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Gemeinderatssitzung vom 2013.03.20.pdf - Grettstadt

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Die Abstimmungen und Planungen zum Brückenneubau sind zwischenzeitlich weiter<br />

fortgeschritten und werden daher aktualisiert. Die neue Brücke wird pfeilerfrei den Main<br />

oberstrom der bestehenden Brücke überspannen. Bei der neuen Brücke handelt es sich um<br />

eine symmetrische Hängebrücke mit vier Pylonen und zwei seitlich geführten Tragseilen. Die<br />

Brückenbauweise wurde einvernehmlich mit dem Baulastträger festgelegt.<br />

Die hydraulischen Auswirkungen der Brückenbaumaßnahme wurden durch das Büro Wald +<br />

Corbe, Hügelsheim, bewertet. Das Ergebnis der Untersuchungen zeigt, dass infolge des<br />

Brückenneubaus keine Einengungen des Ablaufquerschnittes zu erwarten ist, die zu einer<br />

Erhöhung der Wasserstände oberhalb der Brücke führen könnte. Der Gutachter geht weiter<br />

davon aus, dass sich die Hochwassersituation im Untereuerheim auch aufgrund des<br />

zukünftig etwas größeren Abflussquerschnitts an der neuen Brücke nicht signifikant<br />

verändern wird.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde <strong>Grettstadt</strong> erhebt keine Einwände.<br />

4. KiKri <strong>Grettstadt</strong> - Vergabe von Arbeiten<br />

4.1 KiKri <strong>Grettstadt</strong> - Vergabe Bodenbeläge /Linoleum<br />

Beschluss:<br />

Der Auftrag in Höhe von brutto 19.800,17 EUR einschließlich Tagelohnarbeiten wird an die<br />

Fa. Hofmann vergeben.<br />

4.2 KiKri <strong>Grettstadt</strong> - Vergabe Dachdecker und Spenglerarbeiten<br />

Beschluss:<br />

Der Auftrag von beiden Losen in Höhe von brutto 61.814,74 EUR einschließlich<br />

Tagelohnarbeiten wird an die Fa. Koch, Stadtlauringen vergeben.<br />

5. Antrag TSV 07 <strong>Grettstadt</strong>, Zuschuss für den Schulsport zu den<br />

Verbesserungsbeiträgen zum Neubau der Kläranlage <strong>Grettstadt</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 25.02.2013 hat der TSV 07 <strong>Grettstadt</strong> einen Sonderzuschuss für die<br />

Schulsportnutzung der Sporthalle des TSV 07 <strong>Grettstadt</strong> gestellt.<br />

Für die in den Beitragsbescheiden als Bemessungsgrundlage herangezogenen<br />

Grundstücksflächen und Geschossflächen der TSV Sporthalle mit Nebengebäuden, die der<br />

Schulsportnutzung dienen beantragt der Antragssteller einen Sonderzuschuss in Höhe von<br />

30 % der Beitragszahlungen.<br />

Da die Gemeinde <strong>Grettstadt</strong> keine eigenen Hallen für den Schulsport vorhält, wurde eine<br />

Vereinbarung mit dem Sportverein TSV 07 <strong>Grettstadt</strong> geschlossen, in dem die Schule<br />

berechtigt ist, den lehrplanmäßigen Schulsport in der TSV-Halle abzuhalten. Dieser Nutzung<br />

wurde seinerzeit auch beim Bau der Halle Rechnung getragen, indem hier ein<br />

Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30% gezahlt wurde.<br />

Analog hierzu ist die Beteiligung der Gemeinde <strong>Grettstadt</strong> an den Verbesserungsbeiträgen<br />

zur Kläranlage <strong>Grettstadt</strong> zu sehen.<br />

Die für den Schulsport herangezogenen Grundstück- und Geschossfläche ermittelt sich wie<br />

folgt:<br />

Grundstücksflächen: „Allwetterplatz (roter Platz)“ 1.495,0 m²<br />

Geschossflächen: Untergeschoss (Dusche, WC, Umkleiden) 183,7 m²<br />

Erdgeschoss: Turnhalle 881,4 m²<br />

Gesamt: 1.065,1 m²<br />

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