strong>der</strong><br />

in einzelnen Teilen. In einem NSG zerstören o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n<br />

WEA das Schutzgebiet o<strong>der</strong> dessen Naturhaushalt<br />

<strong>und</strong> sind deshalb verboten. Windenergieanlagen können<br />

bei Vorkommen windenergieempfindlicher Arten (gem.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Standarddatenbögen für Vogelschutzgebiete,<br />

Stand 2010;<br />

RIPS-Datenpool, Stand 2010;<br />

Liste <strong>der</strong> windenergieempfindlichen<br />

Brutvogelarten in Baden-<br />

Württemberg. Stand 20.03.2012<br />

(LUBW)<br />

Die Bereitstellung von Daten ist<br />

von Seiten <strong>der</strong> LUBW bis voraussichtlich<br />

Ende 2013 geplant.<br />

Baden-Württemberg verfügt bislang<br />

über keine Nationalparks.<br />

Allerdings ist die Ausweisung des<br />

Nordschwarzwalds als Nationalpark<br />

angedacht.<br />

Fläche 700 m Vorsorgeabstand<br />

Korridor Vorsorgeabstände<br />

sind im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

Fläche<br />

(da <strong>der</strong> Nationalpark<br />

Nordschwazwald<br />

jedoch noch nicht<br />

rechtkräftig ist, wurde<br />

die geplante Kulisse<br />

als Prüfkriterium –<br />

nicht aber als Tabukriterium<br />

– berücksichtigt)<br />

i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand<br />

ist im Einzelfall festzulegen<br />

RIPS-Datenpool Fläche <strong>der</strong> genaue Abstand<br />

ist im Einzelfall festzulegen<br />

RIPS-Datenpool Fläche i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand<br />

ist im Einzelfall festzu-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Kriterium Definition/Erläuterung Gr<strong>und</strong>lagen Tabubereich Prüfbereich<br />

Anhang 1 VSG-VO) auch außerhalb von Naturschutzgebieten<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzzwecke<br />

<strong>und</strong> Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand<br />

im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festzulegen.<br />

Bannwäl<strong>der</strong> Bannwäl<strong>der</strong> sind sich selbst überlassene Waldreservate.<br />

Der Bau <strong>und</strong> Betrieb von Windenergieanlagen steht <strong>der</strong><br />

Schonfunktion entgegen. Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong><br />

Bannwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände<br />

an<strong>zur</strong>aten, um diese Beeinträchtigungen zu minimieren.<br />

Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde abzustimmen.<br />

Schonwäl<strong>der</strong> Gemäß § 32 LWaldG sind Schonwäl<strong>der</strong> Waldreservate für<br />

bestimmte Waldgesellschaften mit ihren Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />

Sie dienen dem Erhalt <strong>und</strong> Schutz eines bestimmten<br />

Bestandsaufbaus sowie dem Schutz bestimmter<br />

Waldbiotope.<br />

Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong> Schonwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzgebiete führen können,<br />

sind im Einzelfall Abstände an<strong>zur</strong>aten, um diese Beeinträchtigungen<br />

zu minimieren. Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde abzustimmen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 51<br />

legen<br />

RIPS-Datenpool Fläche i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand<br />

ist im Einzelfall festzulegen<br />

RIPS-Datenpool Fläche i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand<br />

ist im Einzelfall festzulegen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Auerwild <strong>und</strong> Windkraft<br />

Die von <strong>der</strong> FVA erarbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen (Stand 24.8.2012) sind eine fachliche<br />

Einschätzung, die auf <strong>der</strong> Basis des APA Aktionsplan-Auerhuhn), sowie langjähriger<br />

wissenschaftlicher Arbeiten <strong>und</strong> vorhandener Monitoringdaten erarbeitet wurde.<br />

Sie bieten damit eine Orientierung bei <strong>der</strong> Planung von WEA, stellen aber keine<br />

rechtlich verbindliche Festlegung dar. Zudem wird beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen,<br />

dass sich die hier dargestellten Gr<strong>und</strong>lagen nur auf das Auerhuhn beziehen <strong>und</strong><br />

diese sowohl innerhalb, als auch außerhalb <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete eine Differenzierung<br />

<strong>der</strong> auerhuhnrelevanten Flächen ermöglichen. Alle an<strong>der</strong>en Arten <strong>und</strong> Belange<br />

sind unabhängig davon zu berücksichtigen.<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung von Flächennutzungsplänen <strong>und</strong> Einzelfallgenehmigungen ist<br />

entsprechend den "Hinweisen für den Untersuchungsumfang <strong>zur</strong> Erfassung von<br />

Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen" <strong>der</strong><br />

LUBW <strong>zur</strong> Betroffenheit des Auerhuhns auf die Monitoringdaten <strong>der</strong> FVA <strong>zur</strong>ückzugreifen.<br />

Dies bedeutet, dass bei <strong>der</strong> Erstellung von Flächennutzungsplänen i.d.R.<br />

keine auf das Auerhuhn bezogenen Geländeerhebungen mehr notwendig sind, da<br />

die notwendigen Daten bei <strong>der</strong> FVA vorliegen.<br />

Zur fachlichen Einschätzung <strong>der</strong> Thematik Windkraft <strong>und</strong> Auerhuhn wurden die<br />

windhöffigen Waldflächen (5,25 m/s in 100m über Gr<strong>und</strong>) im Schwarzwald in die<br />

auf S. 50 des APA beschriebenen 4 Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle unten).<br />

Hauptkriterium für die Beurteilung <strong>der</strong> Flächen ist ihre Bedeutung für den Erhaltungszustand<br />

<strong>der</strong> Auerhuhnpopulation. Dabei werden aus den in Zusammenarbeit<br />

mit den Auerwildhegegemeinschaften <strong>und</strong> Ornithologen erarbeiteten Monitoringdaten<br />

die aktuelle Besiedlung <strong>und</strong> die Balz-, Brut <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete herangezogen.<br />

Aus den in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Vogelwarte Radolfzell <strong>und</strong> <strong>der</strong> Universität Freiburg<br />

durchgeführten genetischen Untersuchungen <strong>und</strong> Landschaftsanalysen<br />

(Braunisch et. al 2010) wurden Verb<strong>und</strong>korridore <strong>und</strong> Trittsteinflächen abgegrenzt,<br />

die für den genetischen Austausch zwischen den einzelnen Teilpopulationen existentiell<br />

sind.<br />

52<br />

Aus-<br />

schluss<br />

Prüf-<br />

bereich<br />

Keine<br />

Restriktionen<br />

durch<br />

Auerhhuhn-<br />

schutz<br />

Kategorie 1 (rot): Ausschluss von Windkraftanlagen<br />

Kernlebensräume von <strong>der</strong> Auerhuhnverbreitung: Reproduktionsbereiche (Balz-,<br />

Brut- <strong>und</strong> Aufzuchtgebiete)<br />

Existentielle Biotopverb<strong>und</strong>bereiche: Trittsteinbiotope <strong>und</strong> Korridorbereiche<br />

höchster Priorität<br />

Kategorie 2 (orange): sehr problematisch<br />

Bereiche die von Auerhühner besiedelt sind <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> für den Populationsaustausch<br />

zwischen den Teilpopulationen sehr wichtig sind.<br />

Kategorie 3 (gelb): weniger problematisch<br />

Diese Bereiche werden aktuell o<strong>der</strong> potentiell von Auerhühnern genutzt, gehören<br />

jedoch nicht zu den Schwerpunkten <strong>der</strong> Besiedlung.<br />

Biotopverb<strong>und</strong>bereiche untergeordneter Priorität.<br />

Kategorie 4 (braun): keine Restriktionen durch Auerhuhnschutz bekannt, Einzelfallprüfung<br />

für an<strong>der</strong>e Belange erfor<strong>der</strong>lich<br />

Diese Bereiche werden von Auerhühnern aktuell <strong>und</strong> mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

auch künftig nicht genutzt. Eine Bebauung durch Windkraftanlagen ist<br />

aus Sicht des Auerhuhnschutzes unbedenklich.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Für das interkommunale Konzept sind insbeson<strong>der</strong>e die Kategorien 1 <strong>und</strong> 2 von<br />

Bedeutung. Da die Daten erst am 24.8.2012 veröffentlicht wurden, konnten sie<br />

nicht mehr in die im vorangegangenen erläuterten Schritte <strong>zur</strong> Abgrenzung <strong>der</strong><br />

Windnutzungsgebiete einbezogen werden. Sie sind dort als zu prüfende Flächen<br />

mit sehr hohem Konfliktpotential eingeflossen. In <strong>der</strong> Detailüberprüfung einzelner<br />

pot. Windnutzungsgebiete werden die Gebiete, in den Flächen <strong>der</strong> Kategorie 1 liegen,<br />

als Ausschlussflächen gewertet.<br />

2.8 VERTIEFUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZ<br />

Die Aspekte Landschaftsbild <strong>und</strong> Kulturlandschaft werden in einer Vielzahl von<br />

rechtlichen Regelungen aufgenommen. Intention ist in erster Linie die Sicherung<br />

<strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Ausprägung <strong>der</strong> Landschaft. Im Vergleich zum Artenschutz<br />

unterliegen die Belange des Landschaftsschutzes jedoch wesentlich<br />

schwächeren gesetzlichen Regelungen.<br />

2.8.1 RECHTSGRUNDLAGE LANDSCHAFTSSCHUTZ<br />

Raumordnungsgesetz 2009 (ROG)<br />

Erhalt <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> historisch geprägten <strong>und</strong> gewachsenen Kulturlandschaft.<br />

Entwickeln, Ordnen <strong>und</strong> Sichern <strong>der</strong> Kulturlandschaft - d.h. in <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />

wird sowohl <strong>der</strong> Faktor <strong>der</strong> Beharrung <strong>und</strong> Stabilisierung (= Ordnung), als auch <strong>der</strong><br />

Dynamik <strong>und</strong> Mobilisierung (= <strong>Entwicklung</strong>) gefor<strong>der</strong>t.<br />

§ 2 Nr. 5 ROG: „Historisch geprägte <strong>und</strong> gewachsene Kulturlandschaften sind in<br />

ihren prägenden Merkmalen <strong>und</strong> mit ihren Kultur- <strong>und</strong> Naturdenkmälern zu erhalten.<br />

Die unterschiedlichen Landschaftstypen <strong>und</strong> Nutzungen <strong>der</strong> Teilräume sind mit<br />

den Zielen eines harmonischen Nebeneinan<strong>der</strong>s, <strong>der</strong> Überwindung von Strukturproblemen<br />

<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Schaffung neuer wirtschaftlicher <strong>und</strong> kultureller Konzeptionen<br />

zu gestalten <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.“<br />

§ 1 (2) ROG: „Leitvorstellung bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgabe nach Absatz 1 ist eine<br />

nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Ansprüche an<br />

den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt <strong>und</strong> zu einer dauerhaften,<br />

großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen<br />

in den Teilräumen führt“.<br />

§ 1 (3) ROG: „Die <strong>Entwicklung</strong>, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>der</strong> Teilräume soll sich in<br />

die Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse des Gesamtraums einfügen; die <strong>Entwicklung</strong>,<br />

Ordnung <strong>und</strong> Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“.<br />

BNatSchG 2010<br />

§ 1 (4) Nr. 1 <strong>und</strong> 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart<br />

<strong>und</strong> Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur <strong>und</strong> Landschaft sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. Naturlandschaften <strong>und</strong> historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />

Kultur-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung <strong>und</strong> sonstigen<br />

Beeinträchtigungen zu bewahren,<br />

2. zum Zweck <strong>der</strong> Erholung in <strong>der</strong> freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit <strong>und</strong><br />

Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten <strong>und</strong> siedlungsnahen Bereich zu<br />

schützen <strong>und</strong> zugänglich zu machen.“<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

53


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

§ 26 (2) BNatSchG: (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter beson<strong>der</strong>er<br />

Beachtung des § 5 Absatz 1 <strong>und</strong> nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen<br />

verboten, die den Charakter des Gebiets verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> dem beson<strong>der</strong>en<br />

Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen.<br />

Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)<br />

§ 2 (1) bis (3) DSchG: „Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen<br />

<strong>und</strong> Sachgesamtheiten <strong>und</strong> Teile von Sachen, an <strong>der</strong>en Erhaltung aus wissenschaftlichen,<br />

künstlerischen o<strong>der</strong> heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />

Interesse besteht. (…)<br />

(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch<br />

1. Die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild<br />

von erheblicher Bedeutung ist (§15 Abs. 3) sowie<br />

2. Gesamtanlagen (§19).“<br />

§ 15 (3) DSchG: „Bauliche Anlagen in <strong>der</strong> Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals,<br />

soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist,<br />

dürfen nur mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

beseitigt werden. (…)“<br />

§ 8 (1): „Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde<br />

1. zerstört o<strong>der</strong> beseitigt werden,<br />

2. In seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden<br />

(…)“<br />

Als weitere wichtige Vereinbarung sei an dieser Stelle die Europäische Landschaftskonvention<br />

(Art. 6) erwähnt. Ziel ist die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Landschaft.<br />

Die Konvention spricht sich für eine gezielte Landschaftsentwicklung aus, auch in<br />

sogenannten alltäglichen, städtischen <strong>und</strong> beeinträchtigten Landschaften. Da<br />

Deutschland die Konvention nicht ratifiziert hat, wird hierauf nicht näher eingegangen.<br />

2.8.2 AUSWIRKUNGEN VON WINDENERGIEANLAGEN AUF DIE<br />

LANDSCHAFT<br />

Die bisher bekannte Kulturlandschaft wird sich durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

in ihrer Eigenart verän<strong>der</strong>n. Durch das Einbringen dieser technischen<br />

Anlagen mit entsprechend neuen Dimensionen bezüglich Volumen, Höhe <strong>und</strong><br />

Massierung kommt es zu Maßstabsverän<strong>der</strong>ungen. Es findet eine Anreicherung<br />

<strong>der</strong> Landschaft mit technischen Elementen statt. Neu ist auch die Beweglichkeit<br />

dieser Elemente. Diese ziehen naturgemäß die Aufmerksamkeit des Menschen an.<br />

Bekannte Horizontbil<strong>der</strong> <strong>und</strong> Silhouetten werden verän<strong>der</strong>t. Die Wahrnehmung <strong>der</strong><br />

Landschaft – das reine Landschaftserleben – wird gestört.<br />

Windenergieanlagen verän<strong>der</strong>n den durch natürliche o<strong>der</strong> kulturelle Elemente wie<br />

Bäume, Hecken, Felsen, Kirchtürme, Häuser, Schornsteine, Freileitungen etc. geprägten<br />

vertikalen Maßstab erheblich. So sind Windenergieanlagen bis zu 5-6 Mal<br />

so hoch wie die bis dahin dominierenden Bäume o<strong>der</strong> Kirchen (25 - 30 m) (Ratzbor<br />

G. 2011).<br />

Windenergieanlagen passen sich meist nicht in die vorhandene Landschaft ein, eine<br />

`Kaschierung´ durch Eingrünung o.ä. ist kaum möglich. Sie verän<strong>der</strong>n zum einen<br />

das Erscheinungsbild <strong>der</strong> Kulturlandschaft an sich, zum an<strong>der</strong>en wird die Funktion<br />

<strong>der</strong> Landschaft als Voraussetzung für die freiraumgeb<strong>und</strong>ene Erholung beein-<br />

54 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

trächtigt. Die ursprüngliche Bedeutung <strong>der</strong> Landschaft kann verloren gehen, wenn<br />

beispielsweise ländliche Gebiete durch eine hohe Anzahl an Windenergieanlagen<br />

sich zu `Energieproduktionslandschaften´ entwickeln.<br />

So kann eine bis dahin reizvolle historische Kulturlandschaft zwangsläufig, durch<br />

Verfremdungseffekte technischer Anlagen, ihre Anziehung bzw. ihre Identität verlieren<br />

o<strong>der</strong> gänzlich zerstört werden (ebd.).<br />

Tabelle 3 stellt u. a. die möglichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die<br />

Landschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Funktion dar.<br />

Inwieweit die Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Landschaft als störend empf<strong>und</strong>en werden, ist<br />

stark abhängig von dem Betrachter <strong>und</strong> dessen persönlichem Hintergr<strong>und</strong>. Zahlreiche<br />

Untersuchungen <strong>und</strong> Erhebungen belegen sowohl positive als auch negative<br />

Empfindungen (vgl. Ratzbor G. 2011). An dieser Stelle wird darauf nicht näher eingegangen,<br />

son<strong>der</strong>n hier gilt es vielmehr, Hinweise zu geben, auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong>er sich<br />

möglichst konfliktarme Windnutzungsbereiche herauskristallisieren lassen.<br />

Die zumeist rechtlich begründeten Kriterien zum Ausschluss bestimmter Bereiche<br />

für die Nutzung von Windenergie werden in Hinblick auf das Landschaftsbild <strong>und</strong><br />

die Kulturlandschaft durch Kriterien ergänzt, die nicht immer einer rechtlichen Gebietsausweisung<br />

unterliegen. Dies gilt beispielweise für Landschaften mit beson<strong>der</strong>en<br />

Gegebenheiten wie einem hohen Grad an Unberührtheit, einer bemerkenswerten<br />

Bedeutung für die jeweilige Region o<strong>der</strong> einer herausragenden Vielfalt, Eigenart<br />

<strong>und</strong> Schönheit.<br />

2.8.3 BERÜCKSICHTIGUNG DES LANDSCHAFTSSCHUTZES BEI<br />

DER AUSWEISUNG VON WINDENERGIEANLAGEN<br />

Die bisher bekannte Kulturlandschaft wird sich durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

in ihrer Eigenart verän<strong>der</strong>n. Durch das Einbringen dieser technischen<br />

Anlagen mit entsprechend neuen Dimensionen bezüglich Volumen, Höhe <strong>und</strong><br />

Massierung, kommt es zu Maßstabsverän<strong>der</strong>ungen. Es findet eine Anreicherung<br />

<strong>der</strong> Landschaft mit technischen Elementen statt. Neu ist auch die Beweglichkeit<br />

dieser Elemente. Sie ziehen naturgemäß die Aufmerksamkeit des Menschen an.<br />

Bekannte Horizontbil<strong>der</strong> <strong>und</strong> Silhouetten werden verän<strong>der</strong>t. Die Wahrnehmung <strong>der</strong><br />

Landschaft – das reine Landschaftserleben – wird gestört.<br />

Der Windenergieerlass sieht <strong>zur</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Aspekte des Landschaftsbildes<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kulturlandschaft unter Kap. 4.2.6 die Betrachtung folgen<strong>der</strong> Kriterien<br />

vor:<br />

Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des Landschaftsbildes unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Sichtbarkeit <strong>der</strong> Anlage im Nah- <strong>und</strong> Fernbereich<br />

Min<strong>der</strong>ung des Erholungswertes<br />

Unberührtheit <strong>der</strong> Landschaft<br />

Vorbelastung durch technische Anlagen<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung des Landschaftsbildes werden verschiedene Ebenen erfasst.<br />

Einerseits weist eine flächendeckende, gesamträumliche Betrachtungsweise auf<br />

wichtige Aspekte für eine generelle Eingrenzung bei <strong>der</strong> Suche potenzieller Windnutzungsbereiche.<br />

An<strong>der</strong>erseits können für die nähere, d.h. detaillierte Suche potenzieller<br />

Windnutzungsbereiche bestimmte Einzelkriterien des Landschaftsbildes<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kulturlandschaft herangezogen werden, die nicht gesamträumlich darstell-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

55


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

bar sind. Hierdurch können weitere Bereiche identifiziert werden, die eine beson<strong>der</strong>e<br />

Empfindlichkeit gegenüber Störungen durch WEA aufweisen.<br />

Charakterisierung <strong>der</strong> Landschaft<br />

Gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg (Kap. 4.2.6) ist das Landschaftsbild<br />

sowohl aus dem Blickwinkel des Landschaftsschutzes als auch aus dem Blickwinkel<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung zu untersuchen. Als erste Annäherung an die<br />

Thematik wurde die Landschaft in Anlehnung an die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

charakterisiert.<br />

Da sich die Raumschaft von <strong>der</strong> Rheinebene über die Vorbergzone <strong>und</strong> den Nördlichen<br />

Talschwarzwald bis zum Naturraum Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen erstreckt,<br />

ist die Landschaft entsprechend vielgestaltig – sowohl in Hinblick auf Topographie<br />

als auch auf die prägenden Nutzungen. Die Hochlagen des Schwarzwaldes<br />

verfügen über relativ große unzerschnittene – überwiegend bewaldete Räume<br />

<strong>und</strong> die Vorbergzone zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Burgen <strong>und</strong> Schlössern<br />

<strong>und</strong> eine hohe Strukturvielfalt aus. Entsprechend kommt diesen Bereichen eine<br />

wichtige Bedeutung in Hinblick auf den Artenschutz, die Erholung sowie das<br />

Landschaftsbild zu.<br />

Im Gegensatz dazu steht die Rheineben, die durch größere Siedlungskörper <strong>und</strong><br />

intensivere Nutzungen (u. a. Rohstoffabbau) geprägt wird. Sie wird darüber hinaus<br />

durch zahlreiche Verkehrstrassen <strong>und</strong> Stromleitungen durchzogen. Es ist jedoch<br />

darauf hinzuweisen, dass auch die Rheinebene – z. B. im Bereich <strong>der</strong> Überschwemmungsbereiche<br />

o<strong>der</strong> Altarme des Rheins – über ökologisch hochwertige<br />

Lebensräume <strong>und</strong> Gebiete mit hoher Erholungsfunktion verfügt.<br />

56<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 20 Charakterisierung <strong>der</strong> Landschaft in Anlehnung an die naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

Das sich daraus ergebende Bild konnte durch eine Auswertung <strong>der</strong> Aussagen <strong>der</strong><br />

Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm zum Thema Landschaftsbild bestätigt<br />

<strong>und</strong> weiter konkretisiert werden.<br />

Abb. 21 Aussagen <strong>der</strong> Materialien zum Landschaftsrahmenprogramm zum Thema Landschaftsbild<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

57


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Detaillierte Landschaftsbildbewertung<br />

Eine detailliertere Landschaftsbildbewertung wird <strong>der</strong>zeit im Rahmen eines Forschungsprojekts<br />

<strong>der</strong> Universität Stuttgart (Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie)<br />

u. a. für die Regionen Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> Nordschwarzwald erarbeitet.<br />

Basierend auf dem digitalen Geländemodell <strong>und</strong> den einzelnen Nutzungsarten<br />

werden die Aspekte Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit benutzerorientiert bewertet.<br />

Das Projekt steht kurz vor dem Abschluss <strong>und</strong> soll den Gemeinden baldmöglichst<br />

<strong>zur</strong> Beurteilung möglicher Standorte <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Einzelfallbetrachtung ist diese detaillierte Landschaftsbildbewertung – insb. <strong>der</strong> Aspekt<br />

Schönheit – in die Beurteilung möglicher Windenergiestandorte eingeflossen.<br />

Zur Veranschaulichung <strong>der</strong> Tragweite möglicher Windenergiestandorte sind darüber<br />

hinaus Sichtbarkeitsanalysen für die Einzelfallbetrachtungen vorgenommen<br />

worden.<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Ein wichtiges Instrument <strong>zur</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Landschaftsverträglichkeit potentieller<br />

Windnutzungsgebiete sind Landschaftsschutzgebiete. Der Windenergieerlass regelt<br />

den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten in Kap. 4.2.3.1. Windenergieanlagen<br />

greifen regelmäßig in den Schutzzweck von Landschaftsschutzgebieten ein.<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen bedarf daher einer Befreiung – diese gilt<br />

nur für singuläre Eingriffe – o<strong>der</strong> einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung.<br />

Da die Raumschaft über zahlreiche Landschaftsschutzgebiete verfügt, die dem<br />

Schutz weiter Teile <strong>der</strong> Landschaft dienen, wurden die zuständigen Behörden – die<br />

Landratsämter von Rastatt, Calw <strong>und</strong> vom Ortenaukreis, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />

Baden sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits frühzeitig einbezogen.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> Verordnungen <strong>der</strong> einzelnen Landschaftsschutzgebiete zeigt,<br />

dass bei einigen Landschaftsschutzgebieten <strong>der</strong> Schwerpunkt des Schutzzecks auf<br />

Naturschutz liegt („dienende“ Landschaftsschutzgebiete) während bei an<strong>der</strong>en<br />

Verordnungen eine klare Ausrichtung auf Erholung <strong>und</strong> Sicherung des Landschaftsbildes<br />

gegeben ist. Wie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Landschaftsschutzgebiete verfügen über<br />

eher allgemein gehaltene Verordnungen. Auch die Lage potentieller Windnutzungsgebiete<br />

in einem Landschaftsschutzgebiet (randlich o<strong>der</strong> zentral) kann für die<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Stärke <strong>der</strong> Beeinträchtigung relevant sein.<br />

58<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WIINDENERGIE<br />

INN<br />

DER RAUMSC CHAFT DER STTÄDTE<br />

UND GE EMEINDEN IM<br />

LAANDKREIS<br />

RASSTATT,<br />

STADTK KREIS BADEN-BBADEN<br />

UND AN NGRENZENDER R KOMMUNEN<br />

AAbb.<br />

22 Lanndschaftsschu<br />

utzgebiete in deer<br />

Raumschaf ft<br />

Diese fachliche<br />

Beurteilung<br />

<strong>der</strong> LSGG<br />

Festlegun ngen wurde mit den zusttändigen<br />

Be e-<br />

hörden diskkutiert.<br />

Währ rend sich diie<br />

Hinweise des Landra atsamts Calww<br />

sowie des<br />

<strong>Stadt</strong>kreisess<br />

Baden-Baden<br />

weitgehhend<br />

mit de er Konzeptentwicklung<br />

ddecken,<br />

ver r-<br />

wweisen<br />

die Landratsämter<br />

Rastatt u<strong>und</strong><br />

Ortenau ukreis darau uf, dass es in<br />

jedem Fall<br />

einer weiterrführenden<br />

Betrachtung<br />

B bedarf. Eine e Rückmeldung<br />

des Reegierungsprä<br />

ä-<br />

sidiums Karrlsruhe<br />

steht bislang nocch<br />

aus.<br />

HHP HAGE+HOPPE ENSTEDT PARTTNER<br />

raumplaner<br />

landschafts sarchitekten<br />

59 9


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3 MODUL II:<br />

ENTWICKLUNG VON STANDORTEN FÜR<br />

WINDENERGIEANLAGEN<br />

Um eine Differenzierung zwischen den möglichen Windnutzungsgebieten zu erreichen,<br />

wurden Kriterien für einen ersten „Grobvergleich“ entwickelt. Diese lehnen<br />

sich eng an die planerischen Leitvorstellungen <strong>zur</strong> Nutzung von Windenergie an.<br />

Anhand dieser Kriterien erfolgt eine vierstufige Bewertung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

in Bereiche mit einer guten, mittleren bzw. ungünstigen Voraussetzung<br />

für einen Nutzung von Windenergie sowie in Bereiche, die als ungeeignet<br />

eingestuft werden.<br />

3.1 KONZEPT STUFE 4:<br />

KONKRETISIERUNG DER STANDORTE UND<br />

ALTERNATIVENPRÜFUNG<br />

3.1.1 EINSTUFUNG UND TABELLARISCHER VERGLEICH<br />

DER MÖGLICHEN WINDNUTZUNGSGEBIETE<br />

Die potentiell möglichen Windnutzungsgebiete werden im Nachfolgenden zunächst<br />

anhand vorliegen<strong>der</strong> flächendecken<strong>der</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen1 eingestuft. Diese Einstufung<br />

dient dazu, einen Überblick für eine erste Diskussion möglicher Standorte zu<br />

bekommen.<br />

Erklärtes Ziel in <strong>der</strong> Raumschaft ist eine ungesteuerte Streuung von Windenergieanlagen<br />

zu vermeiden. Um eine erste Differenzierung <strong>der</strong> zahlreichen potenziellen<br />

Windnutzungsgebiete zu erreichen, wurden sie in einem ersten Untersuchungsschritt<br />

daher in Kategorien eingestuft. Die potentiellen Windnutzungsgebiete werden<br />

im Nachfolgenden anhand vorliegen<strong>der</strong> flächendecken<strong>der</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen 7<br />

untersucht <strong>und</strong> eingestuft. Die Einstufung erfolgt dabei jeweils vierstufig:<br />

60<br />

gute Voraussetzungen für eine FNP-Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie<br />

mittlere Voraussetzungen für eine FNP-Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie<br />

ungünstige Voraussetzungen für eine FNP-Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie,<br />

Einzelstandort, keine Bündelung von WEA möglich<br />

ungeeignete Standorte bzw. Bereiche mit erhöhtem Konfliktpotential<br />

7 Verwendete flächendeckend vorliegende Datenquellen:<br />

Regionalplan Nordschwarzwald 2015<br />

Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2002<br />

Regionalplan Südlicher Oberrhein 1995<br />

Windatlas 2011<br />

rips Daten (LUBW)<br />

Waldfunktionskartierung (FVA Freiburg)<br />

http://www.badische-seiten.de/baden-baden.php<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Kategorisierung erfolgte anhand flächendeckend vorliegen<strong>der</strong> Daten zu den<br />

Aspekten `regionalplanerische Festlegungen´, `Flächengröße´, `Windhöffigkeit´,<br />

`Vorbelastung´, `Erholungsfunktion´, `kulturelles Erbe´ sowie `evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche Umsetzbarkeit´ (s. Tabelle <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> pot. Windnutzungsgebiete).<br />

Durch eine Rückkopplung mit den Gemeinden konnten außerdem<br />

weiterführende Hinweise zu den potentiellen Windnutzungsgebieten eingeholt werden.<br />

Die Einstufung in die nachfolgend dargelegten Kategorien dient <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

von Stufe 4 in Modul II.<br />

A) Gebiete mit geringem Konfliktpotential:<br />

- windstärkere Gebiete (>5,75 m/s) (Kategorie A1)<br />

- windschwächere Gebiete (6,5 m/s) (Kategorie B1)<br />

- windschwächere Gebiete (


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 23 Kategorisierung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

62<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Kategorisierung gibt somit einen Überblick über zu erwartende Konflikte sowie<br />

vorhandene Potentiale hinsichtlich eines Ausbaus <strong>der</strong> Windenergienutzung. Ein<br />

wesentliches Ziel <strong>der</strong> Studie ist die Herauskristallisierung von möglichst konfliktarmen<br />

Standorten, auf denen ein wirtschaftlicher Betrieb sowie eine Bündelung von<br />

Windenergieanlagen möglich ist. Potentielle Windnutzungsgebiete mit einem beson<strong>der</strong>s<br />

hohen Konfliktpotential können somit bereits frühzeitig identifiziert <strong>und</strong> (zunächst)<br />

<strong>zur</strong>ückgestellt werden.<br />

Die Kategorisierung zeigt, dass insb. <strong>der</strong> Osten <strong>der</strong> Raumschaft über beson<strong>der</strong>s<br />

sensible Natur- <strong>und</strong> Landschaftsräume verfügt. Aufgr<strong>und</strong> des dort bestehenden erhöhten<br />

Konfliktpotentials sollten diese Bereiche möglichst von Windenergieanlagen<br />

freigehalten werden. Da jedoch (noch) keine Tabukriterien gegeben sind, können<br />

im Einzelfall auch dort weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Liegt beispielsweise<br />

ein potentielles Windnutzungsgebiet in einem EU-Vogelschutzgebiet<br />

mit windenergieempfindlichen Arten, so ist anhand einer FFH-VP nachzuweisen,<br />

dass ein entsprechendes Vorhaben dort zu keiner erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele führen wird.<br />

Laut Windatlas herrschen in <strong>der</strong> Rheinebene nur relativ geringe durchschnittliche<br />

Windgeschwindigkeiten vor. Allerdings sind dort durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen<br />

<strong>und</strong> Hochspannungsleitungen nicht nur bereits bestehende Vorbelastungen,<br />

son<strong>der</strong>n auch die notwendigen Erschließungen gegeben.<br />

Im Überblick ergibt sich somit folgendes Bild:<br />

Abb. 24 Kategorien potentieller Windnutzungsgebiete <strong>und</strong> Konzeptansatz<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

63


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Tab. 7 : Beurteilung <strong>der</strong> Windnutzungsgebiete<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

Nr. 1<br />

64<br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

keine entgegenstehendeAussage <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

7,7 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

A2<br />

Nr. 2 A2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

0,8 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

teilweise Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Nr. 3 A2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

16,2 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

in geringem Umfang<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Nr. 4 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

14,2 ha 5,25-6,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

überwiegend Lage im<br />

Randbereich eines LSG<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

1)<br />

Nr. 5 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

6,3 ha 5,25-6,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend bewaldet<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

1)<br />

Nr. 6 B1<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

9,4 ha 5,50-6,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

1)<br />

Nr. 7 B1<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

84,9 ha 5,25-7,00<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

überwiegend Lage im<br />

Randbereich eines LSG<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

1)<br />

Nr. 8 B2<br />

keine entgegen- 5,2 ha 5,25-6,25 keine gravierende überwiegend Erho- keine Betrof- Lage im Randbereich Vertiefte Betrach-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

stehende Aussage <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

m/s Vorbelastung lungswald Stufe II fenheit erkennbar<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 65<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

eines LSG tung vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

1)<br />

Nr. 9 A1<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

9,2 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

Gebiet oberhalb<br />

von<br />

Schloss Rosseck<br />

<strong>und</strong> dem<br />

ZuckerbergschlossKappelrodeck<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

1)<br />

Nr. 10 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

11,9 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 3 (weniger problematisch),<br />

Lage im LSG<br />

Nr. 11 D<br />

keine entgegen- 0,7 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Lage im LSG<br />

stehendeAussa- keine m/s Vorbelastung<br />

fenheiterge Bündelung<br />

möglich<br />

kennbar<br />

Nr. 12 B2<br />

keine entgegen- 1,2 ha 5,50-6,00 keine gravierende Wald/Offenland keine Betrof- Auerhuhn-Prüffläche<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- Kat. 3 (weniger problegekennbarmatisch),<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG;<br />

Nr. 13 B2<br />

keine entgegen- 1,7 ha 5,25-6,00 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Auerhuhn-Prüffläche<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiter- Kat. 3 (weniger problegekennbarmatisch),<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG<br />

Nr. 14 B2<br />

keine entgegen- 5,4 ha 5,75-6,25 keine gravierende in weiten Teilen keine Betrof- Auerhuhn-Prüffläche<br />

stehende Aussa-<br />

m/s Vorbelastung Erholungswald fenheit er- Kat. 3 (weniger proble-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

66<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

ge Stufe II kennbar matisch),<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 15 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

8,5 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG; Auerhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

Nr. 16 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

11,7 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines Erholungswalds<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 3 (weniger problematisch),<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG;<br />

Nr. 17 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

17,7 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG,<br />

Nr. 18 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

4,9 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

nördliche Teilfläche<br />

grenzt an die K5370<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Suchraum<br />

Nationalpark,<br />

teilweise Lage im<br />

Randbereich eines<br />

LSG,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 3 (weniger problematisch),<br />

Lage im 700m Radius<br />

um ein Vogelschutzgebiet<br />

sowie teilweise im<br />

200m Radius um einen<br />

Schonwald <strong>und</strong> ein<br />

NSG<br />

Nr. 19 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

23,1 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Suchraum<br />

Nationalpark,<br />

Auerhuhn-Prüffläche


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kat. 3 (weniger problematisch),<br />

Lage im 700m Radius<br />

um ein Vogelschutzgebiet<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 67<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 20 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

0,3 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,25-6,25<br />

m/s<br />

grenzt im Süden an<br />

die K5370<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

direkt an Vogelschutzgebiet<br />

angrenzend,<br />

teilweise Auerhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />

problematisch),<br />

Nr. 21 AUSSCHLUSS<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

13,1 ha 5,25-6,50<br />

m/s<br />

westlich verläuft die<br />

B500<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Suchraum<br />

Nationalpark,<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG;<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Lage im<br />

200m Radius um einen<br />

Schonwald,<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für Windenergieanlagen)<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative<br />

Ausschluss für<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 22 D<br />

die westl. Teilfläche<br />

liegt in einem<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

157,4 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

B500 überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld des<br />

Hornisgrindeturms<br />

z. T. Lage im Suchraum<br />

Nationalpark, überwiegend<br />

randliche Betroffenheit<br />

LSG,<br />

überwiegend Vogelschutzgebiet,<br />

FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Lage im 200m<br />

Radius eines Waldschutzgebietes,<br />

auerhuhnrelevante<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

2)<br />

östl. Randbereich<br />

Ausschluss für<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

68<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 23<br />

Fläche <strong>der</strong> Kat. 1-4<br />

D<br />

Schutzbedürftiger 0,7 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- LSG, Vogelschutzgebiet<br />

Bereich für Natur keine m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- <strong>und</strong> Landschaft Bündelung<br />

möglich<br />

kennbar<br />

Nr. 24 D<br />

Schutzbedürftiger 74,4 ha 5,25-6,75 keine gravierende Waldgebiet, in keine Betrof- randliche Lage in LSG,<br />

Bereich für Natur<br />

m/s Vorbelastung geringem Umfang fenheiter- überwiegend Vogel-<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Erholungswald kennbarschutzgebiet,Auer- Stufe II;<br />

huhn-Prüffläche Kat. 3<br />

Lage im weiteren<br />

(weniger problema-<br />

Umfeld des Hornisgrindeturmstisch),<br />

z. T. FFH-Gebiet<br />

Nr. 25 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

in geringem 182,9 ha 5,25 bis >7 B500, drei beste- überwiegend Erho- keine Betrof- überwiegend Lage im Vertiefte Betrach-<br />

Umfang sind<br />

m/s hendeWindenerlungswald Stufe II, fenheiter- Vogelschutzgebiet, z. T. tung vorgesehen<br />

Schutzbedürftige<br />

gieanlagen , SWR in geringerem Umkennbar im 200 m Radius eines (Schwerpunktraum<br />

Bereiche für Natur<br />

Turm<br />

fang Erholungswald<br />

NSG <strong>und</strong> Waldschutz- 2)<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Stufe I,<br />

gebiet, z.T. im 700m<br />

sowie für die<br />

teilweise Lage im<br />

Radius des Vogel- in weiten Teilen<br />

Erholung betrof-<br />

näheren Umfeld<br />

schutzgbietes,<br />

Ausschluss für<br />

fen;<br />

des Hornisgrinde-<br />

in weiten Teilen Auer- WEA aufgr<strong>und</strong><br />

laut Regionalplan<br />

turmshuhnlebensraum<br />

Kat. 1 Auerhuhnschutz<br />

Südlicher Ober-<br />

(Ausschluss für WEA) (gem. FVA Freirhein<br />

(1995) z.T.<br />

sowie Pruffläche Kat. 2 burg, Stand 24.<br />

Vorranggebiet für<br />

regionalbedeutsameWindkraftanlagen<br />

„Mur<br />

(sehr problematisch) 8.2012)<br />

Nr. 26 D<br />

keine entgegen- 7,2 ha 5,25-5,75 die B500 verläuft Waldgebiet, z.T. keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

stehendeAussa- m/s östlich<br />

Erholungswald fenheiter- um ein Vogelschutzgege<br />

Stufe II,<br />

kennbarbiet, Lage im weiteren<br />

Auerhuhn-Prüffläche


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

Umfeld des Hornisgrindeturms<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kat 2 (sehr problematisch)<br />

<strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 69<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 27 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

9,6 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

die B500 verläuft<br />

weiter östlich<br />

Waldgebiet, randliche<br />

Betroffenheit<br />

eines Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld des Hornisgrindeturms<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um ein Vogelschutzgebiet,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat 2 (sehr problematisch)<br />

<strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

Nr. 28 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

21,8 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld <strong>der</strong><br />

Hohenrode<br />

Burg<br />

radliche Lage in FFH-<br />

Gebiet <strong>und</strong> LSG,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 3 (weniger problematisch)<br />

Nr. 29 A1<br />

keine entgegen- 3,2 ha 5,25- 6,25 keine gravierende Erholungswald Lage im Nah- teilweise FFH-Gebiet<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />

bereich bzw.<br />

ge<br />

im näheren<br />

Umfeld <strong>der</strong><br />

Hohenrode<br />

Burg<br />

Nr. 30 B2<br />

keine entgegen- 17,8 ha 5,25- 6,25 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiter- um ein Vogelschutzgegekennbarbiet,<br />

in geringerem<br />

Umfang Betroffenheit<br />

des Vogelschutzgebietes<br />

<strong>und</strong> eines FFH-<br />

Gebiets mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

Nr. 31 B2<br />

teilweise Grünzä- 6,5 ha 5,25-5,75 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im Randbereich<br />

sur<br />

m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiterkennbar eines LSG


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

70<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 32 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

39,3 ha 5,25-6,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

Gebiet oberhalb<br />

von<br />

Schloss Rosseck<br />

<strong>und</strong> dem<br />

ZuckerbergschlossKappelrodeck<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG<br />

Nr. 33 A2<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Regionalen Grünzugs<br />

4,9 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative<br />

Nr. 34 A2<br />

Regionaler Grünzug<br />

8,6 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II, randliche<br />

Betroffenheit Erholungswald<br />

Stufe I<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative<br />

Nr. 35 A1<br />

teilweise Regionaler<br />

Grünzug<br />

30,2 ha 5,25-6,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

3)<br />

Nr. 36 A1<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

64,7 ha 5,25-6,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, randliche<br />

Betroffenheit<br />

eines Erholungswalds<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

3)<br />

Nr. 37 B1<br />

teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

sowie für Erholung<br />

377,9 ha 5,25-7,00<br />

m/s<br />

B500 <strong>und</strong> K3765 Waldgebiet, z.T.<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II, Lage<br />

im weiteren Umfeld<br />

des Mehliskopfturms,<br />

zahlreiche Aus-<br />

keineBetroffenheiterkennbar Lage im Randbereich<br />

eines LSG <strong>und</strong> eines<br />

Vogelschutzgebietes,<br />

teilweise FFH-Gebiet,<br />

randl. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA) bzw.<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

3)<br />

östl. Randbereich<br />

Ausschluss für


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

sichtspunkte Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />

porblematisch),<br />

z.T. starke Gründungsprobleme;<br />

Bereich mit<br />

hoher Bedeutung für die<br />

Wasserwirtschaft<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 71<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 38 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

teilweise Schutz- 8 ha 5,25-6,00 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Vogelschutzgebiet, z. T. Ausschluss für<br />

bedürftigerBe- m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiter- Lage im Randbereich WEA aufgr<strong>und</strong><br />

reich für Natur<br />

kennbar eines LSG,<br />

Auerhuhnschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

FFH-Gebiet,<br />

(gem. FVA Frei-<br />

200m Radius um einen burg, Stand 24.<br />

Schonwald,<br />

z.T. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA)<br />

8.2012)<br />

Nr. 39 AUSSCHLUSS<br />

keine entgegen- 28 ha 5,25-6,25 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Vogelschutzgebiet, Ausschluss für<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiter- randliche Lage in LSG, WEA aufgr<strong>und</strong><br />

ge;kennbar<br />

teilweise Lage im 200m Auerhuhnschutz<br />

laut Regionalplan<br />

Radius um einen (gem. FVA Frei-<br />

Südlicher Ober-<br />

Schonwald,<br />

burg, Stand 24.<br />

rhein (1995) z.T.<br />

überw. Auerhuhnle- 8.2012)<br />

Vorranggebiet für<br />

bensraum Kat. 1 (AusregionalbedeutsameWindkraftanlagen„Rauhalde“schluss<br />

für WEA)<br />

Nr. 40 D Ausschluss<br />

teilweise Schutz- 92,9 ha 5,25-6,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Vogelschutzgebiet, Weitere BetrachbedürftigerBe-<br />

m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiter- in geringerem Umfang tung als kommunareich<br />

für Natur<br />

kennbar FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>le Alternative<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

mausarten,<br />

westl. Teil Auerhuhnle- Westl. Teil Ausbensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss für WEA<br />

schluss für WEA), östl. aufgr<strong>und</strong> Auer-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

72<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Teil Auerhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />

problematisch)<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

huhnschutz (gem.<br />

FVA Freiburg,<br />

Stand 24. 8.2012)<br />

Nr. 41 AUSSCHLUSS<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichs für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

17,3 ha 5,25-6,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, Lage<br />

im weiteren Umfeld<br />

des Hornisgrindeturms<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

Lage in den 200m Radien<br />

um zwei Schonwäl<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> ein NSG,<br />

Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss für<br />

WEA)<br />

Ausschluss für<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 42 AUSSCHLUSS<br />

teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

8,8 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA)<br />

Ausschluss für<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 43 D<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

33,2 ha 5,25-5,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

überwiegend Vogelschutzgebiet<br />

bzw. Lag<br />

im 700m Radius um das<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat 3 (weniger problematisch)<br />

Nr. 44 AUSSCHLUSS<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

466 ha 5,25-6,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

überw.Vogelschutzgebi<br />

et, randliche Lage im<br />

LSG sowie in den 200m<br />

Radien um ein NSG<br />

<strong>und</strong> einen Schonwald,<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA)<br />

Ausschluss für<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 73<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 45 A2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

6,1 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative<br />

Nr. 46 D<br />

tangiert im Norden<br />

einen<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

21,4 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Suchraum<br />

Nationalpark, direkt an<br />

Vogelschutzgebiet<br />

angrenzend,<br />

z.T. Auerhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

Nr. 47 D<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

0,9 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Suchraum<br />

Nationalpark,<br />

Vogelschutzgebiet, ,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Schonwald<br />

Nr. 48 D<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

0,7 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Suchraum<br />

Nationalpark,<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Schonwald<br />

Nr. 49 AUSSCHLUSS<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft, in<br />

geringem Umfang<br />

auch für Erholung<br />

125,3 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

B500 überwiegend Erholungswald<br />

Stufe I<br />

<strong>und</strong> II, Lage im<br />

Nahbereich bzw. im<br />

näheren Umfeld<br />

des Mehliskopfturms<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

z.T. Lage im Suchraum<br />

Nationalpark, überwiegendVogelschutzgebiet,<br />

randliche Lage in LSG,<br />

teilweise Lage im 200m<br />

Radius von Waldschutzgebieten<br />

sowie<br />

im 700m Radius um das<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Aus-<br />

Ausschluss für<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

74<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

schluss für WEA)<br />

Nr. 50 B2<br />

keine entgegen- 10,7 ha 5,25-5,75 nördlich verläuft die Erholungswald keine Betrof- randliche Lage im LSG,<br />

stehendeAussa- m/s L83<br />

Stufe II,<br />

fenheiter- Lage im 700m Radius<br />

ge<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld des Mehliskopfturmskennbar<br />

um Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 51 D<br />

keine entgegen- 31 ha 5,25-6,00 keine gravierende Waldgebiet, Erho- keine Betrof- Lage in LSG,<br />

Weitere BetrachstehendeAussa-<br />

m/s Vorbelastung lungswald Stufe II fenheiter- Lage 700m Radius um tung als kommunage<br />

ist in geringem kennbar ein Vogelschutzgebiet, le Alternative<br />

Umfang betroffen<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 3 (weniger problematisch)<br />

Nr. 52 D<br />

keine entgegen- 5,2 ha 5,25-6,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage in LSG<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheitergekennbar Nr. 53 D<br />

keine entgegen- 26 ha 5,25-6,75 K3765 Waldgebiet keine Betrof- Lage in LSG<br />

stehendeAussa- m/s<br />

fenheitergekennbar Nr. 54 D<br />

Schutzbedürftiger 85 ha 5,25-6,75 keine gravierende Erholungswald Lage im nähe- Lage in LSG Weitere Betrach-<br />

Bereich für Natur<br />

m/s Vorbelastung Stufe II<br />

ren bzw. weitetung<br />

als kommuna-<br />

<strong>und</strong> Landschaft,<br />

ren Umfeld von<br />

le Alternative<br />

Schutzbedürftiger<br />

Schloss Alt-<br />

Bereich für Erholung<br />

<strong>und</strong> Regionaler<br />

Grünzug<br />

windeck Bühl<br />

Nr. 55 D<br />

keine entgegen- 2,8 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Lage in LSG<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />

fenheitergekennbar Nr. 56a B1<br />

teilweise Regiona- 211,5 ha 5,25 bis >7 die K3753 durch- Waldgebiet, über- keine Betrof- überwiegend randliche Vertiefte Betrach-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

ler Grünzug m/s läuft das Gebiet wiegend Erholungswald<br />

Stufe I<br />

<strong>und</strong> II<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

fenheit erkennbar<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Lage im LSG, z.T. Lage<br />

im 700m Radius um das<br />

Vogelschutzgebiet;<br />

Konflikt mit dem Landschaftsbild<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

guten Einsehbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 75<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

tung vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

5)<br />

Nr. 56b D<br />

In geringem<br />

Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />

für die<br />

Erholung<br />

102 ha 5,25 bis 7<br />

m/s<br />

die B500 verläuft<br />

östlich<br />

randliche Betroffenheit<br />

von gesetzlichemErholungswald<br />

ansonsten<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Vogelschutzgebiet;<br />

LSG<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative<br />

Nr. 56c B1<br />

In geringerem<br />

Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />

für die<br />

Erholung <strong>und</strong><br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

249,7 ha 5,25 bis<br />

6,75 m/s<br />

die B500 verläuft<br />

östlich<br />

randliche Betroffenheit<br />

von gesetzlichemErholungswald<br />

bzw. Erholungswald<br />

Stufe II<br />

(laut <strong>Stadt</strong> BB:<br />

ruhiger Bereich<br />

ohne bes. Erholungsfunktion<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

östl. des Kamms LSG,<br />

Ruhezone Fauna, 700m<br />

Schutzzone um VSG,<br />

Waldbiotope <strong>und</strong> Bodenschutzwald<br />

auf dem<br />

Höhenrücken<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

5)<br />

Nr. 57 D<br />

tangiert im Südosten<br />

einen SchutzbedürftigenBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

4,4 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

FFH-Gebiet,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Schonwald<br />

Nr. 58 D<br />

teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

2,1 ha 5,25-6,00<br />

m/s<br />

die B500 verläuft<br />

westlich<br />

Erholungswald<br />

Stufe I, Aussichtspunkt<br />

Hertahütte<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

FFH-Gebiet,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Schonwald


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

76<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 59 D<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

11,4 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

die B500 verläuft im<br />

Südwesten<br />

gesetzlicher Erholungswald,Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Lage im 700m Radius<br />

um ein Vogelschutzgebiet,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 2 (sehr problematisch)<br />

Nr. 60 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

Schutzbedürftige 240,2 ha 5,25-6,25 keine gravierende teilweise gesetzli- keine Betrof- teilweise Vogelschutz- Südl. Teil Aus-<br />

