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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

ten mit hoher Vorbelastung<br />

durch technische Infrastruktur.<br />

5 Konzentration <strong>und</strong> Bündelung<br />

<strong>der</strong> Anlagen in Windparks<br />

<strong>zur</strong> Vermeidung zahlreicher<br />

Einzelanlagen.<br />

6 Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich<br />

Akzeptanz eines höheren<br />

Konfliktpotenzials an<br />

beson<strong>der</strong>s windhöffigen<br />

Standorten.<br />

7 Vermeidung von Überlastungen<br />

an Standorten für<br />

Windkraftanlagen durch<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl<br />

<strong>und</strong> Einhaltung von<br />

Abständen von Anlagengruppen<br />

<strong>und</strong> Windparks<br />

untereinan<strong>der</strong>.<br />

durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen<br />

<strong>und</strong> Freileitungen<br />

bereits vorbelastet.<br />

Das wesentliche Ziel <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft<br />

ist die<br />

gemeinsame <strong>Steuerung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergie.<br />

Die flächige Streuung von<br />

Windenergieanlagen soll<br />

dadurch vermieden werden.<br />

Diesem Leitsatz wird durch den<br />

Konzeptansatz, dass potentielle<br />

Windnutzungsgebiete bereits<br />

ab einer Windhöffigkeit von<br />

>5,75 m/s in die Kategorie A1<br />

(windstärkere Gebiete mit geringem<br />

Konfliktpotential) aber<br />

erst ab einer Windhöffigkeit von<br />

>6,5 m/s in die Kategorie B1<br />

(beson<strong>der</strong>s windstarke Gebiete<br />

mit mittlerem Konfliktpotential)<br />

eingestuft werden, Rechnung<br />

getragen.<br />

Dieser Leitlinie kann erst im<br />

Rahmen des nachfolgenden<br />

FNP-Verfahrens Rechnung<br />

getragen werden.<br />

<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 135, 154b <strong>und</strong> 157b<br />

wird dieser Leitlinie Rechnung<br />

getragen. Allerdings wird insb.<br />

aufgr<strong>und</strong> sich bereits abzeichnen<strong>der</strong><br />

artenschutzrechtlicher<br />

Konflikte sowie <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />

Lage von einer Weiterverfolgung<br />

<strong>der</strong> potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete Nr. 154b<br />

<strong>und</strong> 157b abgeraten<br />

Zu diesem Zweck wurden<br />

gemeinsam 12 Suchräume<br />

abgegrenzt, <strong>der</strong>en Eignung als<br />

mögliche Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen im<br />

Rahmen einer vertieften Betrachtung<br />

differenziert untersucht<br />

wurde. Dabei zeigte sich<br />

jedoch, dass aus fachlicher<br />

Sicht aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials<br />

von einer Weiterverfolgung<br />

<strong>der</strong> Suchräume 1, 4<br />

<strong>und</strong> 12 ab<strong>zur</strong>aten ist.<br />

Die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

<strong>der</strong> Kategorie B1 (Nr.<br />

4, 5, 6, 7, 37, 56a, 56c, 91, 109,<br />

123b <strong>und</strong> 125a) wurden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> vertieften Betrachtung<br />

differenzierter untersucht.<br />

Es zeigte sich allerdings, dass<br />

bei den Gebieten Nr. 4, 5, 6, 7<br />

<strong>und</strong> 123b voraussichtlich doch<br />

mit einem höheren Konfliktpotential<br />

gerechnet werden muss.<br />

Aus fachlicher Sicht wird daher<br />

empfohlen die potentiellen<br />

Windnutzungsgebiete Nr. 37,<br />

56a, 56c, 91, 109 <strong>und</strong> 125a<br />

hinsichtlich ihrer Eignung als<br />

mögliche Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlage weiter<br />

zu verfolgen.<br />

-<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vertieften Betrachtung wird somit empfohlen die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />

Nr. 37, 56a, 56c, 73b, 91, 109, 125a, 114, 121, 122, 132,135 hinsichtlich ihrer<br />

Eignung als mögliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen weiter zu verfolgen.<br />

Die Betrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen ergab, dass aus fachlicher Sicht eine Weiterverfolgung<br />

des potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 65 denkbar wäre.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 329

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