Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach
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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />
LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />
Fläche<br />
Nr.<br />
Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />
Suchraum 9<br />
121 Das potentielle Windnutzungsgebiet verfügt<br />
v.a. hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Mensch,<br />
Landschaft <strong>und</strong> Denkmalschutz über ein<br />
erhöhtes Konfliktpotential<br />
122 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
123b Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
Darüber hinaus umfasst es Schutzbedürftige<br />
Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> es besteht ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />
Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />
Suchraum 10<br />
132 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />
weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />
Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />
Es besteht darüber hinaus ein erhöhtes<br />
Konfliktpotential hinsichtlich des Landschafts-,<br />
Arten- <strong>und</strong> Denkmalschutzes.<br />
stände zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Da die angestrebte Bündelung von<br />
Windenergieanlagen danach kaum noch möglich erscheint,<br />
wird empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />
nicht weiter zu verfolgen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten mit den<br />
Nachbargemeinden Straubenhardt <strong>und</strong> Neuenbürg zu<br />
prüfen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Bei einer Weiterverfolgung <strong>der</strong> Fläche wäre im Rahmen<br />
des FNP-Verfahrens v. a. eine Klärung <strong>der</strong> Belange des<br />
Landschafts-, des Arten- <strong>und</strong> des Denkmalschutzes<br />
notwendig.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Danach erscheint die angestrebte<br />
Bündelung von Anlagen kaum noch möglich.<br />
Allerdings könnten sich durch eine Kooperation mit <strong>der</strong><br />
Nachbargemeinde Malsch Bündelungsmöglichkeiten<br />
ergeben. In diesem Fall wird eine Weiterverfolgung des<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets empfohlen.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wären Kooperationsmöglichkeiten<br />
mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Malsch zu prüfen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Darüber hinaus wäre eine Rücknahme<br />
im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen Bereiche für<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege notwendig. Die<br />
angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen erscheint<br />
danach kaum noch möglich. Aufgr<strong>und</strong> des erhöhten<br />
Konfliktpotentials hinsichtlich Landschafts-, Arten-<br />
<strong>und</strong> Denkmalschutz wird daher empfohlen die Fläche<br />
von differenzierteren Untersuchungen <strong>zur</strong>ückzustellen.<br />
Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />
Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />
sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />
zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />
werden. Das Konfliktpotential kann außerdem<br />
durch eine Flächenreduzierung im Bereich des<br />
FFH-Gebiets vermin<strong>der</strong>t werden. Vor allem hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Erholungsfunktion bzw. des Landschaftsschutzes,<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen auf umliegende Kulturdenkmal sowie<br />
den Artenschutz sind bei einer Weiterverfolgung des<br />
potentiellen Windnutzungsgebiets noch weiterführende<br />
Untersuchungen im Rahmen des FNP-Verfahrens notwendig.<br />
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