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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

2.7 VERTIEFUNG ZUM NATUR- UND ARTENSCHUTZ<br />

Windenergieanlagen können sich auf bestimmte Arten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Lebensräume<br />

negativ auswirken. Beson<strong>der</strong>s empfindliche Gebiete – wie beispielsweise Naturschutzgebiete<br />

– sind daher generell von einer Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />

Doch auch außerhalb gesetzlich ausgewiesener Schutzgebiete gelten<br />

zahlreiche Regelungen des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes.<br />

2.7.1 RECHTSGRUNDLAGE<br />

ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ<br />

Raumordnungsgesetz 2009 (ROG) / Landesplanungsgesetz 2012(LplG)<br />

§ 2 (2) Nr. 6 ROG: Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Böden, des Wasserhaushalts, <strong>der</strong> Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sowie des Klimas<br />

einschließlich <strong>der</strong> jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern o<strong>der</strong>,<br />

soweit erfor<strong>der</strong>lich, möglich <strong>und</strong> angemessen, wie<strong>der</strong>herzustellen. Wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen<br />

Funktionen zu gestalten; Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind<br />

auszugleichen, den Erfor<strong>der</strong>nissen des Biotopverb<strong>und</strong>es ist Rechnung zu tragen.<br />

§ 2 LplG: die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum sind mit<br />

seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen <strong>und</strong> zu einer dauerhaften,<br />

großräumig ausgewogenen Ordnung zu führen. Dabei sind u.a. die natürlichen<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lagen zu schützen <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

§ 3 Abs. 2 LplG: „Bei <strong>der</strong> Aufstellung, Fortschreibung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>spläne<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionalpläne sind die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />

gegeneinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong> abzuwägen. […] In <strong>der</strong> Abwägung sind auch<br />

die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

zu berücksichtigen; soweit diese erheblich beeinträchtigt<br />

werden können, sind die Vorschriften des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes <strong>und</strong> des<br />

Naturschutzgesetzes über die Zulässigkeit o<strong>der</strong> Durchführung von <strong>der</strong>artigen<br />

Eingriffen sowie die Einholung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission anzuwenden<br />

(Prüfung nach <strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).“<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgsetz 2010 (BNatSchG)<br />

Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)<br />

§ 1 Abs. 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt<br />

sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. lebensfähige Populationen wild leben<strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Austausch<br />

zwischen den Populationen sowie Wan<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

Wie<strong>der</strong>besiedelungen zu ermöglichen,<br />

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen<br />

<strong>und</strong> Arten entgegenzuwirken,<br />

3. Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Biotope mit ihren strukturellen <strong>und</strong> geografischen<br />

Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte<br />

Landschaftsteile sollen <strong>der</strong> natürlichen Dynamik überlassen<br />

bleiben.“<br />

§ 1 (5) BNatSchG: Sicherung <strong>der</strong> unzerschnittenen Räume<br />

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