Räum- und Streuplan der Gemeinde Grettstadt aktuell
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Anlage 1: Einsatzplan zum <strong>Räum</strong>- <strong>und</strong> <strong>Streuplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grettstadt</strong><br />
1. Zur regelmäßigen Durchführung des Schneeräumens <strong>und</strong> Streuens sind folgende<br />
Arbeitskräfte einzusetzen:<br />
Geräteträger mit Kastenstreuer: Adolf Kutzenberger, Gerhard Nicklaus, Michael Firsching,<br />
Reinhold Seufert, Tobias Hemmerich<br />
Ersatzkräfte sind: die momentan nicht eingesetzten Kräfte<br />
2. Rufbereitschaft besteht für folgende Arbeitskräfte:<br />
Die auf dem Bereitschaftsplan eingetragenen Kräfte<br />
3. Für den Winterdienst werden folgende Fahrzeuge eingesetzt:<br />
a) eigene Fahrzeuge: 1 Geräteträger mit Kastenstreuer <strong>und</strong> Schneeräumschild, 3<br />
handgeführte Schneeräumgeräte für Gehsteige<br />
b) Fremdfahrzeuge: keine<br />
Bei Ausfall werden folgende Ersatzmaßnahmen ergriffen:<br />
Einsatz des zweiten Geräteträgers mit landwirtschaftlichen Düngestreuer als Salzstreuer<br />
4. Nach Alarmierung haben sich die in Nr. 1 genannten Bediensteten einzufinden:<br />
Am Bauhof <strong>Grettstadt</strong><br />
5. Die Straßen <strong>und</strong> Wege werden in folgende Dringlichkeitsstufen eingeteilt:<br />
Dringlichkeitsstufe I –rot-:<br />
Verkehrswichtige <strong>und</strong> gefährliche Stellen: wie Gefällstrecken, scharfe Kurven,<br />
Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- <strong>und</strong><br />
Durchgangsstraßen; Straßen für ÖPNV <strong>und</strong> Schulbusse; Zufahrtsstraßen für Schulen,<br />
Kin<strong>der</strong>gärten, Feuerwehrhäuser, Straßen zu Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten;<br />
Dringlichkeitsstufe II –blau-:<br />
Verbindungsstraßen; Wohnsammelstraßen;<br />
Dringlichkeitsstufe III -grün-:<br />
Wohnstraßen <strong>und</strong> übrige Verkehrsflächen<br />
Straßen <strong>der</strong> Dringlichkeitsstufe I sind zuerst zu räumen <strong>und</strong> zu streuen (auch bei<br />
wie<strong>der</strong>holtem Schneefall).<br />
6. Das Schneeräumen <strong>und</strong> Streuen zugunsten <strong>der</strong> Fußgänger ist in folgen<strong>der</strong><br />
Reihenfolge durchzuführen:<br />
a)gekennzeichnete Fußgängerüberwege; Straßenübergänge <strong>und</strong> Fußgängerüberwege<br />
b)Gehwege <strong>und</strong> entsprechende Flächen am Rande <strong>der</strong> Fahrbahn<br />
c)entsprechende Flächen von Fußgängerbereichen <strong>und</strong> verkehrsberuhigten Bereichen<br />
d) Verbindungswege