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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM<br />

LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN<br />

Fläche<br />

Nr.<br />

322<br />

Wesentliche Umweltauswirkungen Empfehlung<br />

ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Schutzgüter Landschaft, Pflanzen, Tiere<br />

<strong>und</strong> biologische Vielfalt sowie Wasser auszugehen.<br />

Darüber hinaus kann es zu Konflikten<br />

mit dem Denkmalschutz kommen<br />

125a Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

einem Bereich mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung<br />

für den Auerhuhnschutz (Kategorie 2 – sehr<br />

problematisch) <strong>und</strong> grenzt direkt an ein EU-<br />

Vogelschutzgebiet an. Darüber hinaus kann<br />

es zu Konflikten mit dem Denkmalschutz<br />

kommen<br />

Suchraum 8<br />

114 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

115 Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt in<br />

weiten Teilen im Bereich <strong>der</strong> erweiterten<br />

Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen.<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

berücksichtigt werden. Im Bereich <strong>der</strong> Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

bedarf es einer Rücknahme. Darüber hinaus sollten<br />

v.a. im Bereich <strong>der</strong> Natura 2000-Gebiete, sowie des<br />

WSG Zone II Flächenreduzierungen vorgenommen<br />

werden. (Aus den Empfehlungen ergibt sich insb. eine<br />

Flächenreduzierung im südlichen Teilbereich – dem<br />

Grenzertkopf).<br />

Das verbleibende Konfliktpotential konzentriert sich<br />

nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand v. a. auf die Aspekte<br />

des Landschafts- <strong>und</strong> Erholungsschutzes. Und auch<br />

die Belange des Denkmal- <strong>und</strong> Artenschutzes wären<br />

bei einer Weiterverfolgung des potentiellen Windnutzungsgebiets<br />

im Rahmen des FNP-Verfahrens differenzierter<br />

zu untersuchen.<br />

Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109<br />

<strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite von Loffenau<br />

erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden<br />

Gebiete hinsichtlich seiner Eignung als Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen.<br />

Welches <strong>der</strong> beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt<br />

werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien<br />

<strong>und</strong> Belange zu diskutieren.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden. Darüber hinaus wird ein Vorsorgeabstand<br />

zu dem angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet<br />

empfohlen (700m). Der danach verbleibende Heukopf<br />

verfügt voraussichtlich über eine sehr hohe Windhöffigkeit.<br />

Allerdings kommt dem Gebiet in Hinblick auf den<br />

Auerhuhnschutz eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Im<br />

Gegensatz zu den potentiellen Windnutzungsgebieten<br />

Nr. 73b <strong>und</strong> 109 liegt es jedoch nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Da sich die potentiellen Windnutzungsgebiet Nr. 109<br />

<strong>und</strong> 125a entlang <strong>der</strong> gesamten Ostseite von Loffenau<br />

erstrecken, wird empfohlen lediglich eines <strong>der</strong> beiden<br />

Gebiete hinsichtlich seiner Eignung als Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen weiterzuverfolgen. Welches<br />

<strong>der</strong> beiden Gebiete dabei zunächst <strong>zur</strong>ückgestellt<br />

werden soll, wäre anhand kommunaler Kriterien <strong>und</strong><br />

Belange zu diskutieren.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeabstände<br />

zu den umliegenden Siedlungsbereichen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die angestrebte Bündelung von Windenergieanlagen<br />

scheint danach jedoch nur noch bedingt möglich. Aufgr<strong>und</strong><br />

des verhältnismäßig geringen Konfliktpotentials<br />

wird dennoch empfohlen, das potentielle Windnutzungsgebiet<br />

weiterzuverfolgen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wären Kooperationsmöglichkeiten<br />

mit den Nachbargemeinden Straubenhardt<br />

<strong>und</strong> Neuenbürg zu prüfen.<br />

Um akustische <strong>und</strong> visuelle Beeinträchtigungen von<br />

Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung<br />

sind, zu vermeiden, sollten die erweiterten Vorsorgeab-

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