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Räum- und Streuplan der Gemeinde Grettstadt aktuell

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Vorwort:<br />

Das Ziel unseres Straßenwinterdienstes ist es, mit einem „differenzierten Winterdienst“<br />

für sichere Straßenverhältnisse zu sorgen <strong>und</strong> gleichzeitig die Umwelt zu schützen.<br />

Des Weiteren müssen mit dem „differenzierten Winterdienst“ die gemeindlichen Ressourcen<br />

geschont werden, damit auch in Zukunft ein ordnungsgemäßer Winterdienst sichergestellt<br />

werden kann.<br />

Der Winterdienst steht bei jedem Wintereinbruch im Blickpunkt <strong>der</strong> Öffentlichkeit, da je<strong>der</strong><br />

Bürger als Verkehrsteilnehmer unmittelbar von dem Ereignis betroffen ist.<br />

Bei Schneefall o<strong>der</strong> überfrieren<strong>der</strong> Nässe ist sofort die Effizienz <strong>der</strong> Winterdienstorganisation<br />

auf "dem öffentlichen Prüfstand".<br />

Unser differenzierter Winterdienst ist über einen Winterdienstplan gut organisiert. Er setzt<br />

den zeitlichen <strong>und</strong> örtlichen Einsatz sowie die Bereitschaft von Personal <strong>und</strong> Maschinen fest.<br />

Die innerörtlichen Straßen sowie die von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu unterhaltenden Straßen im Winter<br />

außerorts sind nach drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt.<br />

1. Allgemeines:<br />

1.1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grettstadt</strong> ist verpflichtet, die im Winter durch Schneefall <strong>und</strong> Glätte<br />

aufgetreten Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwegen im Rahmen ihrer<br />

finanziellen <strong>und</strong> sachlichen Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> durch <strong>Räum</strong>en <strong>und</strong> Streuen zu beseitigen.<br />

Dies gilt allerdings nur insoweit, als die <strong>Räum</strong>- <strong>und</strong> Streupflicht hinsichtlich des<br />

Fußgängerverkehrs nicht durch Verordnung vom 08.01.2007 auf die Straßenanlieger<br />

übertragen ist.<br />

1.2. Zur Durchführung einer regelmäßigen Schneeräumung <strong>und</strong> Streuung wird ein<br />

Streubezirk gebildet. Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee o<strong>der</strong> Glatteis alle<br />

Fahrbahnen <strong>und</strong> Gehwege gleichzeitig zu räumen <strong>und</strong> zu streuen, werden innerhalb des<br />

Streubezirkes die Straßen in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die<br />

Dringlichkeitsstufen I, II <strong>und</strong> III eingeordnet.<br />

1.3. Die Durchführung des Winterdienstes auf den einzelnen Verkehrsflächen richtet sich<br />

nach dem als Anlage beigefügten Einsatzplan. Da nicht gleichzeitig gestreut <strong>und</strong> Schnee<br />

beräumt werden kann, hat im Zweifelsfall die Streupflicht Vorrang vor <strong>der</strong> <strong>Räum</strong>ungspflicht.<br />

Die <strong>Räum</strong>- <strong>und</strong> Streupflicht besteht auch sonn- <strong>und</strong> feiertags.

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