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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Detaillierte Landschaftsbildbewertung<br />

Eine detailliertere Landschaftsbildbewertung wird <strong>der</strong>zeit im Rahmen eines Forschungsprojekts<br />

<strong>der</strong> Universität Stuttgart (Institut für Landschaftsplanung <strong>und</strong> Ökologie)<br />

u. a. für die Regionen Mittlerer Oberrhein <strong>und</strong> Nordschwarzwald erarbeitet.<br />

Basierend auf dem digitalen Geländemodell <strong>und</strong> den einzelnen Nutzungsarten<br />

werden die Aspekte Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit benutzerorientiert bewertet.<br />

Das Projekt steht kurz vor dem Abschluss <strong>und</strong> soll den Gemeinden baldmöglichst<br />

<strong>zur</strong> Beurteilung möglicher Standorte <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Einzelfallbetrachtung ist diese detaillierte Landschaftsbildbewertung – insb. <strong>der</strong> Aspekt<br />

Schönheit – in die Beurteilung möglicher Windenergiestandorte eingeflossen.<br />

Zur Veranschaulichung <strong>der</strong> Tragweite möglicher Windenergiestandorte sind darüber<br />

hinaus Sichtbarkeitsanalysen für die Einzelfallbetrachtungen vorgenommen<br />

worden.<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Ein wichtiges Instrument <strong>zur</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Landschaftsverträglichkeit potentieller<br />

Windnutzungsgebiete sind Landschaftsschutzgebiete. Der Windenergieerlass regelt<br />

den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten in Kap. 4.2.3.1. Windenergieanlagen<br />

greifen regelmäßig in den Schutzzweck von Landschaftsschutzgebieten ein.<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen bedarf daher einer Befreiung – diese gilt<br />

nur für singuläre Eingriffe – o<strong>der</strong> einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schutzgebietsverordnung.<br />

Da die Raumschaft über zahlreiche Landschaftsschutzgebiete verfügt, die dem<br />

Schutz weiter Teile <strong>der</strong> Landschaft dienen, wurden die zuständigen Behörden – die<br />

Landratsämter von Rastatt, Calw <strong>und</strong> vom Ortenaukreis, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kreis Baden-<br />

Baden sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits frühzeitig einbezogen.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> Verordnungen <strong>der</strong> einzelnen Landschaftsschutzgebiete zeigt,<br />

dass bei einigen Landschaftsschutzgebieten <strong>der</strong> Schwerpunkt des Schutzzecks auf<br />

Naturschutz liegt („dienende“ Landschaftsschutzgebiete) während bei an<strong>der</strong>en<br />

Verordnungen eine klare Ausrichtung auf Erholung <strong>und</strong> Sicherung des Landschaftsbildes<br />

gegeben ist. Wie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Landschaftsschutzgebiete verfügen über<br />

eher allgemein gehaltene Verordnungen. Auch die Lage potentieller Windnutzungsgebiete<br />

in einem Landschaftsschutzgebiet (randlich o<strong>der</strong> zentral) kann für die<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Stärke <strong>der</strong> Beeinträchtigung relevant sein.<br />

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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

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