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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

lungsfunktion (Waldfunktionskartierung<br />

<strong>der</strong> FVA)<br />

354<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

hochwertige land-<br />

- - x - -<br />

wirtschaftliche Böden<br />

(6) sonstige kommunale <strong>und</strong> regionale Planungen<br />

Abbaufläche (FNP)<br />

Vorranggebiet für<br />

den Rohstoffabbau<br />

- - x - -<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Begründung<br />

Wald, wie Immissions-, Klima- o<strong>der</strong> sonstiger Erholungswald. Auch wenn diese<br />

Kategorisierung keiner rechtlichen Sicherung gleich kommt, sollte im Einzelfall<br />

geprüft werden, inwiefern Errichtung o<strong>der</strong> Betrieb von WEA zu Konflikten mit<br />

den Waldfunktionen führen können. Die Belange <strong>der</strong> Waldfunktionen sind mit<br />

dem öffentlichen Interesse an <strong>der</strong> Windenergienutzung sowie den übrigen<br />

Belangen abzuwägen.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.7)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen: 300m Vorsorgeabstand <strong>zur</strong> Erreichung von<br />

50 dB(A) bei drei WEA<br />

Bei <strong>der</strong> Planung von Windenergieanlagen sind die landwirtschaftlichen Belange<br />

in die Abwägung einzubeziehen. Als Gr<strong>und</strong>lage dient insb. die digitale Flurbilanz.<br />

(WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap.4.2.10<br />

Abbauflächen stehen i. d. R. nicht für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung.<br />

- - x - - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau, Vorranggebiete für die Sicherung von<br />

Rohstoffvorkommen, Grünzäsuren, Regionale Grünzüge, Schutzbedürftige

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