Bereiche für Natur<br />

m/s Vorbelastung cherErholungsfenheitergebiet bzw. 700m Radischluss für WEA<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

wald, überwiegend kennbarus um Vogelschutzge- aufgr<strong>und</strong> Auer-<br />

sowie für die<br />

Erholungswald<br />

biete, Lage im LSGm, huhnschutz (gem.<br />

Erholung<br />

Stufe I <strong>und</strong> II, Lage<br />

südl. Teil Auerhunle- FVA Freiburg,<br />

im weiteren Umfeld<br />

bensraum Kat 1 (Aus- Stand 24. 8.2012)<br />

des Friedrichsturms<br />

schluss für WEA), nördl.<br />

(Badener Höhe)<br />

Teil Auerhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />

problematisch)<br />

Nr. 61 D<br />

Schutzbedürftiger 0,2 ha; 5,25-5,75 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

Bereich für die Keine m/s Vorbelastung Stufe I,<br />

fenheiter- um ein Vogelschutzge-<br />

Erholung, randli- Bündelung<br />

Lage im weiteren kennbarbietche Betroffenheit möglich<br />

Umfeld des Fried-<br />

eines Schutzberichsturms(BadedürftigenBereiches<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

ner Höhe)<br />

Nr. 62 AUSSCHLUSS<br />

teilweise Schutz- 136,3 ha 5,25-7,00 keine gravierende in weiten Teilen keine Betrof- direkt an Vogelschutz- Vertiefte BetrachbedürftigerBe-<br />

m/s Vorbelastung Erholungswald fenheitergebiet angrenzend, tung vorgesehen<br />

reich für die<br />

Stufe I <strong>und</strong> II, Lage kennbar überw. Auerhuhnle- (Schwerpunktraum<br />

Erholung, randli-<br />

im Nahbereich bzw.<br />

bensraum Kat. 1 (Aus- 4)<br />

che Betroffenheit<br />

näheren Umfeld<br />

schluss für WEA)<br />

von Schutzbedürf-<br />

des Friedrichsturms<br />

Ausschluss für<br />

tigen Bereichen<br />

(Badener Höhe)<br />

WEA aufgr<strong>und</strong>


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 77<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 63 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

tangiert im Südos- 24,9 ha 5,25-6,00 keine gravierende Wald/Offenland keine Betrof- Lage im Suchraum überw. Ausschluss<br />

ten einen Schutz-<br />

m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- Nationalpark,<br />

für WEA aufgr<strong>und</strong><br />

bedürftigenBekennbar Vogelschutzgebiet, Auerhuhnschutz<br />

reich für Natur<br />

überwiegend Lage im (gem. FVA Frei-<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

200m Radius um einen burg, Stand 24.<br />

Schonwald,<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA)<br />

8.2012)<br />

Nr. 64 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

keine entgegen- 27,2 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Lage im Suchraum z. T. Ausschluss für<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- Nationalpark,<br />

WEA aufgr<strong>und</strong><br />

gekennbar<br />

überwiegend Vogel- Auerhuhnschutz<br />

schutzgebiet, teilweise (gem. FVA Frei-<br />

Lage im 200m Radius burg, Stand 24.<br />

um einen Schonwald,<br />

z.T. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA) – z.T.<br />

Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

8.2012)<br />

Nr. 65 B2<br />

tangiert im Nord- 145,4 ha 5,25-6,25 keine gravierende Waldgebiet, in keine Betrof- direkt an Vogelschutz- Weitere Betrachwesten<br />

einen<br />

m/s Vorbelastung geringerem Umfenheitergebiet angrenzend, tung als kommuna-<br />

Schutzbedürftigen<br />

fang Erholungswald kennbar Auerhuhn-Prüffläche le Alternative<br />

Bereich für Natur<br />

Stufe II<br />

Kat. 3 (weniger proble-<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

matisch)<br />

Nr. 66 D<br />

keine entgegen- 0,3 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrofrandliche Betroffenheit<br />

stehende Aussa- keine m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- eines FFH-Gebiets <strong>und</strong>


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

78<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße<br />

ge Bündelung<br />

möglich<br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

kennbar einer Lage im 700m<br />

Radius um ein Vogelschutzgebiet<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 67 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

teilweise Schutz- 322,4 ha 5,25-6,25 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- überwiegend Vogel- z. T. Ausschluss für<br />

bedürftigerBe- m/s Vorbelastung<br />

fenheiterschutzgebiet bzw. Lage WEA aufgr<strong>und</strong><br />

reich für Natur<br />

kennbar im 700m Radius um das Auerhuhnschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Vogelschutzgebiet, (gem. FVA Frei-<br />

z.T. Auerhunlebensburg, Stand 24.<br />

raum Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA) – z.T.<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 2 (sehr problematisch)<br />

8.2012)<br />

Nr. 68 D<br />

randliche Betrof- 18,7 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- Vogelschutzgebiet,<br />

fenheit eines<br />

m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- randliche Lage im LSG,<br />

Schutzbedürftigen<br />

kennbar z.T Auerhuhn-<br />

Bereichs für Natur<br />

Prüffläche Kat. 3 (weni-<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

ger problematisch)<br />

Nr. 69 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

Schutzbedürftiger 21,3 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage im Suchraum randl. Ausschluss<br />

Bereich für Natur<br />

m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiter- Nationalpark,<br />

für WEA aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

eines Erholungskennbar Vogelschutzgebiet, Auerhuhnschutz<br />

walds Stufe II<br />

LSG,<br />

(gem. FVA Frei-<br />

überwiegend Lage im burg, Stand 24.<br />

200m Radius um einen<br />

Schonwald,<br />

randl. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA)<br />

8.2012)<br />

Nr. 70 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

Schutzbedürftiger 72,5 ha 5,25-5,75 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage im Suchraum randl. Ausschluss<br />

Bereich für Natur<br />

m/s Vorbelastung Stufe I <strong>und</strong> II fenheit er- Nationalpark,<br />

für WEA aufgr<strong>und</strong>


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

<strong>und</strong> Landschaft kennbar Vogelschutzgebiet,<br />

LSG,<br />

überwiegend Lage im<br />

200m Radius um<br />

Schonwald,<br />

randl. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 79<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 71 D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

keine entgegen- 51,5 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage im Suchraum überw. Ausschluss<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiter- Nationalpark,<br />

für WEA aufgr<strong>und</strong><br />

ge<br />

eines Erholungskennbar LSG,<br />

Auerhuhnschutz<br />

walds Stufe I<br />

überwiegend Vogel- (gem. FVA Freischutzgebiet,burg,<br />

Stand 24.<br />

teilweise Lage im 200m<br />

Abstand um einen<br />

Schonwald,<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA) u.<br />

Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />

problematisch)<br />

8.2012)<br />

Nr. 72 D<br />

teilweise Schutz- 1,2 ha 5,25-5,75 Skilift Wald/Offenland, keine Betrof- LSG,<br />

bedürftigerBe- m/s<br />

randliche Betroffenheiter- teilweise Vogelschutzreich<br />

für Natur<br />

fenheit eines Erhokennbargebiet, <strong>und</strong> Landschaft<br />

lungswalds Stufe I<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Schonwald,<br />

überw. Auherhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />

problematisch)<br />

Nr. 73a D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

in verhältnismäßig 2084,7 ha 5,25 bis >7 die L76b durchläuft Waldgebiet, teilwei- keine Betrof- z.T. Lage im Suchraum in weiten Teilen<br />

geringem Umfang<br />

m/s das Gebiet<br />

se Erholungswald fenheiter- Nationalpark, überwie- Ausschluss für<br />

Schutzbedürftiger<br />

Stufe I <strong>und</strong> II, kennbargend LSG sowie Vogel- WEA aufgr<strong>und</strong>


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

80<br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

teilweise Lage im<br />

näheren Umfeld<br />

des Teufelsmühle-<br />

Turm<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

schutzgebiet,<br />

teilweise Lage im 200m<br />

Radius um Waldschutzgebiete,<br />

NSG bzw. im<br />

700m Radius um Vogelschutzgebiete;<br />

überw. Auerhuhnlebensraum<br />

Kat. 1 (Ausschluss<br />

für WEA) – z. T.<br />

auch Prüffläche Kat. 2<br />

(sehr problematisch) u.<br />

3 (weniger problematisch)<br />

Bürgerinitiative: Erhalt<br />

des Landschaftsbildes<br />

r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsge-<br />

bietes<br />

Auerhuhnschutz<br />

(gem. FVA Freiburg,<br />

Stand 24.<br />

8.2012)<br />

Nr. 73b D<br />

in verhältnismäßig<br />

geringem Umfang<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

185,5 ha 5,25-7,00<br />

m/s<br />

die L76b tangiert<br />

das Gebiet<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II,<br />

Lage im näheren<br />

Umfeld des Teufelsmühle-Turm<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

teilw. FFH-Gebiet <strong>und</strong><br />

Vogelschutzgebiet,<br />

LSG,<br />

teilweise Lage im 200m<br />

Radius um Waldschutzgebiete,<br />

NSG bzw. im<br />

700m Radius um Vogelschutzgebiete,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 3 (weniger problematisch),<br />

Bürgerinitiative: Erhalt<br />

des Landschaftsbildes<br />

r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 81<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 73c D<br />

in verhältnismäßig<br />

geringem Umfang<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

47,8 ha 5,26-6,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

Lage im näheren<br />

Umfeld des Teufelsmühle-Turm<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

teilw. FFH-Gebiet <strong>und</strong><br />

Vogelschutzgebiet,<br />

LSG,<br />

teilweise Lage im 200m<br />

Radius um Waldschutzgebiete,<br />

NSG bzw. im<br />

700m Radius um Vogelschutzgebiete;<br />

Bürgerinitiative: Erhalt<br />

des Landschaftsbildes<br />

r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle<br />

Nr. 74 D<br />

überwiegend<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

7,8 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Lage im 700m Radius<br />

um ein Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 75 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

1,1 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 76 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

5,8 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 77 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

9,2 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG,<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

teilweise FFH-Gebiet<br />

Nr. 78 B2<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereiches für<br />

Natur <strong>und</strong> Land-<br />

13 ha 5,25-6,00<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage in LSG,<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines Vogelschutzgebietes


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

82<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 79<br />

schaft<br />

D<br />

keine entgegen- 0,5 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- LSG,<br />

stehendeAussa- keine m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- Vogelschutzgebiet<br />

ge<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

kennbar<br />

Nr. 80 B2<br />

keine entgegen- 4 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- randliche Lage im LSG,<br />

stehendeAussa- m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- Lage im 700m Radius<br />

gekennbar<br />

um ein Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 81 A2<br />

keine entgegen- 8,5 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- keine rechtlichen ReststehendeAussa-<br />

m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiterriktionen erkennbar<br />

ge<br />

eines Erholungswalds<br />

Stufe II<br />

kennbar<br />

Nr. 82 D<br />

keine entgegen- 0,3 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet keine Betrof- keine rechtlichen ReststehendeAussa-<br />

keine m/s Vorbelastung<br />

fenheiterriktionen erkennbar<br />

ge<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

kennbar<br />

Nr. 83a D AUS-<br />

SCHLUSS<br />

überwiegend 672,8 ha 5,25 bis >7 die L79 verläuft Waldgebiet; teilwei- keine Betrof- teilweise randliche Lage in weiten Teilen<br />

Schutzbedürftiger<br />

m/s weiter östlich se gesetzlicher fenheiter- im LSG, überwiegend Ausschluss für<br />

Bereich für Natur<br />

Erholungswald, kennbar Vogelschutzgebiet, in WEA aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

teilweise Erho-<br />

weiten Teilen Auer- Auerhuhnschutz<br />

lungswald Stufe I<br />

huhnlebensraum Kat. 1 (gem. FVA Frei-<br />

<strong>und</strong> II,<br />

(Ausschluss für WEA) – burg, Stand 24.<br />

stark frequentierter<br />

z.T. auch Prüffläche 8.2012)<br />

Aussichtspunkt<br />

Kat. 2 (sehr problema-<br />

Badener Höhe.<br />

tisch) bzw. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

Nr. 83b D<br />

keine entgegen- 229,6 ha 5,25-6,25 die L79 verläuft teilweise Erho- keine Betrof- Lage im LSG, z.T. Austehende<br />

Aussa-<br />

m/s weiter östlich lungswald Stufe II, fenheit er- erhuhn-Prüffläche Kat.


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

ge randl. gesetzlicher<br />

Erholungswald;<br />

Blickachse vom<br />

Aussichtspunkt<br />

Badener Höhe<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

kennbar 3 (weniger problematisch)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 83<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 84 D<br />

Schutzbedürftiger 3 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet, gesetz- keine Betrof- LSG<br />

Bereich für Erho-<br />

m/s Vorbelastung licherErholungsfenheiterlungwaldkennbar Nr. 85 D<br />

teilweise Schutz- 193,4 ha 5,25-6,75 keine gravierende teilweise gesetzli- keine Betrof- LSG,<br />

bedürftigerBe- m/s Vorbelastung cherErholungsfenheiter- z.T. Auerhuhnreich<br />

für die<br />

wald, überwiegend kennbar Prüffläche Kat. 3 (weni-<br />

Erholung<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II<br />

ger problematisch)<br />

Nr. 86 D<br />

Schutzbedürftiger 31,3 ha 5,25-6,00 keine gravierende teilweise gesetzli- keine Betrof- LSG<br />

Bereich für Erho-<br />

m/s Vorbelastung cherErholungsfenheiterlung, randliche<br />

wald, teilweise kennbar<br />

Betroffenheit von<br />

Erholungswald<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichen für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Stufe II<br />

Nr. 87 D<br />

in geringem 44,3 ha 5,25-5,75 keine gravierende gesetzlicher Erho- keine Betrof- LSG<br />

Umfang Regiona-<br />

m/s Vorbelastung lungswald, teilweise fenheiterler Grünzug<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

kennbar<br />

Nr. 88 D<br />

Regionaler Grün- 8,2 ha 5,25-5,75 keine gravierende Waldgebiet, gesetz- keine Betrof- LSG<br />

zug<br />

m/s Vorbelastung licherErholungsfenheiterwaldkennbar Nr. 89 D<br />

Schutzbedürftiger 0,8 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Gesetzlicher ErhokeineBetrof- LSG<br />

Bereich für Erho- keine m/s Vorbelastung lungswald,Erhofenheit er-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

84<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

lung Bündelung<br />

möglich<br />

lungswald Stufe II kennbar<br />

Nr. 90 D<br />

tangiert im Wes- 1,3 ha 5,25-5,50 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- LSG<br />

ten einen Regio-<br />

m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheiternalen Grünzug<br />

eines gesetzlichen<br />

Erholungswalds<br />

kennbar<br />

Nr. 91 B1<br />

randliche Betrof- 521,4 ha 5,25-6,75 im Norden verläuft Waldgebiet, teilwei- teilweise Lage randliche Lage im LSG, Vertiefte Betrachfenheit<br />

eines<br />

m/s die K3701, im Süse Erholungswald im weiteren z.T. Auerhuhn-<br />

tung vorgesehen<br />

Regionalen Gründen<br />

wird das Gebiet Stufe I <strong>und</strong> II, rand- Umfeld des Prüffläche Kat. 3 (weni- (Schwerpunktraum<br />

zugs <strong>und</strong> Schutz-<br />

durch die L79 beliche Betroffenheit Schloss Eberger problematisch) 6)<br />

bedürftigerBereigrenzt von gesetzlichen steinche<br />

für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />

Nr. 92 D<br />

teilweise Schutz- 277,5 ha 5,25 bis >7 Seilbahn, im Südos- teilweise gesetzli- keine Betrof- LSG – z. T. randliche<br />

bedürftigerBe- m/s ten verläuft die L78; cherErholungsfenheiter- Lage; Gleitschirmstartreich<br />

für die<br />

Funkmast<br />

wald,Erholungskennbarplatz, horizontbildende<br />

Erholung <strong>und</strong><br />

wald Stufe I <strong>und</strong> II,<br />

Bergkulisse (Bereich<br />

Regionaler Grün-<br />

Lage im Nahbe-<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeuzugreich<br />

bzw. im nähetung<br />

für das Landren<br />

Umfeld des<br />

Merkurturms<br />

schaftsbild)<br />

Nr. 93a D<br />

teilweise SchutzbedürftigerBereich<br />

für die<br />

Erholung <strong>und</strong><br />

Regionaler Grünzug,<br />

randliche<br />

Betroffenheit<br />

eines Schutzbedürftigen<br />

Bereichs<br />

340,2 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

gesetzlicher<br />

Erholungswald,<br />

teilweise Erholungswald<br />

Stufe II<br />

(stark frequentierte<br />

Bereiche)<br />

teilweise Lage<br />

im direkten<br />

Nahbereich<br />

<strong>der</strong> Yburg<br />

überwiegend Betroffenheit<br />

eines LSG; z. T.<br />

Denkmalschutz;<br />

horizontbildende Bergkulisse<br />

(Bereich mit<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 85<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 93b D<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichs für die<br />

Erholung<br />

38,9 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet Lage im weiteren<br />

Umfeld <strong>der</strong><br />

Yburg<br />

Die Fläche liegt auf<br />

Sinzheimer <strong>und</strong> Baden-<br />

Badener Gemarkung.<br />

Schwerwiegende Restriktionen<br />

sind vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> betrachteten<br />

Kriterien nicht<br />

gegeben.<br />

Einstufung als Fläche<br />

mit erhöhtem Konfliktpotential,<br />

da von Sinzheim<br />

favorisiert, jedoch von<br />

Seiten Baden-Baden<br />

äußerst umstritten (Akzeptanzprobleme).<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative<br />

Nr. 94 D<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

0,3 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,25-5,50<br />

m/s<br />

südlich verläuft die<br />

L84<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Nr. 95 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

7,8 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, randliche<br />

Betroffenheit<br />

eines gesetzlichen<br />

Erholungswalds;<br />

Lage oberhalb<br />

eines prädikatisierten<br />

Erholungsort<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld <strong>der</strong><br />

Yburg<br />

Konflikt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Lage direkt oberhalb<br />

<strong>der</strong> Ortslage Neuweier<br />

(prädikatisierter Erholungsort)<br />

Nr. 96 A2<br />

Regionaler Grünzug<br />

1,4 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

im Westen verläuft<br />

die B3<br />

Rebland keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

86<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 97 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

<strong>und</strong> SchutzbedürftigerBereich<br />

für die<br />

Erholung<br />

133,6 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

die L84 durchläuft<br />

das Gebiet<br />

teilweise gesetzlicherErholungswald,<br />

Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

Lage im näheren<br />

Umfeld des<br />

Fremerbergturms<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Konflikt mit Uhu <strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>falke wahrscheinlich,<br />

Altholz mit<br />

Bedeutung für Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />

landschaftlich exponierte<br />

in Rheinebene vorgerückte<br />

Lage am Randbereich<br />

des Schwarzwalds<br />

Nr. 98 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

<strong>und</strong> SchutzbedürftigerBereich<br />

für die<br />

Erholung<br />

116,6 ha 5,25-7,00<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Gesetzlicher Erholungswald,Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

teilweise Lage im<br />

näheren Umfeld<br />

des Fremerbergturms<br />

teilweise Lage<br />

im näheren<br />

Umfeld des<br />

Jagdschloss<br />

St. Hubertus<br />

Oos<br />

Uhubrutplatz wahrscheinlich,<br />

Altholz mit<br />

Bedeutung für Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />

landschaftlich<br />

exponierte in Rheinebene<br />

vorgerückte Lage<br />

am Randbereich des<br />

Schwarzwalds, teilweise<br />

Lage im 200m Radius<br />

um NSG, LSG<br />

Nr. 99 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

0,3 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,50-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Offenland;<br />

beliebter Aussichtspunkt<br />

Lage im näheren<br />

Umfeld des<br />

Jagdschloss<br />

St. Hubertus<br />

Oos<br />

randliche Lage in LSG,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um NSG<br />

Nr. 100 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

17,5 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

gesetzlicher Erholungswald<br />

sowie<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld des<br />

Alten Schloss<br />

Baden-Baden<br />

Lage in LSG;<br />

horizontbildende Bergkulisse<br />

Nr. 101 D<br />

überwiegend<br />

Regionaler Grünzug,<br />

in geringe-<br />

82,9 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II, randlich<br />

auch Stufe I;<br />

Lage im Nahbereich<br />

bzw.<br />

im näheren<br />

Lage in LSG;<br />

angrenzend an NSG<br />

<strong>und</strong> Bannwald


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

rem Umfang<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion <br />

Erholungsschwerpunkt<br />

Battert<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

Umfeld des<br />

Alten Schloss<br />

Baden-Baden<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

FFH-Gebiet,<br />

horizontbildende Bergkulisse<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 87<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 102 D<br />

Regionaler Grün- 3 ha 5,25-5,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- Lage in LSG<br />

zug<br />

m/s Vorbelastung Stufe II<br />

fenheiterkennbar Nr. 103 D<br />

Regionaler Grün- 5,7 ha 5,25-5,50 keine gravierende überwiegend Erho- keine Betrof- Lage in LSG<br />

zug<br />

m/s Vorbelastung lungswald Stufe II, fenheiter- ansonsten Offenlandkennbar<br />

Nr. 104 D<br />

überwiegend 32,5 ha 5,25-5,50 die K3711 verläuft Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage in LSG<br />

Regionaler Grün-<br />

m/s im Osten durch das che Betroffenheit fenheiterzug Gebiet<br />

von Erholungswald<br />

Stufe II<br />

kennbar<br />

Nr. 105 D<br />

überwiegend 6,7 ha 5,25-5,50 die K9602 durch- Erholungswald Lage im weite- LSG,<br />

Schutzbedürftiger<br />

m/s läuft das Gebiet Stufe II<br />

ren Umfeld <strong>der</strong> teilweise FFH-Gebiet<br />

Bereich für Natur<br />

Alteberstein<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Burg<br />

Nr. 106 D<br />

teilweise Schutz- 0,5 ha 5,25-5,50 keine gravierende Erholungswald keine Betrof- LSG,<br />

bedürftigerBe- keine m/s Vorbelastung Stufe I <strong>und</strong> II fenheiter- teilweise FFH-Gebiet<br />

reich für Natur Bündelung<br />

kennbar<br />

<strong>und</strong> Landschaft möglich<br />

Nr. 107 A2<br />

randliche Betrof- 4,4 ha 5,25-5,75 keine gravierende überwiegend Erho- keine Betrof- teilweise randliche<br />

fenheit eines<br />

m/s Vorbelastung lungswald Stufe II fenheiter- Betroffenheit eines LSG<br />

Regionalen Grünzugskennbar<br />

Nr. 108 B2<br />

in geringerem 51,1 ha 5,25-6,00 keine gravierende Waldgebiet, randli- keine Betrof- Lage im Randbereich<br />

Umfang Schutz-<br />

m/s Vorbelastung che Betroffenheit fenheit er- eines LSG, z.T. Auer-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

88<br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

bedürftiger Bereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

von Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

teilweise Lage im<br />

näheren Umfeld<br />

des Teufelsmühle-<br />

Turm<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

kennbar huhn-Prüffläche Kat. 3<br />

(weniger problematisch)<br />

sowie z.T. Lage im<br />

700m Radius um ein<br />

Vogelschutzgebiet;<br />

Bürgerinitiative: Erhalt<br />

des Landschaftsbildes<br />

r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 109 B1<br />

in geringerem<br />

Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

118,5 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

im Westen verläuft<br />

die L564<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

teilweise Lage im<br />

näheren Umfeld<br />

des Teufelsmühle-<br />

Turm<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG, teilweise<br />

Vogelschutzgebiet, im<br />

Norden Aueruhun-<br />

Prüffläche Kat. 2 (sehr<br />

problematisch) – im<br />

Süden Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)<br />

Bürgerinitiative: Erhalt<br />

des Landschaftsbildes<br />

r<strong>und</strong> um die Teufelsmühle<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

7)<br />

Nr. 110 B2<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

6 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe I,<br />

viel begangenes<br />

Wan<strong>der</strong>gebiet<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG, teilweise<br />

FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

Nr. 111 D<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichs für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

38 ha 5,25-7,00<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet,<br />

viel begangenes<br />

Wan<strong>der</strong>gebiet<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im Randbereich<br />

eines LSG,<br />

Auerhuhn-Prüfbereich<br />

Kat. 2 (sehr problematisch)<br />

Nr. 112 D<br />

in geringerem<br />

Umfang Schutz-<br />

147,5 ha 5,25-6,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II,<br />

keine Betroffenheit<br />

er-<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 2 (sehr problema-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

bedürftiger Bereich<br />

für die<br />

Erholung, randliche<br />

Betroffenheit<br />

eines Schutzbedürftigen<br />

Bereichs<br />

für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

Westweg, Ski-<br />

Fernwan<strong>der</strong>weg,<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld des Aussichtsturm<br />

Dobel<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

kennbar tisch) <strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />

problematisch),<br />

direkt an Vogelschutzgebiet<br />

angrenzend,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Bannwald;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 89<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 113 A2<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichs für die<br />

Erholung<br />

7,8 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Nr. 114 A2<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

76 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

die L340 durchläuft<br />

das Gebiet<br />

Erholungswald<br />

Stufe II, randlich<br />

auch Stufe I,<br />

Westweg<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

8)<br />

Nr. 115 B2<br />

überwiegend<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

35,1 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

die K4331 verläuft<br />

im Westen<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Konflikt mit Blickbeziehungen<br />

in das Rheintal<br />

<strong>und</strong> ins Elsass;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

8)<br />

Nr. 116 D<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

0,6 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,25-5,50<br />

m/s<br />

die L340 durchläuft<br />

das Gebiet<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

teilweise randliche Lage<br />

im LSG;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Nr. 117 A2<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

17,2 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

die L340 durchläuft<br />

das Gebiet<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

teilweise randliche Lage<br />

im LSG,<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Weitere Betrachtung<br />

als kommunale<br />

Alternative


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

90<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 118 B2<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung <strong>und</strong><br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

7,8 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage im LSG;<br />

WEA von allen Ortsteilen<br />

<strong>und</strong> von <strong>der</strong> Kernstadt<br />

aus sichtbar,<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Nr. 119 B2<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

4,1 ha 5,25-6,00<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Bannwald,<br />

WEA von allen Ortsteilen<br />

<strong>und</strong> von <strong>der</strong> Kernstadt<br />

aus sichtbar<br />

Nr. 120 B2<br />

randliche Betroffenheit<br />

eines<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichs für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

11,1 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage im LSG;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.;<br />

WEA von Bernbach <strong>und</strong><br />

von <strong>der</strong> Kernstadt aus<br />

sichtbar<br />

Nr. 121 B2<br />

in geringem<br />

Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

208,4 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

die K4331 verläuft<br />

im Süden, die<br />

K3706 verläuft im<br />

Westen<br />

Waldgebiet, randliche<br />

Betroffenheit<br />

von Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage im LSG;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

9)<br />

Nr. 122 A1<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

34 ha 5,25-6,25<br />

m/s<br />

die L613, die L608<br />

<strong>und</strong> die K3708<br />

verlaufen durch das<br />

Gebiet<br />

überwiegend Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

teilweise randliche Lage<br />

im LSG, teilweise Betroffenheit<br />

eines FFH-<br />

Gebiets mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

9)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 91<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 123a D<br />

z. T. Betroffenheit<br />

eines Schutzbedürftigen<br />

Bereichs<br />

für die Erholung<br />

sowie von<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichen für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

306 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage im LSG,<br />

überwiegendVogelschutzgebiet<br />

<strong>und</strong><br />

überw. Auerhuhn-<br />

Prüffläche Kat. 3 (weniger<br />

problematisch), z.T.<br />

WSG Zone II <strong>und</strong> FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten;<br />

Arge für eine windkraftfreie<br />

Heimat e. V.<br />

Nr. 123b B1<br />

z. T. Betroffenheit<br />

eines Schutzbedürftigen<br />

Bereichs<br />

Bereichen für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

379 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

die L613 durchläuft<br />

das Gebiet, die<br />

K4331 verläuft<br />

nordöstlich<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

Erholungswald<br />

Stufe II, teilweise<br />

Lage im Nahbereich<br />

des Mahlbergturms<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage im LSG,<br />

z.T. FFH-Gebiet<br />

Vertiefte Betrachtung<br />

vorgesehen<br />

(Schwerpunktraum<br />

9)<br />

Nr. 123c D<br />

Betroffenheit<br />

eines Regionalen<br />

Grünzugs<br />

187,7 ha 5,25-6,75<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, randliche<br />

Betroffenheit<br />

eines Erholungswalds<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

namensgebende <strong>und</strong><br />

markante Erhebung im<br />

LSG,<br />

z.T. WSG Zone II <strong>und</strong><br />

FFH-Gebiet<br />

Nr. 124 D<br />

tangiert im Nordosten<br />

einen<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft;<br />

die „Hohe Wanne“<br />

ist laut Regionalplan<br />

Mittlerer<br />

Oberrhein (2002)<br />

Vorranggebiet für<br />

182,4 ha 5,25 bis >7<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, in<br />

geringerem Umfang<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

Auerhuhn-Prüffläche<br />

Kat. 2 (sehr problematisch)<br />

<strong>und</strong> Kat. 3 (weniger<br />

problematisch)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 93<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

reich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

kennbar<br />

Nr. 131 A2<br />

Regionaler Grün- 33,6 ha 5,25-5,75 die K3727 <strong>und</strong> die Wald/Offenland, keine Betrof- teilweise randliche Lage Weitere Betrachzug<br />

m/s K3709 durchlaufen randliche Betroffenheiter- im LSG, z. T. Lage im tung als kommuna-<br />

das Gebiet<br />

fenheit von Erholungswald<br />

Stufe II<br />

kennbar FFH-Gebiet<br />

le Alternative<br />

Nr. 132 B2<br />

Regionaler Grün- 166,8 ha 5,25-5,75 keine gravierende überwiegend Erho- Lage im weite- randliche Lage im LSG Vertiefte Betrachzug<br />

m/s Vorbelastung lungswald Stufe II ren Umfeld des<br />

tung vorgesehen<br />

Schloss Favo-<br />

(Schwerpunktraum<br />

rite<br />

10)<br />

Nr. 133 B2<br />

Regionaler Grün- 35,4 ha 5,25-5,50 das Gebiet wird im teilweise Erho- Lage im nähe- randliche Lage im LSG Vertiefte Betrachzug<br />

m/s Nordwesten von <strong>der</strong> lungswald Stufe II, ren Umfeld des<br />

tung vorgesehen<br />

L67 <strong>und</strong> im Südos- ansonsten Offen- Schloss Favoi-<br />

(Schwerpunktraum<br />

ten von <strong>der</strong> K3711<br />

tangiert<br />

landte<br />

10)<br />

Nr. 134 D<br />

keine entgegen- 0,3 ha; 5,25-5,50 im weiteren Umfeld Offenland keine Betrof- keine rechtlichen Rest- Weitere BetrachstehendeAussa-<br />

keine m/s liegen eine Hochfenheiterriktionen<br />

erkennbar tung als kommunage<br />

Bündelung<br />

spannungsleitung,kennbarle<br />

Alternative<br />

möglich<br />

die B462 <strong>und</strong> die<br />

L67<br />

Nr. 135 C1<br />

teilweise Grünzä- 1007,4 ha 5,25-5,50 Hochspannungslei- überwiegend Offen- keine Betrof- teilweise WSG Zone II, Vertiefte Betrachsur,<br />

in geringerem<br />

m/s tungen; A5, B3 <strong>und</strong> land, in verhältnisfenheiter- randliche Betroffenheit tung vorgesehen<br />

Umfang Regiona-<br />

B36<br />

mäßige geringem kennbar von LSG<br />

(Schwerpunktraum<br />

ler Grünzug <strong>und</strong><br />

Umfang gesetzli-<br />

11)<br />

Schutzbedürftiger<br />

cher Erholungswald<br />

Bereich für Natur<br />

sowie Erholungs-<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

wald Stufe II<br />

Nr. 136 D<br />

Grünzäsur <strong>und</strong> 11,3 ha 5,25-5,50 nordwestlich <strong>und</strong> Offenland keine Betrof- Lage im LSG;


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

94<br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

Regionaler Grünzug <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

m/s südöstlich verlaufen<br />

Hochspannungsleitungen<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

fenheit erkennbar<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Lage im 200m<br />

Radius NSG bzw. im<br />

700m Radius um das<br />

Ramsar-Gebiet<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 137 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

49,9 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

Hochspannungsleitungen<br />

Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im LSG;<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Lage im 200m<br />

Radius NSG bzw. im<br />

700m Radius um das<br />

Ramsar-Gebiet<br />

Nr. 138 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

0,6 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

möglich<br />

5,25-5,50<br />

m/s<br />

die L78a durchläuft<br />

das Gebiet<br />

Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im LSG;<br />

Lage im 700m Radius<br />

um Vogelschutzgebiet<br />

bzw. Ramsar-Gebiet<br />

Nr. 139 C1<br />

Regionaler Grünzug,<br />

in geringerem<br />

Umfang<br />

Grünzäsur<br />

332,2 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

teilweise Prägung<br />

durch Hochspannungsleitung,<br />

die<br />

K3737, die K3722<br />

<strong>und</strong> die L78a durchlaufen<br />

das Gebiet<br />

Wald/Offenland, in<br />

geringem Umfang<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um Vogelschutzgebiet<br />

bzw. Ramsar-Gebiet,<br />

teilweise WSG Zone II<br />

Nr. 140 C1<br />

Grünzäsur <strong>und</strong><br />

Regionaler Grünzug<br />

5,5 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

die K3737 tangiert<br />

das Gebiet im Südwesten<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um das Ramsar-Gebiet,<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten,<br />

Nr. 141 C1<br />

Regionaler Grünzug<br />

33,7 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

keine gravierende<br />

Vorbelastung<br />

Waldgebiet, teilweise<br />

Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um das Ramsar-Gebiet,<br />

umgeben von einem<br />

FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 95<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 142<br />

mausarten<br />

C1<br />

überwiegend 2,4 ha 5,25-5,50 keine gravierende überwiegend Wald keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

Regionaler Grün-<br />

m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- um ein Vogelschutzgezugkennbarbiet<br />

<strong>und</strong> das Ramsar-<br />

Gebiet, z.T. 200m Radius<br />

um NSG<br />

Nr. 143 C1<br />

Regionaler Grün- 16,1 ha 5,25-5,50 keine gravierende überwiegend Wald, keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

zug<br />

m/s Vorbelastung in geringem Umfenheiter- um ein Vogelschutzgefang<br />

Erholungswald kennbarbiet <strong>und</strong> das Ramsar-<br />

Stufe II<br />

Gebiet, z.T. 200m Radius<br />

um NSG<br />

Nr. 144 D<br />

Regionaler Grün- 0,6 ha; 5,25-5,50 keine gravierende Wald/Offenland keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

zug<br />

keine m/s Vorbelastung<br />

fenheiter- um ein Vogelschutzge-<br />

Bündelung<br />

kennbarbiet <strong>und</strong> das Ramsarmöglich<br />

Gebiet, angrenzend an<br />

FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

Nr. 145a C2<br />

Regionaler Grün- 281,9 ha 5,25-5,50 teilweise Prägung überwiegend Offen- keine Betrof- Lage im 700m Radius<br />

zug<br />

m/s durch Hochspanlandfenheiter- um ein Vogelschutzgenungsleitung,<br />

L78a<br />

kennbarbiet <strong>und</strong> das Ramsar<strong>und</strong><br />

K3720<br />

Gebiet, angrenzend an<br />

FFH-Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten;<br />

Hinweis auf Konflikte<br />

mit dem Artenschutz<br />

seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />

145b D<br />

Regionaler Grün- 89,2 ha 5,25-5,50 teilweise Prägung überwiegend Offen- keine Betrof- LSG; Lage im 700m<br />

zug<br />

m/s durch Hochspanland, in geringem fenheiter- Radius um ein Vogelnungsleitung,<br />

Umfang Erhokennbarschutzgebiet <strong>und</strong> das<br />

K3720<br />

lungswald Stufe II<br />

Ramsar-Gebiet, z.T.<br />

200m Radius um NSG,


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

96<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 146a D<br />

teilweise Regionaler<br />

Grünzug,<br />

randliche Betroffenheit<br />

von<br />

Schutzbedürftigen<br />

Bereichen für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

573,4 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

teilweise Prägung<br />

durch Hochspannungsleitung,<br />

die L77, die L78a<br />

<strong>und</strong> die K3740<br />

durchlaufen das<br />

Gebiet<br />

überwiegend Offenland,<br />

in geringem<br />

Umfang Erholungswald<br />

Stufe I<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

LSG (Konflikt mit dem<br />

Schutzziel!), angrenzend<br />

an FFH-Gebiet mit<br />

Fle<strong>der</strong>mausarten <strong>und</strong><br />

Vogelschutzgebiet,<br />

z. T. Lage im 700m<br />

Radius um Vogelschutz-<strong>und</strong><br />

Ramsar-<br />

Gebiet, z.T. im 200m<br />

Radius um NSG<br />

Nr. 146b C1<br />

Regionaler Grünzug<br />

58,3 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

K374 teilweise Erholungswald<br />

Stufe II<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um Ramsar-Gebiet,<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit windenergieempfindlichen<br />

Arten<br />

Nr. 147a D<br />

überwiegend<br />

Regionaler Grünzug<br />

101,9 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

Bahnlinie Wald/Offenland, keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage in LSG;<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

<strong>und</strong> Vogelschutzgebiet,<br />

z. T. Lage im 700m<br />

Radius um Vogelschutz-<strong>und</strong><br />

Ramsar-<br />

Gebiet, z.T. im 200m<br />

Radius um NSG<br />

Nr. 147b C2<br />

überwiegend<br />

Regionaler Grünzug,<br />

in geringerem<br />

Umfang<br />

Grünzäsur <strong>und</strong><br />

613,1 ha 5,25-5,75<br />

m/s<br />

Hochspannungsleitungen,<br />

die B500, die B36,<br />

die B3 <strong>und</strong> die A5<br />

durchlaufen das<br />

in geringem Umfang<br />

Erholungswald<br />

Stufe I <strong>und</strong> II<br />

Lage im weiteren<br />

Umfeld des<br />

Schloss Favorite,möglicher-<br />

z.T. Lage in LSG;<br />

angrenzend an FFH-<br />

Gebiet mit Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

<strong>und</strong> Vogelschutzgebiet,


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

Gebiet weise Konflikt<br />

mit den unter<br />

DenkmalschutzstehendenTribünenbauten<br />

<strong>der</strong><br />

Pfer<strong>der</strong>ennbahn<br />

Iffezheim<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

z. T. Lage im 700m<br />

Radius um Vogelschutz-<strong>und</strong><br />

Ramsar-<br />

Gebiet, z.T. im 200m<br />

Radius um NSG<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 97<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 148 C1<br />

Regionaler Grünzug<br />

11,1 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

B36 Wald/Offenland,<br />

jedoch durch B36<br />

verlärmter Bereich<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um das Ramsar-Gebiet,<br />

Nr. 149 C1<br />

keine entgegenstehendeAussage<br />

0,4 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

durch ein Gewerbegebiet<br />

(Baggersee)<br />

<strong>und</strong> die B36 geprägter<br />

Raum<br />

Offenland, direkte<br />

Lage am Baggersee<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Nr. 150 C1<br />

überwiegend<br />

Regionaler Grünzug,<br />

in geringem<br />

Umfang SchutzbedürftigerBereich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

17,3 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

Hochspannungsleitungen<br />

Überprägung durch<br />

Hochspannungsleitungen<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar<br />

Nr. 151 C1<br />

Regionaler Grünzug<br />

1,5 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

Nähe <strong>zur</strong> A5 <strong>und</strong> zu<br />

Hochspannungsleitungen<br />

Waldgebiet, Lärmbelastung<br />

durch A5<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

randliche Lage im 200m<br />

Radius um einen<br />

Schonwald<br />

Nr. 152 C2<br />

überwiegend<br />

Regionaler Grünzug<br />

60,2 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

die K3761 durchläuft<br />

das Gebiet<br />

Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

z. T. Lage im Vogelschutzgebiet<br />

<strong>und</strong> FFH-<br />

Gebiet, z. T. Lage im<br />

700m Radius um das<br />

Vogelschutzgebiet<br />

sowie im 200m Radius<br />

um einen Schonwald


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

98<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 153 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

75,8 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

die K3736 durchläuft<br />

das Gebiet<br />

Wald/Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

überwiegend Lage im<br />

Vogelschutzgebiet <strong>und</strong><br />

FFH-Gebiet, z.T. Lage<br />

im 700m Radius um das<br />

Vogelschutzgebiet<br />

sowie im 200m Radius<br />

um NSG<br />

Nr. 154a C2<br />

Regionaler Grünzug<br />

452,1 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

in weiten Teilen<br />

Prägung durch<br />

Hochspannungsleitungen,<br />

z. T auch<br />

durch die A5<br />

Wald/Offenland,<br />

teilweise Erholungswald<br />

Stufe II,<br />

z. T. Verlärmung<br />

durch A5<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Konflikt mit dem Weißstorch<br />

wahrscheinlich,<br />

Graureiherkolonie;<br />

in geringem Umfang<br />

Vogelschutzgebiet <strong>und</strong><br />

FFH-Gebiet, teilweise<br />

Lage im 700m Radius<br />

um Vogelschutzgebiet<br />

bzw. im 200m Radius<br />

um einen Schonwald<br />

Nr. 154b C2<br />

Regionaler Grünzug,<br />

in geringem<br />

Umfang Grünzäsur<br />

190,9 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

in weiten Teilen<br />

Prägung durch<br />

Hochspannungsleitungen<br />

<strong>und</strong> die A5<br />

Wald/Offenland, in<br />

weiten Teilen Verlärmung<br />

durch A5<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

in geringem Umfang<br />

FFH-Gebiet,<br />

Konflikt mit dem Weißstorch<br />

wahrscheinlich,<br />

Graureiherkolonie,<br />

teilweise Lage im 700m<br />

Radius um Vogelschutzgebiet<br />

Nr. 154c C2<br />

teilweise Regionaler<br />

Grünzug bzw.<br />

Grünzäsur<br />

75,2 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

Hochspannungsleitungen<br />

Offenland keine Betroffenheiterkennbar<br />

in geringem Umfang<br />

FFH-Gebiet,<br />

Konflikt mit dem Weißstorch<br />

wahrscheinlich<br />

Nr. 155 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

sowie<br />

Schutzbedürftiger<br />

0,5 ha;<br />

keine<br />

Bündelung<br />

5,25-5,50<br />

m/s<br />

die B3 <strong>und</strong> die<br />

K9616 verlaufen im<br />

Westen<br />

Rebland keine Betroffenheiterkennbar<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet <br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 99<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Bereich für die<br />

Erholung<br />

möglich<br />

Nr. 156a C1<br />

In geringem 15 ha 5,25-5,50 in weiten Teilen überwiegend Offen- keine Betrof- keine rechtlichen Rest-<br />

Umfang Regiona-<br />

m/s Prägung durch landfenheiterriktionen<br />

erkennbar<br />

ler Grünzug bzw.<br />

Hochspannungsleikennbar<br />

Grünzäsur<br />

tungen <strong>und</strong> die<br />

K3749<br />

Nr. 156b D<br />

überwiegend 106,3 ha 5,25-5,50 z. T. Prägung durch überwiegend Offen- keine Betrof- Lage im (dienenden)<br />

Regionaler Grün-<br />

m/s Hochspannungsleiland, randliche fenheiter- LSG;<br />

zug, randliche<br />

tungen <strong>und</strong> die A5 Betroffenheit von kennbar in weiten Teilen Lage im<br />

Betroffenheit von<br />

Erholungswald<br />

200m Radius um NSG,<br />

Schutzbedürftigen<br />

Stufe II, Verlär-<br />

Bereichen für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

sowie Grünzäsurenmung<br />

Nr. 157a C1<br />

Regionaler Grün- 284,7 ha 5,25-5,50 Prägung durch Offenland mit ein- keine Betrof- teilweise Vogelschutzzug,<br />

m/s Kreis- <strong>und</strong> Landzelnen Waldinseln fenheitergebiet, überwiegend<br />

straßenkennbar<br />

Lage im 700m Radius<br />

um das Vogelschutzgebiet;<br />

Konflikte mit Brachvogel<br />

<strong>und</strong> Storch wahrscheinlich<br />

Nr. 157b C1<br />

überwiegend 167,4 ha 5,25-5,50 Prägung durch Offenland mit ge- keine Betrof- überwiegend Lage im Vertiefte Betrach-<br />

Regionaler Grün-<br />

m/s HochspannungsleiringeremWaldinfenheiter- 700m Radius um das tung vorgesehen<br />

zug, in geringem<br />

tungen <strong>und</strong> die A5 selnkennbar<br />

Vogelschutzgebiet; (Schwerpunktraum<br />

Umfang Schutz-<br />

Konflikte mit Brachvogel 12)<br />

bedürftigerBe- <strong>und</strong> Storch wahrscheinreich<br />

für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft<br />

lich


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

potentielles<br />

Windnutzungsgebiet<br />

100<br />

RegionalplanerischeFestlegungen <br />

Flächengröße <br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorbelastung Erholungsfunktion<br />

kulturelles<br />

Erbe<br />

evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche<br />

Umsetzbarkeit<br />

Kategorisierung<br />

des potentiellen<br />

Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 158 D<br />

Regionaler Grünzug<br />

166,5 ha 5,25-5,50<br />

m/s<br />

Hochspannungsleitung<br />

überwiegend Offenland<br />

keine Betroffenheiterkennbar<br />

Vogelschutzgebiet,<br />

Lage im 200m Radius<br />

um einen Bannwald


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3.2 SUCHRÄUME FÜR KONZENTRATIONSZONEN<br />

Aufbauend auf die Kategorisierung wurden in <strong>der</strong> Raumschaft insgesamt 12 Suchräume<br />

für Konzentrationszonen vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Beurteilungen abgegrenzt <strong>und</strong> definiert,<br />

<strong>der</strong>en weitere Konkretisierung sowie vertiefte Betrachtung vorgenommen wurde. Die übrigen<br />

potentiellen Windnutzungsgebiete werden auf dieser Beurteilungslage <strong>zur</strong>ückgestellt.<br />

Durch die vertiefte fachliche Prüfung werden die Suchräume weiter eingegrenzt, bevor sie<br />

letztendlich als Konzentrationszonen im FNP dargestellt werden. Die vertiefte Betrachtung<br />

kann jedoch auch ergeben, dass eine Konzentrationszone in dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Suchraum bspw. aus Gründen des Artenschutzes nicht möglich ist. Ggf. muss dann<br />

auf ein an<strong>der</strong>es potentielles Windnutzungsgebiet <strong>zur</strong>ückgegriffen werden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 101


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 25 Suchräume für Konzentrationszonen<br />

102<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Das nachfolgende Diagramm (Abb. 26) zeigt, welchen Flächenanteil die einzelnen Verwaltungsgemeinschaften<br />

an den Kategorien <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete haben.<br />

Dem Diagramm liegt die Annahme zugr<strong>und</strong>e, dass bei potentiellen Windnutzungsgebieten<br />

<strong>der</strong> Kategorie D 25 %, bei Gebieten <strong>der</strong> Kategorie B <strong>und</strong> C 75% <strong>und</strong> bei Gebieten<br />

<strong>der</strong> Kategorie A 100% <strong>der</strong> Fläche umsetzbar ist. Ausschlussgebiete aufgr<strong>und</strong> des<br />

Auerhuhnschutzes konnten in <strong>der</strong> Darstellung jedoch noch nicht berücksichtigt werden.<br />

Abb. 27 zeigt eine entsprechende Auswertung in Hinblick auf die Suchräume für Konzentrationszonen.<br />

Dabei wird deutlich, dass bei <strong>der</strong> Definierung <strong>der</strong> Suchräume für Konzentrationszonen<br />

<strong>der</strong> Anteil an Gebieten mit erhöhtem Konfliktpotential stark reduziert werden<br />

konnte.<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Abb. 26 Potentielle Windnutzungsgebiete je Verwaltungsgemeinschaft in ha<br />

Kategorie D<br />

Kategorie C2<br />

Kategorie C1<br />

Kategorie B2<br />

Kategorie B1<br />

Kategorie A2<br />

Kategorie A1<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 103


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

104<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Abb. 27 Suchräume für Konzentrationszonen je Verwaltungsgemeinschaft in ha<br />

Da die Suchräume für Konzentrationszonen meist im Bereich von Gemeindegrenzen liegen,<br />

kommt einer interkommunalen Abstimmung eine wichtige Bedeutung zu. Die Abstimmung<br />

kann in Form einer getrennten Erstellung <strong>der</strong> FNPs <strong>und</strong> dem Gebot nach § 2<br />

Abs. 2 BauGB, die Bauleitpläne aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen bis hin zu einem gemeinsamen<br />

Flächennutzungsplan nach § 204 BauGB <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gründung eines Planungsverbandes<br />

nach § 205 BauGB ablaufen. Der § 204 eröffnet aber auch die Möglichkeit, getrennte<br />

FNPs mit einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis zu ergänzen, um eine inhaltlich übereinstimmende<br />

Durchführung des Verfahrens zu sichern. Dies hat den Vorteil, dass gemeinsam<br />

gesteuert werden kann, aber die Zuständigkeit <strong>der</strong> Verfahren in <strong>der</strong> jeweiligen<br />

kommunalen Verantwortung bleibt. Wegen <strong>der</strong> komplexen planerischen <strong>und</strong> fachlichen<br />

Fragen empfiehlt sich dabei eine qualifizierte juristische Beratung einzuholen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Kategorie D<br />

Kategorie C2<br />

Kategorie C1<br />

Kategorie B2<br />

Kategorie B1<br />

Kategorie A2<br />

Kategorie A1


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 28 Suchräume für Konzentrationszonen im Kontext <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaften<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 105


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Von den 12 Suchräumen für Konzentrationszonen abgesehen existieren noch zahlreiche, von den<br />

Gemeinden teilweise bereits diskutierte Alternativen. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass<br />

– hätte man sich nicht auf das gemeinsame Ziel zu einer Bündelung <strong>und</strong> Konzentration von Windnutzungsflächen<br />

geeinigt – eine breite Streuung von Windenergieanlagen über die gesamte Raumschaft<br />

hinweg die Folge wäre.<br />

106<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Abb. 29 Kommunale Alternativen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 107


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

108<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3.2.1 VERTIEFTE BETRACHTUNG DER 12 SUCHRÄUME<br />

Im Folgenden werden die 12 Suchräume auf weitere Eignungs- wie Ausschlussgründe<br />

hin untersucht. Wichtig sind hierbei neben den Belangen von Natur <strong>und</strong> Umwelt auch<br />

Standortanfor<strong>der</strong>ungen wie Zuwegung o<strong>der</strong> Netzanbindung. Des Weiteren besteht hier<br />

die Möglichkeit die potentiellen Windnutzungsgebiete anhand kommunaler Abwägungskriterien<br />

zu konkretisieren <strong>und</strong> z.B. einen erweiterten Abstand <strong>zur</strong> Siedlung vorzusehen.<br />

Suchraum 1: Buchenwald pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 109


