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Gesamtstudie zur Entwicklung und Steuerung der ... - Stadt Gernsbach

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WINDENERGIE IN DER RAUMSCHAFT DER STÄDTE UND GEMEINDEN IM LANDKREIS RASTATT, STADTKREIS BADEN-BADEN UND ANGRENZENDER KOMMUNEN:<br />

Kriterium<br />

358<br />

Kriterien Konzept Stufe 2<br />

(s. Abb. 1)<br />

nach Windenergieerlass<br />

09.05.2012<br />

Tabuflächen:<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Restriktionen<br />

nicht <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Flächen<br />

Kriterien Konzept Stufe 4 – Erarbeitung von Steckbriefen<br />

(s. Abb. 1)<br />

Prüf- <strong>und</strong> Restriktionsflächen:<br />

Einzelfallbetrachtung aufgr<strong>und</strong><br />

rechtlicher Restriktionen <strong>und</strong><br />

fachlicher Empfehlungen<br />

Fläche Abstand Fläche Vorsorgeabstand<br />

denkmale Abstand ist im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

gesetzlich geschützte<br />

Biotope<br />

Europäische Vogelschutzgebiete<br />

(SPA)<br />

x - -<br />

- - x<br />

Abstand ist im Einzelfall<br />

festzulegen<br />

i.d.R. 700 m;<br />

<strong>der</strong> genaue Abstand ist<br />

im Einzelfall festzulegen<br />

HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten<br />

Vorschlag zu kommunalenAbwägungskriterien<br />

(diese Kriterien werden<br />

erst bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Abgrenzung<br />

<strong>der</strong> Konzentrationszonen<br />

festgelegt <strong>und</strong><br />

angewendet)<br />

Vielfalt<br />

Einhalten möglichst<br />

großer Abstände <strong>zur</strong><br />

Minimierung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

Schutzgut Mensch:<br />

Berücksichtigung von<br />

Blickbeziehungen<br />

Schutzgut Pfl., T, biol.<br />

Vielfalt<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

gesetzlich geschützten<br />

Biotope 5 ha) auszusparen.<br />

Da – je nach konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb<br />

(z. B. visuelle Beeinträchtigung etc.) zu Konflikten führen können, ist im<br />

Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden Abstands zwischen WEA <strong>und</strong><br />

Schutzgebiet an<strong>zur</strong>aten.<br />

(§ 28 BNatSchG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1)<br />

In gesetzlich geschützten Biotopen sind Windenergieanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ausgeschlossen. I. d. R. handelt es sich dabei um eher kleinflächige Strukturen.<br />

Eine Überplanung durch Vorranggebiete für WEA ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

Großflächigere Biotope (>1 ha) sind davon jedoch auszunehmen. Da – je nach<br />

konkretem Schutzzweck – auch Umweltauswirkungen von außerhalb zu Konflikten<br />

führen können, ist im Einzelfall das Einhalten eines entsprechenden<br />

Abstands zwischen WEA <strong>und</strong> Schutzgebiet an<strong>zur</strong>aten.<br />

(§30 BNatSchG; §30a LWaldG; WE-Erlass BW vom 09.05.12, Kap. 4.2.1)<br />

Gem. §§33 <strong>und</strong> 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Verän<strong>der</strong>ungen<br />

o<strong>der</strong> Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-<br />

Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen<br />

können, unzulässig. Bestimmte Vogelarten reagieren beson<strong>der</strong>s empfindlich

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