Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
ten mit hoher Vorbelastung<br />
durch technische Infrastruktur.<br />
5 Konzentration <strong>und</strong> Bündelung<br />
<strong>der</strong> Anlagen in Windparks<br />
<strong>zur</strong> Vermeidung zahlreicher<br />
Einzelanlagen.<br />
6 Wenn möglich <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich<br />
Akzeptanz eines höheren<br />
Konfliktpotenzials an<br />
beson<strong>der</strong>s windhöffigen<br />
Standorten.<br />
7 Vermeidung von Überlastungen<br />
an Standorten für<br />
Windkraftanlagen durch<br />
Beschränkung <strong>der</strong> Anlagenzahl<br />
<strong>und</strong> Einhaltung von<br />
Abständen von Anlagengruppen<br />
<strong>und</strong> Windparks<br />
untereinan<strong>der</strong>.<br />
durch zahlreiche Verkehrsinfrastrukturen<br />
<strong>und</strong> Freileitungen<br />
bereits vorbelastet.<br />
Das wesentliche Ziel <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft<br />
ist die<br />
gemeinsame <strong>Steuerung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Windenergie.<br />
Die flächige Streuung von<br />
Windenergieanlagen soll<br />
dadurch vermieden werden.<br />
Diesem Leitsatz wird durch den<br />
Konzeptansatz, dass potentielle<br />
Windnutzungsgebiete bereits<br />
ab einer Windhöffigkeit von<br />
>5,75 m/s in die Kategorie A1<br />
(windstärkere Gebiete mit geringem<br />
Konfliktpotential) aber<br />
erst ab einer Windhöffigkeit von<br />
>6,5 m/s in die Kategorie B1<br />
(beson<strong>der</strong>s windstarke Gebiete<br />
mit mittlerem Konfliktpotential)<br />
eingestuft werden, Rechnung<br />
getragen.<br />
Dieser Leitlinie kann erst im<br />
Rahmen des nachfolgenden<br />
FNP-Verfahrens Rechnung<br />
getragen werden.<br />
<strong>der</strong> potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 135, 154b <strong>und</strong> 157b<br />
wird dieser Leitlinie Rechnung<br />
getragen. Allerdings wird insb.<br />
aufgr<strong>und</strong> sich bereits abzeichnen<strong>der</strong><br />
artenschutzrechtlicher<br />
Konflikte sowie <strong>der</strong> siedlungsnahen<br />
Lage von einer Weiterverfolgung<br />
<strong>der</strong> potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete Nr. 154b<br />
<strong>und</strong> 157b abgeraten<br />
Zu diesem Zweck wurden<br />
gemeinsam 12 Suchräume<br />
abgegrenzt, <strong>der</strong>en Eignung als<br />
mögliche Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen im<br />
Rahmen einer vertieften Betrachtung<br />
differenziert untersucht<br />
wurde. Dabei zeigte sich<br />
jedoch, dass aus fachlicher<br />
Sicht aufgr<strong>und</strong> des hohen Konfliktpotentials<br />
von einer Weiterverfolgung<br />
<strong>der</strong> Suchräume 1, 4<br />
<strong>und</strong> 12 ab<strong>zur</strong>aten ist.<br />
Die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
<strong>der</strong> Kategorie B1 (Nr.<br />
4, 5, 6, 7, 37, 56a, 56c, 91, 109,<br />
123b <strong>und</strong> 125a) wurden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> vertieften Betrachtung<br />
differenzierter untersucht.<br />
Es zeigte sich allerdings, dass<br />
bei den Gebieten Nr. 4, 5, 6, 7<br />
<strong>und</strong> 123b voraussichtlich doch<br />
mit einem höheren Konfliktpotential<br />
gerechnet werden muss.<br />
Aus fachlicher Sicht wird daher<br />
empfohlen die potentiellen<br />
Windnutzungsgebiete Nr. 37,<br />
56a, 56c, 91, 109 <strong>und</strong> 125a<br />
hinsichtlich ihrer Eignung als<br />
mögliche Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlage weiter<br />
zu verfolgen.<br />
-<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> vertieften Betrachtung wird somit empfohlen die potentiellen Windnutzungsgebiete<br />
Nr. 37, 56a, 56c, 73b, 91, 109, 125a, 114, 121, 122, 132,135 hinsichtlich ihrer<br />
Eignung als mögliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen weiter zu verfolgen.<br />
Die Betrachtung <strong>der</strong> kommunalen Alternativen ergab, dass aus fachlicher Sicht eine Weiterverfolgung<br />
des potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 65 denkbar wäre.<br />
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