WINDENEERGIE<br />

IN DER RRAUMSCHAFT<br />

DER STÄDTE UUND<br />

GEMEINDEN<br />

IM<br />

LANDKREEIS<br />

RASTATT, SSTADTKREIS<br />

BA ADEN-BADEN UUND<br />

ANGRENZ ZENDER KOMM MUNEN<br />

Nr. 4<br />

Nr. 6<br />

Nr. 8<br />

110<br />

HHP HAGE+ HOPPENSTEDT<br />

PARTNER<br />

Nr. 5<br />

Nr. 7<br />

Nr. 9<br />

raumplaner landschaftsarchitek<br />

kten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Ortenaukreis<br />

Gemeinde Kappelrodeck,<br />

die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 7 <strong>und</strong> 8 gehen über die Gemeindegrenze<br />

hinaus <strong>und</strong> liegen z. T. auch auf <strong>der</strong> Gemarkung von<br />

Ottenhöfen im Schwarzwald<br />

Größe des Suchraums<br />

Nr. 4: 14,2 ha<br />

Nr. 5: 6,3 ha<br />

Nr. 6: 9,4 ha<br />

Nr. 7: 84,9 ha<br />

Nr. 8: 5,2 ha<br />

Nr. 9: 9,2 ha<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im -<br />

Regionalplan<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 4:<br />

- überwiegend 5,25 – 6,25 m/s, max. 6,50 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 5:<br />

- überwiegend 5,25 – 6,25 m/s, max. 6,50 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 6:<br />

- überwiegend 5,50 – 6,25 m/s, max. bis 6,75 m/s) (gute bis sehr gute<br />

Nutzbarkeit)<br />

Nr. 7:<br />

- überwiegend 5,25 – 6,75 m/s, max. 7,00 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 111


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 8:<br />

- überwiegend 5,25 – 5,75 m/s, max.6,25 m/s (bedingte bis gute<br />

Nutzbarkeit<br />

Nr. 9:<br />

- 5,25 – 6,25 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Die Zufahrt erscheint, abhängig vom Anlagentyp, in den meisten Fällen<br />

möglich. Langholztransporter mit ca. 25 m Länge können die engen<br />

Ortschaften durchfahren, für wesentlich längere Fahrzeuge könnten sich<br />

jedoch Probleme ergeben. Die Zufahrtswege sind teilweise steil (>12<br />

%). Hinsichtlich <strong>der</strong> Erschließbarkeit des potentiellen Windnutzungsgebietes<br />

Nr. 8 wurden seitens <strong>der</strong> Gemeinde Ottenhöfen Bedenken geäußert.<br />

Vorbelastungen es sind keine gleichartigen Vorbelastungen erkennbar<br />

weitere Hinweise<br />

zum Gebiet<br />

112<br />

-<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen innerhalb des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“<br />

<strong>und</strong> werden größtenteils als Mischwald genutzt. Im Gebiet Nr. 4 sind teilweise<br />

Grünland <strong>und</strong> Obstbauplantagen, im Gebiet Nr. 5 Streuobstwiesen vorhanden.<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen auf Kuppen. Insbeson<strong>der</strong>e die Gebiete Nr. 6, 7,<br />

8 <strong>und</strong> 9 sind aus dem Achertal gut einsehbar. Ansonsten ist die Sichtbarkeit <strong>der</strong> Gebiete innerhalb<br />

des Untersuchungsraumes eingeschränkt.<br />

In <strong>der</strong> weiteren Umgebung des Untersuchungsraumes befindet sich auf den Kuppen Mischwald.<br />

Die breiten Täler sind besiedelt, in den schmalen Tälern befinden sich eher Einzelhöfe.<br />

Die Täler <strong>und</strong> ihre Hangbereiche sind durch kleinflächigen Nutzungswechsel geprägt <strong>und</strong><br />

werden als Grünland, Streuobst, Obstbauplantagen <strong>und</strong> Weinbau genutzt. Als die Kulturlandschaft<br />

prägendes Element ist das Schloss Rodeck von Bedeutung.<br />

Neben <strong>der</strong> L87 <strong>und</strong> L86a sowie Gewerbe im Achertal sind keine Vorbelastungen vorhanden.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land-<br />

<strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände <strong>zur</strong> Siedlung von Ringelbach sowie <strong>der</strong> nördlich gelegenen<br />

wohngenutzten Einzelhäuser.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände <strong>zur</strong> Siedlung von Ringelbach, zu Schwend sowie <strong>der</strong><br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

südlich gelegenen wohngenutzten Einzelhäuser.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden wohngenutzten Einzelhäusern.<br />

Die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber hinaus<br />

die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen (insb. wohngenutzte Einzelhäuser).<br />

Die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber hinaus<br />

die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen Blaubronn,<br />

Lauenbach sowie weiterer wohngenutzter Einzelhäuser.<br />

Die fast vollständige Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber<br />

hinaus die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Kappelrodeck sowie <strong>der</strong> südlich gelegenen wohngenutzten<br />

Einzelhäuser.<br />

Die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert darüber hinaus<br />

die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Schloss Rodeck, Ruine Schauenburg (Entfernung


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

114<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Ruine Schauenburg (Entfernung


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

km)<br />

- Ruine Schauenburg (Entfernung 2,5-5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im LSG Oberes Achertal<br />

(3.17.017). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt<br />

wird, ist im weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild ist überwiegend von mittlerer bis hoher Empfindlichkeit<br />

gegenüber Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />

Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />

weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild ist überwiegend von mittlerer bis hoher Empfindlichkeit<br />

gegenüber Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />

Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />

weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild ist überwiegend von mittlerer Empfindlichkeit gegenüber<br />

Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />

Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />

weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild ist von mittlerer bis hoher Empfindlichkeit gegenüber<br />

Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 115


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

116<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im LSG Oberes Achertal (3.17.017).<br />

Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im<br />

weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Eine mögliche Realisierung von Windenergieanlagen hat Auswirkungen auf<br />

eine Landschaft von hoher Landschaftsbildqualität, die jedoch auch stark<br />

anthropogen geprägt ist. Mögliche Windenergieanlagen sind v. a. in Richtung<br />

Rheinebene weithin sichtbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Eine mögliche Realisierung von Windenergieanlagen hat Auswirkungen auf<br />

eine Landschaft von hoher Landschaftsbildqualität, die jedoch auch stark<br />

anthropogen geprägt ist. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten Lage sind mögliche Windenergieanlagen<br />

v. a. in Richtung Rheinebene weithin sichtbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />

Die Fläche befindet sich darüber hinaus im Bereich eines Verb<strong>und</strong>korridors<br />

des Generalwildwegeplans. Störungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger können nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich im Bereich eines Verb<strong>und</strong>korridors<br />

des Generalwildwegeplans. Störungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger<br />

können nicht ausgeschlossen werden.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand noch nicht festlegen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im 200 m Vorsorgeabstand um das<br />

flächenhafte Naturdenkmal Steinbruch Schwend (Amphibienteich).<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand noch nicht festlegen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umwelt-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

auswirkungen<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Bodenschutzwald ist in geringerem Umfang vorhanden.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Es besteht eine randliche Betroffenheit von Bodenschutzwald.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Es besteht eine randliche Betroffenheit von Bodenschutzwald.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umwelt-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 117


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

NATURA 2000<br />

118<br />

auswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II betroffen; Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 4) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 5) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 6) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 7) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 8) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Etwa die Hälfte des potentiellen Windnutzungsgebiets liegt im Immissionsschutzwald.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> Immissionsschutzfunktion kann nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 9) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

-<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />

von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />

<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />

Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind gemäß FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Im Hinblick auf das Landschaftserleben können sich bereits ab einer Realisierung von zwei<br />

<strong>der</strong> hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete kumulative Wirkungen ergeben.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> GVV Kappelrodeck<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9 <strong>und</strong> 22 (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 21, 33 <strong>und</strong> 34 (kommunale Alternativen)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

-<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 119


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

120<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 121


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 4, 5, 6 <strong>und</strong> 8:<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen. Hinzu kommt ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Es wird von einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Gebiete abgeraten.<br />

Nr. 7:<br />

Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Sied-<br />

122<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

lungsbereichen erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch<br />

möglich. Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />

durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Es wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

(zunächst) von einer weiteren Betrachtung <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Nr. 9<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen. Es wird von einer Weiterverfolgung<br />

<strong>der</strong> Gebiete abgeraten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 123


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

124<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 2: Hornisgrinde/Altsteigerskopf pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 22 <strong>und</strong> 25<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 125


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 22 Nr. 25<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Ortenaukreis, in geringem Umfang Rastatt<br />

Gemeinde Nr. 22: Seebach<br />

Nr. 25: Sasbachwalden, in geringerem Umfang Lauf <strong>und</strong> Bühl<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

126<br />

Nr. 22: 157,4 ha<br />

Nr. 25: 150 ha<br />

Nr. 22:<br />

- die westliche Teilfläche liegt im Vorranggebiet für wertvolle Biotope<br />

Nr. 25:<br />

- im Südosten ist in geringerem Umfang ein Vorranggebiet für wertvolle<br />

Biotope betroffen<br />

- im Norden befindet sich das Vorranggebiet für regionalbedeutsame<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Windkraftanlagen „Mur“<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 22: 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 25: 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Eine genauere Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung ist insb. im Bereich des pot.<br />

Windnutzungsgebietes Nr. 22 aber auch im Bereich des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets Nr. 25 notwendig.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Hornisgrinde ist voraussichtlich eine Netzanbindung aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> drei bestehenden WEA gegeben.<br />

Erschließung Zuwegung über die Schwarzwaldhochstraße. Lediglich bis zum Aufstellungsort<br />

müssten die Waldwege ggf. entsprechend verbreitert bzw. angepasst<br />

werden.<br />

Vorbelastungen Nr. 22: B 500, Steinbruch, Skilift<br />

Nr. 25: verschiedene Masten von Funknutzern, drei bestehende, kleine<br />

Windenergieanlagen (Repowering wird angestrebt), B 500<br />

weitere Hinweise -<br />

zum Gebiet<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt am westlichen Rand des Naturraumes „Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen“<br />

<strong>und</strong> wird als Nadelwald genutzt. Im potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 22 sind großflächig<br />

Sturmwurfflächen vorhanden, das Gebiet liegt auf einem Höhenzug. Das potentielle<br />

Windnutzungsgebiet Nr. 25 liegt auf <strong>der</strong> Hornisgrinde. Die Hornisgrinde ist die höchste Erhebung<br />

des Nordschwarzwaldes, das Gelände fällt vom Gipfel bis ins Rheintal auf nur 8 km<br />

Entfernung über 1000 Höhenmeter ab. Beide Gebiete sind von <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> Vorbergzone<br />

aus aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten Lage gut einsehbar (vgl. Sichtbarkeitsananlyse). Von<br />

den Schwarzwaldhöhen besteht Fernsicht über den Schwarzwald, in die Rheinebene <strong>und</strong> zu<br />

den Vogesen.<br />

Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Nadelwald, im Westen durch Mischwald<br />

dominiert. Auf <strong>der</strong> Hornisgrinde befinden sich Grindenflächen <strong>und</strong> ein Hochmoor. Im Süden<br />

schließt <strong>der</strong> Mummelsee an. Auch auf weiteren unbewaldeten Kuppen befinden sich Grindenflächen.<br />

Zahlreiche Fließgewässer sind vorhanden. Der Grindenschwarzwald ist die waldreichste<br />

<strong>und</strong> am geringsten besiedelte Landschaft im Schwarzwald. Er gehört zu den Gebieten<br />

mit hoher Ferien- <strong>und</strong> Kurerholungsnachfrage. Breitere Talbereiche sind durch kleinere<br />

Siedlungen, Streuobst- <strong>und</strong> Grünland sowie <strong>zur</strong> Vorbergzone hin durch Obstplantagen geprägt.<br />

Kulturlandschaftlich von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist <strong>der</strong> 23 m hohe Hornisgrindeturm, oberhalb<br />

des Mummelsees.<br />

Im Bereich des Schwarzwaldes stellen in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

die B500, die L86 <strong>und</strong> L87, auf <strong>der</strong> Hornisgrinde <strong>der</strong> 206 m hohe Sendeturm<br />

des Südwestr<strong>und</strong>funks, <strong>der</strong> Sendeturm <strong>der</strong> Deutschen Telekom, umzäunte Stahlgittermasten<br />

einer militärisch genutzten Anlage am Dreifürstenstein sowie <strong>der</strong> Windpark (3 WEA), am Altsteigerkopf<br />

<strong>der</strong> im Betrieb befindliche Steinbruch, ein Skilift sowie die Windwurfflächen Vorbelastungen<br />

dar.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 22 wird bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Auch im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 25 wird die bestehende forstwirtschaftliche<br />

Nutzung vermutlich fortgeführt. Die Hornisgrinde wird aufgr<strong>und</strong> ihrer landschaftlichen<br />

Reize voraussichtlich auch zukünftig Erholungssuchende anziehen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 127


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

128<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich erweiterter Vorsorgeabstände<br />

zu Wohnbebauung (z. B. Berghotel Mummelsee <strong>und</strong><br />

Darmstädter Hütte).<br />

Die hohe Erholungsfunktion wird durch die überwiegende Lage in Erholungswald<br />

Stufe II (in geringem Umfang auch Stufe I) dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Wohnbebauung (z. B. Breitenbrunnen, Unterstmatt<br />

sowie weitere wohngenutzte Einzelhäuser).<br />

Die hohe Erholungsfunktion wird durch die überwiegende Lage in Erholungswald<br />

Stufe II (in geringem Umfang auch Stufe I) dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

In ca. 4 km Entfernung liegt die Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss), ein<br />

Kulturdenkmal mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebieta liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss) (ca. 3 km Entfernung)<br />

- Burgruine Neuwindeck (ca. 4,5 km Entfernung)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Die westliche Teilfläche liegt in einem Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Anlagen sind hier nicht zulässig.<br />

Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet vollständig im LSG<br />

Oberes Achertal (3.17.017). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck durch das Vorhaben<br />

beeinträchtigt wird, ist anhand näherer Untersuchungen zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind mögliche Windenergieanlagen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

überwiegend ab einer Entfernung von >5 km (vgl. Sichtbarkeitsanalyse) sichtbar.<br />

Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds in Bezug auf Windenergieanlagen<br />

wird daher insgesamt auf mittel bis gering eingestuft. Es ist jedoch darauf<br />

hinzuweisen, dass die wenigen Offenlandbereiche, die im näheren Umfeld<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen <strong>und</strong> bei denen eine Sichtbarkeit<br />

gegeben wäre, oftmals über eine hohe Landschaftsbildqualität <strong>und</strong> eine entsprechend<br />

hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen verfügen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Süden des potentiellen Windnutzungsgebiets ist ein kleinflächiger Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege betroffen. Bauliche<br />

Anlagen sind hier nicht zulässig.<br />

Im Norden schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet das LSG Bühlertal<br />

(2.16.035) an. Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck beeinträchtigt wird, ist im weiteren<br />

Planungsverlauf zu klären. Negative Umweltauswirkungen ließen sich jedoch<br />

durch eine Flächenreduzierung vermeiden.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind mögliche Windenergieanlagen<br />

überwiegend ab einer Entfernung von >5 km (vgl. Sichtbarkeitsanalyse) sichtbar.<br />

Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds in Bezug auf Windenergieanlagen<br />

wird daher insgesamt auf mittel bis gering eingestuft. Es ist jedoch darauf<br />

hinzuweisen, dass die wenigen Offenlandbereiche, die im näheren Umfeld<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen <strong>und</strong> bei denen eine Sichtbarkeit<br />

gegeben wäre, oftmals über eine hohe Landschaftsbildqualität <strong>und</strong> eine entsprechend<br />

hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen verfügen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7, im südlichen Bereich in Stufe 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an die NSG bzw. Schonwäl<strong>der</strong><br />

Wil<strong>der</strong> See – Hornisgrinde <strong>und</strong> Seekopf-Altsteigerkopf.<br />

Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet fast vollständig im<br />

Suchraum des geplanten Nationalpark Nordschwarzwald. Inwiefern das Vorhaben<br />

mit <strong>der</strong> Planung zu vereinbaren ist, gilt es im Rahmen des weiteren<br />

Verfahrens zu klären.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope sind in geringem Umfang betroffen. Konkrete<br />

Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand noch nicht<br />

festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im EU-Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile des FFH-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 129


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietes Wil<strong>der</strong> See-Hornisgrinde (7415-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

In geringem Umfang ist auch das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei<br />

Achern (7314-341) betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an das NSG Hornisgrinde-<br />

Biberkessel (3.186). Gesetzlich geschützte Biotope sind in geringem Umfang<br />

betroffen. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />

noch nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im EU-Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile des FFH-<br />

Gebietes Wil<strong>der</strong> See-Hornisgrinde (7415-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

In geringem Umfang ist auch das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei<br />

Achern (7314-341) betroffen.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem sind ca. 40%<br />

<strong>der</strong> Fläche als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Die Fläche umfasst in geringerem Umfang Bodenschutzwald.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II <strong>und</strong> III. Sollte das Wasserschutzgebiet Zone II bei einer Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die<br />

Genehmigungsbehörde.<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

130<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 22) führt jedoch voraussichtlich zu geringen negativen<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang Immissionsschutzwald.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 25) führt jedoch voraussichtlich zu geringen negativen<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang Immissionsschutzwald.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 22 <strong>und</strong> Nr. 25<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegt im EU Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />

(7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche Vogelarten<br />

(Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet.<br />

Außerdem umfassen die potentiellen Windnutzungsgebiete Teile des FFH-Gebietes Wil<strong>der</strong><br />

See-Hornisgrinde (7415-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Wimperfle<strong>der</strong>maus.<br />

Inwiefern die Planungen zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele <strong>der</strong> NATURA<br />

2000-Gebiete führen können, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

In geringem Umfang ist auch das FFH-Gebiet Schwarzwald-Westrand bei Achern (7314-341)<br />

betroffen. Da keine Fle<strong>der</strong>mausarten zu den Schutzzielen gehören, sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />

zwar nicht sehr wahrscheinlich, müssen jedoch anhand einer FFH-VP ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 22:<br />

Im Bereich Biberkessel liegen Hinweise auf Vorkommen des Wan<strong>der</strong>falken vor.<br />

Im Osten verfügt das potentielle Windnutzungsgebiet z.T. über eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung für<br />

den Auerhuhnschutz (Kategorie 1 – Ausschluss von Windkraftanlagen). Weitere Bereiche<br />

wurden als Kategorie 3 (Prüfflächen hinsichtlich Auerhuhnschutz - weniger problematisch)<br />

<strong>und</strong> in geringerem Umfang auch als Kategorie 2 (Prüfflächen hinsichtlich Auerhuhnschutz –<br />

sehr problematisch) eingestuft.<br />

Nr. 25:<br />

Im Bereich Biberkessel liegen Hinweise auf Vorkommen des Wan<strong>der</strong>falken vor.<br />

Darüber hinaus stellt das Auerhuhn gemäß FVA Freiburg auf dem Großteil des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets ein Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen dar (Kategorie 1). Im<br />

Nordwesten wurden weitere Bereiche als Kategorie 2 (Prüfbereiche hinsichtlich Auerhuhnschutz<br />

– sehr problematisch) eingestuft.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Im Hinblick auf das Landschaftserleben kann es im Zusammenspiel mit möglichen Windenergieanlagen<br />

auf <strong>der</strong> Hornisgrinde (Fläche Nr. 25) zu kumulativen Wirkungen kommen.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> GVV Kappelrodeck:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9 <strong>und</strong> 22 (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 21, 33 <strong>und</strong> 34 (kommunale Alternativen)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Achern:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 131


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete 25, 35, 36 <strong>und</strong> 37 (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 34 <strong>und</strong> 40 (kommunale Alternativen)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 22:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des Auerhuhnlebensraums Kategorie 1 (Ausschluss<br />

für Windenergieanlagen)<br />

Nr. 25: -<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

132<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 133


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

134<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 22<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt über ein erhöhtes Konfliktpotential für die Schutzgüter<br />

Landschaft <strong>und</strong> Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt. Es sind u. a. ein LSG, ein EU-<br />

Vogelschutzgebiet sowie FFH-Gebiete betroffen. Außerdem befindet sich das Gebiet im<br />

Suchraum für den geplanten Nationalpark. Hinzu kommt die Bedeutung des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets für den Auerhuhnschutz.<br />

Eine Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets wäre denkbar. Es bedarf jedoch<br />

einer Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 135


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Landschaftspflege sowie <strong>der</strong> Auerhuhnlebensräume Kategorie 1 <strong>und</strong> einer differenzierten<br />

Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> zahlreichen sonstigen Restriktionen im Rahmen des FNP-<br />

Verfahrens. Die Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen<br />

wird empfohlen.<br />

Nr. 25:<br />

Weite Teile des potentiellen Windnutzungsgebiets wurden von <strong>der</strong> FVA Freiburg als Auerhuhnlebensraum<br />

Kategorie 1 (Ausschluss für WEA) eingestuft. Hier bedarf es einer Flächenreduzierung.<br />

Hinzu kommen zahlreiche weitere Restriktionen v. a. bzgl. <strong>der</strong> Schutzgüter Tier,<br />

Pflanzen <strong>und</strong> biologische Vielfalt (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet,…) sowie Wasser<br />

(WSG Zone II). Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die<br />

Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt werden.<br />

Da nach <strong>der</strong> notwendigen Flächenreduzierung im Bereich des Auerhuhnlebensraums Kategorie<br />

1 sowie <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen lediglich Randbereiche mit voraussichtlich bedingter Windhöffigkeit verbleiben,<br />

wird empfohlen von einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

abzusehen.<br />

Sollte sich die VVG dennoch zu einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche entscheiden, so wird empfohlen<br />

das Gespräch mit den zuständigen Ministerien zu suchen.<br />

136<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 3: Omerskopf/Sodkopf/Kroppenkopf pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 35, 36, 37<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Nr. 35 Nr. 36<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 137


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 37<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt <strong>und</strong> Ortenaukreis<br />

Gemeinde Nr. 35: Sasbachwalden <strong>und</strong> Lauf<br />

Nr. 36: Lauf <strong>und</strong> Sasbachwalden<br />

Nr. 37: Bühl, Lauf <strong>und</strong> Ottersweier<br />

Größe des Suchraums<br />

138<br />

Nr. 35: 30,2 ha<br />

Nr. 36: 70,9 ha<br />

Nr. 37: 376,8 ha<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

Nr. 35: z. T. regionaler Grünzug<br />

Nr. 36: -<br />

Nr. 37:<br />

- Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

(im Westen <strong>der</strong> Fläche)<br />

- Schutzbedürftiger Bereich für Erholung (Erholungsgebiet)<br />

- in geringerem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 35:<br />

- von 5,25m/s im Südwesten bis max. 6,75 m/s im Nordosten (gute<br />

bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 36:<br />

- überwiegend 5,25-6,50 m/s, maximal bis 6,75 m/s (gute bis sehr<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 37:<br />

- im Osten überwiegend 5,25-5,50 m/s, im Westen überwiegend 5,25-<br />

6,50 m/s, maximal bis 7,00 m/s. (Im Osten bedingte Nutzbarkeit, im<br />

Westen gute bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Nr. 35: gegeben<br />

Nr. 36: erscheint möglich<br />

Nr. 37: über die B 500 generell möglich, zusätzliche Erschließung des<br />

Geländes selbst noch erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Vorbelastungen Nr. 35: -<br />

Nr. 36: -<br />

Nr. 37: B500 <strong>und</strong> K3765<br />

weitere Hinweise<br />

zum Gebiet<br />

Nr. 37: geologisch anspruchsvolles Gebiet mit großer Bedeutung für die<br />

Wasserwirtschaft<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt am westlichen Rand des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“ <strong>und</strong><br />

wird als Misch- <strong>und</strong> Nadelwald genutzt. Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich<br />

von Kuppen <strong>und</strong> sind von <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> Vorbergzone aus aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten<br />

Lage am Schwarzwaldrand gut einsehbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />

Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Misch- <strong>und</strong> Nadelwald dominiert. Zahlreiche<br />

Fließgewässer sind vorhanden. Die breiteren Talbereiche sind durch kleinere Siedlungen,<br />

Streuobst- <strong>und</strong> Grünland, Obst- <strong>und</strong> Weinbau geprägt. Im Westen <strong>zur</strong> Rheinebene hin<br />

schließt sich die Vorbergzone mit Weinbau <strong>und</strong> Obstbauplantagen an.<br />

Größere Siedlungen wie Achern, Lauf <strong>und</strong> Sasbach befinden sich vor allem im Übergangsbereich<br />

<strong>zur</strong> Rheinebene. Die Rheinebene ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten. Der<br />

Siedlungsflächenanteil ist sehr hoch <strong>und</strong> auch die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht. Die landwirtschaftliche<br />

Nutzung erfolgt großflächig <strong>und</strong> intensiv als Acker o<strong>der</strong> Grünland. Größere<br />

Obstbauplantagen finden sich im Übergang <strong>zur</strong> Vorbergzone. An den Ortsrän<strong>der</strong>n sind kleinflächig<br />

Streuobstwiesen vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bevölkerungsdichte besteht eine<br />

hohe Naherholungsnachfrage. Bedeutende kulturlandschaftliche Elemente stellen die Burgruine<br />

Alt-Windeck, das Kloster Neusatz, das Schloss Waldsteg <strong>und</strong> das Schloss Rittersbach<br />

dar.<br />

Im Bereich des Schwarzwaldes stellen in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebie-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 139


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

te die B500 <strong>und</strong> weitere Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sowie auf <strong>der</strong> Hornisgrinde <strong>der</strong> 206 m hohe<br />

Sendeturm des Südwestr<strong>und</strong>funks, <strong>der</strong> Sendeturm <strong>der</strong> Deutschen Telekom <strong>und</strong> <strong>der</strong> Windpark,<br />

in <strong>der</strong> Vorbergzone, neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen, <strong>der</strong> intensive Wein- <strong>und</strong> Obstanbau<br />

eine Vorbelastung dar. Die Rheinebene ist vor allem durch die A5 <strong>und</strong> weitere Verkehrsinfrastrukturen,<br />

zahlreiche Freileitungen sowie Gewerbegebiete vorbelastet.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich<br />

genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

140<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu umliegenden wohngenutzten Einzelhäuser <strong>und</strong><br />

Siedlungsbereiche (z. B. Rischenberg, Hohritt, Hornenberg).<br />

Die überwiegende Lage des potentiellen Windnutzungsgebiets im Erholungswald<br />

Stufe II dokumentiert außerdem die hohe Erholungsfunktion.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Es werden Bereiche <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

wohngenutzten Einzelhäusern <strong>und</strong> Siedlungsbereichen (z. B. Breitenbrunnen,<br />

Brandmatt, Hohritt) betroffen.<br />

Außerdem liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im Randbereich eines<br />

Erholungswalds Stufe II.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in den Randbereichen erweiterte<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen bzw. wohngenutzten Einzelhäusern<br />

bei Gebersberg.<br />

Der Bereich um den Omerskopf ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Erholung.<br />

So verfügt <strong>der</strong> Omerskopf über einen mit Wan<strong>der</strong>wegen <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen<br />

erschlossen Aussichtspunkt <strong>und</strong> zeichnet sich durch eine beson<strong>der</strong>e<br />

landschaftliche Eigenart aus. Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion wird<br />

auch durch die Kategorisierung als Erholungswald Stufe II dokumentiert. Im<br />

Osten grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet direkt an einen Erholungswald<br />

Stufe I.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Burgruine Hohenrodeck, Schloss Aubach, Burgruine Neuwindeck, historischer<br />

Ortskern Sasbachwalden (Entfernung >2,5 km)<br />

- Schloss Rodeck, Kreispflegeanstalt in Hub, Burgruine Altwindeck (Entfernung<br />

2,5- 5 km)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Burgruine Hohenrodeck, Burgruine Neuwindeck, historischer Ortskern<br />

Sasbachwalden (Entfernung >2,5 km)<br />

- Kreispflegeanstalt in Hub, Burgruine Altwindeck, Schloss Aubach (Entfernung<br />

2,5- 5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Burgruine Altwindeck, Burgruine Neuwindeck, historischer Ortskern Sasbachwalden<br />

(Entfernung >2,5 km)<br />

- Burgruine Hohenrodeck, Schloss Aubach, Kurhaus Bühlerhöhe (Entfernung<br />

2,5- 5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Nordwesten umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet einen Regionalen<br />

Grünzug.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> Vorbergzone, die<br />

sich durch eine hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität auszeichnet.<br />

Kleinflächige Nutzungen (v. a. Streuobst, Weinbau, Grünland) passen sich<br />

harmonisch in die Landschaft ein. Gleichzeitig ist in dieser Randlage des<br />

Schwarzwalds eine starke Einsehbarkeit gegeben. Entsprechend hoch ist<br />

daher auch die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Rheinebene<br />

hin nimmt die Intensität <strong>der</strong> Nutzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> anthropogenen Überformungen<br />

zu.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 141


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

142<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> Vorbergzone, die<br />

sich durch eine hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität auszeichnet.<br />

Kleinflächige Nutzungen (v. a. Streuobst, Weinbau, Grünland) passen sich<br />

harmonisch in die Landschaft ein. Gleichzeitig ist in dieser Randlage des<br />

Schwarzwalds eine starke Einsehbarkeit gegeben. Entsprechend hoch ist<br />

daher auch die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Rheinebene<br />

hin nimmt die Intensität <strong>der</strong> Nutzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> anthropogenen Überformungen<br />

zu.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Westen umfasst die Fläche Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege. Bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.<br />

Die Fläche liegt fast vollständig im LSG Bühlertal (2.16.035). Inwiefern <strong>der</strong><br />

Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, ist im weiteren Planungsverlauf<br />

zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Umweltauswirkungen<br />

auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet befindet sich in <strong>der</strong> Vorbergzone, die<br />

sich durch eine hohe bis sehr hohe Landschaftsbildqualität auszeichnet.<br />

Kleinflächige Nutzungen (v. a. Streuobst, Weinbau, Grünland) passen sich<br />

harmonisch in die Landschaft ein. Gleichzeitig ist in dieser Randlage des<br />

Schwarzwalds eine starke Einsehbarkeit gegeben. Entsprechend hoch ist<br />

daher auch die Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Rheinebene<br />

hin nimmt die Intensität <strong>der</strong> Nutzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> anthropogenen Überformungen<br />

zu.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 6 bis 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand noch nicht festlegen.<br />

Darüber hinaus grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an den Schonwald<br />

Hochkopf-Pfriemkopf <strong>und</strong> das EU-Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />

(7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile <strong>der</strong> FFH-<br />

Gebiete Schwarzwald-Westrand bei Achern (7314-341) <strong>und</strong> Nördlicher Talschwarzwald<br />

um Bühlertal (7315-341).<br />

Darüber hinaus liegen Hinweise zu Vorkommen windkraftempfindlicher Arten<br />

vor (siehe Hinweise <strong>zur</strong> saP)<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation beansprucht.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben(Nr. 36) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem sind kleinere<br />

Bereiche als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem sind kleinere<br />

Bereiche als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II <strong>und</strong> Zone III. Sollte das Wasserschutzgebiet Zone II bei einer Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch<br />

die Genehmigungsbehörde.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II <strong>und</strong> Zone III. Sollte das Wasserschutzgebiet Zone II bei einer Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch<br />

die Genehmigungsbehörde.<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 35) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 36) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umwelt-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 143


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Wechselwirkungen<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 35 <strong>und</strong> Nr. 36<br />

-<br />

144<br />

auswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 37) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

Nr. 37<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an das EU-Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />

(7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche Vogelarten<br />

(Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet.<br />

Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen<br />

kann <strong>und</strong> inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst außerdem Teile <strong>der</strong> FFH-Gebiete Schwarzwald-<br />

Westrand bei Achern (7314-341) <strong>und</strong> Nördlicher Talschwarzwald um Bühlertal (7315-341).<br />

Gemäß <strong>der</strong> Standarddatenbögen <strong>der</strong> LUBW sind in beiden FFH-Gebieten keine Fle<strong>der</strong>mausarten<br />

gemeldet. Inwiefern das Vorhaben dennoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 35 <strong>und</strong> 36:<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />

von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />

<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />

Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Gemäß FVA Freiburg bestehen keine Restriktionen durch den Auerhuhnschutz.<br />

Nr. 37:<br />

Es liegen Hinweise auf Brutvorkommen des Baumfalken im Laufbachtal vor. Die Art wurde<br />

auch am Omerskopf gesichtet. Darüber hinaus liegen Hinweise auf Fortpflanzungsstätten<br />

des Wespenbussards vor. Kolkrabe <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>falke wurden im Bereich des nördlich gelegenen<br />

Roßfelsen kartiert. Südlich des Ortsteils Bach wurde ein Fle<strong>der</strong>mausquartier erfasst.<br />

Des Weiteren liegen Hinweise auf ein Vorkommen <strong>der</strong> Zippammer im Bereich des Omerkopfs<br />

vor.<br />

In Teilbereichen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet gemäß FVA Freiburg Prüfbereiche<br />

hinsichtlich des Auerhuhnschutz (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Im Hinblick auf das Landschaftserleben sind bereits ab einer Realisierung von zwei <strong>der</strong> drei<br />

hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete kumulative Wirkungen zu erwarten. Darüber<br />

kann es im Zusammenspiel mit möglichen Windkraftanlagen auf <strong>der</strong> Hornisgrinde (Fläche<br />

Nr. 25) zu kumulativen Wirkungen kommen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bühl:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 37, 56a, 56c, 154b <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Achern:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 25, 35, 36, 37 <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 34 <strong>und</strong> 40 (kommunale Alternative)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 35 u. 36: -<br />

Nr. 37:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt.<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> FFH-Gebiete<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 145


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

146<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 147


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 35:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen. Neben akustischen Beeinträchtigungen<br />

von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind auch visuelle Störungen<br />

zu erwarten. Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential bzgl. des Denkmalschutzes.<br />

Es wird empfohlen die Fläche nicht weiter zu verfolgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

148<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 36:<br />

Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch<br />

möglich. Neben akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von<br />

Bedeutung sind auch visuelle Störungen zu erwarten. Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

bzgl. des Denkmalschutzes <strong>und</strong> des Schutzgutes Wasser.<br />

Es wird empfohlen die Fläche nicht weiter zu verfolgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Nr. 37:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege. Hier bedarf es einer Flächenreduzierung. Darüber hinaus verfügt es insb.<br />

hinsichtlich des Denkmalschutzes sowie <strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft, Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt <strong>und</strong> Wasser über ein erhöhtes Konfliktpotential. Um akustische <strong>und</strong> visuelle<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu vermeiden,<br />

sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Bei einer Weiterverfolgung wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet im Bereich<br />

des WSG Zone II <strong>und</strong> <strong>der</strong> betroffenen FFH-Gebiete zu reduzieren <strong>und</strong> erweiterte Vorsorgeabstände<br />

zu Siedlungsbereichen zu berücksichtigen. Darüber hinaus bedarf es einer differenzierteren<br />

Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes,<br />

des Denkmalschutzes sowie des Artenschutzes im Rahmen des FNP-Verfahrens.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 149


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

150<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 4: Seekopf pot. Windnutzungsgebiet<br />

Nr. 62<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 151


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt<br />

Gemeinde Forbach<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

136,3 ha<br />

Ausweisung im - randliche Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Natur-<br />

Regionalplan schutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- im Westen Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet)<br />

- in geringem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit überwiegend 5,25-6,50 m/s, maximal bis 7,00 m/s (gute bis sehr gute<br />

Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig, ggf. in Verbindung mit dem<br />

Pumpspeicherwerk möglich<br />

Erschließung erscheint möglich<br />

Vorbelastungen es sind keine gleichartigen Vorbelastungen erkennbar<br />

weitere Hinweise Im Bereich des Seekopfs befindet sich ein Pumpspeicherwerk in <strong>der</strong><br />

zum Gebiet Diskussion<br />

152<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt am nordwestlichen Rand des Naturraumes „Grindenschwarzwald <strong>und</strong><br />

Enzhöhen“ <strong>und</strong> wird als Nadelwald genutzt. In Teilbereichen sind Sturmwurfflächen vorhanden.<br />

Das Gebiet liegt auf einer Kuppe <strong>und</strong> ist von <strong>der</strong> Schwarzenbachtalsperre gut einsehbar.<br />

Ansonsten ist die Einsehbarkeit aufgr<strong>und</strong> des engen Reliefs eingeschränkt (vgl. Sichtbarkeitsananlyse).<br />

Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Nadelwald, im Norden durch Mischwald<br />

dominiert. Zahlreiche Fließgewässer sind vorhanden. Schmale Talbereiche werden als Grünland<br />

genutzt. Breitere Talbereiche sind durch Ortschaften sowie Streuobst- <strong>und</strong> Grünland<br />

geprägt. Der Grindenschwarzwald ist die waldreichste <strong>und</strong> am geringsten besiedelte Landschaft<br />

im Schwarzwald. Er gehört zu den Gebieten mit hoher Ferien- <strong>und</strong> Kurerholungsnachfrage.<br />

Neben <strong>der</strong> B500 <strong>und</strong> <strong>der</strong> L83 sind keine Vorbelastungen vorhanden.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung wird das potentielle Windnutzunggebiet vermutlich<br />

auch weiterhin land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Es werden teilweise erweiterte Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen wie<br />

z. B. Herrenwies <strong>und</strong> Seebachhof betroffen. Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

grenzt im Norden an einen Gesetzlichen Erholungswald. Darüber hinaus<br />

umfasst es Erholungswald <strong>der</strong> Stufe II sowie in geringem Umfang <strong>der</strong><br />

Stufe I. Durch den Bau von WEA kann es zu Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />

kommen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das Kurhaus Bühlerhöhe befindet sich in ca. 3 km Entfernung. Es handelt<br />

sich dabei um ein Kulturdenkmal mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz<br />

§ 15 Abs. 3 DSchG).<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Darüber hinaus befindet sich die Ortschaft Bremersbach, die sich durch ihre<br />

exponierte Lage auf einem Höhenrücken im Murgtal auszeichnet, in ca. 4,5<br />

km Entfernung.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in den Randbereichen in geringem<br />

Umfang Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege.<br />

Bauliche Anlagen sind hier nicht zulässig.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen Um-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 153


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

154<br />

weltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Sichtbarkeit (vgl. Sichtbarkeitsanalyse) ist die Empfindlichkeit<br />

des Landschaftsbilds gegenüber Windenergieanlagen insgesamt als<br />

gering einzustufen. Ausnahmen bilden die touristisch stark frequentierte<br />

Schwarzenbachtalsperre <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bereich um Herrenwies. Hier verfügt das<br />

Landschafsbild über eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7, im Osten auch in Stufe 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />

Im Norden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Im Osten des potentiellen Windnutzungsgebiets verläuft eine Verb<strong>und</strong>achse<br />

des Generalwildwegeplans.<br />

Darüber handelt es sich weitgehend über ein Gebiet mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für den Artenschutz (v.a. Auerhuhn s. Hinweise für die saP)<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist v. a. im östlichen<br />

Bereich Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone III.<br />

Klima <strong>und</strong> + 0 - --<br />

Luft<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.Wechsel-<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

wirkungen Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Im Norden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windener-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

gieempfindliche Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />

gemeldet. Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer<br />

FFH-VP zu klären.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Gemäß FVA Freiburg liegt die Fläche hinsichtlich des Auerhuhnschutz fast vollständig im<br />

Bereich <strong>der</strong> Kategorie 1 (Ausschluss von Windkraftanlagen).<br />

Kumulative Wirkungen<br />

-<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Forbach:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 62 <strong>und</strong> Nr. 91 (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 40, 45, 65, 67 Süd (kommunale Alternativen)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 155


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

-<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

156<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Da das potentielle Windnutzungsgebiet fast vollständig im Bereich eines Auerhuhnlebensraums<br />

liegt, das von <strong>der</strong> FVA Freiburg in die Kategorie 1 (Ausschluss für Windenergieanlagen)<br />

wurde, wird empfohlen, das Gebiet nicht weiter zu verfolgen <strong>und</strong> von weiteren Betrachtungen<br />

<strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 157


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

158<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENEERGIE<br />

IN DER RRAUMSCHAFT<br />

DER STÄDTE UUND<br />

GEMEINDEN<br />

IM<br />

LANDKREEIS<br />

RASTATT, SSTADTKREIS<br />

BA ADEN-BADEN UUND<br />

ANGRENZ ZENDER KOMM MUNEN<br />

Suchrauum<br />

5: Scharrtenberg/We<br />

ettersberg<br />

Gebietsübersicht<br />

u<strong>und</strong><br />

Sichtbarkeitsanalyyse<br />

Nr. 56a<br />

HHP HAGE+ HOPPENSTEDT<br />

PARTNER<br />

Nr. 56c c<br />

raumplaner landschaftsarchitek<br />

kten<br />

pot. Windnutzun<br />

W ngsgebiete<br />

Nr. 56 6a <strong>und</strong> 56c<br />

159 9


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt <strong>und</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden<br />

Gemeinde Nr. 56a: Bühl, Bühlertal <strong>und</strong> Baden-Baden<br />

Nr. 56c: Baden-Baden <strong>und</strong> Bühl<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

160<br />

Nr. 56a: 211,5 ha<br />

Nr. 56c: 249,7 ha<br />

Nr. 56a:<br />

- im Westen Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Nr. 56c:<br />

- in geringem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege<br />

- in geringerem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung<br />

(Erholungsgebiet)<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 56a:<br />

- überwiegend 5,25-6,75 m/s, z. T. bis >7,00 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 56c:<br />

- überwiegend 5,25-6,50 m/s, z. T bis 6,75 m/s (gute bis sehr gute<br />

Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Erschließung Nr. 56a: Erschließung im Bereich des Schartenbergs möglicherweise<br />

porblematisch (enge Durchfahrtsstraßen, starke Steigung, schmale<br />

Felsrücken)<br />

Nr. 56c: generell über B500 möglich, Erschließung für Schwerlasttransporter<br />

denkbar, aber mit Eingriffen verb<strong>und</strong>en<br />

Vorbelastungen Nr. 56a: die K2753 durchläuft das Gebiet<br />

Nr. 56c: die B500 verläuft östlich<br />

weitere Hinweise -<br />

zum Gebiet<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt am westlichen Rand des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“ <strong>und</strong><br />

wird als Mischwald genutzt. Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen auf einem Höhenzug<br />

<strong>und</strong> sind von <strong>der</strong> Rheinebene <strong>und</strong> Vorbergzone aus aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> exponierten Lage am<br />

Schwarzwaldrand gut einsehbar.<br />

Die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Mischwald dominiert. Im Norden <strong>und</strong><br />

Süden befinden sich die relativ breiten Täler von Oosbach <strong>und</strong> Sandbach. Sie sind stark<br />

durch Siedlung geprägt, die Hangbereiche werden v.a. als Streuobst- <strong>und</strong> Grünland, im unteren<br />

Talbereich des Bühlertals auch als Weinbauflächen genutzt. Im Westen <strong>zur</strong> Rheinebene<br />

hin schließt sich die Vorbergzone mit großen Wein- <strong>und</strong> Obstbauflächen sowie Streuobstwiesen<br />

an. Größere Siedlungen (Bühl, Vimbuch, Ottersweier) befinden sich vor allem im Übergangsbereich<br />

<strong>zur</strong> Rheinebene. Die Rheinebene ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten.<br />

Der Siedlungsflächenanteil ist sehr hoch <strong>und</strong> auch die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht.<br />

Die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt großflächig <strong>und</strong> intensiv als Acker o<strong>der</strong> Grünland. An<br />

den Ortsrän<strong>der</strong>n sind kleinflächig Streuobstwiesen vorhanden. Daneben sind mehrere kleinere<br />

Waldbereiche vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bevölkerungsdichte besteht eine hohe Naherholungsnachfrage.<br />

Bedeutende kulturlandschaftliche Elemente stellen die neugotische Kirche<br />

St. Peter <strong>und</strong> Paul <strong>und</strong> das Kloster Maria Hilf (20. Jh.) in Bühl dar.<br />

Neben <strong>der</strong> B500 <strong>und</strong> weiteren Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sind in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung<br />

<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete im Bereich des Schwarzwaldes keine Vorbelastungen<br />

vorhanden. Die Rheinebene ist vor allem durch die A5 <strong>und</strong> weitere Verkehrsinfrastruktur, zahlreiche<br />

Freileitungen, Gewerbegebiete vorbelastet.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />

auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen wie Liehenbach,<br />

Wintereck, Schneckenbach.<br />

Im nördlichen Bereich liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im 1000 m<br />

Vorsorgeabstand um einen Gesetzlichen Erholungswald. Die hohe Erholungsfunktion<br />

wird durch die überwiegende Ausweisung als Erholungswald<br />

<strong>der</strong> Stufen I <strong>und</strong> II dokumentiert. Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

über viele Wan<strong>der</strong>wege <strong>und</strong> Aussichtpunkte.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Um-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 161


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

162<br />

weltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in den Randbereichen im erweiterten<br />

Vorsorgeabstand zu Siedlungsbereichen wie Schwanenwasen <strong>und</strong><br />

Großbachhof.<br />

Im Nordosten schneidet es einen Gesetzlichen Erholungswald an <strong>und</strong> liegt<br />

fast vollständig im Bereich des 1000 m Vorsorgeabstands zu Gesetzlichem<br />

Erholungswald. Darüber hinaus besteht eine randliche Betroffenheit von<br />

Erholungswald Stufe II.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentielle Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Kurhaus Bühlerhöhe, Unteres Schloss in Neuweier, Yburg (Entfernung<br />


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

gativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Westen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />

einen Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege.<br />

Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im LSG Baden-<br />

Baden (2.11.001) sowie in geringem Umfang im LSG Bühlertal (2.16.035).<br />

Inwiefern <strong>der</strong> jeweilige Schutzzweck durch das Vorhaben beeinträchtigt wird,<br />

ist im weiteren Planungsverlauf zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Einsehbarkeit verfügt das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

über eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftsbildes.<br />

Entsprechend dem potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 156a verfügen die<br />

umliegenden Offenlandbereiche über eine hohe Landschaftsbildqualität.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vergleichsweise eingeschränkten Sichtbarkeit ist die Empfindlichkeit<br />

gegenüber Beeinträchtigungen als mittel bis hoch einzustufen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert)<br />

bis 10 (höchster Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand noch nicht festlegen.<br />

Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt ebenfalls an das FFH-Gebiet<br />

Nördlicher Talschwarzwald um Bühlertal (7315-341).<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand noch nicht festlegen.<br />

Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt an das FFH-Gebiet Nördlicher<br />

Talschwarzwald um Bühlertal (7315-341).<br />

Jedoch liegt das FFH-Gebiet Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen um Baden-Baden (7215-<br />

341) im näheren Umfeld mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Es werden Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als Standort für die natürliche<br />

Vegetation beansprucht. Zudem ist das Gebiet teilweise als Bodenschutzwald<br />

ausgewiesen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 163


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56b) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Durch die Planung werden Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation beansprucht. Zudem ist das Gebiet<br />

teilweise als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56a) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Im Osten besteht eine geringfügige Betroffenheit eines Wasserschutzwalds.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Die Fläche liegt überwiegend im Bereich eines Quellschutzgebiets Zone III.<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

164<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56a) führt jedoch voraussichtlich zu geringen negativen<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Im Nordwesten liegt das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />

im Bereich eines Klimaschutzwalds.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 56c) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 56a:<br />

Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche<br />

Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />

gemeldet. Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer<br />

FFH-VP zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt ebenfalls an das FFH-Gebiet Nördlicher Talschwarzwald<br />

um Bühlertal (7315-341). Da laut Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW dort keine<br />

Fle<strong>der</strong>mausarten gemeldet sind, sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele zwar<br />

eher unwahrscheinlich, jedoch anhand einer FFH-VP auszuschließen.<br />

Nr. 56c:<br />

Im Süden grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet an das Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche<br />

Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />

gemeldet. Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegt außerdem das FFH-<br />

Gebiet Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen um Baden-Baden (7215-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />

<strong>und</strong> Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu einer erheblichen Beein-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

trächtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind,<br />

ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt ebenfalls an das FFH-Gebiet Nördlicher Talschwarzwald<br />

um Bühlertal (7315-341). Da laut Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW dort keine<br />

Fle<strong>der</strong>mausarten gemeldet sind, sind erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele zwar<br />

eher unwahrscheinlich, jedoch anhand einer FFH-VP auszuschließen.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 56a:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets, v. a. in den Ortsteilen Neuweier, Eisental<br />

<strong>und</strong> Bühlertal, wurden mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind gemäß FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Nr. 56c:<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />

von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />

<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />

Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind gemäß FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Im Hinblick auf das Landschaftserleben können sich im Zusammenspiel mit möglichen Windenergieanlagen<br />

im Bereich <strong>der</strong> beiden hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

kumulative Wirkungen ergeben.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bühl:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 37, 56a, 56c, 154b <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Bühlertal:<br />

- Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 56a (vertiefte Betrachtung)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Baden-Baden:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 56c, 91, 154b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielles Windnutzungsgebiet 93b (kommunale Alternative)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 165


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

166<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 56a:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

Nr. 56c:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

- Flächenreduzierung um die Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

(bauliche Anlagen sind hier nicht genehmigt)<br />

- Flächenreduktion im Bereich des Gesetzlichen Erholungswalds.<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 167


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 56a:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt insb. hinsichtlich des Denkmalschutzes sowie des<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes über ein erhöhtes Konfliktpotential. Darüber hinaus liegt<br />

es in weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von<br />

Bedeutung sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen berücksichtigt werden. Da die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />

danach voraussichtlich nur noch im Bereich des Kälbelskopf möglich ist, wird emp-<br />

168<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

fohlen, bei einer Weiterverfolgung den Fokus auf diesen Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

zu legen. Dabei wären insb. die Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes,<br />

des Denkmalschutzes <strong>und</strong> des Artenschutzes im Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären.<br />

Nr. 56c:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Belange des Landschafts-<br />

<strong>und</strong> Denkmalschutz über ein erhöhtes Konfliktpotential. Randlich ist Gesetzlicher Erholungswald<br />

betroffen. Hier wird eine Flächenreduzierung empfohlen. Um akustische <strong>und</strong> visuelle<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu vermeiden,<br />

sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Es wird empfohlen die verbleibende Fläche des potentiellen Windnutzungsgebiets hinsichtlich<br />

seiner Eignung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen differenzierter zu untersuchen.<br />

Insb. die Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkmalschutzes<br />

sowie des Artenschutzes sind dabei im Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 169


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

170<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 6: Hummelsberg pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 91<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

9<br />

1<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 171


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt <strong>und</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-Baden<br />

Gemeinde Baden-Baden, <strong>Gernsbach</strong>, Weisenbach <strong>und</strong> Forbach<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

521,4 ha<br />

Ausweisung im - randliche Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Natur-<br />

