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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

mengestellter Überblick <strong>der</strong> von Windenergieanlagen freizuhaltenden Bereiche<br />

(Tabubereiche) sowie beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereiche (Prüfbereiche). 5<br />

Tabuflächen kommen für einen Ausbau <strong>der</strong> Windenergienutzung nicht in Frage,<br />

da WEA dort zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> rechtlich gesicherten<br />

Zweckbestimmungen führen würden <strong>und</strong> somit auch regelmäßig zu keiner Genehmigung<br />

in einem BIMSCHG Verfahren führen würde. Eine tabellarische Zusammenstellung<br />

aller Tabukriterien für Windenergieanlagen befindet sich im<br />

Anhang.<br />

Siedlung<br />

In Siedlungsbereichen sind gr<strong>und</strong>sätzlich bestimmte Immissionswerte (Richtwerte)<br />

einzuhalten. Diese werden von <strong>der</strong> TA-Lärm festgelegt <strong>und</strong> können sich<br />

je nach Siedlungsart (reines Wohngebiet, Misch- o<strong>der</strong> Kerngebiet) voneinan<strong>der</strong><br />

unterscheiden. Entsprechend des voraussichtlich zu erwartenden Geräuschpegels<br />

<strong>der</strong> jeweiligen WEA, lässt sich ein bestimmter Abstand errechnen, ab dem<br />

<strong>der</strong> Richtwert <strong>der</strong> TA-Lärm eingehalten wird.<br />

Abgesehen von Lärm schützt <strong>der</strong> Abstand die Siedlungsgebiete auch vor Störungen<br />

durch Schattenwurf. Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Abstände sollte ggf. beachtet<br />

werden, dass Arrondierungen <strong>und</strong> Siedlungserweiterungen auch zukünftig<br />

noch möglich sind.<br />

Abb. 14 Gr<strong>und</strong>sätzlich aus Gründen des Lärmschutzes nicht <strong>zur</strong> Windenergienutzung <strong>zur</strong><br />

Verfügung stehende Gebiete<br />

5 Bei <strong>der</strong> Anwendung dieser Kriterien wird schrittweise vorgegangen. D. h. in Modul I liegt<br />

<strong>der</strong> Fokus auf den Tabuflächen, während in Modul II die Prüfflächen näher untersucht<br />

werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> Suchräume können dann auch kommunale<br />

Abwägungskriterien einbezogen werden.<br />

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HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten

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