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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Für das interkommunale Konzept sind insbeson<strong>der</strong>e die Kategorien 1 <strong>und</strong> 2 von<br />

Bedeutung. Da die Daten erst am 24.8.2012 veröffentlicht wurden, konnten sie<br />

nicht mehr in die im vorangegangenen erläuterten Schritte <strong>zur</strong> Abgrenzung <strong>der</strong><br />

Windnutzungsgebiete einbezogen werden. Sie sind dort als zu prüfende Flächen<br />

mit sehr hohem Konfliktpotential eingeflossen. In <strong>der</strong> Detailüberprüfung einzelner<br />

pot. Windnutzungsgebiete werden die Gebiete, in den Flächen <strong>der</strong> Kategorie 1 liegen,<br />

als Ausschlussflächen gewertet.<br />

2.8 VERTIEFUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZ<br />

Die Aspekte Landschaftsbild <strong>und</strong> Kulturlandschaft werden in einer Vielzahl von<br />

rechtlichen Regelungen aufgenommen. Intention ist in erster Linie die Sicherung<br />

<strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Ausprägung <strong>der</strong> Landschaft. Im Vergleich zum Artenschutz<br />

unterliegen die Belange des Landschaftsschutzes jedoch wesentlich<br />

schwächeren gesetzlichen Regelungen.<br />

2.8.1 RECHTSGRUNDLAGE LANDSCHAFTSSCHUTZ<br />

Raumordnungsgesetz 2009 (ROG)<br />

Erhalt <strong>und</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> historisch geprägten <strong>und</strong> gewachsenen Kulturlandschaft.<br />

Entwickeln, Ordnen <strong>und</strong> Sichern <strong>der</strong> Kulturlandschaft - d.h. in <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />

wird sowohl <strong>der</strong> Faktor <strong>der</strong> Beharrung <strong>und</strong> Stabilisierung (= Ordnung), als auch <strong>der</strong><br />

Dynamik <strong>und</strong> Mobilisierung (= <strong>Entwicklung</strong>) gefor<strong>der</strong>t.<br />

§ 2 Nr. 5 ROG: „Historisch geprägte <strong>und</strong> gewachsene Kulturlandschaften sind in<br />

ihren prägenden Merkmalen <strong>und</strong> mit ihren Kultur- <strong>und</strong> Naturdenkmälern zu erhalten.<br />

Die unterschiedlichen Landschaftstypen <strong>und</strong> Nutzungen <strong>der</strong> Teilräume sind mit<br />

den Zielen eines harmonischen Nebeneinan<strong>der</strong>s, <strong>der</strong> Überwindung von Strukturproblemen<br />

<strong>und</strong> <strong>zur</strong> Schaffung neuer wirtschaftlicher <strong>und</strong> kultureller Konzeptionen<br />

zu gestalten <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.“<br />

§ 1 (2) ROG: „Leitvorstellung bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgabe nach Absatz 1 ist eine<br />

nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Ansprüche an<br />

den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt <strong>und</strong> zu einer dauerhaften,<br />

großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen<br />

in den Teilräumen führt“.<br />

§ 1 (3) ROG: „Die <strong>Entwicklung</strong>, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>der</strong> Teilräume soll sich in<br />

die Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse des Gesamtraums einfügen; die <strong>Entwicklung</strong>,<br />

Ordnung <strong>und</strong> Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“.<br />

BNatSchG 2010<br />

§ 1 (4) Nr. 1 <strong>und</strong> 2 BNatSchG: „Zur dauerhaften Sicherung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart<br />

<strong>und</strong> Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur <strong>und</strong> Landschaft sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. Naturlandschaften <strong>und</strong> historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren<br />

Kultur-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung <strong>und</strong> sonstigen<br />

Beeinträchtigungen zu bewahren,<br />

2. zum Zweck <strong>der</strong> Erholung in <strong>der</strong> freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit <strong>und</strong><br />

Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten <strong>und</strong> siedlungsnahen Bereich zu<br />

schützen <strong>und</strong> zugänglich zu machen.“<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

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