Regionalplan schutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- im Nordosten in geringerem Umfang Betroffenheit eines Regionalen<br />

Grünzugs<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit überwiegend 5,25-6,50 m/s, maximal 6,75 m/s (gute bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />

172<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Die Erschließung scheint über die L79 von Baden-Baden her kommend<br />

<strong>und</strong> ab <strong>der</strong> Roten Lache zu den potentiellen Standorten auf den vorhandenen<br />

Wan<strong>der</strong>wegen gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

Vorbelastungen Im Norden verläuft die K3701, im Süden wird das Gebiet durch die L79<br />

begrenzt<br />

weitere Hinweise -<br />

zum Gebiet<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt innerhalb des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“ <strong>und</strong> wird überwiegend<br />

als Mischwald, in Teilbereichen auch als Nadelwald genutzt. Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

liegt auf einem Höhenzug. Aufgr<strong>und</strong> des engen Reliefs, das Gr<strong>und</strong>gebirge<br />

wird durch zahlreiche Fließgewässer in eine Rückenlandschaft aufgelöst, ist die Einsehbarkeit<br />

des Gebietes relativ gering.<br />

Auch die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Mischwald, im Süden durch Nadelwald<br />

bestimmt. Die breiten Täler von Murg <strong>und</strong> Oosbach sind durch große Siedlungsbereiche<br />

geprägt. Die Hangbereiche werden als Streuobstwiesen <strong>und</strong> Grünland, die schmalen Seitentäler<br />

überwiegend als Grünland genutzt. Ein wichtiges, die Landschaft prägendes Element ist<br />

das Schloss Eberstein bei Obertsrot. Baden-Baden ist für seine Heilquellen bekannt.<br />

Vorbelastet sind insbeson<strong>der</strong>e das Murgtal <strong>und</strong> das Oosbachtal durch Freileitungen, die B462<br />

<strong>und</strong> die B500 sowie weitere Verkehrsinfrastrukturen.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung wird das potentielle Windnutzungsgebiet vermutlich<br />

auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände um besiedelte Bereiche (z. B. Schmalbach, Rote Lache,<br />

Wan<strong>der</strong>heim im Heiligen Wald, Gaisbach).<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet außerdem z. T. im 1000 m Vorsorgeabstand<br />

um Gesetzlichen Erholungswald <strong>und</strong> schneidet diesen im Nordwesten<br />

<strong>und</strong> Südwesten in geringem Umfang an. Auch hat die Fläche Anteil an Erholungswald<br />

Stufe II <strong>und</strong> in geringerem Umfang auch Stufe I<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Schloss Eberstein, Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong>, Bermersbach (Entfernung<br />


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

174<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Die Ortschaft Bermersbach liegt südlich <strong>der</strong> Fläche <strong>und</strong> zeichnet sich durch<br />

ihre exponierte Lage auf einem Höhenrücken im Murgtal aus.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Nordosten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem<br />

Umfang einen Regionalen Grünzug an. Darüber hinaus sind randlich kleinflächige<br />

Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege betroffen.<br />

Der westliche Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets liegt im LSG Baden-<br />

Baden (2.11.001). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck beeinträchtigt wird ist anhand<br />

näherer Untersuchungen zu klären.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild weist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen<br />

auf. Durch die Realisierung kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />

<strong>der</strong> Waldkulisse sowie <strong>der</strong> Horizontbil<strong>der</strong> kommen. Aufgr<strong>und</strong> des stark<br />

bewegten Reliefs ist die Sichtbarkeit jedoch eingeschränkt.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />

Pflanzen, + 0 - --<br />

Tiere <strong>und</strong> Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswir-<br />

biologische kungen:<br />

Vielfalt<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang gesetzlich<br />

geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />

Da es von einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans durchzogen wird,<br />

können Störungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger nicht ausgeschlossen werden.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem besteht in geringem<br />

Umfang eine Betroffenheit von Bodenschutzwald.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II. Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung<br />

weiterhin betroffen sein bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde.<br />

Es sind zudem Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen, die bei<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

einer Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen<br />

werden sollten.<br />

Darüber hinaus betrifft die Fläche im Westen ein Quellschutzgebiet Zone III.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

In den östlich gelegenen Siedlungsbereichen im Murgtal wurden mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere<br />

erfasst. Im Bereich von Ebersteinschloss <strong>und</strong> Füllenfelsen liegen außerdem Hinweise auf<br />

Vorkommend <strong>der</strong> Zippammer vor. Hierbei handelt es sich jedoch um keine windenergieempfindliche<br />

Art.<br />

Gemäß FVA Freiburg umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet z. T. auch Prüfbereiche<br />

hinsichtlich des Auerhuhnschutz (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />

Kumulative Wirkungen<br />

-<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Baden-Baden:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 56c, 91, 154b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 93b (kommunale Alternative)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG <strong>Gernsbach</strong>:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 91, 73b, 109, 125a (vertiefte Betrachtung)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 175


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

176<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

Siedlungsgebieten<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zonen II<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des Gesetzlichen Erholungswalds <strong>und</strong> des Erholungswalds<br />

Stufe I<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 177


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

178<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Das Konfliktpotential <strong>der</strong> Fläche lässt sich durch Anpassungen im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen<br />

ergänzenden Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsgebereichen, Schutzbedürftiger<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege, WSG Zone II sowie dem Gesetzlichen Erholungswald<br />

sowie Erholungswald Stufe I bereits vermin<strong>der</strong>n. Vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> Erholungsfunktion<br />

bzw. des Landschaftsschutzes, <strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmale,<br />

die Sichtbarkeit sowie den Artenschutz sind jedoch im Rahmen des FNP-Verfahrens<br />

noch weiterführende Untersuchungen notwendig.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> voraussichtlich guten bis sehr guten Windhöffigkeit <strong>und</strong> dem nach <strong>der</strong>zeitigen<br />

Kenntnisstand vergleichsweise mittleren Konfliktpotentials wird empfohlen, die Fläche im weiteren<br />

Planungsverfahren weiter zu verfolgen <strong>und</strong> differenzierter zu untersuchen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 179


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

180<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 7: Teufelsmühle/Vogelhardskopf/Aizenberg pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 73b, 109 <strong>und</strong> 125a<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 181


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 73b Nr. 109<br />

Nr. 109 Nr. 125a<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

182<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt<br />

Gemeinde Nr. 73b: <strong>Gernsbach</strong><br />

Nr. 109: Loffenau<br />

Nr. 125a: Loffenau<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

Nr. 73b: 185,5 ha<br />

Nr. 109: 318,5 ha<br />

Nr. 125a: 167,8 ha<br />

Nr. 73b:<br />

- randliche Betroffenheit eines Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- Fläche tangiert Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

Nr. 109:<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Nr. 125a:<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 73b:<br />

- überwiegend 5,25-6,25 m/s, maximal bis 7,00 m/s (gute bis sehr<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 109:<br />

- 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 125a:<br />

- 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Nr. 73b: über die L76b von Sprollenhaus kommend auf den Kaltenbronn<br />

<strong>und</strong> von dort über vorhanden Waldwege gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />

Nr. 109: erscheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich (evtl. über L564)<br />

Nr. 125a: erscheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich (evtl. über L564)<br />

Vorbelastungen Nr. 73b: die L76b tangiert die Fläche<br />

Nr. 109: im Westen verläuft die L564<br />

Nr. 125a: im Südosten verläuft die L564<br />

weitere Hinweise -<br />

zum Gebiet<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt in den Naturräumen „Nördlicher Talschwarzwald“ sowie „Grindenschwarzwald<br />

<strong>und</strong> Enzhöhen“. Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen vollständig im<br />

Wald. Das Gebiet Nr. 125a wird überwiegend als Mischwald, im Osten als Nadelwald, das<br />

Gebiet Nr. 109 als Nadelwald <strong>und</strong> das Gebiet Nr. 73b als Misch- <strong>und</strong> Nadelwald genutzt. Die<br />

Gebiete befinden sich auf Höhenzügen. Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind sie nur<br />

mäßig einsehbar.<br />

Auch die weitere Umgebung des Suchraumes wird im Norden <strong>und</strong> Westen durch Mischwald,<br />

im Osten durch Nadelwald geprägt. In den steilen Bachtälern befinden sich Siedlungsberei-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 183


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

che. Das Offenland wird überwiegend als Grünland- <strong>und</strong> Streuobstwiesen genutzt. Als kulturlandschaftlich<br />

typische Elemente sind die Heuhüttchen zu nennen.<br />

Neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen <strong>und</strong> den oberirdischen Stromleitungen im Siedlungsbereich<br />

sind keine weiteren Vorbelastungen in <strong>der</strong> näheren Umgebung vorhanden. Im Murgtal<br />

kommen Gewerbegebiete, Freileitungen <strong>und</strong> die B462 hinzu.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />

auch weiterhin genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

184<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände umliegen<strong>der</strong> Wohnbebauung (v. a. Wochenendhäuser<br />

sowie des Wan<strong>der</strong>heims SWV Teufelsmühle).<br />

Außerdem tangiert das potentielle Windnutzungsgebiet Erholungswald <strong>der</strong><br />

Stufe I <strong>und</strong> II.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in den Randbereichen erweiterte<br />

Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen (z. B. Loffenau, Wan<strong>der</strong>heim<br />

SWV Teufelsmühle, Bad Herrenalb).<br />

Die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird durch<br />

die überwiegende Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst z. T. erweiterte Vorsorgeabstände<br />

<strong>zur</strong> umliegenden Wohnbebauung (z. B. Loffenau).<br />

Die hohe Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird durch<br />

die überwiegende Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Schloss Eberstein, Kaiser-Wilhelm-Turm, Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong> (2,5-<br />

5 km Entfernung<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld dess potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

DSchG):<br />

- Sachgesamtheit evang. Marienkirche mit Paradies in Bad Herrenalb (<<br />

2,5 km Entfernung)<br />

- Schloss Eberstein, Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong> (2,5-5 km Entfernung)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Sachgesamtheit evang. Marienkirche mit Paradies in Bad Herrenalb (<<br />

2,5 km Entfernung)<br />

- Gesamtanlage <strong>Gernsbach</strong>, Hofgut Amalienberg (2,5-5 km Entfernung)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Es besteht eine randliche Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im LSG Mittleres<br />

Murgtal (2.16.005). Eine Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit mit den Schutzzielen ist<br />

notwendig.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild weist eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />

Beeinträchtigungen auf. Die umliegenden besiedelten Tallagen werden überwiegend<br />

durch ein Nutzungsmosaik aus Siedlung <strong>und</strong> Grünland genutzt.<br />

Heuhütten stellen charakteristische Elemente in <strong>der</strong> Landschaft dar. Durch<br />

die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />

<strong>der</strong> Waldkulisse sowie <strong>der</strong> Berghöhen kommen. Aufgr<strong>und</strong> des stark<br />

bewegten Reliefs besteht jedoch insgesamt eine eingeschränkte Sichtbarkeit.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst z. T. Schutzbedürftige Bereiche<br />

für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im LSG Gemeindewald<br />

Loffenau (2.16.010). Eine Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit mit den Schutzzielen<br />

ist notwendig.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarz-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 185


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

186<br />

wald Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild verfügt – insb. im Bereich von Loffenau – über eine hohe<br />

Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Durch die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />

kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit <strong>der</strong> Waldkulisse<br />

sowie <strong>der</strong> Berghöhen kommen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Das Landschaftsbild verfügt – insb. im Bereich von Loffenau – über eine hohe<br />

Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen. Durch die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />

kann es zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit <strong>der</strong> Waldkulisse<br />

sowie <strong>der</strong> Berghöhen kommen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 <strong>und</strong> 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Westen grenzt die das potentielle Windnutzungsgebiet direkt an das NSG<br />

Lautenfelsen (2.145) <strong>und</strong> ragt außerdem in den 200 m Vorsorgeabstand um<br />

den Schonwald Rockertfelsen.<br />

Im Süden umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Felsstrukturen, die als<br />

gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind. Konkrete Vorsorgeabstände<br />

lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Darüber hinaus sind Teile des FFH-Gebiets Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler<br />

(7216-341) betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst gesetzlich geschützte Biotope.<br />

Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand noch<br />

nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes<br />

Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Darüber hinaus sind Teile <strong>der</strong> FFH-Gebiete Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler<br />

(7216-341) sowie Albtal mit Seitentälern (7116-341) betroffen – letzteres mit<br />

Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Da das potentielle Windnutzungsgebiet außerdem von einer Verb<strong>und</strong>achse<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

des Generalwildwegeplans durchzogen wird, sind Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Großsäuger nicht auszuschließen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Süden umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet gesetzlich geschützte<br />

Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />

noch nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Norden an das EU-<br />

Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (7415-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Darüber hinaus befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet in Benachbarung<br />

zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen<br />

von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet wird randlich von einer Verb<strong>und</strong>achse<br />

des Generalwildwegeplans durchzogen. Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Großsäuger sind nicht auszuschließen.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />

als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />

als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />

als Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II. Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung<br />

weiterhin betroffen sein bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde.<br />

Des Weiteren sind Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Um-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 187


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

188<br />

weltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst im südlichen Bereich Flächen im<br />

Wasserschutzgebiet Zone II. Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein, bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch<br />

die Genehmigungsbehörde.<br />

Des Weiteren sind Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen.<br />

Kleinräumig ist im Norden Wasserschutzwald betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Westen ist kleinräumig Wasserschutzwald betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 73b) führt voraussichtlich geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 109) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 125a) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringerem Umfang Immissionsschutzwald.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 73b:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes<br />

Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche<br />

Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />

gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele<br />

führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Darüber hinaus sind Teile des FFH-Gebiets Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341) betroffen.<br />

Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind keine Fle<strong>der</strong>mausarten gemeldet. Inwiefern<br />

das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist<br />

anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Die Fläche liegt fast vollständig im Prüfbereich hinsichtlich des Auerhuhnschutzes (Kategorie<br />

2 – weniger problematisch).<br />

Nr. 109:<br />

Die Fläche umfasst Teile des EU- Vogelschutzgebietes Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß<br />

Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche Vogelarten (Haselhuhn,<br />

Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet. Inwiefern das Vorhaben<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP<br />

zu klären.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Darüber hinaus sind Teile <strong>der</strong> FFH-Gebiete Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341) sowie<br />

Albtal mit Seitentälern (7116-341) betroffen – letzteres mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus<br />

<strong>und</strong> Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> Schutzziele (insb. <strong>der</strong> gemeldeten Fle<strong>der</strong>mausarten) führen kann, ist anhand einer<br />

FFH-VP zu klären.<br />

Nr. 125a:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Norden an das EU-Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windkraftempfindliche<br />

Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke)<br />

gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele<br />

führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu<br />

klären.<br />

Darüber hinaus befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet in Benachbarung zum FFH-<br />

Gebiet Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong><br />

Großes Mausohr. Inwiefern die Planung hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele<br />

(insb. <strong>der</strong> gemeldeten Fle<strong>der</strong>mausarten) führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Gemäß FVA Freiburg liegt das potentielle Windnutzungsgebiet fast vollständig im Prüfbereich<br />

hinsichtlich Auerhuhnschutz (Kategorie 2 –sehr problematisch).<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 73b:<br />

Im Nordwesten des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen im Bereich des Lautenfelsen<br />

Hinweise auf Vorkommen <strong>der</strong> Zippammer (keine windenergieempfindliche Art) vor. Im Bereich<br />

des westlich gelegenen Rockertfelsen wurden Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen erfasst. Außerdem<br />

besteht ein Fle<strong>der</strong>mausquartier in Lautenbach.<br />

In Bezug auf den Auerhuhnschutz handelt es sich bei dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

fast vollständig um eine Prüffläche (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />

Nr. 109:<br />

Im Bereich Zieflesberg sowie in Loffenau wurden Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />

Während <strong>der</strong> nördliche Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets als Prüffläche hinsichtlich<br />

Auerhuhnschutz (Kategorie 2 – sehr problematisch) eingestuft wurde, sind auf dem Großteil<br />

des Aizbergs gemäß FVA Freiburg keine Restriktionen durch den Auerhuhnschutz bekannt<br />

(Kategorie 4). Beim südlich anschließenden Grenzertkopf handelt es sich wie<strong>der</strong>um überwiegend<br />

um eine Prüffläche (Kategorie 3 – weniger problematisch).<br />

Nr. 125a:<br />

Im Bereich von Loffenau wurden Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />

Darüber hinaus liegen im Nordwesten des potentiellen Windnutzungsgebiets Hinweise auf<br />

Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen vor.<br />

In Bezug auf den Auerhuhnschutz handelt es sich bei dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

überwiegend um eine Prüffläche (Kategorie 2 – sehr problematisch), im Westen auch in geringerem<br />

um Umfang um Kategorie 3 – weniger problematisch bzw. Kategorie 4 (keine Restriktionen<br />

durch den Auerhuhnschutz bekannt.)<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Hinsichtlich des Landschaftserlebens kann es zu kumulativen Wirkungen zwischen den potentiellen<br />

Windnutzungsgebieten Nr. 125a <strong>und</strong> 109 kommen. Möglicherweise kann es darüber<br />

hinaus zu kumulativen Wirkungen zwischen den potentiellen Windnutzungsgebieten Nr. 109<br />

<strong>und</strong> Nr. 73b kommen.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 189


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG <strong>Gernsbach</strong>:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 91, 73b, 109, 125a (vertiefte Betrachtung)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 73b:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen.<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des EU-Vogelschutzgebiets Nordschwarzwald bzw.<br />

im Bereich des FFH-Gebiets Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler sowie im Bereich des<br />

WSG Zone II, des Bodenschutzwalds <strong>und</strong> des Erholungswalds<br />

- Berücksichtigung von Vorsorgeabstände um die Naturschutzgebiete Lautenfelsen <strong>und</strong><br />

den Schonwald Rockertfelsen (Empfehlung: 200 m)<br />

Nr. 109:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen.<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> betroffenen Natura 2000-Gebiete<br />

- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstand um das angrenzende EU-Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (Empfehlung: 700 m)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />

Nr. 125a:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen.<br />

- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstand um das angrenzende EU-Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (Empfehlung: 700 m)<br />

190<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 191


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

192<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 73b:<br />

Durch Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

Siedlungsbereichen sowie den o.g. Flächenreduzierungen (Natura 2000-Gebiete, WSG Zone<br />

II, etc.) wird die Fläche des potentiellen Windnutzungsgebiets bereits deutlich reduziert.<br />

Doch auch bei Berücksichtigung <strong>der</strong> o. g. Hinweise <strong>zur</strong> Vermeidung <strong>und</strong> Vermin<strong>der</strong>ung negativer<br />

Umweltauswirkungen, verbleiben v. a. im Hinblick auf den Landschaftsschutz sowie das<br />

Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt Restriktionen, die es im weiteren Verfahren<br />

differenzierter zu betrachten gilt. Und auch die Belange des Denkmalschutzes gilt es zu klä-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 193


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

ren. Darüber hinaus liegen bereits zum jetzigen Planungsstand Hinweise zu Konflikten mit<br />

dem Artenschutz vor. Diese betreffen v. a. den westlichen Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

(Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen im Bereich des Rockertfelsen).<br />

Da sich v. a. <strong>der</strong> Vogelhartskopf durch eine beson<strong>der</strong>e Windhöffigkeit auszeichnet wird daher<br />

empfohlen, bei <strong>der</strong> Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets den Fokus beson<strong>der</strong>s<br />

auf diesen Bereich zu richten.<br />

Nr. 109:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet wird durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen sowie <strong>der</strong> Rücknahme im Bereich<br />

<strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege vor allem im<br />

südlichen Teil (Grenzertkopf) reduziert. Da <strong>der</strong> Grenzertkopf darüber hinaus Natura 2000-<br />

Gebiete, Prüfflächen bzgl. Auerhuhnschutz (Kategorie 3) sowie ein WSG Zone II (u. III) umfasst,<br />

verringert eine entsprechende Flächenreduzierung das Konfliktpotential bereits deutlich.<br />

Das verbleibende Konfliktpotential konzentriert sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand v. a. auf<br />

die Aspekte des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes. Und auch die Belange des Denkmal-<br />

<strong>und</strong> Artenschutzes wären bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

differenzierter zu untersuchen.<br />

Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109 <strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite<br />

von Loffenau erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden Gebiete hinsichtlich seiner<br />

Eignung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches <strong>der</strong><br />

beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />

<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />

Nr. 125a:<br />

Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

sowie dem empfohlenen Vorsorgeabstand zu dem angrenzenden EU-<br />

Vogelschutzgebiet verbleibt <strong>der</strong> Heukopf, <strong>der</strong> voraussichtlich über eine sehr hohe Windhöffigkeit<br />

verfügt. Allerdings kommt dem Gebiet in Hinblick auf den Auerhuhnschutz eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu. Die FVA Freiburg stuft das Gebiet daher weitestgehend in Kategorie 2<br />

(Prüffläche – sehr problematisch) ein. Im Gegensatz zu den potentiellen Windnutzungsgebieten<br />

Nr. 73b <strong>und</strong> 109 liegt es jedoch nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109 <strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite<br />

von Loffenau erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden Gebiete hinsichtlich seiner<br />

Eignung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches <strong>der</strong><br />

beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />

<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />

194<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 8: Hornhüttwald pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 114, 115<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Nr. 114 Nr. 115<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 195


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Calw<br />

Gemeinde Nr. 114: Dobel<br />

Nr. 115: Bad Herrenalb <strong>und</strong> Dobel<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

196<br />

Nr. 114: 76 ha<br />

Nr. 115: 35,1 ha<br />

Nr. 114: Schutzbedürftiger Bereich für Erholung <strong>und</strong> Tourismus<br />

Nr. 115: Schutzbedürftiger Bereich für Erholung <strong>und</strong> Tourismus<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 114:<br />

- überwiegend 5,25-5,50 m/s, maximal 5,75 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Nr. 115:<br />

- überwiegend 5,25-5,50 m/s, z. T. bis 5,75 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Nr. 114: Erschließung von <strong>der</strong> L340 möglich. Die vorhandenen Forstwege<br />

sind voraussichtlich nur bedingt schwerlasttauglich<br />

Nr. 115: schwerlasttransporttaugliche Erschließung teilweise vorhanden<br />

Vorbelastungen Nr. 114: die L340 durchläuft das Gebiet<br />

Nr. 115: die K4331 verläuft im Westen<br />

weitere Hinweise<br />

zum Gebiet<br />

Die Planungen <strong>zur</strong> Windenergie <strong>der</strong> angrenzenden Gemeinden (insb.<br />

Marxzell, Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg) sind zu beachten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Naturraum „Grindenschwarzwald <strong>und</strong> Enzhöhen“<br />

<strong>und</strong> werden als Mischwald genutzt. Durch ihre Lage auf einer Hochfläche sind die Gebiete<br />

gut einsehbar.<br />

Die weitere Umgebung ist großflächig durch Misch- <strong>und</strong> Nadelwald geprägt. Die Besiedelung<br />

beschränkt sich überwiegend auf die Täler, in denen die landwirtschaftliche Nutzung als Grünland<br />

stattfindet. Der Naturraum ist die waldreichste <strong>und</strong> am geringsten besiedeltste Landschaft<br />

im Schwarzwald <strong>und</strong> gehört zu den Gebieten mit hoher Ferien- <strong>und</strong> Kurerholungsnachfrage.<br />

Es besteht von unbewaldeten Höhen Fernsicht in die Rheinebene <strong>und</strong> auf die Vogesen.<br />

Neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sind keine weiteren Vorbelastungen vorhanden.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />

auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zum Siedlungsbereich von Dobel.<br />

Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />

durch die Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den Siedlungsbereichen von Dobel <strong>und</strong> Neusatz.<br />

Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />

durch die Lage im Erholungswald Stufe II (in geringem Umfang auch Stufe I)<br />

dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebietes liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Kloster Frauenalb, Sachgesamtheit evangelische Marienkirche mit Paradies<br />

in Bad Herrenalb (Entfernung 2,5- 5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Um-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 197


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

198<br />

weltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt, dass mögliche Windenergieanlagen vor allem<br />

ab einer Entfernung von 4-5 km sichtbar sind. Auch wenn die Landschaftsbildqualität<br />

<strong>der</strong> umliegenden Offenlandbereichen von mittlerer bis hoher Vielfalt,<br />

Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sind, wird die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds<br />

gegenüber Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen als mittel<br />

eingestuft.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu negativen<br />

Umweltauswirkungen auf die Erholungslandschaft kommen.<br />

Die Sichtbarkeitsanalyse zeigt, dass mögliche Windenergieanlagen vor allem<br />

ab einer Entfernung von 4-5 km sichtbar sind. Auch wenn die Landschaftsbildqualität<br />

<strong>der</strong> umliegenden Offenlandbereichen von hoher Vielfalt, Eigenart<br />

<strong>und</strong> Schönheit sind, wird die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds gegenüber<br />

Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen insgesamt als mittel eingestuft.<br />

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass mögliche Windenergieanlagen<br />

die Blickbeziehungen von Dobel in die Rheinebene stören würden. In diesem<br />

Bereich ist die Empfindlichkeit des entsprechend höher einzustufen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Süden liegt das potentielle Windnutzungsgebiet im Bereich des 200 m<br />

Vorsorgeabstands um das flächenhafte Naturdenkmal Großer Volzemer Stein<br />

(Felsgruppe).<br />

Darüber hinaus befindet sich in Benachbarung das FFH-Gebiet Albtal mit<br />

Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

In Benachbarung liegt das FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit<br />

Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungs-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

stand nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist teilweise Bodenschutzwald<br />

betroffen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone III.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone III.<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 114) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 115) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 114 <strong>und</strong> 115:<br />

Im Umfeld <strong>der</strong> <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete befindet sich das FFH-Gebiet Albtal mit<br />

Seitentälern (7116-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus o<strong>der</strong> Großes Mausohr.<br />

Inwiefern die Planung zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führt, ist anhand<br />

einer FFH-VP zu klären<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 114 <strong>und</strong> 115:<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />

von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />

<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />

Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Hinsichtlich des Landschaftserlebens kann es zu kumulativen Wirkungen zwischen den bei-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 199


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

den hier betrachteten Flächen kommen.<br />

Darüber hinaus können entsprechende Vorhaben auf den angrenzenden Gemarkungen (insb.<br />

Straubenhardt, Marxzell <strong>und</strong> Neuenbürg) zu kumulativen Wirkungen führen.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bad Herrenalb:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 114, 115 <strong>und</strong> Nr. 123b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 111 <strong>und</strong> Nr. 117 (kommunale Alternativen)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 114:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

- Berücksichtigung des empfohlenen Vorsorgeabstands um das flächenhafte Naturdenkmal<br />

Großer Volzemer Stein (Empfehlung: 200 m)<br />

Nr. 115:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

- Flächenreduzierung um den Erholungswald Stufe I<br />

200<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 201


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 114:<br />

Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen kommt es zu einer deutlichen Flächenreduzierung. Die angestrebte<br />

Bündelung von Windenergieanlagen scheint dadurch nur noch bedingt möglich. Aufgr<strong>und</strong><br />

des verhältnismäßig geringen Konfliktpotentials wird dennoch empfohlen, das potentielle<br />

Windnutzungsgebiet weiterzuverfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten<br />

mit den Nachbargemeinden Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />

202<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 115:<br />

Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum<br />

noch möglich. Hinzu kommt, dass das potentielle Windnutzungsgebiet voraussichtlich lediglich<br />

über eine bedingt nutzbare Windhöffigkeit verfügt. Es wird daher empfohlen die Fläche<br />

von einer weiteren Betrachtung <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten mit den Nachbargemeinden Straubenhardt<br />

<strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 203


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

204<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 9: Mönchkopf/Mittelberg pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 121, 122, 123b<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Nr. 121<br />

Nr. 121<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 205


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 122 Nr. 123b<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt, in geringerem Umfang auch Calw<br />

Gemeinde Nr. 121: Gaggenau, in geringerem Umfang Bad Herrenalb<br />

Nr. 122: Gaggenau<br />

Nr. 123b: Gaggenau, in geringerem Umfang Bad Herrenalb<br />

Größe des Such- Nr. 121: 208,4 ha<br />

raums<br />

Raumordnung<br />

Nr. 122: 34 ha<br />

Nr. 123b: 191,2 ha<br />

Ausweisung im Nr. 121:<br />

Regionalplan - randliche Betroffenheit eines Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

206<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 122:<br />

- randliche Betroffenheit eines Schutzbedürftigen Bereichs für die<br />

Landwirtschaft, Stufe II<br />

Nr. 123b:<br />

- teilweise Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- in geringerem Umfang Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 121:<br />

- überwiegend 5,25-6,00 m/s, max. 6,25 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 122:<br />

- überwiegend 5,25-6,00 m/s, max. 6,25 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />

Nr. 123b:<br />

- 5,25 bis >7 m/s (sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Nr. 121: scheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />

Nr. 122: scheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />

Nr. 123b: scheint gr<strong>und</strong>sätzlich möglich<br />

Vorbelastungen Nr. 121: die K4331 verläuft im Süden, die K3706 verläuft im Westen<br />

Nr. 122: die L613, die L608 <strong>und</strong> die K3708 verlaufen durch das Gebiet<br />

Nr. 123b: die L613 durchläuft das Gebiet, die K4331 verläuft nordöstlich<br />

weitere Hinweise Abstimmung mit <strong>der</strong> nördlich angrenzenden Gemeinde Malsch<br />

zum Gebiet<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 122 <strong>und</strong> 121 liegen innerhalb des Naturraumes<br />

„Schwarzwald-Randplatten“, das Gebiet Nr. 123b innerhalb des Naturraumes „Nördlicher Talschwarzwald“.<br />

Die Gebiete werden großflächig als Mischwald genutzt, nur jeweils ein kleiner<br />

Teilbereich unterliegt einer Grünland-, Streuobst- o<strong>der</strong> Ackernutzung. Die Gebiete liegen auf<br />

einer Kuppe / Hochfläche. Aufgr<strong>und</strong> des stark bewegten Reliefs sind sie mäßig einsehbar.<br />

Auch die weitere Umgebung des Suchraumes wird durch Mischwald geprägt. In den Tälern<br />

<strong>und</strong> Offenlandinseln befinden sich Siedlungsbereiche. Das Offenland wird überwiegend als<br />

Grünland- <strong>und</strong> Streuobstwiesen genutzt. Daneben gibt es bei Freiolsheim <strong>und</strong> Moosbronn<br />

Ackerflächen. Durch den steilen Westabfall des Nördlichen Talschwarzwalds bietet sich von<br />

den hochliegenden Offenlandbereichen ein Blick in die Rheinebene <strong>und</strong> auf die Vogesen.<br />

Neben den Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sind keine weiteren Vorbelastungen vorhanden.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land-<br />

<strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 207


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

208<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen (Bernbach, Mittelberg,<br />

Moosbronn, Freiolsheim).<br />

Im Westen umfasst die Fläche darüber hinaus einen Erholungswald <strong>der</strong> Stufe<br />

II.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Freiolsheim.<br />

Darüber hinaus liegt sie überwiegend in einem Erholungswald Stufe II.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen bzw.<br />

wohngenutzten Einzelhäusern (z. B. Althof, ein Wan<strong>der</strong>heim, ein Wochenendhausgebiet,<br />

Freiolsheim).<br />

Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />

durch die überwiegende Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />

Darüber hinaus befindet sich im Bereich <strong>der</strong> angrenzenden Malscher Exklave<br />

auf Gaggenauer Gemarkung ein Friedhof.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Kloster Frauenalb in Schielberg (Entfernung < 2,5 km)<br />

- Metzlinschwan<strong>der</strong>hof in Burbach (Entfernung < 2,5 km)<br />

- Marienkirche in Bad Herrenalb (Entfernung 2,5- 5 km)<br />

Des Weiteren kann es zu einer visuellen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wahlfahrtskirche<br />

in Moosbronn kommen.<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Kloster Frauenalb in Schielberg (Entfernung 2,5- 5 km)<br />

- Metzlinschwan<strong>der</strong>hof in Burbach (Entfernung 2,5- 5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Kloster Frauenalb in Schielberg (Entfernung < 2,5 km)<br />

- Metzlinschwan<strong>der</strong>hof in Burbach (Entfernung < 2,5 km)<br />

- Marienkirche in Bad Herrenalb (Entfernung < 5 km)<br />

- Hofgut Amalienberg in Gaggenau (Entfernung 2,5- 5 km)<br />

Des Weiteren kann es zu einer visuellen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Wahlfahrtskirche<br />

in Moosbronn kommen.<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet hat geringfügigen Anteil an einem<br />

Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche<br />

Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im LSG Albtalplatten <strong>und</strong><br />

Herrenalber Berge (2.16.029). Eine Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit des möglichen<br />

Vorhabens mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes ist notwendig.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es zu einer technischen<br />

Überprägung einer Kulturlandschaft mit hoher Landschaftsbildqualität. Die<br />

Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen führt zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit <strong>der</strong><br />

Waldkulisse. Darüber hinaus kann es zu einer Störung <strong>der</strong> Blickbeziehungen<br />

in die Rheinebene kommen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im LSG Albtalplatten <strong>und</strong><br />

Herrenalber Berge (2.16.029). Inwiefern <strong>der</strong> Schutzzweck beeinträchtigt wird,<br />

ist zu prüfen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es zu einer technischen<br />

Überprägung einer Kulturlandschaft mit mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen führt zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />

<strong>der</strong> Waldkulisse. Darüber hinaus kann es zu einer Störung <strong>der</strong><br />

Blickbeziehungen in die Rheinebene kommen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 6 ein.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 209


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

210<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst z.T. Schutzbedürftige Bereiche<br />

für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet vollständig in Landschaftsschutzgebieten<br />

Um den Eichelberg <strong>und</strong> Mahlberg (2.16.013), Michelbachtal<br />

(2.16.014) <strong>und</strong> Albtalplatten <strong>und</strong> Herrenalber Berge (2.35.052). Eine<br />

Prüfung <strong>zur</strong> Verträglichkeit des möglichen Vorhabens mit den Schutzzielen<br />

<strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiete ist notwendig.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Naturpark Schwarzwald<br />

Mitte/Nord.<br />

Durch den Bau von Windenergieanlagen kommt es zu einer technischen<br />

Überprägung einer Kulturlandschaft mit mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Windenergieanlagen führt zu einem Verlust <strong>der</strong> Maßstäblichkeit<br />

<strong>der</strong> Waldkulisse sowie zu einer Relativierung <strong>der</strong> umliegenden<br />

Hänge <strong>und</strong> Kuppen.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 bis 8 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in Benachbarung zum FFH-Gebiet<br />

Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Darüber hinaus können Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger nicht<br />

ausgeschlossen werden, da das potentielle Windnutzungsgebiet von einer<br />

Verb<strong>und</strong>achse des Generalswindwegeplans durchzogen wird.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teil des FFH-Gebiets<br />

Albtal mit Seitentälern (7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Südwestlich des potentiellen Windnutzungsgebiets verläuft eine Verb<strong>und</strong>achse<br />

des Generalwildwegeplans.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich des 200 m Vorsorgeabstands<br />

um das NSG Albtal <strong>und</strong> Seitentäler (2.178). Sie umfasst darüber<br />

hinaus einige gesetzlich geschützte Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände<br />

lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />

Im Südwesten grenzt das potentielle Windnutzungsgebiet direkt an den<br />

Bannwald Birkenkopf – im Südosten an das EU-Vogelschutzgebiet<br />

Nordschwarzwald (7415-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind<br />

dort windkraftempfindliche Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard,<br />

Auerhuhn <strong>und</strong> Baumfalke) gemeldet.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teilbereich <strong>der</strong> FFH-<br />

Gebiete Albtal mit Seitentälern (7116-341) (mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten)<br />

<strong>und</strong> Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341).<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Darüber hinaus können Beeinträchtigungen wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger nicht<br />

vollständig ausgeschlossen werden, da das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

von einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalswindwegeplans durchzogen wird.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation. Zudem ist kleinflächig<br />

Bodenschutzwald ausgewiesen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone III.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 123b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 122) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu großen Teilen in einem Immissionsschutzwald.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 121) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Im Osten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />

einen Klimaschutzwald an.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 211


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Wechselwirkungen<br />

NATURA 2000<br />

212<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

Nr. 121:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in Benachbarung zum FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern<br />

(7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong><br />

Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />

Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Nr. 122:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teil des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern<br />

(7116-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Großes<br />

Mausohr. Inwiefern das Vorhaben hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele<br />

führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Nr. 123b:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst einen Teilbereich <strong>der</strong> FFH-Gebiete Albtal mit<br />

Seitentälern (7116-341) (mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong><br />

Großes Mausohr) <strong>und</strong> Unteres Murgtal <strong>und</strong> Seitentäler (7216-341). Inwiefern das Vorhaben<br />

hier zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP<br />

zu klären.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 121:<br />

In Moosbronn <strong>und</strong> Bernbach wurden Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Nr. 122:<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage liegen keine Hinweise zu Artvorkommen vor. Aspekte zu Brutstandorten<br />

von Vögeln sind zu prüfen (vgl. hierzu LUBW 2012: Hinweise für den Untersuchungsumfang<br />

<strong>zur</strong> Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung <strong>und</strong> Genehmigung für Windenergieanlagen).<br />

Gleiches gilt für Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Nr. 123b:<br />

Im Bereich des Kübelbergs liegen Hinweise auf Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen vor. Darüber hinaus<br />

wurden in Moosbronn <strong>und</strong> Bernbach Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Im Hinblick auf das Landschaftserleben sind bereits ab einer Realisierung von zwei <strong>der</strong> drei<br />

hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebiete kumulative Wirkungen zu erwarten. Darüber<br />

hinaus kann es im Zusammenspiel mit entsprechenden Realisierungen auf <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Malscher Gemarkung zu kumulativen Wirkungen kommen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Gaggenau:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 73b, 109, 123b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 125b, 127, 131 (kommunale Alternativen)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bad Herrenalb:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 114, 115 <strong>und</strong> Nr. 123b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 111 <strong>und</strong> Nr. 117 (kommunale Alternativen)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 121:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

Nr. 122<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

Nr. 123b<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

- Berücksichtigung von Vorsorgeabständen zum angrenzende Bannwald Birkenkopf<br />

sowie zum Naturschutzgebiet Albtal <strong>und</strong> Seitentäler(Empfehlung: 200 m)<br />

- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum EU Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 213


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

214<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 215


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 121<br />

Durch die empfohlene Anwendung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen wird das potentielle Windnutzungsgebiet bereits stark reduziert. Bei einer<br />

Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche wäre im Rahmen des FNP-Verfahrens v. a. eine Klärung <strong>der</strong><br />

Belange des Landschafts-, des Arten- <strong>und</strong> des Denkmalschutzes notwendig.<br />

Nr. 122<br />

Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen kommt es zu einer starken Flächenreduzierung, so dass eine<br />

angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch möglich erscheint. Allerdings<br />

216<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

könnten sich durch eine Kooperation mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch Bündelungsmöglichkeiten<br />

ergeben. In diesem Fall wird eine Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

empfohlen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wären Kooperationsmöglichkeiten mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch zu<br />

prüfen.<br />

Nr. 123b<br />

Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabständen zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen sowie <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Fläche um die Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege, kommt es zu einer starken Flächenreduzierung.<br />

Eine angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen erscheint danach kaum noch<br />

möglich. Davon abgesehen befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet im Bereich zahlreicher<br />

Restriktionen bzgl. des Schutzgutes Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt sowie des<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Denkmalschutzes. Des Weiteren liegen bereits zum jetzigen Zeitpunkt Hinweise<br />

zu möglichen Konflikten mit dem Artenschutz (v. a. Wan<strong>der</strong>falke) im Bereich <strong>der</strong> verbleibenden<br />

Fläche vor.<br />

Es wird daher empfohlen die Fläche von differenzierteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 217


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

218<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 10: Hirschacker pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 132, 133<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Nr. 132 Nr. 133<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 219


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt<br />

Gemeinde Nr. 132: Kuppenheim<br />

Nr. 133: Kuppenheim<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

220<br />

Nr. 132: 166,8 ha<br />

Nr. 133: 35,4 ha<br />

Nr. 132:<br />

- vollständige Lage im Regionalen Grünzug<br />

Nr. 133:<br />

- vollständige Lage im Regionalen Grünzug<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 132:<br />

- überwiegend 5,25-5,50 m/s, teilweise bis 5,75 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Nr. 133:<br />

- 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Nr. 132: prinzipiell möglich<br />

Nr. 133: prinzipiell möglich<br />

Vorbelastungen Nr. 132: keine gravierenden Vorbelastungen erkennbar<br />

Nr. 133: die Fläche wird im Nordwesten von <strong>der</strong> L67 <strong>und</strong> im Südosten<br />

von <strong>der</strong> K3711 tangiert.<br />

weitere Hinweise -<br />

zum Gebiet<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 132 liegt im Südosten im Naturraum „Nördlicher Talschwarzwald“<br />

im Nordwesten in den „Lahr-Emmendinger Vorbergen“. Die Nutzung besteht<br />

aus Mischwald, eine kleine Teilfläche im Norden als Streuobstwiese genutzt. Im potentiellen<br />

Windnutzungsgebiet Nr. 133 herrschen Mischwald <strong>und</strong> Streuobstwiesen vor. Es liegt ebenfalls<br />

im Naturraum „Lahr-Emmendinger Vorberge“. Die Gebiete befinden sich in Hanglage <strong>und</strong><br />

sind mäßig einsehbar.<br />

Durch die Lage am Schwarzwaldrand dominieren östlich <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Mischwald <strong>und</strong> stark durch Siedlung geprägte Flusstäler mit Streuobst- <strong>und</strong> Grünland in<br />

den Hangbereichen. Im Westen, <strong>zur</strong> Rheinebene hin schließt sich die Vorbergzone mit großen<br />

Streuobstwiesen <strong>und</strong> zahlreichen Bachläufen an. Größere Siedlungen befinden sich vor<br />

allem im Übergangsbereich <strong>zur</strong> Rheinebene. Diese ist durch Acker <strong>und</strong> Grünland geprägt.<br />

Mehrere Waldbereiche sind vorhanden. Nordöstlich des Gebietes Nr. 133, von Gehölzen umgeben,<br />

befindet sich das Schloss Favorite. In unmittelbarer Nähe des Gebiets Nr. 132 liegt ein<br />

alter Friedhof.<br />

Neben <strong>der</strong> L87 sind in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung <strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

keine Vorbelastungen vorhanden. In <strong>der</strong> weiteren Umgebung sind Freileitungen, Verkehrsinfrastruktur<br />

(u.a. A5 <strong>und</strong> B462) sowie Gewerbegebiete als Vorbelastungen zu nennen.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land- bzw.<br />

forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt teilweise im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Kuppenheim <strong>und</strong> Oberndorf.<br />

Die beson<strong>der</strong>e Erholungsfunktion des potentiellen Windnutzungsgebiets wird<br />

durch die fast vollständige Lage im Erholungswald Stufe II dokumentiert.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Kuppenheim.<br />

Im Südosten schneidet es darüber hinaus einen Erholungswald Stufe II an.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Schloss Favorite, Burgruine Alteberstein (Entfernung


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

222<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- Schloss Favorite (Entfernung


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

gart für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 7 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst mehrere gesetzlich geschützte<br />

Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />

noch nicht festlegen.<br />

Im Osten schneidet es darüber hinaus das FFH-Gebiet Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen<br />

um Baden-Baden (7215-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten an.<br />

Weiter südlich verläuft eine Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst mehrere gesetzlich geschützte<br />

Biotope. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt<br />

noch nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst darüber hinaus Teile des FFH-<br />

Gebiets Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen um Baden-Baden (7215-341) mit Vorkommen<br />

von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet wird von einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans<br />

durchzogen. Eine Beeinträchtigung wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Großsäuger<br />

ist hier nicht auszuschließen.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Südosten umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />

ein Quellschutzgebiet Zone III.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone III betroffen. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks.<br />

Klima <strong>und</strong> + 0 - --<br />

Luft<br />

Das Vorhaben (Nr. 132) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkun-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 223


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Wechselwirkungen<br />

224<br />

gen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig in einem Klimaschutzwald.<br />

Negative Auswirkungen auf das Lokalklima können nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 133) führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu großen Teilen in einem Klimaschutzwald.<br />

Negative Auswirkungen auf das Lokalklima können nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 132 <strong>und</strong> Nr. 133:<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete umfassen Teile des FFH-Gebietes Wäl<strong>der</strong> <strong>und</strong> Wiesen<br />

um Baden-Baden (7215-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Großes<br />

Mausohr an. Inwiefern es erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele kommt, ist anhand<br />

einer FFH-VP zu klären.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 132:<br />

Nördlich des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen Hinweise auf mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere<br />

vor. Südlich von Oberndorf besteht außerdem ein Graureihervorkommen.<br />

Restriktionen durch den Auerhuhnschutz sind laut FVA Freiburg nicht bekannt.<br />

Nr. 133:<br />

Nordöstlich des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen Hinweise auf mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere<br />

vor.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Hinsichtlich des Landschaftserlebens kann es zu kumulativen Wirkungen zwischen den beiden<br />

hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebieten kommen.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> GVV Bischweier-Kuppenheim:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 132 <strong>und</strong> 133 (vertiefte Betrachtung)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunkt Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 132<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des FFH-Gebiets<br />

- Berücksichtigung des empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstands zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

Nr. 133<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des FFH-Gebiets<br />

- Berücksichtigung des empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstands zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 225


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

226<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 227


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 132:<br />

Das Konfliktpotential lässt sich durch Einhalten <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen sowie die Flächenreduzierung im Bereich des<br />

FFH-Gebiets bereits vermin<strong>der</strong>n. Vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmal sowie den Artenschutz<br />

sind bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets noch weiterführende<br />

Untersuchungen im Rahmen des FNP-Verfahrens notwendig.<br />

228<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Nr. 133<br />

Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />

kaum noch möglich. Aufgr<strong>und</strong> des trotz Flächenreduzierung verbleibenden Konfliktpotentials<br />

(insb. in Bezug auf Landschaftsschutz, Denkmalschutz <strong>und</strong> Artenschutz) sowie <strong>der</strong> voraussichtlich<br />

lediglich bedingt nutzbaren Windhöffigkeit, wird von einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets abgeraten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 229


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 11: östl. B36 pot. Windnutzungsgebiet<br />

Nr. 135<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

230<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt<br />

Gemeinde Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt<br />

Größe des Such- 1 005 ha<br />

raums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

- in geringem Umfang Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen<br />

für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- Betroffenheit mehrerer Grünzäsuren<br />

- im Süden randliche Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs<br />

- geringfügige Betroffenheit eines Überschwemmungsgebietes<br />

- in weiten Teilen Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft,<br />

Stufe I, in geringerem Umfang auch Stufe II<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 231


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Eine Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung ist notwendig. Durch die vorhandenen<br />

Hochspannungsleitungen sind gute Voraussetzungen gegeben.<br />

Erschließung prinzipiell gegeben<br />

Vorbelastungen Hochspannungsleitungen, A5, B3 <strong>und</strong> B36<br />

weitere Hinweise<br />

zum Gebiet<br />

232<br />

-<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt innerhalb des Naturraumes „Hardtebenen“ <strong>und</strong> wird großflächig als Acker<br />

genutzt. Vereinzelt gibt es kleine Streuobstflächen <strong>und</strong> eine Obstbaufläche. Nur nördlich <strong>der</strong><br />

Ortschaft Muggensturm befindet sich im Suchraum Misch- <strong>und</strong> Nadelwald. Nördlich von Rastatt<br />

ragt <strong>der</strong> Suchraum in einen Laubwaldbestand hinein. Mehrere Freileitungen, die A5, weitere<br />

B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sowie <strong>der</strong> Mühlbach <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorflutgraben Abtsmoor<br />

verlaufen durch den Suchraum. Durch die ebene Lage ist <strong>der</strong> Raum sehr gut einsehbar (vgl.<br />

Sichtbarkeitsanalyse).<br />

Die weitere Umgebung des Suchraumes ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage zwischen den Verdichtungsräumen `Mannheim´ <strong>und</strong> `Karlsruhe´ ist <strong>der</strong><br />

Siedlungsflächenanteil sehr hoch <strong>und</strong> die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht. Als Folge <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung<br />

befinden sich in den Nie<strong>der</strong>ungen mehrere Baggerseen. Es gibt mehrere größere<br />

Waldbereiche, die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt großflächig <strong>und</strong> intensiv als Acker.<br />

An den Ortsrän<strong>der</strong>n sind überwiegend kleinflächig Streuobstwiesen vorhanden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

hohen Bevölkerungsdichte besteht eine hohe Naherholungsnachfrage. Diese konzentriert sich<br />

in erster Linie auf die Wäl<strong>der</strong>, die Baggerseen <strong>und</strong> die Fließgewässer.<br />

Als Vorbelastung wirken vor allem die A5 <strong>und</strong> weitere Straßen, zahlreichen Freileitungen, das<br />

E-Werk <strong>und</strong> Gewerbegebiete.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung wird die Fläche vermutlich auch weiterhin land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong><br />

erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen insb.<br />

Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt <strong>und</strong> Muggensturm.<br />

Im Osten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet einen gesetzlichen<br />

Erholungswald an, Teilbereiche sind dort auch als Erholungswald Stufe II<br />

ausgewiesen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das Schloss Favorite liegt ca. 5 km von dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

entfernt. Es handelt sich um ein Kulturdenkmal mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

(Umgebungsschutz § 15 Abs. 3 DSchG)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Teile mehrerer Grünzäsuren <strong>und</strong><br />

in sehr geringem Umfang Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege. Da bauliche Nutzungen dort ausgeschlossen sind, ist in<br />

diesen Bereichen eine Flächenanpassung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Süden schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet in geringerem Umfang<br />

einen regionalen Grünzug an.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken anthroprogenen Überformungen, <strong>der</strong> großflächigen<br />

intensiven Nutzungen sowie <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit<br />

des Landschaftsbildes in Bezug auf Windenergieanlagen vergleichsweise<br />

gering.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 3 ein. Während im Süden lediglich Stufe 1<br />

erreicht wird, steigt die Bewertung im Osten bis <strong>zur</strong> Stufe 6.<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des 200 m Vorsorgeabstand<br />

zu den NSG Kiesgrube am Hardtwald Durmersheim (2.144) <strong>und</strong> Auenwäl<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Feuchtwiesen westlich von Ötigheim (2.180). Insbeson<strong>der</strong>e im<br />

östlichen Bereich sind mehrere gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen.<br />

Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand<br />

noch nicht festlegen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> südliche Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

liegt im 700 Vorsorgeabstand um das Ramsar-Gebiet Oberrhein.<br />

Im Westen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Teile des FFH-<br />

Gebietes Hardtwald zwischen Karlsruhe <strong>und</strong> Muggensturm (7016-341).<br />

