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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

Suchraum 9<br />

121 Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />

v.a. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch,<br />

Landschaft <strong>und</strong> Denkmalschutz über ein<br />

erhöhtes Konfliktpotential<br />

122 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

123b Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

Darüber hinaus umfasst es Schutzbedürftige<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

<strong>und</strong> es besteht ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />

Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />

Suchraum 10<br />

132 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

Es besteht darüber hinaus ein erhöhtes<br />

Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />

Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />

stände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Da die angestrebte Bündelung von<br />

Windenergieanlagen danach kaum noch möglich erscheint,<br />

wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

nicht weiter zu verfolgen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten mit den<br />

Nachbargemeinden Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg zu<br />

prüfen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Bei einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche wäre im Rahmen<br />

des FNP-Verfahrens v. a. eine Klärung <strong>der</strong> Belange des<br />

Landschafts-, des Arten- <strong>und</strong> des Denkmalschutzes<br />

notwendig.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Danach erscheint die angestrebte<br />

Bündelung von Anlagen kaum noch möglich.<br />

Allerdings könnten sich durch eine Kooperation mit <strong>der</strong><br />

Nachbargemeinde Malsch Bündelungsmöglichkeiten<br />

ergeben. In diesem Fall wird eine Weiterverfolgung des<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets empfohlen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wären Kooperationsmöglichkeiten<br />

mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch zu prüfen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Darüber hinaus wäre eine Rücknahme<br />

im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege notwendig. Die<br />

angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen erscheint<br />

danach kaum noch möglich. Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten<br />

Konfliktpotentials hinsichtlich Landschafts-, Arten-<br />

<strong>und</strong> Denkmalschutz wird daher empfohlen die Fläche<br />

von differenzierteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Das Konfliktpotential kann außerdem<br />

durch eine Flächenreduzierung im Bereich des<br />

FFH-Gebiets vermin<strong>der</strong>t werden. Vor allem hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmal sowie<br />

den Artenschutz sind bei einer Weiterverfolgung des<br />

potentiellen Windnutzungsgebiets noch weiterführende<br />

Untersuchungen im Rahmen des FNP-Verfahrens notwendig.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 323

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