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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

geplanter NationalparkNordschwarzwald <br />

Generalwildwegeplan<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

im Verfahren<br />

prüfen<br />

(RVMO)<br />

- -<br />

i.d.R. 200 m;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist -<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

- - x -<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Begründung<br />

Für Abstände zu Brutplätzen <strong>und</strong> Nahrungshabitaten sind die „Abstandsregelungen<br />

für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie<br />

Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Vogelschutzwarten<br />

in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung heranzuziehen solange die<br />

fachlichen Hinweise <strong>der</strong> LUBW noch nicht vorliegen.<br />

(§ 44 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.5.2 <strong>und</strong> 5.6.4.2)<br />

Nationalparke sind gemäß § 24 Abs. 3 BNatSchG wie Naturschutzgebiete zu<br />

behandeln. Entsprechend kommen sie für eine Windenergienutzung prinzipiell<br />

nicht in Frage. Ein Vorsorgeabstand ist im Einzelfall unter Beteiligung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festzulegen.<br />

Baden-Württemberg verfügt bislang über keine Nationalparks. Allerdings ist die<br />

Ausweisung des Nordschwarzwalds als Nationalpark angedacht. Der Regionalverband<br />

Mittlerer-Oberrhein schlägt daher vor, mögliche damit einhergehende<br />

Einschränkungen für die Windenergienutzung im Verfahren zu prüfen.<br />

(§24 BNatSchG, WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2)<br />

Auch Biotopverb<strong>und</strong>flächen, die nicht bereits von <strong>der</strong> Standortwahl für Windenergieanlagen<br />

ausgeschlossen sind, gilt es bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Windenergieanlagen<br />

zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Sicherung<br />

<strong>der</strong> Populationen von wildlebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bewahrung,<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> von funktionsfähigen ökologischen<br />

Wechselbeziehungen.<br />

Die in § 21 Abs. 1 BNatSchG geregelten Funktionen sind mit dem öffentlichen<br />

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