Darüber hinaus liegt es in Benachbarung zum FFH-Gebiet Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />

zwischen Wintersdorf <strong>und</strong> Karlsruhe (7015-341) mit Vorkommen von Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet wird darüber hinaus von zwei Verb<strong>und</strong>achsen<br />

des Generalwildwegeplans durchlaufen. Eine Beeinträchtigung wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Großsäuger ist hier nicht auszuschließen.<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen:<br />

Durch das potentielle Windnutzungsgebiet werden Böden mit einer beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation beansprucht.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Durch das potentielle Windnutzungsgebiet sind Flächen im Wasserschutzgebiet<br />

Zone II betroffen; Sollte das Wasserschutzgebiet bei einer Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Planung weiterhin betroffen sein bedarf es <strong>der</strong> Befreiung durch die<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 233


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

234<br />

Genehmigungsbehörde.<br />

Zudem sind Flächen im Wasserschutzgebiet Zone III, IIIA <strong>und</strong> IIIB betroffen.<br />

Dies führt zu einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks.<br />

Des Weiteren ist im Süden kleinräumig ein Überschwemmungsgebiet betroffen.<br />

Dies führt zu einer Verringerung des Retentionsvermögens.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet wird durch den Mühlbach <strong>und</strong> den Vorflutgraben<br />

Abtsmoor auf einer Länge von ca. 2,7 km gequert. Dies kann zum<br />

Verlust o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beeinträchtigung geschützter Biotope bzw. <strong>der</strong> Störung sensibler<br />

Arten führen. Entsprechende Abstände zu den Fließgewässern sind<br />

einzuhalten.<br />

Randlich besteht eine Betroffenheit von Wasserschutzwald.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Osten <strong>und</strong> Süden umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Klimaschutzwald.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Im Westen umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet Teile des FFH-Gebietes Hardtwald<br />

zwischen Karlsruhe <strong>und</strong> Muggensturm (7016-341). Laut Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind<br />

keine Fle<strong>der</strong>mäuse gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzziele<br />

führt, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Darüber hinaus liegt das potentielle Windnutzungsgebiet in Benachbarung zum FFH-Gebiet<br />

Rheinnie<strong>der</strong>ung zwischen Wintersdorf <strong>und</strong> Karlsruhe (7015-341) mit Fle<strong>der</strong>mausarten wie<br />

Bechsteinfle<strong>der</strong>maus <strong>und</strong> Großes Mausohr. Inwiefern das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Hegemaßnahmen des Rebhuhnprojekts Durmersheim wurden mehrere Kiebitz-<br />

Brutpaare auf <strong>der</strong> Hardt beobachtet. Darüber hinaus wurden im Umfeld des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets bei Durmersheim, Heidenschlag, Bietigheim, Ötigheim <strong>und</strong> Muggensturm<br />

mehrere Fle<strong>der</strong>mausquartiere erfasst.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Hinsichtlich des Landschaftserlebens können sich im Zusammenspiel mit entsprechenden<br />

Vorhaben auf <strong>der</strong> nördlich angrenzenden Gemarkung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe<br />

kumulative Wirkungen ergeben.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Grünzüge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (bauliche Anlagen sind dort nicht genehmigt)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

Siedlungsgebieten<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 235


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

236<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt:<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 237


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Bereits durch Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsgebieten<br />

sowie einer Rücknahme im Bereich <strong>der</strong> Grünzäsuren käme es zu einer starken<br />

Flächenreduzierung. Durch eine Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II ließe sich<br />

das Konfliktpotential noch weiter vermin<strong>der</strong>n. Bei einer Weiterverfolgung des danach verbleibenden<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets wären im Rahmen des FNP-Verfahrens insb. die<br />

Belange <strong>der</strong> Erholungsfunktion sowie des Artenschutzes differenzierter zu betrachten <strong>und</strong> zu<br />

klären.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in <strong>der</strong> Rheinebene ist eine<br />

Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets lediglich aus Gründen <strong>der</strong> Planungssicherheit<br />

zu empfehlen.<br />

238<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Suchraum 12: entlang A5 pot. Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 154b, 157b<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Nr. 154b Nr. 157b<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 239


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Nr. 154b: Rastatt, Baden-Baden<br />

Nr. 157b: Rastatt, Ortenaukreis<br />

Gemeinde Nr. 154b: Bühl, Baden-Baden<br />

Größe des Suchraums<br />

Raumordnung<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

240<br />

Nr. 157b: Ottersweier, Bühl, Sasbach<br />

Nr. 154b: 190,9 ha<br />

Nr. 157b: 167,4 ha<br />

Nr. 154b:<br />

- teilweise Lage in Grünzäsur<br />

- überwiegend Lage in Regionalem Grünzug<br />

Nr. 157b:<br />

- geringfügige Betroffenheit von Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- überwiegend Lage in Regionalem Grünzug<br />

- teilweise Lage im Überschwemmungsgebiet<br />

- teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I<br />

Eignungsbeschreibung<br />

Windhöffigkeit Nr. 154b: 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Nr. 157b: 5,25-5,50 m/s (bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Eine Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung ist notwendig. Durch die vorhandenen<br />

Hochspannungsleitungen sind gute Voraussetzungen gegeben.<br />

Erschließung prinzipiell gegeben<br />

Vorbelastungen Nr. 154b: A5 <strong>und</strong> Hochspannungsleitungen<br />

weitere Hinweise<br />

zum Gebiet<br />

Nr. 157b: A5 <strong>und</strong> Hochspannungsleitungen<br />

-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Der Suchraum liegt innerhalb des Naturraumes „Offenburger Rheinebene“ <strong>und</strong> wird durch<br />

großflächige Ackernutzung geprägt. Daneben sind größere Grünland- <strong>und</strong> Waldflächen vorhanden.<br />

An den Ortsrän<strong>der</strong>n sind Streuobstflächen zu finden. Mehrere Freileitungen, die A5,<br />

weitere Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen sowie drei Baggerseen, <strong>der</strong> Mühlbach, <strong>der</strong> Vorflutgraben<br />

Abtsmoor <strong>und</strong> zahlreiche weitere Gräben verlaufen durch die potentiellen Windnutzungsgebiete.<br />

Durch die ebene Lage sind die Gebiete von allen Seiten sehr gut einsehbar (vgl. Sichtbarkeitsanalyse).<br />

Die weitere Umgebung des Suchraumes ist im landesweiten Vergleich stark zerschnitten. Der<br />

Siedlungsflächenanteil ist sehr hoch <strong>und</strong> auch die Verkehrsinfrastruktur sehr dicht. In den<br />

Nie<strong>der</strong>ungen befinden sich mehrere Baggerseen, größere Grünlandflächen <strong>und</strong> Waldbereiche.<br />

Auf den Nie<strong>der</strong>terrassen erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung großflächig <strong>und</strong> intensiv<br />

als Acker, häufig mit Maisanbau. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bevölkerungsdichte besteht eine hohe<br />

Naherholungsnachfrage.<br />

Als Vorbelastung wirken vor allem die A5 <strong>und</strong> weitere Verkehrsinfrastruktur, Freileitungen, das<br />

E-Werk <strong>und</strong> Gewerbegebiete.<br />

Voraussichtliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung werden die potentiellen Windnutzungsgebiete vermutlich<br />

auch weiterhin land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutzgut Auswirkung <strong>der</strong> Planung<br />

Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt vollständig im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabständen zu den umliegenden Siedlungsbereichen (insb. Weitenung,<br />

Vimbuch, Balzhofen, Oberbruch).<br />

Im Nordwesten grenzt es an Erholungswald Stufe II.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt größtenteils im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen (Unzhurst,<br />

Moos, Balzhofen, Balzhofen <strong>und</strong> Oberbruch).<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

DSchG):<br />

- ehemalige Benediktinerabtei Schwarzach, Unteres Schloss in Neuweier<br />

(Entfernung 2,5 – 5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Im Umfeld des potentiellen Windnutzungsgebiets liegen folgende Kulturdenkmale<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz § 15 Abs. 3<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 241


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

242<br />

DSchG):<br />

- ehemalige Benediktinerabtei Schwarzach (Entfernung 2,5 – 5 km)<br />

Anhand von Sichtbarkeitsanalysen ist das Maß <strong>der</strong> Betroffenheit genauer zu<br />

untersuchen.<br />

Landschaft + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt fast vollständig im Regionalen<br />

Grünzug. Es kann zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> ökologischen<br />

Ausgleichsflächen kommen.<br />

Im Südosten schneidet das potentielle Windnutzungsgebiet außerdem eine<br />

Grünzäsur an. Da bauliche Anlagen im Bereich von Grünzäsuren ausgeschlossen<br />

sind, ist hier eine Flächenanpassung notwendig.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken anthroprogenen Überformungen, <strong>der</strong> großflächigen<br />

intensiven Nutzungen sowie <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit<br />

des Landschaftsbildes in Bezug auf Windenergieanlagen vergleichsweise<br />

gering.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 3 ein.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt überwiegend im Regionalen Grünzug.<br />

Es kann zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> ökologischen Ausgleichsflächen<br />

kommen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> A5 umfasst das potentielle Windnutzungsgebiet kleinflächige<br />

Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Bauliche<br />

Nutzungen sind dort ausgeschlossen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken anthroprogenen Überformungen, <strong>der</strong> großflächigen<br />

intensiven Nutzungen sowie <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen ist die Empfindlichkeit<br />

des Landschaftsbildes in Bezug auf Windenergieanlagen vergleichsweise<br />

gering.<br />

Eine vom Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie <strong>der</strong> Universität Stuttgart<br />

für die Regionen Nordschwarzwald <strong>und</strong> Mittlerer Oberrhein durchgeführte<br />

Landschaftsbildbewertung stuft die landschaftliche Schönheit des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets auf einer Skala von 0 (niedrigster Wert) bis 10 (höchster<br />

Wert) überwiegend in Stufe 3, nach Norden hin bis auf Stufe 6 ansteigend<br />

ein.<br />

Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong><br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets sind kleinflächige Bereiche<br />

(v. a. gewässerbegleitende Strukturen) als geschützte Biotope ausgewiesen.<br />

Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand<br />

noch nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-<br />

Vogelschutzgebiet Riedmatten <strong>und</strong> Schiftunger Bruch (7214-441) mit Vorkommen<br />

windenergieempfindlicher Vogelarten an.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst darüber hinaus Teile des FFH-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebiets Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342). Inwiefern das Vorhaben<br />

zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führt, ist anhand einer<br />

FFH-VP zu klären.<br />

Es liegen Hinweise zu Vorkommen windkraftempfindlicher Arten vor (s.u.).<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden erheblichen negativen<br />

Umweltauswirkungen:<br />

Im Osten befindet sich das potentielle Windnutzungsgebiet teilweise im 200m<br />

Vorsorgeabstand um das NSG Waldhägenich (3 Teilgebiete).<br />

Im Bereich des potentiellen Windnutzungsgebiets sind darüber hinaus kleinflächige<br />

Bereiche (v. a. gewässerbegleitende Strukturen) als geschützte Biotope<br />

ausgewiesen. Konkrete Vorsorgeabstände lassen sich zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Zeitpunkt noch nicht festlegen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-<br />

Vogelschutzgebiet Acher-Nie<strong>der</strong>ung (7314-441) mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Vogelarten.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst darüber hinaus Teile des FFH-<br />

Gebiets Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342). Inwiefern das Vorhaben<br />

zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führen kann, ist anhand<br />

einer FFH-VP zu klären.<br />

Es liegen Hinweise zu Vorkommen windkraftempfindlicher Arten vor (s.u.).<br />

Boden + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen kann zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

nicht abschließend erfolgen.<br />

Wasser + 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet wird durch den Mühlbach <strong>und</strong> den Vorflutgraben<br />

Abtsmoor gequert. Sie umfassen im Gebiet eine Fließlänge von ca.<br />

1,9 km. Im Uferbereich kann es <strong>zur</strong> Beeinträchtigung o<strong>der</strong> dem Verlust geschützter<br />

Biotope o<strong>der</strong> sensibler Arten kommen. Die entsprechenden Schutzabstände<br />

sind einzuhalten.<br />

Durch das potentielle Windnutzungsgebiet sind im nördlichen Bereich Flächen<br />

im Wasserschutzgebiet Zone III betroffen. Dies führt zu einer Beeinträchtigung<br />

des Schutzzwecks.<br />

Kleinflächig ist außerdem Wasserschutzwald betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst Flächen die als Überschwemmungsgebiet<br />

ausgewiesen sind. Eine Flächeninanspruchnahme kann <strong>zur</strong><br />

Verringerung des Retentionsvermögens führen. Die Errichtung von baulichen<br />

Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf <strong>der</strong> wasserrechtlichen Genehmigung.<br />

Der Laufbach quert die Fläche auf einer Länge von ca. 1 km. Dies kann zum<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 243


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Klima <strong>und</strong><br />

Luft<br />

Wechselwirkungen<br />

244<br />

Verlust o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beeinträchtigung geschützter Biotope bzw. <strong>der</strong> Störung sensibler<br />

Arten führen. Entsprechende Abstände zu den Fließgewässern sind<br />

einzuhalten.<br />

Darüber hinaus ist teilweise Wasserschutzwald betroffen.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 154b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang Klima- bzw.<br />

Immissionsschutzwald.<br />

+ 0 - --<br />

Das Vorhaben (Nr. 157b) führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst in geringem Umfang Klima- bzw.<br />

Immissionsschutzwald.<br />

Wechselwirkungen <strong>der</strong> Schutzgüter untereinan<strong>der</strong> können nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand noch nicht abschließend aufgezeigt werden.<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbeson<strong>der</strong>e führt <strong>der</strong> Bau von<br />

Windenergieanlagen zu Verän<strong>der</strong>ungen des Landschaftsbilds, was zu Auswirkungen<br />

auf die visuellen Aspekte <strong>der</strong> Erholungsqualität führt. Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Anlagen können zu Verän<strong>der</strong>ungen in den<br />

Populationen <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften führen, was sich wie<strong>der</strong>um auf<br />

Landschaftsbild <strong>und</strong> Naturerlebnis auswirken kann.<br />

NATURA 2000<br />

Nr. 154b:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-Vogelschutzgebiet<br />

Riedmatten <strong>und</strong> Schiftunger Bruch (7214-441). Gemäß Standartdatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind<br />

dort windenergieempfindliche Vogelarten (Weißstorch, Rohr- <strong>und</strong> Kornweihe sowie Wachtelkönig)<br />

gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele<br />

führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu<br />

klären. Darüber hinaus ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-<br />

Gebiets Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342) anhand einer FFH-VP nachzuweisen.<br />

Der Managementplan für dieses Gebiet befindet sich in <strong>der</strong> Auslegungsphase.<br />

Nr. 157b:<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet grenzt im Westen direkt an das EU-Vogelschutzgebiet<br />

Acher-Nie<strong>der</strong>ung (7314-441). Gemäß Standarddatenbogen <strong>der</strong> LUBW sind dort windenergieempfindliche<br />

Vogelarten (Weißstorch, Schwarzkopfmöwe, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard,<br />

Baumfalke, Großer Brachvogel <strong>und</strong> Kibitz) gemeldet. Inwiefern das Vorhaben zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzziele führen kann bzw. inwiefern Vorsorgeabstände<br />

einzuhalten sind, ist anhand einer FFH-VP zu klären.<br />

Darüber hinaus ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-Gebiets<br />

Bruch bei Bühl <strong>und</strong> Baden-Baden (7214-342) anhand einer FFH-VP nachzuweisen. Der Managementplan<br />

für dieses Gebiet befindet sich in <strong>der</strong> Auslegungsphase.<br />

Hinweise für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Nr. 154b:<br />

Es liegen Hinweise auf eine erhebliche Zahl windenergieempfindlicher Vogelarten vor. Als<br />

Brutvogel kommen insbeson<strong>der</strong>e Weißstorch, Wiesenlimikolen sowie Rotmilan <strong>und</strong> Reiher als<br />

Nutzer des Lebensraums vor. Darüber hinaus wurden im östlichen Teil des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets Vorkommen von Baumfalke <strong>und</strong> Schwarzmilan erfasst. In den naturnahen<br />

<strong>und</strong> teilweise altholzreichen Wäl<strong>der</strong>n kommen reiche Fle<strong>der</strong>mausvorkommen <strong>der</strong> verschiedensten<br />

Arten vor. Diese stellen auch einen Lebensraum für die Wildkatze dar – Fort-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

pflanzungsstätten sowie eine Population werden vermutet.<br />

Nr. 157b:<br />

Genau wie beim potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 154b liegen auch hier Hinweise auf eine<br />

erhebliche Zahl windenergieempfindlicher Vogelarten vor. Als Brutvogel kommen insbeson<strong>der</strong>e<br />

Weißstorch, Wiesenlimikolen sowie Rotmilan <strong>und</strong> Reiher als Nutzer des Lebensraums vor.<br />

Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Wespenbussard, Schwarzmilan <strong>und</strong> Kornweihe. In den<br />

naturnahen <strong>und</strong> teilweise altholzreichen Wäl<strong>der</strong>n kommen reiche Fle<strong>der</strong>mausvorkommen <strong>der</strong><br />

verschiedensten Arten vor.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Hinsichtlich des Landschaftserlebens können sich bei einer Realisierung des Vorhabens auf<br />

den beiden hier betrachteten potentiellen Windnutzungsgebieten kumulative Wirkungen ergeben.<br />

Geprüfte Alternativen<br />

Im Planungsraum wurden insgesamt 28 potentielle Windnutzungsgebiete (in 12 Suchräumen)<br />

vertieft geprüft. Darüber hinaus wurden 14 Gebiete (kommunale Alternativen) anhand von<br />

Kurzsteckbriefen untersucht.<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Bühl:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 37, 56a, 56c, 154b <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> VVG Achern:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 25, 35, 36, 37 <strong>und</strong> 157b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 34 <strong>und</strong> 40 (kommunale Alternativen)<br />

Geprüfte Alternativen auf <strong>der</strong> Gemarkung von Baden-Baden:<br />

- Potentielle Windnutzungsgebiete Nr. 56c, 91, 154b (vertiefte Betrachtung)<br />

- Potentielles Windnutzungsgebiet 93b (kommunale Alternativen)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 245


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Hinweise zu Vermeidung <strong>und</strong> Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Nr. 154b:<br />

- Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> Grünzäsur (bauliche Anlagen sind dort ausgeschlossen)<br />

- Flächenreduzierung im Bereich des WSG Zone III<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

Siedlungsgebieten<br />

- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet<br />

(Empfehlung: 700 m)<br />

- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum westlich angrenzenden Erholungswald<br />

Stufe II (Empfehlung: 300 m)<br />

Nr. 157b:<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände zu umliegenden<br />

Siedlungsgebieten (gleichzeitig können dadurch Beeinträchtigungen des im nördlichen<br />

Teil <strong>der</strong> Fläche liegenden, <strong>und</strong> Funktionen des Wasser-, Klima- <strong>und</strong> Immissionsschutz<br />

erfüllenden Waldgebiets vermieden werden)<br />

- Berücksichtigung eines Vorsorgeabstands zum westlich angrenzenden EU-<br />

Vogelschutzgebiet (Empfehlung: 700 m)<br />

246<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über zu empfehlende erweiterte Vorsorgeabstände zu umliegenden Siedlungsbereichen,<br />

regionalplanerische `Tabubereiche´ (Grünzäsur <strong>und</strong> Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege) sowie die einzuhaltenden Mindestabstände zu Straßen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 247


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Übersicht über die Belange von Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

248<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Nr. 154b:<br />

Bereits durch die Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsgebieten<br />

ist eine Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch möglich.<br />

Darüber hinaus liegen bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand zahlreiche Hinweise zu Vorkommen<br />

windenergieempfindlichen Arten (nicht kartographisch dargestellt; s. Hinweise <strong>zur</strong><br />

saP) vor, die entsprechende Konflikte mit dem Artenschutz erwarten lassen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials <strong>und</strong> <strong>der</strong> voraussichtlich lediglich bedingt nutzbaren<br />

Windhöffigkeit in <strong>der</strong> Rheinebene wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet Nr.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 249


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

154b von einer weiteren, differenzierteren Betrachtung (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Nr. 157b<br />

Durch Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen Vorsorgeabstände zu den umliegenden Siedlungsgebieten<br />

sowie dem angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet käme es zu einer starken Flächenreduzierung.<br />

Eine Bündelung von Windenergieanlagen wäre danach kaum noch möglich.<br />

Darüber hinaus liegen bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand zahlreiche Hinweise zu Vorkommen<br />

windenergieempfindlichen Arten (nicht kartographisch dargestellt; s. Hinweise <strong>zur</strong><br />

saP) vor, die entsprechende Konflikte mit dem Artenschutz erwarten lassen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials <strong>und</strong> <strong>der</strong> lediglich bedingt nutzbaren Windhöffigkeit in<br />

<strong>der</strong> Rheinebene wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 157b von einer weiteren,<br />

differenzierteren Betrachtung (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

250<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3.2.2 EINZELBETRACHTUNG KOMMUNALER ALTERNATIVEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 21 (nördl. Ruhestein)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 251


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Ortenaukreis Gemeinde Seebach<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

13,1 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

252<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 6,5 m/s<br />

(gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Zuwegung über die Schwarzwaldhochstraße (B 500). Lediglich bis zum<br />

Aufstellstandort müssten die Waldwege entsprechend verbreitert bzw.<br />

angepasst werden.<br />

Vorbelastungen B 500, Skilifte beim Ruhestein.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage östlich von Seebach zwischen B 500 <strong>und</strong> Seekopf, nahe beim Ruhestein auf<br />

über 1.000 m ü. NN. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Skilifte <strong>und</strong> des Naturschutzgebiets <strong>und</strong><br />

-zentrums sowie des Zusammentreffens mehrerer (Haupt-) Wan<strong>der</strong>wege <strong>und</strong> Verbindungsstraßen<br />

touristisch bedeutsames Gebiet.<br />

Typische Grindenschwarzwaldlandschaft mit unbewaldeten, moorigen Kuppen.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im keine<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- Lage innerhalb Erholungswald Stufe I (kleinräumig) <strong>und</strong> Stufe II (fast<br />

vollflächig);<br />

- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />

- Lage innerhalb Landschaftsschutzgebiet Oberes Achertal;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- kleinräumig Lage in 200 m Vorsorgeabstand um Naturschutzgebiet;<br />

- Lage innerhalb 200 m Vorsorgeabstand um Waldschutzgebiet;<br />

- Lage innerhalb des europäischen Vogelschutzgebiets mit windkraftempfindlichen<br />

Vogelarten;<br />

- Lage innerhalb eines FFH-Gebiets;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />

- Die westlichen Flächen sind kleinräumig als Immissionsschutzwald<br />

ausgewiesen.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

NATURA 2000<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

- Lage innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebiets ‚Nordschwarzwald’ (7415-441) mit<br />

windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn,


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Baumfalke).<br />

- Lage innerhalb des FFH-Gebiets ‚Wil<strong>der</strong> See – Hornisgrinde‘ (7415-341).<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> erheblichen Konflikte mit Natur, Landschaft <strong>und</strong> Artenschutz sowie <strong>der</strong> Nähe zu<br />

Siedlungsflächen wird empfohlen, auf eine weitere Konkretisierung des Standorts zu verzichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 253


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

254<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 33 (Blosekopf)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 255


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Ortenaukreis Gemeinde<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

256<br />

4,9 ha Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Kappelrodeck / Sasbachwalden<br />

5,25 – 5,75 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Netzanbindung voraussichtlich gut realisierbar. Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung<br />

dennoch notwendig.<br />

Erschließung Über L 87 <strong>und</strong> L 86a. Zufahrt ist abhängig vom Anlagentyp möglich;<br />

enge Ortsdurchfahrten, Durchfahrt für Langholztransporter mit ca. 25 m<br />

Länge problemlos möglich, wesentlich längere Fahrzeuge schwierig,<br />

teilweise steile Zufahrtswege >12% Gefälle.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage im Übergangsbereich zwischen den Ortenau-Bühler Vorbergen <strong>und</strong> dem nördlichen<br />

Talschwarzwald östlich von Achern.<br />

Stark reliefiertes, durch bewaldete Kuppen <strong>und</strong> weinbaulich genutzte Hanglagen geprägtes,<br />

relativ dicht besiedeltes Gebiet.<br />

Der Untersuchungsraum liegt im bewaldeten Gebiet (Blosekopf).<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im Westteil Lage in Regionalem Grünzug (RV südlicher Oberrhein)<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />

- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />

- Lage innerhalb Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />

- Entfernung zu dem Kulturdenkmal Schloss Rodeck in Kappelrodeck<br />

beträgt unter 2,5 km. Entfernung zu den Kulturdenkmalen Schloss<br />

Aubauch in Aubach/Lauf, <strong>zur</strong> Burgruine Neuwindeck in Lauf <strong>und</strong> <strong>zur</strong><br />

Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss) in Sasbachwalden beträgt<br />

< 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Flächengröße, die die Konzentration mehrerer Anlagen ausschließt,<br />

<strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Siedlungsnähe sowie <strong>der</strong> direkten<br />

Benachbarung mit kulturhistorisch bedeutsamen Elementen wird empfohlen, auf eine weitere<br />

Konkretisierung des Standorts zu verzichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 257


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

258<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 34 (Schwänzich)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 259


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Ortenaukreis Gemeinde Achern / Kappelrodeck<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

260<br />

9,6 ha, 4 Teilflächen Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 5,75 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Netzanbindung voraussichtlich gut realisierbar. Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung<br />

dennoch notwendig.<br />

Erschließung Über L 87 <strong>und</strong> L 86a. Zufahrt ist abhängig vom Anlagentyp möglich;<br />

enge Ortsdurchfahrten, Durchfahrt für Langholztransporter mit ca. 25 m<br />

Länge problemlos möglich, wesentlich längere Fahrzeuge schwierig,<br />

teilweise steile Zufahrtswege >12% Gefälle.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage im Übergangsbereich zwischen den Ortenau-Bühler Vorbergen <strong>und</strong> dem nördlichen<br />

Talschwarzwald östlich von Achern.<br />

Stark reliefiertes, durch bewaldete Kuppen <strong>und</strong> weinbaulich genutzte Hanglagen geprägtes,<br />

relativ dicht besiedeltes Gebiet.<br />

Der Untersuchungsraum befindet sich im bewaldeten Gebiet (Schwänzich).<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im Lage in Regionalem Grünzug<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />

- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />

- teilweise Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord (zwei östliche<br />

Teilflächen);<br />

- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />

- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Schloss Aubauch in Aubach/Lauf,<br />

<strong>zur</strong> Burgruine Neuwindeck in Lauf, <strong>zur</strong> Burgruine Hohenrodeck<br />

(Brigittenschloss) in Sasbachwalden <strong>und</strong> zu Schloss Rodeck<br />

in Kappelrodeck beträgt < 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Siedlungsnähe sowie <strong>der</strong><br />

engen Benachbarung mit kulturhistorisch bedeutsamen Elementen wird empfohlen, auf eine<br />

weitere Konkretisierung des Standorts zu verzichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 261


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

262<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 40 (H<strong>und</strong>srücken/Großer Hauerskopf)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 263


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis<br />

Ortenaukreis/<br />

Rastatt<br />

Gemeinde<br />

Sasbachwalden / Sasbach /<br />

Forbach<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

92,9 ha Windhöffigkeit<br />

5,25 – 6,5 m/s (überw. gute<br />

bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> voraussichtlich Netzanbindung notwendig. Netzanbindung<br />

voraussichtlich gut realisierbar. Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung dennoch<br />

notwendig.<br />

Erschließung Erschließung über Schwarzwaldhochstraße (B 500) bei Unterstmatt <strong>und</strong><br />

Muhrkopf möglich, von da ab Zuwegung über Forstwege, relativ aufwändig.<br />

Vorbelastungen Sendemast auf Hornisgrinde.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Das bewaldete Gebiet umfasst die Hochlagen von ‚H<strong>und</strong>srücken’ (1.007 m) <strong>und</strong> ‚Großer<br />

Hauerskopf’ (988 m) im Grindenschwarzwald zwischen Sasbachwalden <strong>und</strong><br />

H<strong>und</strong>bach / Aschenplatz in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Schwarzwaldhochstraße (B 500).<br />

Typische Landschaft des Grindenschwarzwalds.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

264<br />

Ostteil Schutzbedürftiger Bereich für Natur <strong>und</strong> Landschaft (RV Mittlerer<br />

Oberrhein)<br />

- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />

- Teilweise Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen;<br />

- Östlicher Bereich liegt in Schutzbedürftigem Bereich für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Lage innerhalb Europäischem Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen<br />

Vogelarten;<br />

- teilweise Lage in FFH-Gebiet<br />

- teilweise Lage in Auerhuhnlebensraum (Kategorie 1, Ausschluss von<br />

WEAs, 2, sehr problematische <strong>und</strong> 3, weniger problematische Flächen);<br />

- Fläche wird durch Verbindungsachse des Generalwildwegeplans gequert;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Entfernung zum Kulturdenkmal Burgruine Hohenrodeck (Brigittenschloss)<br />

in Sasbachwalden beträgt < 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

NATURA 2000<br />

- Fläche liegt im Europäischen Vogelschutzgebiet ‚Nordschwarzwald’ (7415-441) mit windkraftempfindlichen<br />

Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn,<br />

Baumfalke).<br />

- Westlicher Bereich liegt teilweise in FFH-Gebiet ‚Wil<strong>der</strong> See – Hornisgrinde‘ (7415-341).<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> den Artenschutz (u.a. bedeuten<strong>der</strong><br />

Auerhuhnlebensraum, Lage in Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) wird empfohlen,<br />

auf eine weitere Vertiefung des Standorts zu verzichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 265


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

266<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 45 (Paternoster)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 267


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Forbach<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

6,1 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

268<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Erschließung über L 80 b o<strong>der</strong> L 83 <strong>und</strong> Ortsverbindungen/Forstwege<br />

denkbar, relativ aufwändig, da stark reliefiertes Gelände.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Fläche östlich von Ebersbronn, südlich des Baches Raumünzach <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schwarzenbachtalsperre,<br />

westlich <strong>der</strong> Murg <strong>und</strong> von Trabronn im Grindenschwarzwald.<br />

Stark reliefierter, überwiegend bewaldeter, naturraumtypischer Bergrücken in einem<br />

kleinteiligen, durch tief eingeschnittene Bäche geprägten Gebiet.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im keine<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu Siedlungsflächen;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> bedeutenden naturräumlichen<br />

Ausstattung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu den besiedelten Bereichen wird empfohlen, auf eine weitere<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu verzichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 269


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

270<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 51 (Gertelsbach/Schickenwal<strong>der</strong> Horn)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 271


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Bühlertal /Bühl<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

31 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

272<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25- 6,0 m/s (gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Erschließung nur durch umfangreiche Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen<br />

einschl. Waldrodung möglich<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

- Lage südöstlich von Bühlertal im Nördlichen Talschwarzwald<br />

- das potentielle Windnutzungsgebiet wird <strong>der</strong>zeit von Nadelwald geprägt.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

- Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

rechtliche Rest- - Lage im erweiterten Vorsorgeabstand zu umliegenden Siedriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

lungsbereichen<br />

sonstige Prüfkri- - im Osten wird ein Erholungswald Stufe II tangiert<br />

terien<br />

- Lage in ca. 2km Entfernung vom Kurhaus Bühlerhöhe bzw.ca. 4<br />

km von <strong>der</strong> Burgruine Altwindeck (regional bedeutsame Kulturdenkmale<br />

mit Umgebungsschutz)<br />

- Lage im Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> im Naturpark<br />

- Lage in Benachbarung zu einem EU-Vogelschutzgebiet<br />

- Teilw. Lage in einem FFH-Gebiet<br />

- Auerhuhnlebensraum Kategorie 3 (weniger problematisch)<br />

- Hinweise auf Brutvorkommen des Wan<strong>der</strong>falkens <strong>und</strong> des Kolkrabens<br />

im Bereich des östlich angrenzenden Steinbruchs<br />

- teilweise Betroffenheit von Bodenschutzwald<br />

- Betroffenheit von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für natürliche<br />

Vegetation<br />

- im Süden randliche Lage im WSG Zone II <strong>und</strong> III<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

- Lage im 700 m Vorsorgeabstand um das EU-Vogelschutzgebiet ‚7415-441<br />

Nordschwarzwald’ mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke,<br />

Wespenbussard, Auerhuhn, Baumfalke).<br />

- Teilweise Lage im FFH-Gebiet ‚7315-341 Nördlicher Talschwarzwald um Bühlertal‘


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Durch eine Flächenreduzierung im Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II ließe sich das Konfliktpotential<br />

vermin<strong>der</strong>n. Aufgr<strong>und</strong> des verbleibenden Konfliktpotentials insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong> Landschaft sowie<br />

<strong>der</strong> bereits zum jetzigen Planungsstand vorliegende Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />

wird jedoch empfohlen, das Gebiet von weiterführenden Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 273


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

274<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 54 (Buchkopf/Frauenboschebene)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 275


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Bühl/Bühlertal<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

85 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

276<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – max 6,75 m/s (sehr<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Erschließung nur durch umfangreiche Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen<br />

einschl. Waldrodung möglich<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

- Gebiet südwestlich von Bühlertal im Übergangsbereich vom Nördlichen Talschwarzwald<br />

<strong>zur</strong> Vorbergzone<br />

- Das potentielle Windnutzungsgebiet wird <strong>der</strong>zeit überwiegend durch Mischwald, im<br />

Süden durch Nadelwald geprägt.<br />

- Hohe Einsehbarkeit aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage im Bereich des Schwarzwaldwestrands.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- überwiegend Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege<br />

- im Norden Lage im Regionalen Grünzug<br />

- randl. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung<br />

- vollständige Lage innerhalb <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

- vollständige Lage im Erholungswald (v. a. Stufe I, randl. Stufe II)<br />

- Lage in ca. 300 m Entfernung <strong>zur</strong> Burgruine Altwindeck, in ca.<br />

1600m Entfernung <strong>zur</strong> Kreispflegeanstalt Hub (regionalbedeutsame<br />

Kulturdenkmale mit Umgebungsschutz)<br />

- z. T. Lage im Regionalen Grünzug, überwiegend Lage im<br />

Schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

- Lage im Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> im Naturpark<br />

- es liegen Hinweise zu Fle<strong>der</strong>mausquartieren in <strong>der</strong> Umgebung<br />

vor<br />

- Lage im Bereich von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die<br />

natürliche Vegetation<br />

- randl. Lage im WSG Zone III<br />

- teilweise Betroffenheit eines Klimaschutzwalds<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Da im Bereich Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege bauliche<br />

Anlagen nicht genehmigungsfähig sind, ist eine entsprechende Flächenreduzierung vorzunehmen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> siedlungsnahen Lage, <strong>der</strong> Nähe zu einem regionalbedeutsamen Kulturdenkmal<br />

sowie <strong>der</strong> Konflikte mit dem Landschaftsschutz wird empfohlen, die Fläche nicht<br />

weiterzuverfolgen <strong>und</strong> von weiteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 277


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

278<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 56b (Schägenfelsen)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 279


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt/Baden-Baden Gemeinde Bühl/Bühlertal/Baden-Baden<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

102 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

280<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – max. 7,00 m/s (sehr<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Zufahrt über B 500 möglich, dann auf kurzen steilen Rampen zum<br />

Kamm, Erschließung für Schwerlasttransporte denkbar, aber mit großen<br />

Eingriffen verb<strong>und</strong>en.<br />

Vorbelastungen die B500 verläuft östlich<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

- Lage im Nördlichen Talschwarzwald östlich von Bühlertal<br />

- das potentielle Windnutzungsgebiet wird <strong>der</strong>zeit von Mischwald geprägt<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im - randl. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung<br />

Regionalplan - teilweise Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

rechtliche Rest- - überwiegende Lage im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstänriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

de zu umliegenden Wohngenutzten Bereichen<br />

sonstige Prüfkri- - randl. Lage in einem Gesetzlichen Erholungswald<br />

terien<br />

- Betroffenheit eines Erholungswalds Stufe II,<br />

- Lage in knapp 400 m Entfernung zum Kurhaus Bühlerhöhe (regionalbedeutsames<br />

Kulturdenkmal mit Umgebungsschutz)<br />

- Lage im Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> im Naturpark<br />

- Lage im EU-Vogelschutzgebiet<br />

- Lage im FFH-Gebiet<br />

- Hinweise auf Uhu- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen im Bereich<br />

Falken- bzw. Brockenfelsen<br />

- Hinweise auf Fle<strong>der</strong>mausquartiere in <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />

(Büchelbach)<br />

- teilweise Betroffenheit von Bodenschutzwald<br />

- Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung als Standort für natürliche<br />

Vegetation<br />

- randl. Lage im Heilquellenschutzgebiet Zone III<br />

- teilw. Lage im Immissionsschutzwald<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

- Lage im EU-Vogelschutzgebiet ‚Nordschwarzwald‘ (7415-441) mit windkraftempfindlichen<br />

Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Baumfalke)<br />

- Lage im FFH-Gebiet ‚Nördlicher Talschwarzwald bei Bühlertal‘ (7315-341)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet unterliegt zahlreichen Restriktionen insb. hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Schutzgüter Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />

sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des sich bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand abzeichnenden hohen Konfliktpotential<br />

wird empfohlen von einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiet abzusehen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 281


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

282<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 65 (Lachsberg)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 283


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Forbach<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

284<br />

145,4 ha,<br />

3 Teilflächen<br />

Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 6,25 m/s<br />

(überw. bedingte, teilweise<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Netzanbindung über Forbach voraussichtlich realisierbar. Abfrage <strong>der</strong><br />

Netzanbindung dennoch notwendig.<br />

Erschließung Erschließung über L 83 (o<strong>der</strong> B 462) <strong>und</strong> Forstweg<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Gebiet östlich <strong>der</strong> Schwarzenbachtalsperre <strong>und</strong> dem Schwarzenbach <strong>und</strong><br />

(süd)westlich von Forbach <strong>und</strong> Murg im Grindenschwarzwald.<br />

Bewaldete Höhenlagen des ‚Lachsbergs’ <strong>und</strong> des ‚Schnei<strong>der</strong>sköpfle’, stark reliefiert,<br />

naturraumtypisch.<br />

Einsehbarkeit von touristisch geprägter Schwarzenbachtalsperre aus gegeben.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

Grünzäsur wird im Osten leicht angeschnitten, Schutzbedürftiger Bereich<br />

für Natur <strong>und</strong> Landschaft grenzt im Westen an. (RV Mittlerer Ober-<br />

rhein).<br />

- Teilweise Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstandes zu<br />

wohngenutzten Einzelhäusern im Außenbereich (750 m);<br />

- Teilweise Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- nördlicher Bereich befindet sich im 700 m - Puffer um ein Europäisches<br />

Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />

- große Flächen sind als Auerhuhnlebensraum ausgewiesen (Kategorie<br />

3, weniger problematische Flächen);<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Kleinräumig im Süden Wasserschutzgebiet Zone II betroffen.<br />

- Hinweis auf Wan<strong>der</strong>falkenvorkommen im Bereich des Schnei<strong>der</strong>kopfs<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

- nördlicher Bereich befindet sich im 700 m- Vorsorgeabstand um das Europäische Vogelschutzgebiet<br />

‚7415-441 Nordschwarzwald’ mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn,<br />

Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Auerhuhn, Baumfalke).


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Durch eine Flächenreduzierung im Bereich des WSG Zone II kann das Konfliktpotential vermin<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets gilt es das verbleibende<br />

Konfliktpotential (insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch, Landschaft sowie Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische Vielfalt) im Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären gilt.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 285


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

286<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 67 Süd (Palmberg)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 287


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Forbach<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

288<br />

84,5 ha Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 6,25 m/s<br />

(überw. bedingte, teilweise<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Netzanbindung über Forbach o<strong>der</strong> Besenfeld (muss im Detail abgeklärt<br />

werden).<br />

Erschließung Über die B 294, bei Besenfeld auf die ‚alte Weinstraße’ (Waldweg) abbiegen.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Das Gebiet liegt langgestreckt östlich des Murgtals mit <strong>der</strong> B 462 <strong>und</strong> den Ortschaften<br />

Raumünzach, Kaltenbach, Kirschbaumwasen mit Staubecken <strong>und</strong> Schönmünzach im<br />

Grindenschwarzwald.<br />

Das überwiegend bewaldete, naturraumtypische Gebiet mit Jungaufwuchs auf Windwurfflächen<br />

erstreckt sich vom ‚Gissübelkopf’ im Norden über den ‚Palmberg’ bis <strong>zur</strong><br />

‚Teufelsmühle’ beim ‚Römerfeld’ im Süden auf fast 900 m ü. NN.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- überwiegende Flächen befinden sich innerhalb des 700 m – Puffer<br />

um europäisches Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />

- Lage innerhalb Auerhuhnlebensraum (Kategorie 1, Ausschluss von<br />

WEAs, <strong>und</strong> 2, sehr problematische Flächen);<br />

- Lage innerhalb einer Verb<strong>und</strong>achse des Generalwildwegeplans;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

- nördlicher Bereich befindet sich im 700 m - Puffer um das Europäische Vogelschutzgebiet<br />

‚Nordschwarzwald’ (7415-441) mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke,<br />

Wespenbussard, Auerhuhn, Baumfalke).<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potenti-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

ellen Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Konflikte <strong>und</strong> <strong>der</strong> überwiegend geringen Windhöffigkeit<br />

(bedingte Nutzbarkeit) wird eine Konkretisierung des Standorts nicht empfohlen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 289


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

290<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 93b (Iberst)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 291


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Baden-Baden /<br />

Landkreis<br />

Rastatt<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

292<br />

38,9 ha,<br />

3 Teilflächen<br />

Gemeinde<br />

Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Baden-Baden /<br />

Sinzheim<br />

5,25 - > 7,0 m/s (gute bis<br />

sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Erschließung ist über Schwarzwaldhochstraße (B 500) o<strong>der</strong> L 84 <strong>und</strong><br />

Wald-/Forstweg möglich, Gelände stark reliefiert.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage im, bewaldeten, durch Jungaufwuchs auf Windwurfflächen geprägten nördlichen<br />

Talschwarzwald südlich von Baden-Baden zwischen Steinbach-Neuweier in <strong>der</strong> Vorbergzone<br />

im Westen <strong>und</strong> Geroldsau <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 500 im Osten.<br />

Lage auf <strong>der</strong> stark reliefierten, westorientierten Hangkante des ‚Iberst’ <strong>und</strong> des ‚Hohberg’<br />

auf 450 bis 500 m ü. NN.<br />

Einsehbarkeit ist von Geroldsau <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rheinebene gegeben.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

- Südwestlicher Bereich ist als Schutzbedürftiger Bereich für Erholung<br />

ausgewiesen, größere Flächen als Schutzbedürftige Bereiche für Forst-<br />

wirtschaft (RV Mittlerer Oberrhein)<br />

- großflächig Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu<br />

Siedlungsflächen;<br />

- Lage innerhalb des 1.000 m – Puffers zu Erholungswald (mit Rechtsverordnung)<br />

sowie tlw. Lage innerhalb Erholungswalds Stufe II <strong>und</strong><br />

dessen Pufferbereichs;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Größere Flächenanteile sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />

- Entfernung zum Kulturdenkmal Burgruine Yburg beträgt weniger als<br />

2,5 km, Entfernung zum Kulturdenkmal Unteres Schloss in Neuweiler/Baden-Baden<br />

sowie zum Klostergut Fremersberg in Fremersberg/Sinzheim,<br />

<strong>der</strong> ‚Sachgesamtheit Zisterzienserinnenabtei Lichtental’<br />

in Lichtental/Baden-Baden sowie zahlreiche Kulturdenkmale in<br />

Baden-Baden, die durch den Umgebungsschutz von Baden-Baden<br />

bereits abgedeckt sind beträgt unter 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung <strong>und</strong> die Benachbarung<br />

mit Kulturdenkmalen wird empfohlen, auf eine weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu<br />

verzichten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 293


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

294<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 111 (Wurstberg)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 295


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Calw Gemeinde Bad Herrenalb<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

38,0 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

296<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 7,0 m/s (überw. sehr<br />

gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Erschließung über Bad Herrenalb vorstellbar, aufgr<strong>und</strong> des starken Reliefs<br />

im Detail zu prüfen. Erschließung für Schwerlasttransporter denkbar.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage südlich von Bad Herrenalb auf dessen Hausberg ‚Wurstberg’ <strong>und</strong> nordöstlich<br />

von Loffenau auf ca. 650 m Höhe.<br />

Der im Westen durch Windwurf-, bzw. Jungaufwuchsflächen geprägte, stark reliefierte<br />

Berg wird fast vollständig durch den Bach ‚Alb’ <strong>und</strong> den ‚Geißbach‘ umflossen.<br />

Starke Einsehbarkeit von Bad Herrenalb aus gegeben.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

Kleinräumig im Süden Lage in Schutzbedürftigem Bereich für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege.<br />

- Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen;<br />

- Überwiegend Lage innerhalb 300 m Vorsorgeabstand zu Erholungswald<br />

Stufe I;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes;<br />

- Lage in Auerhuhnprüfbereich (Kategorie 2, sehr problematisch);<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Größere Bereiche sind als Bodenschutzwald ausgewiesen;<br />

- Am Nordrand ist kleinräumig Wasserschutzwald betroffen;<br />

- Im Norden ist ein Heilquellenschutzgebiet (Qualitative Zone III/2, Bad<br />

Herrenalb_HQSG) betroffen;<br />

- Entfernung zum Kulturdenkmal ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />

mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 2,5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu Bad Herrenalb, dessen kulturhistorischer Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Bedeutung des Raumes für die Naherholung (Hausberg ‚Wurstberg‘) sowie aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> gravierenden Konflikte mit dem Artenschutz wird empfohlen, die Fläche<br />

nicht weiter zu konkretisieren.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 297


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

298<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 117 (Dobelberg)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 299


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Ortenaukreis Gemeinde Seebach<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

13,1 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

300<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 –5,5 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Schwerlasttransporttaugliche Erschließung über L 340 <strong>und</strong> Herrlingsweg<br />

möglich.<br />

Vorbelastungen Erddeponie <strong>und</strong> Recyclinghof.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage zwischen Bad Herrenalb, Dobel <strong>und</strong> Rotensol auf dem überwiegend bewaldeten<br />

‚Dobelberg’. Neusatz, Dobel <strong>und</strong> Rotensol sind auf einer Art Hochfläche gelegen, nur<br />

gering unterhalb des Untersuchungsraums. Von daher ist <strong>der</strong> Raum aus unmittelbarer<br />

Nähe stark einsehbar.<br />

In ca. 1.000 m Entfernung befindet sich <strong>der</strong> Dobel-Aussichtsturm Nordschwarzwald.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

Südlichste Fläche ist als Schutzbedürftiger Bereich für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

ausgewiesen ( RV Mittlerer Oberrhein).<br />

- Überwiegend Lage innerhalb des erweiterten Vorsorgeabstands zu<br />

Siedlungsflächen (Dobel);<br />

- Lage innerhalb Erholungswald Stufe II;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Kleinräumig im Nordwesten Lage in Landschaftsschutzgebiet;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- teilweise Lage im Wasserschutzwald;<br />

- Im Süden kleinräumig Lage in WSG Zone III;<br />

- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Kloster Frauenalb in Schielberg/Marxzell<br />

<strong>und</strong> <strong>zur</strong> ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />

mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Nähe zu den<br />

besiedelten Gebieten verb<strong>und</strong>en mit <strong>der</strong> Erholungsnutzung auf <strong>der</strong> Fläche <strong>und</strong> <strong>der</strong> starken<br />

Einsehbarkeit des Gebiets wird von einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung abgeraten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 301


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

302<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 125b (Gumpen)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 303


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Gaggenau<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

26,9 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

304<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 6,75 m/s (überw. gute<br />

bis sehr gute Nutzbarkeit)<br />

Erschließung Zuwegung über L 564 <strong>und</strong> Forstwege denkbar, Gebiet stark reliefiert,<br />

muss im Detail geprüft werden.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage oberhalb des Murgtals am Rand des Grindenschwarzwalds <strong>und</strong> <strong>der</strong> Enzhöhen<br />

zwischen Gaggenau/Ottenau im Westen, Bad Herrenalb im Osten <strong>und</strong> Loffenau im<br />

Süden.<br />

Stark reliefiertes, nach Westen hin orientiertes, bewaldetes Gebiet am Steilanstieg <strong>zur</strong><br />

‚Hohen Wanne’ auf ca. 600 m ü. NN.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

Z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft (RV Mittlerer Oberrhein).<br />

- Überwiegend Lage im erweiterten Vorsorgeabstand (750 m) zu<br />

wohngenutztem Einzelhaus im Außenbereich;<br />

- Lage angrenzend an Erholungswald Stufe II <strong>und</strong> überwiegend innerhalb<br />

des 300 m – Puffers;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Lage im 700 m Vorsorgeabstand zu einem europäischen Vogelschutzgebiet<br />

mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />

- Lage im 1.000 m Radius zu einem Brutvorkommen des Wan<strong>der</strong>falken<br />

<strong>und</strong> des Kolkraben;<br />

- Östlicher Bereich liegt in einer Auerhuhnprüffläche (Kategorie 3, weniger<br />

problematisch);<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Hofgut Amalienberg in Gaggenau,<br />

zu <strong>Gernsbach</strong> <strong>und</strong> <strong>zur</strong> ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />

mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

- Lage im 700m Vorsorgeabstand zu dem europäischen Vogelschutzgebiet ‚Nordschwarzwald’<br />

(7415-441) mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn, Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard,<br />

Baumfalke), potentielle Windnutzungsfläche grenzt direkt an Schutzgebiet an.


