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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

art <strong>und</strong> Schönheit (z.B.<br />

Hangkante aufgr<strong>und</strong><br />

geomorphologischer<br />

Gegebenheiten<br />

Naturpark - - x - -<br />

Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen<br />

- - - -<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Berücksichtigung beson<strong>der</strong>erBlickbeziehungen(Sichtbarkeitsanalyse)<br />

Begründung<br />

gen) abzuwägen.<br />

(§1 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />

Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke u. a. von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für<br />

die Erholung des Menschen. Auf den Schutz des Landschaftsbildes vor visuellen<br />

Beeinträchtigungen ist daher in Naturparken ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk zu<br />

legen.<br />

Auf Flächen <strong>der</strong> Naturparke, die keinen an<strong>der</strong>en Schutzgebietsregelungen<br />

unterworfen sind <strong>und</strong> für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für<br />

die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Naturparkverordnungen.<br />

Bei nicht nur singulärer Betroffenheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> teilweisen<br />

Funktionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung <strong>der</strong> Planung ist eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung erfor<strong>der</strong>lich, bevor eine Genehmigung<br />

erteilt wird. Bei <strong>der</strong> Standortsuche sollten die Schutzzwecke des Naturparks<br />

(neben an<strong>der</strong>en Belangen) <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung sprechenden<br />

Belange berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden.<br />

(§27 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.4 <strong>und</strong> 5.6.4.1.3)<br />

Beson<strong>der</strong>e Blickbeziehungen tragen maßgeblich <strong>zur</strong> Erholungsfunktion einer<br />

Landschaft bei. Bei <strong>der</strong> Standortsuche für Windenergieanlagen sollte <strong>der</strong> Erhalt<br />

beson<strong>der</strong>er Blickbeziehungen (neben an<strong>der</strong>en Belangen) <strong>und</strong> die für die Windenergienutzung<br />

sprechenden Belange berücksichtigt <strong>und</strong> abgewogen werden.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.6)<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 363

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