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Räum- und Streuplan der Gemeinde Grettstadt aktuell

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Anlage 1: Einsatzplan zum <strong>Räum</strong>- <strong>und</strong> <strong>Streuplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grettstadt</strong><br />

1. Zur regelmäßigen Durchführung des Schneeräumens <strong>und</strong> Streuens sind folgende<br />

Arbeitskräfte einzusetzen:<br />

Geräteträger mit Kastenstreuer: Adolf Kutzenberger, Gerhard Nicklaus, Michael Firsching,<br />

Reinhold Seufert, Tobias Hemmerich<br />

Ersatzkräfte sind: die momentan nicht eingesetzten Kräfte<br />

2. Rufbereitschaft besteht für folgende Arbeitskräfte:<br />

Die auf dem Bereitschaftsplan eingetragenen Kräfte<br />

3. Für den Winterdienst werden folgende Fahrzeuge eingesetzt:<br />

a) eigene Fahrzeuge: 1 Geräteträger mit Kastenstreuer <strong>und</strong> Schneeräumschild, 3<br />

handgeführte Schneeräumgeräte für Gehsteige<br />

b) Fremdfahrzeuge: keine<br />

Bei Ausfall werden folgende Ersatzmaßnahmen ergriffen:<br />

Einsatz des zweiten Geräteträgers mit landwirtschaftlichen Düngestreuer als Salzstreuer<br />

4. Nach Alarmierung haben sich die in Nr. 1 genannten Bediensteten einzufinden:<br />

Am Bauhof <strong>Grettstadt</strong><br />

5. Die Straßen <strong>und</strong> Wege werden in folgende Dringlichkeitsstufen eingeteilt:<br />

Dringlichkeitsstufe I –rot-:<br />

Verkehrswichtige <strong>und</strong> gefährliche Stellen: wie Gefällstrecken, scharfe Kurven,<br />

Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- <strong>und</strong><br />

Durchgangsstraßen; Straßen für ÖPNV <strong>und</strong> Schulbusse; Zufahrtsstraßen für Schulen,<br />

Kin<strong>der</strong>gärten, Feuerwehrhäuser, Straßen zu Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten;<br />

Dringlichkeitsstufe II –blau-:<br />

Verbindungsstraßen; Wohnsammelstraßen;<br />

Dringlichkeitsstufe III -grün-:<br />

Wohnstraßen <strong>und</strong> übrige Verkehrsflächen<br />

Straßen <strong>der</strong> Dringlichkeitsstufe I sind zuerst zu räumen <strong>und</strong> zu streuen (auch bei<br />

wie<strong>der</strong>holtem Schneefall).<br />

6. Das Schneeräumen <strong>und</strong> Streuen zugunsten <strong>der</strong> Fußgänger ist in folgen<strong>der</strong><br />

Reihenfolge durchzuführen:<br />

a)gekennzeichnete Fußgängerüberwege; Straßenübergänge <strong>und</strong> Fußgängerüberwege<br />

b)Gehwege <strong>und</strong> entsprechende Flächen am Rande <strong>der</strong> Fahrbahn<br />

c)entsprechende Flächen von Fußgängerbereichen <strong>und</strong> verkehrsberuhigten Bereichen<br />

d) Verbindungswege

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