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> negativen Auswirkungen, insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf den Menschen, das Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> die Erholungsvorsorge sowie aufgr<strong>und</strong> artenschutzrechtlicher Fragestellungen<br />

wird von einer Konkretisierung <strong>der</strong> Planung abgeraten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 305


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

306<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 127 (Schwarzer Gehr)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 307


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Gaggenau<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

6,9 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig.<br />

Erschließung In Verbindung mit Fläche 125b denkbar.<br />

Vorbelastungen -<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

308<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Lage auf dem bewaldeten Höhenrücken des ‚Schwarzen Gehr’ im Murgtal im nördlichen<br />

Talschwarzwald auf ca. 400 m ü. NN. westlich von Gaggenau/Ottenau.<br />

Stark reliefiertes, nach Westen orientiertes, bewaldetes Gebiet am Steilanstieg <strong>zur</strong><br />

‚Hohen Wanne’.<br />

Einsehbarkeit insbeson<strong>der</strong>e vom Murgtal aus gegeben.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

Westlicher Bereich ist als Regionaler Grünzug ausgewiesen (RV Mittlerer<br />

Oberrhein).<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Östlicher Bereich befindet sich im 700m Vorsorgeabstand zu einem<br />

europäischen Vogelschutzgebiet mit windkraftempfindlichen Vogelarten;<br />

- Lage im 1.000 m Radius zu einem Brutvorkommen des Wan<strong>der</strong>falken<br />

<strong>und</strong> des Kolkraben;<br />

- Überwiegend Lage im erweiterten Vorsorgeabstand (750 m) zu<br />

wohngenutztem Einzelhaus im Außenbereich;<br />

- Es sind überwiegend Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung als<br />

Standort für die natürliche Vegetation betroffen;<br />

- Entfernung zu den Kulturdenkmalen Hofgut Amalienberg in Gaggenau,<br />

zu <strong>Gernsbach</strong> <strong>und</strong> <strong>zur</strong> ‚Sachgesamtheit evangelische Marienkirche<br />

mit Paradies’ in Bad Herrenalb ist geringer als 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

- Östlicher Bereich befindet sich im 700m Vorsorgeabstand zu dem europäischen Vogelschutzgebiet<br />

‚7415-441 Nordschwarzwald’ mit windkraftempfindlichen Vogelarten (Haselhuhn,<br />

Wan<strong>der</strong>falke, Wespenbussard, Baumfalke)<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> geringen Flächengröße,<br />

<strong>der</strong> geringen Abstände zu Schutzgebieten <strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Entfernung zu wohngenutzten<br />

Einzelhäusern sowie aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> landschaftlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> starken<br />

Einsehbarkeit sollte auf eine weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche verzichtet werden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 309


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

310<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 131 (Hintere Dollert)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 311


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Gaggenau<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

312<br />

33,4 ha, 5 Teilflächen Windhöffigkeit<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 – 5,75 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Netzanbindung Zwischen Muggensturm <strong>und</strong> Bischweiler verläuft eine Freileitung, Nachfrage<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Erschließung Die Erschließung kann über die K 3727 <strong>und</strong> die K 3548 erfolgen.<br />

Vorbelastungen Bei <strong>der</strong> Fläche handelt es sich um eine ehemalige Mülldeponie, Entsorgungsanlage<br />

‚Hintere Dollert’. Hochspannungsleitungen verlaufen in ca.<br />

1 km Entfernung. Die Tragfähigkeit <strong>der</strong> Fläche wurde für eine flächige<br />

Solaranlage geprüft <strong>und</strong> war nicht gegeben – genauere Recherche in<br />

Bezug auf Windenergieanlagen muss aber nachgeholt werden.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage zwischen Waldprechtsweier <strong>und</strong> Oberweier in den Ortenau-Bühler Vorbergen,<br />

im Übergangsbereich zu dem nördlichen Talschwarzwald.<br />

Das mäßig reliefierte Gebiet befindet sich auf 180 bis 200 m ü. NN., überwiegend auf<br />

einer ehemaligen Mülldeponie im Wald bzw. am Waldrand gelegen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> etwas nach Westen vorkragenden <strong>und</strong> dadurch exponierten Lage in <strong>der</strong><br />

Vorbergzone weite Einsehbarkeit vom Rheintal aus.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im Lage vollständig in Regionalem Grünzug (RV Mittlerer Oberrhein).<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Rest- - Überwiegend Lage in erweiterten Vorsorgeabständen zu Siedlungen<br />

riktionen <strong>und</strong> (Oberweier, Nie<strong>der</strong>weier, Waldprechstweier);<br />

sonstige Prüfkri- - kleinräumig im Osten Lage in Erholungswald Stufe II, ca. 50 % Lage<br />

terien<br />

innerhalb des 300 m – Vorsorgeabstands um den Erholungswald;<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- kleinräumig Lage in FFH-Gebiet;<br />

- Brutverdacht des Rotmilans innerhalb <strong>der</strong> Fläche, Fläche liegt vollständig<br />

in 1.000 m Vorsorgeabstand;<br />

- Im Osten kleinräumig Lage im Landschaftsschutzgebiet;<br />

- Betroffenheit von Böden mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit;<br />

- Kleinräumig Lage in Wasserschutzwald;<br />

- Fast vollständig Lage in Wasserschutzgebiet Zone IIIB.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

NATURA 2000<br />

- Kleinräumig im Südosten Lage innerhalb des FFH-Gebiets ‚7216-341 Unteres Murgtal mit<br />

Seitentälern’.<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu stark besiedeltem<br />

Gebiet sowie den zahlreichen Konflikten, insbeson<strong>der</strong>e auch mit dem Artenschutz, wird<br />

von einer weiteren Konkretisierung des Standorts abgeraten.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 313


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

314<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Potentielles Windnutzungsgebiet Nr. 134 (Bachgraben)<br />

Gebietsübersicht <strong>und</strong> Sichtbarkeitsanalyse<br />

Die Sichtbarkeit aus Siedlungs- <strong>und</strong> Waldgebieten ist nicht dargestellt, da die spezifischen Situationen nicht<br />

erfasst werden können.<br />

Gebietseinordnung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

Landkreis Rastatt Gemeinde Muggensturm<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 315


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Größe des<br />

Suchraums<br />

0,2 ha Windhöffigkeit<br />

Netzanbindung Abfrage <strong>der</strong> Netzanbindung notwendig<br />

Erschließung Erschließung über die L 67.<br />

316<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

5,25 m/s<br />

(bedingte Nutzbarkeit)<br />

Vorbelastungen Hochspannungsleitungen in direkter Benachbarung, B 462 <strong>und</strong>, etwas<br />

weiter entfernt, BAB 5 mit Knotenpunkten.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten<br />

Lage zwischen Muggensturm <strong>und</strong> Kuppenheim in Benachbarung <strong>zur</strong> B 462 <strong>und</strong> <strong>der</strong> L<br />

67 im Westen <strong>und</strong> <strong>der</strong> K 3737 im Osten in einem kleinstrukturierten, durch Streuobstwiesenbestände,<br />

Grünland <strong>und</strong> Ackerflächen geprägten Raum in <strong>der</strong> Hardtebene.<br />

Weite Einsehbarkeit trotz geringer Höhenlage <strong>der</strong> Fläche, da am Rand des stark besiedelten<br />

Rheintals gelegen.<br />

Raumordnung <strong>und</strong> weitere Prüf- <strong>und</strong> Restriktionskriterien<br />

Ausweisung im<br />

Regionalplan<br />

rechtliche Restriktionen<br />

<strong>und</strong><br />

sonstige Prüfkriterien<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft (RV Mittlerer Oberrhein).<br />

- Lage in Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord;<br />

- Lage in Wasserschutzgebiet Zone IIIB;<br />

- Abstand zu Schloss Favorite in Förch/Rastatt ist geringer als 5 km.<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Schutz-<br />

gut<br />

Bewertung<br />

Bevölkerung,<br />

Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden Wasser Klima <strong>und</strong> Luft Artenschutz<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Geringe negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

Negative Umweltauswirkungen<br />

Erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen<br />

NATURA 2000<br />

-<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu klären<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sind noch weitere Abstände zu Infrastrukturen zu klären, sofern sie durch die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete betroffen sind bzw. in <strong>der</strong>en Einflussbereich liegen:<br />

- Verkehrsinfrastrukturen (Autobahn/B<strong>und</strong>es-/Land- <strong>und</strong>/Kreisstraße/Schienenwegen<br />

<strong>und</strong> Bahnanlagen)<br />

- Seilschwebebahnen<br />

- B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

- Elektrizitätsfreileitungen (>110kV)<br />

- zivile/militärische Richtfunkstrecken<br />

- BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg<br />

- Wetterradar<br />

- Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

- Nachttieffluggebiete


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> geringen Flächengröße <strong>und</strong><br />

dem Wunsch <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft, Anlagen zu bündeln sollte <strong>der</strong> Standort nicht weiter<br />

konkretisiert werden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 317


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

318<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3.2.1 ZUSAMMENFASSENDE WERTUNG DER MÖGLICHEN<br />

WINDNUTZUNGSFLÄCHEN<br />

Tab. 8 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> vertieften Betrachtung potentieller Windnutzungsgebiete<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

Suchraum 1<br />

4 Die potentiellen Windnutzungsgebiete lie-<br />

5 gen vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen Es wird empfohlen die Flächen nicht weiter zu verfol-<br />

6 erweiterten Vorsorgeabstände zu den umgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

liegenden Siedlungsbereichen. Neben<br />

7<br />

akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />

durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte<br />

Bündelung von Windenergieanlagen<br />

kaum noch möglich. Neben akustischen<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />

durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />

8 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />

vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen<br />

erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen. Neben<br />

9<br />

akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Hinzu kommt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

insb. bzgl. des Schutzguts Landschaft<br />

durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />

vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen<br />

erweiterten Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen. Neben<br />

akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Suchraum 2<br />

22 Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

über ein erhöhtes Konfliktpotential für die Eine Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungs-<br />

Schutzgüter Landschaft <strong>und</strong> Pflanzen, Tiere gebiets wäre denkbar. Es bedarf jedoch einer Flächen-<br />

<strong>und</strong> biologische Vielfalt. Es sind u. a. ein reduzierung im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Berei-<br />

LSG, ein EU-Vogelschutzgebiet sowie FFH- che für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie <strong>der</strong><br />

Gebiete betroffen. Außerdem befindet sich Auerhuhnlebensräume Kategorie 1 <strong>und</strong> einer differen-<br />

das Gebiet im Suchraum für den geplanten zierten Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> zahlreichen sons-<br />

Nationalpark. Hinzu kommt die Bedeutung tigen Restriktionen im Rahmen des FNP-Verfahrens.<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets für Die Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstän-<br />

den Auerhuhnschutz.<br />

de zu umliegenden Siedlungsbereichen wird empfohlen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 319


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

25 Weite Teile des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

wurden von <strong>der</strong> FVA Freiburg als<br />

Auerhuhnlebensraum Kategorie 1 (Ausschluss<br />

für WEA) eingestuft. Hier bedarf es<br />

einer Flächenreduzierung. Hinzu kommen<br />

zahlreiche weitere Restriktionen v. a. bzgl.<br />

<strong>der</strong> Schutzgüter Tier, Pflanzen <strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-<br />

Gebiet,…) sowie Wasser (WSG Zone II).<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen<br />

von Bereichen, die für die Wohnnutzung<br />

von Bedeutung sind, zu vermeiden,<br />

sollten die erweiterten Vorsorgeabstände zu<br />

den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Da nach <strong>der</strong> notwendigen Flächenreduzierung im<br />

Bereich des Auerhuhnlebensraums Kategorie 1 sowie<br />

<strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen lediglich<br />

Randbereiche mit voraussichtlich bedingter Windhöffigkeit<br />

verbleiben, wird empfohlen von einer Weiterverfolgung<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets abzusehen.<br />

Sollte sich die VVG dennoch zu einer Weiterverfolgung<br />

<strong>der</strong> Fläche entscheiden, so wird empfohlen das Gespräch<br />

mit den zuständigen Ministerien zu suchen.<br />

Suchraum 3<br />

35 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />

vollständig im Bereich <strong>der</strong> empfohlenen Es wird empfohlen die Flächen nicht weiter zu verfol-<br />

erweiterten Vorsorgeabstände zu den umgen <strong>und</strong> (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

liegenden Siedlungsbereichen. Neben<br />

36<br />

akustischen Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

bzgl. des Denkmalschutzes.<br />

Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen erscheint die angestrebte<br />

Bündelung von Windenergieanlagen<br />

kaum noch möglich. Neben akustischen<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Hinzu kommt v. a. ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

bzgl. des Denkmalschutzes <strong>und</strong> des<br />

Schutzgutes Wasser.<br />

37 Das potentielle Windnutzungsgebiet umfasst<br />

Schutzbedürftige Bereiche für Natur- Bei einer Weiterverfolgung wird empfohlen, das potenschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege. Hier bedarf tielle Windnutzungsgebiet im Bereich des WSG Zone II<br />

es einer Flächenreduzierung. Darüber hin- <strong>und</strong> <strong>der</strong> betroffenen FFH-Gebiete zu reduzieren <strong>und</strong><br />

aus verfügt es insb. hinsichtlich des Denk- erweiterte Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen<br />

malschutzes sowie <strong>der</strong> Schutzgüter Land- zu berücksichtigen. Darüber hinaus bedarf es einer<br />

schaft, Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische differenzierteren Betrachtung <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong> Belange<br />

Vielfalt <strong>und</strong> Wasser über ein erhöhtes Kon- des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkfliktpotential.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle malschutzes sowie des Artenschutzes im Rahme des<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen, die für<br />

die Wohnnutzung von Bedeutung sind, zu<br />

vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Suchraum 4<br />

FNP-Verfahrens.<br />

62 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt zu<br />

weiten Teilen im Bereich eines Auerhuhnle- Es wird empfohlen von einer Weiterverfolgung des<br />

bensraums Kategorie 1 (Ausschluss für<br />

Windenergieanlagen).<br />

Suchraum 5<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets abzusehen.<br />

56a Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

insb. hinsichtlich des Denkmalschutzes Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

sowie des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungs- Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

schutzes über ein erhöhtes Konfliktpotenti- sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeal.<br />

Darüber hinaus liegt es in weiten Teilen abstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeab- berücksichtigt werden. Da die angestrebte Bündelung<br />

stände zu Siedlungsbereichen.<br />

von Windenergieanlagen danach voraussichtlich nur<br />

noch im Bereich des Kälbelskopf möglich ist, wird<br />

320<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

56c Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Belange des Landschafts-<br />

<strong>und</strong> Denkmalschutz über ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential. Randlich ist Gesetzlicher<br />

Erholungswald betroffen.<br />

Suchraum 6<br />

91 Das potentielle Windnutzungsgebiet betrifft<br />

v. a. die Belange <strong>der</strong> Wasserwirtschaft <strong>und</strong><br />

des Denkmalschutzes. Geringfügig umfasst<br />

es Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege – hie bedarf<br />

es einer Flächenanpassung.<br />

Suchraum 7<br />

73b Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft,<br />

Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />

sowie Wasser über ein erhöhtes Konfliktpotential.<br />

Darüber hinaus liegt es z. T. im<br />

Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu Siedlungsbereichen.<br />

109 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />

randlich im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu Siedlungsbereichen. Da es<br />

außerdem in einem LSG liegt, Natura 2000-<br />

Gebiete <strong>und</strong> eine WSG Zone II umfasst, ist<br />

empfohlen, bei einer Weiterverfolgung den Fokus auf<br />

diesen Teil des potentiellen Windnutzungsgebiets zu<br />

legen. Dabei wären insb. die Belange des Landschafts-<br />

<strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkmalschutzes<br />

<strong>und</strong> des Artenschutzes im Rahmen des FNP-<br />

Verfahrens zu klären.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte das potentielle<br />

Windnutzungsgebiet im Bereich des Gesetzlichen<br />

Erholungswalds reduziert werden.<br />

Es wird empfohlen die verbleibende Fläche des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets hinsichtlich seiner Eignung<br />

als Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />

differenzierter zu untersuchen. Insb. die Belange des<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes, des Denkmalschutzes<br />

sowie des Artenschutzes sind dabei im<br />

Rahmen des FNP-Verfahrens zu klären.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte das potentielle<br />

Windnutzungsgebiet im Bereich des Gesetzlichen<br />

Erholungswalds, des Erholungswalds Stufe I <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> WSG Zone II reduziert werden.<br />

Es wird empfohlen die verbleibende Fläche des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets hinsichtlich seiner Eignung<br />

als Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />

differenzierter zu untersuchen. Vor allem hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmale,<br />

den Artenschutz <strong>und</strong> die Sichtbarkeit von WEA sind<br />

noch weiterführende Untersuchungen im Rahmen des<br />

FNP-Verfahrens notwendig.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

bedarf es einer Rücknahme. Darüber hinaus sollten<br />

v.a. im Bereich <strong>der</strong> Natura 2000-Gebiete, sowie des<br />

WSG Zone II Flächenreduzierungen vorgenommen<br />

werden.<br />

Auch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Windhöffigkeit wird<br />

daher empfohlen, bei einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets den Fokus auf den<br />

Vogelhartskopf zu richten.<br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens sollten insb. die<br />

Belange des Landschafts- <strong>und</strong> Artenschutzes differenziert<br />

betrachtet <strong>und</strong> geklärt werden.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 321


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

322<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft, Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische Vielfalt sowie Wasser auszugehen.<br />

Darüber hinaus kann es zu Konflikten<br />

mit dem Denkmalschutz kommen<br />

125a Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

einem Bereich mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für den Auerhuhnschutz (Kategorie 2 – sehr<br />

problematisch) <strong>und</strong> grenzt direkt an ein EU-<br />

Vogelschutzgebiet an. Darüber hinaus kann<br />

es zu Konflikten mit dem Denkmalschutz<br />

kommen<br />

Suchraum 8<br />

114 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

115 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

bedarf es einer Rücknahme. Darüber hinaus sollten<br />

v.a. im Bereich <strong>der</strong> Natura 2000-Gebiete, sowie des<br />

WSG Zone II Flächenreduzierungen vorgenommen<br />

werden. (Aus den Empfehlungen ergibt sich insb. eine<br />

Flächenreduzierung im südlichen Teilbereich – dem<br />

Grenzertkopf).<br />

Das verbleibende Konfliktpotential konzentriert sich<br />

nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand v. a. auf die Aspekte<br />

des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes. Und auch<br />

die Belange des Denkmal- <strong>und</strong> Artenschutzes wären<br />

bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

im Rahmen des FNP-Verfahrens differenzierter<br />

zu untersuchen.<br />

Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109<br />

<strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite von Loffenau<br />

erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden<br />

Gebiete hinsichtlich seiner Eignung als Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen.<br />

Welches <strong>der</strong> beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt<br />

werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />

<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Darüber hinaus wird ein Vorsorgeabstand<br />

zu dem angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet<br />

empfohlen (700m). Der danach verbleibende Heukopf<br />

verfügt voraussichtlich über eine sehr hohe Windhöffigkeit.<br />

Allerdings kommt dem Gebiet in Hinblick auf den<br />

Auerhuhnschutz eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Im<br />

Gegensatz zu den potentiellen Windnutzungsgebieten<br />

Nr. 73b <strong>und</strong> 109 liegt es jedoch nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109<br />

<strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite von Loffenau<br />

erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden<br />

Gebiete hinsichtlich seiner Eignung als Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches<br />

<strong>der</strong> beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt<br />

werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien <strong>und</strong><br />

Belange zu diskutieren.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />

scheint danach jedoch nur noch bedingt möglich. Aufgr<strong>und</strong><br />

des verhältnismäßig geringen Konfliktpotentials<br />

wird dennoch empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

weiterzuverfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten<br />

mit den Nachbargemeinden Straubenhardt<br />

<strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeab-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

Suchraum 9<br />

121 Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

v.a. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch,<br />

Landschaft <strong>und</strong> Denkmalschutz über ein<br />

erhöhtes Konfliktpotential<br />

122 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

123b Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

Darüber hinaus umfasst es Schutzbedürftige<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

<strong>und</strong> es besteht ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />

Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />

Suchraum 10<br />

132 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

Es besteht darüber hinaus ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />

Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />

stände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Da die angestrebte Bündelung von<br />

Windenergieanlagen danach kaum noch möglich erscheint,<br />

wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

nicht weiter zu verfolgen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten mit den<br />

Nachbargemeinden Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg zu<br />

prüfen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Bei einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche wäre im Rahmen<br />

des FNP-Verfahrens v. a. eine Klärung <strong>der</strong> Belange des<br />

Landschafts-, des Arten- <strong>und</strong> des Denkmalschutzes<br />

notwendig.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Danach erscheint die angestrebte<br />

Bündelung von Anlagen kaum noch möglich.<br />

Allerdings könnten sich durch eine Kooperation mit <strong>der</strong><br />

Nachbargemeinde Malsch Bündelungsmöglichkeiten<br />

ergeben. In diesem Fall wird eine Weiterverfolgung des<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets empfohlen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wären Kooperationsmöglichkeiten<br />

mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch zu prüfen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Darüber hinaus wäre eine Rücknahme<br />

im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege notwendig. Die<br />

angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen erscheint<br />

danach kaum noch möglich. Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten<br />

Konfliktpotentials hinsichtlich Landschafts-, Arten-<br />

<strong>und</strong> Denkmalschutz wird daher empfohlen die Fläche<br />

von differenzierteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Das Konfliktpotential kann außerdem<br />

durch eine Flächenreduzierung im Bereich des<br />

FFH-Gebiets vermin<strong>der</strong>t werden. Vor allem hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmal sowie<br />

den Artenschutz sind bei einer Weiterverfolgung des<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets noch weiterführende<br />

Untersuchungen im Rahmen des FNP-Verfahrens notwendig.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 323


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

133 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt<br />

Bereich <strong>der</strong> erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu Siedlungsbereichen. Es besteht darüber<br />

hinaus ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />

des Landschafts-, Arten- <strong>und</strong><br />

Denkmalschutzes.<br />

Durch die Siedlungsnahe Lage erscheint die angestrebte<br />

Bündelung von Windenergieanlagen kaum noch<br />

möglich. Aufgr<strong>und</strong> des sonstigen Konfliktpotentials (insb.<br />

in Bezug auf Landschaftsschutz, Denkmalschutz <strong>und</strong><br />

Artenschutz) sowie <strong>der</strong> voraussichtlich lediglich bedingt<br />

nutzbaren Windhöffigkeit, wird von einer Weiterverfolgung<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets abgeraten.<br />

Suchraum 11<br />

135 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen. Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

Darüber hinaus umfasst es Grünzäsuren sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorge-<br />

<strong>und</strong> Schutzbedürftige Bereiche für Naturabstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen<br />

schutz <strong>und</strong> Landschaftspflege. Ein erhöhtes berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Grünzäsuren<br />

Konfliktpotential ist v.a. hinsichtlich des <strong>und</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong><br />

Schutzguts Wasser gegeben.<br />

Suchraum 12<br />

Landschaftspflege bedarf es außerdem einer Flächenrücknahme.<br />

Durch Flächenreduzierungen im Bereich<br />

<strong>der</strong> WASG Zone II ließe sich das Konfliktpotential<br />

noch weiter vermin<strong>der</strong>n. Bei einer Weiterverfolgung<br />

des danach verbleibenden potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

wären im Rahmen des FNP-Verfahrens<br />

insb. die Belange <strong>der</strong> Erholungsfunktion sowie des<br />

Artenschutzes differenzierter zu betrachten <strong>und</strong> zu<br />

klären.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten<br />

in <strong>der</strong> Rheinebene ist eine Weiterverfolgung<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets lediglich<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Planungssicherheit zu empfehlen.<br />

154b Nach Anwendung <strong>der</strong> empfohlenen erwei-<br />

157b terten Vorsorgeabstände zu den umliegen- Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials <strong>und</strong> <strong>der</strong> voden<br />

Siedlungsbereichen erscheint die anraussichtlich lediglich bedingt nutzbaren Windhöffiggestrebte<br />

Bündelung von Windenergieanlakeit in <strong>der</strong> Rheinebene wird empfohlen, die potentielgen<br />

kaum noch möglich. Neben akustilen Windnutzungsgebiete von einer weiteren, differenschen<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen,<br />

die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind auch visuelle Störungen zu erwarten.<br />

Darüber hinaus liegen bereits zum jetzigen<br />

zierteren Betrachtung (zunächst) <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Planungsstand zahlreiche Hinweise zu<br />

Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Arten vor, die entsprechende Konflikte mit<br />

dem Artenschutz erwarten lassen.<br />

324<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Tab. 9 Wesentliche Ergebnisse <strong>der</strong> Einzelbetrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen<br />

Fläche Nr. Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

21 (nördl. Ruhestein) Mit dem potentiellen Windnutzungsge-<br />

biet ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />

Landschaft sowie Pflanzen,<br />

Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential verb<strong>und</strong>en. Darüber<br />

hinaus liegen bereits zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand Hinweise zu Konflikten<br />

mit dem Artenschutz vor.<br />

33 (Blosekopf) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

sowie Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter ein<br />

erhöhtes Konfliktpotential verb<strong>und</strong>en.<br />

34 (Schwänzich) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

40 (H<strong>und</strong>srücken/ Großer<br />

Hauerskopf)<br />

Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en. Darüber hinaus liegen bereits<br />

zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />

vor.<br />

45 (Paternoster) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

51 (Gertelsbach/Sickenwal<strong>der</strong><br />

Horn)<br />

54 (Buchkopf/Frauenboschebene)<br />

Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />

<strong>und</strong> Wasser ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> erheblichen Konflikte mit<br />

Natur, Landschaft <strong>und</strong> Artenschutz<br />

sowie <strong>der</strong> Nähe zu Siedlungsflächen<br />

wird empfohlen, auf eine weitere Konkretisierung<br />

des Standorts zu verzichten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Flächengröße,<br />

die die Konzentration mehrerer Anlagen<br />

ausschließt, <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />

(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong><br />

Siedlungsnähe sowie <strong>der</strong> direkten<br />

Benachbarung mit kulturhistorisch<br />

bedeutsamen Elementen wird empfohlen,<br />

auf eine weitere Konkretisierung<br />

des Standorts zu verzichten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />

(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> Siedlungsnähe<br />

sowie <strong>der</strong> engen Benachbarung<br />

mit kulturhistorisch bedeutsamen Elementen<br />

wird empfohlen, auf eine weitere<br />

Konkretisierung des Standorts zu<br />

verzichten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche<br />

für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> den<br />

Artenschutz (u.a. bedeuten<strong>der</strong> Auerhuhnlebensraum,<br />

Lage in Vogelschutzgebiet,<br />

FFH-Gebiet) wird empfohlen,<br />

auf eine weitere Vertiefung des<br />

Standorts zu verzichten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />

(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> bedeutenden<br />

naturräumlichen Ausstattung <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Nähe zu den besiedelten Bereichen<br />

wird empfohlen, auf eine weitere<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu verzichten.<br />

Durch eine Flächenreduzierung im<br />

Bereich <strong>der</strong> WSG Zone II ließe sich<br />

das Konfliktpotential vermin<strong>der</strong>n. Aufgr<strong>und</strong><br />

des verbleibenden Konfliktpotentials<br />

insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen, Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong><br />

Landschaft sowie <strong>der</strong> bereits zum<br />

jetzigen Planungsstand vorliegende<br />

Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />

wird jedoch empfohlen, das<br />

Gebiet von weiterführenden Untersuchungen<br />

<strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Da im Bereich Schutzbedürftiger Bereiche<br />

für Naturschutz <strong>und</strong> Land-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 325


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

326<br />

Landschaft ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

56b (Schägenfelsen) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />

sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

65 (Lachsberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzguts<br />

Wasser ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

67 Süd (Palmberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

sind insb. Konflikte mit den Belangen<br />

des Artenschutzes zu erwarten.<br />

93b (Iberst) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential verb<strong>und</strong>en.<br />

111 (Wurstberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter <strong>und</strong><br />

Landschaft ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en. Darüber hinaus liegen<br />

bereits zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />

vor.<br />

117 (Dobelberg) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

schaftspflege bauliche Anlagen nicht<br />

genehmigungsfähig sind, ist eine entsprechende<br />

Flächenreduzierung vorzunehmen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />

Lage, <strong>der</strong> Nähe zu einem regionalbedeutsamen<br />

Kulturdenkmal sowie<br />

<strong>der</strong> Konflikte mit dem Landschaftsschutz<br />

wird empfohlen, die Fläche<br />

nicht weiterzuverfolgen <strong>und</strong> von weiteren<br />

Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

unterliegt zahlreichen Restriktionen<br />

insb. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter, Landschaft<br />

sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des sich bereits zum <strong>der</strong>zeitigen<br />

Planungsstand abzeichnenden<br />

hohen Konfliktpotential wird empfohlen<br />

von einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiet abzusehen.<br />

Durch eine Flächenreduzierung im<br />

Bereich des WSG Zone II kann das<br />

Konfliktpotential vermin<strong>der</strong>t werden.<br />

Bei einer Weiterverfolgung des potentiellen<br />

Windnutzungsgebiets gilt es das<br />

verbleibende Konfliktpotential (insb.<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch,<br />

Landschaft sowie Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt) im Rahmen des<br />

FNP-Verfahrens zu klären gilt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />

Konflikte <strong>und</strong> <strong>der</strong> überwiegend geringen<br />

Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit)<br />

wird eine Konkretisierung des<br />

Standorts nicht empfohlen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Fläche<br />

für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

<strong>und</strong> die Benachbarung mit Kulturdenkmalen<br />

wird empfohlen, auf eine<br />

weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche zu<br />

verzichten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zu Bad Herrenalb,<br />

dessen kulturhistorischer Bedeutung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung des Raumes für<br />

die Naherholung (Hausberg ‚Wurstberg‘)<br />

sowie aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gravierenden<br />

Konflikte mit dem Artenschutz wird<br />

empfohlen, die Fläche nicht weiter zu<br />

konkretisieren.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen<br />

Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit),<br />

<strong>der</strong> Nähe zu den besiedelten Gebieten<br />

verb<strong>und</strong>en mit <strong>der</strong> Erholungsnutzung<br />

auf <strong>der</strong> Fläche <strong>und</strong> <strong>der</strong> starken Ein-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

125b (Gumpen) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

127 (Schwarzer Gehr) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

131 (Hintere Dollert) Mit dem potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

ist insb. hinsichtlich des Schutzgutes<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des<br />

Menschen ein erhöhtes Konfliktpotential<br />

verb<strong>und</strong>en. Darüber hinaus liegen bereits<br />

zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand<br />

Hinweise zu Konflikten mit dem Artenschutz<br />

vor.<br />

134 (Bachgraben) -<br />

sehbarkeit des Gebiets wird von einer<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Planung abgeraten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> negativen Auswirkungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf den Menschen,<br />

das Landschaftsbild <strong>und</strong> die<br />

Erholungsvorsorge sowie aufgr<strong>und</strong><br />

artenschutzrechtlicher Fragestellungen<br />

wird von einer Konkretisierung <strong>der</strong><br />

Planung abgeraten.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen<br />

Windhöffigkeit (bedingte Nutzbarkeit),<br />

<strong>der</strong> geringen Flächengröße, <strong>der</strong> geringen<br />

Abstände zu Schutzgebieten <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> geringen Entfernung zu wohngenutzten<br />

Einzelhäusern sowie aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> landschaftlichen Gegebenheiten<br />

<strong>und</strong> starken Einsehbarkeit sollte auf<br />

eine weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Fläche<br />

verzichtet werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />

(bedingte Nutzbarkeit) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

zu stark besiedeltem Gebiet sowie den<br />

zahlreichen Konflikten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch mit dem Artenschutz, wird von<br />

einer weiteren Konkretisierung des<br />

Standorts abgeraten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> geringen Windhöffigkeit<br />

(bedingte Nutzbarkeit), <strong>der</strong> geringen<br />

Flächengröße <strong>und</strong> dem Wunsch <strong>der</strong><br />

Planungsgemeinschaft, Anlagen zu<br />

bündeln sollte <strong>der</strong> Standort nicht weiter<br />

konkretisiert werden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 327


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3.3 KONZEPT STUFE 5:<br />

VORSCHLAG ZUR AUSWEISUNG VON KONZENTRATI-<br />

ONSZONEN IN DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Voruntersuchung <strong>und</strong> <strong>der</strong> detaillierten Untersuchung <strong>der</strong> möglichen<br />

Windnutzungsgebiete lässt sich auch im Kontext <strong>der</strong> planerischen Leitlinien folgen<strong>der</strong><br />

gutachterlicher Vorschlag herausstellen <strong>und</strong> begründen:<br />

328<br />

Nr Leitlinie Anmerkung Konsequenz Raumschaft<br />

1 Sicherung von wirtschaftlich<br />

sinnvollen Standorten für<br />

eine Windenergienutzung<br />

mit geringem Konfliktpotenzial.<br />

2 Vermeidung von Windkraftanlagen<br />

in Gebieten mit<br />

hoher Empfindlichkeit des<br />

Landschaftsbildes <strong>und</strong><br />

Schonung von großräumig<br />

unbelasteten Gebieten.<br />

3 Bevorzugung <strong>der</strong> Übernahme<br />

von bereits ausgewiesenenSon<strong>der</strong>bauflächen<br />

<strong>und</strong> Konzentrationszonen<br />

Windenergie sowie<br />

bestehen<strong>der</strong> Anlagen <strong>und</strong><br />

ihrer Erweiterungsmöglichkeiten,<br />

soweit sie in das<br />

Gesamtkonzept passen <strong>und</strong><br />

den aufgezeigten Kriterien<br />

entsprechen.<br />

Da es sich bei <strong>der</strong> Raumschaft<br />

um einen äußerst sensiblen<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsraum<br />

handelt, sind wirtschaftlich<br />

sinnvolle Standorte mit geringem<br />

Konfliktpotential äußerst<br />

selten. Sie wurden im Zuge des<br />

ersten Untersuchungsdurchlaufs<br />

in die Kategorie A1 eingestuft.<br />

Es handelt sich dabei um<br />

die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 9, 35, 36 <strong>und</strong> 122.<br />

Potentielle Windnutzungsgebiete<br />

in Bereichen mit hoher Empfindlichkeit<br />

des Landschaftsbildes<br />

<strong>und</strong> großräumig unbelasteten<br />

Gebieten wurden bereits in<br />

einem ersten Untersuchungsschritt<br />

in die Kategorie D (Gebiete<br />

mit erhöhtem Konfliktpotential)<br />

eingestuft. Es handelt<br />

sich dabei schwerpunktmäßig<br />

um die Bereiche im Grindenschwarzwald<br />

<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Vorbergzone.<br />

Um diese Gebiete<br />

einerseits zu schonen <strong>und</strong><br />

komplizierte, aufwändige <strong>und</strong><br />

langwierige Verfahren zu vermeiden<br />

wurde <strong>der</strong> Fokus v. a.<br />

auf die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

mit geringerem<br />

Konfliktpotential gerichtet.<br />

Auf <strong>der</strong> Hornisgrinde befinden<br />

sich bereits drei bestehende<br />

Windenergieanlagen.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> 2. Fortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans <strong>der</strong><br />

VVG Sinzheim/Hügelsheim<br />

wurde im Bereich <strong>der</strong> Exclave<br />

„Hohberg/Bußweingarten“ eine<br />

Vorrangfläche für bis zu zwei<br />

nicht regional bedeutsame<br />

Windenergieanlagen ausgewiesen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 9, 35, 36 <strong>und</strong> 122<br />

wurden im Rahmen <strong>der</strong> vertieften<br />

Betrachtung differenzierter<br />

untersucht. Die Untersuchung<br />

zeigte jedoch, dass – vor allem<br />

durch die Lage innerhalb <strong>der</strong><br />

empfohlenen erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu umliegenden<br />

Siedlungsbereichen doch ein<br />

deutlich höheres Konfliktpotential<br />

als zunächst angenommen<br />

besteht.<br />

Potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

<strong>der</strong> Kategorie D wurden<br />

nur in wenigen Ausnahmefällen<br />

(Nr. 22, 25, 73b <strong>und</strong> 62) einer<br />

vertieften Betrachtung unterzogen.<br />

Bei den Gebieten Nr. 25<br />

<strong>und</strong> 62 wird aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />

Konfliktpotentials von einer<br />

Weiterverfolgung abgeraten.<br />

Lediglich bei den Gebieten Nr.<br />

22 <strong>und</strong> 73b erscheint eine<br />

Weiterverfolgung denkbar.<br />

Das, die Hornisgrinde umfassende,<br />

potentielle Windnutzungsgebiet<br />

Nr. 25 wurde im<br />

Rahmen <strong>der</strong> vertieften Betrachtung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Eignung<br />

als Konzentrationszone für<br />

Windenergieanlagen differenziert<br />

untersucht.<br />

Das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

Nr. 93b (im Bereich<br />

Hohberg/Bußweingarten) wurde<br />

als kommunale Alternative<br />

untersucht.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials<br />

wird jedoch empfohlen<br />

von einer Weiterverfolgung<br />

bei<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiet<br />

abzusehen<br />

4 Bevorzugung von Standor- Vor allem die Rheinebene ist Durch die vertiefte Betrachtung


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

ten mit hoher Vorbelastung<br />

durch technische Infrastruktur.<br />

5 Konzentration <strong>und</strong> Bündelung<br />

<strong>der</strong> Anlagen in Windparks<br />

<strong>zur</strong> Vermeidung zahlreicher<br />

Einzelanlagen.<br />

6 Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich<br />

Akzeptanz eines höheren<br />

Konfliktpotenzials an<br />

beson<strong>der</strong>s windhöffigen<br />

Standorten.<br />

7 Vermeidung von Überlastungen<br />

an Standorten für<br />

Windkraftanlagen durch<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl<br />

<strong>und</strong> Einhaltung von<br />

Abständen von Anlagengruppen<br />

<strong>und</strong> Windparks<br />

untereinan<strong>der</strong>.<br />

durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen<br />

bereits vorbelastet.<br />

Das wesentliche Ziel <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft<br />

ist die<br />

gemeinsame <strong>Steuerung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergie.<br />

Die flächige Streuung von<br />

Windenergieanlagen soll<br />

dadurch vermieden werden.<br />

Diesem Leitsatz wird durch den<br />

Konzeptansatz, dass potentielle<br />

Windnutzungsgebiete bereits<br />

ab einer Windhöffigkeit von<br />

>5,75 m/s in die Kategorie A1<br />

(windstärkere Gebiete mit geringem<br />

Konfliktpotential) aber<br />

erst ab einer Windhöffigkeit von<br />

>6,5 m/s in die Kategorie B1<br />

(beson<strong>der</strong>s windstarke Gebiete<br />

mit mittlerem Konfliktpotential)<br />

eingestuft werden, Rechnung<br />

getragen.<br />

Dieser Leitlinie kann erst im<br />

Rahmen des nachfolgenden<br />

FNP-Verfahrens Rechnung<br />

getragen werden.<br />

<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 135, 154b <strong>und</strong> 157b<br />

wird dieser Leitlinie Rechnung<br />

getragen. Allerdings wird insb.<br />

aufgr<strong>und</strong> sich bereits abzeichnen<strong>der</strong><br />

artenschutzrechtlicher<br />

Konflikte sowie <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />

Lage von einer Weiterverfolgung<br />

<strong>der</strong> potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete Nr. 154b<br />

<strong>und</strong> 157b abgeraten<br />

Zu diesem Zweck wurden<br />

gemeinsam 12 Suchräume<br />

abgegrenzt, <strong>der</strong>en Eignung als<br />

mögliche Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen im<br />

Rahmen einer vertieften Betrachtung<br />

differenziert untersucht<br />

wurde. Dabei zeigte sich<br />

jedoch, dass aus fachlicher<br />

Sicht aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials<br />

von einer Weiterverfolgung<br />

<strong>der</strong> Suchräume 1, 4<br />

<strong>und</strong> 12 ab<strong>zur</strong>aten ist.<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

<strong>der</strong> Kategorie B1 (Nr.<br />

4, 5, 6, 7, 37, 56a, 56c, 91, 109,<br />

123b <strong>und</strong> 125a) wurden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> vertieften Betrachtung<br />

differenzierter untersucht.<br />

Es zeigte sich allerdings, dass<br />

bei den Gebieten Nr. 4, 5, 6, 7<br />

<strong>und</strong> 123b voraussichtlich doch<br />

mit einem höheren Konfliktpotential<br />

gerechnet werden muss.<br />

Aus fachlicher Sicht wird daher<br />

empfohlen die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete Nr. 37,<br />

56a, 56c, 91, 109 <strong>und</strong> 125a<br />

hinsichtlich ihrer Eignung als<br />

mögliche Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlage weiter<br />

zu verfolgen.<br />

-<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vertieften Betrachtung wird somit empfohlen die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 37, 56a, 56c, 73b, 91, 109, 125a, 114, 121, 122, 132,135 hinsichtlich ihrer<br />

Eignung als mögliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen weiter zu verfolgen.<br />

Die Betrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen ergab, dass aus fachlicher Sicht eine Weiterverfolgung<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 65 denkbar wäre.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 329


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

3.4 KONZEPT STUFE 6:<br />

ÜBERPRÜFUNG DES SUBSTANZIELLEN RAUMS FÜR<br />

DIE WINDENERGIE DES VORSCHLAGS DER BEAB-<br />

SICHTIGTEN FNP AUSWEISUNG<br />

Dieser Schritt kann letztlich erst nach Vorlage <strong>der</strong> FNP Entwurfspläne bearbeitet werden.<br />

In diesem Schritt werden zunächst noch einmal alle zwingend für eine Windenergienutzung<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Flächen zusammengestellt. Zu den bereits in Kap.<br />

2.4 dargestellten Tabubereichen sind durch die vertiefte Betrachtung <strong>der</strong> 12 Suchräume<br />

weitere Flächen hinzugekommen, die nicht für eine Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehen. Des Weiteren sind auch die Bereiche, die keine ausreichende Windhöffigkeit<br />

aufweisen aus sachlichen Gründen auszuschließen.<br />

Die Kommunen <strong>und</strong> Verwaltungsgemeinschaften sind Träger <strong>der</strong> Planung. Die Festlegung<br />

des Planungskonzeptes unter Einbezug auch „weicher“ Kriterien <strong>und</strong> Begründungen<br />

weiterer Bereiche, in denen an<strong>der</strong>e Nutzungen als die Windenergie Vorrang eingeräumt<br />

wird, liegt in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Kommunen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Planungsverbände. Diese<br />

Einengung <strong>und</strong> Festlegung rührt weitgehend aus Gründen einer weiteren Min<strong>der</strong>ung von<br />

Umweltkonflikten im Falle einer Inanspruchnahme möglicher Windnutzungsgebiete durch<br />

Windenergieanlagen.<br />

Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Vermeidung von Überlastungen an Standorten für<br />

Windkraftanlagen durch Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl <strong>und</strong> Einhaltung von Abständen<br />

von Anlagengruppen <strong>und</strong> Windparks untereinan<strong>der</strong>.<br />

In diesem Gesamtkonzept können lediglich vorläufige Darstellungen erfolgen, da die einzelnen<br />

Verwaltungsräume ihre konkreten Konzentrationszonen noch nicht abgegrenzt<br />

haben. Der nachfolgenden Darstellung liegen zugr<strong>und</strong>e:<br />

Ausschluss aufgr<strong>und</strong> zu geringer Windhöffigkeit gem. WE-Erlass BW: Keine Ausweisung<br />

von Konzentrationszonen auf Flächen mit Windgeschwindigkeiten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

energie werten. Hierbei sind auch die Bereiche städtebaulich zu begründen, die aufgr<strong>und</strong><br />

weicher Kriterien ausgeschlossen werden.<br />

Abb. 30 Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Bestimmung des substanziellen Raums<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 331


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

4 RÜCKBLICK UND UMSETZUNG IM FNP<br />

Aufbauend auf einer umfassenden Bestandsbetrachtung <strong>und</strong> einem abgestimmten Leitbild<br />

<strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergie wurden die zahlreichen potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

zunächst einer ersten, auf einheitlichen Kriterien basierenden Beurteilung unterzogen.<br />

Hierbei konnten Gebiete mit geringerem <strong>und</strong> hohem Konfliktpotential identifiziert<br />

werden. Es zeigte sich, dass insb. <strong>der</strong> Osten <strong>der</strong> Raumschaft sowie die Vorbergzone<br />

über beson<strong>der</strong>s sensible Natur- <strong>und</strong> Landschaftsräume verfügen.<br />

Nach Veröffentlich des Windenergieerlasses Anfang Mai 2012 wurde das Konzept nach<br />

den vorgegebenen landesweiten Prüfkriterien überarbeitet. Für die Raumschaft wurden<br />

schließlich 12 zusammenfassende Suchräume definiert, in denen ein Ausbau <strong>der</strong> Windenergie<br />

sinnvoll bzw. möglich erscheint. Diese Suchräume wurden im Rahmen einer vertieften<br />

Betrachtung differenzierter untersucht.<br />

Diese vertieften Betrachtungen stellen eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die sich nun anschließenden<br />

FNP-Verfahren bzw. die dazugehörende Umweltprüfung dar. Bevor die Suchräume<br />

jedoch als Konzentrationszonen im FNP <strong>der</strong> Kommunen planungsrechtlich dargestellt<br />

werden können, bedarf es jedoch einer vertieften lokalen Betrachtung. So werden z.<br />

B. die Erschließungsmöglichkeiten, Artenschutzbelage o<strong>der</strong> Fragen des Landschaftsbildes<br />

auf gemeindlicher Ebene weitaus intensiver überprüft werden müssen. Es ist daher<br />

davon auszugehen, dass diese Konzentrationszonen deutlich kleiner ausfallen werden<br />

als die heutigen Suchräume.<br />

Da die Suchräume für Konzentrationszonen meist im Bereich von Gemeindegrenzen liegen,<br />

kommt <strong>der</strong> interkommunalen Abstimmung eine wichtige Bedeutung zu. Die Abstimmung<br />

kann dabei in Form einer getrennten Erstellung von sachlichen Teilflächennutzungsplänen<br />

<strong>und</strong> dem Gebot, die Bauleitpläne aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen bis hin zu einem<br />

gemeinsamen Flächennutzungsplan erfolgen. Das Baugesetzbuch eröffnet auch die<br />

Möglichkeit einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis, um eine inhaltlich übereinstimmende<br />

Durchführung <strong>der</strong> Flächennutzungsplanverfahren zu sichern.<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> vertieften Untersuchung zeigte auch, dass insbeson<strong>der</strong>e in den Verwaltungsräumen<br />

332<br />

- <strong>der</strong> VVG Rastatt <strong>und</strong> <strong>der</strong> GVV Durmersheim;<br />

- in Forbach <strong>und</strong> <strong>der</strong> VVG <strong>Gernsbach</strong>;<br />

- <strong>der</strong> VVG Bühl-Ottersweier <strong>und</strong> Bühlertal sowie<br />

- <strong>der</strong> VVG Sinzheim, Baden-Baden <strong>und</strong> <strong>der</strong> VVG Bühl-Otterweier<br />

eine Abstimmung <strong>und</strong> Zusammenarbeit sinnvoll ist. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> raumspezifischen Situation<br />

ist eine vertragliche Vereinbarung bei <strong>der</strong> VVG Sinzheim <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Gemeinde Forbach<br />

fast unabdingbar, möchte man einen sachlichen Flächennutzungsplan Windenergie<br />

aufstellen. In Betracht kommt hierbei die Regelung nach §204 Abs. 1 Satz 4 BauGB.<br />

Danach kann eine gemeinsame Planung auf Gr<strong>und</strong>lage einer Vereinbarung durchgeführt<br />

werden. Diese Vereinbarung bezieht sich insb. auf die Abstimmung <strong>der</strong> Planungen aufeinan<strong>der</strong><br />

sowie die <strong>Entwicklung</strong> einer gemeinsamen Konzeption <strong>und</strong> Begründung. Auch<br />

wenn die Kommunen getrennte Flächennutzungspläne erlassen, kommt es dadurch zu<br />

einer Bindungswirkung, die <strong>der</strong> einer gemeinsamen Planung entspricht.<br />

Die ersten Gesprächstermine haben gezeigt, dass sich mehrheitlich diejenige Lösung abzeichnet,<br />

bei <strong>der</strong> jede Kommune ihren eigenen Flächennutzungsplan aufstellt, aber<br />

Nachbargemeinden mit gemeinsamen Suchräumen eine Vereinbarung über die verfah-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

rensmäßige <strong>und</strong> inhaltliche Abwicklung treffen. Die Kommunen <strong>der</strong> Raumschaft stimmen<br />

sich auch weiterhin ab. Damit wird die Umsetzung des Gesamtkonzepts gesichert.<br />

Die Raumschaft trägt somit mit ihrem abgestimmten Vorgehen dazu bei, das landespolitische<br />

Ziel zu erfüllen, bis 2020 mindestens 10% des Strombedarfs aus Windenergie zu<br />

decken.<br />

HHP Hage+Hoppenstedt Partner Rottenburg, den 12.09.2012<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 333


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

334<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Quellen<br />

AGF - ARBEITSGEMEINSCHAFT FLEDERMAUSSCHUTZ BADEN-WÜRTTEM-BERG<br />

(2011): Ausbau <strong>der</strong> Windkraft in Baden-Württemberg – Positionspapier, Stand<br />

08.12.2011<br />

BACH, L. (2001): Fle<strong>der</strong>mäuse <strong>und</strong> Windenergienutzung – reale Probleme o<strong>der</strong> Einbildung?<br />

- Vogelk<strong>und</strong>liche Berichte Nie<strong>der</strong>sachsen, H. 33:119-124<br />

BACH, L. (2009): Hinweise <strong>zur</strong> Erfassungsmethodik <strong>und</strong> zu planerischen Aspekten von<br />

Fle<strong>der</strong>mäusen.- Vortrag gehalten auf <strong>der</strong> Fachtagung „Methoden <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>und</strong><br />

Reduktion des Kollisionsrisikos von Fle<strong>der</strong>mäusen an Onshore-Windenergieanlagen“ in<br />

Hannover am 09.06.2009<br />

BOSCH & PARTNER (2011): Strategien <strong>der</strong> Konfliktmin<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie in Waldgebieten. Aus: Windenergie im Wald. Fachtagung BMU <strong>und</strong> DNR.<br />

13. September 2011 BMU Berlin.<br />

BRINKMANN, R. (2011): Kollisionsrisiko für Fle<strong>der</strong>mäuse an Windkraftanlagen. –Vortrag<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Fachtagung des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

<strong>und</strong> des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011<br />

BRINKMANN, R. (Uni Hannover), NIERMANN, I. (Uni Hannover) BEHR, O. (Uni Erlangen)<br />

& REICH, M. (Uni Hannover) (2011): <strong>Entwicklung</strong> von Methoden <strong>zur</strong> Untersuchung<br />

<strong>und</strong> Reduktion des Kollisionsrisikos von Fle<strong>der</strong>mäusen an Onshore-Windenergieanlagen.<br />

Forschungsprojekt.- Geför<strong>der</strong>t durch das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong><br />

Reaktorsicherheit.- Laufzeit: Januar 2007 - Dezember 2009<br />

BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. (BWE) (2010): A bis Z. Fakten <strong>zur</strong> Windenergie.<br />

Berlin.<br />

BUNDESVERBAND WINDENERGIE e.V. –Arbeitskreis Naturschutz- (2011): Windkraft<br />

über Wald. –Vortrag im Rahmen <strong>der</strong> Fachtagung des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Reaktorsicherheit <strong>und</strong> des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am<br />

13.09.2011<br />

DEWI GmbH, J. P. Molly: Status <strong>der</strong> Windenergienutzung in Deutschland – Stand<br />

30.06.2011<br />

ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-101. 133 m Betonfertigteilturm.<br />

ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-101. 133 m Betonfertigteilturm.<br />

ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82<br />

E3. 107m Betonfertigteilturm; Schallabstände ENERCON E-82<br />

ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung <strong>und</strong> Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82<br />

