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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

ANHANG 4: AUSWERTUNG DER LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE<br />

Tab. 13 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im ORTENAUKREIS<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Oberes Achertal“ (3.17.017)/<br />

Landratsamt Ortenaukreis<br />

374<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Im Schutzgebiet sind Än<strong>der</strong>ungen verboten, welche die Landschaft verunstalten, die Natur schädigen<br />

o<strong>der</strong> den Naturgenuss beeinträchtigen.<br />

(Stand Februar 1975)<br />

Tab. 14 Landschaftsschutzgebiete mit potentiellen Windnutzungsgebieten im LANDKREIS RASTATT<br />

Betroffenes LSG/<br />

Zuständiges LRA<br />

„Blindsee bei H<strong>und</strong>sbach“<br />

(2.16.020)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

„Schurmsee“<br />

(2.16.021)/<br />

Landratsamt Rastatt<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13,<br />

14, 15, 16, 17, 18, 21, 22,<br />

23, 24, 28, 31, 32<br />

Wesentlicher Schutzzweck Nr. potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung eines Moores mit ausgeprägtem Bult-Schlenken-Komplex <strong>und</strong> Moorrandzonierung 44<br />

als Standort seltener <strong>und</strong> gefährdeter Pflanzenarten, als Lebensraum für die eng an Moorflächen geb<strong>und</strong>ene Tierwelt<br />

<strong>und</strong> als Forschungsstätte für die nacheiszeitliche Vegetationsentwicklung sowie die Erhaltung <strong>der</strong> engeren Zu- <strong>und</strong><br />

Abflusszone mit seinem für die <strong>Entwicklung</strong> des Moores wichtigen ungestörten Wasserregime.<br />

(§ 6) Das Landschaftsschutzgebiet dient <strong>der</strong> Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende<br />

o<strong>der</strong> den Naturhaushalt beeinträchtigende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umgebung. Es dient darüber hinaus <strong>der</strong> Erhaltung<br />

des glazial geprägten Formenschatzes.<br />

(Stand Oktober 1985)<br />

(§ 3) Schutzzweck ist die Erhaltung des erd- <strong>und</strong> landschaftsgeschichtlich bedeutsamen Karsees mit seinen Verlandungszonen<br />

als Standort von Schwingrasen Pflanzengesellschaften mit ihren stark gefährdeten nordisch-alpinen<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzengemeinschaften <strong>und</strong> mit den darauf angewiesenen Tierarten.<br />

(§ 6) Das Landschaftsschutzgebiet dient <strong>der</strong> Vermeidung nachteiliger Einflüsse auf das Naturschutzgebiet durch störende<br />

o<strong>der</strong> den Naturhaushalt beeinträchtigende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Umgebung. Es dient darüber hinaus <strong>der</strong> Erhaltung<br />

des glazial geprägten Formenschatzes.<br />

(Stand Oktober 1985)<br />

44

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