E3. 107m Betonfertigteilturm<br />

EXPERTENGESPRÄCH WINDENERGIE UND ARTENSCHUTZ in <strong>der</strong> Region Bodensee-Oberschwaben<br />

am 02.02.2012 im Landratsamt Ravensburg.- Protokoll<br />

FREIBURGER INSTITUT FÜR ANGEWANDTE TIERÖKOLOGIE GmbH (2012): Ausbau<br />

<strong>der</strong> Windenergie <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mausschutz in Baden-Württemberg. Methodenstandards <strong>und</strong><br />

Handlungsempfehlungen. Teilleistung: Definition windkraftempfindlicher Fle<strong>der</strong>mausarten.<br />

Tabellarische Übersicht über das Gefährdungspotential. Auftraggeber: LUBW<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 335


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

FUCHS, D., HÄNEL, K., LIPSKI, A., REICH, M., FINK, P., & RIECKEN, U. (2010): Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />

Biotopverb<strong>und</strong> in Deutschland – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Fachkonzept. –<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Biologische Vielfalt 98, 194 S.<br />

HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel<br />

<strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse.- Untersuchung im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein, Bergenhusen<br />

HÖTKER, H., THOMSEN, K-M. & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer<br />

Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel <strong>der</strong> Vögel <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

– Fakten, Wissenslücken, Anfor<strong>der</strong>ungen an die Forschung, ornithologische Kriterien<br />

zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.- Geför<strong>der</strong>t vom B<strong>und</strong>esamt<br />

für Naturschutz.<br />

KONRAD, J. (2012): Repowering von Windenergieanlagen.- Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />

44 (1), 2012: 24-30<br />

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007): Abstandsregelungen<br />

für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen<br />

ausgewählter Vogelarten (LAG-VSW).- Berichte zum Vogelschutz 44 (2007): 152-<br />

153<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete,<br />

Karlsruhe<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ<br />

(2011): Standarddatenbogen für beson<strong>der</strong>e Schutzgebiete (SPA) <strong>und</strong> Gebiete, die als<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Frage kommen (GGB) <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>e Erhaltungsziele<br />

(BEG), Stand 2003 / 2011<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Archäologische<br />

Denkmäler in Baden-Württemberg; Landesdenkmalamt Baden-Württemberg<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Schlösser, Burgen,<br />

Kirchen <strong>und</strong> Klöster in Baden-Württemberg; Landesfremdenverkehrsverband Baden-<br />

Württemberg<br />

LORTHO, F. (2011): Naturschutzrechtlicher Rahmen für den Ausbau <strong>der</strong> Windkraft.- Naturschutz<br />

Info 1/2011: 48-51<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG & LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete, Karlsruhe<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG (2010): Verordnung des Ministeriums für Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen<br />

Raum <strong>zur</strong> Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar<br />

2010, Anlage 1 III: Gebietsbezogene Erhaltungsziele<br />

NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe;<br />

Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung <strong>und</strong> Kompensationsermittlung<br />

NOHL, W. (2010): Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen. Schöne<br />

Heimat - Erbe <strong>und</strong> Auftrag. Bayrischer Landesverein für Heimatpflege e.V. 99. Jahrgang.<br />

2010/Heft 1.<br />

PETERS, W. (2011): Strategien <strong>der</strong> Konfliktmin<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Nutzung.- Vortrag im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Fachtagung des B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

<strong>und</strong> des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011<br />

336<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

RATZBOR, G. (2011): Windenergieanlagen <strong>und</strong> Landschaftsbild; Zur Auswirkung von<br />

Windrä<strong>der</strong>n auf das Landschaftsbild<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2007): Auswirkungen von Windkraftanlagen auf<br />

Fle<strong>der</strong>mäuse. -Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsempfehlung<br />

für die Praxis, Freiburg<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN (2011): Managementpläne - Endfassungen <strong>und</strong><br />

aktuelle Auslegungen, Stand 12.12.2011<br />

REGIONALVERBAND BODENSEE-OBERSCHWABEN (2011): Stellungnahmen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie Bodensee-<br />

Oberschwaben, Stand 12.12.2011<br />

REICH, M. (Universität Hannover), BEHR, O. (Universität Erlangen) & I. NIERMANN<br />

(Universität Hannover) (in Bearb.): Reduktion des Kollisionsrisikos von Fle<strong>der</strong>mäusen an<br />

Onshore-Windenergieanlagen.- Forschungsprojekt FKZ 0327638C <strong>und</strong> 0327638D.- Geför<strong>der</strong>t<br />

durch das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit<br />

(BMU). Laufzeit September 2011 - August 2013<br />

Schallabstände ENERCON E-82<br />

SPERLE, T. (2010): Liste <strong>der</strong> charakteristischen Arten <strong>der</strong> FFH-Lebensräume in Baden-<br />

Württemberg, Stand 30.09.2010<br />

STÜBING, S. (2011): Vögel <strong>und</strong> Windenergieanlagen im Mittelgebirge.- Der Falke 58:<br />

495-498<br />

WINDENERGIEERLASS BADEN-WÜRTTEMBERG (2011): Gemeinsamer Erlass des<br />

Ministeriums für Umwelt, Klima <strong>und</strong> Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen<br />

Raum <strong>und</strong> Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>und</strong> des<br />

Ministeriums für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft.<br />

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG: Landesentwicklungsplan<br />

2002 Baden-Württemberg<br />

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Hinweise für die Festlegung<br />

von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen mit regionsweiter<br />

außergebietlicher Ausschlusswirkung (Az.: 5R-458/2)<br />

Internet:<br />

Internetseite <strong>der</strong> Deutschen Energie-Agentur dena:<br />

http://www.thema-energie.de/energie-erzeugen/erneuerbareenergien/windenergie/gr<strong>und</strong>lagen/geschichte-<strong>der</strong>-windenergienutzung.html<br />

(Aufruf:<br />

14.02.2012)<br />

Internetseite des TÜV Süd:<br />

http://www.tuevsued.de/anlagen_bau_industrietechnik/branchenloesungen/energie/erneuerbare_energien/<br />

aktuelles_meldungen/windatlas_informiert_ueber_beste_wind-standorte (Aufruf:<br />

15.02.2012)<br />

Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg:<br />

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82723/ (Aufruf: 29.02.2012)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 337


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Gesetze/Richtlinien:<br />

Baugesetzbuch in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.<br />

IS. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. IS. 1509)<br />

geän<strong>der</strong>t worden<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßengesetz in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Juni 2007<br />

(BGBI. IS. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS.<br />

2585) geän<strong>der</strong>t worden ist<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5<br />

des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBI. I S. 148) geän<strong>der</strong>t worden ist<br />

Denkmalschutzgesetz (DSchG) in <strong>der</strong> Fassung vom 6. Dezember 1983. Letzte berücksichtigte<br />

Än<strong>der</strong>ung: §3 geän<strong>der</strong>t durch Artikel 10 <strong>der</strong> Verordnung vom 25. April 2007<br />

(GBI. S. 252, 253)<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2074), das zuletzt durch<br />

Artikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. I S. 3044) geän<strong>der</strong>t<br />

worden ist.<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Landesplanungsgesetzes<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober<br />

2011 (PGBI. I S. 1986) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

HÖTKER, H., THOMSEN, K-M. & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer<br />

Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel <strong>der</strong> Vögel <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse<br />

– Fakten, Wissenslücken, Anfor<strong>der</strong>ungen an die Forschung, ornithologische Kriterien<br />

zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.- Geför<strong>der</strong>t vom B<strong>und</strong>esamt<br />

für Naturschutz.<br />

Landeseisenbahngesetz (LEisenbG) vom 8. Juni 1995<br />

Landeswaldgesetz (LWaldG) in <strong>der</strong> Fassung vom 31. August 1995. Letzte berücksichtigte<br />

Än<strong>der</strong>ung: §64 geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10 November 2009 (GBI. S.<br />

645, 658)<br />

Luftverkehrsgesetz in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBI. I S.<br />

698), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBI. IS. 1126) geän<strong>der</strong>t<br />

worden.<br />

Ministerium für Umwelt, Klima <strong>und</strong> Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Hrsg.) 2011:<br />

Windatlas Baden-Württemberg. Bearb. TÜV SÜD Industrie Service GmbH<br />

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz (Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr.<br />

26/1998 S. 503)<br />

Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz – StrG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 11. Mai 1992. Letzte berücksichtigte Än<strong>der</strong>ung: §§3, 34, 50 <strong>und</strong> 63<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 <strong>der</strong> Verordnung vom 25. April 2007 (GBI. S. 252)<br />

Wassergesetz für Baden-Württemberg in <strong>der</strong> Fassung vom 1.1.1999 (GBI. S. 1) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 29.7.2010 (GBI. S. 565) m. W. v. 01.01.2011<br />

338<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585), das zuletzt durch Artikel 2<br />

Absatz 67 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. IS. 3044) geän<strong>der</strong>t worden ist.<br />

Windenergieerlass Baden-Württemberg. Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt,<br />

Klima <strong>und</strong> Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum <strong>und</strong> Verbraucherschutz,<br />

des Ministeriums für Verkehr <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>und</strong> des Ministeriums für Finanzen<br />

<strong>und</strong> Wirtschaft. Stand 09.05.2012<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 339


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

340<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

ANHANG<br />

341


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADT-<br />

KREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

342<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADT-<br />

KREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

ANHANG 1:<br />

Fach- <strong>und</strong> planungsrechtlich begründete Ausschluss- <strong>und</strong> Prüfkriterien<br />

Die Kriterien, die <strong>zur</strong> Ermittlung von Gebieten dienen, in denen die Errichtung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Betrieb Windenergieanlagen > 50m Nabenhöhe aufgr<strong>und</strong> fach- o<strong>der</strong> planungsrechtlicher<br />

Regelungen ausgeschlossen ist (rechtlich begründete Ausschlusskriterien), sind in<br />

<strong>der</strong> Spalte Konzept Stufe 2 – Tabuflächen zu finden. Diese Kriterien begründen sich aus<br />

dem aktuellen Windenergieerlass vom 09.05.2012. Die Datengr<strong>und</strong>lage hierfür bieten<br />

aktuelle, digital verfügbare Geodaten (z.B. FNP, ALK, RIPS) (vgl. Karte 2 Ausschluss).<br />

Durch Anwendung dieser Kriterien konnten die potentiellen Windnutzungsgebiete definiert<br />

werden.<br />

In den beiliegenden Steckbriefen werden diese potentiellen Windnutzungsgebiete näher<br />

untersucht. Hierzu werden u.a. durch Betrachtung <strong>der</strong> Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen, wie<br />

beispielsweise erweiterte Vorsorgeabstände zu Siedlungen etc., die möglichen Umweltauswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung deutlich.<br />

Die angewendeten Vorsorgeabstände sind in <strong>der</strong> Spalte Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen<br />

zu finden. Sie basieren sowohl auf rechtlichen Restriktionen als auch auf fachlichen<br />

Empfehlungen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 343


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Tab. 10 Fach- <strong>und</strong> planungsrechtlich begründete Ausschluss- <strong>und</strong> Prüfkriterien<br />

Kriterium<br />

(1) Siedlung<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser,Pflegeanstalten<br />

(FNP, ALK)<br />

allgemeineWohngebiete (FNP) (bzw.<br />

nicht weiter differenziert)<br />

Misch-, Dorf- <strong>und</strong><br />

Kerngebiete (FNP)<br />

344<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x<br />

x<br />

x<br />

1100 bzw. 750 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

(RVMO: 700 m)<br />

750 bzw. 500 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

500 bzw. 300 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1500m bzw. 1000m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

1000m bzw. 750m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

750m bzw. 500m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

2000 bzw. 1500m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

1500 bzw. 1000m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

1000 bzw. 750m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Begründung<br />

Siedlungsgebiete dienen <strong>der</strong> Wohnnutzung. V. a. die von WEA ausgehenden<br />

Lärmemissionen wirken sich störend auf diese Gebiete aus. Zur Vermeidung<br />

von Beeinträchtigungen durch Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf sowie <strong>zur</strong> Freihaltung<br />

von Arrondierungsflächen für die Siedlungserweiterung ist die Einhaltung eines<br />

Abstandsbereiches vorgesehen. Der Abstand ergibt sich vor allem aus dem<br />

Geräuschpegel eines Referenzwindparks bestehend aus drei Einzelanlagen<br />

des Typs E-82 bzw. aus einer Einzelanlage des Typs E-82 (gemittelte Nabenhöhe<br />

von 98 <strong>und</strong> 138 m). Gemäß TA-Lärm gelten nachts folgende Richtwerte:<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten: 35 dB(A)<br />

Allgemeine Wohngebiete: 40 dB(A)<br />

Misch-, Dorf- <strong>und</strong> Kerngebiete: 45 dB(A)<br />

Wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich: 45 dB(A)<br />

Entsprechend dieser Grenzwerte errechnen sich die einzuhaltenden Abstände<br />

von 300 bis 1100 m.<br />

Im stark reliefierten Gelände sind aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> schwierigen Standortsituationen<br />

eng beieinan<strong>der</strong> liegende Anlagen i. d. R. nicht zu realisieren. Deshalb wird bei<br />

Siedlungssplittern lediglich von einem einzuhaltenden Abstand von einer Anla


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

wohngenutzte Einzelhäuser<br />

im Außenbereich<br />

(ALK)<br />

Gewerbegebiete<br />

(FNP) (ohne Industriegebiete)<br />

Son<strong>der</strong>gebiete (ohne<br />

SO B<strong>und</strong>) <strong>und</strong> Gebiete<br />

für den Ge-<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x<br />

x<br />

x<br />

500 bzw. 300 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

300 bzw. 150 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

300 bzw. 150 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

-<br />

-<br />

750 bzw. 500m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

500 m bzw. 300m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

1000 bzw. 750m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

750 bzw. 500 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

- 500m bzw. 300m Schutzgut Mensch:<br />

Begründung<br />

ge ausgegangen. Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />

auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />

(500m bei Einzelhäusern bis 1500m bei Pflegeeinrichtungen)<br />

(TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.3 <strong>und</strong>, Kap. 5.6.1.1)<br />

Gewerbeflächen sollen <strong>der</strong> Unterbringung von Gewerbegebieten vorbehalten<br />

bleiben. V. a. die von WEA ausgehenden Lärmemissionen wirken sich störend<br />

auf Gewerbegebiete aus. Gemäß TA Lärm, die für Gewerbegebiete einen<br />

Nachtwert von 50 dB(A) vorsieht, errechnet sich <strong>der</strong> Abstandswert eines Referenzwindparks<br />

bestehend aus drei Einzelanlagen E-82 (mit 98 <strong>und</strong> 138 m Nabenhöhe<br />

gemittelt). Demnach ist ein Abstand von ca. 250 m erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Sowohl <strong>zur</strong> Vermeidung von weiteren Beeinträchtigungen durch Schattenwurf<br />

als auch <strong>zur</strong> Freihaltung von Arrondierungsflächen für die bauliche <strong>Entwicklung</strong><br />

ist die Einhaltung eines Abstandsbereiches von 300m sinnvoll. Die Abstände<br />

sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />

auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />

(500 bzw. 300m)<br />

(TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.1.1)<br />

Son<strong>der</strong>gebiete unterliegen gemäß §11 BauNVO einer bestimmten Zweckbestimmung<br />

<strong>und</strong> können beispielsweise als Gebiete für Einkaufszentren <strong>und</strong><br />

großflächige Handelsgebiete, Laden- o<strong>der</strong> Hochschulgebiet genutzt werden.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 345


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

346<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

meinbedarf (FNP) (3 bzw. 1 Anl.) 750 bzw. 500 m<br />

Flächen für Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgung, Industriegebiet<br />

(FNP);<br />

(Deponie ausgenommen) <br />

störungsempfindliche<br />

Grün- <strong>und</strong> Erholungsflächen<br />

(FNP);<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Gartenhausgebiet<br />

x - - -<br />

x -<br />

500 bzw. 300 m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

(3 bzw.1 Anl.)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

750 bzw. 500m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Begründung<br />

Entsprechend dem für Gewerbegebiete vorgegebenen Nachtwert <strong>der</strong> TA-Lärm<br />

sollten auch in Son<strong>der</strong>gebieten 50 dB(A) nachts nicht überschritten werden.<br />

Der sich daraus errechnende Abstandswert für einen Referenzwindpark bestehend<br />

aus drei Einzelanlagen E-82 (mit 98 <strong>und</strong> 138 m Nabenhöhe gemittelt)<br />

beträgt 300 m.<br />

Die Abstände sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

(TA-Lärm; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.1.1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />

auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Planungen.<br />

Flächen für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung sowie Industriegebiete stehen für eine Ausweisung<br />

von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen i. d. R nicht <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

Störungsempfindliche Grünanlagen wie beispielsweise Friedhöfe, Parks, Gartenhausgebiete<br />

haben tagsüber ein beson<strong>der</strong>es Ruhebedürfnis. Aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Eigenschaft <strong>und</strong> Bedeutung für den Menschen sind sie gegen Beeinträchtigungen<br />

wie Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf zu schützen.<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Erweiterung des Vorsorgeabstands in Hinblick<br />

auf eine höhere Umweltverträglichkeit <strong>und</strong> die Ermöglichung zukünftiger Pla-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Nicht störungsempfindliche<br />

Grünflächen<br />

(Sportplatz, Freibad)<br />

(2) Verkehr<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen<br />

Kreisstraßen<br />

Schienenwege <strong>und</strong><br />

Bahnanlagen<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x -<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen (i.d.R.100 m)<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen (i.d.R.40 m)<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen (i.d.R.30 m)<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen (i.d.R. 50 bzw. 500 m)<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgut Mensch:<br />

500 bzw. 300m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Ermöglichung <strong>der</strong><br />

WEA möglichst nah an<br />

den Straßen <strong>zur</strong> Bündelung<br />

<strong>der</strong> Infrastrukturen.<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Ermöglichung <strong>der</strong><br />

WEA möglichst nah an<br />

den Schienenwegen<br />

<strong>zur</strong> Bündelung <strong>der</strong><br />

Begründung<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 347<br />

nungen<br />

Grünanlagen wie Sportplätze o<strong>der</strong> Freibä<strong>der</strong> stehen für einen Ausbau <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung i. d. R. nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Im Umfeld von Straßen ergeben sich Mindestabstände vor allem aus Gründen<br />

<strong>der</strong> Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit des Verkehrs. Bei B<strong>und</strong>esfern-, Landes- <strong>und</strong><br />

Kreisstraßen sind zunächst die straßenrechtlichen Anbauverbote (…) <strong>und</strong> Anbaubeschränkungen<br />

(…) zu beachten. Die Anbauverbotszone <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auch die Anbaubeschränkungszone sind von <strong>der</strong> Windenergieanlage einschließlich<br />

ihres Rotors freizuhalten. Innerhalb von Konzentrationszonen sind<br />

diese Zonen freizuhalten.<br />

Der Windenergieerlass sieht dafür folgende Abstände vor: Längs <strong>der</strong> Strecken<br />

von Eisenbahnen dürfen bei gera<strong>der</strong> Streckenführung bauliche Anlagen in einer<br />

Entfernung von 50 m <strong>und</strong> bei gekrümmter Streckenführung in einer Entfernung<br />

bis zu 500 m von <strong>der</strong> Mitte des nächstgelegenen Gleises nicht errichtet o<strong>der</strong><br />

geän<strong>der</strong>t werden, wenn die Betriebssicherheit <strong>der</strong> Eisenbahn dadurch beeinträchtigt<br />

wird. Bei Bauvorhaben innerhalb dieser Abstände ist im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme <strong>der</strong> Landeseisenbahnaufsicht<br />

einzuholen.<br />

(§9 Abs.1 u. 2 FStrG; §22 Abs.1 u. 2 StrG BW; §4 Abs.1 LEisenbG; WE-Erlass


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Flughäfen <strong>und</strong> Verkehrslandeplätze,<br />

Son<strong>der</strong>landeplätze,<br />

Segelflugplätze<br />

348<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Platzr<strong>und</strong>en x 100m<br />

sonstige Verkehrsflächen<br />

(FNP)<br />

B<strong>und</strong>eswasserstraße<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x<br />

Bauschutzbereich,<br />

Hin<strong>der</strong>nisbegrenzungsflächen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

-<br />

Abstand ist im Einzelfall<br />

an die jeweilige Situation -<br />

anzupassen<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren zu prüfen<br />

x - - - -<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen<br />

Begründung<br />

Infrastrukturen. BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.6 <strong>und</strong> 5.6.4.7)<br />

-<br />

Zur Einhaltung <strong>der</strong> Hin<strong>der</strong>nisfreiheit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gefahrenvermeidung sind in diesen<br />

Bereichen keine WEA zulässig. Sonstige einzuhaltende Baubeschränkungen<br />

sind im Einzelfall abzufragen <strong>und</strong> bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Luftfahrtbehörde<br />

(§§12 u. 14 LuftVG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.11)<br />

Platzr<strong>und</strong>en dienen <strong>der</strong> Einleitung eines sicheren Landeanflugs sowie dem<br />

Schutz lärmempfindlicher Gebiete r<strong>und</strong> um den Flugplatz. I. d. R. orientiert sich<br />

<strong>der</strong> einzuhaltende Abstand am einfachen Rotordurchmesser. Da sich <strong>der</strong> vorgegebene<br />

Flugweg <strong>und</strong> die einzuhaltende Flughöhe <strong>der</strong> Platzr<strong>und</strong>e von Flugplatz<br />

zu Flugplatz unterscheiden können, sind die von WEA frei zu haltenden<br />

Bereiche <strong>und</strong> zu berücksichtigende Abstände im Einzelfall zu konkretisieren.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.11)<br />

sonstige Verkehrsflächen stehen für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung i.<br />

d. R. nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Windenergieanlagen im Uferbereich von B<strong>und</strong>eswasserstraßen können den<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Zustand <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswasserstraße, die Sicherheit o<strong>der</strong> Leichtigkeit<br />

des Verkehrs beeinträchtigen. Sie bedürfen daher <strong>der</strong> Genehmigung des<br />

Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsamts.<br />

(§ 31 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

(3) sonstige technische Infrastruktur<br />

Elektrizitätsfreileitungen<br />

(> 110 kV)<br />

zivile Richtfunkstrecken<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichenGenehmigungsverfahren<br />

zu prüfen<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Ermöglichung <strong>der</strong><br />

WEA möglichst nah an<br />

den Freileitungen <strong>zur</strong><br />

Bündelung <strong>der</strong> Infrastrukturen<br />

-<br />

Begründung<br />

5.6.4.10)<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Gefahrenabwehr gegen herabfallende Teile <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />

<strong>und</strong> Montagfreiheit für die Freileitungen wird ein Mindestabstandsstreifen<br />

festgelegt. Freihaltung <strong>der</strong> Trasse mit Sicherheitsabstand für ausschwingende<br />

Kabel <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Vermeidung von Schäden durch Nachlaufschäden.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Windnutzungsgebiete, die in<br />

geringer Entfernung zu Umspannstationen liegen, betriebswirtschaftlich beson<strong>der</strong>s<br />

interessant sind. Der einzuhaltende Mindestabstand orientiert sich am<br />

einfachen Rotordurchmesser<br />

(WE-Erlass BW – Entwurf vom 23.12.11, Kap. 5.6.4.7)<br />

Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funktionsfähigkeit<br />

von Funkstellen <strong>und</strong> Radaranlagen stören. Für Richtfunkverbindungen<br />

verwendete Frequenzen breiten sich im Funkfeld, das zwischen <strong>der</strong><br />

Sende- <strong>und</strong> Empfangsantenne liegt, geradlinig aus. Eine Richtfunklinie kann<br />

daher nur dann einwandfrei betrieben werden, wenn zwischen den Richtfunksen<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht. Daher ist ein<br />

Abstand von 50 m einzuhalten.<br />

Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen zu einer<br />

Störung führt, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären.<br />

WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 <strong>und</strong> 5.6.4.13)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 349


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

BOS-Digitalfunk BW<br />

(4) Landesverteidigung<br />

350<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

zu prüfen<br />

Son<strong>der</strong>gebiete B<strong>und</strong> x -<br />

Nachttieffluggebiete,<br />

wenn zulässige Anlagenhöhe<br />

>150m<br />

Einzelfallprüfung gemäß<br />

aktueller Nutzung<br />

(RVMO)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />

prüfen<br />

-<br />

Begründung<br />

Das BOS-Digitalfunknetz befindet sich <strong>der</strong>zeit im Aufbau <strong>und</strong> soll zukünftig<br />

Behörden <strong>und</strong> Organisationen mit Sicherheitsaufgaben <strong>zur</strong> Verfügung stehen<br />

(Polizei, Feuerwehr <strong>und</strong> Rettungsdienst).<br />

Da die Richtfunkverläufe des BOS-Digitalfunknetzes aus Geheimschutzgründen<br />

nicht bekannt gegeben werden dürfen, wird das Innenministerium prüfen,<br />

ob Richtfunkstrecken von künftigen Flächen für die Windenergie betroffen sind.<br />

Für eine solche Prüfung benötigt das Innenministerium die Kartenmaterialien<br />

<strong>der</strong> betreffenden Gebiete als Karten <strong>und</strong> als shape-file. (AS-<br />

DBW@polizei.bwl.de)<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12; Kap. 4.6 <strong>und</strong> 5.6.4.13).<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> sich ergebenden Nutzungskonflikte sind Son<strong>der</strong>gebiete B<strong>und</strong> i. d.<br />

R. von WEA freizuhalten. Je nach aktueller Nutzung kann ein im Einzelfall<br />

festzulegen<strong>der</strong> Abstand zwischen WEA <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>gebiet B<strong>und</strong> notwendig/an<strong>zur</strong>aten<br />

sein.<br />

Beim Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung ist die Hin<strong>der</strong>nisfreiheit von Nachttieffluggebieten<br />

zu gewährleisten (Bauhöhenbeschränkung).<br />

Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen zu einer<br />

Störung von Nachttieffluggebieten führen, gilt es im Genehmigungsverfahren zu<br />

klären. (Ansprechpartner: wbvsuediuw4@b<strong>und</strong>eswehr.org)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

militärische Richtfunkstrecken<br />

Radaranlage <strong>zur</strong><br />

Flugsicherung<br />

(5) Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />

prüfen<br />

Im FNP-Verfahren <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />

prüfen<br />

Bannwäl<strong>der</strong> x - -<br />

i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

-<br />

Begründung<br />

(§4 Abs. 1 BauGB; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.12)<br />

Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funktionsfähigkeit<br />

von Funkstellen <strong>und</strong> Radaranlagen stören.<br />

Inwiefern die Errichtung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betrieb von Windenergieanlagen zu einer<br />

Störung von militärischer Richtfunkstrecken o<strong>der</strong> Radaranlagen <strong>zur</strong> Flugsicherung<br />

führen, gilt es im Genehmigungsverfahren zu klären.<br />

(Ansprechpartner: wbvsuediuw4@b<strong>und</strong>eswehr.org)<br />

(§4 Abs. 1 BauGB; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 5.6.4.12)<br />

Bannwäl<strong>der</strong> sind sich selbst überlassene Waldreservate. Der Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />

von Windenergieanlagen steht <strong>der</strong> Schonfunktion entgegen.<br />

Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong> Bannwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände an<strong>zur</strong>aten,<br />

um diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde abzustimmen.<br />

(§32 LWaldG; WE-Erlass BW –vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Um den vielfältigen Funktionen ausreichend<br />

Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m im Windenergieerlass für die<br />

regionale Ebene empfohlen. Dieser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene<br />

als zweckmäßig angesehen, um erhebliche Umweltauswirkungen zu vermei-<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 351


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

352<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Schonwäl<strong>der</strong> x - -<br />

Bodenschutzwäl<strong>der</strong> - - x -<br />

i.d.R. 200 m Vorsorgeabstand;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

-<br />

Schutzgut Boden<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände<br />

(>200 m) <strong>zur</strong> Minimierung<br />

<strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Begründung<br />

den.<br />

Gemäß § 32 LWaldG sind Schonwäl<strong>der</strong> Waldreservate für bestimmte Waldgesellschaften<br />

mit ihren Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten. Sie dienen dem Erhalt <strong>und</strong><br />

Schutz eines bestimmten Bestandsaufbaus sowie dem Schutz bestimmter<br />

Waldbiotope.<br />

Da WEA auch außerhalb <strong>der</strong> Schonwäl<strong>der</strong> zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Schutzgebiete führen können, sind im Einzelfall Abstände an<strong>zur</strong>aten,<br />

um diese Beeinträchtigungen zu minimieren. Diese sind mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde abzustimmen.<br />

(§32 LWaldG; WE-Erlass BW –vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Um den vielfältigen Funktionen ausreichend<br />

Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m im Windenergieerlass für die<br />

regionale Ebene empfohlen. Dieser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene<br />

als zweckmäßig angesehen, um erhebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden.<br />

Bodenschutzwald dient dem Schutz erosionsgefährdeter Standorte. Dieser<br />

Belang ist bei <strong>der</strong> Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen <strong>und</strong> mit<br />

den übrigen öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen<br />

Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung, abzuwägen.<br />

(§30 LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 <strong>und</strong> 4.2.7)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Schutzwald gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen<br />

Erholungswald mit<br />

Rechtverordnung<br />

Sonstiger Wald mit<br />

Schutz- <strong>und</strong> Erho-<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

- - x -<br />

- - x<br />

1000 bzw. 750m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgüter des Wasser,<br />

Klima, Boden<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände<br />

(>200 m) <strong>zur</strong> Minimierung<br />

<strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Mensch:<br />

1500 – 1000m<br />

(3 bzw. 1 Anl.)<br />

Begründung<br />

Gemäß § 31 LWaldG kann Wald per Rechtsverordnung zu Schutzwald gegen<br />

schädliche Umwelteinflüsse erklärt werden. Er dient v. a. dem Schutz des<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers sowie des Klimas. Diese Belange sind bei <strong>der</strong><br />

Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen <strong>und</strong> mit den übrigen<br />

öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung, abzuwägen.<br />

(§ 31 LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 <strong>und</strong> 4.2.7)<br />

Wald kann per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, sofern es<br />

das Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit erfor<strong>der</strong>t, Waldflächen für Zwecke <strong>der</strong> Erholung zu<br />

schützen, zu pflegen o<strong>der</strong> zu gestalten. Dieser Belang ist bei <strong>der</strong> Planung von<br />

Windenergieanlagen zu berücksichtigen <strong>und</strong> mit den übrigen öffentlichen <strong>und</strong><br />

privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung,<br />

abzuwägen. Durch die Errichtung von WEA in Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />

können sich Nutzungskonflikte ergeben. Im Einzelfall kann auch das Einhalten<br />

von Vorsorgeabständen zum Erholungswald empfehlenswert sein.<br />

(§ 33 LWaldG; ; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.3 <strong>und</strong> 4.2.7)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Die durch Rechtsverordnung als Erholungswald<br />

festgelegten Bereiche sind mit einem Vorsorgeabstand von 1000m zu ergänzen.<br />

Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus <strong>der</strong> TA-Lärm (Abstand <strong>zur</strong> Erreichung<br />

von 40 dB(A) bei drei WEA).<br />

- - x 300m - Die Waldfunktionskartierung <strong>der</strong> Forstlichen Versuchs- <strong>und</strong> Forschungsanstalt<br />

Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) erfasst auch die Schutzfunktionen von<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 353


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

lungsfunktion (Waldfunktionskartierung<br />

<strong>der</strong> FVA)<br />

354<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

hochwertige land-<br />

- - x - -<br />

wirtschaftliche Böden<br />

(6) sonstige kommunale <strong>und</strong> regionale Planungen<br />

Abbaufläche (FNP)<br />

Vorranggebiet für<br />

den Rohstoffabbau<br />

- - x - -<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Begründung<br />

Wald, wie Immissions-, Klima- o<strong>der</strong> sonstiger Erholungswald. Auch wenn diese<br />

Kategorisierung keiner rechtlichen Sicherung gleich kommt, sollte im Einzelfall<br />

geprüft werden, inwiefern Errichtung o<strong>der</strong> Betrieb von WEA zu Konflikten mit<br />

den Waldfunktionen führen können. Die Belange <strong>der</strong> Waldfunktionen sind mit<br />

dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung sowie den übrigen<br />

Belangen abzuwägen.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.7)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: 300m Vorsorgeabstand <strong>zur</strong> Erreichung von<br />

50 dB(A) bei drei WEA<br />

Bei <strong>der</strong> Planung von Windenergieanlagen sind die landwirtschaftlichen Belange<br />

in die Abwägung einzubeziehen. Als Gr<strong>und</strong>lage dient insb. die digitale Flurbilanz.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.10<br />

Abbauflächen stehen i. d. R. nicht für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung.<br />

- - x - - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau, Vorranggebiete für die Sicherung von<br />

Rohstoffvorkommen, Grünzäsuren, Regionale Grünzüge, Schutzbedürftige


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Vorranggebiet für die<br />

Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

- - x - -<br />

Grünzäsur - - x - -<br />

Regionaler<br />

Grünzug<br />

- - x - -<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur <strong>und</strong> -<br />

Landschaft<br />

- x - -<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Erholung<br />

(7) Gewässerschutz<br />

alle oberirdischen<br />

Gewässer<br />

- - x - -<br />

x 10 m -<br />

Erweiterter Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen -<br />

Gewässer 1. Ord- x 10 m - 50 m -<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Begründung<br />

Bereiche für Natur <strong>und</strong> Landschaft bzw. Erholung werden im Regionalplan<br />

festgelegt.<br />

Die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie kann den dort festgelegten Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

wi<strong>der</strong>sprechen. Sie sind mit dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

sowie den übrigen Belangen abzuwägen <strong>und</strong> bei Entscheidungen<br />

über Abweichungen zu berücksichtigen.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.8)<br />

Gemäß §68b Abs. 2 Wassergesetz BW besteht die Pflicht <strong>der</strong> Einhaltung eines<br />

10 m-Abstands von allen oberirdischen Gewässern im Außenbereich. Hat die<br />

Wasserbehörde durch Rechtsverordnung einen breiteren Gewässerrandstreifen<br />

festgesetzt, so gilt das Verbot für diese Breite. Dieser Mindestabstand dient<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Verringerung von Störungen geschützter Arten <strong>und</strong> Biotope.<br />

Im Einzelfall kann ein erweiterter Abstand an<strong>zur</strong>aten sein.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 355


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

nung <strong>und</strong> stehende<br />

Gewässer > 1 ha<br />

Wasserschutzgebiet,<br />

Zone I<br />

Heilquellen-<br />

Schutzgebiet<br />

Zone I<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Zone II<br />

Heilquellen –<br />

Schutzgebiet Zone II<br />

356<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

x - - - -<br />

x - - - -<br />

- - x - -<br />

- - x - -<br />

Begründung<br />

Der erweiterte Abstand zu den Gewässern 1. Ordnung im Außenbereich von 50<br />

m, dient <strong>der</strong> erweiterten Vorsorge (§61 BNatSchG). Von ihm kann aus Gründen<br />

des überwiegenden öffentlichen Interesses abgewichen werden.<br />

(§68b Abs.2 WG BW; §61 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4<br />

<strong>und</strong> 5.6.4.4)<br />

Wasserschutzgebiete bedürfen eines beson<strong>der</strong>en Schutzes. In <strong>der</strong> Zone I<br />

dürfen keine Bauwerke errichtet werden, da dies zu einer Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> zu<br />

schützenden Deckschichten führen kann. Damit wird das Risiko einer nachteiligen<br />

Verän<strong>der</strong>ung des Gr<strong>und</strong>wassers erhöht. Hier wird <strong>der</strong> nachhaltigen Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung Vorrang vor einer baulichen Nutzung eingeräumt.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 <strong>und</strong> 5.6.4.4<br />

Wasserschutzgebiete werden per Rechtsverordnung festgesetzt. Diese enthalten<br />

<strong>zur</strong> Sicherung des Schutzzwecks Ge- <strong>und</strong> Verbote. Mit <strong>der</strong> Errichtung von<br />

WEA ist v. a. eine Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schützenden Deckschicht verb<strong>und</strong>en,<br />

wodurch das Risiko einer nachteiligen Verän<strong>der</strong>ung des Gr<strong>und</strong>wassers steigt.<br />

In <strong>der</strong> Schutzzone II kann im Einzelfall unter bestimmten ortsspezifischen Voraussetzungen<br />

eine Befreiung von den Verboten <strong>der</strong> jeweiligen Schutzgebietsverordnung<br />

möglich sein. Dies gilt allerdings nur für Einzelanlagen. Windparks<br />

sind in den Schutzzonen II generell nicht mit den Zielen des Gr<strong>und</strong>wasserschutzes<br />

für die Trinkwassergewinnung vereinbar.<br />

(§ 52 Abs.1 WHG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.4 <strong>und</strong> 5.6.4.4)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Zone III<br />

Überschwemmungsgebiete,wasserrechtlich<br />

festgesetzt<br />

(8) Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

- - x - -<br />

- - x - -<br />

Naturschutzgebiete x - -<br />

i.d.R. 200 m;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

Schutzgut Pfl., T, biol.<br />

Vielfalt<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände<br />

(>200 m) <strong>zur</strong> Minimierung<br />

<strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Begründung<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen sollten – vorbehaltlich<br />

<strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en Belangen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Windhöffigkeit –<br />

Gebiete außerhalb von Wasser- <strong>und</strong> Heilquellenschutzgebieten bzw. Gebiete<br />

<strong>der</strong> Schutzzone III gegenüber an<strong>der</strong>en Standorten vorgezogen werden.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.4)<br />

Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf<br />

<strong>der</strong> wasserrechtlichen Genehmigung.<br />

(§78 WHG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.5.6.4.4)<br />

Naturschutzgebiete dienen in beson<strong>der</strong>em Maße dem Schutz von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft in ihrer Gesamtheit o<strong>der</strong> in einzelnen Teilen. In einem NSG zerstören<br />

o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n WEA das Schutzgebiet o<strong>der</strong> dessen Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

sind deshalb verboten. Windenergieanlagen können bei Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Arten (gem. Anhang 1 VSG-VO) auch außerhalb von Naturschutzgebieten<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutzzwecke <strong>und</strong><br />

Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung<br />

<strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde festzulegen.<br />

(§23 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1<br />

<strong>und</strong> 4.2.2)<br />

flächenhafte Natur- x - x i.d.R. 200 m Schutzgut Pfl., T, biol. In Naturdenkmalen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschlossen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 357


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

358<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

denkmale Abstand ist im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

gesetzlich geschützte<br />

Biotope<br />

Europäische Vogelschutzgebiete<br />

(SPA)<br />

x - -<br />

- - x<br />

Abstand ist im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

i.d.R. 700 m;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Vielfalt<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände <strong>zur</strong><br />

Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Mensch:<br />

Berücksichtigung von<br />

Blickbeziehungen<br />

Schutzgut Pfl., T, biol.<br />

Vielfalt<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

gesetzlich geschützten<br />

Biotope 5 ha) auszusparen.<br />

Da – je nach konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb<br />

(z. B. visuelle Beeinträchtigung etc.) zu Konflikten führen können, ist im<br />

Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden Abstands zwischen WEA <strong>und</strong><br />

Schutzgebiet an<strong>zur</strong>aten.<br />

(§ 28 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1)<br />

In gesetzlich geschützten Biotopen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ausgeschlossen. I. d. R. handelt es sich dabei um eher kleinflächige Strukturen.<br />

Eine Überplanung durch Vorranggebiete für WEA ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

Großflächigere Biotope (>1 ha) sind davon jedoch auszunehmen. Da – je nach<br />

konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb zu Konflikten<br />

führen können, ist im Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden<br />

Abstands zwischen WEA <strong>und</strong> Schutzgebiet an<strong>zur</strong>aten.<br />

(§30 BNatSchG; §30a LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1)<br />

Gem. §§33 <strong>und</strong> 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Verän<strong>der</strong>ungen<br />

o<strong>der</strong> Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-<br />

Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen<br />

können, unzulässig. Bestimmte Vogelarten reagieren beson<strong>der</strong>s empfindlich


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

mit Vorkommen<br />

windenergieempfindlicherVogelarten<br />

Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete<br />

von<br />

Zugvögeln internationaler<br />

<strong>und</strong> nationaler<br />

Bedeutung<br />

(RAMSAR-Gebiet<br />

Oberrhein)<br />

Zugkonzentrationkorridore<br />

von Vögeln<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

x - -<br />

i.d.R. 700 m;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

x - - Abstand ist im Einzelfall<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände <strong>zur</strong><br />

Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Pfl., T, biol.<br />

Vielfalt<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände <strong>zur</strong><br />

Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Begründung<br />

auf WEA – sei es durch die Scheuchwirkung, Lärm o<strong>der</strong> durch Vogelschlag.<br />

Daher sind Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Arten prinzipiell von einem Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung auszunehmen, es<br />

sei denn, eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erhaltungsziele<br />

des Gebietes kann auf Gr<strong>und</strong> einer FFH-Vorprüfung o<strong>der</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung ausgeschlossen werden.<br />

Auch außerhalb <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete liegende WEA können zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsorgeabstand<br />

im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde<br />

festzulegen.<br />

(§§33 u. 34 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.<br />

4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />

Da vor allem die Avifauna <strong>und</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse durch die Auswirkungen <strong>der</strong> WEA<br />

(Scheuchwirkung, Lärm <strong>und</strong> Kollisionsgefahr) betroffen sind, sollten Bereiche<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für diese Arten von WEA freigehalten werden.<br />

Auch außerhalb <strong>der</strong> Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete liegende WEA können<br />

zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele führen.<br />

Daher ist ein Vorsorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festzulegen.<br />

(Anhang 1 VSG-VO; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2).<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 359


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

360<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

o<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäusen festzulegen<br />

Sonstige Natura<br />

2000-Gebiete<br />

(z.B. FFH-Gebiete<br />

mit Vorkommen<br />

windenergieempfindlicher<br />

Arten des<br />

Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie)<br />

sonstige Gebiete mit<br />

Vorkommen windenergieempfindlicher<br />

Arten<br />

des Anhangs IV <strong>der</strong><br />

FFH-Richtlinie sowie<br />

Europäischen Vogelarten<br />

(z. B. Auerhuhn)<br />

- - x<br />

- - x<br />

i.d.R. 1000m<br />

(<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Rahmen <strong>der</strong> FFH-VP<br />

festzulegen)<br />

Abstand ist im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgut Pfl., T, biol.<br />

Vielfalt<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände <strong>zur</strong><br />

Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Pfl., T, biol.<br />

Vielfalt<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände <strong>zur</strong><br />

Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Begründung<br />

Gem. §§33 <strong>und</strong> 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Verän<strong>der</strong>ungen<br />

o<strong>der</strong> Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-<br />

Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen<br />

können, unzulässig. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind mögliche<br />

erhebliche Beeinträchtigungen durch WEA auszuschließen. Können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen<br />

werden, so ist das Vorhaben i. d. R. nicht zulässig.<br />

(§§33 u. 34 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.2)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: Der Prüfbereich beträgt in Anlehnung an<br />

BRINKMANN et al. 1000m<br />

Die Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA erfor<strong>der</strong>t eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in Bezug auf die Arten des Anhangs IV <strong>der</strong><br />

FFH-Richtlinie <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen Vogelarten.<br />

Als Informationsgr<strong>und</strong>lage sind bereits vorhandene Daten (u. a. <strong>der</strong> Naturschutzverwaltung<br />

<strong>und</strong> sofern verfügbar von Naturschutzverbänden), Erkenntnisse<br />

<strong>und</strong> Literatur zum Planungsgebiet auszuwerten. Liegen begründete Anhaltspunkte<br />

für das Vorkommen kollisions- o<strong>der</strong> störungsempfindlicher Arten<br />

vor <strong>und</strong> lassen sich Häufigkeit <strong>und</strong> Verteilung <strong>der</strong> Arten nicht auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

vorhandener Daten ermitteln, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort durch Begehung<br />

des Untersuchungsraums mit Erfassung des Arteninventars notwendig.


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

geplanter NationalparkNordschwarzwald <br />

Generalwildwegeplan<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

im Verfahren<br />

prüfen<br />

(RVMO)<br />

- -<br />

i.d.R. 200 m;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist -<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

- - x -<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Begründung<br />

Für Abstände zu Brutplätzen <strong>und</strong> Nahrungshabitaten sind die „Abstandsregelungen<br />

für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie<br />

Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Vogelschutzwarten<br />

in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung heranzuziehen solange die<br />

fachlichen Hinweise <strong>der</strong> LUBW noch nicht vorliegen.<br />

(§ 44 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.5.2 <strong>und</strong> 5.6.4.2)<br />

Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie Naturschutzgebiete zu<br />

behandeln. Entsprechend kommen sie für eine Windenergienutzung prinzipiell<br />

nicht in Frage. Ein Vorsorgeabstand ist im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festzulegen.<br />

Baden-Württemberg verfügt bislang über keine Nationalparks. Allerdings ist die<br />

Ausweisung des Nordschwarzwalds als Nationalpark angedacht. Der Regionalverband<br />

Mittlerer-Oberrhein schlägt daher vor, mögliche damit einhergehende<br />

Einschränkungen für die Windenergienutzung im Verfahren zu prüfen.<br />

(§24 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2)<br />

Auch Biotopverb<strong>und</strong>flächen, die nicht bereits von <strong>der</strong> Standortwahl für Windenergieanlagen<br />

ausgeschlossen sind, gilt es bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />

zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Sicherung<br />

<strong>der</strong> Populationen von wildlebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bewahrung,<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> von funktionsfähigen ökologischen<br />

Wechselbeziehungen.<br />

Die in § 21 Abs. 1 BNatSchG geregelten Funktionen sind mit dem öffentlichen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 361


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

9) Landschaftsschutz<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Landschaften von<br />

herausragen<strong>der</strong><br />

Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong><br />

Schönheit<br />

362<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

- - x - -<br />

- - x -<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Freihalten <strong>der</strong> Landschaften<br />

mit herausragen<strong>der</strong><br />

Vielfalt, Eigen-<br />

Begründung<br />

Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen.<br />

(§ 21 Abs. 1 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.8)<br />

Landschaftsschutzgebiete werden per Rechtverordnung ausgewiesen. Sie<br />

dienen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Sicherung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> des Naturhaushaltes, des<br />

Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Erholungsfunktion. WEA führen in Hinblick auf<br />

diese Schutzzwecke regelmäßig zu Konflikten. Die Schutzgebietsverordnungen<br />

umfassen daher meist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für WEA<br />

gilt. D. h., dass die Errichtung von WEA in Landschaftsschutzgebieten i. d. R.<br />

nur mit einer Befreiung durch die Naturschutzbehörde möglich ist.<br />

Im Wege <strong>der</strong> Befreiung können nur singuläre, keine großflächigen Eingriffe<br />

zugelassen werden. Bei großflächiger Betroffenheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> (teilweisen) Funktionslosigkeit<br />

des Gebiets durch die Realisierung <strong>der</strong> Planung ist eine Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung erfor<strong>der</strong>lich. Diese kann in einer vollständigen<br />

Aufhebung o<strong>der</strong> in einer entsprechend dem jeweiligen Schutzzweck abgestufter<br />

Zonierung bestehen. Diese Än<strong>der</strong>ung hat vor <strong>der</strong> Beschließung des Flächennutzungsplans<br />

zu geschehen.<br />

(§ 26 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.3.1)<br />

Die Landschaft ist auch im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit zu<br />

schützen (§1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei <strong>der</strong> Standortsuche für WEA<br />

das Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie <strong>und</strong> dem Schutz des Landschaftsbildes (neben an<strong>der</strong>en Belan-


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

art <strong>und</strong> Schönheit (z.B.<br />

Hangkante aufgr<strong>und</strong><br />

geomorphologischer<br />

Gegebenheiten<br />

Naturpark - - x - -<br />

Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen<br />

- - - -<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Berücksichtigung beson<strong>der</strong>erBlickbeziehungen(Sichtbarkeitsanalyse)<br />

Begründung<br />

gen) abzuwägen.<br />

(§1 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />

Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke u. a. von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für<br />

die Erholung des Menschen. Auf den Schutz des Landschaftsbildes vor visuellen<br />

Beeinträchtigungen ist daher in Naturparken ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk zu<br />

legen.<br />

Auf Flächen <strong>der</strong> Naturparke, die keinen an<strong>der</strong>en Schutzgebietsregelungen<br />

unterworfen sind <strong>und</strong> für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für<br />

die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen.<br />

Bei nicht nur singulärer Betroffenheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> teilweisen<br />

Funktionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung <strong>der</strong> Planung ist eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung erfor<strong>der</strong>lich, bevor eine Genehmigung<br />

erteilt wird. Bei <strong>der</strong> Standortsuche sollten die Schutzzwecke des Naturparks<br />

(neben an<strong>der</strong>en Belangen) <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung sprechenden<br />

Belange berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden.<br />

(§27 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.4 <strong>und</strong> 5.6.4.1.3)<br />

Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen tragen maßgeblich <strong>zur</strong> Erholungsfunktion einer<br />

Landschaft bei. Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollte <strong>der</strong> Erhalt<br />

beson<strong>der</strong>er Blickbeziehungen (neben an<strong>der</strong>en Belangen) <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung<br />

sprechenden Belange berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 363


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Kulturlandschaften<br />

(z.B. hoher Anteil an<br />

Streuobstwiesen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en kulturraumtypischenLandschaftselementen<br />

etc.)<br />

(10) Denkmalschutz<br />

Kulturdenkmale von<br />

beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

Archäologische<br />

Denkmale; Gra-<br />

364<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

- - - -<br />

x - -<br />

Umgebungsschutz zu<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgütern (Umgebungsschutz):Berücksichtigung<br />

von Blickbezügen<br />

auf bedeutsame<br />

Baudenkmale (Sichtbarkeitsanalysen<br />

<strong>und</strong> Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Freihalten beson<strong>der</strong>s<br />

bedeutsamer Kulturlandschaften<br />

von WEA<br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstige Sachgüter:<br />

Berücksichtigung von<br />

weiteren Blickbezügen<br />

auf bedeutsame Bau-<br />

denkmäler wie Burgen,<br />

Schlösser, etc. (Sichtbarkeits-analyse)<br />

- - x - -<br />

Begründung<br />

Kulturlandschaften dokumentieren historische Wirtschaftsweisen <strong>und</strong> verfügen<br />

i. d. R. über einen hohen Erholungswert. WEA als weithin sichtbare technische<br />

Elemente in <strong>der</strong> Landschaft würden den Charakter historischer Kulturlandschaften<br />

stören.<br />

Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollten die Belange, die für eine<br />

Windenergienutzung sprechen, mit dem Erhalt des Charakters <strong>der</strong> Kulturlandschaften<br />

(neben an<strong>der</strong>en Belangen) abgewogen werden.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />

Gemäß §8 Denkmalschutzgesetz dürfen Kulturdenkmäler nur mit Genehmigung<br />

<strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde zerstört, beseitigt o<strong>der</strong> beeinträchtigt werden.<br />

Im Einzelfall kann auch ein bestimmter Abstand zwischen WEA <strong>und</strong> Kulturdenkmal<br />

an<strong>zur</strong>aten sein.<br />

Bauliche Anlagen in <strong>der</strong> Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit<br />

sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist, dürfen nur<br />

mit Genehmigung <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde errichtet, verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigt<br />

werden. An<strong>der</strong>e Vorhaben bedürfen dieser Genehmigung, wenn sich die<br />

bisherige Gr<strong>und</strong>stücksnutzung än<strong>der</strong>n würde. Die Genehmigung ist zu erteilen,<br />

wenn das Vorhaben das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich o<strong>der</strong><br />

nur vorübergehend beeinträchtigen würde o<strong>der</strong> wenn überwiegende Gründe<br />

des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung verlangen.<br />

(§§ 8,12,<strong>und</strong> 15 DSchG BW; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.5 <strong>und</strong>


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Begründung<br />

bungsschutz-gebiete 5.6.4.5)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 365


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

ANHANG 2: KRITERIEN ZUR EINSTUFUNG DER EIGNUNG DER POTENTIELL MÖGLICHEN WINDNUTZUNGSGEBIETE<br />

Tab. 11 Kriterien <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> potentiell möglichen Windnutzungsgebiete<br />

Regionalplan<br />

keine Aussagen bzw.<br />

geplantes Vorranggebiet<br />

Windenergie<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Erholung<br />

Regionaler Grünzug<br />

Schutzbedürftiger<br />

Bereich für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

Grünzäsur<br />

366<br />

Flächengröße<br />

>15 ha<br />

Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Bündelung von<br />

mind. 3 WEA<br />

>1-15ha<br />

1-3 WEA möglich<br />

0,1- 1 ha<br />

1 WEA möglich<br />

< 0,1 ha bzw. wenn<br />

eine Mindestgröße<br />

von 30x30m nicht<br />

gegeben ist<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Windhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunktion (E) evtl. rechtliche Restriktionen;<br />

mögliche Umsetzbarkeit<br />

(R)<br />

sehr gute Nutzbarkeit:<br />

>6,5 m/s<br />

gute Nutzbarkeit:<br />

5,75 - 6,5 m/s<br />

bedingte Nutzbarkeit:<br />

5,25 -5,75 m/s<br />

gleichartige Vorbelastungen(Hochspannungsleitungen<br />

220KV, WEA), Verlärmung<br />

durch BAB<br />

Vorbelastungen (Vorprägung<br />

durch Gewerbegebiet;B<strong>und</strong>esstraße)<br />

keine Vorbelastungen<br />

(keine Vorprägung<br />

durch technische<br />

Elemente, keine<br />

Lärmbelastungen)<br />

geringe Erholungsfunktion<br />

mittlere Erholungsfunktion<br />

sehr hohe bis hohe<br />

Eignung für Naturerlebnis<br />

<strong>und</strong> Erholung<br />

(LP 2010); Bereiche<br />

mit hoher Erholungsfunktion<br />

–<br />

Erholungswald; Bereiche<br />

<strong>der</strong> Feieraben<strong>der</strong>holung<br />

insb. in<br />

Nähe von Verdichtungsräumen<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar; Ausbau<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

kommunal gewünscht<br />

keine rechtlichen Restriktionen<br />

erkennbar; Ausweisung<br />

als Konzentrationszone<br />

denkbar<br />

evtl. rechtliche Restriktionen<br />

(FFH-VP, artenschutzrechtl.<br />

Prüfung<br />

notwendig); Umsetzung<br />

fraglich<br />

< 5,25 m/sec wegen vervollständigten<br />

Erkenntnissen Tabubereich<br />

(z.B. LSG, Verträglichkeit<br />

–Natura 2000 /<br />

Artenschutz nicht gegeben)<br />

Gesamteinschätzung des potentiell<br />

möglichen Windnutzungsbereichs<br />

gute Voraussetzungen für eine<br />

mögliche FNP-Ausweisung<br />

Konzentrationszone; nähere<br />

Betrachtung als Suchraum in<br />

Steckbrief<br />

mittlere Voraussetzungen für<br />

eine mögliche FNP-Ausweisung<br />

Konzentrationszone; nähere<br />

Betrachtung als Suchraum in<br />

Steckbrief<br />

ungünstige Voraussetzungen für<br />

eine mögliche FNP-Ausweisung<br />

als Konzentrationszone;<br />

zunächst keine weitere Betrachtung<br />

in Steckbrief<br />

ungeeignete<br />

Standorte


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS<br />

BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

ANHANG 3: METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGS-<br />

PLAN WINDENERGIE<br />

Rechtliche Restriktionen für planerische Festlegungen <strong>zur</strong> Siedlungs- <strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung<br />

wurden anhand <strong>der</strong> Tabukriterien bereits im Sinne <strong>der</strong> planungsintegrierten Vermeidungsstrategie<br />

bei <strong>der</strong> Vorauswahl potentieller Windnutzungsgebiete berücksichtigt<br />

(Ausschlussbereiche). Diese sind in <strong>der</strong> Umweltprüfung nicht mehr Gegenstand <strong>der</strong> Beurteilung.<br />

Um aber Umweltauswirkungen berücksichtigen zu können, die über Tabukriterien hinausgehen,<br />

werden Vorsorgeabstände festgelegt. Diese Vorsorgeabstände entsprechen den Prüf-<br />

<strong>und</strong> Restriktionsflächen.<br />

Auch können die tatsächlichen Umweltauswirkungen im Einzelfall über die Vorsorgeabstände<br />

hinausreichen o<strong>der</strong> geringere Reichweiten aufweisen. Dies liegt einerseits daran, dass<br />

die zukünftige Nutzung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausweisung i. d. R. noch nicht im Detail bekannt<br />

ist. Hinzu kommt das weitgehende Fehlen rechtlicher Vorgaben bezüglich <strong>der</strong> Vorsorgeabstände,<br />

so dass diese z. T. auf Gr<strong>und</strong>lage von Erfahrungs-, Schätz- <strong>und</strong> Durchschnittswerten<br />

bestimmt werden.<br />

Ziel <strong>der</strong> Umweltprüfung ist es insbeson<strong>der</strong>e die geplanten Festlegungen hinsichtlich möglicher<br />

erheblicher Umweltauswirkungen zu untersuchen. Um die Bewertungsmethodik nachvollziehbar<br />

zu gestalten, werden Erheblichkeitsschwellen definiert. Neben qualitativen Erheblichkeitsschwellen<br />

bietet es sich in bestimmten Fällen an, quantitative Erheblichkeitsschwellen<br />

festzulegen. Auch diese basieren i. d. R. auf Erfahrungs- <strong>und</strong> Schätzwerten. Sofern nicht<br />

an<strong>der</strong>s angegeben, beziehen sich die Prozentangaben <strong>der</strong> Erheblichkeitsschwellen auf die<br />

Suchräume für Konzentrationszonen.<br />

Die nachfolgende Tabelle dient als Gr<strong>und</strong>lage <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung zum FNP. Die Einstufung erfolgt nach dem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand.<br />

Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei schutzgutbezogen anhand einer<br />

4-stufigen Skala bewertet:<br />

--<br />

erhebliche negative Umweltauswirkung<br />

- negative Umweltauswirkungen<br />

0 Geringe negative Umweltauswirkung nach <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand<br />

+ positive Umweltauswirkung<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 367


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Tab. 12 Methodik <strong>zur</strong> schutzgutbezogenen Einstufung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit <strong>der</strong> potentiellen Konzentrationszonen Windenergie<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Einstufung <strong>der</strong><br />

Umweltverträglichkeit<br />

erweiterte Abstände zu Kurgebieten,<br />

Krankenhäusern, Pflegeanstalten<br />

(K)<br />

erweiterte Abstände zu allgemeinen<br />

Wohngebieten (W)<br />

erweiterte Abstände zu Misch-,<br />

Dorf- <strong>und</strong> Kerngebieten (M)<br />

erweiterte Abstände zu wohngenutzten<br />

Einzelhäusern im Außenbereich<br />

erweiterte Abstände zu Gewerbegebieten<br />

Erholungswald mit Rechtsverordnung<br />

Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Erholungsfunktion:<br />

sonstiger Erholungswald Stufe I<br />

Bereiche mit beson<strong>der</strong>er Erholungsfunktion:<br />

sonstiger Erholungswald Stufe II<br />

368<br />

Prüffläche Erheblichkeitsschwelle<br />

1500 m Vorsorgeabstand<br />

1000 m Vorsorgeabstand<br />

750 m Vorsorgeabstand<br />

750 m Vorsorgeabstand<br />

500 m Vorsorgeabstand<br />

Fläche inkl.<br />

1000 m Vorsorgeabstand<br />

Fläche inkl.<br />

300 m Vorsorgeabstand<br />

Fläche inkl.<br />

300 m Vorsorgeabstand<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Art <strong>der</strong> Beeinträchtigung Anmerkung<br />

Schutzgut Bevölkerung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit des Menschen<br />

< 30% 0 akustische Beeinträchtigung von Be- Der nach TA-Lärm einzuhaltende Abstand zu Siedlungen<br />

30-70 %<br />

> 70%<br />

-<br />

--<br />

reichen, die für die Wohnnutzung von<br />

Bedeutung sind<br />

wird durch einen Vorsorgeabstand erweitert. Dieser Vorsorgeabstand<br />

dient zum einen einer höheren Umweltverträglichkeit<br />

(Naherholung, Landschaftsbild), zum an<strong>der</strong>en<br />

< 30% 0<br />

<strong>der</strong> Ermöglichung zukünftiger Planungen<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

< 30% 0<br />

30-70 % -<br />

> 70% --<br />

50% - von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind zu ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

TA-Lärm (Abstand <strong>zur</strong> Erreichung von 40 dB(A) bei drei<br />

WEA).<br />

< 30% 0 visuelle <strong>und</strong> akustische Beeinträchti- In <strong>der</strong> direkten Umgebung von Bereichen mit hoher Fre-<br />

30-70 % -<br />

gung von Bereichen, die die durch<br />

Erholungssuchende stark frequentiert<br />

quentierung von Erholungssuchenden ist ebenfalls von<br />

einer hohen Erholungsfunktion auszugehen. Deshalb ist<br />

> 70% --<br />

werden<br />

es zweckmäßig einen Vorsorgeabstand von 300 m (Abstand<br />

<strong>zur</strong> Erreichung von 50 dB (A) bei drei WEA) einzuhalten.<br />

50 % -


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

störungsempfindliche Grün- <strong>und</strong><br />

Erholungsflächen (Son<strong>der</strong>gebiet<br />

Gartenhausgebiet, Friedhof, etc.)<br />

Archäologische Denkmale, Grabungsschutzgebiete,kulturgeschichtliche<br />

Bodenzeugnisse;<br />

Bodendenkmale (DSchG)<br />

Bereiche mit beson<strong>der</strong>en Blickbeziehungen<br />

zu Kulturdenkmalen<br />

mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung (Umgebungsschutz<br />

§ 15 (3) DSchG)<br />

Bereiche mit beson<strong>der</strong>en Blickbeziehungen<br />

zu sonstigen beson<strong>der</strong>s<br />

markanten Sachgütern<br />

beson<strong>der</strong>e Kulturlandschaften<br />

(hoher Anteil an Streuobstwiesen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en kulturraumtypischen<br />

Landschaftselementen etc.)<br />

Landschaften von herausragen<strong>der</strong><br />

Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit<br />

500 m Vorsorgeabstand<br />

Fläche 50%<br />

Abstand zum<br />

KD > 5 km<br />

Abstand zum<br />

KD 2,5 – 5 km<br />

Abstand zum<br />

KD < 2,5 km<br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />

0<br />

-<br />

Zerstörung / Beschädigung archäologischer<br />

Kulturdenkmäler<br />

0 Störung beson<strong>der</strong>er Sichtachsen <strong>und</strong><br />

Blickbezüge durch technische Ele-<br />

- mente; Überprägung des unmittelbaren<br />

Umfeldes des Kulturdenkmals<br />

bzw. des sonstigen markanten Sach-<br />

--<br />

gutes <br />

Vorsorgeabstand<br />

ist im<br />

Einzelfall<br />

festzulegen<br />

Abstand > 5 km<br />

Abstand 2,5 – 5<br />

km<br />

Abstand < 2,5<br />

km<br />

0<br />

-<br />

--<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Fläche <strong>der</strong> Einschätzung 0 Vereinheitlichung <strong>der</strong> Landschaft<br />

historischen anhand Flä- durch Einbringen technischer EleKulturlandchenanteil,<br />

von mente;schaft<br />

wo Windenergieanlagen<br />

- Verlust <strong>der</strong> spezifischen <strong>und</strong> Identität<br />

schaffenden landschaftlichen Beson-<br />

sichtbar<br />

<strong>der</strong>heit;<br />

-- Überprägung <strong>der</strong> charakteristischen<br />

historischen Landschaft<br />

Fläche < 30% 0 Vereinheitlichung <strong>der</strong> Landschaft<br />

30-70 % -<br />

durch Einbringen technischer Elemente;<br />

Verlust <strong>der</strong> spezifischen <strong>und</strong> Identität<br />

schaffenden landschaftlichen Beson-<br />

> 70% --<br />

<strong>der</strong>heit;<br />

Überprägung beson<strong>der</strong>er geomorphologischer<br />

Erscheinungen <strong>der</strong> Landschaft<br />

Störungsempfindliche Grünflächen haben tagsüber ein<br />

beson<strong>der</strong>es Ruhebedürfnis. Aufgr<strong>und</strong> dieser Bedeutung<br />

für den Menschen ist ein Vorsorgeabstand von 500 m <strong>zur</strong><br />

Verhin<strong>der</strong>ung von Beeinträchtigungen durch Lärm <strong>und</strong><br />

Schattenwurf vorzusehen. (Abstand <strong>zur</strong> Erreichung von 45<br />

dB(A) bei drei WEA).<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 369<br />

-<br />

Der Abstand zu lanschaftsprägenden Kultur- <strong>und</strong> sonstigen<br />

Sachgütern ist im Einzelfall durch Sichtbarkeitsanalysen<br />

festzulegen. Hierzu sind beson<strong>der</strong>e Sichtachsen (sogenannte<br />

Postkartenansichten) festzulegen.<br />

Kulturlandschaften, die durch spezifische Nutzungen geprägt<br />

sind, sind in ihrem Charakter zu erhalten (§1 (4) 1<br />

BNatSchG). Zur Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

sind diese Bereiche von WEA freizuhalten<br />

Hinsichtlich des Aspekts Schönheit dient im Bereich <strong>der</strong><br />

Regionen Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> Nordschwarzwald die<br />

Landschaftsbildbewertung <strong>der</strong> Universität Stuttgart als<br />

Gr<strong>und</strong>lage.<br />

Ergänzend werden Sichtbarkeitsanalysen <strong>und</strong> Ortsbegehungen<br />

durchgeführt.


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Regionaler Grünzug Fläche 50 % -<br />

Schutzbedürftiger Bereich für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft/ Grünzäsur<br />

370<br />

Fläche 50 % - wendig)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Bei Inanspruchnahme <strong>der</strong> Regionalen Grünzüge für beson<strong>der</strong>e<br />

Vorhaben (…) „ ist dem Schutz ökologisch sensibler<br />

Bereiche eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung beizumessen“.<br />

(Kap. 3.2.2 G(2) Regionalplan MO). Das Freihalten von<br />

Grünzäsuren trägt <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

bei. Eine möglichst weitgehende Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Eingriffe in den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild<br />

ist anzustreben (Kap. 3.2.3 Regionalplan MO).<br />

In Schutzbedürftigen Bereichen für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die die<br />

ökologischen Qualitäten nicht beeinträchtigen o<strong>der</strong> zu<br />

ihrer Sicherung beitragen. (…) Art <strong>und</strong> Nutzung sollen so<br />

festgelegt werden, dass die charakteristischen natürlichen<br />

Qualitäten die Bereiche nicht beeinträchtigen. (Kap.<br />

3.3.1.2 Regionalplan MO)<br />

Landschaftsschutzgebiet Fläche 50 % --<br />

Naturpark Schwarzwald Mitte /<br />

Nord<br />

Naturschutzgebiete 200 m Vorsorgeabstand<br />

flächenhafte Naturdenkmale 200 m Vorsorgeabstand<br />

Fläche 50 % -<br />

kungen auszugehen.<br />

Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt<br />

- - Störung, Kollision <strong>und</strong> Meide verhalten<br />

von Arten; Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes<br />

- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />

windenergieempfindlicher Arten<br />

Je nach Schutzzweck <strong>und</strong> dem Vorhandensein windenergieempfindlicher<br />

Arten ist <strong>der</strong> Abstand zum Schutz dieser<br />

Arten im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festzulegen. Gleichzeitig gibt die Ausweisung<br />

eines NSG Hinweis auf beson<strong>der</strong>e, landschaftliche<br />

Gegebenheiten. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile<br />

<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Vermeidung negativer Umweltauswirkungen<br />

ist ein Abstand von 200 m als zweckmäßig anzusehen.<br />

Flächenhafte Naturdenkmale dienen in beson<strong>der</strong>em Maße<br />

dem Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft in ihrer Gesamtheit<br />

o<strong>der</strong> in einzelnen Teilen. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile<br />

<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Vermeidung negativer Umweltauswirkungen<br />

ist ein Abstand von 200m als zweckmäßig<br />

anzusehen.<br />

gesetzlich geschützte Biotope Abstand ist im


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Einzelfall<br />

festzulegen<br />

Bannwald 200 m Vorsorgeabstand<br />

Schonwald 200 m Vorsorgeabstand<br />

Europäische Vogelschutzgebiete<br />

mit windenergieempfindlichen<br />

Vogelarten<br />

30-70 % - Lebensräumen durch Flächeninan-<br />

>70 % --<br />

spruchnahme<br />

- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />

windenergieempfindlicher Arten<br />

- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />

windenergieempfindlicher Arten<br />

Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />

windenergieempfindlicher Arten<br />

700 m Vorsorgeabstand<br />

RAMSAR-Gebiet 700 m Vorsorgeabstand<br />

- -<br />

- - Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />

Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />

windenergieempfindlicher Arten<br />

FFH-Gebiete mit Fle<strong>der</strong>mausarten Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzwecks;<br />

1000 m Vorsorgeabstand<br />

- -<br />

Störung, Kollision <strong>und</strong> Meideverhalten<br />

von Fle<strong>der</strong>mausarten; Verlust von<br />

Lebensräumen insb. an Waldstandorten<br />

Bann- <strong>und</strong> Schonwäl<strong>der</strong> dienen in erster Linie <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Sie sind laut Windenergieerlass<br />

als Tabubereiche anzusehen. Um diesen Flächen<br />

mit ihren vielfältigen Funktionen ausreichend Raum<br />

zu geben, wird ein Abstand von 200 m auf regionaler<br />

Ebene empfohlen (ebda). Dieser Abstand wird auch auf<br />

kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um er-<br />

hebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden.<br />

Auf den Flächen ist nur dann eine Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

möglich, sofern eine Beeinträchtigung<br />

des Schutzzweckes durch eine Vorprüfung o<strong>der</strong> eine<br />

Verträglichkeitsprüfung nach §7 Abs. 6 ROG ausgeschlossen<br />

werden kann. Sofern dieser Nachweis nicht<br />

vorliegt, ist von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen.<br />

Je nach Artenvorkommen kann eine Beeinträchtigung<br />

windenergieempfindlicher Arten auch außerhalb des<br />

Schutzgebietes erfolgen. Deshalb ist es zweckmäßig<br />

einen Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den<br />

Windenergieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeabstand<br />

von 700 m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des<br />

Vorsorgeabstandes ist im Einzelfall mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde zu bestimmen.<br />

Je nach Artenvorkommen kann eine Beeinträchtigung<br />

windenergieempfindlicher Arten auch außerhalb des<br />

Schutzgebietes erfolgen. Deshalb ist es zweckmäßig<br />

einen Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den<br />

Windenergieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeabstand<br />

von 700 m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des<br />

Vorsorgeabstandes ist im Einzelfall mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde zu bestimmen.<br />

Mit dem Verlust von Lebensraum <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zerstörung von<br />

Lebensstätten innerhalb FFH-Gebiete gehen erhebliche<br />

negative Umweltauswirkungen einher. Gleichzeitig kann<br />

durch WEA <strong>der</strong> Aktionsradius von Fle<strong>der</strong>mausvorkommen<br />

beeinträchtigt werden. Mit <strong>der</strong> Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

innerhalb <strong>der</strong> FFH-Gebiete mit Fle<strong>der</strong>mausvorkommen<br />

(Mausohr, Bechsteinfle<strong>der</strong>maus) ist mit erheblichen<br />

negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zur<br />

Vermeidung negativer Umweltauswirkungen in Randbereichen<br />

von FFH-Gebieten wird ein Abstand von 1000 m<br />

empfohlen (vgl. Brinkmann et. al.).<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 371


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Sonstige Natura 2000-Gebiete Fläche - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks Die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten gibt u. a.<br />

Hinweise auf eine hohe Bedeutung dieser Bereiche für<br />

das Schutzgut Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt.<br />

Deshalb ist mit <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Flächen innerhalb<br />

dieser Bereiche von negativen Umweltauswirkungen<br />

auszugehen. Eine FFH-VP klärt die Beeinträchtigung <strong>und</strong><br />

Biotopverb<strong>und</strong> Offenland BW /<br />

Generalwildwegeplan<br />

Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung<br />

als Standort für die natürliche<br />

Vegetation<br />

Böden mit einer beson<strong>der</strong>en Bedeutung<br />

für die natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

372<br />

Kernflächen /<br />

Korridore<br />

Fläche:<br />

hohe bis sehr<br />

hohe Bedeutung<br />

Fläche:<br />

hohe bis sehr<br />

hohe Bedeutung<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

50% + Lage<br />

in Verb<strong>und</strong>achse<br />

-<br />

b<strong>und</strong>s; Beeinträchtigung wan<strong>der</strong>n<strong>der</strong><br />

Großsäuger durch Habitatverlust<br />

(Zerstörung <strong>der</strong> Fortpflanzungsstätten<br />

50 % -<br />

50 % -<br />

Bodenschutzwald Fläche 30 % -<br />

Sonstiger Wasserschutzwald Fläche 50 % - Hochwasserschäden<br />

oberirdische Gewässe (inkl. Gewässer<br />

1. Ordnung <strong>und</strong> stehende<br />

Gewässer >1 ha)<br />

Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet<br />

Zone II<br />

10 m Mindestabstand<br />

50 m Vorsorgeabstand<br />

50 % --<br />

Biotope bzw. Störung sensibler Arten<br />

50 % -<br />

Fläche - -- Verringerung <strong>der</strong> Schutzwirkung gegenüber<br />

Schadstoffeintrag<br />

die Zulässigkeit des Vorhabens im Einzelfall.<br />

Negative Auswirkungen sind auf <strong>der</strong> Genehmigungsebene<br />

genauer zu prüfen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann im Zusammenhang mit Windenergieanlagen<br />

von einer relativ geringen, dauerhaften Bodeninanspruchnahme<br />

ausgegangen werden. Werden jedoch<br />

beson<strong>der</strong>s seltene/ökologisch hochwertige o<strong>der</strong> hochproduktive<br />

Standorte in Anspruch genommen bzw. beeinträchtigt,<br />

ist dies als negative Umweltauswirkung einzustufen.<br />

-<br />

-<br />

Als Mindestabstand sind 10 m Gewässerrandstreifen<br />

einzuhalten sofern die Wasserbehörde durch Rechtsverordnung<br />

keine breiteren Gewässerrandstreifen festgelegt<br />

hat. Der erweiterte Abstand von 50 m gilt <strong>der</strong> Vorsorge<br />

nach § 61 BNatSchG.<br />

Es bedarf <strong>der</strong> Befreiung durch die Genehmigungsbehörde


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet<br />

Zone III<br />

wasserrechtlich festgesetztes<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

Fläche 50% -<br />

nutzung sollten – vorbehaltlich <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en<br />

Belangen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Windhöffigkeit – Gebiete<br />

außerhalb <strong>der</strong> Schutzzone III gegenüber an<strong>der</strong>en Standorten<br />

vorgezogen werden (Windenergieerlass BW v.<br />

09.05.2012, Kap. 4.4)<br />

Fläche - - Verringerung des Retentionsvermö- Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemgensmungsgebieten<br />

bedarf <strong>der</strong> wasserrechtlichen Genehmigung.<br />

Schutzgut Klima <strong>und</strong> Luft<br />

Klimaschutzwald Fläche 50 % - funktion)<br />

Immissionsschutzwald Fläche 50 % -<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 373<br />

-<br />

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

zu einer wesentlichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Immissionsschutzfunktion<br />

führen kann (v.a. Breite des Schutzwaldes)


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

ANHANG 4: AUSWERTUNG DER LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />

Tab. 13 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im ORTENAUKREIS<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Oberes Achertal“ (3.17.017)/<br />

Landratsamt Ortenaukreis<br />

374<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten, die Natur schädigen<br />

o<strong>der</strong> den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />

(Stand Februar 1975)<br />

Tab. 14 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS RASTATT<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Blindsee bei H<strong>und</strong>sbach“<br />

(2.16.020)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Schurmsee“<br />

(2.16.021)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13,<br />

14, 15, 16, 17, 18, 21, 22,<br />

23, 24, 28, 31, 32<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung eines Moores mit ausgeprägtem Bult-Schlenken-Komplex <strong>und</strong> Moorrandzonierung 44<br />

als Standort seltener <strong>und</strong> gefährdeter Pflanzenarten, als Lebensraum für die eng an Moorflächen geb<strong>und</strong>ene Tierwelt<br />

<strong>und</strong> als Forschungsstätte für die nacheiszeitliche Vegetationsentwicklung sowie die Erhaltung <strong>der</strong> engeren Zu- <strong>und</strong><br />

Abflusszone mit seinem für die <strong>Entwicklung</strong> des Moores wichtigen ungestörten Wasserregime.<br />

(§ 6) Das Landschaftsschutzgebiet dient <strong>der</strong> Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende<br />

o<strong>der</strong> den Naturhaushalt beeinträchtigende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umgebung. Es dient darüber hinaus <strong>der</strong> Erhaltung<br />

des glazial geprägten Formenschatzes.<br />

(Stand Oktober 1985)<br />

(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung des erd- <strong>und</strong> landschaftsgeschichtlich bedeutsamen Karsees mit seinen Verlandungszonen<br />

als Standort von Schwingrasen Pflanzengesellschaften mit ihren stark gefährdeten nordisch-alpinen<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengemeinschaften <strong>und</strong> mit den darauf angewiesenen Tierarten.<br />

(§ 6) Das Landschaftsschutzgebiet dient <strong>der</strong> Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende<br />

o<strong>der</strong> den Naturhaushalt beeinträchtigende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umgebung. Es dient darüber hinaus <strong>der</strong> Erhaltung<br />

des glazial geprägten Formenschatzes.<br />

(Stand Oktober 1985)<br />

44


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Bühlertal“ (2.16.035)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Waldhägenich (3<br />

Teilgebiete)“<br />

(2.16.024)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Mittleres Murgtal“<br />

(2.16.005)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:<br />

l. die durch ihr Relief <strong>und</strong> ihr typisches Nutzungsmosaik aus Weinbau, Grünlandwirtschaft, Obstbau, kleinflächigem<br />

Getreide- <strong>und</strong> Hackfruchtanbau, Beerenobstbau, Gartenbau, Forstwirtschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> landschaftsgeb<strong>und</strong>enen Streusiedlungsweise<br />

abwechslungsreich geglie<strong>der</strong>te Kulturlandschaft am Westabfall des Schwarzwaldes in ihrer<br />

Harmonie zu erhalten,<br />

2. eine weitere Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft zu verhin<strong>der</strong>n; neu entstehende Siedlungsteile an das bestehende<br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Landschaftsbild anzupassen <strong>und</strong> die vorhandene Zinkenstruktur an den Ortsrän<strong>der</strong>n zu erhalten,<br />

3. die Klima-, Boden-, <strong>und</strong> Erosionsschutzfunktion zu sichern, durch die Offenhaltung von Tälern <strong>und</strong> Klingen als<br />

Luftaustauschbahnen, durch die Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beseitigung von Grünflächen <strong>und</strong> Grünbeständen <strong>und</strong> großflächiger<br />

Versiegelung <strong>der</strong> Bodenoberfläche usw. einer negativen Beeinflussung des Kleinklimas vorzubeugen,<br />

4. die Lebensstätten für die freilebende Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt durch die Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft, durch die<br />

Erhaltung von Trockenmauern <strong>und</strong> Terrassen <strong>und</strong> von Streuobstbeständen zu erhalten <strong>und</strong> zu för<strong>der</strong>n <strong>und</strong> die für die<br />

Landschaft des Bühlertales typische Vielfalt von Kleinbiotopen, wie z.B. Quellen <strong>und</strong> Quellmulden, Feuchtwiesen,<br />

Waldrän<strong>der</strong>, Kastanienhaine, Obstanlagen, unverbaute Bachläufe u.a., zu sichern,<br />

5. die Lebensräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen durch Pflege <strong>und</strong> nachhaltige Nutzung sowie durch den Schutz vor Bebauung<br />

<strong>und</strong> Zerschneidung zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern,<br />

6. die Vernetzung <strong>der</strong> freien Landschaftsteile zu erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> herzustellen als Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong><br />

Tiere sowie als Raum für die Nah- <strong>und</strong> Ferienerholung <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

7. den Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft durch Schutz <strong>und</strong> Pflege des Landschaftsbildes, <strong>und</strong> durch die Erhaltung des<br />

Abwechslungsreichtums <strong>der</strong> Landschaft <strong>und</strong> des durch Wege gut erschlossenen Waldanteils, mit seinen zahlreichen<br />

Aussichtsmöglichkeiten <strong>und</strong> seinen Biotopkomplexen in ihrer räumlichen Struktur <strong>und</strong> spezifischen Ausbildung zu bewahren<br />

<strong>und</strong> zu verbessern <strong>und</strong> die Erlebbarkeit typischer Landschaftselemente wie Felsbildungen, Einzelbäume, Talauen,<br />

Bachläufe mit Ufergehölzen u.a., zu ermöglichen,<br />

8. den öffentlichen Zugang zu Aussichtspunkten <strong>und</strong> Aussichtsstrecken zu gewährleisten, eine Verbauung dieser<br />

Aussichtspunkte <strong>und</strong> Aussichtsstrecken zu vermeiden <strong>und</strong> die Aussicht selbst von den Naturgenuss schädigenden<br />

Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen freizuhalten.<br />

(Stand Oktober 2002)<br />

(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />

1. die Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraumes <strong>der</strong> umschlossenen Naturschutzgebiete für <strong>der</strong>en<br />

charakteristische Lebensgemeinschaften,<br />

2. die Schaffung einer Pufferzone für die umschlossenen Naturschutzgebiete,<br />

3. die Erhaltung <strong>der</strong> landschaftlichen Eigenart <strong>und</strong> Vielfalt des Naturraumes in Mittelbaden,<br />

4. die Erhaltung <strong>der</strong> charakteristischen Landschaftsstrukturen des Raumes wie Heckenzüge, Waldrän<strong>der</strong>, Einzelbäume,<br />

Baumgruppen <strong>und</strong> Baumreihen, Röhricht- <strong>und</strong> Hochstaudensäume entlang von Gräben <strong>und</strong> Kanälen,<br />

5. die Erhaltung <strong>der</strong> für die Landwirtschaft gut nutzbaren Böden <strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Bodenfruchtbarkeit.<br />

(Stand Dezember 1989)<br />

(§ 2) Es ist verboten, innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landschaftsschutzkarte durch beson<strong>der</strong>s rote Umrahmung kenntlich gemachten<br />

Landschaftsteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss<br />

zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten…<br />

(Stand Juli 1940)<br />

37, 38, 39, 49, 50, 51,<br />

52, 53, 54, 55, 56, 57,<br />

58, 60<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 375<br />

156<br />

68, 69, 70, 71, 72, 73,<br />

74, 75, 76, 77, 78, 79,<br />

80, 107, 108


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Gemeindewald<br />

Loffenau“ (2.16.010)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Untere Murg“<br />

(2.16.033)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Um den Eichelberg<br />

<strong>und</strong> Mahlberg“<br />

(2.16.013)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Albtalplatten <strong>und</strong><br />

Herrenalber Berge“<br />

(2.16.029)/<br />

Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe<br />

„Michelbachtal“<br />

(2.16.014)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

376<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 2) Es ist verboten, innerhalb dieser Landschaftsteile bzw. -bestandteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet 73, 108, 109<br />

sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Unter das<br />

Verbot fällt die Anlage von Bauwerken aller Art sowie die Aufstellung von Verkaufsbuden aller Art, die Anlage von Zelt-,<br />

Lager-, Müll- <strong>und</strong> Schuttabladeplätzen, sowie das Anbringen von<br />

Inschriften <strong>und</strong> Reklameschil<strong>der</strong>n aller Art außerhalb <strong>der</strong> geschlossenen Wohngebiete.<br />

Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Zweck dieser Verordnung nicht wi<strong>der</strong>spricht.<br />

(Stand September 1953)<br />

(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung einer Landschaft, <strong>der</strong>en Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit für die Vorbergzone des 92, 104, 132, 133, 147<br />

Nordschwarzwaldes typisch ist, insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. die Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> im Gebiet vorkommenden Waldgesellschaften;<br />

2. die Erhaltung von Feuchtgebieten <strong>und</strong> Feuchtwiesen;<br />

3. die Erhaltung von ausgedehnten Streuobstwiesen;<br />

4. die Erhaltung <strong>der</strong> Bachläufe in ihrem naturnahen Zustand für ihre zahllosen Aufgaben im Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

5. die Erhaltung <strong>der</strong> strukturellen Vielfalt <strong>der</strong> Gebiete als Gr<strong>und</strong>lage für die reiche Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> für die<br />

Erholung <strong>und</strong> Naturbeobachtung durch die Allgemeinheit. (Stand März 1996)<br />

(§ 2) Im geschützten Gebiet ist es verboten, Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die die Landschaft verunstalten o<strong>der</strong> die<br />

Natur schädigen o<strong>der</strong> den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />

(Stand Januar 1971)<br />

(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />

die Erhaltung <strong>der</strong> naturräumlichen Vielfalt <strong>der</strong> Landschaft bestehend aus Streuobst <strong>und</strong> Wirtschaftswiesen, Solitärgehölzen,<br />

Hecken <strong>und</strong> unterschiedlich strukturierten Wäl<strong>der</strong>n;<br />

die Erhaltung auch nutzungsbedingter Vielfalt realer Waldgesellschaften sowie die För<strong>der</strong>ung von Alt- <strong>und</strong> Totholzanteilen;<br />

die Erhaltung offener Landschaftsbereiche, vornehmlich <strong>der</strong> Rodungsinseln;<br />

die Schaffung einer Pufferzone <strong>und</strong> gleichzeitig eines Vernetzungsbereiches für die Naturschutzgebiete;<br />

die Erhaltung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Erholungsnutzung in den verschiedenen Landschaftsbereichen (Wald, Flur), die<br />

insbeson<strong>der</strong>e für den Großraum Karlsruhe von großer Bedeutung ist.<br />

(Stand Juni 1994)<br />

(§ 3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten o<strong>der</strong> die Natur schädigen o<strong>der</strong><br />

den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />

(Stand Dezember 1974)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

123, 130, 131<br />

121, 122<br />

123


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Auenwäl<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

Feuchtwiesen westlich<br />

von Ötigheim“<br />

(2.16.030)<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />

zwischen Au am<br />

Rhein, Durmersheim<br />

<strong>und</strong> Rheinstetten“<br />

(2.16.031)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Rheinwald“<br />

(2.16.011)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Rastatter Ried“<br />

(2.16.032)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> für das Naturschutzgebiet 135, 146<br />

notwendigen Ergänzungsräume <strong>und</strong> Pufferzonen mit dem für die Rheinnie<strong>der</strong>ung typischen Landschaftsbild mit seiner<br />

Vielfalt an wertvollen Strukturen, dem durch die einstige Dynamik von Rhein, Murg <strong>und</strong> Fe<strong>der</strong>bach geschaffenen Gelän<strong>der</strong>elief<br />

sowie <strong>der</strong> Erhaltung <strong>und</strong> vor allem <strong>Entwicklung</strong> landschaftsprägen<strong>der</strong> Elemente wie Obstbaumwiesen, Einzelbäume,<br />

Hecken, Röhrichte <strong>und</strong> Riede in ihrer Funktion als vernetzte Lebensräume <strong>und</strong> für die Erholung.<br />

(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

dem beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn dadurch<br />

1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird;<br />

3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />

4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />

wird o<strong>der</strong><br />

5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />

(Stand Juli 1994)<br />

(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Sicherung des Schutzgegenstandes <strong>und</strong> die Verwirklichung<br />

des Schutzzweckes <strong>der</strong> Naturschutzflächen durch Schaffung von Pufferzonen sowie Vernetzungs- <strong>und</strong> Ergänzungsbereichen<br />

für die freilebende Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt mit <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> naturräumlichen Vielfalt <strong>der</strong> Landschaft, <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen mit ihrer vielgestaltigen Nutzungsintensität <strong>und</strong> <strong>der</strong> darauf kleinteilig strukturierten<br />

naturnahen Biotopelemente sowie <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> betroffenen Fluren <strong>zur</strong> Erholung für die ortsansässige Bevölkerung.<br />

(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e wenn dadurch<br />

1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird;<br />

3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />

4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />

wird;<br />

5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />

(Stand Juli 1994)<br />

(§3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten o<strong>der</strong> die Natur schädigen o<strong>der</strong><br />

den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />

(Stand Februar 1975)<br />

(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />

1. die Sicherung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> des notwendigen ökologischen<br />

Ergänzungsraumes für die umschlossenen vier Naturschutzgebiete sowie die angrenzenden Naturschutzgebiete »Rastatter<br />

Rheinaue« <strong>und</strong> »Rastatter Bruch«;<br />

2. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung des reich geglie<strong>der</strong>ten harmonischen Landschaftsbildes <strong>der</strong> alten Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft<br />

in <strong>der</strong> Rheinnie<strong>der</strong>ung;<br />

3. die Erhaltung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ungselemente <strong>der</strong> Wiesen- <strong>und</strong> Ackerlandschaft - Hecken, Baumgruppen,<br />

Einzelbäume, Gebüsch, Kanäle, Gräben - als wichtige Elemente des Biotopverb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong><br />

136, 137<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 377<br />

138<br />

146


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Rastatter Bruch“<br />

(2.16.025)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Iffezheimer Sanddünen“<br />

(2.16.002)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Sanddünen Nie<strong>der</strong>wald“<br />

(2.16.019)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

378<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

landschaftlichen Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit;<br />

4. die Erhaltung des vielgestaltigen Kleinreliefs <strong>der</strong> Altauenlandschaft mit<br />

zahlreichen feuchten Schluchten <strong>und</strong> Mulden <strong>und</strong> trockenen höhergelegenen Standorten;<br />

5. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ökologisch vielfältigen extensiven<br />

Glatthaferwiesen <strong>und</strong> Streuobstwiesen;<br />

6. die Erhaltung des beson<strong>der</strong>en Erholungswertes <strong>der</strong> Altauenlandschaft für die Bevölkerung.<br />

(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn dadurch<br />

1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird,<br />

3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />

4. das Landschaftsbild nachhaltig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />

wird o<strong>der</strong><br />

5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />

beeinträchtigt wird.<br />

(Stand Dezember 1995)<br />

(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:<br />

Erhaltung <strong>der</strong> für die Funktionsfähigkeit des Naturschutzgebietes notwendigen Ergänzungsräume <strong>und</strong> Pufferzonen;<br />

Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung des harmonischen Landschaftsbildes, <strong>der</strong> Vielgliedrigkeit <strong>und</strong> des Abwechslungsreichtumes<br />

<strong>der</strong> Rheinauenlandschaft;<br />

Erhaltung des durch Erosion <strong>und</strong> Sedimentation von Rhein <strong>und</strong> Murg entstandenen Mikroreliefs (Schluchten, Uferwälle,<br />

kiesige Rücken);<br />

Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> die Landschaft prägenden Einzelelemente wie Einzelbäume, Baumgruppen, Allen,<br />

Heckenzüge <strong>und</strong> Streuobstbestände;<br />

Erhaltung <strong>der</strong> landwirtschaftlich gut nutzbaren Böden;<br />

Erhaltung eines das Siedlungsbild von Rastatt glie<strong>der</strong>nden Grünzuges.<br />

(Stand Dezember 1990)<br />

(§ 2) Es ist verboten, innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landschaftsschutzkarte durch beson<strong>der</strong>e rote Umrahmung kenntlich gemachten<br />

Landschaftsteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, insbeson<strong>der</strong>e den<br />

Sanddünen Abtrag zu tun, den Naturschutz zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Hierunter fällt<br />

u.a. auch die Anlage von Bauwerken aller Art, Verkaufsbuden, Zelt- <strong>und</strong> Lagerplätzen, Müll- <strong>und</strong> Schuttplätzen, sowie<br />

das Anbringen von Inschriften <strong>und</strong> <strong>der</strong>gleichen. Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Zweck<br />

dieser Verordnung nicht wi<strong>der</strong>spricht. Die Sandgewinnung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.<br />

(Stand Mai 1938)<br />

(§ 3) Schutzzweck ist:<br />

1. die Erhaltung <strong>der</strong> reich geglie<strong>der</strong>ten Dünenlandschaft als bedeutendes Dokument <strong>der</strong> Erd- <strong>und</strong> Landschaftsgeschichte;<br />

2. die Erhaltung <strong>der</strong> vegetationsk<strong>und</strong>lich interessanten Silbergrasflur;<br />

3. die Erhaltung <strong>der</strong> Dünenlandschaft als Lebensstätte <strong>der</strong> hier heimischen Tierwelt, insbeson<strong>der</strong>e seltener bedrohter<br />

Schmetterlinge.<br />

(§ 4) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

dem beson<strong>der</strong>en Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e wenn dadurch<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

147<br />

147<br />

147


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt,<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört,<br />

3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t,<br />

4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong><br />

Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt o<strong>der</strong><br />

5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />

(Stand August 1984)<br />

Tab. 15 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS CALW<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Albtalplatten <strong>und</strong><br />

Herrenalber Berge“<br />

(2.35.052)<br />

Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe<br />

„Staatswald südlich<br />

Bernbach“<br />

(2.35.009)/<br />

Landratsamt Calw<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />

die Erhaltung <strong>der</strong> naturräumlichen Vielfalt <strong>der</strong> Landschaft bestehend aus Streuobst <strong>und</strong> Wirtschaftswiesen, Solitärgehölzen,<br />

Hecken <strong>und</strong> unterschiedlich strukturierten Wäl<strong>der</strong>n;<br />

die Erhaltung auch nutzungsbedingter Vielfalt realer Waldgesellschaften sowie die För<strong>der</strong>ung von Alt- <strong>und</strong> Totholzanteilen;<br />

die Erhaltung offener Landschaftsbereiche, vornehmlich <strong>der</strong> Rodungsinseln;<br />

die Schaffung einer Pufferzone <strong>und</strong> gleichzeitig eines Vernetzungsbereiches für die Naturschutzgebiete;<br />

die Erhaltung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Erholungsnutzung in den verschiedenen Landschaftsbereichen (Wald, Flur), die<br />

insbeson<strong>der</strong>e für den Großraum Karlsruhe von großer Bedeutung ist.<br />

(Stand Juni 1994)<br />

(§ 2) Es ist verboten, innerhalb dieser Landschaftsteile bzw. -bestandteile Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet<br />

sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Unter<br />

das Verbot fällt die Anlage von Bauwerken aller Art sowie die Aufstellung von Verkaufsbuden aller Art, die Anlage von<br />

Zelt-, Lager-, Müll- <strong>und</strong> Schuttabladeplätzen, sowie das Anbringen von Inschriften <strong>und</strong> Reklameschil<strong>der</strong>n aller Art<br />

außerhalb <strong>der</strong> geschlossenen Wohngebiete. Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, sofern sie dem Zweck dieser<br />

Verordnung nicht wi<strong>der</strong>spricht.<br />

(Stand September 1953)<br />

Tab. 16 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im STADTKREIS BADEN-BADEN<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Rastatter Ried“<br />

(2.16.007)<br />

110, 111, 116, 117,<br />

118, 120, 121, 123<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 6) Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist<br />

147<br />

1. die Sicherung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> des notwendigen ökologischen Ergänzungsraumes für die umschlossenen vier<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 379<br />

123


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

<strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />

Baden<br />

380<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Naturschutzgebiete sowie die angrenzenden Naturschutzgebiete »Rastatter Rheinaue« <strong>und</strong> »Rastatter Bruch«;<br />

2. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung des reich geglie<strong>der</strong>ten harmonischen Landschaftsbildes <strong>der</strong> alten Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft<br />

in <strong>der</strong> Rheinnie<strong>der</strong>ung;<br />

3. die Erhaltung <strong>und</strong> die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ungselemente <strong>der</strong> Wiesen- <strong>und</strong> Ackerlandschaft - Hecken, Baumgruppen,<br />

Einzelbäume, Gebüsch, Kanäle, Gräben - als wichtige Elemente des Biotopverb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong><br />

landschaftlichen Vielfalt <strong>und</strong> Schönheit;<br />

4. die Erhaltung des vielgestaltigen Kleinreliefs <strong>der</strong> Altauenlandschaft mitzahlreichen feuchten Schluchten <strong>und</strong> Mulden<br />

<strong>und</strong> trockenen höhergelegenen Standorten;<br />

5. die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ökologisch vielfältigen extensiven Glatthaferwiesen <strong>und</strong> Streuobstwiesen;<br />

6. die Erhaltung des beson<strong>der</strong>en Erholungswertes <strong>der</strong> Altauenlandschaft für die Bevölkerung.<br />

(§ 7) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn dadurch<br />

1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt wird;<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört wird,<br />

3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t wird;<br />

4. das Landschaftsbild nachhaltig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />

wird o<strong>der</strong><br />

5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft<br />

beeinträchtigt wird. (Stand Dezember 1995)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Baden-Baden“<br />

(2.11.001)<br />

<strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />

Baden<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Wesentlicher Schutzzweck ist:<br />

1. Erhaltung <strong>der</strong> kulturgeprägten Landschaft um Baden-Baden mit all ihren Bestandteilen <strong>und</strong> Erscheinungsformen<br />

wie Bachauen, Quellen, Wiesen <strong>und</strong> Wiesentälern, Baumgruppen <strong>und</strong> Felsbildungen als Kur- <strong>und</strong> Erholungsgebiet;<br />

2. Erhaltung <strong>der</strong> engen Verzahnung <strong>der</strong> Landschaft mit dem historisch gewachsenen Siedlungsbild <strong>und</strong> seinen Parks<br />

<strong>und</strong> Gartenanlagen;<br />

3. Bewahrung <strong>der</strong> das Siedlungs- <strong>und</strong> Landschaftsbild prägenden Grünzüge <strong>und</strong> Grünbereiche wie Lichtentaler Allee,<br />

die Grobbachaue <strong>und</strong> das hintere Oostal aus optischen wie auch aus stadtklimatischen Gründen;<br />

4. Bewahrung <strong>der</strong> Raumwirksamkeit des die Siedlungsteile umgebenden ästhetischen Horizontrahmens <strong>und</strong> <strong>der</strong> landschaftlichen<br />

Exponenten wie Battert, Merkur, Fremersberg o<strong>der</strong> Yberg;<br />

5. Gewährleistung des kleinklimatischen Austausches zwischen den Landschaftsteilen;<br />

6. Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung von Lebensstätten <strong>der</strong> einheimischen, zum Teil stark bedrohten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

wie z.B. Orchideenwiesen, Standorte seltener Farne, Vogelschutzgehölze, Nistgelegenheiten <strong>und</strong> Horste, Feuchtgebiete<br />

<strong>und</strong> Tümpel für Amphibien <strong>und</strong> Reptilien;<br />

7. Bewahrung <strong>der</strong> landschaftlichen Vielgliedrigkeit <strong>der</strong> Vorbergzone, charakterisiert durch den Wechsel von Hecken<br />

<strong>und</strong> Baumzügen, von Laubwäl<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Freiflächen als Voraussetzung für die Erhaltung des Artenreichtums von Flora<br />

<strong>und</strong> Fauna <strong>und</strong> für die Erholung.<br />

8. Erhaltung <strong>der</strong> ausgedehnten Waldungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Waldrandzonen als Erholungsraum, als Lebensstätte für Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Tiere, als klimatischen Ausgleichsraum (Frischluftreservoir) für die belasteten Siedlungen des Oostales <strong>und</strong> des<br />

Vorlandes in <strong>der</strong> Oberrheinebene sowie <strong>zur</strong> Reinhaltung des Wassers <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Anreicherung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />

(§ 4) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

dem Schutzzweck zuwi<strong>der</strong>laufen, insbeson<strong>der</strong>e wenn dadurch<br />

1. <strong>der</strong> Naturhaushalt geschädigt,<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter nachhaltig gestört,<br />

3. eine geschützte Flächennutzung auf Dauer geän<strong>der</strong>t,<br />

4. das Landschaftsbild nachteilig geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> die natürliche Eigenart <strong>der</strong> Landschaft auf an<strong>der</strong>e Weise beeinträchtigt<br />

o<strong>der</strong><br />

5. <strong>der</strong> Naturgenuss o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Erholungswert <strong>der</strong> Landschaft beeinträchtigt wird.<br />

(Stand Juli 1981)<br />

56, 59, 60, 83, 84, 85,<br />

86, 87, 88, 89, 90, 91,<br />

92, 93, 98, 99, 100,<br />

101, 102, 103, 104,<br />

105, 106<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 381


WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Yberg bei Bühl“<br />

(2.11.003)/<br />

<strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />

Baden<br />

382<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 2) Es ist verboten, innerhalb <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Landschaftsschutzkarte durch rote Umrahmung kenntlich gemachten Landschaftsteile<br />

Verän<strong>der</strong>ungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen,<br />

o<strong>der</strong> das Landschaftsbild zu verunstalten. Hierunter fällt die Anlage von Bauwerken aller Art, Denkmälern,<br />

Steinbrüchen, Lehmgruben, Stützmauern, <strong>und</strong> Weinbergtreppen aus Beton, Werbezeichen aller Art, Sportplätzen,<br />

Müll- <strong>und</strong> Schuttplätzen, die Entfernung von Bäumen o<strong>der</strong> Baumgruppen, die für das Landschaftsbild von wesentlicher<br />

Bedeutung sind, von einzelstehenden Felsen <strong>und</strong> Felsgruppen. Unberührt bleibt die wirtschaftliche Nutzung, die Herstellung<br />

einfacher bodenständiger land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Gebäude, wie Rebhäuschen, Holzhauerhütten, <strong>und</strong><br />

dgl. <strong>und</strong> die Unterhaltung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>der</strong> vorhandenen Straßen <strong>und</strong> Wege, soweit die vorbehaltenen Arbeiten<br />

dem Zweck dieser Verordnung nicht wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

(Stand Juli 1981)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!